RP:Kreisverband Rheinhessen/KPT 2011 1/SÄA

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  • Die Kreismitgliederversammlung möge folgende Satzungsänderung beschließen:

§8.4 Satz (1) wird wie folgt ergänzt: Sollte eine Kreismitgliederversammlung nicht beschlussfähig sein, ergeht eine ordentliche Einladung zu einer neuen Mitgliederversammlung. Diese ist unabhängig von der Anzahl der akkreditierten Mitglieder grundsätzlich beschlußfähig. Auf diesen Umstand ist in der Einladung deutlich hinzuweisen. Zwischen der ursprünglichen und der wiederholten Versammlung müssen mindestens vier, dürfen aber nicht mehr als acht Kalenderwochen liegen.

--Zwengelmann 18:13, 8. Nov. 2011 (CET)


Hallo Vorstand,

für den nächsten Kreisparteitag stelle ich folgenden Satzungsänderungsantrag:

8. Organe des Verbandes und der Kreisverbände 8.1. der Kreisparteitag Satz 3 soll hier von der alten Version:

"Der Kreisparteitag ist die beschlussfähige Mitgliederversammlung der Piratenpartei Rheinhessen, wenn mindestens Zehn vom Hundert der Verbandsmitglieder akkreditiert sind."

geändert werden in:

"Der Kreisparteitag ist die Mitgliederversammlung der Piratenpartei Rheinhessen. Ist eine Versammlung nicht beschlussfähig, so wird die nächste Versammlung ungeachtet anderer Regelungen beschlussfähig sein. Darauf ist in der Einladung hinzuweisen."

Begründung:

Die derzeitige Regelung führt nicht zu einer Förderung der aktiven Teilhabe der Mitglieder, sondern belastet die derzeit Aktiven durch ggf, aufgrund des Quorums notwendige Kreisparteitags-Mehrfacheinberufungen zusätzlich. Zudem hat es sich in der Vergangenheit deutlich gezeigt, daß man nicht mit mehr als 10 Prozent aktiven Mitgliedern rechnen kann, unabhängig davon, ob diese überhaupt in der Lage sind, einen festen vorgeschlagenen Kreisparteitags-Termin wahrnehmen zu können.



Hallo Kreisvorstand, hallo Liste,

hiermit reiche ich für den nächsten Kreisparteitag (für den am Montag stattfindenden reicht es leider satzungsgemäß nicht mehr) folgenden Satzungsänderungsantrag ein:

"Der Kreisparteitag beschließt: Im Abschnitt "Kreisparteitag" wird der folgende Satz (aktueller Absatz 8) ersatzlos gestrichen:

> Anträge zum Kreisparteitag müssen mindestens sieben Tage vor dem Kreisparteitag beim Vorstand eingereicht und von diesem spätestens sechs Tage vorher veröffentlicht werden.

" Begründung: Der aktuelle Absatz 8 verhindert jegliche Anträge an den Kreisparteitag. Eine einwöchige Frist ist sinnvoll für Satzungsänderungsanträge und ggf. auch noch für Programmänderungsanträge, jedoch keinesfalls für alle anderen Anträge. Im Gegenteil beschränkt der Absatz die Arbeit des Kreisparteitages massiv, da während des Parteitags selbst *keinerlei* Anträge mehr gestellt werden können und somit vom Kreisparteitag keinerlei Beschlüsse gefasst werden können, wenn die entsprechenden Anträge nicht bereits mind. sieben Tage vorher eingereicht und sechs Tage vorher veröffentlicht worden sind.