RP:Kreisverband Bad Kreuznach/Kommunen Ansprechpartner/StadtIdarOberstein
E r k l ä r u n g
Anlässlich des bevorstehenden Wahlkampfes für die Wahl zum 18. Deutschen Bundestag am 22.09.2013 gebe/n ich/wir folgende Erklärung ab:
1. Ein Plakatieren
- entlang der Naheüberbauung (B 41), ihrer Anbindungsäste, der Fußgängerüberwege sowie Treppen,
- in den Fußgängerzonen Idar und Oberstein
- in Verkehrskreiseln (einschl. deren Begrenzungen),
- in Kreuzungsbereichen und
- auf Verkehrsinseln unterbleibt.
2. Es werden keine Plakate in Verbindung mit Verkehrszeichen, Ampeln, Wartehallen, Bäumen und den farbig ummantelten städt. Lichtmasten angebracht. Die Anbringung von Plakaten an Geländern und Brücken ist nicht zulässig.
3. Die Plakate dürfen nicht in den Bürgersteig hineinragen oder aber mindestens in einer Höhe von 2,00 Meter angebracht werden, damit Passanten nicht behindert oder gefährdet werden.
4. Straßen, Gebäude, Mauern, Zäune und dergleichen werden nicht mit Farbe oder Kreide beschriftet. Dies gilt auch für alle Bereiche außerhalb der Ortsdurchfahrtsschilder.
5. Es kommen nur Plakate zur Verwendung, die auf einer festen Unterlage aufgeklebt sind und ordnungsge-mäß und verkehrssicher an der jeweiligen Anschlagstelle befestigt werden. Beschädigungen an den An-schlagstellen sind auf jeden Fall zu vermeiden. Ein Überplakatieren fremder Plakate erfolgt nicht. Es werden keine Plakate in unmittelbarer Nähe des Eingangs zu den Wahllokalen, den Grundstücken, auf denen sich Wahllokale befinden, sowie im Bereich der Stadtverwaltung (Georg-Maus-Straße) aufgestellt.
6. Ich/Wir verpflichte/n mich/uns,
- alle von uns mit der Plakatierung Beauftragten über diese Vereinbarung zu belehren,
- alle Plakate, die entgegen dieser Erklärung angebracht sind, sofort zu entfernen,
- alle übrigen Plakate innerhalb einer Woche nach der Wahl zu entfernen.
7. Die Stadt ist berechtigt, alle entgegen dieser Erklärung angebrachten Plakate zu entfernen. Die Kosten der Entfernung sind von mir/uns zu erstatten.
8. Ein Plakatieren vor dem 01. August 2013 unterbleibt.