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für die Bundestagswahl am 22.09.2013 haben Sie die Genehmigung zur befristeten Aufstellung von Wahlwerbetafeln im Stadtgebiet von Bad Kreuznach beantragt.

Hierzu möchten wir Ihnen mitteilen, dass die Stadt Bad Kreuznach gemäß Beschluss des Hauptausschusses stets allen zugelassenen Parteien und Wählergruppen unentgeltlich Plakatierungstafeln an bestimmten Standorten im Stadtgebiet zu Wahlwerbezwecken unaufgefordert zuteilt. Außerhalb dieser Plakatierungsflächen darf keine Plakatwahlwerbung betrieben werden. Insbesondere wird für die Aufstellung anderer Werbeträger (Werbetafeln, Reiter, Schilder u. Ä.) durch unser Ordnungsamt keine Sondernutzungserlaubnis erteilt. Hierdurch soll eine Beeinträchtigung unseres Stadtbildes bzw. ein ungeordnetes Plakatieren verhindert werden.

Nach der Entscheidung über die Zulassung der Wahlvorschläge, also nach dem 26.07.2013, erhalten alle für die bevorstehende Bundestagswahl zugelassenen Wahlvorschlagsträger von uns unaufgefordert nähere Informationen hinsichtlich der genauen Zuteilung (Anzahl, Standort) der Klebeflächen für die Wahlwerbung. Wir bitten daher noch um etwas Geduld.

Genehmigung Teil 1

Genehmigung Teil 2

E-Mail vom 28.08.2013 bezüglich Ersatzplakatierungsmöglichkeiten für Tilgesbrunnestraße und Kirschsteinanlage:

Sehr geehrter Herr Campe,

folgende Standorte können wir Ihnen als Ersatz anbieten:

Rheingrafenstraße/Seitzstraße oberhalb des Geschäfts; Position 6

Mannheimer Straße/Rheinstraße; Position 8

Für Rückfragen stehen wir gerne zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen
Im Auftrag
Torsten Schneider