RP:KV Worms/Geschäftsordnung Vorstand

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Geschäftsordnung

Geschäftsordnung des Kreisvorstands der Piratenpartei Worms , beschlossen auf der Vorstandssitzung am 09.10.2013.

§1 Geschäftsverteilung

Die Geschäftsbereiche der Vorstandsmitglieder lauten wie folgt:

Klaus Thyes , Vorsitzender ab 15.12.2015

Presse, Rechtliches

Vorsitz, Vor- und Nachbereitung der Sitzungen

Markus Schäfer - stellv.Vorsitzenden/Generalsekretär- ab 01.10.2013

Vor- und Nachbereitung der Sitzungen

Bernhard Furch, Schatzmeister ab 15.12.2015

Finanzen, IT

§1.1 Mitgliederverwaltung ab 22.10.2015

(1) Zuständig für die Mitgliederverwaltung ist Vorname Nachname . Übermittlung von Mitgliedsdaten an den Zuständigen bedürfen keiner weiteren Beschlüsse, sofern er eine aktuelle Datenschutzverpflichtung und eine Auftragsverwaltung hat.

(2) Der Kreisvorstand behält sich eine Entscheidung über die Aufnahme von Mitgliedern vor. Liegt der Landesverwaltung drei Wochen nach der Anfrage an den Kreisvorstand keine Stellungnahme vor, so kann die Landesverwaltung über die Aufnahme entscheiden.

§2 Vorstandssitzungen

1. Der Termin und Ort für die nächste Vorstandssitzung wird während der laufenden Vorstandssitzung beschlossen und nach Sitzungsende veröffentlicht. Das Protokoll dient somit als Einladung für die kommende Sitzung.

2. Der Vorsitzende oder der Generalsekretär oder ein Drittel der Vorstandsmitglieder können eine außerordentliche Vorstandssitzung einberufen. Die Einladung ist mindestens einen Tag vorher zu veröffentlichen.

3. Vorstandssitzungen finden grundsätzlich offen statt. Einzelne Tagesordnungspunkte können auf Beschluss des Vorstands in einem nichtöffentlichen Sitzungsteil behandelt werden. Dies muss in jedem Einzelfall begründet werden.

4. Vorstandssitzungen können nicht abgesagt werden sondern nur aufgrund von Beschlussunfähigkeit ausfallen.

§3 Anträge

1. Jede natürliche Person und jedes Organ der Piratenpartei Deutschland und ihrer Untergliederungen ist berechtigt, Anträge an den Vorstand zu stellen.

2. Anträge an den Vorstand können gestellt werden durch:

E-Mail an den Vorstand (vorstand@Piraten-Worms.de)

Bekanntmachung im Protokoll der nächsten Sitzung unter persönlich oder in Beauftragung auf der Vorstandssitzung

3. Jeder an den Vorstand gestellte Antrag wird veröffentlicht. In Fällen, in denen dies vom Antragsteller zum Schutz von Persönlichkeitsrechten ausdrücklich erwünscht ist, geschieht dies ohne Angabe des Antragsteller bzw. nach Anonymisierung entsprechender persönlicher Daten im Antragstext.

4. Jeder an den Vorstand gestellte Antrag wird im Umlauf oder auf der nächsten Vorstandssitzung behandelt oder vertagt. Vertagte Anträge brauchen nicht erneut gestellt zu werden. Sie werden in der darauffolgenden Vorstandssitzung behandelt oder wenn nötig erneut vertagt.

5. Über den Verlauf der Vorstandssitzungen wird ein Protokoll angefertigt und im Wiki veröffentlicht. Das Protokoll muss Anträge, Beschlüsse und Abstimmungsergebnisse enthalten. Es kann zusätzlich Stellungnahmen sowie Schwerpunkte des Sitzungsverlaufes wiedergeben. Das Protokoll wird gültig, wenn es per Vorstandsbeschluss angenommen worden ist.

. Der Vorstand genehmigt das Protokoll spätestens in der darauffolgenden Sitzung oder im Umlauf.

§4 Beschlüsse

1. Beschlüsse können auf einer Sitzung oder in Form eines Umlaufbeschlusses getroffen werden.

2. Beschlüsse werden mit einfacher Mehrheit in namentlicher Abstimmung gefasst.

3. Alle Beschlüsse des Vorstands werden unverzüglich im Wiki veröffentlicht.

4. Der Schatzmeister hat gemäß seiner Amtseigenschaft ein generelles Vetorecht in Finanzangelegenheiten, die den Betrag von 50,00 € überschreiten.

§4a Umlaufbeschlüsse

Umlaufbeschlüsse können von allen Vorstandsmitgliedern initiiert werden.

Umlaufbeschlüsse werden auf der Mailingliste abgestimmt und mit dem folgenden Tag im Betreff gekennzeichnet: "[UMLB]". Sie benötigen wie normale Beschlüsse eines Wortlautes. Umlaufbeschlüsse benötigen eine Zustimmung von einer Mehrheit der Vorstandsmitglieder.

Die Abstimmung endet, sobald die erforderliche Mehrheit erreicht ist, unabhängig davon, ob alle Vorstände abgestimmt haben, spätestens jedoch nach 72 Stunden. Der Umlaufbeschluss wird wirksam, nachdem ein Vorstandsmitglied das Ergebnis bekannt gegeben hat. Die Bekanntgabe des Ergebnisses muss unmittelbar nach Beendigung des Umlaufbeschlusses erfolgen. Sie muss folgende Angaben enthalten: dafür, dagegen, enthalten, nicht abgestimmt.

Umlaufbeschlüsse werden im Protokoll der jeweils nächsten Vorstandssitzung schriftlich inklusive ihres Wortlautes im Protokoll festgehalten. Sind personenbezogene Daten Grund für den Umlaufbeschluss, so wird der Beschluss im Wiki anonymisiert.Scheitert ein Umlaufbeschluss an der Teilnahme einer ausreichenden Anzahl Vorstandsmitglieder, wird der Antrag in der nächsten Vorstandssitzung behandelt.

§4b Einzelbeschlüsse

1. Alle Vorstandsmitglieder können Ausgaben und die Annahme von Sachspenden bis zum Wert von 30,00 € allein beschließen. Die Abrechnung erfolgt beim Schatzmeister.

2. Folgende Beschlüsse können die Mitglieder des Vorstands innerhalb ihrer Geschäftsbereiche selbständig fällen:

3. Alle Einzelbeschlüsse werden analog zu regulären Vorstandsbeschlüssen im Wiki dokumentiert.

§5 Protokolle

1. Über den Verlauf der Vorstandssitzungen wird ein Protokoll angefertigt und im Wiki veröffentlicht. Das Protokoll muss Anträge, Beschlüsse und Abstimmungsergebnisse enthalten. Es kann zusätzlich Stellungnahmen sowie Schwerpunkte des Sitzungsverlaufes wiedergeben. Das Protokoll wird gültig, wenn es per Vorstandsbeschluss angenommen worden ist.

2. Der Vorstand genehmigt das Protokoll spätestens in der darauffolgenden Sitzung oder im Umlauf.