RP:Antrag/2014.1/014/SDMV um Grundsatzprogrammanträge erweitern
Dies ist ein abgelehnter Satzungsantrag für den Landesverband RLP.
- Satzungsantrag Nr.
- 2014.1/014
- behandelt bei
- LMV2014.1
- Beantragt von
- Sebastian Degenhardt
- Kurzbeschreibung
- Die SDMV soll Grundsatzprogrammanträge abstimmen dürfen.
- Betrifft
- §4.1
- Vermerk
- Eingereicht mit Ticket #10117520 am 17.01.2014 um 19:00 Uhr.
Antrag
§4.1 Absatz 2a der Landessatzung wird ergänzt um den Punkt
"a) die Beschlussfassung über politische Grundsätze,".
Die anderen Punkte in der Aufzählung werden um einen Buchstaben nach hinten verschoben.
Absatz 8 wird geändert von
"Der LMV obliegt die alleinige Beschlussfassung über politische Grundsätze, Grundsatzprogramme, die Aufnahme von Koalitionsverhandlungen und den Abschluss von Koalitionsvereinbarungen auf Landesebene."
in
"Der LMV obliegt die alleinige Beschlussfassung über die Aufnahme von Koalitionsverhandlungen und den Abschluss von Koalitionsvereinbarungen auf Landesebene."
Begründung
Gemäß §5.6 Absatz 2 Punkt a wäre eine Urabstimmung dazu berechtigt, das Grundsatzprogramm und die Satzung zu ändern. Es gibt also keinen Grund, warum die SDMV als Parteitag das nicht auch dürfen sollte.
Unterstützung / Ablehnung
Piraten, die vrstl. FÜR diesen Antrag stimmen
- Sebastian Degenhardt 13:20, 30. Jan. 2014 (CET)
- ?
- ...
Piraten, die vrstl. GEGEN diesen Antrag stimmen
Piraten, die sich vrstl. enthalten
- ?
- ?
- ...
Diskussion
Bitte hier das für und wieder eintragen.
- Da der Änderungsbedarf am Grundsatzprogramm derzeit gering und abnehmend ist, besteht zu der Ermöglichung einer höheren Änderungsfrequenz IMHO ebenfalls kein Bedarf.Guru
- Ein Kritikpunkt an der LMV ist, dass sie keine Satzungs- und Grundsatzanträge bearbeiten kann und damit im Vergleich zur LMV in ihren Befugnissen beschränkt ist. Damit sei sie kein (vollwertiger) LPT und folglich auch nicht für Wahlprogrammanträge geeignet. Außerdem bestünde die Chance, zukünftig Grundsatz- und Wahlprogramm besser zu trennen, indem grundsätzliche Dinge ins Grundsatzprogramm und explizitere Forderungen ins Wahlprogramm verschoben werden.