RP:Antrag/2014.1/014/SDMV um Grundsatzprogrammanträge erweitern

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RP:Antragsfabrik

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Dies ist ein abgelehnter Satzungsantrag für den Landesverband RLP.

Satzungsantrag Nr.
2014.1/014
behandelt bei
LMV2014.1
Beantragt von
Sebastian Degenhardt
Kurzbeschreibung
Die SDMV soll Grundsatzprogrammanträge abstimmen dürfen.
Betrifft
§4.1
Vermerk
Eingereicht mit Ticket #10117520 am 17.01.2014 um 19:00 Uhr.

Antrag

§4.1 Absatz 2a der Landessatzung wird ergänzt um den Punkt

"a) die Beschlussfassung über politische Grundsätze,".

Die anderen Punkte in der Aufzählung werden um einen Buchstaben nach hinten verschoben.

Absatz 8 wird geändert von

"Der LMV obliegt die alleinige Beschlussfassung über politische Grundsätze, Grundsatzprogramme, die Aufnahme von Koalitionsverhandlungen und den Abschluss von Koalitionsvereinbarungen auf Landesebene."

in

"Der LMV obliegt die alleinige Beschlussfassung über die Aufnahme von Koalitionsverhandlungen und den Abschluss von Koalitionsvereinbarungen auf Landesebene."

Begründung

Gemäß §5.6 Absatz 2 Punkt a wäre eine Urabstimmung dazu berechtigt, das Grundsatzprogramm und die Satzung zu ändern. Es gibt also keinen Grund, warum die SDMV als Parteitag das nicht auch dürfen sollte.

Unterstützung / Ablehnung

Piraten, die vrstl. FÜR diesen Antrag stimmen

  1. Sebastian Degenhardt 13:20, 30. Jan. 2014 (CET)
  2.  ?
  3. ...

Piraten, die vrstl. GEGEN diesen Antrag stimmen

  1. Guru
  2. Friedel
  3. ...

Piraten, die sich vrstl. enthalten

  1.  ?
  2.  ?
  3. ...

Diskussion

Bitte hier das für und wieder eintragen.

  • Da der Änderungsbedarf am Grundsatzprogramm derzeit gering und abnehmend ist, besteht zu der Ermöglichung einer höheren Änderungsfrequenz IMHO ebenfalls kein Bedarf.Guru
    • Ein Kritikpunkt an der LMV ist, dass sie keine Satzungs- und Grundsatzanträge bearbeiten kann und damit im Vergleich zur LMV in ihren Befugnissen beschränkt ist. Damit sei sie kein (vollwertiger) LPT und folglich auch nicht für Wahlprogrammanträge geeignet. Außerdem bestünde die Chance, zukünftig Grundsatz- und Wahlprogramm besser zu trennen, indem grundsätzliche Dinge ins Grundsatzprogramm und explizitere Forderungen ins Wahlprogramm verschoben werden.