RP:Antrag/2014.1/001/Recht auf körperliche Unversehrtheit (Umformulierung)

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RP:Antragsfabrik

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Dies ist ein zurückgezogener Grundsatzprogrammantrag für den Landesverband RLP.

Dieser Antrag steht hier zur weiteren Verwendung zur Verfügung.
Grundsatzprogrammantrag Nr.
2014.1/001
behandelt bei
LMV2014.1
Beantragt von
Xander
Kurzbeschreibung
Recht auf körperliche Unversehrtheit (Umformulierung)
Betrifft
Gesundheit
Ergänzt Antrag
Recht auf körperliche Unversehrtheit
Vermerk
*Eingereicht mit Ticket #10107663 vom 17.11.2013 10:30 Uhr
  • Zurückgezogen mit Ticket #10107663 am 29.12.2013 19:40 Uhr

Antrag

Der Landesparteitag möge beschließen,

sofern der Antrag "Recht auf körperliche Unversehrtheit" angenommen wurde, diesen Abschnitt zu ersetzen durch oder sofern genannter Antrag nicht angenommen wurde als neuen Unterabschnitt "Recht auf körperliche Unversehrtheit" in das Grundsatzprogramm des Landesverband Rheinland-Pfalz in den Abschnitt "Voraussetzungen für eine Gemeinschaft freier und gleicher Menschen" folgenden Text einzufügen:

Mit unserem Bekenntnis zu unveräußerlichen Grund- und Menschenrechten verteidigen wir die Unverletzlichkeit der Menschenwürde, das Recht auf freie Wahl und Ausübung einer Religion des Individuums und der freien Entfaltung der Persönlichkeit. Die Rechte Einzelner endet dort, wo die Freiheitsrechte anderer, auch noch unmündiger Personen, eingeschränkt werden.

Aus diesem Grund lehnen wir alle nicht aus medizinischer Notwendigkeit oder nicht aus eigenem Antrieb des mündigen Betroffenen erfolgenden Eingriffe an den Genitalien und in die sexuelle Identität von Kindern und Erwachsenen ab. Dies sind insbesondere alle Formen der Beschneidung von Jungen aus religiösen, kulturellen, sozialen oder prophylaktischen Gründen, alle anderen Formen der männlichen Genitalverstümmelung und alle Formen der weiblichen Genitalverstümmelung. Weiter lehnen wir alle nicht aus eigenem Antrieb des mündigen Betroffenen und alle auf gesellschaftlichen Zwang erfolgenden Schönheitsoperationen an den Genitalien ab, sowie das Geschlecht festlegende Maßnahmen bei Intersexuellen und Korrekturen angeborener Fehlbildungen, wenn sie rein kosmetischer Natur sind.

Den am 12.12.2012 durch den Deutschen Bundestag beschlossenen § 1631 d BGB (sogenanntes "Beschneidungsgesetz") wollen wir wieder streichen.

Begründung

Das Recht auf genitale Unversehrtheit und sexuelle Selbstbestimmung, besonders auch der Kinder, leitet sich ab aus den Grundsätzen der Menschenwürde, der körperlichen Unversehrtheit, der freien Entfaltung der Persönlichkeit, der Religionsfreiheit, der Gleichheit aller Menschen und des Schutzes vor Gewaltanwendung und Misshandlung. Niedergelegt sind diese Grundsätze in dem Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland, in der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte der Vereinten Nationen und in der UN-Kinderrechtskonvention.

Das Beschneidungsgesetz von 2012 erteilt Eltern einen Freibrief, ihre männlichen Kinder aus beliebigen Gründen beschneiden zu lassen und nimmt diesen die Möglichkeit, nach Erreichen der Mündigkeit Klage einzureichen. Bei Säuglingen ermöglicht es das Umgehen grundlegender Anforderungen an eine Operation, wie der Durchführung unter sterilen Bedingungen und ausreichender Betäubung, und es sieht keine Überwachung der zum Schutz der Kinder gesetzten, minimalen Anforderungen vor.

Zur Info der Wortlaut des § 1631 d BGB:

§ 1631d Beschneidung des männlichen Kindes

(1) Die Personensorge umfasst auch das Recht, in eine medizinisch nicht erforderliche Beschneidung des nicht einsichts- und urteilsfähigen männlichen Kindes einzuwilligen, wenn diese nach den Regeln der ärztlichen Kunst durchgeführt werden soll. Dies gilt nicht, wenn durch die Beschneidung auch unter Berücksichtigung ihres Zwecks das Kindeswohl gefährdet wird.

(2) In den ersten sechs Monaten nach der Geburt des Kindes dürfen auch von einer Religionsgesellschaft dazu vorgesehene Personen Beschneidungen gemäß Absatz 1 durchführen, wenn sie dafür besonders ausgebildet und, ohne Arzt zu sein, für die Durchführung der Beschneidung vergleichbar befähigt sind.

Unterstützung / Ablehnung

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Diskussion

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