RP:Antrag/2013.4/013/Hartz IV-Reform

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RP:Antragsfabrik

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Dies ist ein abgelehnter Sonstiger Antrag für den Landesverband RLP.

Sonstiger Antrag Nr.
2013.4/013
behandelt bei
SDMV2013.2
Beantragt von
Susanne Bischoff
Kurzbeschreibung
-
Vermerk
Eingereicht mit Ticket #1075789 vom 01.06.2013 12:50 Uhr.: abgelehnt bei der SDMV2013.2 am 2013-06-30

Antrag

Hiermit fordere ich, dass alle Kommunen dazu verpflichtet werden, einen Mietpreis gemäß dem Mietspiegel der Region zu ermitteln und diesen als verbindliche Aussage den Betroffenen vorzugeben haben.

Begründung

Jedem Grundsicherungsbezieher oder Hartz IV-Empfänger steht eine gewisse Wohnfläche zu.

Als dem Haushalt angehörig sind auch Personen anzusehen, die lediglich vorübergehend abwesend sind, wenn der gemeinsame Haushalt mit dem Wohnungssuchenden weiterhin ihren Lebensmittelpunkt darstellen. Dies kann zum Beispiel bei auswärts studierenden Studenten, bei Wehrpflichtigen oder Zivildienstleistenden der Fall sein.

Wie dargestellt ergibt sich die angemessene Größe der vom Wohnberechtigungsschein umfassten Wohnung aus der Anzahl der Haushaltsangehörigen. In der Regel gelten dabei die folgenden Angemessenheitsgrenzen, wobei auf Antrag eine Abweichung von bis zu 5 m² über die Angemessenheitsgrenzen hinaus genehmigt werden kann.

Die Angemessenheit der Wohnung gilt als gegeben, wenn entweder die Zahl der zur Verfügung stehenden Räume oder die Wohnfläche nach der folgenden Tabelle eingehalten wird.

Haushaltsangehörige  Räume           Wohnfläche bis zu
1 Person                             45 m²
2 Personen           2               60 m²
3 Personen           3               75 m²
4 Personen           4               90 m²
jede weitere Person  zzgl. ein Raum  zzgl 15m²

Im Einzelfall können größere Wohnflächen genehmigt werden. Gründe hierfür können beispielsweise zusätzlicher räumlicher Bedarf aufgrund einer Behinderung oder in absehbarer Zeit zu erwartender räumlicher Bedarf in der Zukunft seien.

Vorbehalt bestimmter Personengruppen

In vielen Fällen werden Wohnräume ausschließlich oder vorwiegend an bestimmte Personengruppen vermietet, beispielsweise an Alleinerziehende, Senioren oder Schwerbehinderte. Darüber hinaus kann die Gemeinde Besetzungsrechte hinsichtlich des von ihr geförderten Wohnraums haben.

Der Nachweis der Zugehörigkeit zu einer bestimmten Personengruppe kann durch einen Vermerk im Wohnberechtigungsschein oder auf andere geeignete Weise erbracht werden.

Quelle: http://www.sozialleistungen.info/themen/wohnberechtigungsschein.html

Der Fehler im System ist folgender. Der Betroffene kann seine zu große Wohnung nach den 6 Monaten nicht weiter finanzieren, da er keinen Job gefunden hat oder Rentner geworden ist. Die Angaben, wie viele qm er bewohnen darf, scheint auch nicht überall gleich zu sein. Ich gehe deshalb von einer Wohnung für 1 Person von 50 qm aus.

Anstatt sich mit Arbeitssuche zu beschäftigen fängt der Betroffene jetzt an eine passende Wohnung zu suchen, wobei ihm nicht gesagt wird, was diese kosten darf. Die Piraten sollten sich dafür stark machen, dass hier klare Regelungen getroffen werden müssen. Da der Mietspiegel überall anders ist, müssen die Ämter der Betroffenen einen klaren Mietpreis nennen, den sie mit Hilfe des Mietspiegels ermitteln müssen und der für jedermann einsichtig sein muss.

Oft genug ziehen die Betroffenen los, finden eine Wohnung, die der qm Zahl entspricht, die dann aber vom Amt abgelehnt wird, weil ihnen die Miete zu hoch ist. Was dabei immer übersehen wird ist, dass moderne Wohnungen mit vernünftigen Heizungen öfter ein bisschen teurer sind. Alte Wohnungen haben aber oft veraltete Heizungsanlagen, sodass die Ämter - zählt man alle Kosten zusammen - oft wesentlich mehr bezahlen, als bei einer neuen Wohnung, in der die Nebenkosten gering sind. Das ist nicht nur eine Milchmädchenrechnung auf Kosten der Steuerzahler, sondern auch im Grunde schon der 1 Weg zur Diskriminierung, da dann die Betroffenen gezwungen sind, in solche alten Wohnungen zu ziehen, die auch gerne an diese Leute vermietet werden, da der Vermieter diese Wohnungen an andere Menschen, die nicht nur für ihre Heizkosten arbeiten wollen, gar nicht mehr vermieten kann. Ein vorgegebener Mietpreis würde den Betroffenen die Wohnungssuche erleichtern, die Diskriminierung wäre aufgehoben, weil derjenige wählen könnte, ob er lieber eine kleinere hochpreisigere Wohnung oder für die gleiche Miete eine etwas größere Wohnung, möglicher Weise in einem Randbezirk, beziehen möchte.

Dies würde eine Win win Situation für beide Seiten ergeben und die oft auch für die Mitarbeiter unangenehme Kommunikation mit Betroffenen sehr erleichtern.

Denn wenn man hier schon einmal Klarheit für beide Seiten schafft, werden beide Seiten davon profitieren, da jetzt auch der für die Gesundheit schädliche Stress vieler unnützer Diskussionen wegfällt.

Unterstützung / Ablehnung

SDMV-Abstimmungsergebnis

Urne ja nein enthalten
Kaiserslautern 1 7 0
Koblenz 1 8 0
Ludwigshafen 1 7 1
Mainz 0 6 0
Neustadt 2 4 0
Neuwied 3 1 3
Trier 1 2 2
Worms 2 3 0
gesamt 11 38 6

Piraten, die vrstl. FÜR diesen Antrag stimmen

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Piraten, die vrstl. GEGEN diesen Antrag stimmen

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Piraten, die sich vrstl. enthalten

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Diskussion

Bitte hier das für und wieder eintragen.

  • Ich würde es für formal unpassend halten in unserem offiziellen Wahlpogramm die Einleitungsfloskel "Hiermit fordere ich" stehen zu haben.
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