RP:Antrag/2012.1/X12/ESMRLP

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RP:Antragsfabrik

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Dies ist ein abgelehnter Sonstiger Antrag für den Landesverband RLP.

Sonstiger Antrag Nr.
2012.1/X12
behandelt bei
LMV2012.1
Beantragt von
Prototyp
Kurzbeschreibung
Positionierung der Piraten RLP zum ESM und Fiskalpakt
Vermerk
Der Antrag wurde abgelehnt: Ablehungsbeschluss

Antrag

Nach Auffassung der PIRATEN RLP verstößt der ESM-Vertrag gegen die im Grundgesetz verankerten fundamentalen Rechtsprinzipien und Grundsätze einer demokratischen Staatsordnung wie den Parlamentsvorbehalt und das Rechtsstaatsprinzip sowie gegen die Transparenz-Grundsätze der Piratenpartei. Somit ist beim ESM nach Art.23 GG zu verfahren. Demnach ist zu prüfen, ob der ESM gegen das Subsidiaritätsprinzip verstösst, und somit unter Art.79 GG unzulässig ist. Die Piratenpartei RLP kritisiert ausserdem, dass der Bundestag zwar in der momentanen Konstellation über die Sperrmajorität von über 15% der Stimmen verfügt, dies sich aber bei zukünftigen Beitritten zum Euroraum ändern würde. Besonders unter diesen Gesichtspunkt ist kritisch zu betrachten, dass der ESM nicht über die bei der Delegation von Rechten an Ausschüsse übliche Rückholrecht der Mehrheit des Bundestages verfügt. Zudem ist der ESM nicht geeignet, die grundlegenden Solvenzprobleme sowie die Leistungs- und Zahlungsbilanzdefizite einiger Euroländer in den Griff zu bekommen. Die PIRATEN RLP kritisieren insbesondere das intransparente und voreingenommene Zustandekommen des Vertrages. Optionen, die nicht eine Rettung des Finanzsektors vor größeren Ausfällen risikoreicher Investments vorsahen, standen durch die Einbeziehung der Finanzlobby in die Vertragsgestaltung von vornherein nicht auf der Agenda. Die vom Steuerzahler im schlimmsten Falle zu tragenden Verpflichtungen durch den ESM (plus EFSF plus erstes Griechenland-Rettungspaket) betragen einen Umfang, der nach Ansicht der Piratenpartei nicht alleine vom Bundestag legitimiert werden kann. Wir fordern daher einen Volksentscheid in Deutschland über den ESM. Sollte es dazu nicht kommen, fordert die Piratenpartei RLP aber zumindest eine öffentliche Anhörung über den ESM-Vertrag im deutschen Bundestag – insbesondere mit Kritikern des Vertrags. Weiterhin muss der Vertragstext allen Parlamentariern im endgültigen Wortlaut auf Deutsch mindestens zwei Wochen vor der abschließenden Beschlussfassung vorliegen, damit jedem Mandatsträger eine eingehende Prüfung und Beratung möglich ist. Aus diesen Gründen unterstützt die Piratenpartei RLP auch die Klage beim Bundesverfassungsgericht gegen den ESM.

Begründung

Der ESM-Vertrag verstößt gegen den Parlamentsvorbehalt, da alle Entscheidungen von einem demokratisch nicht legitimierten Gremium getroffen werden. Das Rechtsstaatsprinzip wiederum bindet grundsätzlich jede Staatsgewalt an Recht und Gesetz und garantiert damit Menschenwürde, Freiheit und Rechtssicherheit. Indem die Organe des ESM eine fast unbegrenzte Immunität vor der Gerichtsbarkeit und vor Maßnahmen der Exekutive genießen, wird der ESM unbeschränkt über Recht und Gesetz gestellt. Sowohl der Gouverneursrat als auch die Mitglieder des Direktoriums des ESM sind jeder Form der Einflussnahme durch die nationalen und europäischen Volksvertretungen, z.B. Bundestag und Europaparlament, entzogen. Eine Kontrolle der Maßnahmen des ESM im Rahmen der bewilligten Finanzmittel durch die Legislative ist damit unmöglich geworden. Der ESM kann die Hintergründe und Details von Entscheidungen und die Effizienz seiner Maßnahmen nach eigenem Ermessen geheim halten und ist nur zu einer rein finanziellen Rechenschaft verpflichtet. Dadurch verstößt er gegen die von der Piratenpartei geforderte Transparenz staatlicher Organisationen, denn diese sind gegenüber den Bürgern umfassend berichts- und rechenschaftspflichtig. Dieser Transparenz-Verstoß wiegt umso schwerer angesichts der umfassenden Ermächtigungen und Finanzmittel des ESM selbst. Die Piratenpartei RLP ist der Auffassung, dass es sich bei der sogenannten „Euro-Krise“ um ein grundsätzliches Strukturproblem des Eurosystems handelt und dass die akuten Solvenzprobleme einiger Euro-Länder in den meisten Fällen nicht durch ein Fehlverhalten der jeweiligen Regierungen ausgelöst wurden. Über lange Zeit wurden die strukturellen Unterschiede zwischen den verschiedenen Volkswirtschaften Europas ignoriert. Weder diese strukturellen Schwierigkeiten noch die systemimmanente Instabilität des Eurosystems werden durch den ESM abgemildert.

Unterstützung / Ablehnung

Piraten, die vrstl. FÜR diesen Antrag stimmen

  1. Prototyp
  2. Özden
  3. ...

Piraten, die vrstl. GEGEN diesen Antrag stimmen

  1.  ?
  2.  ?
  3. ...

Piraten, die sich vrstl. enthalten

  1.  ?
  2.  ?
  3. ...

Diskussion

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Alternativantrag:

Nach Auffassung der PIRATEN verstößt der ESM-Vertrag gegen die im Grundgesetz verankerten fundamentalen Rechtsprinzipien und Grundsätze einer demokratischen Staatsordnung wie den Parlamentsvorbehalt und das Rechtsstaatsprinzip sowie gegen die Transparenz-Grundsätze der Piratenpartei.

Die PIRATEN kritisieren insbesondere das intransparente und voreingenommene Zustandekommen des Vertrages. Optionen, die nicht eine Rettung des Finanzsektors vor größeren Ausfällen risikoreicher Investments vorsahen, standen durch die Einbeziehung der Finanzlobby in die Vertragsgestaltung von vornherein nicht auf der Agenda.

Die vom Steuerzahler im schlimmsten Falle zu tragenden Verpflichtungen durch den ESM (plus EFSF plus erstes Griechenland-Rettungspaket) betragen einen Umfang, der nach Ansicht der Piratenpartei nicht alleine vom Bundestag legitimiert werden kann. Wir fordern daher einen Volksentscheid in Deutschland über den ESM. Sollte es dazu nicht kommen, fordert die Piratenpartei aber zumindest eine öffentliche Anhörung über den ESM-Vertrag im deutschen Bundestag – insbesondere mit Kritikern des Vertrags. Weiterhin muss der Vertragstext allen Parlamentariern im endgültigen Wortlaut auf Deutsch mindestens zwei Wochen vor der abschließenden Beschlussfassung vorliegen, damit jedem Mandatsträger eine eingehende Prüfung und Beratung möglich ist.

Begründung:

Zustimmung nach umfangreicher Diskussion durch:

1. Landesparteitag NRW 2. bayerische FG-Wirtschaft 3. AG-Geldordnung+Finanzpolitik 4. AG-Europa

Zeitplan (warum wir schnell ein Meinungsbild brauchen):

07.03.12 – Kabinettsbeschluss über Regierungsentwurf 20.03.12 – Koalitionsbeschluss 29.03.12 – Bundestag, 1. Lesung 30.03.12 – Zuleitung Bundesrat 26.04.12 – 1. Beratung BR 07.05.12 – Anhörung im BT-Haushaltsausschuss 23.05.12 – Abschließende Beratung im BT-Haushaltsausschuss 25.05.12 – Bundestag, 2./3. Lesung 31.05.12 – Beratung im BR-Finanzausschuss 15.06.12 – 2. Beratung Bundesrat


Der ESM-Vertrag verstößt gegen den Parlamentsvorbehalt, da alle Entscheidungen von einem demokratisch nicht legitimierten Gremium getroffen werden. Das Rechtsstaatsprinzip wiederum bindet grundsätzlich jede Staatsgewalt an Recht und Gesetz und garantiert damit Menschenwürde, Freiheit und Rechtssicherheit. Indem die Organe des ESM eine fast unbegrenzte Immunität vor der Gerichtsbarkeit und vor Maßnahmen der Exekutive genießen, wird der ESM unbeschränkt über Recht und Gesetz gestellt. Sowohl der Gouverneursrat als auch die Mitglieder des Direktoriums des ESM sind jeder Form der Einflussnahme durch die nationalen und europäischen Volksvertretungen, z.B. Bundestag und Europaparlament, entzogen. Eine Kontrolle der Maßnahmen des ESM im Rahmen der bewilligten Finanzmittel durch die Legislative ist damit unmöglich geworden.

Der ESM kann die Hintergründe und Details von Entscheidungen und die Effizienz seiner Maßnahmen nach eigenem Ermessen geheim halten und ist nur zu einer rein finanziellen Rechenschaft verpflichtet. Dadurch verstößt er gegen die von der Piratenpartei geforderte Transparenz staatlicher Organisationen, denn diese sind gegenüber den Bürgern umfassend berichts- und rechenschaftspflichtig. Dieser Transparenz-Verstoß wiegt umso schwerer angesichts der umfassenden Ermächtigungen und Finanzmittel des ESM selbst.

https://lqfb.piratenpartei.de/pp/initiative/show/3073.html