RP:Antrag/2012.1/S03/Erwerb der Mitgliedschaft II

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RP:Antragsfabrik

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Dies ist ein zurückgezogener Satzungsantrag für den Landesverband RLP.

Dieser Antrag steht hier zur weiteren Verwendung zur Verfügung.
Satzungsantrag Nr.
2012.1/S03
behandelt bei
LMV2013.1
Beantragt von
Oibelos
Kurzbeschreibung
Prazisierung der bestehenden Regelung; mehr Rechte für den Bewerber
Betrifft
§2.1 (3)
Vermerk
eingereichter Antrag
Antrag wurde zurückgezogen mit Ticket #1020548 am 2012-10-19
archiviert, da Übernahmefrist nach LPT2013.1 abgelaufen ist

Antrag

§2.1 Absatz 3 der Satzung wird wie folgt geändert:

Alte Version:

(3) Die für die Bewerbung zuständige Instanz kann dem Beitritt widersprechen. Bei Widerspruch kann das Landesschiedsgericht angerufen werden.

wird ersetzt durch:

(3) In der Regel wird jedem Antrag auf Mitgliedschaft stattgegeben. In Einzelfällen kann der Vorstand der aufnehmenden Gliederung beschließen, den Mitgliedsantrag abzulehnen. Die Ablehnung der Mitgliedschaft muss dem Betroffen gegenüber schriftlich begründet werden. Im Falle einer Ablehnung kann das nächstzuständige Schiedsgericht angerufen werden oder auf dem Parteitag der jeweiligen Gliederung Widerspruch eingelegt werden. Wird der Widerspruch auf dem Parteitag eingelegt, so entscheidet dieser nach Diskussion mit einfacher Mehrheit über den Mitgliedsantrag.
Ein Antrag auf Mitgliedschaft muss innerhalb von längstens 4 Wochen bearbeitet werden. Bei Fristüberschreitung kann der Bewerber das Landesschiedsgericht anrufen.

Begründung

  • Regelfall wäre dann die Aufnahme jeder Person.
  • Für den Ausnahmefall des Ablehnung wäre genauer geregelt, wie das läuft und wer es macht.
  • Die schriftliche Begründung aus der Bundessatzung steht dann auch in unserer Landessatzung. Dieses Recht auf Begründung wäre nochmal deutlicher ersichtlich.
  • Sich gegen den Beschluss wehren könnte sich der Bewerber je nach Wunsch mittels Schiedsgericht oder Landesparteitag.
  • Zusätzlich habe ich eine 4-wöchige Frist für die Bearbeitung eingebaut, damit der Bewerber ein Recht auf zügige Bearbeitung hat. Die 4 Wochen sind absolute Höchstgrenze für den Fall, dass der gesamte Vorstand krank oder im Urlaub ist.
  • Ursprünglich hatte ich "LSG und / oder LPT". Das habe ich geändert in ein "oder". Es wäre wohl wirklich schwierig, wenn LPT und LSG verschieden beschließen würden. Da müsste man wohl eine Rangfolge festlegen. Und irgendwie will mir keine von beiden möglichen Rangfolgen gefallen.

Neuformulierung von niemand13

Aus der Begründung der alten Version:

  • Zur komplizierten Formulierung "Das Mitglied des zuständigen Vorstandes, das die Bewerbung bearbeitet". Das habe ich aus folgenden Gründen so kompliziert geschrieben:
    • Es sollte klar sein, dass es jemand aus dem Vorstand macht.
    • Es sollte klar sein, dass es eine einzelne Person alleine machen kann und es keinen Beschluss zu jedem Einzelfall braucht.
    • Der Vorstand sollte die Möglichkeit haben, selbst zu entscheiden, wer bearbeitet oder ob das überhaupt in der GO verbindlich geregelt wird oder ob das einfach das Vorstandsmitglied machen kann, dass den Antrag zufällig grade in die Hand bekommt / gerade Zeit hat. (Deshalb kein "Der GenSek" oder "Das nach GO zuständige LVor-Mitglied...")
    • Welcher Vorstand zuständig ist, soll hier nicht festgelegt werden, z.B. LVor, KVor oder Ortsvorstand. Das wird an andere(r/n) Stelle(n) festgelegt.

Dazu zur Änderung: In der neuen Version müssen Anträge nicht von jemandem aus dem Vorstand bearbeitet werden, der Vorstand kann jemanden mit der Bearbeitung beauftragen.


Antrag

Unterstützung / Ablehnung

Piraten, die vrstl. FÜR diesen Antrag stimmen

  1. Oibelos
  2. StopSecret
  3. ...

Piraten, die vrstl. GEGEN diesen Antrag stimmen

  1. Guru Die derzeitige Regelung hat sich als flexibel und robust handhabbar bewährt. Zudem halte ich es für bedenklich, wenn Mitgliederversammlungen über Anträge entscheiden sollen, über deren Inhalt sie aus Datenschutzgründen keinen Einblick erhalten können.
  2. Knalltüte 14:34, 7. Mär. 2012 (CET) Siehe Guru
  3. ProhtMeyhet 01:36, 8. Mär. 2012 (CET) - was Guru sagt und außerdem ist das Schiedsgericht kein Organ dessen Sinn es ist Ordnungsmaßnahmen auszusprechen, was auch in der Schiedsgerichtsordnung deutlich wird.
  4. Friedel Was der Vorstand einer Gliederung machen muss, bekommt er von der Basis seiner Gliederung gesagt, nicht von einer höheren Gliederung!
  5. Jonas Hoffmann 07:46, 18. Apr. 2012 (CEST) Verkompliziert und verklausuliert einen bisher klaren Ablauf
  6. Tikky
  7. markus weber 16:54, 01.05. 2012 (CET) Siehe Guru
  8. ...

Piraten, die sich vrstl. enthalten

  1.  ?
  2.  ?
  3. ...

Diskussion

  • Eine vierwöchige Frist ohne Konsequenzen macht wenig Sinn. Es sollte festgeschrieben werden, was bei Untätigkeit passiert. Vorschlag: Der Antragsteller kann beim Landesschiedsgericht eine Ordnungsmassnahme gegen den Vorstand beantragen.
    • Hab ich eingebaut. Weil der Abschnitt zur Frist dadurch länger wurde, habe ich ihn ans Ende des Absatzes gestellt, da das wichtigste am Anfang stehen sollte. Oibelos
  • Ich war zunächst für den Antrag, aber die Begründung ist teilweise nicht schlüssig. Auch lehne ich die Fassung von Niemand13 ab. Im Antrag steht , dass der Vorstand beschießen kann, den Antrag ab zu lehnen. Er kann das nicht delegieren und es macht auch nicht einer aus dem Vorstand. Wenn der Vorstand etwas beschließt, macht das der ganze Vorstand nach genau festgelegten Regeln in einer Vorstandsitzung. Er muss dazu beschlussfähig sein. So steht es im Antrag und so würde ich es auch unterstützen.
Die Argumente von Guru kann ich beide nicht nachvollziehen. Wann hat sich die bisherige Regelung denn als "flexibel und robust handhabbar bewährt"? Ich wusste gar nicht, dass schon so viele Mitgliedsanträge abgelehnt wurden, dass man solche Aussagen machen kann. Und der LPT kennt selbstverständlich den Inhalt des Antrags und er darf ihn auch kennen. Schließlich werden hier nicht Daten des Antragstellers veröffentlicht, sondern der Antragsteller veröffentlich diese Daten selbst. Und zwar freiwillig. Datenschutz bedeutet, dass fremde Daten nicht weiteregeben werden dürfen. Seine eigenen Daten darf man weitergeben. Friedel 05:03, 28. Feb. 2012 (CET)
Wenn ich erst unter Veröffentlichung meiner Daten beantragen müßte (von "freiwillig" kann man da nicht mehr sprechen), Mitglied einer Organisation zu werden, würde mich diese nie als Mitglied sehen. Und wenn man die bisherige Zahl von 2 Fällen als gering ansieht, denke ich, braucht man dafür auch keine andere, verkomplizierende Regelung. Guru
  • Nach nochmaligem Nachdenken, ist mir klar geworden, dass der Antrag in beiden Fassungen imho nicht zu unterstützen ist. Hier soll in der Satzung des Landesverbandes festgelegt werden, wie eine andere Organisation, nämlich der betroffene Kreisverband, zu arbeiten hat. Die Satzung des LV sollte regeln, wie der LV arbeitet. Was der KV macht, sollte in der Satzung das KV geregelt werden. Jeder Pirat hat nach unserer Satzung die Möglichkeit seinen KV selbst zu bestimmen. In der Piratenpartei werden Regeln und Vorgaben von unten nach oben gemacht. Wenn ein KV-Vorstand gesagt bekommt, was er zu tun hat, dann von den Piraten aus seinem KV. Nicht von einer höheren Gliederung!
    • In Bundes- und Landessatzung sind bereits massenhaft Regelungen, die die nachgeordneten Gliegerungen betreffen. Oibelos 14:52, 18. Apr. 2012 (CEST)
  • Die Frist von 4 Wochen ist außerdem viel zu unflexibel. Es reicht in vielen Fällen nämlich, wenn 1 Vorstandsmitglied in Urlaub oder krank ist, damit der Vorstand nicht beschlussfähig ist. Z.B. bei uns besteht der Vorstand aus mindestens drei Mitgliedern und der der Vorstand ist nur mit mindestens 3 anwesenden Vorstandsmitgliedern beschlussfähig. → Es kann sehr leicht passieren, dass der Vorstand einer Untergliederung für mehr als 4 Wochen nicht beschlussfähig ist. Es kann auch leicht passieren, dass so ein Vorstand mehrmals in kurzer Folge (z.B. durch Grippe) beschlussunfähig ist und die Arbeit in der dazwischenliegenden Zeit nicht abgearbeitet werden kann.
      • ...
    • ...
  • Hinweis: Der Antrag kam nicht aus dem Nichts. Ihm ging eine lange, erhitzte Diskussion auf der Mailingliste voraus. Der Haupt-Beteiligte dieser Diskussion ist mittlerweile aus der Partei ausgetreten. Vielleicht hat das das Problem erledigt. Oibelos 14:16, 18. Apr. 2012 (CEST)
    • Konkret: Es gab einige sehr laute Beführworter davon, in Zukunft jeden als Mitglied aufzunehmen und absolut niemandem die Aufnahme zu verweigern. Dieser Antrag hier war der Versuch, einen Kompromiss dazu zu finden. Es gab auch noch einen Konkurrenz-Antrag, der die bedingungslose Aufnahme in die Satzung schreiben wollte. Mit den Austritt des Antragstellers ist auch dieser Antrag verschwunden. Diesen Antrag hier lasse ich aber trotzdem mal eingereicht, falls doch wieder Befürworter einer bedingungslosen Aufnahme auftreten sollten. Oibelos 14:45, 18. Apr. 2012 (CEST)
  • "Schiedgericht kann keine Ordnungsmaßnahme verhängen" - berechtigter Einwand. Ich habe den Teil wieder entfernt. Ich hatte ihn ursrünglich überhaupt erst eingebaut auf den Diskussionbeitrag 1 hin. Oibelos 14:48, 18. Apr. 2012 (CEST)