RP:Antrag/0000.0/ENTWURF/Recht auf Protokollauskunft

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RP:Antragsfabrik

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Dies ist ein zurückgezogener Satzungsantrag für den Landesverband RLP.

Dieser Antrag steht hier zur weiteren Verwendung zur Verfügung.
Satzungsantrag Nr.
0000.0/ENTWURF
behandelt bei
LMV2010.1
Beantragt von
Blackspot
Kurzbeschreibung
Recht auf Protokollauskunft in der Satzung verankern.
Betrifft
§ 4.1
Vermerk
nicht eingereicht zur LMV2010.1

Antrag

Ergänzung:

Vorschlag 1:

(10) Jeder Pirat hat auf Antrag das Recht, Auskunft über das jeweils laufende Protokoll zu erhalten oder das Protokoll einzusehen. Näheres regelt die jeweilige Geschäftsordnung.

Vorschlag 2:

(10) Die Protokollführung gibt auf Antrag Auskunft über die Inhalte des Protokolls. Näheres regelt die jeweilige Geschäftsordnung.

Begründung

Die Piratenpartei verpflichtet sich zur Transparenz. Diese muss auch für ihre Protokolle gelten. Um eine ausreichende Informationslage aller Mitglieder auf dem Parteitag sicherzustellen ist ein Auskunftsanspruch für das laufende Protokoll somit elementar. So können bspw. auch Formfehler aufgedeckt werden. Durch die jeweilige Geschäftsordnung besteht die Möglichkeit diesen Anspruch jeweils flexibel umzusetzen, so dass der Ablauf einer Veranstaltung nicht gestört wird. Der Auskunftsanspruch sollte deshalb in der Satzung verankert werden.

Unterstützung / Ablehnung

Piraten, die vrstl. FÜR diesen Antrag stimmen

  1. --Blackspot 17:42, 3. Feb. 2010 (CET)
  2.  ?
  3. ...

Piraten, die vrstl. GEGEN diesen Antrag stimmen

  1. McWizard (Siehe Diskussion)
  2. Fenriz 08:40, 3. Feb. 2010 (CET)
  3. JoSch
  4. Salorta
  5. LarsM 22:36, 3. Feb. 2010 (CET)
  6. Ven 17:59, 4. Feb. 2010 (CET)
  7. Guru 14:52, 5. Feb. 2010 (CET)
  8. ...

Piraten, die sich vrstl. enthalten

  1.  ?
  2.  ?
  3. ...

Diskussion

Bitte hier das für und wieder eintragen.

  • Da das Protokoll während der Erstellung nicht einsehbar ist, frage ich mich, warum jemand auf die Idee kommen sollte, dass es falsch ist und korrigiert werden muss. "Das ham die jetzt sicher wieder net richtig aufgeschrieben?" :) --> Ich schlage doch vor, in so einer Situation sich den Punkt zu merken und ihn dann zu korrigieren, wenn das Protokoll draussen ist. Sonst sehe ich aktuell keinen Grund für dieses Recht. Aber kläre mich doch bitte auf! McWizard 07:54, 3. Feb. 2010 (CET)
    • Auch wenn ich gegen diese Änderungen bin, ist es doch nicht unmöglich das Protokoll während der Versammlung einzusehen. Dann geht man zum Protokollanten und schaut ihm über die Schulter, oder man lässt die Protokollanten vorlesen.

--JoSch 09:52, 3. Feb. 2010 (CET)

    • Wieso bist du dagegen? --Blackspot 17:36, 3. Feb. 2010 (CET)
      • Antwort zu 1.1
    • * Wie Salorta schon schreibt gibt es das Recht auf Protokollauskunft schon in der Geschäftsordnung. Ist also weder überflüssig, noch nicht umsetzbar. Ich erinnere noch einmal daran, dass wir für Transparenz stehen und dem auch gerecht werden sollen. Es soll auch nicht am Protokoll während der Sitzung laufend rumkorrigiert werden, vielmehr geht es um eine Nachfragemöglichkeit, wenn es bei Diskussionen und Entscheidungen richtig hektisch wird. --Blackspot 17:36, 3. Feb. 2010 (CET)
  • Ich denke auch, dass dieses Recht nicht in Anspruch genommen werden wird und auch eher überflüssig ist. Fenriz 08:40, 3. Feb. 2010 (CET)
    • Woher bist du dir so sicher, dass es niemand in Anspruch nimmt? ;) --Blackspot 17:36, 3. Feb. 2010 (CET)
      • ...
    • ...
  • Es gibt in der GO für die Landesparteitage bereits den GO-Antrag auf Protokollauskunft. Das halte ich für ausreichend. Salorta 11:26, 3. Feb. 2010 (CET)
    • Die Satzung ist allerdings viel gewichtiger als die Geschäftsordnung --Blackspot 17:37, 3. Feb. 2010 (CET)