RP:Antrag/0000.0/ENTWURF/Qualifizierte Zweidrittelmehrheit bei Satzungsänderungen
Dies ist ein zurückgezogener Satzungsantrag für den Landesverband RLP.
Dieser Antrag steht hier zur weiteren Verwendung zur Verfügung.- Satzungsantrag Nr.
- 0000.0/ENTWURF
- behandelt bei
- LMV2010.1
- Beantragt von
- Blackspot
- Kurzbeschreibung
- Mehrheitsverhältnisse auch bei Satzungsänderungen formal korrekt in der Satzung verankern.
- Betrifft
- § 5.7 (1)
- Vermerk
- zur LMV2010.1 nicht eingereicht
Antrag
alt:
(1) Änderungen der Landessatzung können nur von einem LPT mit einer absoluten 2/3 Mehrheit beschlossen werden.
Vorschlag 1:
neu:
(1) Änderungen der Landessatzung können nur von einem LPT mit einer qualifizierten 2/3 Mehrheit der anwesenden stimmberechtigten Mitglieder beschlossen werden. Näheres regelt die Geschäftsordnung.
Vorschlag 2:
neu:
(1) Änderungen der Landessatzung können nur von einem LPT mit einer qualifizierten 2/3 Mehrheit der anwesenden stimmberechtigten Mitglieder beschlossen werden.
Begründung
Die Mehrheit ist formal korrekt eine qualifizierte 2/3 Mehrheit. Die Menge für diese Mehrheit sollte in der Satzung genau definiert sein. Der Verweis auf die Geschäftsordnung weißt noch einmal explizit darauf hin, in der Geschäftsordnung die nötigen Verfahren zur Feststellung der anwesenden stimmberechtigten Mitglieder genau festzulegen. Eine weitere mündliche Begründung erfolgt vor Ort.
Unterstützung / Ablehnung
Piraten, die vrstl. FÜR diesen Antrag stimmen
- JoSch
- Salorta
- --Blackspot 17:41, 3. Feb. 2010 (CET)
- Ven 18:02, 4. Feb. 2010 (CET)
- --Senficon 10:39, 6. Feb. 2010 (CET)
Piraten, die vrstl. GEGEN diesen Antrag stimmen
- Fenriz 08:35, 3. Feb. 2010 (CET)
- ?
- ...
Piraten, die sich vrstl. enthalten
- ?
- ?
- ...
Diskussion
Bitte hier das für und wieder eintragen.
- Selbstverständlichkeite (nur stimmberechtigte Mitglieder), muss man nicht explizieren. Niemand würde vermuten, dass jemand, der nicht STIMMberechtigt ist, abstimmen darf. Fenriz 08:35, 3. Feb. 2010 (CET)
- Die Formulierung sehe ich an der Stelle als berechtigt an. Denn es sollte definiert sein, ob die Anzahl der Stimmberechtigten oder die Anzahl der abgegebenen Stimmen ausschlaggebend ist. Salorta 11:20, 3. Feb. 2010 (CET)
- Ich denke bei solch wichtigen Regelungen sollte lieber zuviel als zu wenig definiert sein. So kommt es auch nicht zu Missverständnissen. Sonst stimme ich zu, dass weniger manchmal mehr ist. Allerdings nicht unbedingt in diesem Fall --Blackspot 15:29, 3. Feb. 2010 (CET)
- Grundsätzlich empfinde ich es auch als problematisch, wenn morgens um 11 Aakreditiert wird und diese Anzahl dann bspw. abends am 18 Uhr für Mehrheitsverhältnisse bei Satzungsänderungen herangezogen wird. --Blackspot 17:25, 3. Feb. 2010 (CET)
- "qualifizierte" muss da gar nicht stehen, weil eine 2/3-Mehrheit per Definition qualifiziert ist, ansonsten Zustimmung.
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- Argument 2
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