RP:Antrag/0000.0/ENTWURF/Mitgliederversammlung im Wahlgebiet

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RP:Antragsfabrik

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Dies ist ein zurückgezogener Satzungsantrag für den Landesverband RLP.

Dieser Antrag steht hier zur weiteren Verwendung zur Verfügung.
Satzungsantrag Nr.
0000.0/ENTWURF
behandelt bei
LMV
Beantragt von
Sehriehn
Kurzbeschreibung
Ermöglichung der Schaffung von Wahlprogrammen für Kommunalwahlen in Gebieten ohne dem Landesverband untergeordnete Gliederungen
Betrifft
§4 [Organe und Gremien des Landesverbandes]

Antrag

Die Landesmitgliederversammlung möge beschließen:

In der Satzung wird im Anschluss an den Abschnitt "§4.4a virtuelle Kreisverbände" ein Abschnitt "§4.4b Mitgliederversammlungen im Wahlgebiet" mit nachfolgendem Wortlaut eingefügt:

"§4.4b Mitgliederversammlung im Wahlgebiet
(1) Aufgabe der Mitgliedersammlung im Wahlgebiet (im Sinne des rheinland-pfälzischen Kommunalwahlgesetzes) ist die Erstellung eines Wahlprogramms für Kommunalwahlen im Wahlgebiet.
(2) Mitgliederversammlungen im Wahlgebiet können nur stattfinden für Wahlgebiete, in denen keine das gesamte Wahlgebiet umfassende, dem Landesverband untergeordnete Gliederung besteht.
(3) Stimmberechtigt sind diejenigen im Wahlgebiet wohnhaften Piraten, die Mitglied im Landesverband Rheinland-Pfalz, und nicht Mitglied in einer das Wahlgebiet nicht umfassenden Untergliederung sind.
(4) Einladung und Akkreditierung ist Aufgabe des Landesverbandes. Die Akkreditierung kann an den Verwaltungspiraten im virtuellen Kreisverband, zu dem das Wahlgebiet gehört, oder andere Verwaltungspiraten des Landesverbandes delegiert werden."

Begründung

Aktuell können Wahlprogramme für Kommunalwahlen, also u.a. Kreistags- oder (Verbands)Gemeinderatswahlen, in Gebieten ohne Kreisverband lediglich durch den Landesvorstand beschlossen werden, da dieser die Geschäfte in beschriebenen Gebieten führt. Für die meisten Gebiete kann der Landesvorstand jedoch nicht ausreichend über die Probleme und Themen vor Ort informiert sein, um ein angemessenes und auf diese Probleme zugeschnittenes Wahlprogramm vorzustellen. Aktuell wäre es lediglich möglich, dass die Mitglieder vor Ort ein Programm schreiben und der Landesvorstand darüber beschließt. Daher soll dieses Recht gemäß dem Prinzip der Macht der Basis mit der beantragten Änderung auf die Mitglieder im betroffenen Gebiet übergehen. Die Alternative wäre ein Kommunalwahlprogramm für ganz Rheinland-Pfalz, was jedoch aufgrund der sehr unterschiedlichen Strukturen in unserem Bundesland wenig zielführend wäre.

Der Antrag betrifft alle Wahlgebiete gemäß des Kommunalwahlgesetzes, sofern dort keine selbstständigen, dem Landesverband untergeordneten Gliederungen bestehen. Diese Wahlgebiete sind:

  • gemäß §9 das Gebiet der jeweiligen Gemeinde bei Wahlen zum Gemeinderat
  • gemäß §54 Abs.2 das Gebiet der jeweiligen Verbandsgemeinde bei Wahlen zum Verbandsgemeinderat
  • gemäß §55 Abs.2 Landkreise bei Wahlen zu Kreistagen
  • gemäß §56 Abs.2 das Gebiet des Bezirksverbands bei Wahlen zum Bezirkstag des Bezirksverbandes der Pfalz
  • gemäß §57 Abs.1 Ortsbezirke bei Wahlen zum Ortsbeirat

Beispielsweise sind gemäß dieses Antrags für die Bestimmung des Programmes für eine Kreistagswahl die Mitglieder eines (potentiellen) vKVs stimmberechtigt. Wer im betreffenden Landkreis wohnt, jedoch einem anderen KV zugeordnet wurde, kann im Wohn-Landkreis zwar für den Kreistag kandidieren, ist jedoch in besagten Programmfragen nicht stimmberechtigt. Dies entspricht den Regelungen zwischen den Landesverbänden.

Unterstützung / Ablehnung

Piraten, die vrstl. FÜR diesen Antrag stimmen

  1. Friedel
  2. Matthias
  3. Guru
  4. Gerdh
  5. Sebastian Degenhardt 14:23, 14. Jan. 2014 (CET)
  6. ...

Piraten, die vrstl. GEGEN diesen Antrag stimmen

  1.  ?
  2.  ?
  3. ...

Piraten, die sich vrstl. enthalten

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  2.  ?
  3. ...

Diskussion

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