RP:Antrag/0000.0/ENTWURF/Meinungsbilder in der SDMV zulassen

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RP:Antragsfabrik

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Dies ist ein zurückgezogener Satzungsantrag für den Landesverband RLP.

Dieser Antrag steht hier zur weiteren Verwendung zur Verfügung.
Satzungsantrag Nr.
0000.0/ENTWURF
behandelt bei
LMV
Beantragt von
StopSecret
Kurzbeschreibung
in der Landessatzung soll für die SDMV neben Wahlprogrammantrag und Sonstiger Antrag auch ein Meinungsbild zulässig sein
Betrifft
§ 4.1 Abs. 2a Landessatzung

Antrag

Die Landesmitgliederversammlung möge für die Landessatzung beschließen, dass § 4.1 Abs. 2a:

"(2a) Die Aufgaben der SDMV sind:
a) die Beschlussfassung über das gemeinsame Wahlprogramm und
b) die Beschlussfassung über sonstige Anträge."

um folgenden Punkt c) ergänzt wird, mit Korrektur von Punkt b)

b) die Beschlussfassung über sonstige Anträge, sowie
c) die Abstimmung von Meinungsbildern, die in jeder Hinsicht unverbindlich und auch keine offiziellen Aussagen des Landesverbandes sind.

Begründung

bei einer Gelegenheit sollte ein unzulässiger Antrag dazu verwendet werden, zumindest doch als "Meinungsbild" zur Abstimmung in der SDMV zu kommen, was etwas fragwürdig erschien. Da ein Meinungsbild als Aufgabe nicht festgelegt ist, die SDMV aber einer LMV möglichst gleichwertig gestaltet werden soll, möge die Ergänzung für ein Meinungsbild eindeutig auch festgelegt werden.

Unterstützung / Ablehnung

Piraten, die vrstl. FÜR diesen Antrag stimmen

  1. Bernix
  2. Guru
  3. StopSecret
  4.  ?
  5. ...

Piraten, die vrstl. GEGEN diesen Antrag stimmen

  1. Roland
  2. Sebastian Degenhardt 14:19, 14. Jan. 2014 (CET)
  3. ...

Piraten, die sich vrstl. enthalten

  1.  ?
  2.  ?
  3. ...

Diskussion

Bitte hier das für und wieder eintragen.

  • Es sollte zunächst einmal die Abstimmung über den Antrag über die Zulassung von Anträgen zum Grundsatzprogramm via SDMV abgewartet werden. Sollte diesem zugestimmt werden, wären lediglich Satzungsänderungsanträge unzulässig. Welchen Sinn soll ein unverbindliches Meinungsbild bezüglich eines SÄA haben?
  • Es gibt in der Satzung keine Regelung, dass eine LMV Meinungsbilder behandeln darf. Warum sollten wir das für die SDMV explizit dazu schreiben? Eine GO-Änderung zur Behandlung von Meinungsbildern (als sonstige Anträge) sollte ausreichen. -- Sebastian Degenhardt 22:14, 4. Jan. 2014 (CET)
    • Aber in der GO der LMV gibt es diese Möglichkeit. Meinetwegen kann man es stattdessen statt hierhin auch in die GO der SDMV schreiben.Guru