RP:Antrag/2014.1/012/Landesmitgliedschaft berechtigt zur SDMV-Teilnahme

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RP:Antragsfabrik

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Dies ist ein abgelehnter Satzungsantrag für den Landesverband RLP.

Satzungsantrag Nr.
2014.1/012
behandelt bei
LMV2014.1
Beantragt von
Sebastian Degenhardt
Kurzbeschreibung
Stimmberechtigte Landesmitglieder sollen automatisch für SDMV stimmberechtigt sein.
Betrifft
§4.1.3 der Landessatzung und mehrere Stellen der SDMV-GO
Vermerk
Eingereicht mit Ticket #10117520 am 17.01.2014 um 19:00 Uhr.

Antrag

Satzungsänderung

§4.1.3 Absatz 5 der Landessatzung wird geändert von

"Jedes stimmberechtigte Mitglied des Landesverbandes Rheinland-Pfalz hat das Recht, als stimmberechtigtes Mitglied der SDMV akkreditiert zu werden."

in

"Jedes stimmberechtigte Mitglied des Landesverbandes Rheinland-Pfalz ist stimmberechtigtes Mitglied der SDMV."

Änderungen an der SDMV-GO

1. Im Kapitel "2.1 Die Abstimmungsleitung" wird der Absatz

"(3) Vorstandsmitglieder von Untergliederungen, die für die Mitgliederverwaltung zuständig sind, sind ebenfalls zur Akkreditierung der Piraten innerhalb ihres Zuständigkeitsbereichs berechtigt, gehören aber nicht der Abstimmungsleitung an und müssen auch nicht vom Landesvorstand beauftragt werden."

gestrichen und die Nummerierung der nachfolgenden Absätze angepasst.

2. Im Kapitel "3.1 Gründung einer Urne" wird der Absatz

"(1) Alle für die SDMV akkreditierten Piraten haben das Recht Urnen zu gründen."

geändert in

"(1) Alle stimmberechtigten Landespiraten haben das Recht, Urnen zu gründen."

In Absatz 2 Punkt 6 wird der Satz

"Akkreditierte Piraten können sich nun bei der Abstimmungsleitung zur Stimmabgabe an dieser Urne anmelden bzw. von ihrer bisherigen Urne zur neu gegründeten Urne wechseln."

wird geändert in

"Stimmberechtigte Landespiraten können sich nun bei der Abstimmungsleitung zur Stimmabgabe an dieser Urne anmelden bzw. von ihrer bisherigen Urne zur neu gegründeten Urne wechseln."

3. Im Kapitel "3.2 Wechsel zwischen bestehenden Urnen" wird in Absatz 1 der Satz

"Akkreditierte Piraten können frei entscheiden, an welcher Urne sie sich eintragen möchten."

geändert in

"Stimmberechtigte Landespiraten können frei entscheiden, an welcher Urne sie sich eintragen möchten."

4. In den Kapiteln 3.3 und 4.3 wird das Wort "akkreditierten" durch "angemeldeten" ersetzt.

5. Kapitel "4.1. Allgemeines" wird folgendermaßen neugefasst:

"(1) Die Abstimmungsleitung versendet bis zum 01.03.2014 an alle zu diesem Zeitpunkt stimmberechtigten Landespiraten jeweils eine Stimmkarte an die bei der Verwaltung hinterlegten Adressen. Landespiraten, die nach diesem Datum ihre Stimmberechtigung durch Beitritt oder Errichtung ihrer Mitgliedsgebühr erwerben, erhalten ihre Stimmkarte schnellstmöglich.

(2) Landespiraten haben dafür zu sorgen, dass die von ihnen bei der Verwaltung hinterlegte Adresse aktuell ist. Andernfalls entstehen hieraus keine rückwirkenden Rechte; insbesondere ergibt sich daraus keine Rechtfertigung für eine Anfechtung von Abstimmungsergebnissen oder Beschlüssen."

6. Kapitel 4.2 Absatz 4 wird gestrichen.

7. In Kapitel 5 Absatz 2 wird das Wort "Akkreditierten" durch "stimmberechtigten Landespiraten" ersetzt.

Begründung

Die Akkreditierung zur SDMV ist derzeit mit relativ großen Hürden versehen, was manche Piraten von einer Teilnahme abhält. Daher soll schon die Mitgliedschaft im Landesverband zur Abstimmung berechtigen, sobald man sich an einer Urne anmeldet.

Unterstützung / Ablehnung

Piraten, die vrstl. FÜR diesen Antrag stimmen

  1. Matthias
  2. Sebastian Degenhardt 13:18, 30. Jan. 2014 (CET)
  3. ...

Piraten, die vrstl. GEGEN diesen Antrag stimmen

  1. Guru
  2. Steffi
  3.  ?
  4. ...

Piraten, die sich vrstl. enthalten

  1.  ?
  2.  ?
  3. ...

Diskussion

Bitte hier das für und wieder eintragen.

  • Guter Antrag, die Abschaffung der Akkreditierungshürde ist dringend notwendig. Eine Sache fehlt aber noch: Bisher wird meines Wissens nach bei der Akkreditierung durch den zu Akkreditierenden bestimmt, an welcher Urne dieser abstimmen will. Wenn die Akkreditierung entfällt, entfällt auch die Wahl der Urne. Man braucht also noch eine Zusatzbestimmung, aus der sich ergibt, welcher Urne man dann automatisch zugeordnet ist, sofern nichts anderes bestimmt wird. --Simpsons3 14:33, 21. Dez. 2013 (CET)
    • Die Landesmitglieder sollten bei der Versendung der Stimmkarten darauf hingewiesen werden, dass sie sich bei der Abstimmungsleitung für eine Urne eintragen sollen. Das geht ja ganz einfach per E-Mail oder Telefon. Eine automatische Urnenzuordnung würde bedeuten, dass die Adresse des Piraten mit den Urnenstandorten abgeglichen werden muss. Sprich: Eingeben der Mitgliederdaten in Google Maps o.ä. um die kürzeste Distanz zu ermitteln. Erstens ein riesen Aufwand, zweitens datenschutzmäßig eher nicht so doll. --Sebastian Degenhardt 16:18, 22. Dez. 2013 (CET)
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    • noch eine Antwort zu 1
  • Eine pauschale Stimmberechtigung erhöhen Verwaltungsaufwand und -kosten erheblich (postalische Zusendung der Stimmkarten notwendig, regelmäßige Prüfung der Stimmberechtigung auch bei Nichtteilnahme, Erfragung der gewünschten Abstimmungsurne), obwohl erfahrungsgemäß keine wesentliche Zunahme der Beteiligung zu erwarten ist. Eine persönliche Stimmkartenübergabe mit gleichzeitiger Urnenzuordnung ist zudem verfahrensmäßig erheblich sicherer.Guru
    • Die Zusendung der Stimmkarten kann man mit einem Infobrief über die SDMV oder sonstigen Informationen verbinden. Für die Festlegung der Abstimmungsurne reicht eine Mail an die Abstimmungsleitung. Die Überprüfung der Stimmberechtigung erfolgt sowieso bei jeder Erstellung der Akkreditierungslisten. Die Akkreditierung ist für Mitglieder ohne Verwaltungspirat in ihrer Nähe derzeit relativ umständlich und stellt eine Hürde da.
  • Wenn die SDMV die gleichen Rechte wie eine Landesmitgliederversammlung bekommen soll, dann muss auch die Stimmberechtigung genau so überprüft werden wie bei einer LMV. Wenn die Stimmkarten verschickt werden ist nicht nachprüfbar, ob diese beim richtigen Empfänger angekommen sind. Genausogut könnten mehrere Briefe abgegriffen und zur Abstimmung durch Fremde genutzt werden, wenn der Empfänger sich nicht kümmert merkt keiner was. Steffi 14:56, 31. Jan. 2014 (CET)