RP:Antrag/0000.0/ENTWURF/GO-Anpassung Protokoll

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RP:Antragsfabrik

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Dies ist ein zurückgezogener Sonstiger Antrag für den Landesverband RLP.

Dieser Antrag steht hier zur weiteren Verwendung zur Verfügung.
Sonstiger Antrag Nr.
0000.0/ENTWURF
behandelt bei
LMV2013.1
Beantragt von
Blackspot
Kurzbeschreibung
Vereinfachung des Protokollabschnitts, da Verweis auf die Satzung genügt.
Betrifft
RP:LPT_GO#Protokollührung
Vermerk
archiviert, da Entwurfstadium nach LPT2013.1 abgelaufen ist

Antrag

alt:

(2) Das Protokoll wird grundsätzlich in Form eines Beschlussprotokolls geführt und bei mündlichen Tätigkeitsberichten zur ausführlicheren Dokumentation als Verlaufsprotokoll. Das Protokoll wird von der Protokollführung, der Versammlungsleitung und dem neu gewählten Vorsitzenden oder dem stellvertretenden Vorsitzenden unterschrieben. Das Wahlprotokoll wird dem Protokoll beigefügt. Es ist den Landespiraten (im Sinne der Satzung) durch Veröffentlichung im Piratenwiki zugänglich zu machen.

neu:

(2) Das Protokoll ist gemäß § 4.1 (9) der Landessatzung zu führen.

Begründung

Vereinfachung der GO. Zudem sind die Formalitäten im Protokoll nun in der Landessatzung eindeutig und komplett festgelegt. Achtung nur Zusammen mit dem Satzungsänderungsantrag für § 4.1 (9). Ansonsten hinfällig!

Unterstützung / Ablehnung

Piraten, die vrstl. FÜR diesen Antrag stimmen

  1. --Blackspot 17:44, 3. Feb. 2010 (CET)
  2.  ?
  3. ...

Piraten, die vrstl. GEGEN diesen Antrag stimmen

  1. Fenriz 08:41, 3. Feb. 2010 (CET)
  2. JoSch
  3. Salorta
  4. Guru 15:09, 5. Feb. 2010 (CET)
  5. ...

Piraten, die sich vrstl. enthalten

  1.  ?
  2.  ?
  3. ...

Diskussion

Bitte hier das für und wider eintragen.

  • Warum ist es besser, konkrete Regelungen in der Satzung statt in der GO unterzubringen? Ich dachte, die GO ist gerade dafür da, Dinge zu explizieren? Fenriz 08:41, 3. Feb. 2010 (CET)
    • Finde die Transparenz von Protokollen so wichtig, dass sie in der Satzung festgelegt werden sollte. GO ist IMO viel leichter zu ändern. Wobei ich dir Recht gebe, dass die Satzung nicht zu "voll" werden sollte. Sondern eher lieber kurz und knackig. Doch in diesem Zusammenhang finde ich eine Erweiterung berechtigt. --Blackspot 17:44, 3. Feb. 2010 (CET)
      • Antwort zu 1.1
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  • Argument 2
    • ...
      • ...
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