RP:Altenkirchen/aktuelle Geschaeftsordnung

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Piratenpartei Deutschland - Kreisverband Altenkirchen /WW
Geschäftsordnung (Stand 29.10.2012)


§1 Allgemeines

Der Vorstand führt die Geschäfte des Kreisverbandes nach den Vorschriften der Gesetze, der Satzung, sowie dieser Geschäftsordnung. Er arbeitet mit den übrigen Organen und Mitgliedern der Partei zum Wohle der Partei vertrauensvoll zusammen. Jedes Vorstandsmitglied hat die Pflicht, den übertragenen Aufgaben nach bestem Wissen und Gewissen nachzukommen. Sollte ein Vorstandsmitglied seinen Aufgaben zeitweise nicht nachkommen können, so bestimmt es einen Vertreter. In dringenden Fällen ist jedes Vorstandsmitglied zur Vertretung berechtigt und verpflichtet. Jedes Vorstandsmitglied ist im Rahmen seiner Zuständigkeit allein zu Entscheidungen berechtigt. Je nach Schwere der Entscheidungen ist es angehalten sich vorher mit dem Rest des Vorstands zu beraten beziehungsweise die Entscheidung gemeinsam zu treffen. Bei Überlappung der Kompetenzen entscheiden die betroffenen Vorstandsmitglieder gemeinsam.

§2 Kompetenzbereiche der Vorstandsmitglieder

(1) Vorsitz
Dem Vorsitzenden obliegt die Leitung und Koordination des Vorstands und der Vorstandssitzungen, die Vertretung nach außen, sowie gegenüber dem Bundesverband, dem Landesverband und den anderen Kreisverbänden und deren Untergliederungen. Mitgliederverwaltung, Annahme von Mitgliedsanträgen, Weiterleitung an LV und den stellv. Vorsitz. Leerung des Postfachs. Koordination und Durchführung von Stammtischen und Infoständen.

(2) Stellvertretender Vorsitz
Dem stellvertretenden Vorsitzenden obliegt die Vertretung des Vorsitzenden in Fällen der Abwesenheit in sämtlichen Belangen des Kompetenzbereichs des Vorsitzenden.
Archivierung der unterzeichneten Protokolle. Verwahrung von Schriftstücken und Dokumenten in Papier und/ oder elektronischer Form.
Die Mitgliederverwaltung des Kreisverbandes. Dazu zählen insbesondere das Anzeigen von Neubeitritten und die Auskunft von Mitgliedsdaten nach Anfrage gegenüber den restlichen Mitgliedern des Vorstandes (sobald die Mitgliederverwaltung und Zugriff auf die Verwaltungssoftware SAGE vom Landesverband auf die Kreisverbände übertragen wird)
Ansprechpartner für Social Media (Twitter, Facebook, WKW)

(3) Schatzmeister
Dem Schatzmeister obliegt die Zuständigkeit für Finanzangelegenheiten, insbesondere die Beleg- und Kontoführung, die Verwaltung der Mitgliedsbeiträge, die Vorbereitung des Rechenschaftsberichts, sowie das Spendenwesen.Der Schatzmeister darf im Rahmen seiner Tätigkeit über ein Budget von 100,- Euro pro Quartal ohne Vorstandbeschluss verfügen.

(4) Beisitz I
Leerung des Postfachs in Vertretung der Vorsitzenden.
Ausformulierung von Pressemitteilungen in Zusammenarbeit mit Beisitz II
Wöchentliche Information der Presse über Veranstaltungen. Presseverteiler

(5) Beisitz II
Ausformulierung von Pressemitteilungen in Zusammenarbeit mit Beisitz I
Vertretung des Schatzmeisters.

§3 Entscheidungsfindung

Der Kreisvorstand ist beschlussfähig, wenn mindestens 3 (drei) der amtierenden Mitglieder anwesend sind und fasst seine Beschlüsse mit der absoluten Mehrheit der an der Sitzung teilnehmenden Vorstandsmitglieder. Beschlüsse des Vorstands sind von einem beauftragten Protokollanten schriftlich festzuhalten und zu veröffentlichen. Die Abstimmungen von Vorstandsentscheidungen werden namentlich protokolliert. Jedes Mitglied des Kreisverbandes ist berechtigt Anträge an den Vorstand zu stellen. Anträge an den Vorstand können eingereicht werden durch:

  • eMail an den Vorstand (vorstand(at)piraten-altenkirchen.de)
  • persönlich oder in Beauftragung auf einer offenen Vorstandssitzung

Der Vorstand ist angehalten, gravierende Entscheidungen auf einer möglichst großen Basis zu treffen.

§4 Vorstandssitzungen

Vorstandssitzungen finden in der Regel offen statt. Bei berechtigten Interessen kann eine geschlossene Sitzung einberufen oder die Öffentlichkeit mit der Zweidrittelmehrheit der anwesenden Vorstandsmitglieder für einzelne Beratungspunkte ausgeschlossen werden. Jedes Vorstandsmitglied ist bei berechtigtem Interesse befugt eine außerplanmäßige Vorstandssitzung zu verlangen. Der Vorsitzende oder sein Stellvertreter muss dann kurzfristig eine solche einberufen. Ausnahmen von der offenen Vorstandssitzung sind zu vermeiden und müssen explizit begründet werden. Von jeder Vorstandssitzung wird ein Protokoll erstellt und innerhalb von sieben Tagen veröffentlicht. Die Protokolle werden in der nächsten Vorstandssitzung von den Vorstandsmitgliedern bestätigt.

§5 Umlaufbeschlüsse

Der Kreisvorstand kann Entscheidungen auch durch Umlaufbeschlüsse per eMail auf dem Vorstandsverteiler (vorstand(at)piraten-altenkirchen.de) treffen, sofern dadurch die Geschäftsordnung nicht geändert wird und

  • a) eine Verzögerung der Entscheidung bis zur nächsten Vorstandssitzung wegen der Dringlichkeit der Sache nicht möglich ist oder
  • b) schutzwürdige Daten, wie zum Beispiel Personendaten von Mitgliedern, Gegenstand des Beschlusses sind und aus diesem Grund eine Diskussion in der offenen Vorstandssitzung nicht angebracht ist. Wird ein Antrag auf Entscheidung im Umlaufbeschluss gestellt, ist zugleich eine Frist zur Beschlussfassung zu setzen. Diese Frist soll nicht kürzer als 24 Stunden und nicht länger als 48 Stunden sein. Beschlüsse werden mit einer Mehrheit von zwei Dritteln der Stimmen gefasst, die innerhalb der so gesetzten Frist abgegeben werden, mindestens aber mit den Stimmen der Hälfte der Vorstandsmitglieder. Umlaufbeschlüsse werden in der nächsten Vorstandssitzung veröffentlicht.


§6 Tätigkeitsbericht

Jedes Vorstandsmitglied ist verpflichtet, einen Tätigkeitsbericht anzufertigen und diesen dem Kreisparteitag vorzustellen. Die Tätigkeitsberichte werden anschließend im Rahmen des Protokolls veröffentlicht. Nicht wiedergewählte Vorstandsmitglieder sind verpflichtet, mit Beendigung Ihres Amtes alle im Rahmen ihrer Vorstandstätigkeit gesammelten Daten (Arbeitsergebnisse, Dokumente, Kontaktdaten – sofern vom Kontakt genehmigt –, offiziellen Schriftverkehr etc., an ihren gewählten Nachfolger zu übergeben. Der Tätigkeitsbericht umfasst die Tätigkeit des jeweiligen Vorstandsmitglieds im Rahmen der ihm in dieser Geschäftsordnung zugewiesenen Kompetenzen und Vertretung anderer Vorstandsmitglieder. Optional kann der Tätigkeitsbericht weitere Tätigkeiten des Vorstandsmitglieds im Rahmen seiner Parteiarbeit enthalten. Jedes Vorstandsmitglied hat den Umfang seines Tätigkeitsberichts in angemessener Weise zu begrenzen.

§7 Verwaltung der Mitgliederdaten

Die primäre Verwaltung der Mitgliederdatenbank erfolgt durch die Bundesgeschäftsstelle. Dem stellv. Vorsitz obliegt die Aufgabe, die Mitgliederdaten in dieser Datenbank zu pflegen. Der stellv. Vorsitz und der Schatzmeister haben Zugriff auf die Mitgliederdaten. Durch Beschluss des Vorstands erhalten Dritte Zugriff auf die Mitgliederdaten sofern dazu eine gesetzliche Verpflichtung besteht. Dieser Zugriff muss so begrenzt wie möglich sein und muss entsprechend protokolliert werden. Eine Weitergabe von Mitgliederdaten an nicht zugriffsberechtigte Personen ist untersagt. Jeder Zugriffsberechtigte hat dafür Sorge zu tragen, einen Zugriff durch nicht zugriffsberechtigte Personen auszuschließen.

§8 Kommunikationslisten

(1) Mailingliste: altenkirchen-westerwald@lists.piratenpartei.de Offen für alle, eigenständige An - und Abmeldung. Mitglieder der Piratenpartei Altenkirchen /WW sind angehalten hier angemeldet zu sein.
(2) Sync-Forum Piratenpartei Deutschland: https://news.piratenpartei.de Offen und Leserechte für Alle, Schreibrechte nach Registrierung.

§9 Vertretung gegenüber Banken und sonstiger Finanzinstitute

Verfügungsberechtigt über die Konten ist in erster Linie der Schatzmeister. Zur Vertretung ist der Vorsitz berechtigt. Einzelbevollmächtigungen haben optional der stellvertretende Vorsitz und beide Beisitzer. Für Eröffnung und Auflösung von Konten ist ein Vorstandsbeschluss notwendig.