RP:2012-11-01 - 95. Vorstandssitzung

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Vorstandssitzung vom 01.11.2012

  • Teilnehmer: Heiko, Klaus, Lars, Ingo, Vincent, Ben
  • Abwesend: Werner (entschuldigt)
  • Gäste, die genannt werden möchten: 
  • Beginn: 18:17 Uhr MEZ
  • Ende: 22:43 Uhr MEZ
  • Ort: Mumble NRW
  • Protokollant: Ben
  • Versammlungsleitung: Klaus

Ergebnisprotokoll

Top 1: Organisatorisches zur Aufstellungsversammlung etc.

  • Klaus berichtet, dass er zu verschiedenen externen Helfern Kontakt hatte, die Versammlungsämter auf der Aufstellungsversammlung/dem LPT übernehmen würden.

Fahrt- und Übernachtungskostenerstattung für externe Versammlungsämter auf der Aufstellungsversammlung und dem LPT 2012.2

1.11.2012
Nr.: 1
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Text: Es wird beantragt, für LV-externe Personen, die auf der Aufstellungsversammlung und dem Landesparteitag am 3. und 4. November 2012 in Hermeskeil Ämter übernehmen, ein Reisekostenbudget in Höhe von 300 EUR zur Verfügung zu stellen, aus dem Fahrt- und Übernachtungskosten erstattet werden.
Begruendung:
Ergebnis: angenommen
Antragsteller: Klaus Brand
Dafür: Klaus, Heiko, Lars, Ingo, Ben, Vincent
Dagegen:
Enthaltung:
Hinweise:
Umsetzungsverantwortlich:

Akkreditierung und Eröffnung Aufstellungsversammlung 3.11.2012

1.11.2012
Nr.: 2
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Text: §1 Akkreditierung

(1) Akkreditierungspiraten sind jene Piraten, die vom zuständigen Vorstand als solche beauftragt wurden oder der zuständige Vorstand selbst.

(2) Die Akkreditierungspiraten betreuen die Anwesenheitsliste, kontrollieren die Wahlberechtigung und teilen Stimmkarten aus. Sie überprüfen hierbei insbesondere, ob
a) zum Zeitpunkt der Akkreditierung eine Mitgliedschaft in der Piratenpartei Deutschland besteht,
b) das Mitglied volljährig ist,
c) das Mitglied in Rheinland-Pfalz seine Hauptwohnung (sog. Erstwohnsitz) innehat. Mitglieder ohne Hauptwohnung (Wohnungslose, Deutsche mit Hauptwohnung im Ausland, o. ä.) versichern vor Aushändigung der Stimmkarte schriftlich gegenüber den Akkreditierungspiraten, dass sie in Rheinland-Pfalz wahlberechtigt zum Deutschen Bundestag sind.
Das Mitglied versichert durch Eintragung in die Anwesenheitsliste schriftlich, dass es das aktive Wahlrecht zum deutschen Bundestag hat.

(3) Eine Wahlberechtigung liegt auch dann vor, wenn das Mitglied wegen Rückständen bei der Beitragszahlung oder wegen Ordnungsmaßnahmen sein Stimmrecht bei anderen Parteiversammlungen nicht ausüben darf.

(4) Die Akkreditierungspiraten legen eine ausreichende Anzahl an
a) Erklärungsformularen für die vorgeschlagenen Bewerber nach dem Muster der Anlage 22 Bundeswahlordnung, dass sie ihrer Aufstellung zustimmen und für keine andere Landesliste ihre Zustimmung zur Benennung als Bewerber gegeben haben, sowie eine Versicherung an Eides statt gegenüber dem Landeswahlleiter, dass sie nicht Mitglied einer anderen als der den Wahlvorschlag einreichenden Partei sind, und
b) Bescheinigungsformularen nach dem Muster der Anlage 16 BWahlO, dass die vorgeschlagenen Bewerber wählbar sind, aus.

(5) Die Akkreditierung ist auch nach Beginn der Versammlung möglich.

(6) Bei Verlust, Zerstörung oder starker Beschädigung der Stimmkarte können die Akkreditierungspiraten eine weitere Stimmkarte als Ersatz zur Verfügung stellen. Sofern die ursprüngliche  Stimmkarte noch vorhanden ist, wird sie von den Akkreditierungspiraten eingezogen.

§2 Eröffnung der Versammlung

(1) Bis die Versammlungsleitung gewählt ist, leitet der Vorsitzende der zuständigen Gliederung die Aufstellungsversammlung; ist er verhindert oder lehnt er die Versammlungsleitung ab, richtet sich seine Vertretung nach der Vertretungsregelung im Vorstand. Steht aus rechtlichen oder tatsächlichen Gründen kein Stellvertreter zur Verfügung und ist auch kein Beauftragter bestellt, dann leitet bis zur Wahl des ersten Versammlungsleiters das Mitglied der Aufstellungsversammlung die Versammlung, das am längsten Mitglied der Partei ist. Im Zweifel entscheidet die Reihenfolge der Mitgliedsnummer.

(2) Der vorläufige Versammlungsleiter fragt, ob von einem Teilnehmer die Mitgliedschaft, die Vollmacht oder das Wahlrecht eines anderen, stimmkartenbesitzenden Teilnehmers angezweifelt wird.

(3) Der vorläufige Versammlungsleiter schlägt einen Versammlungsleiter vor. Er fordert die Versammlung auf, weitere Vorschläge zu machen. Sodann führt er die Wahl zum Versammlungsleiter durch.

(4) Nach der Wahl des Versammlungsleiters übernimmt dieser die weitere Leitung der Versammlung.

(5) Die Versammlung beschließt eine Geschäfts- und eine Wahlordnung.
Begruendung: Da die Versammlung sich erst nach ihrem Beginn eine Geschäftsordnung gibt, beschließt der Vorstand hier das Vorgehen bis zu diesem Zeitpunkt.
Ergebnis: angenommen
Antragsteller:
Dafür: Klaus, Heiko, Ingo, Vincent, Lars, Ben
Dagegen:
Enthaltung:
Hinweise:
Umsetzungsverantwortlich:

  • Heiko verzichtet auf die Eröffnung der Aufstellungsversammlung. Klaus wird diese übernehmen.
  • Vertagte Anträge: Laut Satzung müssen vertagte Anträge vorrangig behandelt werden. Dies betrifft eindeutig einen Antrag vom LPT Andernach.
  • Andere Anträge, die auf dem LPT Montabaur nicht behandelt wurden, wurden nicht explizit vertagt.
  • Für zukünftige LPT sollten wir darauf achten, dass nicht behandelte Anträge formal abgelehnt werden, sodass sie zum nächsten LPT erneut eingereicht werden müssen.

Top 2: Ordnungsmaßnahme (nicht-öffentlich)

Es wurde über eine Ordnungsmaßnahme aufgrund von Gewalt-Drohungen durch ein Mitglied des Landesverbandes gegen ein anderes Mitglied beraten. Dem Beschuldigten wird gemäß §6 (1) Bundessatzung das Recht auf eine Anhörung vor Erteilung einer Ordnungsmaßnahme eingeräumt. Hierzu wird er schriftlich mit einer Frist von 7 Tagen aufgefordert, zum Vorwurf Stellung zu beziehen.

Der Landesvorstand stellt unmissverständlich klar, dass Gewalt-Androhungen innerhalb der Partei nicht toleriert werden, und wird jede geeignete Maßnahme treffen, um diese zu unterbinden.

Bis zur endgültigen Entscheidung über eine Ordnungsmaßnahme werden Mails des Mitglieds an die Mailingliste weiterhin moderiert, d.h. seine Beiträge werden erst nach Sichtung durch den Mailinglisten-Administrator gegebenenfalls an die Liste weitergeleitet.

Über die Erteilung eines Hausverbots für die am Wochende stattfindende Aufstellungsversammlung und den Landesparteitag wurde beraten. Hierbei mussten die Rechte des Beschuldigten auf Teilnahme an allen Veranstaltungen des Landesverbandes auf der einen Seite und die Gefahr tätlicher Auseinandersetzungen auf den Veranstaltungen des Wochenendes auf der anderen Seite gegeneinander abgewogen werden.

Aufgrund der vorliegenden Informationen geht der Landesvorstand vorerst von einer im Affekt geschriebenen Drohung und damit nicht von einer tatsächlichen Gefahr eines tätlichen Angriffs aus. Der Landesvorstand wird zusammen mit der Versammlungsleitung die Situation am Samstag und Sonntag aufmerksam verfolgen, um gegebenenfalls sofort geeignete Maßnahmen zu treffen.

Hausverbot

1.11.2012
Nr.: 3
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Text: Der Vorstand möge beschließen: Hausverbot des Bedrohers ***** für die von uns genutzten Räumlichkeiten in Hermeskeil.
Begruendung:
Ergebnis: abgelehnt
Antragsteller:
Dafür:
Dagegen: Klaus, Heiko, Lars, Ben, Vincent
Enthaltung: Ingo
Hinweise: Siehe Diskussion oben
Umsetzungsverantwortlich:

Weitere disziplinarische Maßnahmen

1.11.2012
Nr.: 4
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Text: Der Vorstand möge prüfen, ob weitere disziplinarische Maßnahmen gegen ***** in absehbarer Zeit verfügt werden sollten.
Begruendung:
Ergebnis: angenommen
Antragsteller:
Dafür: Klaus, Heiko, Lars, Ingo, Ben, Vincent
Dagegen:
Enthaltung:
Hinweise:   Siehe oben. Gemäß Bundessatzung muss zunächst eine Anhörung gewährt werden. Danach wird der Landesvorstand entscheiden.
Umsetzungsverantwortlich:

Top 3: Interne Aussprache (nicht-öffentlich)

Der Vorstand hat sich zu den Konflikten um die letzte Vorstandssitzung ausgesprochen. Alle anwesenden Vorstandsmitglieder haben in konstruktiver Weise ihre Beweggründe dargelegt. Die Konflikte konnten ausgeräumt werden.