RP:2010-06-26 - LPT Rheinland-Pfalz/Sonstige Anträge

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Antrag auf Aufhebung des Beschlußes zu LQFB des verhergegangenen Landesparteitages

Antragstext

Der Beschluß des 3. sonstigen Antrages des Landesparteitages vom 21.02.2010 (TOP 18) mit dem Wortlaut »Der Landesparteitag möge die testweise Einführung von Liquid Feedback beschließen und den Vorstand beauftragen, die dazu notwendigen Schritte durchzuführen oder durchführen zu lassen.« wird aufgehoben. Der Landesvorstand wird dazu aufgefordert, seine aus jenem Beschluß initiierten Bemühungen zur Einführung dieser Testinsanz unverzüglich einzustellen.

Begründung

Auf dem letzten Landesparteitag hatte ich noch ermahnt, diese Testinstanz nicht als schleichende Einführung eines On-Line-Wahlverfahrens zu betrachen, sondern seinen Zweck ausdrücklich auf unverbindliche Meinungsbildung zu beschränken. Diese Aussage stieß - dem Applaus nach zu urteilen - auf allgemeine Zustimmung. Anschließend stimmte ich wie (laut Protokoll) die große Mehrheit FÜR diese Testinsanz. Zwischenzeitlich haben sich die Rahmenbedingungen allerdings geändert: Nachdem der Beschluß zur Einführung der Testinstanz gefällt wurde, fand der Bundesparteitag statt, der beschlossen hat, LQFB als Tool zur Vorbereitung des folgenden Bundesparteitages zu nutzen. Damit wird Liquid Feedback falls technisch und rechtlich möglich demnächst bundesweit bereits produktiv eingesetzt werden. Eine Testinstanz wie vom letzten Landesparteitag gefordert wird damit ad absurdum geführt. Darüber hinaus hat sich ein untragbares Problem in der Kooperation (oder besser: dem Fehlen ebendieser) mit den Berliner LV herausgestellt. Hierzu möchte ich eine E-Mail von Maik Nauheim vom 22.06.2010 zitieren (ein paar grammatikalische Fehler habe ich korrigiert):

»Wir haben in einer der ersten Vorstandssitzungen zusammen mit den Piraten aus Rheinland-Pfalz Nutzungsbedingungen erarbeitet, die nach dem damaligen Wissensstand, aus der Sicht des Vorstandes, aber auch aus der Sicht der Piraten, da sie diese mit ausgearbeitet haben akzeptabel war.

Diese erste Version wurde von den Berlinern nicht umgesetzt, da hierfür ein, nach den Aussagen der Berliner, erheblicher Aufwand am System hätte betrieben werden müssen. Als Folge daraus, änderte der Vorstand die Nutzungsbedingungen in einer Form ab, die zumindest ein Grundmaß an Datenschutz und Einhaltung der Persönlichkeitsrechte gewährt und mit Liquid Feedback nach der Aussage der Berliner in der Vorstandssitzung bereits umsetzbar ist. Diese Nutzungsbedingungen enthielten die Löschung des Benutzers auf Verlangen, 30 Tage nach der letzten Abstimmung. Diese 30 Tage hätten genug Zeit bedeutet, um eine Nachvollziehbarkeit zu ermöglichen. [...]

Diese Nutzungsbedingungen wurden von den Berliner Piraten mit Hinweis darauf das diese für sie: "politisch nicht vertretbar" sei abgelehnt. Sie sagten aus, uns mit diesen Nutzungsbedingungen keine Instanz zur Verfügung zu stellen.

Daraufhin beschloss der Vorstand erneut alternative Nutzungsbedingungen, die eine Möglichkeit zur Pseudonymisierung nach einem Austritt oder der Beendigung der Teilnahme am System vorsehen, den Benutzername noch einmal zu wechseln, um eine bessere Verschleierung der Identität zu ermöglichen. Seit mehreren Wochen, versucht Heiko diese Nutzungsbedingungen dem Berliner Landesverband kundzutun, nach meinem Kenntnisstand erhielt er eine Ticketnummer, allerdings bisher keinerlei Reaktion der Berliner.

[...]

Ich habe am Landesparteitag selber für die Einführung von Liquid Feedback gestimmt. Ich denke das wird zu einer weiteren Entwicklung der Partei, aber auch zur Entlastung unserer Kommunikationskanäle etwas in dieser oder einer ähnlichen Form benötigen. Für mich ergeben sich hier jedoch viele Probleme so muss ich sagen das ich, je mehr ich mich damit beschäftige, LF immer kritischer gegenüberstehe. Nicht zwingend dem System Liquid Democracy aber der aktuellen Umsetzung.

Ich finde es wichtig, dass eine Partei transparent ist. So sollten alle Entscheidungsträger, Funktionsträger und Ähnliches ihre Abstimmung prinzipiell offen und protokolliert führen. Anders sieht es jedoch bei den Abstimmung der einzelnen Mitgliedern aus. Hier sehe ich die schützenswerte politische Meinung überwiegen. Ich hätte hiermit kein Problem, wenn jeder für sich selber freigeben oder sperren könnte, ob seine Meinungen veröffentlicht werden dürfen. So sehe ich zum Beispiel mit dem Berliner System das Problem, dass Leute ihre Meinung in einem geschlossen Umfeld abgegeben haben, kurze Zeit später das System von außen lesbar gemacht wurde, mittlerweile sogar per API abfragbar ist. Hier kann man imho in keinster weise mehr von einer einwilligung sprechen.

[...]

Ich halte es für äußerst fraglich das wir als Landesverband schon bei einfachen politischen Themen wie zum Beispiel den Nutzungsbedingungen uns komplett von einem anderen Landesverband abhängig machen. Der Berliner Landesverband war nicht mit unseren Nutzungsbedingungen, die in meinen und den Augen vieler anderer, ein Mindestmaß darstellen, einverstanden und nutzt meiner Meinung nach nun den Landes Parteitagsbeschluss um uns unter Zugzwang zu setzen, damit wir seine Nutzungsbedingungen akzeptieren.«


Automatisierte Datenverarbeitung in LQFB

Antragstext

Der Landesverband RLP möge der automatischen Verarbeitung der Mitgliedsdaten durch Liquid Feedback widersprechen.


Begründung

Nach aktuellen Planungen wird für die Einführung von Liquid Feedback ein automatisierte Datenverarbeitung mit Nutzerdaten des LV RLP stattfinden. Dies ist nach aktuellem Kenntnisstand insbesondere auch aus datenschutztechnischen Gründen moralisch und rechtlich gesehen äußerst fragwürdig. Unter anderem ist eine Löschung der Nutzerdaten nicht vorgesehen, wodurch gegen das BDSG verstoßen wird.