Rückenwindkomponente

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Hier kommt etwas zur Rückenwindkomponente...knutd 18:44, 11. Okt. 2012 (CEST)

Erläuterung der Rückenwindkomponente

Laut Fraport definiert sich die Rückenwindkomponente am Frankfurter Flughafen folgendermassen: "Die Rückenwindkomponente legt fest, bis zu welcher Rückenwindstärke eine bestehende Betriebsrichtung beibehalten werden kann. Das entscheidende Kriterium bei der Festlegung der höchstzulässigen Rückenwindkomponente ist die Aufsetzgeschwindigkeit eines landenden Flugzeugs. Die Anfluggeschwindigkeit eines Flugzeugs wird durch die Geschwindigkeit der Luftströmung an den Tragflächen bestimmt und ist von der umgebenden Luft abhängig. Bei zunehmendem Rückenwind erhöht sich daher die effektive Geschwindigkeit des Luftfahrzeugs über Grund um die Rückenwindkomponente. Bei steigender Aufsetzgeschwindigkeit erhöht sich die bei der Landung entstehende Belastung des Fahrwerks und der Bremsen. Dies ist besonders bei Großraumflugzeugen, deren Fahrwerk bei der Landung aufgrund des großen Gewichts einer enormen Belastung ausgesetzt ist, zu beachten.Damit allen den Frankfurter Flughafen anfliegenden Flugzeugen jederzeit eine sichere Landung gewährleistet werden kann, wird bei Rückenwind von mehr als 5 Knoten (ca. 2,6 m/s) im Parallelbahnsystem die Betriebsrichtung gewechselt. Nach §32b LuftVG (Fluglärmkommission) wird am Flughafen Frankfurt aus Lärmschutzgründen bis zu einer Rückenwindkomponente im Mittel von 5 Knoten im Parallelbahnsystem die Betriebsrichtung 25 beibehalten. Die letzte Entscheidung, ob der Start bzw. die Landung trotz Rückenwind durchgeführt wird, liegt jedoch beim verantwortlichen Luftfahrzeugführer. Er beachtet dabei ausschließlich Sicherheitsaspekte."[1]

Lärmaktionsplanung für den Luftverkehr des RP Darmstadt:[2]

Musterstellungnahme der Frankfurter Bürgerinitiativen: [3]

Stellungnahme der Fluglärmkommission zum Lärmaktionplan[4]

Zitat: "2. Rückenwindkomponente: Auf Seite 90 des Entwurfs werden unter Punkt 7.4.2 „Optimierung beim Betriebsrichtungswechsel je nach Rückenwind“ Wertungen dieser Maßnahme vorgenommen, die den Erkenntnissen des Expertengremiums Aktiver Schallschutz widersprechen. Nach den Auswertungen des Expertengremiums Aktiver Schallschutz zur Lärmauswirkung dieser Maßnahme sind die „Indexwerte von FTI und FNI vor allem bei den hoch Betroffenen aufgrund der deutlich dichter liegenden Wohnbebauung westlich des Flughafens geringer. Lärmentlastungen bei mehr Betriebsrichtung 25 (Westbetrieb) ergeben sich zudem für Betroffene im vergleichsweise nah östlich vom Flughafen liegende Neu-Isenburg, oder für Teile Frankfurts, da dort weniger Lärm durch Abflüge entsteht.“ (vgl. Hintergrundpapier zur Rückenwindkomponente, S. 11: Hintergrundpapier) [5]

Danach empfiehlt das Expertengremium ausdrücklich die Umsetzung der Maßnahme im Rahmen des 1. Maßnahmenpakets Aktiver Schallschutz. Demgegenüber fügt der Planentwurf – bei ansonsten nahezu vollständiger Übernahme des Begründungstextes aus dem Bericht des Expertengremiums Aktiver Schallschutz – eine andere Wertung der Maßnahme ein (S. 90): „Gegen die Maßnahme spricht, dass der seit Inbetriebnahme der Landebahn Nordwest stark belastete Frankfurter Süden noch häufiger überflogen würde als es derzeit bereits der Fall ist“ und suggeriert hierdurch ein vermeintliches Ergebnis der Arbeit des Expertengremiums, welches dem tatsächlichen diametral entgegensteht."

Aus dem Hintergrundpapier: "Nach den Auswertungen des Expertengremiums Aktiver Schallschutz zur Lärmauswirkung dieser Maßnahme sind die „Indexwerte von FTI und FNI vor allem bei den hoch Betroffenen aufgrund der deutlich dichter liegenden Wohnbebauung westlich des Flughafens geringer. Lärmentlastungen bei mehr Betriebsrichtung 25 (Westbetrieb) ergeben sich zudem für Betroffene im vergleichsweise nah östlich vom Flughafen liegende Neu-Isenburg, oder für Teile Frankfurts, da dort weniger Lärm durch Abflüge entsteht.“"

FTI und FNI: Wesentlicher Bestandteil des Monitorings ist der Frankfurter Fluglärmindex. Der Lärmindex spiegelt die Lärmbelastung für einen bestimmten Zeitraum wieder, er wird einmal für den Tag (FTI = Fluglärm-Tagindex) und einmal für die Nacht (FNI = Fluglärm-Nachtindex) berechnet.[6]

Daniw 20:47, 11. Okt. 2012 (CEST)

Falsche Grafik des Umwelthauses:

Rueckenwindkomponente.jpg

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