Prism/Schlüsselantworten

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Gib NSA keine Chance.png

Inhaltsverzeichnis

PRISM logo (PNG).png - PRISM ist Spionage - Ausspähung ist Verrat

Hier der Schriftverkehr, die Antworten auf die Anfragen nach dem "Öffentlichen Schlüssel" auf fragdenstaat.de
Anmerkung: Formatierungen, Hervorhebungen und ? ausGründen eingefügt

Antwort auf Anfrage Bundesministerium des Innern

Anfrage Nr. 0 - Bundesministerium des Innern

Von:     Bundesministerium des Innern – Bundesministerium des Innern
Betreff:     Antrag nach dem IFG/UIG/VIG: Öffentlicher Schlüssel
Datum:      23. August 2013
Sehr geehrter Antragsteller/in,
für die weitere Bearbeitung Ihrer Anfrage wird um Mitteilung Ihrer Postanschrift gebeten.
Mit freundlichen Grüßen
Im Auftrag

Link zur Antwort

Kommentar: So weit kommt es noch, einen Schlüssel abtippen, echt weltfremd und eine Aktion Marke Datensammlwut! — — Hier zeigt sich im Kleinen die Einstellung zur Überwachung und Datenspeicherung.

Sehr geehrte Damen und Herren,
da ich zum einen grundsätzlich das Recht habe, die beantragten Informationen in der von mir gewünschten Form zu erhalten (§1, Abs. 2 IFG), es sich anderer seits um elektronische Daten, einen öffentlichen Schlüssel handelt, bitte ich, auch aus Gründen des Aufwandes, um Übermittlung per Mail.

Mit freundlichen Grüßen
Antragsteller/in

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An:       Bundesministerium des Innern
Betreff:     AW: AW: Antrag nach dem IFG/UIG/VIG: Öffentlicher Schlüssel
Datum:      25. September 2013
Sehr geehrte Damen und Herren,
meine Informationsfreiheitsanfrage "Öffentlicher Schlüssel" vom 23.08.2013 wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 1 Tag, 15 Stunden überschritten.
Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage.
Mit freundlichen Grüßen
Antragsteller/in

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Von:     Bundesministerium des Innern – Bundesministerium des Innern
Betreff:     AW: Antrag nach IFG: Öffentlicher Schlüssel
Datum:      25. September 2013
Sehr geehrte/r Frau/Herr Antragsteller/in,
wie in der E-Mail des BMI (Frau ....) vom 23. August 2013 / 08:10 Uhr bereits mitgeteilt, bitte ich um die Mitteilung einer postalischen Adresse und/oder einer persönlichen E-Mail Adresse, ohne die Ihr Antrag nicht bearbeitet werden kann.
Die Bekanntgabe von Verwaltungsakten erfordert die Zustellung an den Adressaten; eine Antragsteller/ininterlegung des Bescheides bei Dritten wie der lnternetplattform FragdenStaat.de genügt nicht den für eine Bekanntgabe geltenden rechtlichen Anforderungen.
Freundliche Grüße
Im Auftrag

_____________________________________________________________________________________________________________________________________

Bundesministerium des Innern
Referat Z I 4 (Justiziariat, Vertragsmanagement, Anwendung IFG/IWG)
Alt-Moabit 101 D, 10559 Berlin
<<E-Mail-Adresse>>
[Ich bitte, E-Mails jeweils gleichzeitig an die Organisations- <<E-Mail-Adresse>> wie auch an die persönliche E-Mail-Adresse <<E-Mail-Adresse>> zu senden, um die zeitnahe Bearbeitung auch im Falle der (Urlaubs- oder sonstigen) Abwesenheit des Bearbeiters sicherzustellen; persönlich adressierte E-Mails werden nicht weitergeleitet.]

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Kommentar: Wer weiss eine adequarte Antwort. Vorschläge bitte auf der Diskussionsseite hinterlassen.

Sehr geehrte Damen und Herren,
bevor ich zu den eigentlichen Fragen komme, möchte ich hier die Gelegenheit nutzen um ihnen freundlich anzuzeigen das sich bei mir eine gehörige Portion Wut über die untragbare Situation angesammelt hat. Das soll mich jedoch nicht davon abhalten, weitestgehend sachlich zu bleiben und folgerichtig zu argumentieren.
Fragegrund:
Die Pressemeldung vom 17. Aug. 2013: „Bundesinnenminister Dr. jur. Hans-Peter Friedrich hat die Deutschen aufgerufen, selbst mehr für den Schutz ihrer Daten zu tun. Verschlüsselungstechnik oder Virenschutz müssten mehr Aufmerksamkeit erhalten, sagte Friedrich nach seiner Anhörung vor dem Parlamentarischen Kontrollgremium (PKG) des Bundestages zu der Spähaffäre. Die technischen Möglichkeiten zur Ausspähung existierten nun einmal, deshalb würden sie auch genutzt.“ veranlasste mich zu meiner Frage. Auf diesen Punkt komme ich zurück.Weiter heißt es:„Friedrich sprach sich für gesetzliche Verbesserungen beim Datenschutz aus und schlug auf internationaler Ebene eine "digitale Grundrechtscharta" vor.“ Der Rest den Pressemeldung, obwohl ein wesentlicher Teil der Meldung, schenke ich mir, weil hier nicht zur Frage gehörig.
Techno. Hintergrund:
Zur Verschlüsselten Kommunikation gehören zwei Kommunikationspartner und zwei Schlüsselpaare. Das sind zumindest die Grundvoraussetzungen die das durch ihr Haus geförderte freie Software Projekt gpg4win vorgibt. Das Projekt wurde im weiteren durch das ihrem Hause unterstellte Bundesamt für Sicherheit in Informationstechnik beauftragt.
Von den Kommunikationspartner werden dem jeweils anderem Partner ein Teil des Schlüsselpaares, nämlich der Öffentliche Schlüssel, auch Publik-Key genannt zur Verfügung gestellt. Mir diesem Öffentlichem Schlüsselteil des Partners kann jetzt der Schriftwechsel zum Partner verschlüsselt werden und dieser kann dann mir dem Privaten Schlüssel, auch Privacy-Key genannt, wieder lesbar gemacht werden.
Menschliches:
Ich drücke es mal einfach aus: Es empört mich, zusammen mit allen andere Bürgern unseres Landes, unter den Generalverdachtvon Terror gestellt zu werden. Völlig absurd ist der Fakt auch noch ober drauf der Verbreitung von Massenvernichtungswaffen beschuldigt zu werden, während in Ministerien die Genehmigungen für Material zur C-Waffenproduktion durchgewinkt werden. Es empört mich noch mehr, wenn sich ein Recht kundiger Funktionsträger unseres Staates, weil er keine ausreichende Rechtfertigung für sein Tun hat, genaugenommen als Ausrede, dem Bürger, also mir Bürger, staatliche Aufgaben auf´s Auge drückt.
Im Gesetz heißt es: Grundgesetz Art 1 (1) Die Würde des Menschen ist unantastbar. Sie zu achten und zu schützen ist Verpflichtung aller staatlichen Gewalt.
Wenn mir einerseits das grundsätzliche Vertrauen des Gesetzgebers im Grundgesetz durch vorgeschobene, verallgemeinerte Verdächtigungen entzogen wird und und seitensdes Bundesinnenminister Dr. jur. Hans-Peter Friedrich empfohlen wird mich mittels Verschlüsselung selbst zu schützenden, de facto der Schutz der Grundgesetzlich zugesicherten Rechte verwehrt wird, bekomme ich Angst. Der Verlust nicht mehr auf unser Rechtssystem vertrauen zu können, bringt eine große Verunsicherung und Angst vor zukünftigen Entwicklungen mit sich, dass ich nicht in der Lage bin dies hier ausreichend darzulegen.
Art 2 (2) Jeder hat das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit. Die Freiheit der Person ist unverletzlich. In diese Rechte darf nur auf Grund eines Gesetzes eingegriffen werden.
Diese Angst und das Unbehagen möglicher weise überwacht zu werden, entzieht nicht nur mir sämtliche Motivation und Lebensfreude meiner normalen täglichen Kommunikation nachzugehen. Jedes mal wenn ich eine Mail schreiben will, kommt mir das Stoß-Schild in den Sinn und die Schere im Kopf tritt in Tätigkeit.
In der ständigen Rechtsprechung steht: Datenschutz einem Grundrecht gleich : Grundrecht - Recht auf informationelle Selbstbestimmung
Im der Charta heißt es: EU-Grundrechtecharta - Art 8 .Schutz personenbezogener Daten
(1) Jede Person hat das Recht auf Schutz der sie betreffenden personenbezogenen Daten.
(2) Diese Daten dürfen nur nach Treu und Glauben für festgelegte Zwecke und mit Einwilligung der betroffenen Person oder auf einer sonstigen gesetzlich geregelten legitimen Grundlage verarbeitet werden. Jede Person hat das Recht, Auskunft über die sie betreffenden erhobenen Daten zu erhalten und die Berichtigung der Daten zu erwirken.
(3) Die Einhaltung dieser Vorschriften wird von einer unabhängigen Stelle überwacht.
Diese Schere geht inzwischen immer weiter auf, weil der Eindruck entsteht, das ist noch nicht alles. Was wird den Bürgern noch verschwiegen und was kommt noch raus? Was ist, wenn auch Daten manipuliert werden können?
Wenn ich heimlich das Tagebuch der Tochter oder des Sohnes lese, ist das ein Vertrauensbruch! Ebenso ist es ein Vertrauensbruch ein vermeintlicher Freund heimlich meine Kommunikation belauscht. Es ist verwerflich wenn dieser unredlich erlangte Wissensvorsprung ausgenutzt wird. Wenn meine Ideen entwendet und anderweitig genutzt werden, nenne ich das Spionage. Alles ist derzeitigen als gegeben anzusehen oder in der unklaren Situation nicht ausgeschlossen.
Wenn dann ein juristisch ausgebildeter Minister, mit Promotion, der gelobt hat Schaden vom Staat abzuwenden und das Wissen, das er schon zu Beginn seiner Ausbildung gelernt hat, zugunsten einer billigen Ausrede vergisst dann ist das BIG Bullshit.
Dem halte ich entgegen: Das deutsche Rechtssystem sieht vor, dass man nicht aktiv werden muss, um sich zu schützen, sondern dass der Arglose ein Abwehrrecht hat, nicht von anderen in seinen Rechten beschnitten zu werden.
So weit zu den Hintergründen und zum Anlass meiner ursprünglichen Fragestellung. Wenn ich jetzt auch aus juristischen Gründen eine gewisse Eilbedürftigkeit unterstelle und ihre Rückfrage als Verzögerungstaktik bezeichne, ist das auf Grund der oben angeführten Fakten sicher untertrieben. Die Eilbedürftigkeit ergibt sich allein schon aus der Tatsache, dass Dr. jur. Hans-Peter Friedrich nicht eine Recht drehende Forderung an den Bürger stellen kann, um sie innerhalb seines Hauses verzögert zu verarbeiten. Das kommt bei der Problematik von PRISM & Co. nicht so toll rüber. Wenn dem Bürger, quasi als Ausrede, rechtsstaatliche Sicherheitsaufgaben aufs Auge gedrückt werden, ist etwas Bürgerfreundlichkeit sicher nicht das schlechtes Mittel um ein gutes Bild abzugeben.
So viel zur Vorgeschichte und nun zu den Fragen die zu der letzten, recht drögen Verwaltungsantwort entstehen:
Die Fragen die sich aus ihrer Kurzmitteilung ergebenden Fragen lauten:
1. Glauben sie ernsthaft, dass ich Ihnen meine Postadresse noch mitteile werde, wenn sich Ihr Chef vor die versammelte Presse hinstellt und zur Verschlüsselung rät?
2. Glauben sie wirklich, ich würde den Anforderungen des Informationsfreiheitsgesetz (IFG) im Detail folgen, wenn ihr Chef auf die Nutzung der technischen Möglichkeiten zur Ausspähung hinweist?
(Anmerkung: Da müsste ich mit dem Klammerbeutel gepudert worden sein. Wo jedes Kind weiß: Datensparsamkeit ist der beste Datenschutz.)
3. Also warum verzögern sie die Beantwortung der recht einfachen Frage?
4. Warum Fragen sie bei einem so genanten „Öffentlichen Schlüssel“ nach einer Postadresse, wenn es Sinn und Zweck eines solchen Schlüssels ist, veröffentlicht zu werden?
5. Verbessert die Angabe des Schlüssel den allgemeinen Datenschutz, den ihr Chef vom Bürger einfordert?
6. Ist die zügige Angabe und Veröffentlichung des Schlüssels als Schutz für den Bürger geboten?
7. Könnten sie mir den Öffentlichen Schlüssel schicken/veröffentlichen oder gibt es den gar nicht?
8. Könnten sie die grundlegendste Regel zum Datenschutz, die Datensparsamkeit, auch bei der Antwort auf meine Frage anwenden oder sind die rechtlichen Formalien des Verwaltungsakt in diesem Fall höher zu bewerten?
9. Oder werde ich dann demnächst in.......ihrem Hause, bereits am Empfang, namentlich begrüßt?
(Anmerkung: Die letzte Frage, bitte OT betrachten, nur um meine Haltung zu ihrer Forderung auf Angabe der Postadresse dazulegen und mit einem aktuellem Bericht (http://www.heise.de/ct/artikel/Alleswisser-1960338.html zu belegen
Der Vollständigkeit halber verbleibt ein Hinweis zum letzten Abschnitt des oben zitierten Pressetextes. Eine "digitale Grundrechtscharta" könnte hier gefunden werden: https://de.necessaryandproportionate.org/textSie Sie ist bereits vorhanden, ob sie beachtet wird ist mehr als fraglich!
Abschließend entbinde ich, als Anspruchsberechtigter, sie hilfsweise und vorsorglich von der Verpflichtung zum Verwaltungsakt und von der Verpflichtung zur Zustellung eines urkundlichen Bescheides. Hiermit erkenne ich die rechtliche Verbindlichkeit einer Mitteilung per Mail über das Portal fragdenstaat.de vorsorglich an. Ich Bitte einfach die Frage als Frage zu betrachten. Daraus einen Verwaltungsakt zu machen, misst der Frage einen unangemessenen Stellenwert zu.
Mit freundlichen Grüßen
Antragsteller/in

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Von:     Bundesministerium des Innern – Bundesministerium des Innern
Betreff:     WG: AW: Antrag nach IFG: Öffentlicher Schlüssel
Datum:      7. Oktober 2013
Sehr geehrte/r Frau/Herr Antragsteller/in,
wie in der E-Mail des BMI (Frau ...) vom 23. August 2013 / 08:10 Uhr bereits mitgeteilt, bitte ich um die Mitteilung einer postalischen Adresse und/oder einer persönlichen E-Mail Adresse, ohne die Ihr Antrag nicht bearbeitet werden kann.
Die Bekanntgabe von Verwaltungsakten erfordert die Zustellung an den Adressaten; eine Antragsteller/ininterlegung des Bescheides bei Dritten wie der lnternetplattform FragdenStaat.de genügt nicht den für eine Bekanntgabe geltenden rechtlichen Anforderungen.
Freundliche Grüße
Im Auftrag

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Antwort auf Anfrage Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie

Anfrage Nr. 1 - Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie

An:       Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie
Betreff:     AW: Öffentlicher Schlüssel
Datum:      24. September 2013
Sehr geehrte Damen und Herren,
meine Informationsfreiheitsanfrage "Öffentlicher Schlüssel" vom 23.08.2013 wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 4 Stunden, 53 Minuten überschritten.
Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage.
Mit freundlichen Grüßen
Antragsteller/in

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Kommentar: Naja, da ist ja nichts zu verarzten, sondern zu verschlüsseln. Ein völlig anderes Handwerk! Erste Mahnung, Fristversäumnis!

Von:      Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie – Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie
Betreff:     Öffentlicher Schlüssel
Datum:      26. September 2013
Das BMWi bietet für eine erste Kontaktaufnahme die Kommunikation über ein Formular auf der Webseite des BMWi an (https://www.bmwi.de/DE/Service/kontakt.html). Eine Informationsübermittlung ist zudem an die zentrale Mailadresse <<E-Mail-Adresse>> möglich. Für einen weitergehenden vertraulichen Informationsaustausch, der sich u.a. durch diese erste Kontaktaufnahme ergeben könnte, bietet das BMWi unterschiedliche Möglichkeiten an, bei denen auch der Grad der Vertraulichkeit berücksichtigt werden muss. Das angebrachte Verfahren wird jeweils anlassbezogen abgestimmt.
Im Rahmen der Umsetzung des E-Government-Gesetz beabsichtigt das BMWi zudem, durch die Einführung von De-Mail ein sicheres Verschlüsselungsverfahren anzuwenden, das in Verbindung mit dem Betrieb durch akkreditierte, vertrauenswürdige De-Mail-Diensteanbieter einen hohen Informationsschutz bietet.
Im Auftrag

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Kommentar: Ähm, bitte nichts dabei denken. Eine völlig typische Politikerantwort. Zur Erinnerung es wurde konkret nach dem "Öffentlichen Schlüssel" gefragt. Davon steht in der Antwort jetzt aber nichts drin oder? Nachfrage?

Antwort auf Anfrage Bundesministerium für Arbeit und Soziales

Anfrage Nr. 2 - Bundesministerium für Arbeit und Soziales

Von:     Bundesministerium für Arbeit und Soziales – Bundesministerium für Arbeit und Soziales
Betreff:     AW: ROB [IVBV] Öffentlicher Schlüssel
Datum:      23. August 2013
Sehr geehrte/r Frau/Herr Antragsteller/in,
vielen Dank für Ihre E-Mail.
Ihre Zuschrift wurde zur Bearbeitung und Beantwortung weitergeleitet.
Dieses Schreiben ist im Auftrag und mit Genehmigung des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales durch das Kommunikationscenter erstellt worden und dient Ihrer Information.
Mit freundlichem Gruß
Kommunikationscenter Bundesministerium für Arbeit und Soziales

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Von:     BMAS – Bundesministerium für Arbeit und Soziales
Betreff:     Anfrage über "FragdenStaat" zur Thematik "öffentlicher Schlüssel"
Datum:      3. September 2013
Sehr geehrter/e Antragsteller/in,
vielen Dank für ihre Anfrage (https://fragdenstaat.de/anfrage/offentlicher-schlussel-2/).
Aufgrund von Sicherheitsvorgaben im BMAS, kann der öffentliche Schlüssel derzeit keinem Kommunikationspartner zur Verfügung gestellt werden, dessen Identität nicht zweifelsfrei ermittelt werden kann.
Trotz der vielen Vorteile einer verschlüsselten Ende-zu-Ende(?) Kommunikation ergeben sich hierdurch auch neue Gefahren(?), da zentrale Sicherheitsmaßnahmen(?) durch diese Technologie geschwächt werden können.
Mit dem Gesetz zur Förderung der elektronischen Verwaltung und zur Änderung anderer Gesetze (BGBl. 2013, Nr. 43, S. S. 2749) besteht jedoch ab 1. Juli 2014 die Verpflichtung insbesondere von Behörden des Bundes, elektronische Dokumente anzunehmen, auch dann, wenn diese mit einer qualifizierten elektronischen Signatur versehen sind.
Allerdings ist auch für die Ausstellung einer qualifizierten Signatur ein Identitätsnachweis erforderlich.
Für weitere Fragen zum E-Government-Gesetz verweise ich auf das BMI als federführendes Ressort.
Für die weitere Bearbeitung Ihrer Anfrage bitten wir daher um Mitteilung Ihrer Postanschrift.
Wir bitten um ihr Verständnis.
Mit freundlichen Grüßen
Im Auftrag

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Kommentar: Zensursula läßt grüßen. Abgefärbt von der Chefin. Mit Lügen und Wissenslücken das Volk ....*

*)Kann jeder einfügen was er möchte. Meine Einfügung wäre hier nicht ohne weiteres publiziertbar.

Erklärung: Das ist im Prinzip noch immer so. In diesem Fall ist es entschuldigend zu einem Mißverständnis im Detail gekommen, dass weiter Unten aufgelösst wird.

Sehr geehrte Damen und Herren,
Sehr geehrter Herr ...,
es verwundert mich zunächst, dass die Sicherheitsvorgaben im Bundesministerium für Arbeit und Soziales für einen „Öffentlichen Schlüssel“ so hoch gehängt werden.
Das widerspricht in allen Punkten meinen bisherigen Kenntnissen und steht aus meiner Sicht, völlig gegen den Sinn und Zweck eines, wie der Name schon sagt, öffentlichen Schlüssel, der ja möglichst jedem zugänglich sein sollte.
Um den den Vorgang jedoch möglichst zu beschleunigen, verweise ich darauf, dass ich zum einen grundsätzlich das Recht habe, die beantragten Informationen in der von mir gewünschten Form zu erhalten (§1, Abs. 2 IFG) und es sich andererseits um ein elektronisches Dokument oder Daten handelt, bitte ich, auch aus Gründen des Aufwandes, um Übermittlung per Mail.
Bei der Mühe die es macht, über 2000 Zeichen fehlerfrei abzutippen um sie in den Computer einzugeben, bitte ich um Verständnis.
Zu den anderen benannten Versagens- oder Verzögerungsargumenten werde ich kurzfristig in einem gesonderten Schreiben Stellung nehmen.
Mit freundlichen Grüßen
Antragsteller/in

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An:       Bundesministerium für Arbeit und Soziales
Betreff:     AW: WG: Eingangsbestätigung für Anfrage über "Frag den Staat"
Datum:      25. September 2013
Sehr geehrte Damen und Herren,
meine Informationsfreiheitsanfrage "Öffentlicher Schlüssel" vom 23.08.2013 wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 1 Tag, 15 Stunden überschritten.
Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage.
Mit freundlichen Grüßen
Antragsteller/in

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Von:     BMAS – Bundesministerium für Arbeit und Soziales
Betreff:     AW: Anfrage über "FragdenStaat" zur Thematik "öffentlicher Schlüssel"
Datum:      8. Oktober 2013
Sehr geehrte/r Herr Antragsteller/in,
wie bereits durch Antragsteller/inerrn Reiter dargelegt, kann der öffentliche Schlüssel des BMAS derzeit keinem Kommunikationspartner zur Verfügung gestellt werden, dessen Identität nicht ermittelt werden kann. Zukünftig wird das BMAS jedoch eine gesicherte E-Mailkommunikation via DE-Mail anbieten (siehe auch Gesetz zur Förderung der elektronischen Verwaltung und zur Änderung anderer Gesetze -BGBl. 2013, Nr. 43, S. S. 2749), wenn die entsprechenden Voraussetzungen in der Bundesverwaltung geschaffen wurden. Bis zur Verfügbarkeit von DE-Mail in der Bundesverwaltung können jedoch einzelfallbezogen verschlüsselte E-Mails via S/MIME mit dem BMAS ausgetauscht werden. Die hierfür notwendigen Zertifikate (öffentlicher Schlüssel) werden aus den bereits durch Antragsteller/inerrn Reiter dargelegten Gründen nicht auf der BMAS Website veröffentlicht. Aufgrund der technischen Möglichkeiten der Website fragdenstaat.de bitte ich um telefonische Kontaktaufnahme zwecks Abstimmung zum Austausch der öffentlichen Schlüssel für eine gesicherte E-Mailkommunikation via S/MIME. Sofern Sie eine Verschlüsselung via S/MIME nicht unterstützen, ist eine Übermittelung lediglich postalisch möglich.
Mit freundlichem Gruß
Im Auftrag

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Erklärung: Trefflich aneinander vorbei geredet, weil a) in der Anfrage eine Detailangabe - PGP - gefehlt hat und b) bei der ersten Antwort aus dem Ministerium die Angabe - S/MIME - fehlte und im weiteren nicht drauf geachtet wurde. Das hat sich jetzt mit der S/MIME Angabe erledigt und deshalb wurde zur Klärung der Sachlage eine erklärende Antwort übermittelt.

Sehr geehrte Damen und Herren,
Sehr geehrter Herr ...,
vielen Dank für ihre Mühe und die Antwort. Bedauerlicher Weise haben wir etwas aneinander vorbei geredet. Meine Fragestellung bezog sich nicht auf einen öffentlichen Schlüssel nach S/MIME-Verschlüsselung mit entsprechendem Zertifikat, sondern auf einen öffentlichen PGP-Schlüssel. Erst nach ihrer letzten Mail bin ich darauf gekommen, weil sie den S/MIME-Standard angegeben haben. Klar hab ich meine Fragestellung überprüft und musste Feststellen das das PGP-Kürzel nicht in der Frage auftaucht. Sorry, das war, trotz aller Sorgfalt, so nicht beabsichtigt. Trotz der Irrungen finde ich es aber gut das wir die Frage klären konnten und bedauere das sie augenblicklich keine einfache barrierefreie Verschlüsselung anbieten.
Mit freundlichen Grüßen
Antragsteller/in

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Fazit 1: Man kann mit dem Bundesministerium für Arbeit und Soziales verschlüsselt kommunizieren, aber nur mit S/MIME-Verschlüsselung und Zertifikat.
Fazit 2: Das gilt auch für die untergeordneten Behörden der Bundesagentur für Arbeit. Diese Vorgabe ist im Sozialgesetz vorgeschrieben!

Antwort auf Anfrage Bundesministerium für Bildung und Forschung

Anfrage Nr. 3 - Bundesministerium für Bildung und Forschung

Von:     Bundesministerium für Bildung und Forschung
Betreff:     Ihre IFG-Anfrage vom 23.08.2013
Datum:      6. September 2013
Anhang:    IFG_Info.pdf (857,2 KB)
Sehr geehrter Antragsteller/in,
für die weitere Bearbeitung Ihrer IFG- Anfrage bei dem Bundesministerium für Bildung und Forschung wird um eine schriftliche Antragstellung unter Angabe Ihrer Postanschrift gebeten.
Ich erlaube mir, diesbezüglich auf die anliegenden Hinweise des Bundesbeauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit, hier Seite 16 zu verweisen.
Mit freundlichen Grüßen
Im Auftrag

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Kommentar: Volksverarschung auf ganz hohem Level.

Sehr geehrte Damen und Herren,
da ich zum einen grundsätzlich das Recht habe, die beantragten Informationen in der von mir gewünschten Form zu erhalten (§1, Abs. 2 IFG), es sich anderer seits um elektronische Daten, einen öffentlichen Schlüssel handelt, bitte ich, auch aus Gründen des Aufwandes, um Übermittlung per Mail.
Ihren Hinweis auf die Angaben des Bundesbeauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit: "hier Seite 16", halte ich schlechthin für eine kleine Irreführung und verweise auf die o.a. Textstelle im Gesetzestext.
Um Zweifeln vorzubeugen, erlaube ich mir den Text des Gesetzes aus der beigefügten Broschüre zu zitieren.
Da heißt es auf Seite 27 im Gesetzestext:
" § 1 Grundsatz
(2) Die Behörde kann Auskunft erteilen, Akteneinsicht gewähren oder Informationen in sonstiger Weise zur Verfügung stellen. Begehrt der Antragsteller eine bestimmte Art des Informationszugangs, so darf dieser nur aus wichtigem Grund auf andere Art gewährt werden. Als wichtiger Grund gilt insbesondere ein deutlich höherer Verwaltungsaufwand."
Versagensgründe wegen eines deutlich höheren Verwaltungsaufwandes kann ich hier nicht erkennen, da die geforderte Übermittlungsart - per Mail - ganz nebenbei die wirtschaftlichste Art der Übermittlung ist.
Dem Datenschutz entgegen Gründe sind hier auch nicht zu berücksichtigen, weil es sich um einen "Öffentlichen Schlüssel" handelt und nach Übersendung des angefragten Dokumentes wird dann eine sichere datenschutzgerechte Kommunikation möglich sein.
Mit freundlichen Grüßen
Antragsteller/in

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Von:      Bundesministerium für Bildung und Forschung
Betreff:     AW: IFG - Anfrage: "Öffentlicher Schlüssel"; IFG-Az.: Z22 - 18501/29(2013)
Datum:      20. September 2013
Anhang:     GB_IFG_...2013.pdf (57,4 KB) (siehe unten)
Sehr geehrter Herr Antragsteller/in,
anbei übersende ich mein an Sie gerichtetes Schreiben vom heutigen Tage.
Mit freundlichen Grüßen
Im Auftrag

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Anhang: GB_IFG_...2013.pdf (57,4 KB)

Von:     Bundesministerium für Bildung und Forschung
Betreff:     Öffentlicher Schlüssel
Datum:      Bonn, 23.09.2013
Bezug:      Ihr IFG-Antrag vom 23.08.2013 - ANLAGE
Sehr geehrter Herr Antragsteller/in,
vielen Dank für Ihre Anfrage vom 23. August 2013. Ich kann Ihnen hierzu die folgende Auskunft erteilen:
Das BMBF bietet für die verschlüsselte Kommunikation mit Bürgern auf der Web-Site des BMBF ein Kontaktformular an (https://www.bmbf.de/de/1539.php), das die Kommunikation mit dem sicheren Transportprotokoll HTTPS verschlüsselt.
Auf die globale Einführung zertifikatsbasierter E-Mailverschlüsselung hat das BMBF bis dato aufgrund der damit verbundenen organisatorischen Implikationen, z. B. im Zusammenhang mit der Integration und dem Betrieb einer geeigneten PKI (Public Key Infrastructure), verzichtet.
Für eine gesicherte elektronische Mailkommunikation mit dem BMBF wird in Zukunft das De-Mail-Verfahren eingesetzt werden. Bei De-Mail wird ein sicheres Verschlüsselungs-verfahren verwendet, das in Verbindung mit dem Betrieb durch akkreditierte, vertrauenswürdige De-Mailanbieter einen hohen, ausreichenden Informationsschutz bietet. Die Einführung von De-Mail ist bis Sommer 2014 geplant.
Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen diesen Bescheid kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch eingelegt werden. Der Widerspruch ist beim Bundesministerium für Bildung und Forschung, Heinemannstraße 2, 53175 Bonn einzulegen.
Mit freundlichen Grüßen
Im Auftrag

Antwort auf Anfrage Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit

Anfrage Nr. 4 - Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit

An:       Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit
Betreff:     AW: Öffentlicher Schlüssel
Datum:      24. September 2013
Sehr geehrte Damen und Herren,
meine Informationsfreiheitsanfrage "Öffentlicher Schlüssel" vom 23.08.2013 wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 4 Stunden, 56 Minuten überschritten.
Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage.
Mit freundlichen Grüßen
Antragsteller/in

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Kommentar: Amboßreaktor, zumindest so beweglich!
Erste Mahnung, Fristversäumnis!

An:       Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit
Betreff:     AW: AW: Öffentlicher Schlüssel
Datum:      3. Oktober 2013
Sehr geehrte Damen und Herren,
meine Informationsfreiheitsanfrage "Öffentlicher Schlüssel" vom 23.08.2013 wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 1 Woche, 2 Tage überschritten.
Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage.
Mit freundlichen Grüßen
Antragsteller/in

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Kommentar: Amboßreaktor, zumindest so beweglich! Wehe uns, wenn mal was passiert!
Zweite Mahnung, Weiter mit Fristversäumnis!

An:       Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit
Betreff:     AW: AW: AW: Öffentlicher Schlüssel
Datum:      15. Oktober 2013
Sehr geehrte Damen und Herren,
meine Informationsfreiheitsanfrage "Öffentlicher Schlüssel" vom 23.08.2013 wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 3 Wochen überschritten.
Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage.
Mit freundlichen Grüßen
Antragsteller/in

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Kommentar: Amboßreaktor, flink, flexibel ach so innovativ! Wehe uns, wenn mal was passiert! Dann folgt das Mem: "bei und ist Kernkraft sicher!"
Dritte Mahnung, Immer weiter mit Fristversäumnis!

Es sind bereits    -3972 Tage  Wartezeit nach Fristablauf verstrichen! (00:00 Uhr)

Antwort auf Anfrage Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung

Anfrage Nr. 5 - Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung

An:       Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung
Betreff:     AW: Öffentlicher Schlüssel
Datum:      24. September 2013
Sehr geehrte Damen und Herren,
meine Informationsfreiheitsanfrage "Öffentlicher Schlüssel" vom 23.08.2013 wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 4 Stunden, 57 Minuten überschritten.
Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage.
Mit freundlichen Grüßen
Antragsteller/in

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Kommentar: noch in Entwicklung ... Erste Mahnung, Fristversäumnis!

Von:     Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung
Betreff:     Ihre Anfrage vom 23.08.2013
Datum:      26. September 2013
Anhang:    folgt noch
Sehr geehrte(r) Antragsteller(in),
ich danke Ihnen für Ihre Anfrage vom 23.08.2013. Derzeit verfügt das BMZ noch nicht über einen Public Key zur geschützten Kommunikation mit dem Bürger per E-Mail.
Im Hinblick auf das E-Government-Gesetz beabsichtigt die Bundesverwaltung die Einführung von DE-Mail. Das BMZ verspricht sich dadurch ein Plus an Sicherheit in der Kommunikation mit den Bürgerinnen und Bürgern. Die Vorbereitungen zur Einführung laufen derzeit. Eine Aussage über die voraussichtliche Realisierung dieses Vorhabens ist mir zum jetzigen Zeitpunkt nicht möglich.
Mit freundlichen Grüßen
Im Auftrag

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Kommentar: Erst nach Mahnung ist eine Antwort gekommen. Ups Diese Entwicklung hätte man vielleicht auch im voraus sehen können.

Antwort auf Anfrage Bundesministerium der Justiz

Anfrage Nr. 6 - Bundesministerium der Justiz

An:       Bundesministerium der Justiz
Betreff:     AW: Öffentlicher Schlüssel
Datum:      24. September 2013
Sehr geehrte Damen und Herren,
meine Informationsfreiheitsanfrage "Öffentlicher Schlüssel" vom 23.08.2013 wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 4 Stunden, 57 Minuten überschritten.
Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage.
Mit freundlichen Grüßen
Antragsteller/in

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Kommentar: Wie bei den Gerichten, es dauert bis so ein Prozess in die Gänge kommt ....
Erste Mahnung, Fristversäumnis, Anerkenntnisurteil: Schuldig! </ironie>

An:       Bundesministerium der Justiz
Betreff:     AW: AW: Öffentlicher Schlüssel
Datum:      3. Oktober 2013
Sehr geehrte Damen und Herren,
meine Informationsfreiheitsanfrage "Öffentlicher Schlüssel" vom 23.08.2013 wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 1 Woche, 2 Tage überschritten.
Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage.
Mit freundlichen Grüßen
Antragsteller/in

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Kommentar: Wie bei den Gerichten, es dauert länger! Bis so eine Antwort gefunden wird, ist bestimmt noch ein Gutachten angedacht .... bin gespannt was da rauskommt!
Zweite Mahnung, Fristversäumnis, Urteil: Schuldig im Sinne der Anklage!

An:       Bundesministerium der Justiz
Betreff:     AW: AW: AW: Öffentlicher Schlüssel
Datum:      15. Oktober 2013
Sehr geehrte Damen und Herren,
meine Informationsfreiheitsanfrage "Öffentlicher Schlüssel" vom 23.08.2013 wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 3 Wochen überschritten.
Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage.
Mit freundlichen Grüßen
Antragsteller/in

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Kommentar: Wie bei den Gerichten, es dauert und dauert und dauert länger! Bis so eine Antwort gefunden wird, ist bestimmt noch ein Gutachten angedacht .... Aktensuche ....!
Dritte Mahnung, Fristversäumnis, Urteil: Noch Schuldiger, viel Schuldiger, unentschuldbar!

Es sind bereits    -3972 Tage  Wartezeit nach Fristablauf verstrichen! (00:00 Uhr)

Antwort auf Anfrage Auswärtiges Amt

Anfrage Nr. 7 - Auswärtiges Amt

An:       Auswärtiges Amt
Betreff:     AW: Öffentlicher Schlüssel
Datum:      24. September 2013
Sehr geehrte Damen und Herren,
meine Informationsfreiheitsanfrage "Öffentlicher Schlüssel" vom 23.08.2013 wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 4 Stunden, 58 Minuten überschritten.
Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage.
Mit freundlichen Grüßen
Antragsteller/in

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Kommentar: Wohl gerade Auswärtig .... Erst nach Mahnung ist eine Antwort gekommen. Antwort voll diplo. Es liegen keine Info vor.

Von:     IFG Anfragen – Auswärtiges Amt
Betreff:    IFG-Anfrage [Vorgangsnummer 20130823404926] ; �ffentlicherSchl�ssel
Datum:     25. September 2013
Anhänge   Bescheid-4926.pdf (19,4 KB)
Sehr geehrter Herr Antragsteller/in,
anliegend übersende ich einen Bescheid des Auswärtigen Amts zu Ihrer IFG-Anfrage.
Mit freundlichen Grüßen
Im Auftrag

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Anhang: Bescheid-4926.pdf (19,4 KB)

Von:     IFG Anfragen – Auswärtiges Amt
Betreff:    Informationsfreiheitsgesetz (IFG)
hier:      Öffentlicher Schlüssel
Bezug:      Ihre Anfrage vom 23.08.2013
Datum:     Berlin, 25.09.2013
Sehr geehrter Herr Antragsteller/in,
auf Ihre o.g. Anfrage auf Informationszugang nach dem Informationsfreiheitsgesetz des Bundes (IFG) ergeht folgender
Bescheid:
Es liegen keine amtlichen Informationen i. S. d. § 2 Nr. 1 IFG vor.
Dieser Bescheid ergeht gebühren- und auslagenfrei (Teil A, Nr. 1.1, des Gebühren- und Auslagenverzeichnisses zur Informationsgebührenverordnung - IFGGebV- i.V.m. § 1 Abs. 2 Satz 2 IFGGebV).
Mit freundlichen Grüßen
Im Auftrag

Dieser Bescheid wurde elektronisch erstellt und ist ohne Unterschrift gültig. Auswärtiges Amt, 11013 Berlin

Seite 2 von 2

Ihre Rechte (Rechtsbehelfsbelehrung):
Gegen diesen Bescheid kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift beim Auswärtigen Amt, Referat 505 IFG), Werderscher Markt 1, 10117 Berlin, einzulegen. Wird der Widerspruch schriftlich erhoben, so gilt die Frist nur als gewahrt, wenn der Widerspruch vor Ablauf der Frist beim Auswärtigen Amt eingegangen ist.

Antwort auf Anfrage Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung

Anfrage Nr. 8 - Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung

Von:     Buergerinfo, BMVBS – Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung
Betreff:     Public-Key - Öffentlicher Schlüssel
Datum:      23. September 2013
Sehr geehrter Antragsteller, sehr geehrte Antragstellerin,
bezugnehmend auf Ihre Anfrage vom 23.08.2013 teile ich Ihnen außerhalb des Informationsfreiheitsgesetzes (die Bearbeitung von diesbezüglichen Anträgen setzt grundsätzlich eine zustellungsfähige Postanschrift voraus) mit, dass das Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung zurzeit keinen öffentlichen Schlüssel zur Verschlüsselung der Kommunikation per E-Mail zur Verfügung stellt. Mit dem E-Government-Gesetz verpflichtet sich die Bundesverwaltung zur Einführung von De-Mail. Die elektronische Kommunikation mit der Verwaltung wird erleichtert und Bund, Länder und Kommunen haben die Möglichkeit, nutzerfreundlichere und effizientere elektronische Verwaltungsdienste anzubieten. Auch die von Ihnen gewünschte gesicherte elektronische Kommunikation ist über De-Mail möglich.
Mit freundlichen Grüßen
Im Auftrag

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Kommentar: Ein kleiner Stau oder im Schlagloch hängen geblieben ... naja, hat halt gedauert! Frist gerade abgelaufen!

Antwort auf Anfrage Bundesministerium der Verteidigung

Anfrage Nr. 9 - Bundesministerium der Verteidigung

Von:     Bundesministerium der Verteidigung – Bundesministerium der Verteidigung
Betreff:     Öffentlicher Schlüssel hier: Ihre Anfrage an das Bundesministerium der Verteidigung vom 23. August 2013
Datum:      5. September 2013
Sehr geehrte(r) Antragsteller/in. Antragsteller/in,
Anfragen nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG) werden vom Bundesministerium der Verteidigung derzeit noch nach Maßgabe des § 41 Absatz 1 und 3 des Verwaltungsverfahrensgesetzes ausschließlich schriftlich gegenüber dem Anfragenden und nicht öffentlich über eine Internetseite beantwortet. Dies gewährleistet zudem den größtmöglichen Schutz persönlicher Daten. Sollten Sie eine Anfrage nach dem IFG an das Bundesministerium der Verteidigung beabsichtigen, bitten wir daher um Übermittlung Ihres vollständigen Namens und Ihrer Postadresse auf geeignetem Weg.
Mit freundlichen Grüßen
Im Auftrag

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Sehr geehrte Damen und Herren,
da ich zum einen grundsätzlich das Recht habe, die beantragten Informationen in der von mir gewünschten Form zu erhalten (§1, Abs. 2 IFG), es sich anderer seits um elektronische Daten, einen öffentlichen Schlüssel handelt, bitte ich, auch aus Gründen des Aufwandes, um Übermittlung per Mail.
Das Verwaltungsgesetz ist in diesem Fall eher nicht anzuwenden.
Mit freundlichen Grüßen
Antragsteller/in

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Von:     Bundesministerium der Verteidigung – Bundesministerium der Verteidigung
Betreff:     Antwort: AW: Öffentlicher Schlüssel
hier:       Ihre Anfrage an das Bundesministerium der Verteidigung vom 23= 2E August 2013
Datum:     19. September 2013
Sehr geehrte(r) Antragsteller/in. Antragsteller/in,
Ihr Wahlrecht nach § 1 Absatz 2 des IFG bezieht sich auf die Art des Informationszugangs. Danach kann "die Behörde Auskunft erteilen, Akteneinsicht gewähren oder Informationen in sonstiger Weise zur Verfügung stellen." Sie haben sich dafür entschieden, um eine Auskunft zu bitten.
Wie mit E-Mail vom 5. September 2013 mitgeteilt, bitten wir dazu um Übermittlung Ihres vollständigen Namens und einer Postadresse.
Bitte haben Sie dafür Verständnis, dass eine weitere Bearbeitung per E-Mail nicht erfolgt.
Mit freundlichen Grüßen
Im Auftrag
<< unsprüngliche Nachricht >>

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Antwort auf Anfrage Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz

Anfrage Nr. 10 - Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz

Von:     Referat 224 – Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz
Betreff:     AW: Öffentlicher Schlüssel
Datum:      23. August 2013
Sehr geehrte/r Frau/Herr Antragsteller/in,
hiermit bestätige ich den Eingang Ihrer Mail im Bundesverbraucherschutzministerium. Sie wird der zuständigen Arbeitseinheit mit der Bitte um Bearbeitung zugeleitet.
Mit freundlichen Grüßen
Im Auftrag

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Von:     Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz
Betreff:     Antragsteller/in - Inhaltsgleiche Anfragen über "FragdenStaat" zur Thematik "öffentlicher Schlüssel"
Datum:     12. September 2013
Anhänge:   S18...80.pdf (83,1 KB)

Frau / Herrn Antragsteller/in
Inhaltsgleiche Anfragen über "FragdenStaat" zur Thematik "öffentlicher Schlüssel"
hier: Ihre Anfrage vom 23.08.2013

Sehr geehrte/r Frau / Herr Antragsteller/in,
anliegend übersende ich Ihnen die Antwort auf Ihre Anfrage.
Mit freundlichen Grüßen
Im Auftrag

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Anhang: S18...80.pdf

Referat 224 - Bürgerangelegenheiten 12.09.2013
Sehr geehrter Antragsteller/in
vielen Dank für Ihre E-Mail vom 23. August 2013, mit der Sie um Auskunft hinsichtlich des Public-Key für die verschlüsselte E-Mail-Kommunikation mit dem Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz (BMEL V) bitten.
Das IFG regelt den Zugang zu den in einer Behörde in Aufzeichnungen vorhandenen amtlichen Informationen und vermittelt keinen allgemeinen Auskunftsanspruch. Zu Ihrem Auskunftsbegehren wird nachfolgend losgelöst vom IFG Stellung genommen.
Dem Interesse an einem Kommunikationsweg für verschlüsselte E-Mails wird mit der Umsetzung des Gesetzes zur Förderung der elektronischen Verwaltung sowie zur Änderung weiterer Vorschriften vom 25. Juli 2013 (BGBl. I S. 2749) entsprochen werden. Im Zuge der Umsetzung des Gesetzes wird in der Bundesverwaltung eine De-Mail-Infrastruktur für eine sichere elektronische Kommunikation aufgebaut, an der das BMEL V teilhaben wird. Technisch bedeutet dies, dass das BMEL V einen elektronischen Zugang mittels De-Mail eröffuen wird, nachdem das zentral fiir die Bundesverwaltung angebotene IT-Verfahren, über das De-MailDienste für Bundesbehörden angeboten werden, bereitgestellt worden sein wird. Infolgedessen wird für die sichere E-Mail-Kommunikation mit dem BMELV keine eigene Public-KeyInfrastruktur, sondern De-Mail eingesetzt werden.
Bis zur Einrichtung eines De-Mail-Zugangs stehen der Postweg, E-Mail und das Kontaktformular im Bereich "Kontakt" aufunserer Internetseite www.bmelv.de für die Übermittlung schriftlicher Informationen zur Verfügung. Letzteres bietet die Möglichkeit für Bürgerinnen und Bürger zur verschlüsselten Kommunikation mit dem sicheren Transportprotokoll HTTPS.

Seite 2

Für weitergehende Informationen zur sicheren E-Mail-Kommunikation mit Bundesbehörden mittels De-Mail und zum E-Government-Gesetz empfehle ich Ihnen folgende Quellen:
• De-Mail
o Internetauftritt der Beauftragten der Bundesregierung fiir Informationstechnik (http://www.cio.bund.de). insbesondere im Bereich "Innovative Vorhaben"
o Intemetauftritt des Bundesministeriums des Innem (http://www.bmi.bund.deIDEfThemen/IT -NetzpolitikIDe-Mail/de-mail node.html)
• E-Government-Gesetz
o Intemetaufuitt des Bundesministeriums des Innem (http://www.bmi.bund.deIDE/ThemenlIT -NetzpolitiklEGovemmentlE-GovemmentGesetzle-govemment-gesetz node.html)
Ich hoffe, dass ich auf Ihre Anfrage in ausreichendem Maße eingegangen bin und Ihnen weitere nützliche Informationen zur Verfügung gestellt habe.
Mit freundlichen Grüßen
Im Auftrag

Antwort auf Anfrage Bundesministerium für Gesundheit

Anfrage Nr. 11 - Bundesministerium für Gesundheit

Von:     BMG – Bundesministerium für Gesundheit
Betreff:     Ihre Anfrage vom 23. August 2013 betr. "Public Key"
Datum:      27. August 2013
Sehr geehrter Herr Antragsteller/in,
für die weitere Bearbeitung Ihrer Anfrage wird um Mitteilung Ihrer Postanschrift oder persönlichen E-Mail-Adresse gebeten.
Mit freundlichen Grüßen
Im Auftrag

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Sehr geehrte Damen und Herren,
da ich zum einen grundsätzlich das Recht habe, die beantragten Informationen in der von mir gewünschten Form zu erhalten (§1, Abs. 2 IFG), es sich anderer seits um elektronische Daten, einen öffentlichen Schlüssel handelt, bitte ich, auch aus Gründen des Aufwandes, um Übermittlung per Mail.
Mit freundlichen Grüßen
Antragsteller/in

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Von:     Bundesministerium für Gesundheit
Betreff:     AW: Ihre Anfrage vom 23. August 2013 betr. "Public Key"
Datum:      28. August 2013
Sehr geehrter Antragsteller/in,
wenn man das IFG tatsächlich für anwendbar hält - es handelt sich m.E. um einen Grenzfall - wäre die Antwort ein Bescheid, also ein Verwaltungsakt.
Dafür ist das Verwaltungsverfahrensgesetz (VwVfG) anwendbar.
Nach § 41 VwVfG ist ein Verwaltungsakt demjenigen Beteiligten bekannt zu geben, für den er bestimmt ist.
Wir haben von Ihnen aber weder eine Postadresse noch eine persönliche E-Mail-Adresse.
Bei einer Beantwortung Ihres Informationsersuchens in elektronischer Form an die benannte E-Mailadresse der Internetseite "FragdenStaat.de" ist die Bekanntgabe des Verwaltungsaktes an Sie persönlich nicht sichergestellt.
Mit freundlichen Grüßen
Im Auftrag

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Eine Rückfrage die die Bearbeitung von https://fragdenstaat.de stark in Zweifel zieht. Motto: Immer sind es die Anderen!
Kommentar: Kein Mut zur Lücke! Lieber hinter Aktenbergen verschanzen und im Vorschriftendickicht eingraben. :(

Sehr geehrte Damen und Herren,
da bereits mehrere tausend Anfragen auf diesem Wege gestellt wurden, gehe ich bei der Übermittlung von Verwaltungsakten von einer sehr sehr hohen Zuverlässigkeit aus.
Dies in Zweifel zu ziehen, ist nicht so schön.
Nach meiner Prüfung auf den Sachinhalt ihrer Bedenken, wurden keine Sachverhalte vorgefunden, die Zweifel an einer sorgfältigen Arbeit und einer korrekten Übermittlung von Verwaltungsakten nahe legen.
Um ihre Zweifel zu zerstreuen, entbinde ich sie hiermit nochmals von einer persönlichen Zustellung per eingeschriebener Briefpost und bitte um die Übermittlung der Daten wie bereits im Schriftverkehr gefordert. Hier ist §1, Abs. 2 IFG nach meiner Ansicht maßgeblich und nicht Verwaltungsrecht und reduziert auch die Kosten.
Bezüglich der möglichen Kosten, verweise ich auf den Antrag der lautet: "M.E. handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben."
Leider gewinne ich augenblicklich, durch diesen Schriftverkehr, den Eindruck einer eher zögerlichen Haltung zu meinem Antrag.
Dabei sollte es doch in ihrem ureigensten Interesse sein mit mir, als Bürger, direkt, barrierefrei, (ab)hörsicher und verschlüsselt kommunizieren zu können.
Dazu wurde übrigens jeder Bürger von Dr. jur. Hans-Peter Friedrich, Bundesinnenminister, am 17.08.2013 aufgefordert und ich glaube kaum, dass es hier ein Grund für Verzögerungen oder Zweifel gibt, wenn ich, in Anbetracht der Umstände, diese Aussage wörtlich nehme.
Dazu benötige ich aber zwingend den beantragten "Öffentlichen Schlüssel"
Mit freundlichen Grüßen
Antragsteller/in

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Antwort auf die Rückfrage, um die letzten Zweifel zu beseitigen.
Als Bürger fordere ich den Staat auf, wenn er mich schon nicht schützt, eine einfach zu handhabende Verschlüsselung anzubieten. Dazu muß der Schlüssel seitens des Ministeriums zur Verfügung gestellt werden. *)

Von:              BMG – Bundesministerium für Gesundheit
Betreff:         Ihre Anfrage vom 23. August 2013 betr. "Public Key"
Datum:          4. September 2013
Sehr geehrter Antragsteller/in,
auf Ihre Anfrage vom 23. August 2013 teile ich Ihnen mit, dass das BMG derzeit noch nicht über einen Public Key zur Verschlüsselung der öffentlichen Kommunikation per E-Mail verfügt.
Die Bundesverwaltung beabsichtigt, gemäß dem E-Government-Gesetz De-Mail einzuführen. Derzeit laufen die Vorbereitungen hierzu, die Fertigstellung der Realisierung wird öffentlich bekannt gegeben werden.
Mit der Bereitstellung von De-Mail-Diensten wird eine Verbesserung des Sicherheitsniveaus bei der elektronischen Kommunikation der Bundesverwaltung mit Bürgerinnen und Bürgern, Unternehmen sowie mit anderen Behörden verfolgt und die von Ihnen beabsichtigte gesicherte Kommunikation ermöglicht.
Das BMG sieht daher eine sichere Kommunikation über De-Mail vor. Bürgerinnen und Bürgern können De-Mail-Dienste über die einschlägigen De-Mail-Diensteanbieter nutzen.
Mit freundlichen Grüßen
Im Auftrag

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Kommentar: Erst mit Verwaltungskram um die Ecke kommen und dann den Arsch nicht hochkriegen.
Dazu die Volksweisheit des Tages: " Wenn schon Scheiße, dann Scheiße mir Schwung! "

Antwort auf Anfrage Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend

Anfrage Nr. 12 - Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend

Von:              Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend
Betreff:         Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz, hier: Öffentlicher Schlüssel
Datum:          17. September 2013
Sehr geehrter Herr Antragsteller/in,
auf Ihre Anfrage vom 23. August 2013 teile ich mit, dass das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend zur Zeit kein Verfahren zur Verschlüsselung von E-Mails einsetzt.
Auf Grundlage des aktuell in Kraft getretenen Gesetzes zur Förderung der elektronischen Verwaltung sowie zur Änderung weiterer Vorschriften (E-Government-Gesetz) vom 07. Juni 2013 beabsichtigt das BMFSFJ jedoch die zeitnahe Einführung des DE-Mail-Verfahrens. Das DE-Mail-Verfahren eröffnet den Bürgerinnen und Bürgern einen sicheren elektronischen Kommunikationsweg mit der öffentlichen Verwaltung und setzt dazu u.a. auch Verschlüsselungsmethoden ein.

Mit freundlichen Grüßen
Im Auftrag

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Antwort auf Anfrage Bundesministerium für Behörde nicht ausgewählt

Anfrage Nr. 13 - Behörde nicht ausgewählt

- Anfrage wird zurückgezogen - / gestrichen

Antwort auf Anfrage Behörde für Stadtentwicklung und Umwelt, Hamburg

Anfrage Nr. 14 - Behörde für Stadtentwicklung und Umwelt, Hamburg

Von:     transparenzgesetz(at)bsu.hamburg.de – Behörde für Stadtentwicklung und Umwelt
Betreff:     WG: Öffentlicher Schlüssel
Datum:      28. August 2013
Sehr geehrter Herr Antragsteller/in,
vielen Dank für Ihr Auskunftsersuchen gemäß dem Antragsteller/inamburgischen Transparenzgesetz. Die Behörde für Stadtentwicklung und Umwelt bemüht sich um eine schnellstmögliche Bearbeitung. Bitte beachten Sie, dass für Ihre Anfrage nach § 13 Abs. 4 Antragsteller/inmbTG Gebühren anfallen können, deren Antragsteller/inöhe sich nach dem Arbeitsaufwand richtet. Dieser Arbeitsaufwand kann im Vorwege nicht eingeschätzt werden, weshalb die Kosten für Ihre Anfrage leider nicht angegeben werden können. Bitte warten Sie eine weitere Rückmeldung ab.
Mit freundlichen Grüßen
Im Auftrag

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Von:     transparenzgesetz(at)bsu.hamburg.de – Behörde für Stadtentwicklung und Umwelt
Betreff:     WG: Öffentlicher Schlüssel
Datum:      29. August 2013
Sehr geehrter Herr Antragsteller/in,
die Behörde für Stadtentwicklung und Umwelt hat Ihre Anfrage an die Finanzbehörde weitergeleitet. Sie erhalten von dort Antwort auf Ihre Anfrage.
Mit freundlichen Grüßen
Im Auftrag

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Von:     transparenzgesetz(at)bsu.hamburg.de – Behörde für Stadtentwicklung und Umwelt
Betreff:     Anfrage nach dem Antragsteller/inamburgischen Transparenzgesetz zum Öffentlichen Schlüssel / Public Key
Datum:      20. September 2013
Sehr geehrter Herr Antragsteller/in,
zu Ihrer Anfrage nach dem Hamburgischen Transparenzgesetz vom 23.08.2013 teilt Ihnen die Behörde für Stadtentwicklung und Umwelt Folgendes mit:
Die sichere Kommunikation mit den Behörden und Dienststellen der Freien und Antragsteller/inansestadt Antragsteller/inamburg erfolgt aus verschiedenen (insb. technischen) Gründen nicht über PGP-Verschlüsselung, sondern über das DE-Mail-Verfahren mit dem zentralen Postfach <<E-Mail-Adresse>> Konkrete Antragstellungen in Fachverfahren können (SSL-verschlüsselt) über verschiedene Online-Dienste im Antragsteller/inamburgGateway abgerufen werden. Für nicht formulargebundene Nachrichten an die Verwaltung sind in einigen Behörden spezielle elektronische Postfächer (inkl. ggf. notwendiger Verschlüsselungs- und Signaturzertifikate) eingerichtet worden, die für die BSU jedoch bislang keine Verwendung gefunden haben.
Mit freundlichen Grüßen
Im Auftrag

Link zur Antwort

Kommentar: ----

Antwort auf Anfrage Bundesagentur für Arbeit - Regionaldirektion Sachsen

Anfrage Nr. 15 - Bundesagentur für Arbeit - Regionaldirektion Sachsen

Von:     BA-Sachsen-BueroGF – Bundesagentur für Arbeit - Regionaldirektion Sachsen (ändern)
Betreff:     130904_Öffentlicher Schlüssel
Datum:      4. September 2013
Anhänge:   E-Mail-VerschlsselungfrexterneKommunikationspartner.pdf (321,0 KB)
RD Sachsen, Büro der Geschäftsführung Datum: 04.09.2013
Sehr geehrter Herr Antragsteller/in,
vielen Dank für Ihre Anfrage, die wie folgt beantwortet wird:
Angefügt erhalten Sie die Anleitung zur E-Mail - Verschlüsselung. Um das notwendige Zertifikat müssen Sie sich eigenständig kümmern. Bei weiter gehenden Fragen zum Thema E-Mail-Verschlüsselung können sich an das IT-Systemhaus der Bundesagentur für Arbeit <<E-Mail-Adresse>> wenden.
Mit freundlichen Grüßen
Im Auftrag

Link zur Antwort

Antwort auf Anfrage Bundesagentur für Arbeit - Regionaldirektion Berlin Brandenburg

Anfrage Nr. 16 - Bundesagentur für Arbeit - Regionaldirektion Berlin Brandenburg

Von:               Bundesagentur für Arbeit - Regionaldirektion Sachsen
Betreff:         Öffentlicher Schlüssel
Datum:          04.09.2013
Anhänge:       E-Mail-VerschlsselungfrexterneKommunikationspartner.pdf (321,0 KB)
Sehr geehrter Herr Antragsteller/in,
vielen Dank für Ihre Anfrage, die wie folgt beantwortet wird: Angefügt erhalten Sie die Anleitung zur E-Mail - Verschlüsselung. Um das notwendige Zertifikat müssen Sie sich eigenständig kümmern. Bei weiter gehenden Fragen zum Thema E-Mail-Verschlüsselung können sich an das IT-Systemhaus der Bundesagentur für Arbeit <<E-Mail-Adresse>> wenden.
Für weitergehende Fragen zum Thema E-Mail-Verschlüsselung wenden Sie sich bitte an das IT-Systemhaus der Bundesagentur für Arbeit unter dieser
E-Mail-Adresse: <<E-Mail-Adresse>> und <<E-Mail-Adresse>>
Mit freundlichen Grüßen
Im Auftrag
Diese E-Mail enthält vertrauliche und/oder rechtlich geschützte Informationen. Wenn Sie nicht der richtige Adressat sind oder diese E-Mail irrtümlich erhalten haben, informieren Sie bitte sofort den Absender und vernichten Sie diese Mail. Das unerlaubte Kopieren sowie die unbefugte Weitergabe dieser Mail sind nicht gestattet. Jede Form der Kenntnisnahme oder Weitergabe durch Dritte ist unzulässig.
Bitte prüfen Sie, ob diese Mail wirklich ausgedruckt werden muss!

Antwort auf Anfrage Kommunalverwaltung Lüdenscheid

Anfrage Nr. 16 - Kommunalverwaltung Lüdenscheid

Von:              Kommunalverwaltung Lüdenscheid
Betreff:         WG: Öffentlicher Schlüssel
Datum:          2. September 2013 17:05:22
Sehr geehrter Antragsteller/in,
die Stadt Lüdenscheid hat im Rahmen von "Hinweisen zur elektronischen Kommunikation mit der Stadt Lüdenscheid" ausdrücklich eine "Erklärung über die Nichteröffnung des Zugangs für rechtsverbindliche elektronische Nachrichten (gem. §3a Verwaltungsverfahrensgesetz NRW)" ausgesprochen.
Es wird an der genannten Stelle auch darauf hingewiesen, dass die Stadt Lüdenscheid keine verschlüsselten E-Mails verwerten kann und dass unverschlüsselte Nachrichten ein Sicherheitsrisiko darstellen. Grundsätzlich steht für alle Anfragen nach wie vor der Postweg offen, der empfohlen wird.
Es ist mir daher leider nicht möglich, Ihnen per Mail einen öffentlichen Schlüssel zukommen zu lassen oder einen solchen auf der Internetseite zu veröffentlichen, weil die Stadt Lüdenscheid zurzeit keinen Public-Key besitzt.
Der Link zu diesen Hinweisen befindet sich unter anderem im Impressum. Sie erreichen die Seite auch über folgenden Direktlink: http://www.luedenscheid.de/buerger/rathaus/sp_auto_1850.php.
Für die Zukunft arbeitet die Stadt Lüdenscheid daran, einen Zugang zu eröffnen. Hierzu könnten neue technische Möglichkeiten beitragen, wie der elektronische Personalausweis oder DE-Mail, wenn diese neben der Erfüllung der rechtlichen Voraussetzungen eine entsprechende Verbreitung und Akzeptanz finden.
Ich hoffe, ich konnte Ihnen mit diesen Angaben behilflich sein.
Mit freundlichen Grüßen
Stadt Lüdenscheid, Fachdienst Organisation und IT
Bitte prüfen Sie der Umwelt zuliebe, ob diese Mail wirklich ausgedruckt werden muss!

Kommentar: Schnelle offene Antwort.

Sehr geehrte Damen und Herren,
sehr geehrter Herr ....,
zunächst einmal meinen Dank für die schnelle Bearbeitung der Anfrage.
Die Informationen, die Sie mir bezüglich der "Erklärung über die Nichteröffnung des Zugangs für rechtsverbindliche elektronische Nachrichten (gem. §3a Verwaltungsverfahrensgesetz NRW)" haben zukommen lassen, waren mir von der Homepage bekannt.
Ich hatte hierbei auch eigentlich nicht an eine "rechtsverbindliche", sondern eher an eine „verschlüsselte“ Kommunikation gedacht.
Die Anfrage zielte letztlich auf den Öffentlichen Schlüssel in Form eines PGP Publik-Key ab. *)
Erst damit ist es mir möglich, die auf den Websites angebotenen Mailadressen unter Datenschutzgesichtspunkten zu nutzen und verschlüsselt mit den Mitarbeitern der Stadt Lüdenscheid kommunizieren.
Da Bundesinnenminister Dr. jur. Antragsteller/inans-Peter Friedrich am 17. Aug. 2013 das vom Bürger gefordert hat, bin ich davon ausgegangen, dass alle Voraussetzungen vorliegen und nur die Schlüssel angefragt werden müssten.
Weiterer Gründe sind natürlich der hohe Anfall von persönlichen und sensiblen Daten in der Kommunikation mit der Stadt und die immer weiter um sich greifende Verunsicherung und Angst vor Spionage durch die NSA oder GCHQ.
Weil dieses Problem seitens der Regierung nicht beseitigt werden wird, wäre es schon schön, wenn sie hier den Datenschutz in der Kommunikation verbessern würden und in Zukunft einen PGP Publik-Key zu Verfügung stellen wurden.
Ich, als Bundesbürger, würde es jedenfalls begrüßen und mich freuen wenn meine Stadt sorgsam auf den Datenschutz achtet.
Mit freundlichen Grüßen
Antragsteller/in


*) Software zur Verschlüsselung wurde durch Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) in Auftrag gegeben und hier heruntergeladen werden: http://www.gpg4win.de/

Antwort auf Anfrage Kommunalverwaltung Nachrodt-Wiblingwerde

Anfrage Nr. 17 - Kommunalverwaltung Nachrodt-Wiblingwerde

An:       Kommunalverwaltung Nachrodt-Wiblingwerde
Betreff:     AW: Öffentlicher Schlüssel
Datum:      24. September 2013
Sehr geehrte Damen und Herren,
meine Informationsfreiheitsanfrage "Öffentlicher Schlüssel" vom 23.08.2013 wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 4 Stunden, 59 Minuten überschritten.
Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage.
Mit freundlichen Grüßen
Antragsteller/in

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Kommentar: Kann der Gemeinde nicht mal jemand aus der Region unter die Arme greifen? Erste Mahnung, Fristversäumnis!

Antwort auf Anfrage Bundesagentur für Arbeit - Regionaldirektion Hessen

Anfrage Nr. 18 - Bundesagentur für Arbeit - Regionaldirektion Hessen
- Antrag wird zurück gezogen! Gründe sind aus dem Text ersichtlich -

Sehr geehrte Damen und Herren,
Vielen Dankt für ihre Bemühungen.
Eine weitere Bearbeitung der Anfrage ist nicht erforderlich.
Wie ich erst jetzt durch Auskunft ihrer Kollegen erfahren habe, wird von der Bundesagentur für Arbeit eine bundesweite Lösung zur Verschlüsselung von Mails genutzt. Da dies auch hier zutrifft, ist damit die Beantwortung der Anfrage bereits erfolgt.
Deshalb werde ich die Anfrage, aus Kostengründen zurück ziehen und eine Antwort ist überflüssig geworden.
Mit freundlichen Grüßen
Antragsteller/in

Antwort auf Anfrage Polizeipräsidium Bonn

Anfrage Nr. 19 - Polizeipräsidium Bonn

Von:     Mail Delivery SystemPolizeipräsidium Bonn
Betreff:     Undelivered Mail Returned to Sender
Datum:      28. August 2013 11:36:45
This is the mail system at host fragdenstaat.de. I'm sorry to have to inform you that your message could not be delivered to one or more recipients. It's attached below. For further assistance, please send mail to postmaster. If you do so, please include this problem report. You can delete your own text from the attached returned message.

The mail system <<Name und E-Mail-Adresse>>

Link zur Antwort

Kommentar: ohne Worte ----- (Sprachlosigkeit im großen Stil vorherschend)!
Kommentar: Wie soll das gehen mit der Bürgerkommunikation, wenn das Mail System alles ablehnt? Ist schon sehr Volksnah und offen für Bürgeranliegen?

Update: Das soll jetzt hier nicht unfair werden oder zugehen. Wir haben uns natürlich um eine gangbare andere Mailadresse bemüht.
Nur die ersten Eindrücke brauchten natürlich einen Kommentar. Mittlerweile wurde die Mail zugestellt!
Dafür auch gleich ein "Dankeschön" für die gute Betreuung an fragdenstaat.de!

Der Moderator von fragdenstaat.de .... schrieb am 10. September 2013 16:10:02:

Die E-Mailadresse der Polizeidienststelle wurde berichtigt und die Anfrage erneut verschickt.


An:       Polizeipräsidium Bonn
Betreff:     AW: Undelivered Mail Returned to Sender
Datum:      24. September 2013
Sehr geehrte Damen und Herren,
meine Informationsfreiheitsanfrage "Öffentlicher Schlüssel" vom 23.08.2013 wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 5 Stunden, 1 Minute überschritten.
Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage.
Mit freundlichen Grüßen,
Antragsteller/in

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Kommentar: Bemühungen haben nichts genutzt. Es kommt keine Antwort!
Erste Mahnung, Fristversäumnis!

An:       Polizeipräsidium Bonn
Betreff:     AW: AW: Undelivered Mail Returned to Sender
Datum:      6. Oktober 2013
Sehr geehrte Damen und Herren,
meine Informationsfreiheitsanfrage "Öffentlicher Schlüssel" vom 23.08.2013 wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 1 Woche, 5 Tage überschritten.
Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage.
Mit freundlichen Grüßen,
Antragsteller/in

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Kommentar: Bemühungen haben wirklich nichts genutzt. Es kommt keine Antwort!
Zweite Mahnung, Fristversäumnis!

An:       Polizeipräsidium Bonn
Betreff:     AW: AW: AW: Undelivered Mail Returned to Sender
Datum:      15. Oktober 2013
Sehr geehrte Damen und Herren,
meine Informationsfreiheitsanfrage "Öffentlicher Schlüssel" vom 23.08.2013 wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 3 Wochen überschritten.
Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage.
Mit freundlichen Grüßen,
Antragsteller/in

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Kommentar: Bemühungen haben wirklich nichts genutzt. Es kommt keine Antwort!
Dritte Mahnung, weiter geht es mit Fristversäumnis bei der Polizei!

Es sind bereits    -3972 Tage  Wartezeit nach Fristablauf verstrichen! (00:00 Uhr)

Antwort auf Anfrage Ministerium für Umwelt, Gesundheit und Verbraucherschutz, Brandenburg

Anfrage Nr. 20 - Ministerium für Umwelt, Gesundheit und Verbraucherschutz, Brandenburg

Von:     Poststelle MUGV – Ministerium für Umwelt, Gesundheit und Verbraucherschutz
Betreff:     WG: Eingangsbestätigung für Anfrage über "Frag den Staat"
Datum:      30. August 2013
Sehr geehrte/r Frau/ Herr Antragsteller/in,
vielen Dank für Ihre Email, hier eingegangen am 23. August 2013. Sie wurde der zuständigen Arbeitseinheit mit der Bitte um Bearbeitung zugeleitet.
Mit freundlichen Grüßen
i.A.

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An:       Ministerium für Umwelt, Gesundheit und Verbraucherschutz, Brandenburg
Betreff:     AW: WG: Eingangsbestätigung für Anfrage über "Frag den Staat"
Datum:      24. September 2013
Sehr geehrte Damen und Herren,
meine Informationsfreiheitsanfrage "Öffentlicher Schlüssel" vom 23.08.2013 wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 5 Stunden, 3 Minuten überschritten.
Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage.
Mit freundlichen Grüßen
Antragsteller/in

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Von:     Poststelle MUGV – Ministerium für Umwelt, Gesundheit und Verbraucherschutz
Betreff:     Anfrage
Datum:      25. September 2013
Sehr geehrte/r Antragssteller/in,
vielen Dank für Ihre E-Mail vom 23.08.2013, in der Sie um die Zurverfügungstellung eines Öffentlichen Schlüssels für eine gesicherte elektronische Kommunikation mit dem Ministerium für Umwelt, Gesundheit und Verbraucherschutz Brandenburg bitten. Antragsteller/inierbei handelt es sich nach unserer Auffassung jedoch nicht um einen Antrag nach AIG oder BbgUIG. Dennoch bedanken wir uns für Ihre Anregung und teilen Ihnen mit, dass wir unseren Zentralen IT-Dienstleister beauftragt haben, ein Schlüsselpaar für die elektronische Kommunikation mit unserem Antragsteller/inaus zu erstellen. Sobald dies geschehen ist, werden wir den Öffentlichen Schlüssel auf unserer Internetseite zur Verfügung stellen. Sollten Sie bis dahin eine (konkreten) Anfrage nach dem AIG oder BbgUIG haben, können Sie sich gerne an uns wenden.
Mit freundlichen Grüßen
Im Auftrag

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Antwort auf Anfrage Bundesagentur für Arbeit - Regionaldirektion Nord

Anfrage Nr. 21 - Bundesagentur für Arbeit - Regionaldirektion Nord
- Antrag wird zurück gezogen! Gründe sind aus dem Text ersichtlich -

Sehr geehrte Damen und Herren,
Vielen Dankt für ihre Bemühungen.
Eine weitere Bearbeitung der Anfrage ist nicht erforderlich.
Wie ich erst jetzt durch Auskunft ihrer Kollegen erfahren habe, wird von der Bundesagentur für Arbeit eine bundesweite Lösung zur Verschlüsselung von Mails genutzt. Da dies auch hier zutrifft, ist damit die Beantwortung der Anfrage bereits erfolgt.
Deshalb werde ich die Anfrage, aus Kostengründen zurück ziehen und eine Antwort ist überflüssig geworden.
Mit freundlichen Grüßen
Antragsteller/in

Antwort auf Anfrage Polizei Hamburg

Anfrage Nr. 22 - Polizei Hamburg

Von:              Polizei Hamburg
Betreff:         Ihre Anfrage vom 26.08.2013
Datum:          12. September
Anhang:        public.key.pdf (102,7 KB)
Sehr geehrter Herr Antragsteller/in,
anbei erhalten Sie Antwort auf Ihre Anfrage betreffend Public-Key zur Verschlüsselung von E-Mails.
Mit freundlichen Grüßen
Ihre Polizei Hamburg / Informationstechnik (IT)

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Anhang:          public.key.pdf

Public-Key zur Verschlüsselung von E-Mails
Sehr geehrter Herr Antragsateller/in
Ihre E-Mail vom 26.08.2013 an die Polizeipressestelle wurde zuständigkeitshalber der Abteilung Informationstechnik (IT) der Hamburger Polizei zugeleitet.
Entgegen Ihrer Darstellung handelt es sich bei Ihrer Bitte um Übersendung eines Öffentlichen Schlüssels („Public-Key“) sowie Ihrer zusätzlichen Aufforderung, man möge derartige Schlüssel auf der Homepage unserer Behörde zum Download bereitstellen, nicht um ein Auskunfts-begehren gemäß Hamburgischem Transparenzgesetz (HmbTG). :: Hierfür müsste nach dem Inhalt von Aufzeichnungen oder Informationen gefragt werden, die bei der Hamburger Polizei im Sinne des HmbTG zur Verfügung stehen – dies ist bei Ihrem Ersuchen nicht zutreffend.
Die Polizei Hamburg stellt derzeit keine Öffentlichen Schlüssel zur Verfügung; solche Maß- nahmen sind auch nicht in Planung.
Mit freundlichen Grüßen
Ihre Polizei Hamburg / Informationstechnik (IT)

Kommentar: Wie soll der Bürger mit der Polizei in Hamburg via Mail in Verbindung treten? Wie soll das gehn? Holzpost .... trommeln?

Antwort auf Anfrage Bezirksregierung Düsseldorf

Anfrage Nr. 23 - Bezirksregierung Düsseldorf

Von:     Bezirksregierung Düsseldorf
Betreff:     Ihre Anfrage vom 23.08.2013
Datum:      26. August 2013
Sehr geehrte Antragstellerin, sehr geehrter Antragsteller,
zur weiteren Bearbeitung Ihrer Anfrage bitte ich um Mitteilung Ihrer Postanschrift.
Mit freundlichen Grüßen
Im Auftrag

Link zur Antwort]

Sehr geehrte Damen und Herren,
da ich zum einen grundsätzlich das Recht habe, die beantragten Informationen in der von mir gewünschten Form zu erhalten (§1, Abs. 2 IFG), es sich anderer seits um elektronische Daten, einen öffentlichen Schlüssel handelt, bitte ich, auch aus Gründen des Aufwandes, um Übermittlung per Mail.
Mit freundlichen Grüßen
Antragsteller/in

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Von:     Bezirksregierung Düsseldorf
Betreff:     AW: Ihre Anfrage vom 23.08.2013
Datum:      4. September 2013
Sehr geehrte Antragstellerin, sehr geehrter Antragsteller,
die Bezirksregierung Düsseldorf bietet das elektronische Gerichts- und Verwaltungspostfach (EGVP) als einziges Verfahren zur verschlüsselten E-Mail-Kommunikation an.
Nähere Informationen finden Sie unter dem Link http://www.brd.nrw.de/wirueberuns/EGVP.html
Mit freundlichen Grüßen
Im Auftrag

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Sehr geehrte Damen und Herren,
sehr geehrter Herr ....,
die Informationen, die Sie mir bezüglich des Angebotes zur Abwicklung einer gesicherte Korrespondenz mitteilen, ist für die Verwaltung oder Unternehmen ja recht nett, nur hilft es mir als „Otto Normalverbraucher“ nicht weiter.
Dieses besonderes Postfach, ist schon dem Namen nach „Elektronisches Gerichts- und Verwaltungspostfach (EGVP)" mit entsprechendem Aufwand und Umstand verbunden und damit vermutlich nicht unbedingt bürgerfreundlich und barrierefrei.
Da Bundesinnenminister Dr. jur. Antragsteller/inans-Peter Friedrich am 17. Aug. 2013 vom Bürger gefordert hat zu verschlüsseln, bin ich davon ausgegangen, dass alle Voraussetzungen für ein einfaches und gut zu handhabendes Verfahren vorliegen und nur die Schlüssel angefragt werden müssten.
Meine Anfrage zielt letztlich auf den Öffentlichen Schlüssel in Form eines PGP Publik-Key ab, wie sie auch der Bundesdatenschutzbeauftragte auf seiner Antragsteller/inomepage nutzt und der im Augenblick das einfachste Mittel ist sichere Kommunikationsinhalte zu erreichen.
Diese Software (gpg4win.de) ist auch mit der bereits erwähnten geschaffenen Voraussetzung gemeint, die seitens des Ministeriums geleistet wurden. *)
Erst damit ist es mir möglich, einfach und sicher die auf den Websites angebotenen Mailadressen unter Datenschutzgesichtspunkten zu nutzen und verschlüsselt mit den Mitarbeitern der Bezirksregierung Düsseldorf kommunizieren.
Diese Art der Datenübermittlung ist mir wichtig, weil gerade hier ein hoher Anfall von persönlichen und sensiblen Daten in der Kommunikation anfällt und die immer weiter um sich greifende Verunsicherung und Angst vor Spionage durch die NSA oder GCAntragsteller/inQ seinen Teil dazu beiträgt, diese Forderung nachdrücklich vorzutragen.
Dieses Problem wird seitens der Regierung wohl auf absehbare Zeit nicht beseitigt werden, es wäre schon schön, wenn sie hier den Datenschutz in der Kommunikation verbessern würden und in Zukunft einen PGP Publik-Key zu Verfügung stellen wurden.
Ich, als Bundesbürger, würde es jedenfalls begrüßen und mich freuen wenn eine Bezirksregierung Düsseldorf sorgsam auf den Datenschutz achtet und eine Kommunikationsmöglichkeit im Sinne der Europäischen Dienstleistungsrichtlinie (EU-DLR), auch Richtlinie 2006/123/EG, anbieten würde.
Mit freundlichen Grüßen
Antragsteller/in


*) Software zur Verschlüsselung, wurde durch das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) in Auftrag gegeben und kann hier heruntergeladen werden: http://www.gpg4win.de/

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Antwort auf Anfrage Bezirksregierung Münster

Anfrage Nr. 24 - Bezirksregierung Münster

Von:     Bezirksregierung Münster
Betreff:     Öffentlicher Schlüssel
Datum:      30. August 2013
Sehr geehrte Damen und Herren,
für die E-Mailverschlüsselung wird bei der Bezirksregierung Münster kein Public-Key genutzt.
Die Bezirksregierung Münster bietet die Möglichkeit zur elektronischen Kommunikation gemäß § 3 a Verwaltungsverfahrensgesetz Nordrhein-Westfalen über das sogenannte Elektronische Gerichts- und Verwaltungspostfach (EGVP) an. Das EGVP bietet die Möglichkeit, Schriftsätze und Dokumente in elektronischer Form rechtswirksam schnell und sicher zu übermitteln.
Link zu weiteren Informationen auf der Homepage der Bezirksregierung Münster - http://www.bezreg-muenster.de/startseite/service/virtuelle_poststelle/index.html
Link zu weiteren allgemeinen Informationen zum EGVP - http://www.egvp.de/index.php
Mit freundlichen Grüßen
Im Auftrag

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Kommentar: Info an KV Münster weiterleiten.

Sehr geehrte Damen und Herren,
sehr geehrte Frau ....,
die Informationen, die Sie mir bezüglich des Angebotes zur Abwicklung einer gesicherte Korrespondenz mitteilen, ist für die Verwaltung, Rechtsanwälte oder Unternehmen ja recht nett, nur hilft es mir als „Otto Normalverbraucher“ nicht wirklich entscheidend weiter.
Dieses besonderes Postfach, ist schon dem Namen nach „Elektronisches Gerichts- und Verwaltungspostfach (EGVP)" mit entsprechendem Aufwand und Umstand verbunden und damit vermutlich nicht unbedingt bürgerfreundlich und/oder barrierefrei.
Da Bundesinnenminister Dr. jur. Antragsteller/inans-Peter Friedrich am 17. Aug. 2013 vom Bürger gefordert hat zu verschlüsseln, bin ich davon ausgegangen, dass er alle Voraussetzungen getroffen hat um ein einfaches und gut zu handhabendes Verfahren durch zu führen und nur die Schlüssel angefragt werden müssten.
Meine Anfrage zielt letztlich auf den Öffentlichen Schlüssel in Form eines PGP Publik-Key ab, wie sie auch der Bundesdatenschutzbeauftragte auf seiner Antragsteller/inomepage nutzt und der im Augenblick das einfachste Mittel, ist sichere Kommunikationsinhalte zu erreichen.
Diese Software (gpg4win.de) ist auch mit der bereits erwähnten geschaffenen Voraussetzung gemeint, die seitens des Ministeriums geleistet wurden. *)
Erst damit ist es mir möglich, einfach und sicher die auf den Websites angebotenen Mailadressen unter Datenschutzgesichtspunkten zu nutzen und verschlüsselt mit den Mitarbeitern der Bezirksregierung Münster kommunizieren.
Diese Art der Datenübermittlung ist mir wichtig, weil gerade hier ein hoher Anfall von persönlichen und sensiblen Daten in der Kommunikation anfällt und die immer weiter um sich greifende Verunsicherung und Angst vor Spionage durch die NSA oder GCAntragsteller/inQ seinen Teil dazu beiträgt, diese Forderung nachdrücklich vorzutragen und hiermit gleich zu beantragen.
Dieses Problem wird seitens der Regierung wohl auf absehbare Zeit nicht beseitigt werden und es wäre schon schön, wenn sie hier den Datenschutz in der Kommunikation verbessern würden und in Zukunft einen PGP Publik-Key zu Verfügung stellen wurden.
Ich, als Bundesbürger, würde es jedenfalls begrüßen und mich freuen wenn eine Bezirksregierung Münster sorgsam auf den Datenschutz achtet und eine Kommunikationsmöglichkeit im Sinne der Europäischen Dienstleistungsrichtlinie (EU-DLR), Richtlinie 2006/123/EG anbieten würde.
Mit freundlichen Grüßen
Antragsteller/in


*) Software zur Verschlüsselung, wurde durch Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) in Auftrag gegeben und kann hier heruntergeladen werden: http://www.gpg4win.de/

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Von:     Bezirksregierung Münster
Betreff:     Automatische Antwort: Öffentlicher Schlüssel
Datum:      5. September 2013
Guten Tag,
ich bin erst am 09.09.2013 wieder im Hause. Ihre Email wird während meiner Abwesenheit nicht weitergeleitet.
In dringenden Fällen können Sie sich gerne an Frau .... (Tel.: <<Tel.-Nr.>> Email: <<E-Mail-Adresse>> wenden.
Freundliche Grüße

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Antwort auf Anfrage Bezirksregierung Detmold

Anfrage Nr. 25 - Bezirksregierung Detmold

Von:     Bezirksregierung Detmold
Betreff:     AW: Öffentlicher Schlüssel
Datum:      11. September 2013
Sehr geehrte Herr Antragsteller/in,
die Bezirksregierung Detmold ist sich ihrer Verantwortung im Zusammenhang mit personenbezogenen Daten bewusst. Ein angemessener Umgang mit besonders schützenswerten Daten ist durch Dienstanweisungen geregelt.
Das Land NRW hat keine einheitliche Public-Key-Infrastruktur aufgebaut, dennoch ist eine verschlüsselte Kommunikation mit der Bezirksregierung Detmold möglich. Sie wird fallbezogen mit dem Kommunikationspartner abgestimmt. Aufgrund der Vielzahl und Vielfalt unserer Kommunikationspartner wollen wir uns flexibel der beim Gegenüber vorhandenen Verschlüsselungstechnologie anpassen. Daher haben wir keinen bestimmten, von allen Adressaten verbindlich zu nutzenden öffentlichen Schlüssel für die Verschlüsselung auf der Antragsteller/inomepage der Behörde veröffentlicht.
Falls Sie uns Daten verschlüsselt übertragen möchten, sprechen Sie bitte Ihren Sachbearbeiter an, um weitere Details zu klären. Die technischen Voraussetzungen werden dann von hier eingerichtet.
Mit freundlichen Grüßen
Im Auftrag

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Kommentar: Leider kein Schlüssel und keine allgemein gültige Lösung, aber eine entgegenkommende bürgerfreuntliche Antwort mit lösungsorientiertem Angebot.

Antwort auf Anfrage Bezirksregierung Köln

Anfrage Nr. 26 - Bezirksregierung Köln

An:       Bezirksregierung Köln
Betreff:     AW: Öffentlicher Schlüssel
Datum:      24. September 2013
Sehr geehrte Damen und Herren,
meine Informationsfreiheitsanfrage "Öffentlicher Schlüssel" vom 23.08.2013 wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 4 Stunden, 59 Minuten überschritten.
Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage.
Mit freundlichen Grüßen
Antragsteller/in

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Kommentar: Möglicherweise verklüngelt .... sieht ganz so aus. Erste Mahnung, Fristversäumnis!

Von:     Bezirksregierung Köln
Betreff:     AW: Öffentlicher Schlüssel
Datum:      24. September 2013
Sehr geehrter Herr Antragsteller/in oder sehr geehrte Frau Antragsteller/in,
die Bezirksregierung Köln hat den Zugang über das sogenannte Elektronische Gerichts- und Verwaltungspostfach (EGVP) eröffnet, das eine elektronische Kommunikation gemäß § 3 a Verwaltungsverfahrensgesetz Nordrhein-Westfalen bietet. Mit Antragsteller/inilfe des EGVP haben Sie die Möglichkeit, Schriftsätze und Dokumente in elektronischer Form nicht nur schnell und sicher, sondern vor allem – im Gegensatz zur verschlüsselten E-Mail – auch rechtswirksam zu übermitteln. Nähere Informationen hierüber finden Sie auf der Website der Bezirksregierung Köln: http://www.bezreg-koeln.nrw.de/brk_internet/egvp/index.html Ein öffentlicher Schlüssel existiert nicht.
Mit freundlichen Grüßen
Im Auftrag

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Kommentar: Verklüngelt! Is Köln Erst nach Mahnung ist eine negative Antwort gekommen.

Antwort auf Anfrage Bezirksregierung Arnsberg

Anfrage Nr. 27 - Bezirksregierung Arnsberg

Von:     Bezirksregierung Arnsberg
Betreff:     AW: Öffentlicher Schlüssel
Datum:      28. August 2013
Sehr geehrter Antragsteller/in,
die Bezirksregierung Arnsberg wickelt die gesicherte Korrespondenz über das Elektronisches Gerichts- und Verwaltungspostfach (EGVP) ab. Antragsteller/in Hinweise zur Nutzung von EGVP erhalten Sie auf folgenden Internetseiten: http://www.bezreg-arnsberg.nrw.de/themen/k/kontakt/index.php http://www.egvp.de
Public-Key-Verschlüsselungsverfahren werden nicht eingesetzt.
Insofern kann ich Ihrer Bitte nach Übersendung eines behördeneigenen Public-Keys nicht entsprechen.
Im Auftrag

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Kommentar: Info an Danebod weiter geleitet. Ist seine Regierung.
Kommentar: Die Anfrage ist noch nicht vollständig abgeschloßen. Nachfragen oder Anmerkungen werden auf der Diskussionsseite entgegengenommen.

Sehr geehrte Damen und Herren,
sehr geehrter Herr ....,
zunächst einmal meinen Dank für die schnelle Bearbeitung der Anfrage.
Die Informationen, die Sie mir bezüglich der Abwicklung ihrer gesicherte Korrespondenz mitteilen, ist für die Verwaltung oder Unternehmen ja recht nett, nur hilft es mir als Bürger „Normalo“ nicht weiter.
Dieses besonderes Postfach, ist schon dem Namen nach „Elektronisches Gerichts- und Verwaltungspostfach (EGVP)" mit entsprechendem Aufwand und Umstand verbunden und damit vermutlich nicht unbedingt bürgerfreundlich und barrierefrei.
Da Bundesinnenminister Dr. jur. Antragsteller/inans-Peter Friedrich am 17. Aug. 2013 vom Bürger gefordert hat zu verschlüsseln, bin ich davon ausgegangen, dass alle Voraussetzungen für ein einfaches und gut zu handhabendes Verfahren vorliegen und nur die Schlüssel angefragt werden müssten.
Meine Anfrage zielt letztlich auf den Öffentlichen Schlüssel in Form eines PGP Publik-Key ab, der im Augenblick das einfachste Mittel ist dies zu erreichen. Diese Software (gpg4win.de) ist auch mit der bereits erwähnten Voraussetzungen gemeint, sie Seitens des Ministeriums geleistet wurden. *)
Erst damit ist es mir möglich, einfach und sicher die auf den Websites angebotenen Mailadressen unter Datenschutzgesichtspunkten zu nutzen und verschlüsselt mit den Mitarbeitern der Bezirksregierung Arnsberg kommunizieren.
Diese Art der Datenübermittlung ist mir wichtig, weil gerade hier ein hoher Anfall von persönlichen und sensiblen Daten in der Kommunikation anfällt und die immer weiter um sich greifende Verunsicherung und Angst vor Spionage durch die NSA oder GCAntragsteller/inQ seinen Teil dazu beiträgt, diese Forderung nachdrücklich vorzutragen. Dieses Problem wird seitens der Regierung wohl auf absehbare Zeit nicht beseitigt werden, es wäre schon schön, wenn sie hier den Datenschutz in der Kommunikation verbessern würden und in Zukunft einen PGP Publik-Key zu Verfügung stellen wurden.
Ich, als Bundesbürger, würde es jedenfalls begrüßen und mich freuen wenn eine Bezirksregierung Arnsberg sorgsam auf den Datenschutz achtet und eine Kommunikationsmöglichkeit im Sinne der Europäischen Dienstleistungsrichtlinie (EU-DLR), auch Richtlinie 2006/123/EG anbieten würde.
Mit freundlichen Grüßen
Antragsteller/in


*) Software zur Verschlüsselung wurde durch Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) in Auftrag gegeben und hier heruntergeladen werden: http://www.gpg4win.de/

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Antwort auf Anfrage Bundeskanzleramt

Anfrage Nr. 28 - Bundeskanzleramt

An:       Bundeskanzleramt
Betreff:     AW: Öffentlicher Schlüssel
Datum:      24. September 2013
Sehr geehrte Damen und Herren,
meine Informationsfreiheitsanfrage "Öffentlicher Schlüssel" vom 23.08.2013 wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 5 Stunden überschritten.
Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage.
Mit freundlichen Grüßen
Antragsteller/in

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Kommentar: keiner da und die Anderen gehn auch gleich .... Erste Mahnung, Fristversäumnis, Urteil: ... zu viel feiern, was rauskommt wird die Zukunft zeigen!

An:       Bundeskanzleramt
Betreff:     AW: AW: Öffentlicher Schlüssel
Datum:      3. Oktober 2013
Sehr geehrte Damen und Herren,
meine Informationsfreiheitsanfrage "Öffentlicher Schlüssel" vom 23.08.2013 wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 1 Woche, 2 Tage überschritten.
Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage.
Mit freundlichen Grüßen
Antragsteller/in

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Kommentar: -- Zweite Mahnung, Fristversäumnis!

An:       Bundeskanzleramt
Betreff:     AW: AW: AW: Öffentlicher Schlüssel
Datum:      15. Oktober 2013
Sehr geehrte Damen und Herren,
meine Informationsfreiheitsanfrage "Öffentlicher Schlüssel" vom 23.08.2013 wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 3 Wochen überschritten.
Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage.
Mit freundlichen Grüßen
Antragsteller/in

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Kommentar: -- Dritte Mahnung, weiter im Text mit Fristversäumnis!

Es sind bereits    -3972 Tage  Wartezeit nach Fristablauf verstrichen! (00:00 Uhr)

Antwort auf Anfrage Bundeskanzlerin

Anfrage Nr. 29 - Bundeskanzlerin

An:       Bundeskanzlerin
Betreff:     AW: Öffentlicher Schlüssel
Datum:      24. September 2013
Sehr geehrte Damen und Herren,
meine Informationsfreiheitsanfrage "Öffentlicher Schlüssel" vom 23.08.2013 wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 5 Stunden überschritten.
Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage.
Mit freundlichen Grüßen
Antragsteller/in

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Kommentar: Ruhe bewahren und abwarten/aussitzen ....
Erste Mahnung, Fristversäumnis, Urteil: ... gewählt und schon spricht Frau nicht mehr mit dem Bürger! </ironie>

An:       Bundeskanzlerin
Betreff:     AW: AW: AW: Öffentlicher Schlüssel
Datum:      15. Oktober 2013
Sehr geehrte Damen und Herren,
meine Informationsfreiheitsanfrage "Öffentlicher Schlüssel" vom 23.08.2013 wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 3 Wochen überschritten.
Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage.
Mit freundlichen Grüßen
Antragsteller/in

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Kommentar: Immer noch Ruhe bewahren und abwarten/aussitzen .... bis es zu heiß wird?
Dritte Mahnung, Fristversäumnis!
So kommt man zu dem Urteil: Es hilft ja den ... "befreundeter Geheimdienste" ... So sollte der Datenschutz für den Erhalt der Privatsphäre so wichtig werden wie Umweltschutz für den Erhalt der Lebensgrundlagen. wie der Bundespräsident so trefflich bemerkt hat.

Es sind bereits    -3972 Tage  Wartezeit nach Fristablauf verstrichen! (00:00 Uhr)

Antwort auf Anfrage Beauftragter der Bundesregierung für die Nachrichtendienste

Anfrage Nr. 30 - Beauftragter der Bundesregierung für die Nachrichtendienste

Von: Beauftragter der Bundesregierung für die Nachrichtendienste
Betreff: Ihre Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz
Datum: 28. August 2013
Anhänge: Eingangsbesttigung.pdf (325,7 KB)

Sehr geehrte Antragstellerin/Sehr geehrter Antragsteller,
Beiliegendes Schreiben zu Ihrer Information.
Mit freundlichen Grüßen
Im Auftrag

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Anhänge: Eingangsbesttigung.pdf

Betreff: Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesclz ( IFG)
Datum: Berlin, 28. Augusl2013
Bezug: Ihre Anfrage vom 23_ August 20 13
Sehr geehrte(r) Herr oder Frau Antragsteller/in
ich habe Ihre E-Mail vom 23. August 2013 erhalten. Sie beantragen darin Informationszugang aus Unterlagen des Bundeskanzleramtes auf der Grundlage des Informationsfreiheitsgesetzes (IFG).
Sie beantragen:
" Aufgrund des besonderen Schutzes von pers. Daten im Allgemeinen und meine Person im speziellen, bitte ich Sie mir Ihren Public-Key für die E-Mailverschlüsselung per Antwort zuschicken.
Des Weiteren fordere ich Sie auf, den Public-Key für die E-Mailverschlüsselung sehr zeitnah auf der Homepage Ihrer Behörde zum Download für alle Bürger bereitzustellen.
Hierbei verweise ich explizit auf die Äußerungen des Bundesinnenministers Friedrich, wonach der Bürger für den Schutz seiner Daten selbst verantwortlich ist. Er die nötigen Voraussetzungen aber bislang nicht geschaffen hat.
Diese Ausführung habe ich auch als Angebot aufgefasst und daraus folgend hoffe ich hier auf Ihr spezielles Verständnis und Ihr aud ein besonders schnelles beatbeiten der Angelegenheit, wegen der gebotenen Dringlichkeit "

SEITE 2 VON 2

Das Bundeskanzleramt bemüht sich, Ihre Anfrage schnellstmöglich zu beantworten.
Grundsätzlich erfolgt dies entsprechend der gesetzlichen Vorgaben innerhalb eines Monats. Vereinzelt kann die Bearbeitung Ober diesen Zeitraum hinaus gehen, insbesondere wenn sehr umfangreiches Material gesichtet und geprüft werden muss, sowie Dritte zu beteiligen sind, zu denen sich persönliche Daten in den Unterlagen befinden.
Zur Ihrer Information möchte ich Sie darauf hinweisen. dass für die Beantwortung Ihrer Anfrage je nach Arbeitsaufwand Gebühren entstehen können. Einfache Anfragen, deren Bearbeitung weniger als eine halbe Stunde in Anspruch nehmen, werden gebührenfrei beantwortet. Für Anfragen, die eine längere Bearbeitungszeit in Anspruch nehmen, können Gebühren zwischen 15.- und 500,- Euro erhoben werden. Einzelheiten regelt hier die Informationsgebührenverordnung (IFGGebV). die Sie im Internet unter http://http://bundesrecht.juris.de/ifgc.ebv/index.htm einsehen können.
Für Rückfragen stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung
Mit freundlichen Grüßen
Im Auftrag

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Von: Beauftragter der Bundesregierung für die Nachrichtendienste
Betreff: Ihre Anfrage nach dem IFG
Datum: 10. September 2013
Anhänge: Eingangsbesttigung.pdf (325,7 KB)

Sehr geehrte Frau Antragstellerin/Sehr geehrter Herr Antragsteller,
um über Ihren Antrag nach dem IFG vom 23. August 2013 abschließend entscheiden zu können, bitte ich noch um Angabe einer zustellungsfähigen Postanschrift.
Mit freundlichen Grüßen
Im Auftrag

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Anmerkung: Gern genommene Verzögerungs-/Hinhaltetaktik und Datensammeln hat hier oberste Prioritat - sind Nachrichtendienste! (tolle Wortmanipulation)
Anmerkung: Die Rückantwort

Sehr geehrte Damen und Herren,
da ich zum einen grundsätzlich das Recht habe, die beantragten Informationen in der von mir gewünschten Form zu erhalten (§1, Abs. 2 IFG), es sich anderer seits um elektronische Daten, einen öffentlichen Schlüssel handelt, bitte ich, auch aus Gründen des Aufwandes, um Übermittlung per Mail.

Mit freundlichen Grüßen
Antragsteller/in

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Von: Beauftragter der Bundesregierung für die Nachrichtendienste
Betreff: AW: Ihre Anfrage nach dem IFG
Datum: 17. September 2013
Sehr geehrter Herr oder Frau Antragsteller/in,
es ist zwar zutreffend, dass der Antragsteller die Art des Informationszugang (Auskunft, Akteneinsicht, in sonstiger Weise) selbst wählen darf (§ 1 Abs. 2 S. 2 IFG). Die Wahl zur Form der Auskünfte steht jedoch im Ermessen der Behörde, § 7 Abs. 3 S. 1 IFG. Die Entscheidung über den Antrag auf Informationszugang ist dem Antragsteller bekanntzugeben. Um den Zugang beim Antragsteller sicherzustellen sowie um Rechtssicherheit zu gewährleisten, stellt das Bundeskanzleramt die Bescheide per Post zu.
Ich bitte daher nochmals um Angabe einer zustellungsfähigen Anschrift. Diese ist für die abschließende Bearbeitung Ihres Antrages erforderlich.
Mit freundlichen Grüßen
Im Auftrag

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Anmerkung: Naja, ist halt Beauftragt für die Nachrichtendienste, nicht für das Volk!
Anmerkung: Die Rückantwort

Sehr geehrte Damen und Herren,
in §1 heißt es: (2) Die Behörde kann Auskunft erteilen, Akteneinsicht gewähren oder Informationen in sonstiger Weise zur Verfügung stellen. Begehrt der Antragsteller eine bestimmte Art des Informationszugangs, so darf dieser nur aus wichtigem Grund auf andere Art gewährt werden. Als wichtiger Grund gilt insbesondere ein deutlich höherer Verwaltungsaufwand.
Im §7 heißt es: (3) Auskünfte können mündlich, schriftlich oder elektronisch erteilt werden. Die Behörde ist nicht verpflichtet, die inhaltliche Richtigkeit der Information zu prüfen.
Im Gesetzestext steht nichts was meinem Antrag auf elektronisch Auskunft widersprechen würde.
Da steht aber auch nichts von zwingender rechtssicher Zustellung des Antrags oder ich müsste etwas übersehen haben.
Sie produzieren statt dessen die Umkehrung „höheren Verwaltungsaufwand“! Die Zustellung mit der Post, also ein regelrechter Verwaltungsakt ist mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit mit deutlich höheren Verwaltungskosten verbunden als der elektronische Versand per Mail. Papier, Drucken, Stempeln, Beförderung zur Poststelle, Briefumschlag, Porto, Umweltbelastung beim Transport usw. ………
Von unsicherem oder unzuverlässigem Versand kann, wie aus unserem regen Schriftwechsel ersichtlich ist, keine Rede sein.
Ansonsten verweise ich Hilfsweise auf viele hunderte Anfragen die über fragdenstaat.de abgewickelt worden sind und von denen sicher auch schon einige beim Beauftragter der Bundesregierung für die Nachrichtendienste eingegangen sind. fragdenstaat.de macht hier eine gute und zuverlässige Arbeit und steht für eine anerkannte, ordentlich Abwicklung. Auf diesen Punkt komme ich unten noch einmal zurück.
Vielmehr sind aus unserem, mittlerweile recht nettem, Schriftverkehr mehrere nicht schriftlich niedergelegte Informationen ersichtlich.
Zum einen ist ihnen die Anfrage anscheinen etwas unangenehm und/oder kommt zu einem ungelegenem Zeitpunkt. Deshalb versuchen Sie hier mit „Geschäftsordnungstricks“ die Beantwortung der Frage zu verzögern oder zumindest hinauszuschieben. (Frage Holzpostanschrift der zweite Durchgang.)
Zum anderen führen Sie als Begründung für das Verlangen nach meiner Postanschrift einen Beschluss aus dem Bereich des Bundeskanzleramtes an der anscheinend noch nicht veröffentlicht ist oder eine interne Dienstanweisung ist.
Das kann ich nicht so wirklich nachvollziehen und das ist für mich im Augenblick etwas unverständlich? Hier würde ich stark das sammeln von Daten vermuten!
Vielleicht können Sie diesen Beschluss dem nächsten Schreiben beifügen. <Ironie>oder soll ich mit Bezug auf diesen Schriftverkehr die zuverlässige Arbeitsweise von fragdenstaat.de noch einmal bemühen.</Ironie>
Letztlich möchte ich noch einmal an den Abfragegrund bzw. an die Anfrage erinnern. Sie zielt auf einen „Öffentlichen Schlüssel“ ab. Ein Publik-Key ist nichts was man verbergen sollte oder wo man ein Geheimnis hinein deuten kann. Eigentlich eine recht einfache und schlichte Frage die recht schnell zu beantworten ist.
Mit freundlichen Grüßen
Antragsteller/in

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Kommentar: Hoffe das war nicht zu viel Kritik und es wird sportlich aufgenommen.

Von: Beauftragter der Bundesregierung für die Nachrichtendienste
Betreff: AW: AW: Ihre Anfrage nach dem IFG
Datum: 18. September 2013 07:58:27
Sehr geehrte Frau oder Herr Antragsteller/in,
Es ist zu unterscheiden zwischen Informationszugang, der ohne zweifel auch elektronisch erfolgen kann, und der Bekanntgabe der Entscheidung, sprich der Zustellung des Bescheides.
Die zustellfähige Postanschrift ist - zum Nachweis der Bekanntgabe der Entscheidung - notwendig. Ohne zustellfähige Anschrift, kann Ihr Antrag nicht abschließend bearbeitet werden.
Mit freundlichen Grüßen
Im Auftrag

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Kommentar: Die Wahrheit kann schon mal quer kommen ....

Sehr geehrte Damen und Herren,
in meinem Antrag nach dem Gesetz zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (Informationsfreiheitsgesetz – IFG) –- Amtliche Bezeichnung - , geht es nach Namen und Sinn des Gesetzes um Informationen.
In §1, Abs. 1, Satz 1 heißt es: Jeder hat nach Maßgabe dieses Gesetzes gegenüber den Behörden , des Bundes einen Anspruch auf Zugang zu „amtlichen Informationen“.
Darunter verstehe ich einfach, dass jede Person, egal ob männlich oder weiblich, im Sinne des Gesetzes Zugangs zu Informationen des Bundes bekommen sollte.
Aus dem namentlich „Informationsfreiheitsgesetz“ ist jedoch keineswegs die zwingende Erfordernis eines Verwaltungsaktes, Zustellungsurkunde oder vergleichbare rechtssichere Übermittlung heraus zu lesen oder abzuleiten. Hierzu ist im Gesetzestext nichts ausgeführt.
In den Geist des Gesetzes kann man das irgendwie auch nicht hinein interpretieren.
Nur die bereits im vorliegenden Schriftwechsel angedeuteten Vermutungen, hinsichtlich Verzögerungstaktik und Datensammeln, erhalten weitere Nahrung und werden untermauert.
Davor wird im Übrigen im Blog von fragdenstaat.de ausdrücklich gewarnt, mit den Antragsteller/ininweis sich „nicht ins Bockshorn jagen zu lassen“ (sinngemäß).
In der Sache ist ein Entgegenkommen hinsichtlich des Verwaltungsaktes und damit eine mögliche Beschleunigung der Anfrage einfach möglich.


"Ich entbinde hiermit von der Notwendigkeit und Anlage eines besonderen Verwaltungsaktes und vom Nachweis auf die persönlichen Zustellung durch eine Postzustellungsurkunde. Ich fordere sie hiermit gem. §1, Abs. 2 IFG ausdrücklich auf, mir Ausschließlich die reine Information per Mail zukommen zu lassen. Die Übermittlung der Daten über das Portal fragdenstaat.de ist dabei bewusst gewählt, so beabsichtigt und in diesem Fall, ein von mir anerkannter sicherer Weg der Übermittlung."


Letztlich halte ich jedoch §1, Abs. 2 Informationsfreiheitsgesetz für maßgeblich, nicht Verwaltungsrecht und auch keine Kanzleramtsbeschlüsse.
Die Kosten, die in §1, Abs. 2, Satz 2 konkret angesprochen werden: "Begehrt der Antragsteller eine bestimmte Art des Informationszugangs, so darf dieser nur aus wichtigem Grund auf andere Art gewährt werden." rechtfertigen keine andere Art der Übermittlung, weil dadurch zusätzlicher Verwaltungsaufwand entstehen wurde, der hier vermieden werden soll.
Mit freundlichen Grüßen
Antragsteller/in

Kommentar: Mal sehn was jetzt kommt ....

Von:               Beauftragter der Bundesregierung für die Nachrichtendienste
Betreff:          AW: AW: AW: Ihre Anfrage nach dem IFG
Datum:          19. September 2013
Sehr geehrte/r Frau /Herr Antragsteller/in,
Ihre Ausführungen habe ich zur Kenntnis genommen, halte jedoch an meiner Auffassung fest.
Mit freundlichen Grüßen
Im Auftrag

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Sehr geehrte Damen und Herren,
vielen Dank für die Kurzmitteilung vom 19. September 2013, die zu klärenden Rückfragen Anlass gibt.
1) Auf welcher Begründung oder welche Textstelle im Gesetzestext stützen sie das festhalten an ihrem Standpunkt?
Wie bereits dargelegt, ist hier im Gesetzestext nichts konkretes zu finden.
2) Kommt es durch Einnahme diese offensichtlichen Verweigerungshaltung nicht im Endeffekt zu einer Ablehnung oder zumindest zu einer massiven Behinderung meines gesetzlichen festgelegten Rechtsanspruches?
3) Wäre es aus ihrer Sicht vielleicht möglich oder einfach besser die Antragsteller/inilfe von einem Moderator in Anspruch zu nehmen?
Hier würde ich den Kollegen Peter Schaar vorschlagen, der als Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit die nötige Kompetenz und Sachkunde mitbringt. Der im übrigen den bei ihnen angefragten „"Öffentlichen Schlüssel"“ auf seiner Website öffentlich macht. Würden diesem Beispiel gefolgt, würde sich dieser Schriftverkehr erübrigen.
Im übrigen, verweise ich noch einmal auf die gesetzlichen Bestimmungen und auf die Ausführungen in Pkt 3.2 der Infobroschüre zum IFG-Gesetz, die
http://www.bfdi.bund.de/SharedDocs/Publikationen/Infobroschueren/INFO2.pdf?__blob=publicationFile hier abrufbar sind, hin.
An diese Regelungen werden sie sich halten müssen, ihre Auffassung ist hier nicht relevant.
Mit freundlichen Grüßen
Antragsteller/in

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Antwort auf Anfrage Presse- und Informationsamt der Bundesregierung

Anfrage Nr. 31 - Presse- und Informationsamt der Bundesregierung

Von:     Presse- und Informationsamt der Bundesregierung
Betreff:     WG: Öffentlicher Schlüssel
Datum:      9. September 2013

Sehr geehrter Herr Antragsteller,
auf Ihre u.a. Anfrage teile ich Ihnen folgendes mit: Einen öffentlichen Schlüssel (public key) besitzt das BPA nicht.
In Umsetzung der Vorgaben des kürzlich verabschiedeten eGovernment-Gesetzes wird das BPA bis zum 1.7.2014 eine digitale Poststelle einrichten, die auch den Austausch von verschlüsselten Mails vorsieht.
Mit freundlichen Grüßen
Im Auftrag

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Anmerkung: ... und was ist bis zu diesem Zeitpunkt? - Sendepause? Ich frag mich: Wie tauschen die Nachrichten aus, die noch nicht Öffentlich werden sollen? Na ja, nur wg. den Mitlesern unter den "Freunden"!

Antwort auf Anfrage Bundespräsident

Anfrage Nr. 32 - Bundespräsident Kommentar: Spricht auch nicht .... mit jedem!

An:       Bundespräsident
Betreff:     AW: Öffentlicher Schlüssel
Datum:      24. September 2013
Sehr geehrte Damen und Herren,
meine Informationsfreiheitsanfrage "Öffentlicher Schlüssel" vom 23.08.2013 wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 5 Stunden überschritten.
Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage.
Mit freundlichen Grüßen
Antragsteller/in

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Kommentar: Aus Amtsrespekt rein sachlich: 2 Tage, 10 Stunden her: Die Frist für diese Anfrage ist abgelaufen! Erste Mahnung, Fristversäumnis!

An:       Bundespräsident
Betreff:     AW: AW: Öffentlicher Schlüssel
Datum:      3. Oktober 2013
Sehr geehrte Damen und Herren,
meine Informationsfreiheitsanfrage "Öffentlicher Schlüssel" vom 23.08.2013 wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 1 Woche, 2 Tage überschritten.
Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage.
Mit freundlichen Grüßen
Antragsteller/in

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Kommentar: Aus Amtsrespekt rein sachlich: 1 Woche, 3 Tage her: Die Frist für diese Anfrage ist abgelaufen! Zweite Mahnung, Fristversäumnis!

Von:     Bundespräsident – Bundespräsident
Betreff:     Anfrage an das Bundespräsidialamt - Verfügbarkeit öffentlichen PGP-Schlüssels
Datum:      7. Oktober 2013
Sehr geehrter Antragsteller/in,
derzeit verfügt das Bundespräsidialamt nicht über die Möglichkeit einer gesicherten Kommunikation per E-Mail. Sollte die Bundesregierung im Zuge der Umsetzung des Gesetzes zur Förderung der elektronischen Verwaltung (E-Government-Gesetz) eine sichere Ende-zu-Ende-Verschlüsselung mittels DE-Mail einführen, wird diese Lösung auch durch das Bundespräsidialamt angeboten werden.
Ich hoffe, ich konnte Ihre Anfrage zufriedenstellend beantworten und verbleibe
Mit freundlichen Grüßen
Im Auftrag

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Kommentar: Frage ist grundsätzlich beantwortet. Nur in Anbetracht der Äußerungen in der Rede zum Tag der Deutschen Einheit ist das schon ein Hammer. Wasser predigen und Wein saufen! Sollten die ÜberwacherRegierung einführen, dann ja dann .... könnten wie vielleich. Bullshit, Bürgerfreundlich geht anders. Antwort nach Fristversäumnis und Zweiter Mahnung: Verzug 1 Woche, 6 Tage

Antwort auf Anfrage Bundespräsidialamt

Anfrage Nr. 33 - Bundespräsidialamt

Kommentar: Protokoll ist wichtiger ....

An:       Bundespräsidialamt
Betreff:     AW: Öffentlicher Schlüssel
Datum:      24. September 2013
Sehr geehrte Damen und Herren,
meine Informationsfreiheitsanfrage "Öffentlicher Schlüssel" vom 23.08.2013 wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 5 Stunden überschritten.
Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage.
Mit freundlichen Grüßen
Antragsteller/in

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Kommentar: Eigentlich müßten die doch neben Protokoll auch mal ne Antwort geben können!
Erste Mahnung, Fristversäumnis!

An:       Bundespräsidialamt
Betreff:     AW: AW: Öffentlicher Schlüssel
Datum:      3. Oktober 2013
Sehr geehrte Damen und Herren,
meine Informationsfreiheitsanfrage "Öffentlicher Schlüssel" vom 23.08.2013 wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 1 Woche, 2 Tage überschritten.
Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage.
Mit freundlichen Grüßen
Antragsteller/in

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Kommentar: Was machen die? Reden schreiben die das Volk manipulieren sollen? Nur Antworten geben da ist - Fehlanzeige!
Zweite Mahnung, Fristversäumnis!

An:       Bundespräsidialamt
Betreff:     AW: AW: AW: Öffentlicher Schlüssel
Datum:      15. Oktober 2013
Sehr geehrte Damen und Herren,
meine Informationsfreiheitsanfrage "Öffentlicher Schlüssel" vom 23.08.2013 wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 3 Wochen überschritten.
Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage.
Mit freundlichen Grüßen
Antragsteller/in

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Kommentar: Was machen die? Reden schreiben die das Volk manipulieren sollen? Nur Antworten geben da ist - Fehlanzeige! Dritte Mahnung, Ein nettes Fristversäumnis auch im Bundespräsidialamt!
Korrektur es gilt: Antwort nach Fristversäumnis und Zweiter Mahnung: Verzug 1 Woche, 6 Tage

Der Moderator von fragdenstaat.de .... schrieb am 17. Oktober 2013 12:36:00:

Fälschlicherweise wurde von uns das Bundespräsidialamt und der Bundespräsident als getrennte Behörde gelistet. Fakt ist, dass die Kontaktinformationen für beide gleich sind.
Diese Anfrage wurde also schon durch die Folgende beantwortet: Antwort auf Anfrage Bundespräsident

Antwort auf Anfrage Bundesrat

Anfrage Nr. 34 - Bundesrat

Kommentar: Heute letzte schwere Sitzung .... - keine Reaktion -

An:       Bundesrat
Betreff:     AW: Öffentlicher Schlüssel
Datum:      24. September 2013
Sehr geehrte Damen und Herren,
meine Informationsfreiheitsanfrage "Öffentlicher Schlüssel" vom 23.08.2013 wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 5 Stunden, 1 Minute überschritten.
Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage.
Mit freundlichen Grüßen
Antragsteller/in

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Kommentar: Das muß mir jemand erklären. Ich versteh es nicht. Erste Mahnung, Fristversäumnis!

Von:     Bundesrat
Betreff:     AW: Öffentlicher Schlüssel
Datum:      1. Oktober 2013
Sehr geehrter Herr Antragsteller/in,
derzeit verfügt das Sekretariat des Bundesrates nicht über einen Public Key zur geschützten E-Mail Kommunikation.
Im Rahmen der Umsetzung des E-Government-Gesetzes beabsichtigt das Sekretariat des Bundesrates die Einführung von De-Mail als sichere und vertrauliche Kommunikation.
Mit freundlichen Grüßen
Im Auftrag

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Antwort auf Anfrage Deutscher Frauenrat

Anfrage Nr. 35 - Deutscher Frauenrat

Kommentar: Frauen .... - keine Reaktion -

An:       Deutscher Frauenrat
Betreff:     AW: Öffentlicher Schlüssel
Datum:      24. September 2013
Sehr geehrte Damen und Herren,
meine Informationsfreiheitsanfrage "Öffentlicher Schlüssel" vom 23.08.2013 wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 5 Stunden, 1 Minute überschritten.
Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage.
Mit freundlichen Grüßen
Antragsteller/in

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Kommentar: Kommunikativ ist was anderes. Erste Mahnung, Fristversäumnis!

An:       Deutscher Frauenrat
Betreff:     AW: AW: Öffentlicher Schlüssel
Datum:      3. Oktober 2013
Sehr geehrte Damen und Herren,
meine Informationsfreiheitsanfrage "Öffentlicher Schlüssel" vom 23.08.2013 wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 1 Woche, 2 Tage überschritten.
Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage.
Mit freundlichen Grüßen
Antragsteller/in

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Kommentar: Kommunikativ ist was anderes. Enthalte mich einer weiteren Bemerkung .... Zweite Mahnung, Fristversäumnis!

Es sind bereits    -3972 Tage  Wartezeit nach Fristanlauf verstrichen! (00:00 Uhr)

Antwort auf Anfragen Publik-Key bei der Bundesagentur für Arbeit

Antwort auf Anfrage Publik-Key bei Bundesagentur für Arbeit - Regionaldirektion Sachsen

Anfrage BA Nr. 0 Bundesagentur für Arbeit - Regionaldirektion Sachsen

Von:     BA-Nord-Stab-Fuehrung – Bundesagentur für Arbeit - Regionaldirektion Nord
Betreff:     130904_Öffentlicher Schlüssel (Public Key)
Datum:      4. September 2013
Anhänge:   Dateisymbol PDF.svgZertifizierungsdiensteanbieter-Mailprogramme (321,0 KB) (Dateibeschreibung)
RD Sachsen, Büro der Geschäftsführung Datum: 04.09.2013
Sehr geehrter Herr Antragsteller/in,
vielen Dank für Ihre Anfrage, die wie folgt beantwortet wird:
Angefügt erhalten Sie die Anleitung zur E-Mail - Verschlüsselung. Um das notwendige Zertifikat müssen Sie sich eigenständig kümmern. Bei weiter gehenden Fragen zum Thema E-Mail-Verschlüsselung können sich an das IT-Systemhaus der Bundesagentur für Arbeit <<E-Mail-Adresse>> wenden.
Mit freundlichen Grüßen
Im Auftrag


Diese E-Mail enthält vertrauliche und/oder rechtlich geschützte Informationen. Wenn Sie nicht der richtige Adressat sind oder diese E-Mail irrtümlich erhalten haben, informieren Sie bitte sofort den Absender und vernichten Sie diese Mail. Das unerlaubte Kopieren sowie die unbefugte Weitergabe dieser Mail sind nicht gestattet. Jede Form der Kenntnisnahme oder Weitergabe durch Dritte ist unzulässig.
Bitte prüfen Sie, ob diese Mail wirklich ausgedruckt werden muss!
-----Ursprüngliche Nachricht-----

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Antwort auf Anfrage Publik-Key bei Bundesagentur für Arbeit - Regionaldirektion Regionaldirektion Nord

Anfrage BA Nr. 6 Bundesagentur für Arbeit - Regionaldirektion Nord

Von:              BA-Nord-Stab-Fuehrung – Bundesagentur für Arbeit - Regionaldirektion Nord
Betreff:         AW: Öffentlicher Schlüssel (Public Key)
Datum:          28. August 2013 10:19:56
Anhänge Dateisymbol PDF.svgZertifizierungsdiensteanbieter-Mailprogramme (321,0 KB) (Dateibeschreibung)
Sehr geehrter Herr Antragsteller/in,
in der Anlage übersende ich Ihnen eine Anleitung zur E-Mail-Verschlüsselung.
Für weitergehende Fragen zum Thema E-Mail-Verschlüsselung wenden Sie sich bitte an das IT-Systemhaus der Bundesagentur für Arbeit unter dieser
E-Mail-Adresse: <<E-Mail-Adresse>> und <<E-Mail-Adresse>>
Mit freundlichen Grüßen
Im Auftrag

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Antwort auf Anfrage Publik-Key bei Bundesagentur für Arbeit - Regionaldirektion Nordrhein-Westfalen

Anfrage BA Nr. 7 Bundesagentur für Arbeit - Nordrhein-Westfalen

Von:     BA-Nordrhein-Westfalen-Rechtsangelegenheiten – Bundesagentur für Arbeit - Regionaldirektion Nordrhein-Westfalen
Betreff:     AW: IFG-Anfrage (Public Key)
Datum:      3. September 2013
Anhänge:   Dateisymbol PDF.svgZertifizierungsdiensteanbieter-Mailprogramme (321,0 KB) (Dateibeschreibung)
Sehr geehrter Herr Antragsteller/in,
es gibt keinen einheitlichen Public Key für die ganze Regionaldirektion der Bundesagentur für Arbeit oder gar die ganze Bundesagentur für Arbeit, sondern zu jedem eingerichteten Postfach (egal ob personen-, organisations- oder funktionsbezogen) existiert ein eigener Public Key (vorausgesetzt, das Postfach ist ausdrücklich für die Entgegennahme und den Empfang verschlüsselter E-Mails konfiguriert. Diese Voraussetzung ist nicht standardmäßig gegeben; allerdings unterstützen mittlerweile viele Postfächer die E-Mail-Verschlüsselung).
Wenn Außenstehende zu einem bestimmten, konkreten BA-Postfach den Public Key erhalten wollen, so können sie diesen anhand angefügter Anleitung (s.o.) selbständig im Internet herunterladen.
Rechtsmittelbelehrung Gegen diesen Bescheid können Sie innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch erheben. Der Widerspruch ist bei der Zentrale der Bundesagentur für Arbeit, Regensburger Str. 104, 90478 Nürnberg schriftlich oder zur Niederschrift einzulegen.
Mit freundlichen Grüßen
Im Auftrag

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Resultat Anfragen bei fragdenstaat.de

Abfrage des öffentlichen Schlüssels beim Jobcenter Bundesweit