Pressemitteilung vom 14.08.2007 zu "Verbotene Spiele"

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Pressemitteilung (ENTWURF! veraltet und nicht veröffentlicht)
Thema: "Verbotene Spiele"
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Gliederung: Bund
Datum 14.08.2007


Piratenpartei beteiligt sich an Expertendebatte zu Gewalt in Computerspielen

Die Bundeszentrale für politische Bildung (bpb) veröffentlicht am XX.08.2007 (noch nicht endgültig) eine Online-Debatte "Verbotene Spiele" zu Gewalt in Computerspielen. Als einer der dreißig Experten aus Medien, Wissenschaft und Politik nimmt der frühere Bundesvorsitzende der Piratenpartei Deutschland, Dipl.Inform. Christof Leng, mit einem Essay an der Debatte teil. Die Essays sollen einen Überblick über den Diskussionsstand zum Themenkomplex bieten und sind unter (Link kommt noch) online abrufbar.

Die Piratenpartei Deutschland setzt sich für eine sachliche Betrachtung der seit Jahren kontrovers geführten Debatte ein. "Eltern und Gesetzgeber haben oft keine eigene Erfahrung mit Computerspielen und sind daher oft hilflos mit den neuen Medien konfrontiert" so Christof Leng, selbst aktiver Computerspieler. "Die Chancen und Gefahren werden daher oft völlig falsch eingeschätzt".

Computerspiele stellen heute einen alltäglichen Bestandteil der Freizeitgestaltung junger Menschen dar. In der Öffentlichkeit werden aber oft nur konstruierte Verbindungen zu Amokläufen diskutiert. Aktuelle wissenschaftliche Studien bezweifeln hingegen die aggressionssteigernde Wirkung von Computerspielkonsum. Die Piratenpartei Deutschland setzt auf die Förderung der Medienkompetenz von Jugendlichen und Erziehungsberechtigten, um den verantwortungsbewussten Umgang mit Computerspielen zu verbessern.

Zusätzliche Gesetze zum Verbot von Computerspielen mit Gewaltinhalten lehnt die Piratenpartei ab, da mit Vertriebseinschränkung, Indizierung und Beschlagnahmung längst die notwendigen Mittel zur Verfügung stehen. Tatsächlich machte das Hans-Bredow-Institut auf eine mangelnde Anwendung dieser Maßnahmen aufmerksam. Der Medienpädagoge und unabhängige USK-Gutachter Dipl.Päd. Gerald Jörns hierzu: "Wenn es selbst bei der Staatsanwaltschaft ein Vollzugsdefizit beim §131 StGB in Bezug auf Computerspiele und Gewaltverherrlichung gibt, dann werden die USK-Gutachter im Regen stehen gelassen. Durch nicht gefällte Urteile fehlen wiederum juristisch abgesicherte Kriterien zur Alterseinstufung".

Die Piratenpartei Deutschland wünscht, dass die Arbeit der bpb dabei hilft, die Diskussion wieder auf die eigentlichen Probleme beim Jugendschutz in den neuen Medien zu lenken.


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Quellen (kein Teil der Pressemitteilung)