Pressemitteilung vom 11.04.2008 zum privaten Auskunftsanspruch

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Pressemitteilung (ENTWURF! veraltet und nicht veröffentlicht)
Thema: privater Auskunftsanspruch
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Gliederung: Bund
Datum 09.04.2008


PIRATEN protestieren gegen privaten Auskunftsanspruch gegen Provider


Am 11.04.2008 soll im Bundestag ein Gesetz verabschiedet werden, das einen zivilrechtlichen Auskunftsanspruch für Rechteinhaber gegenüber Internet-Providern im Falle von Urheberrechtsverletzungen einführt. Ob dieser überhaupt umsetzbar wäre, scheint fraglich.


Im Rahmen des Gesetzes sollen die Provider verpflichtet werden, Daten von angeblichen Urheberrechtsverletzern auf Beschluss eines Richters an die Rechteinhaber herauszugeben. Die Piratenpartei Deutschland lehnt dieses Vorhaben in Gänze ab, da es alleine den Machenschaften einiger Anwaltskanzleien dient, die ihr Geschäftsmodell im massenhaften Versand von kostenpflichtigen Abmahnungen an Tauschbörsennutzer gefunden haben.

Fraglich scheint außerdem, ob dieser Auskunftsanspruch zum heutigen Zeitpunkt überhaupt effektiv umsetzbar wäre. Eine Weitergabe der per Vorratsdatenspeicherung erhobenen Verbindungsdaten ist nach dem aktuellen Gesetzestext nicht vorgesehen. Auch wenn dies durch nachträgliche Abänderung des Gesetzes möglich gemacht würde, hätte dies wahrscheinlich vor dem Bundesverfassungsgericht keinen Bestand. Da dieses die Verwendung der seit Anfang des Jahres erhobenen Daten erst kürzlich stark eingeschränkt hat. Blieben also nur noch Verbindungsdaten, die für Abrechnungszwecke oder heute außerhalb der Vorratsdatenspeicherung gespeichert werden. Bei sogenannten Flatrates dürfte ersteres nicht der Fall sein und auch im zweiten sind die Provider nicht zur Speicherung verpflichtet.

Somit würde ein rechtlich unsicheres Konstrukt geschaffen, das eigentlich nur den Sinn haben kann, möglichst große (Rechts-)Unsicherheit in der Bevölkerung und bei Providern zu erzeugen, damit Musik- und Filmindustrie ungehindert ihre mäßig erfolgreiche Einschüchterungskampagne gegen ihre Kunden fortsetzen kann. Einschränkungen auf "gewerbliches Ausmaß" können aus Sicht der Piraten nur als Makulatur angesehen werden, da dieses nicht genau spezifiziert wird.


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Quellen (kein Teil der Pressemitteilung)