Pressemitteilung/Verfassungsschutz in NRW

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Pressemitteilung (ENTWURF! veraltet und nicht veröffentlicht)
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Gliederung: Bund
Datum .12.2006


Der Nordrhein-Westfälische Landtag (1) ist diesmal Vorreiter, weitergehende Überwachungsmaßnahmen gegen die Bürger dieses Landes zu etablieren.

Am 07.12.2006 fand eine zweite Lesung zum neuen Verfassungsschutzgesetz statt, welches die 2002 beschlossenen, erweiterten Befugnisse des Verfassungsschutzes, verlängern soll. Gleichzeitig ist eine neuerliche Befugniserweiterung vorgesehen, die mit Terrorismusbekämpfung oder Kriminalitätsbekämpfung kaum mehr begründbar scheint.

Dachte man, die vorliegenden Verfassungsgerichtsurteile zum "Großen Lauschangriff" (2), der "räumlichen Privatsphäre" im Zusammenhang mit der "Unverletzlichkeit der Wohnung" (3) oder auch der "Volkszählung" (4) hätten klare Grenzen staatlicher Datenerhebung aufgezeigt, wird man eines Besseren belehrt.

Nicht nur das Abhören soll erneut legitimiert werden. Vielmehr sollen die Behörden ermächtigt sein, jedermanns Bankverbindungen überprüfen zu dürfen. Besonders brisant stellt sich das Ansinnen dar, verdeckt auf beliebige Rechnerdaten aller Bürger zugreifen zu wollen, wobei Landesgrenzen keine Rolle spielen sollen. Daß auch das heimliche Anzapfen von Kommunikationseinrichtungen implementiert ist, dürfte kaum noch verwundern.

Begründet werden diese eklatanten Verstöße gegen das GG wie üblich mit Hinweisen auf die allgemeine Terrorgefahr, das Internet als Spielwiese Krimineller und den dadurch gebotenen Einsatz "adäquater" Ermittlungsinstrumente.

Unberücksichtigt bleiben die Rechte unbescholtener Bürger und fundierte Einwände von Datenschützern.

Die Piratenpartei Deutschland verurteilt diese Tendenz zu einem faschistoiden Staat aufs Schärfste. Wenn im Geheimen operierende Dienste ohne echte Kontrolle auf private Daten zugreifen, sinkt der Wert des Grundgesetzes noch weiter, als er ohnehin schon gesunken ist. Nicht umsonst hat unser amtierender Bundespräsident (Horst Köhler) bereits zwei Gesetzen der großen Koalition seine Unterschrift wegen verfassungsrechtlicher Bedenken verweigert (5,6).


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Quellen (kein Teil der Pressemitteilung)

  1. http://www.landtag.nrw.de/portal/WWW/GB_I/I.4/Gesetzgebung/Aktuell/Aktuelle_Gesetzgebungsverfahren/Verfassungsschutz.jsp
  2. http://www.bundesverfassungsgericht.de/entscheidungen/rs20040303_1bvr237898.html?Suchbegriff=grosser+lauschangriff
  3. http://bundesrecht.juris.de/gg/art_13.html
  4. http://www.datenschutz-berlin.de/gesetze/sonstige/volksz.htm
  5. http://www.tagesschau.de/aktuell/meldungen/0,1185,OID6029930_NAV_REF1,00.html
  6. http://www.spiegel.de/politik/deutschland/0,1518,453567,00.html