Presse:02-12-2009-Piratenpartei fordert Kürzung der Laufzeit von Leistungsschutzrechten

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Pressemitteilung
Thema: Piratenpartei fordert Kürzung der Laufzeit von Leistungsschutzrechten
Ersteller: Daniel Flachshaar
Status: geprüft
Verantwortlicher Redakteur: Daniel Flachshaar
Lektoren: Christian Graf v. Normann
Erstellt und kategorisiert: Bund
Veschickt: 1.12.2009


Piratenpartei fordert Kürzung der Laufzeit von Leistungsschutzrechten

Es wird erwartet, dass der Ministerrat der Europäischen Union am morgigen 3. Dezember Veränderungen der Leistungsschutzrechte beschließt. Die Piratenpartei Deutschland hofft, dass es dabei nicht zu der erwarteten Verlängerung dieser verwandten Schutzrechte auf 95 Jahre kommt. Die einzigen, die davon profitieren würden, wären die Verwertungsgesellschaften. Die freie Verbreitung von Kultur und Wissen würde stärker eingeschränkt werden.

Die bevorstehende Neuregelung verfolgt verschiedene Ziele. Laut Aussage des EU-Parlaments soll unter anderem der Schutz von Autoren und Künstlern angeglichen und deren Entlohnung verbessert werden, um beispielsweise Musik zu gerechteren Preisen anbieten zu können. Außerdem sollen durch die Gesetzesänderungen diesbezügliche Diskrepanzen zwischen der EU und den USA beseitigt werden.

Allerdings werden die Zusammenhänge nicht klar. Die wenigsten Künstler dürften von einer auf 95 Jahre erhöhten Schutzfrist profitieren und ihre Entlohnung wird daher nicht verbessert. Ein Einfluß der Änderungen auf die Preise für Endkunden ist nicht ersichtlich, außer dass diese länger für die Werke zahlen müssen.

Die Piratenpartei fordert, dass die die Dauer der Leistungsschutzrechte deutlich verkürzt wird. Nico Kern, Spitzenkandidat der Piratenpartei für die kommende Landtagswahl in NRW, meint dazu: »Viele Experten sind sich einig, dass der jetzige Zeitraum der Schutzrechte schon zu lang ist. Eine weitere Verlängerung schafft keinen Anreiz für neue Leistungen. Allein die Zusicherung, dass ein Künstler länger von seinen Werken profitieren könnte oder es nach seinem Tod ein anderer kann, wird ihn nicht zur Kreativität animieren. Momentan würden nur die Verwerter von einer Verlängerung der Schutzfristen profitieren, da sie im Besitz von sehr alten Rechten sind, mit denen sie nun wieder Geld verdienen könnten.«


Quellen:

[1] http://www.europarl.europa.eu/oeil/file.jsp?id=5667672
[2] http://www.europarl.europa.eu/oeil/OpenDetailFiche.do?ficheId=1565&language=en


Weitere Informationen:

Verwandte Schutzrechte oder Leistungsschutzrechte beinhalten künstlerische, wissenschaftliche und gewerbliche Leistungen, die keine individuellen Gestaltungen sind. Somit unterliegen sie nicht dem urheberrechtlichen Schutz. Die Schutzdauer und der Schutzumfang bleiben bisher meist deutlich hinter dem des Urheberrechts zurück. Unter die verwandten Schutzrechte fallen unter anderem wissenschaftliche Ausgaben nicht (mehr) geschützter Werke, wie beispielsweise Editionen oder Aufzeichnungen von Sendeunternehmen und ausübenden Künstlern. In Deutschland sind die Fristen bisher im Gesetz über Urheberrecht und verwandte Schutzrechte geregelt.

In der morgigen Diskussion stehen verschiedene Vorschläge zur Debatte. Neben der Möglichkeit, die bisherigen Gesetze bestehen zu lassen, wird über eine Verlängerung der Dauer der Schutzrechte nachgedacht. Außer einer generellen Ausdehnung auf 95 Jahre könnte diese auch auf die Lebzeit des Künstlers beschränkt werden. Dabei würden allerdings Probleme entstehen, wenn mehrere Personen an einem Werk beteiligt sind.

Aber auch Veränderungen unter Beibehaltung der bisherigen Frist von 50 Jahren werden diskutiert. So könnten die "moralischen Rechte" der Künstler gestärkt werden, um eine missbräuchliche Verwendung ihrer Werke zu verhindern. Daneben wäre es möglich, eine gesetzlich gesicherte Entschädigung einzuführen, wenn Kreative ihre Rechte an Verwertungsgesellschaften übertragen. Außerdem ist eine "use it or lose it"-Regelung im Gespräch, bei der die Besitzer der Rechte diese verlieren, wenn sie nicht verwendet werden. Somit könnte ein Kreativer zu einem anderen Verwerter wechseln, wenn der bisherige seine Werke nicht mehr nutzt. Verschiedene EU-Staaten versuchen eine entsprechende Gesetzgebung gerade für die Rechte von Autoren und Künstlern durchzusetzen.

Eine weitere Alternative der Neuregelung wäre die Schaffung eines Fonds. Aus diesem würden Künstler finanziert werden, die eine einmalige Bezahlung für eine Leistung erhalten haben. Ein Beispiel wäre der aufgezeichnete Auftritt eines Musikers. Wenn die entsprechende Aufnahme von einer Plattenfirma vermarktet wird und diese somit Rechte daran erhält, müsste sie Geld in den Fond einzahlen.

Derzeit wird von den Ministern die Verlängerung der verwandten Schutzrechte auf 95 Jahre favorisiert. Damit verbunden könnte auch das "use it or lose it"-Prinzip und der erwähnte Fond zum Tragen kommen.


Verantwortlich für den Inhalt dieser Pressemitteilung: Bundespressestelle der Piratenpartei Deutschland
Verantwortlich für den Versand dieser Pressemitteilung: Bundespressestelle der Piratenpartei Deutschland

Diese Pressemitteilung finden Sie im Internet unter: http://www.piratenpartei.de/Pressemitteilung-091202-Piratenpartei-fordert-Kuerzung-der-Laufzeit-von-Leistungsschutzrechten

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