Plakatierung WK210

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Plakatierung WK210 Kaiserslautern

Stadt/Gemeinde Aufhängen Abhängen Auflagen/Verordnungen Ansprechpartner der Gemeinde
1 VG Glan-Münchweiler keine Angabe Unmittelbar nach Ende der Veranstaltung müssen die Werbetafeln wieder vollständig eingesammelt Plakatierungsordnung VG Glan-Münchweiler, Plakatierungsordnung VG Glan-Münchweiler, Herr Hewer
2 Stadt Kaiserslautern Wahlwerbung ist grundsätzlich die letzten 3 Monate vor der Wahl überall und

unbeschränkt erlaubt

Die Wahlwerbeschilder sind bis spätestens eine Woche nach dem Wahltermin vollständig zu beseitigen. Plakatierungsordnung Stadt Kaiserslautern,Plakatierungsordnung Stadt Kaiserslautern,Plakatierungsordnung Stadt Kaiserslautern, Herr Fuhrmann
3 VG Rockenhausen ab 10.08.2013 bis 22.09.2013 Die Wahlwerbeschilder sind bis spätestens eine Woche nach dem Wahltermin vollständig zu beseitigen. Plakatierungsordnung VG Rockenhausen,Plakatierungsordnung VG Rockenhausen Frau Frose
4 VG Lauterecken 6 Wochen vor der Wahl eine Woche nach dem Wahltermin Plakatierungsordnung VG Lauterecken,Plakatierungsordnung VG Lauterecken Frau Hoffmann
5 VG Hochspeyer 6 Wochen vor der Wahl Die Plakate sind unmittelbar nach

Abschluss der Wahlen wieder zu entfernen

Plakatierungsordnung VG Hochspeyer,Plakatierungsordnung VG Hochspeyer Herr Berger
6 VG Otterbach keine Angabe 3 Tage nach der Wahl Verbandsgemeide Otterbach, Antwort per Mail:Sehr geehrter Herr Hucke,

gemäß den Plakatierungsrichtlinien der Verbandsgemeindeverwaltung Otterbach besteht für Parteien lediglich eine Anzeigepflicht. Diese Plakatierungsrichtlinien gelten nur für den innerörtlichen Bereich. Für Standorte außerhalb der geschlossenen Ortslagen wenden Sie sich bitte an den Landesbetrieb Mobilität in Kaiserslautern, Morlauterer Straße 20. Folgende Hinweise sind innerorts analog zu unseren Genehmigungen zu beachten: 1. Plakate dürfen nicht auf Fahrbahnen aufgestellt werden; ein Abstand von 50 cm zum Fahrbahnrand ist einzuhalten. 2. Beim Aufstellen von Plakatständern bzw. beim sonstigen Anbringen von Plakaten auf oder an Gehwegen muss ein Restgehweg von 100 cm verbleiben. Bei aufgehängten Plakattafeln ist eine Höhe von mindestens 2,50 m vom Boden bis Unterkante der Plakattafel einzuhalten. 3. Die Plakate dürfen die Größe von DIN A 1 (79 x 57 cm) nicht überschreiten und dürfen keine Ähnlichkeit mit einem Zeichen oder einer Verkehrseinrichtung haben. 4. Die Plakate sind so anzubringen, dass Verkehrszeichen und Verkehrseinrichtungen nicht verdeckt oder in ihrer Wirkung nachteilig berührt werden. Sie dürfen insbesondere kein Sichthindernis darstellen. Jede Anbringung von Plakaten an Verkehrszeichen (Verkehrsschilder usw.) oder Verkehrseinrichtungen (Lichtzeichenanlagen usw.) selbst ist nicht gestattet. 5. Kreuzungsbereiche sind von Plakatierungen freizuhalten. Dabei ist jeweils ein Abstand von 15 m einzuhalten. Ausgenommen hiervon sind festinstallierte Werbeträger. 6. Die Aufstellung von Plakatständern bzw. Anbringung von Plakaten an Häusern, Fassaden, Hoftoren und dgl. hat im Einvernehmen mit dem jeweiligen Eigentümer zu erfolgen. 7. Eine Konzentration von Plakaten ist unzulässig. 8. Plakate dürfen nicht an Bäumen angebracht werden. 9. Ein Annageln der Plakate oder ein Ankleben ist grundsätzlich unzulässig. 10. Die Plakate sind nach der Wahl unverzüglich (3 Tage Frist) zu entfernen. 11. Diese Vorgaben ersetzen nicht die Einholung von Genehmigungen der jeweiligen (privaten) Grundstückseigentümer. 12. Weitere Bedingungen und Auflagen im öffentlichen Interesse bleiben der Verbandsgemeinde Otterbach vorbehalten.

Herr Kappler
7 VG Schönenberg-Kübelberg 12.08.201 3 - 22.09.2013 Die Plakate sind unmittelbar nach

Abschluss der Wahlen wieder zu entfernen

Plakatierungsordnung VG Schönenberg-Kübelberg, Anzahl der Plakate: 25, Altenkirchen, Brücken, Dittweiler, Frohnhofen, Gries, Schönenberg-Kübelberg, DIN Al Herr Lotter
8 VG Alsenz-Obermoschel 10.08.201 3 - 22.09.2013 bis 27.09.2013 Plakatierungsordnung VG Alsenz-Obermoschel,Plakatierungsordnung VG Alsenz-Obermoschel Herr Bornheimer
9 VG Waldmohr 05.08. - 23.09.2013 Unmittelbar nach Ende der BTW Plakatierungsordnung VG Waldmohr,Plakatierungsordnung VG Waldmohr,Plakatierungsordnung VG Waldmohr, laut Entscheidung und dem Willen der Ortsgemeinde Waldmohr in der gesamten Ortsmitte keine Werbetafeln auf gemeindlichen Flächen oder gemeindlichen Anlagen mehr zugelassen werden. Dies betrifü die Saarpfalzstraße -beginnend vor dem Kreisel Nord (Bäckerei Reichhart) bis zur ev. Kirche, die Weiherstraße entlang dem Marktplatz, den Marktplatzbereich selbst, die Bruchstraße incl. ,Walter Hanß-Platz", die Rathausstraße -ab Metzgerei Gries- bis hoch zur Ei nm ü nd ung Saarpfalzstraße. lm weiteren Verlauf der Saarpfalzstraße -ab Ausfahrt Rothenfeldsporthalle (Zahnarzt Pöllmann) bis Kreisel Süd, inkl. Kreisverkehrsplatz (siehe beil. Ortsplan). Frau Zimmer
10 VG Altenglan keine Angaben keine Angaben Plakatierungsordnung VG Altenglan,Plakatierungsordnung VG Altenglan Herr Seiwerth
11 VG Wolfstein keine Angaben bis 22.09.13 Plakatierungsordnung VG Wolfstein Herr Hebel
12 VG Kusel ab 10. August 2Ol3 bis 25. September 2013 Plakatierungsordnung VG Kusel,Plakatierungsordnung VG Kusel,Plakatierungsordnung VG Kusel Herr Becker
13 VG Eisenberg ab 11.08.2013 bis sofort nach BTW Plakatierungsordnung VG Eisenberg,Plakatierungsordnung VG Eisenberg, Eisenberg mit Stadtteilen Stauf und Steinborn max. 100St., Kerzenheim max. 20 Stück, Ramsen max. 20Stück Frau Zimmer
14 VG Kirchheimbolanden ab 11.08.2013 bis 28.09.2013 Plakatierungsordnung VG Kirchheimbolanden,Plakatierungsordnung VG Kirchheimbolanden Herr Groben
15 VG Göllheim ab 09.08.2013 bis 28.09.2013 Plakatierungsordnung VG Göllheim,Plakatierungsordnung VG Göllheim Herr Magsamen
16 VG Otterberg ab 08.08.2013 bis 25.09.2013 Plakatierungsordnung VG Otterberg,Plakatierungsordnung VG Otterberg,anbei auch Erlaubnis für ein Großplakat aufzustellen, Ort siehe Erlaubnis
17 VG Enkenbach-Alsenborn insgesamt 6 Wochen Plakatierungsordnung VG Enkenbach-Alsenborn,Plakatierungsordnung VG Enkenbach-Alsenborn Frau Jung
18 VG Winnweiler ab 12.08.2013 bis 25.09.2013 Plakatierungsordnung VG Winnweiler,Plakatierungsordnung VG Winnweiler Herr Ultes
19 VG Weilerbach sechs Wochen vor der Wahl nach der Wahl unverzüglich Plakatierungsordnung VG Weilerbach,Plakatierungsordnung VG Weilerbach Frau Conrad