Plakatiergenehmigung Info/00000157
Plakatiergenehmigung Details | |
Bundesland | Nordrhein-Westfalen |
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Kommune | Kerpen |
Kommunenkontakt | Fr. Odenthal |
Piratenkontakt | |
Genehmigungsdetails | |
Beginn | 22. Jun. 2013 |
Ende | 29. Sep. 2013 |
Typen | Hohlkammer, Hartfaser, Dreieckständer |
Maximalanzahl | Der Datenwert „/15/Ortsteil“ kann einem Attribut des Datentyps Zahl nicht zugeordnet werden sondern bspw. der Datenwert „30“.30/15 / Ortsteil |
Bemerkung | - Nicht an Verkehrszeichen und Verkehrseinrichtungen, [Anmerkung: Auch Straßenbenennungsschilder, Ampeln, Sicherheitsgeländer für Fußgänger und offizielle Hinweisschilder sind Verkehrszeichen], an Bäumen bzw. an der Stabilisierungsbefestigung von Bäumen, Kreuzungs- und Einmündungsbereichen sowie im Bereich von Querungshilfen - 4. An kunststoffbeschichteten, pulverbeschichteten oder gestrichenen Laternen ist das Anbringen von Werbean-lagen grundsätzlich verboten. Ausgenommen von diesem Verbot ist das sach- und fachgerechte Aufstellen von Dreieckständern mit Vorrichtungen, die dazu geeignet sind, Beschädigungen an den Laternen zu vermeiden. An den übrigen Laternen ist jeweils nur eine Werbeanlage erlaubt. Plakate sind ausschließlich mit kunststoffumhülltem Draht oder Nylonbändern anzubringen. - Nicht an den Laternen der Hahnenstr. bis Kreuzung Kölner Str./Stiftsstr. sowie Stiftsstraße im Umfeld der Kirche und des Hauses für Kunst und Geschichte als auch an der Laterne auf der Hauptstr. 299-301 ist das Anbringen von Werbeanlagen grundsätzlich verboten. - Es sind jeweils maximal bis zu 30 Plakattafeln je Veranstaltung zulässig für die Ortsteile Hor-rem/Götzenkirchen/Neu-Bottenbroich, Kerpen/Mödrath/Langenich, Sindorf und Türnich/Balkhausen/Brüggen bzw. bis zu maximal 15 Plakattafeln für die Ortsteile Blatzheim/Bergerhausen/Niederbolheim, Buir und Man-heim. |
Über diesen Eintrag | |
Erhebungsdatum | 01. Jul. 2013 |
Eintrag erfolgt durch | Utzer |