Plakatiergenehmigung Info/00000138

Aus Piratenwiki
Wechseln zu: Navigation, Suche
Plakatiergenehmigung Details Bearbeiten.png
Bundesland Nordrhein-Westfalen
Kommune Schalksmühle
Kommunenkontakt

Frau Knappe "s(DOT)knappe(ÄT)schalksmuehle.de"
URIs der Form „(02355) 84-224“ sind nicht zulässig.Tel: (02355) 84-224
URIs der Form „(02355) 84-299“ sind nicht zulässig.Fax: (02355) 84-299
Gemeindeverwaltung Rathausplatz 1 58570 Schalksmühle
www.schalksmuehle.de

Piratenkontakt

Piratenbüro Märkischer Kreis Karl-Arnold-Str. 28 58644 Iserlohn achim DOT ossenberg ÄT piratenpartei-nrw DOT de

Genehmigungsdetails
Beginn 22. Jun. 2013
Ende 29. Sep. 2013
Typen Hohlkammer, Hartfaser, Dreieckständer
Maximalanzahl Der Datenwert „WahlplakattafelnproWahlbezirk“ kann einem Attribut des Datentyps Zahl nicht zugeordnet werden sondern bspw. der Datenwert „15“.15 Wahlplakattafeln pro Wahlbezirk
Bemerkung

aufgrund Ihrer Anfrage vom 15.06.2013 teile ich mit, dass mit der Aufstellung von Wahlplakattafeln ohne Antrag sofort begonnen werden kann. Nach einem Beschluss des Gemeinderates werden gemeindeeigene Wahlplakattafeln aus Anlass von Parlaments- und Kommunalwahlen den Parteien und Wählergruppen nicht mehr zur Verfügung gestellt. Es bleibt Ihnen jedoch unbenommen, mit eigenen Wahlplakattafeln an geeigneten Standorten in der Gemeinde Schalksmühle zu werben. Sollten Sie von dieser Möglichkeit Gebrauch machen wollen, so setzen Sie sich bitte mit dem Fachbereich II -Öffentliche Ordnung-, Herrn Schindler oder Frau Mölders, schriftlich oder telefonisch in Verbindung. Herr Schindler wird Ihnen geeignete Standflächen zuweisen können. Im Falle der Plakatwerbung weise ich schon jetzt darauf hin, dass 1. die Zustimmung der Eigentümer einzuholen ist, 2. die Plakattafeln in jedem Fall nach näherer Abstimmung mit dem Fachbereich II -Öffentliche Ordnungaufzustellen sind, 3. die Entfernung der Plakattafeln spätestens eine Woche nach dem Wahltermin zu veranlassen ist. Sollten Sie darüber hinaus in dem Bereich der Gemeinde Schalksmühle Plakatwerbung an Masten etc. betreiben wollen, bitte ich folgende Punkte zu beachten: 1. Es sollten nicht mehr als 15 Wahlplakattafeln pro Wahlbezirk im Interesse eines geordneten Ortsbildes angebracht werden. 2. Die Wahlplakate dürfen nicht unmittelbar an Bäumen, Masten, Wänden, Felsen usw. aufgeklebt werden. 3. Werbeplakate dürfen nicht aufgestellt oder angebracht werden a) im Bereich von Kreuzungen und Einmündungen, b) vor Bahnübergängen, c) an unübersichtlichen Kurven und in unmittelbarer Nähe von Verkehrszeichen. 4. Die Plakatwerbung darf nach Ort und Art nicht zum Verwechseln mit Verkehrszeichen und -einrichtungen Anlass geben oder deren Wirkung beeinträchtigen. 5. Es ist sicherzustellen, dass die auf Holz- oder Presspapptafeln aufgeklebten Werbeplakate an geeigneter Stelle in solcher Höhe angebracht und befestigt werden, dass sie nicht herabfallen und Fußgänger oder den Straßenverkehr gefährden können. 6. Sämtliche Werbeplakate sind in der Woche nach dem Wahltermin ohne Rückstände wieder zu entfernen. 7. Ich weise ausdrücklich darauf hin, dass die Befestigung von Wahlplakaten an Masten der öffentlichen Straßenbeleuchtung der Zustimmung der SEWAG Netze GmbH, Lennestraße 2, 58507 Lüdenscheid bedarf, da diese Eigentümerin der Straßenbeleuchtung ist. Aus Gründen der Verkehrssicherheit und mit Hinblick auf ein geordnetes Ortsbild bitte ich, diese Punkte unbedingt bei der Wahlwerbung zu beachten.

Über diesen Eintrag
Erhebungsdatum 20. Jun. 2013
Eintrag erfolgt durch Düsentrieb