Plakatiergenehmigung Info/00000043

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Bundesland Nordrhein-Westfalen
Kommune Billerbeck
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Torsten Thomas Kampstrasse 5 59348 Lüdinghausen torsten DOT thomas ÄT piratenpartei-nrw DOT de

Genehmigungsdetails
Beginn 12. Aug. 2013
Ende 29. Sep. 2013
Typen Hohlkammer, Dreieckständer, Plakatwand
Maximalanzahl
Bemerkung

Wahlwerbung anlässlich der Bundestagswahl am 22. September 2013


Sehr geehrter Herr Thomas,

wie bei allen vorangegangenen Wahlen soll auch für die anstehende Bundestagswahl am 22. September 2013 für alle Parteien eine Chancengleichheit gewährleistet werden. Deshalb werden für alle an den Wahlen zugelassenen Parteien nachfolgend genannte Vorgaben festgelegt. Im Einzelnen werden Regelungen zu folgenden Punkten getroffen:


1. Plakatierungsmaßnahmen

1.1. Städtische Plakattafeln für DIN A1-Plakate

Die Tafeln werden wie bisher von der Stadt aufgestellt und sind mit den Ziffern 1 – 6 durchnummeriert. Ab dem 12. August 2013 (33. Kalenderwoche) darf mit der Plakatierung durch die zugelassenen Parteien zur Bundestagswahl begonnen werden. Für die Plakatierung an den Plakattafeln sollen möglichst Plakate im DIN-A1-Format (84 x 59,4 cm) verwendet werden. Eine geringfügige Überschreitung der Maße wird zugelassen, jedoch in der Breite bis max. 65 cm. Dadurch haben möglichst viele Parteien die Möglichkeit, städt. Plakattafeln zu nutzen. Die Felder dürfen, beginnend mit der Ziffer 1 - 4, von den Parteien in der Reihenfolge der erhaltenen Stimmen bei der letzten Bundestagswahl (Ergebnis Zweitstimme - Wahlkreis bezogen) in Anspruch genommen werden (CDU, SPD, Bündnis 90/Die Grünen, FDP). Die verbleibenden Flächen Nr. 5 – 6 stehen den weiteren zugelassen Parteien zur Verfügung.


Das Anbringen von Plakaten außerhalb der städtischen Plakatwände (z. B. an öffentlichen Gebäuden oder Litfasssäulen) ist nicht gestattet.

Die Plakattafeln befinden sich an den folgenden Standorten: - Beerlager Straße, vor dem Grundstück Beerlager Straße 17 - im Bereich des landwirtschaftlichen Anwesens Münsterstraße 67 - Osterwicker Straße, gegenüber dem Gehöft Meinert - Darfelder Straße in der Grünfläche hinter dem Wohnhaus Darfelder Straße 31 - Parkplatz „Edeka“ - gegenüber vom Wohngebiet „Wüllen“, im Bereich des Wildgartens

Die Standorte sind auch von Ortsunkundigen schnell aufzufinden, so dass sich die Übersendung eines Lageplanes erübrigt.


1.2. Großformatige Wahlplakate („Wesselmann-Plakate“)

Größere Werbeeinrichtungen im Format der „Wesselmann Plakate“ bedürfen der Einzelerlaubnis der Stadt Billerbeck. Die Erlaubnis der Werbeeinrichtung ist im Einzelnen schriftlich unter Beifügung einer Beschreibung, Zeichnung, Angabe der Größenverhältnisunterlagen über den Standort usw. zu beantragen. Solche Großflächenplakate beabsichtige ich auch ab dem 12. August 2013 zuzulassen.

1.3. Plakatieren im öffentlichen Straßenraum (Dreiecksständer, Halterung für Laternenmaste im Format von max. DIN A1)

Mit dieser Form der Wahlwerbung kann ebenfalls ab dem 12. August 2013 begonnen werden.

Die gesamten Wahlwerbungen sind so anzubringen und aufzustellen, dass Verkehrszeichen und Verkehrseinrichtungen nicht beeinträchtigt werden. Außerdem dürfen keine Sichtbehinderungen für die Verkehrsteilnehmer entstehen. Das Plakatieren an Verkehrzeichen nach der StVO und Straßennamensschildern wird nicht zugelassen. Diese Einschränkung ist erforderlich, da bei der laufenden Wahl vielfach Beschwerden eingegangen sind.

Die Werbeträger sind so zu sichern, dass sie auch bei stärkerem Wind nicht aus ihrer Verankerung gerissen werden können. Die regelmäßige Sicherheitskontrolle der aufgestellten/angebrachten Werbeträger obliegt den jeweiligen Parteien. Grünanlagen und Bäume dürfen nicht beschädigt werden.

Bei den letzten Wahlen wurde festgestellt, dass durch Witterung oder Vandalismus viele Plakate und deren Rückwände beschädigt wurden. Dies hat über einen längeren Zeitraum zu einem sehr unschönen Bild geführt. Teilweise gefährdeten heruntergefallene bzw. herunterhängende Plakate die Verkehrsteilnehmer. Deshalb müssen die Parteien dafür sorgen, dass die Plakate regelmäßig überprüft und nachgebessert werden.


Die Werbung - einschließlich der Werbeträger - sind unverzüglich nach der Wahl zu entfernen.

Für weitere Informationen oder Fragen, stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen

gezeichnet

Alfons Krause Wahlamt

Über diesen Eintrag
Erhebungsdatum 09. Aug. 2013
Eintrag erfolgt durch TorstenThomas