Plakatiergenehmigung Info/00000019
Plakatiergenehmigung Details | |
Bundesland | Nordrhein-Westfalen |
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Kommune | Schieder-Schwalenberg |
Kommunenkontakt | Frau Bärsch |
Piratenkontakt | Unbekannt, Kam über den Request-Tracker. Ticket 81577 |
Genehmigungsdetails | |
Beginn | 11. Aug. 2013 |
Ende | 29. Sep. 2013 |
Typen | Hohlkammer, Plakatwand |
Maximalanzahl | |
Bemerkung |
Als Standorte können der „Berliner Platz“, der Grünstreifen zwischen der "Wilhelm-Beckmeier-Straße" und der "Schwalenberger Straße“ sowie die Grünfläche im Rondell an der Schillerstraße in Schieder genutzt werden. In Schwalenberg steht Ihnen als Standort der Großparkplatz "Mengersenstraße" zur Verfügung. Weitere mögliche Standorte sind: in Brakelsiek Ecke Am Zollstock L886 f Lange Straße K 71 (Grünfläche), in Lothe Ecke Langengrundstraße K 72 l lm Busch L 827 (Grünfläche) sowie in Wöbbel an der Hauptstraße L 886 entlang des Sportplatzes. Die Aufstellung weiterer Großplakate an anderen Standorten bedarf der ausdrücklichen schriftlichen Zustimmung durch die Stadt Schieder-Schwalenberg. Die Parteien werden gebeten, sich über die konkreten Standorte der Großplakate untereinander abzustimmen. Die Parteien werden gebeten, sich über die konkreten Standorte der Großplakate untereinander abzustimmen. Die Anbringung von weiteren kleinen Werbetafeln im Stadtgebiet wird unter folgenden Maßgaben gestattet: Die Werbeträger sind nicht verkehrsbehindernd oder sachbeschädigend — wie z.B. durch das Befestigen an Bäumen mit Stiften wie Nägel und dgl. oder durch Drahtbefestigungen an Laternenmasten - anzubringen. An den blauen Laternenmasten im Stadtteil Schieder sowie an den Bäumen / Baum-Einfassungen an der Schwalenberger Straße ist das Anbringen von Werbeträgern nicht zulässig. Im übrigen dürfen von den aufgestellten Werbeanlagen auch keine Gefährdungen ausgehen. Das Bekleben von Buswartehäuschen ist verboten. Zuwiderhandlungen würden als Ordnungswidrigkeit geahndet. |
Über diesen Eintrag | |
Erhebungsdatum | 23. Mai 2013 |
Eintrag erfolgt durch | Darkwind |