Plakatiergenehmigung Info/00000019

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Plakatiergenehmigung Details Bearbeiten.png
Bundesland Nordrhein-Westfalen
Kommune Schieder-Schwalenberg
Kommunenkontakt

Frau Bärsch
Tel: +49 5282 601-67
Fax: +49 5282 601-967
Stadtverwaltung Im Kurpark 2 Fachbereich 2 - Stadtentwicklung Postfach 1265 32807 Schieder-Schwalenberg
http://www.schieder-schwalenberg.de

Piratenkontakt

Unbekannt, Kam über den Request-Tracker. Ticket 81577

Genehmigungsdetails
Beginn 11. Aug. 2013
Ende 29. Sep. 2013
Typen Hohlkammer, Plakatwand
Maximalanzahl
Bemerkung
Aufstellung von Großplakaten.

Als Standorte können der „Berliner Platz“, der Grünstreifen zwischen der "Wilhelm-Beckmeier-Straße" und der "Schwalenberger Straße“ sowie die Grünfläche im Rondell an der Schillerstraße in Schieder genutzt werden. In Schwalenberg steht Ihnen als Standort der Großparkplatz "Mengersenstraße" zur Verfügung. Weitere mögliche Standorte sind: in Brakelsiek Ecke Am Zollstock L886 f Lange Straße K 71 (Grünfläche), in Lothe Ecke Langengrundstraße K 72 l lm Busch L 827 (Grünfläche) sowie in Wöbbel an der Hauptstraße L 886 entlang des Sportplatzes. Die Aufstellung weiterer Großplakate an anderen Standorten bedarf der ausdrücklichen schriftlichen Zustimmung durch die Stadt Schieder-Schwalenberg.

Die Parteien werden gebeten, sich über die konkreten Standorte der Großplakate untereinander abzustimmen.

Die Parteien werden gebeten, sich über die konkreten Standorte der Großplakate untereinander abzustimmen. Die Anbringung von weiteren kleinen Werbetafeln im Stadtgebiet wird unter folgenden Maßgaben gestattet: Die Werbeträger sind nicht verkehrsbehindernd oder sachbeschädigend — wie z.B. durch das Befestigen an Bäumen mit Stiften wie Nägel und dgl. oder durch Drahtbefestigungen an Laternenmasten - anzubringen. An den blauen Laternenmasten im Stadtteil Schieder sowie an den Bäumen / Baum-Einfassungen an der Schwalenberger Straße ist das Anbringen von Werbeträgern nicht zulässig. Im übrigen dürfen von den aufgestellten Werbeanlagen auch keine Gefährdungen ausgehen. Das Bekleben von Buswartehäuschen ist verboten. Zuwiderhandlungen würden als Ordnungswidrigkeit geahndet.

Über diesen Eintrag
Erhebungsdatum 23. Mai 2013
Eintrag erfolgt durch Darkwind