Orga:Niedersachsen/Neun Fragen BTW09

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Zur Vorratsdatenspeicherung

Die Vorratsdatenspeicherungen z.B. der Telekommunikation oder von Reisebewegungen sind unverhältnismässig und gefährden die Entscheidungsfreiheit der Menschen. Die private Lebensgestaltung muss grundsätzlich frei von Überwachung bleiben.

Zur Elektronischen Gesundheitskarte

Das Problem hier liegt in der Verknüpfung einer Versichertenkarte mit dem Konzept zentralisierter Datenhaltung. Die Datenhaltung soll dezentral beim Arzt/Dienstleister verbleiben. Der Datenaustausch zwischen medizinischen Dienstleistern lässt sich effektiver, datenschutzrechtlich weniger problematisch, sicherer und vor allem erheblich kostengünstiger realisieren.

Zur Volkszählung

Eine Volkszählung ist grundsätzlich nützlich, damit der Staat Entscheidungen auf der Basis der tatsächlichen Verhältnisse treffen kann. Die geplante Zusammenführung von staatlichen und privaten Registern ist jedoch bedenklich. Ein repräsentativer Mikrozensus ist wegen der geringeren Eingriffstiefe vorzuziehen.

Zu den E-Pässen

Ein Sicherheitsgewinn durch E-Pässe ist zur Zeit nicht erkennbar. Im Gegenteil mehren sich Indizien, dass die E-Pässe die Sicherheit eher mindern, da z.B. biometrische Daten bei ausländischen Regierungen nicht immer in guter Hand liegen, und bestimmte Daten aus der Distanz unbemerkt ausgelesen werden können.

Zur polizeilichen Videoüberwachung

Die Videoüberwachung öffentlicher Räume ist grundsätzlich nicht geeignet die Sicherheit der Bürger zu erhöhen. Kriminelle können sich der Erkennung mit einfachsten Mitteln entziehen und Kriminalität verschiebt sich in unüberwachte Räume. Aktuelle Studien aus dem Kamera-Musterland Großbritannien belegen die Ineffektivität der Kameraüberwachung sehr plastisch.

Zum Filesharing

Zunächst mal ist Filesharing grundsätzlich eine völlig legale Aktivität. Beim Filesharing urheberrechtlich geschützter Werke unterscheiden wir zwischen privater Nutzung und kommerziell/gewerblicher Nutzung. Das Recht auf Privatkopie ist seit Jahrzehnten etabliert. Wir sprechen uns für ein uneingeschränktes Recht auf Privatkopie auch in der digitalen Welt aus. Das Urheberpersönlickeitsrecht erkennen wir voll an, jedoch fordern wir eine Güterabwägung bei der Durchsetzung von Ansprüchen aus Nutzungsrechten. Die Recht auf Schutz der Privatsphäre geht in jedem Fall vor. Weiterhin sind die Schutzfristen beim Nutzungsrecht zu verkürzen, um die Weiterentwicklung der Kultur zu erleichtern.

Zum Arbeitnehmerdatenschutz

Die neue Regelung aus dem §32 BDSG ist uns zu allgemein. Gerade im Spannungsfeld zwischen Abhängigkeit des Arbeitsnehmers und der zahlreichen sehr persönlichen Daten die beim Arbeitgeber vorliegen müssen konkretere Regelungen die tatsächliche informationelle Selbstbestimmung garantieren. Die Skandale bei LIDL und Deutsche Bahn haben gezeigt, dass das Problem komplexer ist, als die BDSG-Novelle formuliert.

Zum §17 Abs. 8 des GenDG

(geklaut von FDP) § 17 Absatz 8 des GenDG, der in Fällen des Familiennachzuges von Betroffenen die Zustimmung zu und die Einholung von DNS-Gutachten zum Zwecke des Abstammungsnachweises fordert, ist zu streichen, weil hierfür zum einen die Rechtsgrundlage fehlt und zum anderen der Eingriff unverhältnismäßig ist.

Zum Hackerparagrafen

Glücklicherweise hat es in der juristischen Realität trotz des aus unserer Sicht unglücklich formulierten Gesetzestextes noch keine Fehlurteile bzgl. der Nutzung von Werkzeugen bei Sicherheitsdienstleistern und sicherheitsbewussten Privatpersonen gegeben. Wir beobachten dies aber weiterhin kritisch. Auch hier vermuten wir wieder eine unverhältnismässige Verlagerung der Strafverfolgung ins Vorfeld einer Tat.