NRW Diskussion:Landesparteitag 2014.2/Anträge/X004

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Änderung des Antrags durch MS Gärtner (31. Aug. 2014, 09:54:42)

  • Alt: Die Anzahl zu wählender Richter für das Landesschiedsgericht wird auf sechs erhöht. Die Anzahl der zu wählenden Ersatzrichter wird nicht erhöht.
  • Neu: Die Anzahl der zu wählenden Richter wird nicht geändert. Die Anzahl der zu wählenden Ersatzrichter wird auf 5 erhöht.

Begründung: Es gibt von Seiten einiger Personen das Vorhaben, auch Schiedsgerichten der Gliederungen ein Kammersystem wie das des Bundesschiedsgerichts zu ermöglichen. Ein entsprechender Satzungsänderungsantrag wurde bereits auf Bundesebene eingereicht. Zur Einrichtung eines Kammersystems ist es jedoch nötig, dass das jeweilige Schiedsgericht mit mindestens sechs Richtern besetzt ist. Weiterhin ist es auf Grund der langen Wahlperiode von zwei Jahren sinnvoll, mehr als die Mindestanzahl an Richtern und/oder Ersatzrichtern zu wählen, um die Wahrscheinlichkeit der Notwendigkeit von Nachwahlen zu reduzieren.

Ergänzung zum Neu:
Da wir im Landeschiedsgericht nicht zu Anfang mit einem Kammersystem beginnen reicht es aus, dass die Richter zahl weiterhin 3 Richter beträgt, die Ersatzrichter aber ausreichend vorhanden sind, dass wenn das Kammersystem eingeführt wird, Ersatzrichter nachrücken können zu Richtern.