NRW Diskussion:2010-09-24 - Protokoll Projektgruppe Satzung NRW
- Ein Datenschutzbeauftragter muß völlig unabhängig agieren können – unter Umständen auch gegen den Vorstand. Daher gehört er dort nicht hinein, sondern braucht sein eigenständiges Amt.
Rainer Klute 12:56, 25. Sep. 2010 (CEST)