NRW:Wahlprogramm Landtagswahl NRW 2022

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Inhaltsverzeichnis

Wahlprogramm der Piratenpartei Deutschland - Landesverband Nordrhein-Westfalen zur Landtagswahl 2022

Präambel

Die Piratenpartei gründete sich 2006, um allen Bestrebungen entgegenzuwirken, unsere verfassungsmäßigen Grundrechte aufzuweichen. Wir sehen die grundgesetzlich verankerte Möglichkeit zur Mitgestaltung als das wichtigste Ziel einer Demokratie an. Um dies zu gewährleisten, ist es unabdingbar, dass der Staat transparent und zum Wohl aller Menschen handelt und der Gesellschaft die notwendige Freiheit gibt, sich eigenverantwortlich weiterzuentwickeln.

Mit der Digitalisierung entstehen neue Chancen durch Partizipation, Demokratisierung von Informationen und länderübergreifende Kommunikation. Aber es entstehen auch Gefahren in Form von technologischer Dauerüberwachung und der Steuerung unserer Lebensrealität durch Algorithmen. Wir möchten unser Zusammenleben verbessern mit Lösungsvorschlägen für die wirtschaftlichen, sozialen und politischen Missstände.

Mit der konsequenten Umsetzung des Pariser Klimaabkommens und den Folgen der Pandemie stehen wir vor großen Herausforderungen. Die Schere zwischen arm und reich klafft weiter auseinander. Die Pandemie hat die Schwächen unseres Gesundheitssystems und die Rückständigkeit des Bildungssystems aufgezeigt.

Unser Anspruch ist es, Problemen an die Wurzel zu gehen anstatt Symptome zu bekämpfen. Wir stellen nicht reflexhaft die Frage nach Wachstum und Schaffung von Arbeitsplätzen. Wir fragen, welchen Wert Erwerbsarbeit im Vergleich zu Erziehungsarbeit, sozialem Engagement oder Kultur zukünftig in einer hochtechnologisierten Welt darstellt. Mit diesem Anspruch gestalten wir nicht nur unsere politische Willensbildung, sondern auch unsere konkreten Inhalte. Zukunft gestalten, nicht verwalten!

Bildung, Schule und Weiterbildung

Inklusion und Integration

Vision Inklusion 2030

Inklusion in ALLEN gesellschaftlichen Bereichen, wie es die UN Behindertenrechtskonvention vorsieht, ist eines unserer zentralen Ziele.
Wir setzen uns für eine Gesellschaft ein, die frei ist von Barrieren jeglicher Art. Eine Gesellschaft, in der sich Menschen unabhängig von körperlichen, psychischen, geistigen und biographischen Unterschieden, frei von Diskriminierung und Stigmatisierung mit den gleichen Chancen entfalten können.
Die wirtschaftlichen Voraussetzungen für eine umfassende Inklusion jedes Mitgliedes unserer Gesellschaft sind zu schaffen. Die persönliche Entfaltung jedes Menschen muss unabhängig von wirtschaftlichen, sozialen oder kulturellen Voraussetzungen möglich sein.
Daher wollen wir uns für dafür einsetzen, dass der gesetzlich festgeschriebene Mindestlohn auch in den Werkstätten für Behinderte in NRW gezahlt wird. Wir gehen hier mindestens von einem Betrag in Höhe von 12€ pro Stunde aus, der organisatorisch über den Landeswohlfahrtsverband (LWV) und zuständigen Landschaftsverband zu zahlen ist. Bisher gezahlte Transferleistungen werden angepasst, soweit noch ein Bedarf besteht.
Die schulische Inklusion muss vollständig vollzogen werden, dazu gehört auch, dass kein paralleles System von privaten oder kirchlichen Förderschulen besteht. Auch eine Binnenexklusion an der Regelschule muss vermieden werden. Der Finanzbedarf schulischer Inklusion an Regelschulen ist deutlich höher und muss dementsprechend in den Haushalten der Kreise angepasst werden.

Inklusion verantwortungsvoll umsetzen

Inklusion flächendeckend an allen Regelschulen funktioniert nur durch Doppelbesetzung, heißt ausreichend Sonderpädagog:innen, die entsprechende Förderung gewährleisten können. Für diese Sonderpädagog:innen an Regelschulen muss es eine verbindliche Arbeitsplatzbeschreibung geben, welche den inklusiven Unterricht sicherstellt und die Kolleg:innen und den sonderpädagogischen Aufgabenbereich klar abgrenzt. Auch soll in den ersten drei Jahren künftig eine aussagefähige Diagnostik durch die Fachkräfte durchgeführt werden können.
Schulinterne Lösungen wie zum Beispiel temporäre Förderklassen an Regelschulen müssen ermöglicht werden. Für alle Schüler:innen soll eine maximale Klassengröße von 20 gelten. An inklusiv arbeitenden Schulen sind darüber hinaus Mindeststandards auch für die sächliche und räumliche Ausstattung zu vereinbaren.
Lehrkräfte, die an einer Qualifizierung zum Erwerb des Lehramts Sonderpädagogik teilnehmen, sollen nicht schon mit Beginn ihrer Ausbildung als Sonderpädagog:innen an der Schule geführt werden, damit sie als Neulinge in diesem Bereich nicht direkt die Erstellung von weitreichenden Gutachten und andere fachspezifische Aufgaben übernehmen müssen.
Die flächendeckende Versorgung mit Förderschulen oder Förderklassen soll zusätzlich zum inklusiven Unterricht erhalten bleiben, um eine echte Wahlmöglichkeit und individuelle Fördermaßnahmen zu gewährleisten.
Lehrkräfte, die an einer Qualifizierung zum Erwerb des Lehramts Sonderpädagogik teilnehmen, sollen nach erfolgreicher Beendigung für einen Schutzzeitraum weiter an ihrer ursprünglichen Schule verbleiben dürfen.
Mit den kommunalen Spitzenverbänden müssen dringend Mindeststandards für die Qualifikation von Inklusionsassistent:innen vereinbart werden. Ebenso muss ihre rechtliche Stellung und der Arbeitsrahmen an den Schulen definiert werden.
Inklusion in der Regelschule ist umsetzbar, jedoch mit Hürden versehen, die wir beseitigen möchten. Wir wollen jährlich die Inklusionsrate steigern und mehr Kinder in die Regelbeschulung bringen. So werden wir ab 2022 Jahr für Jahr mehr LT (Leistungstypen) Stufen und Hilfebedarfsgruppen an die Regelschulen bringen, die bisher dort noch nicht beschult werden. Auch werden wir uns für die Anpassung des Rahmenvertrag nach § 131 SGB IX Nordrhein-Westfalen einsetzen, damit Finanzierung und Absicherung für Lehrende und Lernende abgesichert ist.

Gute Bildung auch für junge Menschen mit Einwanderungshintergrund!

Gesellschaftliche Teilhabe gelingt nur durch gute Bildung. Es muss sichergestellt werden, dass allen Kindern und Jugendlichen mit Einwanderungshintergrund sowie auch allen anderen Schüler:innen passende Bildungsangebote gemacht werden.
Deshalb fordern wir, dass angemessene Ressourcen sowohl an Personal wie auch an Sachausstattung zur Verfügung gestellt werden. Nach einem Sozialindex sollen alle Schulen mit ausreichend Lehrpersonal und anderen Professionen, wie Sozialarbeitenden, Sozialpädagog:innen und Psycholog:innen ausgestattet werden. Außerdem muss die interkulturelle Schul- und Unterrichtsentwicklung gestützt und gefördert werden.
Die gemeinwohlorientierte Weiterbildung leistet bei älteren Jugendlichen und jungen Erwachsenen einen erheblichen Beitrag auch zur Integration. Dieser wichtige gesellschaftliche Beitrag muss ebenfalls deutlich mehr unterstützt und ausgebaut werden.

IVKs an allen Schulformen

Wir setzen uns für Chancengleichheit und Chancengerechtigkeit ein - gerade die schulische Bildung legt in diesem Zusammenhang das Fundament für ein erfolgreiches und glückliches Leben.
In einer multikulturellen Gesellschaft muss diese Chancengleichheit und Chancengerechtigkeit im Bereich der schulischen Bildung für alle Menschen gewährleistet werden, so dass jede:r nach individuellen Grundvoraussetzungen gefördert wird - dazu braucht es verpflichtend internationale Vorbereitungsklassen (IVK) an allen Schulformen mit adäquater personeller und räumlicher Ausstattung.

Bessere Finanzierung von KiTas

Das Kinderbildungsgesetz in NRW ist unterfinanziert und hat dazu geführt, dass viele Kitas mit dem Rücken an der Wand und damit kurz vor dem Aus stehen. Frühkindliche Bildung ist für unsere Gesellschaft allerdings von großer Bedeutung. Um dieser Bedeutung gerecht zu werden, müssen Land und Bund mehr Geld für frühkindliche Bildung zur Verfügung stellen. Wir wollen daher, dass ein neues KiTagesetz geschaffen wird, welches für eine auskömmliche Finanzierung sorgt. Dabei müssen der qualitative und quantitative Ausbau ebenso gesichert sein, wie der vollständige Verzicht auf Elternbeiträge.

Qualitätsoffensive in Kindertagesstätten, Kindertagespflege und Ganztagsbetreuung

Betreuung und Bildung müssen sich in erster Linie am Wohl und den berechtigten Interessen der Kinder orientieren. Daher muss hier der Grundsatz herrschen: Qualität vor Quantität! Der Ausbau von Betreuungsplätzen für Kinder ab dem ersten Lebensjahr wurde in den vergangenen Jahren in NRW massiv vorangetrieben. Die personelle Ausstattung und deren Qualifikation sind dabei bisher nicht hinreichend den gewachsenen Anforderungen angepasst worden.
Daher wollen wir einen Erzieher:innen-Kind-Schlüssel, der dem ungleich höheren Betreuungsaufwand der Kinder unter 3 Jahren und den gestiegenen Anforderungen an sprachliche und motorische Förderung, Inklusion und Integration deutlicher Rechnung trägt.
Gruppengrößen müssen verkleinert und der Erzieher:innenberuf durch bessere Aus- und Weiterbildungsbedingungen sowie angemessene Bezahlung aufgewertet werden.
Außerdem müssen die Landesmittel für die Kindertagesbetreuung entsprechend aufgestockt werden.

Digitale Schule

Hybridfähigkeit von Unterricht realisieren

Wir stehen für zeitgemäßen und realistischen Unterricht in allen Fächern sowie die für den technologischen Fortschritt. Gerade im Hinblick auf das unvorhersehbare Infektionsgeschehen während der Coronapandemie und als Prävention vor ähnlichen Situationen in der Zukunft gilt es, den Unterricht langfristig hybridfähig zu gestalten. So können auch krankheitsbedingte Ausfälle seitens der Lehrkräfte sowie der Schüler:innen kompensiert werden.

Pflichtfach Informatik an allen Schulformen

Wir können davon ausgehen, dass zukünftig immer mehr Informatiksysteme (z.B. das Internet) im Verborgenen arbeiten, sodass von den Betroffenen nicht erkannt wird, dass hinter einem Phänomen die programmgesteuerte Aktion eines Informatiksystems steckt. Neben gewünschten und erwartbaren Funktionen und Ergebnissen treten auch Phänomene auf, die oft unerklärlich bleiben oder zunächst unverständlich sind. Beispiele dafür sind gezielte Platzierung von Werbung mithilfe von Cookies oder die Verbreitung von Fake News in sozialen Medien durch Chatbots.
In der Grundschule ist die Hauptaufgabe, die Fähigkeiten, Interessen und Neigungen von Kindern aufzugreifen und sie mit den Anforderungen fachlichen und fachübergreifenden Lernens zu verbinden. Eine bewusste Teilnahme am Leben in unserer Gesellschaft, aber auch die konstruktive Mitgestaltung der Lebenswelt, setzen zunehmend informatische Kompetenzen voraus
Zur Teilhabe in der digitalen Welt müssen alle Schüler:innen über informatisches Grundwissen verfügen. Daher müssen in der Primarstufe verbindliche Angebote einer informatischen Allgemeinbildung verankert werden.
Für die Sekundarstufe I und II muss Informatik im Lernbereich Naturwissenschaften verpflichtendes Unterrichtsfach werden. Erforderlich ist hier im Lehrplan die reflektierte Nutzung von Informatiksystemen zu favorisieren. Ein grundlegendes Verständnis der Funktionalitäten gibt Einblick in die Wirkungsweisen digitaler Medien und macht deutlich, welchen spezifischen Beitrag Informatiksysteme gegenüber anderen Medien leisten können. Somit trägt die informatische Bildung wesentlich zu einer zeitgemäßen digitalen Bildung bei.
Aus unserer Sicht ist die von der Landesregierung vorgenommene Einführung eines Kernlehrplans zu begrüßen, aber weiterhin bleibt die Stundenvorgabe für das Fach Informatik deutlich hinter dem Bedarf. Der Stellenwert der Informatik muss deutlich angehoben werden.

Schule gemeinsam gestalten

Es ist wichtig, dass Kinder und Jugendliche lernen, ihre Meinung zu vertreten und dass es wirksam ist, eine Stimme zu haben sowie diese zu Gehör zu bringen. Schule ist ein zentraler Ort, an dem Demokratie erlernt und eingeübt werden kann.
Wir setzen uns daher dafür ein, dass sich alle Schüler:innen aktiv an Entscheidungen in der Schule beteiligen können. Es sollen mehr Möglichkeiten neben oder als Ersatz der Schülervertretung geschaffen werden, damit sich alle Schüler:innen auch ohne Amt oder Funktionen mit der eigenen Stimme aktiv an Entscheidungsprozessen beteiligen können. Dies kann zum Beispiel über eine Internetplattform stattfinden, die auf Liquid Democracy basiert. Den Schüler:innen soll so die Möglichkeit gegeben werden, Ideen zu erstellen und Verbesserungsvorschläge vorzustellen, um dann über diese zu diskutieren und abzustimmen.

Sichere Bildung während einer Pandemielage

Die Gewährleistung sicherer Bildung hat in der Corona-Pandemie noch immer nicht den notwendigen Stellenwert. Auch nach Zulassung eines Impfstoffs für Jugendliche ab 12 Jahren, ist in Schulen und Kitas immer noch zu wenig passiert, um die mögliche Infektionsweitergabe zu minimieren.
Technische Maßnahmen sind organisatorischen Maßnahmen immer vorzuziehen. Dies ist das TOP-Prinzip im Arbeitsschutz, das hier analog anzuwenden ist. Dennoch wird vielerorts einzig auf händisches - und wegen häufig fehlender Querluftmöglichkeit unzureichendes - Lüften vertraut, anstatt umfassend effektive Luftreiniger mit HEPA-Filtern (mind. Stufe 13) bereitzustellen, die auch in Altbauten eingesetzt werden können, bei denen die Nachrüstung stationärer Raumlufttechnik nicht oder nur sehr aufwändig möglich ist.
Aus unserer Sicht sind für sichere Bildung daher folgende Schritte notwendig:
  • Grundlage für Inzidenz-gestützte Maßnahmen in Schulen und Kitas sollte vor allem die 7-Tages-Inzidenz der Altersgruppe unter 20 sein, bei der ein großer Teil bis weit ins kommende Schuljahr hinein nicht geimpft werden kann, womit sich dieser Wert vom Wert der gesamten, dann überwiegend geimpften Bevölkerung lösen wird.
  • Die Präsenzpflicht muss ausgesetzt bleiben, bis die 7-Tages-Inzidenz unter 10 fällt. Schüler:innen müssen ihren Lernort selbstbestimmt wählen können. Steigt die 7-Tages-Inzidenz über 50, ist Wechselunterricht einzuführen. Ab einer 7-Tages-Inzidenz über 100 ist nur digitaler Unterricht anzubieten.
  • Außerdem gibt es die Möglichkeit, Avatar-Roboter in den Schulen einzusetzten, so dass die Lernenden zu Hause bleiben können.
  • Engmaschiges, PCR-basiertes Testen in allen Schulklassen und Kita-Gruppen, idealerweise auf Basis von kindgerechten, so genannten Lolli-Tests, muss weiter herangezogen werden, um Ansteckungscluster frühzeitig aufzuspüren. Dort, wo nicht bereits Immunschutz hergestellt werden konnte, sind die Tests bei hohen Inzidenzen (7-Tages-Inzidenz über 35) zwei Mal wöchentlich umzusetzen; bei Inzidenzen zwischen 10 und 35 sind mindestens wöchentlich Tests durchzuführen. Bei den Tests muss verhindert werden, dass Personen im gleichen Raum gleichzeitig die Maske abnehmen, um den Test durchzuführen.
  • Bei nachgewiesener Infektion in einem Klassen- oder Gruppenverband muss sofort eine strikte Cluster-Quarantäne erfolgen, die nur dann durch negative Testergebnisse verkürzt werden darf, wenn ALLE anderen PCR-Tests der Teilnehmer:innen des möglichen Cluster-Geschehens negativ sind und damit eine Übertragung ausgeschlossen werden kann.
  • In allen gemeinschaftlich genutzten Räumen muss ein technisch unterstütztes Aerosol-Management erfolgen. In zum Unterricht genutzten Räumen müssen Luftfilter mindestens nach dem HEPA13-Standard eingesetzt werden. Dort, wo keine Luftfilter mindestens nach dem HEPA13-Standard vorliegen, muss ergänzend eine CO2-Ampel eingesetzt werden.
Während der Coronapandemie 2020 wurde festgestellt das auch Kinder und Jugendliche den Virus in sich tragen können und damit auch andere infizieren. Im Laufe der Jahre 2020 und 2021 musste an sehr vielen Schulen und in Kitas der Präsenzunterricht sowie die Betreuung von Kindern auf ein Minimum reduziert werden.
Dies wird weitreichende Folgen haben; nicht nur sozialer und psychischer Natur. Der Lernstand der Kinder wird aufgeholt werden müssen, was eine zusätzliche Belastung der jungen Menschen darstellt.

Politische Bildung in den Schulen stärken

Das Fach Politik wird an weiterführenden Schulen oftmals nur unzureichend und zusätzlich fachfremd unterrichtet. Politisches Wissen und die Auseinandersetzung mit politischen Themen ist unabdingbar für eine reflektierte Haltung in unserer demokratischen Gesellschaft.
Daher soll in den weiterführenden Schulen das Fach Politik ein deutlich höheres Gewicht bekommen. Schüler:innen sollen sich mit geschichtlichen und aktuellen politischen Ereignissen kritisch auseinandersetzen. Sie sollen in ihrer demokratischen Grundhaltung gestärkt werden. So wird rassistischen und nationalistischen Tendenzen vorgebeugt und entgegengewirkt.

Jokertage - ein Beitrag zur Verbesserung der Vereinbarkeit von Familienleben und Schule

Das Leben richtet sich nicht nach dem Stundenplan an den Schule. Es gibt immer mal Gründe, die einen Schulbesuch nicht möglich machen. Diese Gründe muss man nicht nennen müssen, sie gehen niemanden etwas an.
Daher setzen wir uns dafür ein, dass Schüler:innen sich in einem Schuljahr zwei sogenannte "Jokertage" nehmen dürfen, an denen sie frei haben. Diese Tage sollen zu einer Verbesserung der Vereinbarkeit von Familienleben und Schule beitragen.

Alltagswissen - Schüler:innen auf das Leben vorbereiten

Nach der Schule kommt es immer wieder zum bösen Erwachen. Man ist fit in Geometrie und Algebra, top informiert über die französischen Revolution und hat Grundkenntnisse in mehreren Fremdsprachen. Worauf aber zum Beispiel bei Versicherungen zu achten ist oder wie man eine Steuererklärung macht, ist oft unbekannt. In vielen Familien kann dieses wichtige Alltagswissen nicht ausreichend vermittelt werden.
Wir setzen uns daher dafür ein, dass Schüler:innen auch in der Schule erweitertes Alltagswissen wie zum Beispiel der Umgang mit Versicherungen und Steuern vermittelt wird und dies als fester Bestandteil des Lehrplans in die bereits vorhandenen Fächern integriert wird.

Sexualunterricht in professionelle Hände

Bei der Sexualerziehung von Kindern und Jugendlichen in Schule und Elternhaus werden Kompetenzen gefördert, Handlungswissen vermittelt, Verantwortung gefordert und Prävention geleistet.
Dabei treten folgende Lernziele in den Vordergrund:
  • sich selbst und andere zu respektieren
  • Krankheiten und deren Übertragung bei sich und anderen zu vermeiden
  • frühe Schwangerschaften zu vermeiden
  • den altersgemäßen Umgang mit der Vielfalt des Medienangebots zu lernen
Die Verantwortung für Erziehung und Bildung wird von Eltern und Schule gemeinsam getragen. Obwohl die Sexualbildung in erster Linie in der Verantwortung des Elternhauses liegt, kommt der Schule im Rahmen des gesetzlichen Auftrages dennoch eine unterstützende Rolle zu: Der Aufklärungsunterricht soll das bereits erworbene Wissen ergänzen und nach den allgemeinen Bildungszielen der Verfassung des Landes vervollständigen.
Wir gehen davon aus, dass die Lehrenden im Bereich der Sexualerziehung nicht zeitgemäß fortgebildet sind und ein Vertrauensverhältnis zum Lehrenden hinderlich in der Sexualerziehung ist.
Wir Piraten wollen uns daher dafür einsetzen, dass die Sexualerziehung von anerkannten Beratungseinrichtungen durchgeführt wird. Ein positiver Nebeneffekt ist, dass die Kinder und jungen Menschen den ersten Kontakt zur Beratungsstelle haben und somit die Hemmschwelle für zukünftige Kontakte verringert wird.

Technikunterricht an Sekundarschulen

Wir wollen uns für einen zeitgemäßen und realistischen Unterricht in allen Fächern einsetzen. Die Schule soll allen Schüler:innen entsprechend ihrer persönlichen Interessen die Möglichkeit bieten sich fortzubilden und entsprechend der persönlichen Interessen auf ihren Wunschberuf vorbereitet zu werden. Daher muss unabhängig von der jeweiligen Schulform das Fach Technik/Arbeitslehre Technik für alle Schüler:innen wählbar sein.

Oberstufe flexibel und individuell gestalten

6-jährige Schullaufbahn in der Sekundarstufe I für alle Schüler:innen
Da eine fließenden Schullaufbahn über alle Schulstufen hinweg nur mittel- bis langfristiges Ziel sein kann, möchten wir auf dem Weg dorthin wieder das G9 an den Gymnasien und eine flexible Oberstufe einführen.
Die verkürzte Mittelstufe am Gymnasium (G8) führt zur strukturellen Abkopplung des Gymnasiums von den anderen Schulformen und bietet nicht genügend Zeit für die eigene Lern- und Persönlichkeitsentwicklung.
Zu einem mittleren Schulabschluss sollen alle Schüler:innen nach der Grundschule eine 6-jährige Schulzeit mit einem Abschluss nach Klasse 10 durchlaufen.
Die Sekundarstufe II (Oberstufe) soll nach einem Zertifikatssystem gestaltet werden. Sie soll 2 bis 4 Jahre dauern können und von den Schüler:innen inhaltlich und zeitlich individuell gestaltet werden.
Als ersten Schritt für die Weiterentwicklung des gymnasialen Bildungsgangs fordern wir die Rücknahme des G8 und die Weiterentwicklung eines G9.

Aus- und Weiterbildung

Teilqualifikation als Einstieg ins Arbeitsleben - komplette Ausbildungsqualifikation als Ziel

Die gesellschaftlichen Veränderungen erfordern mehr denn je ein lebenslanges Lernen von allen Menschen.
Zusätzlich kommen inzwischen viele Menschen zu uns nach NRW, die bisher keinen Kontakt zu unserem dualen Ausbildungssystem hatten.
Wir setzen uns dafür ein, die Erwachsenenbildung und -weiterbildung erheblich offener und systemübergreifender für alle hier lebenden Menschen zu gestalten. Auch Menschen aus anderen Ländern bringen vielfach berufliche Qualifikationen mit. Unsere Aufgabe ist es, diese Qualifikationen in unserem System abzubilden und ergänzende Teilqualifikationen und Ausbildungen anzubieten. Hier muss ein möglichst nahtloser Übergang in unsere Ausbildungssysteme, bei Anerkennung auch nicht formaler Vorqualifikationen, ermöglicht werden. Diese Teil- und Nachqualifikationen sollen zu einer kompletten Ausbildungsqualifikation zusammengeführt und anerkannt werden können.

Ausbildung auch im späteren Lebensalter ermöglichen

Der technische Fortschritt und gesellschaftliche Wandel machen immer mehr Berufsbilder überflüssig, lassen aber auch immer neue Berufsbilder entstehen. Dazu kommt ein immer späteres Renteneintrittsalter und ein immer längerer Verbleib im Arbeitsleben, der oft zwar nicht sinnvoll ist, aber zur Zeit eher noch weiter nach hinten verschoben wird. Das führt dazu, dass fast alle Menschen in ihrem Erwerbsleben nicht nur ihre Arbeitsstellen, sondern auch komplette Berufsbilder wechseln. Vielfach ist dieser Wechsel der Berufsbilder und der Quereinstieg in neue Berufe nur sehr wenig unterstützt, bzw. geregelt. Das hat zur Folge, dass im neuen Berufsfeld erst bei Ausübung des Berufes Qualifikationen erworben werden, die besser zu Beginn der Tätigkeit vorhanden gewesen wären. Die Idee von der einmaligen Ausbildung, dem Abschluss und der anschließenden 45-jährigen Ausübung eines Berufes entspricht somit nicht mehr der Lebenswirklichkeit in NRW.
Wir setzen uns daher dafür ein, Menschen, die ihr Berufsfeld ändern wollen, bestmöglich zu unterstützen. Dafür sind Ergänzungsqualifikationen ein guter Weg. Aber auch komplette Neuqualifikationen werden, oft im späteren Lebensalter, immer wahrscheinlicher. Um diese berufliche Qualifikation und Anpassung zu unterstützen, bedarf es mehr staatlicher Hilfe. Dazu muss es auch bereits vor Verlust des Arbeitsplatzes möglich sein, sich neu zu qualifizieren, ohne die ökonomische Lebensgrundlage zu gefährden. Zur Finanzierung dieser Weiterbildung soll auch die Wirtschaft herangezogen werden können.

Lebenslanges Lernen stärken

Erwachsenenbildung ist für das digitale Zeitalter unerlässlich. Berufsbilder ändern sich heute und in Zukunft grundlegend. Viele klassische Berufe wird es in einigen Jahren nicht mehr geben. Um diesen Menschen weiterhin Teilhabe am Arbeitsleben und an der Gesellschaft zu ermöglichen ist lebenslanges Lernen notwendig.
Insbesondere die Fortbildung im Bereich der Anwendung digitaler Inhalte und Umgang mit digitalen Infrastrukturen wird in Zukunft immer wichtiger.
Daher setzten wir uns für die Stärkung der Volkshochschulen und anderer Erwachsenenbildungseinrichtungen ein. Auch die Unternehmen sollen stärker in die Verantwortung genommen werden.

Neutralität wahren

Trennung von Schule und Kirche

Zu den Kernaufgaben der Schulen gehören die Vermittlung von Wissen und Ethik, die Anleitung zu kritischem Denken und die Förderung sozialer Kompetenzen. Die Vermittlung von religiösen und politischen Inhalten führt dagegen häufig zur Intoleranz gegenüber Andersdenkenden.
Deshalb setzen wir uns dafür ein, den konfessionellen Religionsunterricht in NRW an allen staatlichen und staatlich geförderten Schulen durch einen gemeinsamen weltanschaulich neutralen Ethik- und Weltanschauungsunterricht zu ersetzen.
Bekenntnisschulen sind Schulen in staatlicher Trägerschaft. Sie wurden nach dem Krieg nach damaligen religiösen Proportionen eingerichtet. Heute gibt es sie nur noch in NRW und in Niedersachsen. Etwa 30 Prozent der 2.713 öffentlichen Grundschulen in NRW sind staatliche Bekenntnisschulen - 90 Prozent davon katholisch.
Wir setzen uns dafür ein, dass die Umwandlung der Bekenntnisschulen in Gemeinschaftsgrundschulen unterstützt und gefördert wird und geeignete Initiativen vom Land NRW finanziert werden.
Knapp 200 der 5800 weiterführenden Schulen befinden sich in kirchlicher Trägerschaft. Es muss sichergestellt sein, dass Schulen in öffentlicher Trägerschaft bestehen bleiben können, wenn diese sich in Nachbarschaft zu Schulen in kirchlicher Trägerschaft befinden. Wir wollen, dass die Anzahl der aufzunehmenden Lernenden pro Jahrgang die Zahl von 50% gegenüber den öffentlichen Schulträgern nicht übersteigt.
Wir setzen uns dafür ein, dass der Artikel 7 der Verfassung NRW geändert wird. Die bisherige Passage: "Ehrfurcht vor Gott" soll gestrichen werden.

Kooperationsvereinbarung mit der Bundeswehr auflösen

Wir wollen die Kooperationsvereinbarung zwischen dem Ministerium für Schule und Weiterbildung (MSW) des Landes Nordrhein-Westfalen und dem Wehrbereichskommando ll der Bundeswehr aufzulösen.
Der Kooperationsvertrag räumt der Bundeswehr exklusive Rechte in der Bildungslandschaft in NRW ein: Er sieht vor, dass Jugendoffiziere der Bundeswehr Schüler:innen in sicherheitspolitischen Fragen aufklären. Dafür übernehmen Jugendoffiziere die Gestaltung von Unterrichtsstunden, um die Schüler:innen über Militärpolitik zu informieren. Zudem werden Jugendoffiziere in die Ausbildung von Lehramtsanwärter:innen eingebunden. Klassen werden zu Studienfahrten oder zum "Tag der offenen Tür" in Kasernen eingeladen. Lehrkräfte haben außerdem die Möglichkeit, an Seminaren zur Sicherheitspolitik der Bundeswehr teilzunehmen.
Die zwischen dem MSW und der Bundeswehr getroffenen Kooperationsvereinbarung existiert seit 2008. Aufgrund massiver Kritik in dieser Vereinbarung gab es 2012 eine Neufassung durch die rot-grüne Landesregierung. Die neu eingefügte Aussage, auch Friedensaktivist:innen könnten eingeladen werden, ändert an der grundsätzlichen Kritik nichts. Nach wie vor ist die vorrangige Aussage des MSW, dass die Landesregierung die Einladung von Jugendoffizieren in den Unterricht begrüßt.
Weiterhin setzen wir uns dafür ein, dass die automatische Weiterleitung der Daten von Menschen, die 18 geworden sind abgeändert wird in ein OPT - IN Verfahren, also die Weiterleitung nur mit einer aktiven Zustimmung erfolgen darf.

Die Landeszentrale für politische Bildung muss unabhängig von der Landesregierung werden

Wir fordern, die Landeszentrale für politische Bildung als Anstalt öffentlichen Rechts organisatorisch dem Landtag von Nordrhein-Westfalen anzugliedern.

Mitwirkung von Eltern

Erziehung ist eine gemeinschaftliche Aufgabe von Eltern und Bildungsinstitutionen.
Wir setzen uns dafür ein, dass alle Bildungsinstitutionen Eltern als Bildungspartner wahr- und ernst nehmen. Elterngremien in Kindertagesstätten, Kindertagespflege, Schulen und Ganztagsbetreuung müssen ausreichend Ressourcen zur Verfügung gestellt werden. Sie brauchen einen rechtlichen Status, der eine demokratisch legitimierte Mitwirkung in der jeweiligen Institution auf kommunaler- und Landesebene ermöglicht.

Gleicher Lohn für gleiche Arbeit

Gute Rahmenbedingungen für Unterricht, Bildung und Erziehung an den Schulen sind notwendig, um eine gute Bildung für die Kinder und Jugendlichen im Land zu ermöglichen. Hierzu zählen auch die Arbeitsbedingungen für Lehrkräfte, gleichermaßen für verbeamtete wie auch für angestellte Kolleg:innen. Die Besoldung von Beamt:innen und die Bezahlung von angestellten Lehrkräften weisen vielfältige Unterschiede auf. Dies führt dazu, dass Tätigkeiten desselben Inhalts je nach Art des Beschäftigungsverhältnisses mit bis zu 500 Euro Unterschied bezahlt werden.
Wir setzen uns dafür ein, in Gesetzgebungen wirksame Maßnahmen zu ergreifen, um den angestellten Lehrkräften faire Einkommensmöglichkeiten zu bieten. Entsprechend des in der Landesverfassung von NRW festgeschriebenen Grundsatzes muss für gleiche Tätigkeit und gleiche Leistung die gleiche Vergütung gezahlt werden.
Noch immer werden Kolleg:innen an den Grundschulen schlechter bezahlt als Lehrkräfte an den weiterführenden Schulen. Durch die Umstellung des Staatsexamenstudiums auf Bachelor- und Masterstudiengänge ist die Ausbildung der Lehramtstudiengänge gleichwertig.
Daher setzen wir uns für die finanzielle Gleichstellung der Grundschullehrkräfte mit den Lehrkräften weiterführender Schulen ein.
Noch immer kommt es dazu, dass Vertretungslehrer:innen Verträge erhalten, die vor den Sommerferien auslaufen und nach den Sommerferien neu geschlossen werden. Dadurch sind diese Lehrkräfte während der Sommerferien arbeitslos.
Wir wollen für alle Vertretungslehrkräfte Verträge, die sie nicht zwingen, während der Ferien Arbeitslosengeld zu beantragen.

Bildungsfinanzierung

Die Schuldenbremse im Art.109 Abs.3 im Grundgesetz verhindert wertvolle Bildungs- und Zukunftsinvestitionen und führt erkennbar in eine Bildungskatastrophe, die nicht zuletzt die Demokratie in Deutschland schwächt. Die Finanzierung der Bildung muss unabhängig von Bestrebungen zur Einhaltung der Schuldenbremse besser gestellt werden. Nach der Coronapandemie sind massive Investitionen in den Bildungsbereich erforderlich, um die Defizite der letzten 2 Jahre zu kompensieren und endlich auch in der Lage zu sein die Digitalisierung in Bildungseinrichtungen auskömmlich zu finanzieren.
Wir setzen uns auf Landesebene dafür ein, Bildung zu den Ausnahmen in Art. 115 GG hinzuzufügen.

Arbeit, Soziales und Integration

Bedingungsloses Grundeinkommen

Wir setzen uns für die Einführung eines Bedingungslosen Grundeinkommens (BGE) in NRW als Modellregion ein. Hierzu soll das Modell "Emanzipatorisches Grundeinkommen" der Bundeszentrale für politische Bildung zum Tragen kommen.
Emanzipatorisches Grundeinkommen
Die Höhe des Grundeinkommens ist an das Volkseinkommen, also an die Summe aller Erwerbs- und Vermögenseinkommen eines Jahres, gebunden, das zur Hälfte als Grundeinkommen ausgezahlt werden soll.
Das Grundeinkommen soll 1080 Euro für Personen ab 16 Jahren und 540 Euro für Kinder betragen. Für die Finanzierung wird eine Grundeinkommensabgabe verwendet sowie weitreichende Steuererhöhungen bei hohen Einkommen und Vermögen, der Einsatz einiger bisheriger Sozialleistungen (z.B. BaföG, Kinder- und Erziehungsgeld) und Einsparungen durch Bürokratieabbau.
Beim Solidarischen Bürger:innengeld werden Arbeitslosen-, Pflege-, Kranken- und Rentenversicherungen nicht ersatzlos gestrichen, sondern als solidarische Erwerbslosenversicherung und als solidarische gesetzliche Bürger:innenversicherung umgestaltet. Damit wird der Versicherungsgedanke des heutigen Sozialsystems beibehalten.
Arbeitslos Gewordene erhalten 60 Prozent der letzten Nettobezüge. Zudem soll in diesem Modell präventive Sozialpolitik fortgesetzt werden, das heißt Investitionen in Bildung und soziale Infrastruktur werden als wichtig erachtet für eine gleichberechtigte Teilhabe an Demokratie und Kultur. Zusätzlich zum Grundeinkommen werden verbesserte Arbeitsbedingungen wie Arbeitszeitverkürzungen und ein höherer Mindestlohn gefordert.

Altersarmut bekämpfen

Wir setzen uns für eine nachhaltige Bekämpfung der Altersarmut ein. Kurzfristig soll die betriebliche Altersvorsorge neu geregelt und die Transparenz auch bei privater Altersvorsorge gestärkt werden. Das Rentensystem muss durch eine Verbreiterung der Einnahmebasis generell umgestaltet werden. Aus einer allgemeinen, alle Formen der Altersvorsorge zusammenfassenden Rentenkasse soll jeder Mensch im Alter eine Grundrente erhalten, die auch bei einem unüblichen oder unsteten Verlauf des Erwerbslebens eine sichere Existenz und gesellschaftliche Teilhabe ermöglicht. Dazu wird diese Mindestrente regelmäßig an steigende Kosten angepasst. In einem der ersten Schritte auf dem Weg hin zu einem bedingungslosen Grundeinkommen (BGE) wollen wir ein Grundeinkommen für alte Menschen einführen.

Arbeitsplätze für NRW schaffen

Mehr Firmen sollen Heimarbeitsplätze (Homeoffice) anbieten

Wir wollen dafür sorgen, dass mehr Heimarbeitsplätze angeboten werden. Viele Arbeitsplätze benötigen keine dauerhafte Präsenz vor Ort. Der verstärkte Einsatz von Heimarbeitsplätzen spart unnötige Fahrzeiten und damit verbundene Kosten ein. Ein im ländlichen Bereich gut ausgebautes Breitband-Internet bietet mehr Arbeitnehmer:innen die Möglichkeit zum Home Office. Allerdings dürfen Telearbeitsplätze nicht zu einer Ausweitung der Überwachung am Arbeitsplatz führen. Die Coronapandemie hat gezeigt, dass Homeoffice technisch möglich ist und über viele Monate im praktischen Einsatz ein Erfolg war.

Shared Economy vorantreiben

Das Prinzip der Shared Economy - das Teilen von Ressourcen - und neue Technologien wie der 3D-Druck werden unsere Industrie revolutionieren. Wir wollen dafür sorgen, dass die Arbeitnehmer:innen an den Erfolgen beteiligt werden und mögliche Nachteile vorausschauend regulieren.
Eine dezentrale Energieversorgung ist die Grundlage für den Aufbau einer modernen Industrie. Eine moderne Industrie ist nicht auf einzelne Standorte begrenzt, sondern dezentral und teilt sich Ressourcen.
Unser Ziel ist es, dass Waren wieder verstärkt vor Ort produziert werden. Der Aufbau einer dezentralen Industrie würde nicht nur Geld in die Kasse der Kommunen spülen, sondern auch neue Arbeitsplätze vor Ort schaffen. Wir wollen daher die gesetzlichen Rahmenbedingungen schaffen, dass neue Technologien schnell und barrierefrei zum Einsatz kommen können. Wir wollen auch, dass wieder mehr Waren vor Ort und nicht in großen Einkaufszentren vor der Stadt verkauft werden. Der Aufbau eines fahrscheinlosen Öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) stärkt gerade kleinere Innenstädte und somit die Einzelhändler:innen vor Ort. Der fahrscheinlose ÖPNV gleicht Nachteile wie mangelnde Parkmöglichkeiten aus und hilft, dass kleine Geschäfte wieder mit Einkaufszentren und den Läden von größeren Ketten konkurrieren können.

Transparenz in Jobcentern

Akteneinsicht/Transparenz in Jobcentern

Wir fordern das uneingeschränkte Recht auf Akteneinsicht. Es muss die Möglichkeit eingeräumt werden, die gesamte persönliche, auch digitale Dokumentation (Aufzeichnungen, Profiling etc.) unmittelbar nach jedem Termin einzusehen und auf Verlangen ausgehändigt zu bekommen. Es sollen verbindliche, nachvollziehbare Informations- und Beratungsrichtlinien für das Jobcenter geschaffen werden, die den Leistungsberechtigten zugänglich sein müssen. Leistungsberechtigte sind schriftlich vollumfänglich und konkret im Vorfeld über ihre Rechte und Pflichten aufzuklären. Alle internen Arbeitsanweisungen sind offenzulegen.

Transparenz bei Arbeitslosenstatistik

Wir sprechen uns für eine ehrliche Arbeitslosenstatistik aus, in denen Menschen in Fördermaßnahmen usw. mit aufgeführt werden. Wir setzen uns dafür ein, dass die Bundesanstalt für Arbeit unverfälschte Zahlen veröffentlicht, die der Realität entsprechen.

Prozesskostenhilfe

Wir setzen uns dafür ein, dass jeder Mensch, unabhängig vom Einkommen, die Möglichkeit haben muss, seine Rechte vor einem Gericht geltend zu machen. Daher lehnen wir Einschränkungen im Bereich der Prozesskostenhilfe und des Beratungshilferechts ab, wenn hierdurch die Anspruchsvoraussetzungen für die Gewährung von Unterstützung angehoben werden. Persönlichkeitsrechte der Betroffenen müssen gewahrt bleiben und Hilfe Empfangende müssen sich darauf verlassen können, dass ihnen einmal gewährte finanzielle Hilfe nicht im laufenden Verfahren wieder entzogen wird.

Energiearmut verhindern

Mit der Armut kommt die Energiearmut. So wurden in 2017 bei 343.000 Haushalten in der Bundesrepublik die Versorgung mit Strom oder Gas abgestellt, wobei rund 1/3 der Abschaltungen in NRW erfolgte - die meisten davon im Ruhrgebiet. Konkret heißt dass frieren, nicht mehr warm duschen können und kein Internet, TV und Radio.
Daher wollen wir ein Umsteuern, ressortübergreifend und auf vielen Ebenen. Diese Forderungen sind an das Dossier der Verbraucherzentrale NRW "Energiearmut bekämpfen - Daseinsvorsorge sichern" mit seinen Kernforderungen angelehnt.
Den Begriff Energiearmut verbindlich definieren
Es soll eine Definition wie zum Beispiel in Großbritannien erfolgen: "Dort gilt ein Haushalt als energiearm, wenn er mehr als zehn Prozent seines Einkommens für den Kauf von Energie aufwenden muss, um im Hauptwohnraum 21 Grad Celsius und in den übrigen Räumen 18 Grad Celsius zu gewährleisten."
Ferner ist Energiearmut als Teil in den Armuts- und Reichtumsbericht aufzunehmen.
Energiesperren vermeiden
Die einer Sperrung vorhergehenden Maßnahmen (z.B. Mahnungen) sollen zunächst zu präventiven Maßnahmen wie Beratungen führen. Hier sollen bereits in den Schreiben Ansprechpartner:innen mit Adresse und Telefonnummer von Sozialbehörde, Verbraucherzentrale, etc. vermerkt sein.
Den automatischen Austausch von Daten zwischen Energieversorger und Behörde sehen wir aus datenschutzrechtlichen Gründen hingegen kritisch.
Es sollen bei gescheiterten präventiven Maßnahmen und somit anstehenden Sperrungen Verhältnismäßigkeit und mildere Mittel geprüft und angewendet werden. Notwendig ist unter anderem barrierefreier Text in einfacher Sprache, damit säumige Zahler:innen überhaupt die Folgen erkennen können.
Auch sollten Abschlagszahlungen oder Prepaid-Systeme möglich sein und verstärkt zum Einsatz kommen.
Gebühren und Nebenforderungen eindämmen
Bei Betroffenen führen Mahn- und Bearbeitungsgebühren, Sperrgebühren, Entsperrung, Verzugszinsen, etc. zu einer Verschärfung ihrer finanziellen Situation und letztlich zu einer Schuldenspirale, aus der Betroffene nur schwer herausfinden.
Die Entgeltpraxis einiger Energieunternehmen ist zudem nicht immer transparent. So können sich bis zu 13 zusätzliche Kostenkomponenten ansammeln.
Daher wollen wir eine transparente, vergleichbare Gebührenordnung, in der unberechtigte Gebühren unterbunden werden. Diese muss für den Verbraucher in verständlicher Sprache verfasst und barrierefrei lesbar sein.
Tarifwechsel zum günstigeren Anbieter erleichtern
Oft führen Bonitätsprüfungen (z.B. Schufa) der Energieunternehmen dazu, dass den Stromkund:innen nur der meist teuerere Tarif in der „Grundversorgung“ des lokalen Anbieters bleibt, selbst wenn sie noch nie eine Energierechnung säumig blieben. Diese Praxis erschwert die finanzielle Situation der Betroffenen unnötig. Gleichzeitig sind die Margen bei den Grundversorgungstarifen die höchsten in der Branche. Dieser Widerspruch, muss aufgelöst werden.
Dazu bedarf es größerer Transparenz der Preisgestaltung und die Auswahl an Alternativen. Ein automatisches Einstufen in die Grundversorgung soll unterbunden werden.
Grundversorgung als Daseinsvorsorge
Die Versorgung von Menschen mit Energie als am Gemeinwohl orientierte Dienstleistung ist Bestandteil kommunaler Daseinsvorsorge und zur Sicherstellung einer menschenwürdigen Existenz zwingend erforderlich. Diese Mindestversorgung muss daher entsprechend dem Sozialstaatsprinzip aus Artikel 20 Absatz 1 des Grundgesetzes über staatliche Leistungen und Hilfen sichergestellt sein.
Sowohl die Regelbedarfe gemäß Sozialgesetzbuch II und XII, als auch die BAföG-Sätze müssen dringend angepasst werden. Das gilt gleichermaßen für die damit im Zusammenhang stehenden Energieträger.
Einige Komponenten gehen nur in Zusammenarbeit mit Bundesinstitutionen. Hier wollen wir darauf hinwirken, dass sich die Landesregierung im Bundesrat für entsprechende Initiativen einsetzt.
Dazu zählt auch, dass endlich die EU-Richtlinie zum Elektrizitätsbinnenmarkt aus dem Jahr 2009, Artikel 3, Absatz 7, in Deutschland umgesetzt wird:
"Jeder Mitgliedstaat soll ein Konzept schutzwürdiger Kund:innen definieren und dafür Sorge tragen, dass für diese Gruppen ein angemessener Schutz in Bezug auf Energiearmut und Energiesperren besteht."

Migration, Integration und Umgang mit Schutzsuchenden

Einwanderung

Die jüngsten Wirtschafts- und Finanzkrisen sowie die durch die Europäische Kommission verhängte sogenannte Austeritätspolitik haben verheerende Auswirkungen auf die Realwirtschaft und Belastbarkeit der sozialen Sicherungssysteme in zahlreichen süd- und südosteuropäischen EU-Ländern. Vermehrt haben daher Menschen in den letzten Jahren ihre Heimatländer verlassen und sich in wirtschaftlich besser dastehenden Mitgliedstaaten wie Deutschland niedergelassen.
Einwanderung ist in NRW seit Jahrzehnten ein wesentlicher Bestandteil unserer Gesellschaft. Einwanderung hat uns vorangebracht. Ohne ehemalige Migrant:innen, die längst Bürger:innen unseres Landes geworden sind, wären wir in jeder Hinsicht ärmer.
Wir wollen, dass diese Realität endlich anerkannt wird und auch praktische Konsequenzen hat. In einem modernen Einwanderungsland hat eine Politik ausgedient, die auf Abschreckung setzt.
Wir wollen eine offene und bunte Gesellschaft, die im Hinblick auf den Fachkräftemangel, den demografischen Wandel, die Zukunft unserer Sozialsysteme und die Kreativität in Wirtschaft, Kultur und Gesellschaft ihre Chancen sieht und ergreift.

Piraten stehen für Willkommenskultur

Um eine gelungene Integration der Eingewanderten und Geflüchteten zu garantieren, müssen wir gezielte Maßnahmen finanzieren und die hier ankommenden Menschen bei der Integration aktiv unterstützen.
Wir setzen uns dafür ein, dass Rahmenbedingungen und Strukturen geschaffen werden, um den Paradigmenwechsel hin zu „Deutschland ist ein Einwanderungsland“ zu garantieren.
Erst wenn zu uns kommende Menschen eine Bleibeperspektive haben und sich willkommen fühlen, werden sie sich so integrieren können, dass wir alle uns gegenseitig bereichern.

Intensivierung des interkulturellen Dialogs

Handlungsübergreifend setzen wir uns dafür ein, interkulturelle Kompetenz auf allen Ebenen von Verwaltung und Gesellschaft zu stärken und die interkulturelle Öffnung entsprechender Institutionen und Organisationen weiterhin zu fördern.
Sensibilisierungsmaßnahmen und Maßnahmen zur aktiven Einbeziehung der Aufnahmegesellschaft, die die Akzeptanz von Zugewanderten steigern, sollen zusätzlich gefördert werden.
Von besonderer Bedeutung sind in diesem Zusammenhang präventive Projekte, die gewalt- und aggressionsfreies Verhalten fördern.

NRW braucht proaktive Integrationspolitik

Die Integration von Geflüchteten und Menschen mit Migrationshintergrund ist eine der zurzeit größten Aufgaben für Gesellschaft und Politik. Sie ist aber auch eine Chance, dem demografischen Wandel entgegen zu wirken und durch eine wachsende Bevölkerung die Rahmenbedingungen für die Konsolidierung der öffentlichen Haushalte zu setzen. Integration ist zudem eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe, die nur gelingen kann, wenn die Politik die Fehler der Vergangenheit vermeidet und es gelingt, die positiven Faktoren der Zuwanderung in den Vordergrund zu stellen.
Der zentrale Faktor hierbei ist es, sowohl der Aufnahmegesellschaft, als auch den neu zugewanderten Menschen eine positive Perspektive zu bieten. Menschen die hier in NRW ihren neuen Lebensmittelpunkt haben, müssen rechtlich und tatsächlich gleichgestellt werden. Dazu gehören selbstverständlich eine menschenwürdige Unterbringung, vollumfängliche, gesellschaftliche Teilhabe und gleichgestellte Versorgung aller.
Wir wollen eine Abkehr von der Politik der Abschreckung und der Abwehr von Zuwanderung und Flucht. Die bisherige Ausrichtung der Landespolitik hat viel zu lange Menschen in prekäre und aussichtslose Lagen gezwungen.
Wir sehen Integration als eine Querschnittaufgabe, die alle Bereiche von Politik und Leben berühren wird. Um diesen Aufgaben gerecht zu werden, setzen wir uns für die Einrichtung eines vollwertigen Integrationsministeriums ein, das alle nötigen Maßnahmen plant, koordiniert und umsetzt.

Gleichberechtigte Teilhabe

Die gleichberechtigte Teilhabe von Zugewanderten an allen Bereichen des alltäglichen Lebens ist unsere Zielsetzung im Handlungsfeld gesellschaftlicher Teilhabe und Integration. Von zentraler Bedeutung ist auch die Integration von Zugewanderten in das unmittelbare Wohnumfeld als Lebensmittelpunkt und wichtigstes Kontaktfeld. Hier spielt die Stärkung der gemeinsamen, aktiven Mitgestaltung ihres Wohnumfeldes mit Angehörigen der Aufnahmegesellschaft eine große Rolle. Ein wichtiges Element der gesellschaftlichen Teilhabe besteht zudem in dem Zugang zu Informationen über konkrete Partizipationsmöglichkeiten vor Ort. Diese wollen wir fördern und ausbauen.

Integration durch Sprache

Verständnis und Verständigung zwischen Menschen kann nur dann zustande kommen, wenn man sich versteht. Wir wollen mit der Sprachförderung bereits in den Landesaufnahmeeinrichtungen beginnen, unabhängig von Bleibeperspektive und Herkunft. Um das bewältigen zu können, muss umgehend ein Programm zur Gewinnung von Lehramt-Studierenden und pensionierten Lehrkräften aufgelegt werden. Selbstverständlich muss diesen Helfenden jederzeit der Zugang zu den Unterkünften gewährt werden. Die bereits vorhandenen Angebote im Bereich der digitalen Hilfe für Geflüchtete müssen zügig und konsequent weiter ausgebaut werden und in den Unterkünften die Möglichkeiten geschaffen werden, diese zu nutzen.
Regelschulen sollen dazu angehalten werden, auch mehrsprachige Klassen einzurichten. Dabei muss es selbstverständlich sein, dass Kinder mit deutscher Muttersprache ebenfalls an diesen Kursen teilnehmen können, denn erst über das Erlernen der Sprache schafft man Verständnis für die Lebenswelt des Gegenübers. Selbstverständlich muss das Land den Kommunen die hierfür notwendigen Mittel zur Verfügung stellen.
Integration ist nicht eine primäre Aufgabe der Kommunen, sondern des ganzen Landes.

Konsequent gegen Rassismus und Menschenfeindlichkeit

In den letzten Jahren hat Menschen- und Demokratiefeindlichkeit auch in NRW einen erschreckenden Zuwachs erfahren. Seit 2014 hat sich die Zahl der fremdenfeindlichen Straftaten verachtfacht. In all der Zeit wurde diese Entwicklung von Polizei, Politik und Justiz unterschätzt oder gar verharmlost. Fälle wie der rassistisch motivierte Brandanschlag von Altena zeigen hierbei die Schwachstellen der Sicherheitsbehörden auf. Damit muss Schluss sein. Kein Fußbreit den Rassisten und Menschenfeinden. Wir setzen uns für mehr politische Bildung für alle Menschen in NRW ein. Es ist Aufgabe der Schulen und Weiterbildungseinrichtungen in NRW interkulturelle Kompetenzen zu vermitteln, um so ein Klima des Miteinanders zu stärken und einen offenen und toleranten Wertekonsens zu stärken.
  • Wir wollen umgehend ein Antidiskrimierungsgesetz in NRW auf den Weg bringen.
  • Wir setzten uns dafür ein, den NRW-Verfassungsschutz auf Schwachstellen hinsichtlich der Abwehr von Rechtsextremismus und Rechtsterrorismus zu überprüfen.
  • Wir wollen sofort eine Sensibilisierungskampagne für die Situation von Geflüchteten und Menschen mit Migrationshintergrund starten.

Gemeinsam gegen Rassismus

Rassismus und kulturell begründete Diskriminierung sind nach wie vor ein gravierendes Problem, das dem friedlichen Zusammenleben in einer vielfältigen Gesellschaft im Wege steht. Gewalt und Einschüchterung aufgrund der Herkunft, Religion oder Kultur sind in jedem Fall inakzeptabel.
Darum muss Rassismus und Fremdenfeindlichkeit in jeder Form entschieden bekämpft werden. Dabei gilt es, das Augenmerk nicht nur auf den rechten Rand der Gesellschaft zu legen, sondern Vorurteilen und Intoleranz auch in der Mitte der Gesellschaft beim Alltagsrassismus, latent antisemitischen Stereotypen, der um sich greifenden Islamfeindlichkeit sowie anderen Formen von gruppenbezogener Menschenfeindlichkeit entgegenzutreten.
Wir möchten Kampagnen und Initiativen unterstützen, die sich zum Ziel gesetzt haben, das Verständnis zwischen verschiedenen Kulturen und Weltanschauungen zu verbessern, Vorurteile abzubauen und das Miteinander zu fördern. Ebenso solche, die rechtsextremen Aktivitäten entgegentreten und Menschen dabei helfen wollen, sich aus einschlägigen Kreisen zu lösen.

Umfassender Schutz für Frauen, Kinder, Jugendliche und LGBTQI-Geflüchtete

2016 waren 35% der Geflüchteten unter 18 und 33% weiblich. Gerade Frauen und Mädchen waren auf der Flucht besonders traumatisierenden Umständen ausgeliefert. Die Vorkommnisse in den NRW Landesunterkünften in Burbach und Olpe zeigen, dass NRW nur mangelhaft auf diese besonders schutzbedürftigen Menschen vorbereitet ist.
Es muss endlichen einen effektiven Schutzplan für Frauen, Kinder und besonders schutzbedürftige Gruppen in den Unterkünften in NRW geschaffen und dieser konsequent umgesetzt werden.
  • Wir streben an, Aufnahmeeinrichtungen zu schaffen die speziell für diese Gruppen geeignet sind.
  • Wir wollen einen Landesfinanzplan für Frauenhäuser erstellen.
  • Wir wollen gesonderte Unterkünfte und besondere Betreuung für Menschen die Opfer von sexualisierter Gewalt geworden sind.
  • Wir setzten uns dafür ein, auf der Stelle die Istanbul-Konventionen zu ratifizieren und die Normen unverzüglich umzusetzen.
  • Wir wollen, dass in den Unterkünften nur noch Menschen eingesetzt werden, die für diese sensiblen Aufgaben qualifiziert sind. Dazu kommen regelmäßige Fortbildungen und Schulungen. Sollte ein Vertragspartner nachgewiesenermaßen gegen diese Regeln verstoßen, muss das Vertragsverhältnis umgehend beendet werden.

Gleichberechtigte Gesundheitsvorsorge

Die WHO definiert Gesundheit als „körperliches, geistiges und soziales Wohlbefinden“. Sie bildet die Basis für eine aktive und selbstbestimmte Teilhabe an der Gesellschaft und ist somit die Voraussetzung für gelingende Integration.
  • Wir streben eine adäquate Gesundheitsversorgung für alle Menschen in NRW an.
  • Wir wollen die Einführung einer kommunalen Gesundheitskarte und die Förderung dieser durch das Land.
  • Wir wollen die Informationen über den Zugang zu Gesundheitsleistungen zu verbessern.

Mehr Wohnraum für alle und dezentrale Unterbringung von Geflüchteten

In den letzten Jahrzehnten wurde der soziale Wohnungsbau durch die Landespolitik schmählich vernachlässigt. Überall fehlt es an bezahlbarem Wohnraum. Nicht nur vor dem Hintergrund der zugewanderten Menschen, sondern auch für die einheimische Bevölkerung muss hier so schnell wie möglich Abhilfe geschaffen werden. Eine wesentliche Voraussetzung für gelingende Integration ist es nämlich, dass sowohl die Aufnahmegesellschaft als auch die Geflüchteten eine sichere Wohnsituation erfahren. Nur in den Quartieren und bei einer dezentralen Unterbringung kommt es zu einer echten Begegnung zwischen den Menschen.
In diesen Quartieren muss das Engagement von Integrationslots:innen und interkultureller Nachbarschafts- und Elternarbeit gefördert werden.
  • Wir setzten uns für die Bereitstellung von geeigneten Wohnbauflächen zum Verkehrswert für mietpreisgebundenen Wohnraum aus dem Bestand des Bau- und Liegenschaftsbetriebs des Landes NRW ein.
  • Wir wollen, dass eine dezentrale Unterbringung von Geflüchteten jederzeit einer zentralen vorzuziehen ist.
  • Wir streben an, Maßnahmen zur Information und Bewerbung vorhandener Förderungsmöglichkeiten des Landes im Zusammenwirken mit der NRW.Bank und den Partner:innen der Wohnungsbauoffensiven auszuweiten.

Radikalisierung und Straftaten vorbeugen

Die wesentlichen Regeln unseres Zusammenlebens gelten verbindlich für alle Menschen. Dass das so ist sieht man auch daran, dass die Quote der Straffälligen unter den Geflüchteten nicht höher ist als bei anderen Gesellschaftsschichten. Dennoch kam es immer wieder zu Anwerbungsversuchen durch salafistische und andere radikalislamische Organisationen im Umfeld von Unterkünften für Geflüchtete. Dieser Entwicklung muss dringend und konsequent vorgebeugt werden.
  • Wir wollen das Programm „Wegweiser“ strukturell vom Verfassungsschutz lösen und unabhängig gestalten.
  • Wir setzten uns dafür ein, zivilgesellschaftliche Organisationen, die sich zum Teil schon seit Jahrzehnten mit Deradikalisierung beschäftigen, zu stärken.
  • Wir streben eine personelle Stärkung der Schulsozialarbeit an.
  • Wir wollen die Stärkung der demokratischen Zivilgesellschaft, um Islamfeindlichkeit und verfassungsfeindlichem Salafismus den Nährboden zu entziehen.

Integration durch Sport - Teamgeist stärken

Sport leistet einen wichtigen Beitrag für das gemeinschaftliche Zusammenleben vor Ort und bringt Menschen zusammen. Sportvereine und –verbände wirken im ehrenamtlichen Bereich vielerorts bereits jetzt als Integrationsmotoren. Nicht umsonst hat der Landessportbund NRW das Handlungskonzept „Von der Willkommenskultur zur Integration“ aufgelegt. Ehrenamtliches Engagement in Sportvereinen kann hiermit auch einen wichtigen Beitrag zum Spracherwerb leisten, indem niedrigschwellige Sprachanlässe geboten werden. Darüber hinaus trägt Bewegung in Gemeinschaft zu einer positiven Erfahrung bei und somit auch zu einem Aufbau des Selbstwertgefühls.
  • Wir wollen die Stärkung von Multiplikatoren mit Migrationshintergrund und eine zielgruppenspezifische Ansprache.
  • Wir streben an, Vereine bei der Durchführung von Spielfesten, oder Sprachförderkursen stärker zu unterstützen.
  • Wir setzten uns dafür ein, zielgruppenspezifische Sportangebote für Geflüchtete sowie spezielle Angebote für Mädchen und Frauen zu fördern.
  • Wir wollen Qualifizierungsmaßnahmen für Geflüchtete und Vereinsmitgliedern zu Übungsleiter:innen, Sporthelfer:innen und Schiedsrichter:innen fördern.
  • Wir setzten uns dafür ein, kurzfristig ein Unterbringungskonzept zu entwickeln, dass bei der Unterbringung von Geflüchteten nicht auf Sporteinrichtungen zurückgreifen muss.

Schulpolitik durch Integration und Inklusion

Bildung ist für eine gelungene Integration ein zentraler Baustein. Hierbei muss für alle Kinder und Jugendliche rechtzeitig eine adäquate schulische Förderung sichergestellt werden. Dazu braucht es genügend Lehrkräfte, die auch im Umgang mit kultureller Vielfalt und der besonderen Lebenslage geflüchteter Kinder und Jugendlicher geschult sind. Darüber hinaus bedarf es des Ausbaus von Schulsozialarbeit und Schulpsychologie. Die allgemeine Schulpflicht für alle Kinder und Jugendliche unabhängig von Herkunft oder Aufenthaltsstatus, gilt schon lange in NRW. Deshalb müssen alle Geflüchteten ein Bildungsangebot mit dem Ziel eines Abschlusses und/oder einer Ausbildung erhalten.
  • Wir wollen umgehend auf den erhöhten Lehrkräftebedarf reagieren und die Personalbedarfe an Schulen regelmäßig prüfen, um proaktiv handeln zu können.
  • Wir setzen uns dafür ein, das Fortbildungsangebot „Deutsch als Zweitsprache“, das auch Inhalte über Wertvorstellungen erhält, schrittweise auszubauen.
  • Wir wollen gemeinsam mit den Kommunen eine Lösung für die Schaffung weiterer Lernräume zu finden.

Deutschkurse

Wir setzen uns für die Förderung von Maßnahmen ein, allen Migrant:innen jederzeit Deutschkurse zu ermöglichen bis das Sprachniveau B1 erreicht ist. Zudem soll zukünftig kein geflüchteter Mensch selbst die Kosten dafür tragen müssen.

Bildung endet nicht mit 18

Eine ebenso große Herausforderung für das Bildungssystem sind die zu uns kommenden Geflüchteten, die das 18. Lebensjahr bereits vollendet haben. Schätzungsweise sind davon 81% wiederum unter 35 Jahre alt. Diesen Menschen muss der geeignete Zugang zu Bildung eröffnet werden. Dabei ist der Stand der Vorbildung sehr unterschiedlich und reicht von Menschen ohne Schulabschluss, bis zu Absolventen von Universitäten. Hier muss sowohl an Alphabetisierung, als auch an der Anerkennung existierender Berufsabschlüsse gearbeitet werden.
  • Wir wollen Bildungsangebote für junge Erwachsene weiter ausbauen und fördern.
  • Wir setzen uns dafür ein, die kommunalen Integrationszentren als wichtige Schnittstelle für weitere Bildungsplanung strukturell zu stärken.
  • Wir wollen geeignete Rahmenbedingungen für junge Erwachsene schaffen, um ihnen einen Schulabschluss, eine Ausbildung oder auch das Studium an einer Hochschule zu ermöglichen.

Ausbildung und Studium

Der Zugang zu Ausbildung und Studium für Geflüchtete und Migrant:innen muss gleichberechtigt ermöglicht werden, um gerade in einer alternden Gesellschaft wie der Deutschlands die Chancen durch Migration zu nutzen und Perspektiven für alle zu entwickeln. Außerdem müssen ausländische Schulabschlüsse einfacher anerkannt werden.

Hochschulen zu Orten der Integration machen

Gerade die Hochschulen in NRW haben vielfältige Erfahrungen mit dem Thema Integration. Studierende aus der ganzen Welt kommen nach NRW, um ein Studium an einer Hochschule aufzunehmen. Zudem bestehen an vielen Hochschulen bereits jetzt unter den Beschäftigten und Studierenden Strukturen zur hauptberuflichen und ehrenamtlichen Integrationsarbeit. Ohne eine gemeinsame Strategie wird es aber nicht gelingen, die vielen vor Ort existierenden Aktivitäten zu einem integrativen Gesamtkonzept zu bündeln.
  • Wir wollen die aus Mitteln des Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) finanzierte Fördermaßnahme „Integra“ des deutschern Akademischen Austauschdienst nutzen, um die Studierfähigkeit von Geflüchteten herzustellen und ihnen den Einstieg in die Hochschulen zu ermöglichen.
  • Wir setzen uns dafür ein, die Beschränkungen bei studienvorbereitenden Deutschkursen aufzuheben.
  • Wir wollen an allen Hochschulen Ansprechpartner:innen für die Integration von Geflüchteten zu benennen.
  • Wir wollen die Hochschulen durch auskömmliche Grundfinanzierung bei der Bewältigung der genannten Herausforderungen zu helfen.

Direkter Zugang zum Arbeits- und Ausbildungsmarkt

Für eine langfristige Integration ist auch der Zugang zum Arbeitsmarkt ein wichtiger Schlüssel zum Erfolg. An einigen Stellen, wie zum Beispiel beim Handwerk, gibt es bereits vorbildliche Initiativen. Aber das Land NRW hat es bisher versäumt, einen frühzeitigen und breiten Zugang zum Arbeitsmarkt zu schaffen. So wird an der komplizierten und teuren Vorrangsprüfung festgehalten, die Geflüchteten den Zugang zum Arbeitsmarkt unnötig erschwert. Diese Zugangshürden sind nicht nur diskriminierend, sondern in Zeiten des Fachkräftemangels eine verantwortungslose Verschwendung von Potential. Diese Abwartepolitik hat verheerende Folgen sowohl für den Einzelnen als auch für die Gesellschaft als Ganzes. Zudem führt eine Integration von Geflüchteten in den Arbeitsmarkt nicht nur zu einer Bekämpfung des Fachkräftemangels, sondern setzt positive Konjunkturimpulse, wie das Deutsche Institut für Wirtschaftsforschung 2015 bestätigt hat.
  • Wir wollen ein Ende der Vorrangsprüfung.
  • Wir wollen die Anerkennung von nicht-zertifizierten Kompetenz durch eine Möglichkeit zur Abgabe von Arbeitsproben zu erleichtern.
  • Wir wollen gemeinsam mit Arbeitgeberverbänden und Gewerkschaften Aus-, Fort- und Weiterbildungsprogramme zu schaffen die zur Integration von Geflüchteten in den Arbeitsmarkt geeignet sind.

Familie, Kinder, Jugend

Familien- und Queerpolitik

Freie Selbstbestimmung von geschlechtlicher und sexueller Identität und Orientierung

Wir stehen für eine Politik, welche die freie Selbstbestimmung von geschlechtlicher und sexueller Identität und Orientierung respektiert und fördert. Fremdbestimmte Zuordnungen zu einem Geschlecht oder zu Geschlechterrollen lehnen wir ab.
Diskriminierung aufgrund des Geschlechts, der Geschlechterrolle, der sexuellen Identität oder Orientierung ist Unrecht, weshalb wir auch die Erfassung des Merkmals „Geschlecht“ durch staatliche Behörden sowie den Zwang zu geschlechtseindeutigen Vornamen ablehnen.
Positiv sehen wir, dass das Gesetz zum Schutz von Kindern mit Varianten der Geschlechtsentwicklung im Mai 2021 eingeführt wurde und somit auch in NRW nach § 1631 e BGB Gültigkeit hat.
Kinder und Jugendliche können derzeit mit Zustimmung ihrer gesetzlichen Vertretung den Namen und Personenstand ändern. Wir streben an, dass Jugendliche ab Vollendung des 14. Lebensjahres eigenständig über die Änderung entscheiden dürfen. Dies entspricht zum einen der zunehmenden Entscheidungsfähigkeit, die Jugendlichen in anderen Rechtsbereichen, z. B. bei der Wahl der Konfession bzw. Religion, zugetraut wird. Zum anderen ist die Berücksichtigung des Willens von Kindern und Jugendlichen sowie deren Diskriminierungsschutz aufgrund der UN-Kinderrechtskonvention eindeutig geboten.
Das Transsexuellengesetz (TSG) ist ein Bundesgesetz und es unterliegt der freiwilligen Gerichtsbarkeit (FamFG). Viele Verfahren nach TSG laufen über Prozesskostenhilfe (PKH). Je nach den wirtschaftlichen Verhältnissen wird diese bisher mit oder ohne Ratenzahlung bewilligt.
Wir setzen uns dafür ein, dass Jugendliche ab dem 16 Lebensjahr den Antrag ohne Erziehungsberechtigte und Vormundschaft durchführen können. Zudem wollen wir, dass bei allen Verfahren nach dem TSG die Verfahrenskostenbeihilfe als Hilfe gewährt wird, unabhänging vom Einkommen oder Vermögen.

Bekämpfung von Homophobie und Transphobie

Homophobie oder Transphobie bezeichnen eine soziale Abneigungen gegenüber Menschen, die in ihrer sexuellen Orientierung oder Geschlechtsidentität von der Heteronormativität abweichen.
Wir setzen uns für die Unterstützung von Initiativen ein, welche die Akzeptanz und Selbstbestimmung sexueller Vielfalt fördern. Ziel sollte es sein, eine Auseinandersetzung mit Homophobie und Transphobie in der Gesellschaft zu initiieren und einen positiven Wandel zu Respekt von selbstbestimmten Lebensentwürfen zu erwirken. Straftaten mit homophobem oder transphobem Hintergrund sollen in die polizeiliche Kriminalstatistik separat aufgenommen werden, um die Reichweite der Problematik sichtbar zu machen.

Anerkennung von sexueller Verfolgung als Asylgrund

In vielen Ländern der Welt werden Menschen aufgrund ihrer geschlechtlichen oder sexuellen Identität bzw. Orientierung diskriminiert oder kriminalisiert.
Wir setzen uns dafür ein, dass diese Nachstellungen, gleich, ob sie staatlich gelenkt oder nur geduldet sind, als Asylgrund anerkannt werden. Abweichende geschlechtliche oder sexuelle Identität, bzw. Orientierung, darf nicht als Krankheit oder Perversion eingestuft werden.

Freie Selbstbestimmung partnerschaftlicher Lebensmodelle

Wir bekennen uns zum Pluralismus des Zusammenlebens. Politik muss der Vielfalt der Lebensstile gerecht werden und eine wirklich freie Entscheidung für die individuell gewünschte Form des Zusammenlebens ermöglichen. Eine historisch gewachsene, strukturelle und finanzielle Bevorzugung ausgewählter Modelle lehnen wir ab.

Familien rechtlich gleichstellen und fördern

Unabhängig vom gewählten Lebensmodell genießen Lebensgemeinschaften, in denen Kinder aufwachsen oder schwache Menschen versorgt werden, einen besonderen Schutz.
Wir setzen uns für die gleichwertige Anerkennung von Lebensmodellen ein, in denen Menschen füreinander Verantwortung übernehmen. Unsere Familienpolitik ist dadurch bestimmt, dass solche Lebensgemeinschaften vor dem Gesetz gleichgestellt werden müssen.

Ausbau von Familientoiletten

Junge Familien stehen regelmäßig vor der Frage, ob es richtig ist, wenn die Mutter ihren Sohn mit auf die Damentoilette oder der Vater seine Tochter mit auf die Herrentoilette nimmt. Für Väter mit Kleinkindern besteht oft gar keine Möglichkeit, das Kind zu wickeln, da Wickeltische, wenn sie nicht in der Behindertentoilette angebracht sind, im Regelfall auf der Damentoilette vorzufinden sind.
Wir möchten den Ausbau von Familientoiletten fördern. In einem ersten Schritt sollten öffentliche Einrichtungen, die neu- oder umgebaut werden mit Familientoiletten ausgestattet werden. Darüber hinaus sollen bei Neubaumaßnahmen wie Einkaufszentren u. ä. entsprechende Einrichtungen vorgesehen werden.

Frauenförderung und Gewaltschutz

Wichtige Anlaufstellen für die Frauenförderung und den Gewaltschutz sind in NRW seit Jahrzehnten chronisch unterfinanziert. Damit können sie nicht nur dem Bedarf kaum Rechnung tragen, sondern es führt auch dazu, dass die Angebote von den Mitarbeiterinnen nur noch durch Selbstausbeutung erbracht werden können. Wir streben eine pauschale Aufstockung der Mittel für die Fraueninfrastruktur an, sowie einen gezielten Ausbau bei Angeboten für gewaltbetroffene und wohnungslose Frauen sowie in der Beratung von Sexarbeitern und Sexarbeiterinnen.

Ablehnung von gesetzlichen Quoten

Auch heute noch werden Frauen in vielen Bereichen benachteiligt. Für eine echte Gleichstellung müssen rechtliche und gesellschaftliche Rahmenbedingungen geschaffen werden. Gesetzlich bestimmte Quoten für Personen in Wirtschaft, Verwaltung oder auf Listen bei Wahlen zu Volksvertretungen lehnen wir, egal aufgrund welchen Merkmals, jedoch ab. Stattdessen wollen wir die jeweiligen gesellschaftlichen Zugangshürden minimieren und so für eine wirkliche Gleichberechtigung aller Menschen sorgen.

Kinder- und Jugendpolitik zukunftsgerecht gestalten

Kindergrundsicherung einführen

Vielfach sind Kinder, Jugendliche und junge Menschen von Armut bedroht. Schlechte finanzielle Verhältnisse in Familien verhindern auch den Zugang zu gesellschaftlicher Teilhabe. Die bisherige Ausgestaltung der Transferleistungen ist zum einen zu niedrig, zum anderen durch den Verwaltungsaufwand nicht niederschwellig genug. So erreicht das Geld nicht jeden Anspruchsberechtigten.
Wir setzen uns daher für eine auskömmliche Kindergrundsicherung als Brückentechnologie hin zu einem bedingungslosen Grundeinkommens ein.
Die Kindergrundsicherung wird an jedes Kind, jungen Menschen und Menschen über 18 in Ausbildung gezahlt. Um sie sozial gerecht bzw. entsprechend der finanziellen Leistungsfähigkeit der Eltern auszugestalten, soll sie mit steigendem elterlichen Einkommen langsam abgeschmolzen werden. Im Ergebnis erhalten Kinder und ihre Familien einen Mindestbetrag von 330 Euro, der der maximalen Entlastung durch die derzeitigen Kinderfreibeträge entspricht. Je niedriger das Familieneinkommen ist, desto höher fällt der Betrag der Kindergrundsicherung aus.
Bisherige pauschal bemessene Transferleistungen werden ersetzt. Für Sonder- oder Mehrbedarfe im Falle behinderter oder kranker Kinder oder bei überdurchschnittlichen Wohnkosten, Umzügen und Klassenreisen soll weiterhin der Grundsicherungsträger zuständig sein.
Aktuell würden wir die Höhe des verfassungsrechtlich notwendigen Existenzminimums in Höhe von 695 Euro monatlich als Kindergrundsicherungsbedarf ansetzen.
In einem ersten Schritt wird es erforderlich sein die Transferleistungen im Rahmen des Bürokratieabbaus zu vereinfachen. Leistungen wie Kindergeld, Kinderzuschlag, Gelder aus dem Paket Bildung und Teilhabe, BAföG, Kinderwohngeld, Sozialgeld, Unterhaltsvorschuss, etc. müssen in einer Behörde wohnortnah zu beantragen sein.
Im Hinblick auf die Verpflichtung nach dem Onlinezugangsgesetz (OZG) Anträge auch online stellen zu können, setzen wir uns für einen geeignete Plattform für Familienleistungen in NRW ein, die besonders niederschwellig nutzbar ist.
Mit dem Starke-Familien-Gesetz hat die Bundesregierung erkannt, dass Familien stärker gefördert und finanziell besser ausgestattet werden müssen, jedoch reichen die bisherigen Änderungen bei weitem nicht. Wir werden uns dafür einsetzen, dass NRW ein klares Zeichen für die Einführung der Kindergrundsicherung abgeben wird.

Überwachung von Kindern und Jugendlichen

Kinder und Jugendliche haben das Recht, frei und ungezwungen aufzuwachsen. Der Schutz der Privatheit sollte vor Kindern und Jugendlichen nicht halt machen. Sie sollten nicht schon in jungen Jahren an Überwachung gewöhnt werden. Daher setzten wir uns für das Verbot von Kameras in öffentliche Gebäuden und Plätzen wie Schulen, Kindergärten, Spielplätze usw an denen sich überwiegend Kinder und Jugendliche aufhalten ein.

Wahlalter herabsetzen

Wir setzen uns für die Absenkung des Wahlalters bei Kommunalwahlen und Landtagswahlen auf 14 Jahren ein. Das passive Wahlrecht bleibt auch weiterhin bei 18 Jahren. Für den Altersbereich von 14 - 16 Jahren besteht eine Verpflichtung zur Eintragung in ein Wähler:innenverzeichnis und eine Briefwahl ist ausgeschlossen. Durch diese Vorgehensweise soll sichergestellt werden, dass Jugendliche auf Eigeninitiative an der Wahl teilnehmen.

Kinder und Jugendliche beteiligen

Auch 32 Jahre nach Ratifizierung der UN-Kinderrechtskonvention werden in NRW Kinder und Jugendliche nicht angemessen in sie betreffende Entscheidungen einbezogen.
Wir setzen uns dafür ein, dass Kinder und Jugendliche die Möglichkeit bekommen, sich an Entscheidungsprozessen aktiv zu beteiligen. Kinder und Jugendliche sollen vor allem in ihrer eigenen Lebenswelt, wie z. B. in Kita, Schule, Jugendzentrum oder Politik, mitbestimmen können. Ihnen muss die Möglichkeit gegeben werden, sich aktiv einzubringen und an der Gestaltung ihres Alltages beteiligen zu können.

Bestehende Beteiligungsstrukturen evaluieren

Bestehende Beteiligungsstrukturen in NRW wie Schüler:innen-Vertretungen oder Kinder- und Jugendräte müssen hinsichtlich ihrer Mitwirkungsmöglichkeiten überprüft werden.
In diesen Evaluationsprozess sind die Betroffenen einzubinden, um eine umfassende Bewertung der vorhandenen Strukturen zu erhalten und bedarfsgerechte Veränderungen herbeizuführen.

Verbindliche Einführung eines Jugendchecks in NRW

Wählen alleine reicht nicht aus. Tagtäglich entscheiden Abgeordnete über Anträge und Gesetzesvorhaben, die junge Menschen in der Gegenwart und der Zukunft betreffen. Selten werden diese Auswirkungen jedoch ausführlich betrachtet und Jugendliche angehört. Der Jugendcheck ist ein Verfahren, mit dem Politik sich verpflichtet, zu prüfen, ob ihre Vorhaben gute oder schlechte Folgen für junge Menschen haben.
Wir unterstützen daher die Initiative des Landesjugendrings NRW zur Einführung eines solchen Instrumentes auf Landesebene.

Einmischen, aber richtig - Jugendparlamente einführen

Wir setzen uns außerdem für die Verankerung eines echten Jugendparlaments in der nordrhein-westfälischen Verfassung ein. Gerade die seit 2019 aktive Bewegung FFF (Fridays for Future) hat gezeigt, dass viele junge Menschen in politischen Meinungsbildungsprozessen beteiligt werden wollen, dies jedoch nicht können. So bleibt nur die Möglichkeit mit Klimastreiks die Aufmerksamkeit auf sich zu lenken.
In einem Jugendparlament können gewählte Jugendliche und deren Beschlüsse konkreten Einfluss auf laufende Beratungsprozesse im Landtag NRW nehmen.
Die Kinder- und Jugendparlamente sind Beratungsgremien mit Rede-, Antrags- und aufschiebendem Vetorecht, welche die Interessen der Kinder und Jugendlichen gegenüber den bei Landtags- bzw. Bundestagswahlen gewählten Mandatsträgern vertreten. Die Kinder- und Jugendparlamente werden demokratisch durch alle im jeweiligen Wahlgebiet lebenden Kinder und Jugendliche, die das 21 Lebensjahr noch nicht vollendet haben, gewählt.

Kinder- und Jugendbeauftragte

Kinder und Jugendliche brauchen eine starke Vertretung für die Wahrung ihrer Rechte und Belange.
Wir wollen die Schaffung der Stelle eines/r unabhängigen Landesbeauftragten für die Rechte und Belange von Kindern und Jugendlichen in Nordrhein-Westfalen. Die Stelle solcher Landesbeauftragten ist dabei mit einem ausreichenden Handlungsspielraum sowie mit ausreichenden finanziellen und personellen Mitteln auszustatten.

Jugendliche stärken

Aufgabe einer Ombudschaft im Rahmen der Arbeit der öffentlichen Jugendhilfe ist es, das Machtungleichgewicht zwischen Beteiligten (Kindern/Jugendlichen, Eltern und Jugendämtern) auszugleichen, mit dem Ziel, eine gerechte Entscheidung bei Streitfragen zu erreichen.
Konkrete Aufgabe der Ombudschaft NRW:
  • informiert Kinder, Jugendliche und Erwachsene über ihre Rechte auf Leistungen nach dem SGB VIII (Kinder- und Jugendhilfe)
  • unterstützt Kinder, Jugendliche und Erwachsene, die sich bei der Leistungsgewährung durch ein Jugendamt nicht ausreichend beteiligt, beraten und beschieden fühlen
  • unterstützt junge Menschen, die durch einen freien Träger betreut werden, hiermit nicht zufrieden sind und sich persönlich beschweren möchten
In den vergangenen Jahren hat sich die Ombudschaft Jugendhilfe NRW hierfür erfolgreich eingesetzt. Ziel muss es sein, auch auf kommunaler Ebene Ombudschaften in der Jugendhilfe zu etablieren.
Die finanzielle Ausstattung der Jugendämter ist katastrophal. Dadurch sind die Kommunen im personellen Bereich schlecht ausgestellt. Diese Mittel müssen deutlich angehoben werden, um den Personalschlüssel zu verbessern.

Jugendliche und ihre digitale Lebenswelt erkennen, akzeptieren und fördern

Smartphones gehören zur Lebenswirklichkeit junger Menschen. Die Nutzung von Smartphones zu verbieten oder bestimmte Apps zu verteufeln, ist kein sinnvoller pädagogischer Ansatz. Kinder und Jugendliche sollen sich in ihrer “digitalen Welt” zurechtfinden und durchsetzen können und über Chancen und bestehende Gefahren aufgeklärt werden.
Wir setzen uns dafür ein, dass Kindern und Jugendlichen der Umgang mit digitalen Medien neutral beigebracht wird. In der Kinder- und Jugendarbeit sollen die Chancen, die sich durch die Digitalisierung eröffnen, erkannt und gefördert werden.

Offene Gestaltung des Kinder- und Jugendförderplans

Der Kinder- und Jugendförderplan wird im Wesentlichen ohne Beteiligung des Landtags erarbeitet. Wir erachten das für falsch und wollen, dass eine frühere Beteiligung des Landtags ermöglicht wird.
Wir setzen uns daher für eine offene Gestaltung des Kinder- und Jugendförderplans ein. Hierbei ist neben den Verbänden und Organisationen sowie den Selbstvertretungen Jugendlicher auch der Fachausschuss des Landtags frühestmöglich in die Beratungen einzubeziehen.

Bedarfsgerechte und kostendeckende Investitionen in die Zukunft

Die seit Jahren stagnierenden Landeszuschüsse in Kinder- und Jugendarbeit führen in den Einrichtungen und Verbänden zu einem Rückgang der Angebote. Es bedarf einer größeren Anerkennung der Kinder- und Jugendarbeit und einer auskömmlichen Finanzierung der Strukturen.
Wir setzen uns auch dafür ein, dass der Etat des Kinder- und Jugendförderplans des Landes erhöht wird. Zudem soll dieser dynamisch gestaltet werden, damit Kostensteigerungen künftig direkt aufgefangen werden können. Hierbei ist auch zu beachten, dass der Kinder- und Jugendförderplan flexibler gestaltet werden muss, um z.B. bedarfsgerechte Angebote für geflüchtete Kinder und Jugendliche zu entwickeln.

Gesundheit

Zukünftiger Umgang mit Pandemien

Effektive und nachhaltige Maßnahmen zur Eliminierung des Krankheitserregers Sars-Cov2 sind zu treffen, diese Maßnahmen beizubehalten und dürfen nicht bei leicht sinkenden Inzidenzzahlen wieder zurückgefahren werden. Die epidemische Notlage von nationaler Tragweite, aus dem Infektionsschutzgesetz nach § 5 Absatz 1 Satz 1 ist beizubehalten.
Unser Ziel ist eine Gesundheitswehr. In der Gesundheitswehr sollen alle Institutionen des Bevölkerungsschutzes und der Wissenschaften, die im medizinisch-gesundheitlichen Bereich tätig sind, in eine gemeinsame Institution zusammenfinden. Auf eine Vernetzung aller wird großen Wert gelegt. Als Beispiele: Virologie, Epidemiologie, Medizin

Gleichberechtigung bei der Blutspende

Die durch die Coronapandemie bedingte aktuelle Notlage bei Blutkonserven hat bei den Verantwortlichen zum Umdenken geführt. Ärzteverband, Robert Koch-Institut (RKI) und Paul Ehrlich Institut haben sich nun für die Blutspende von MSM ausgesprochen.
Unser Ziel ist auch weiterhin eine grundsätzliche Zulassung zur Blutspende von:
  • MSM (Männern, die Sex mit Männern haben),
  • weiblichen und männlichen Sexarbeitende
  • sowie Drogenkonsument:innen, die Drogen intravenös (i.v.) anwenden oder schnupfen.
Sie dürfen durch keinerlei Fristen, die länger sind als jene für “ungeschützten Sex” praktizierende, heterosexuelle Männer, (also 4 Monate), von der Blutspende ausgeschlossen werden.
Wir setzen uns für eine entsprechende Änderung des Transfusionsgesetzes ein.

Organspendeausweis

Wir unterstützen die von der Bundesärztekammer favorisierte Widerspruchslösung bei der Organspende. Der mögliche Widerspruch soll dabei auf einem Organspendeausweis vermerkt sein. Eine formlose Erklärung, die mitgeführt wird, soll dabei genauso Gültigkeit haben. Eine Registrierung in einem Widerspruchs- oder Organspenderegister lehnen wir ab. Weitere Änderungen des Transplantationsgesetzes, die eine Schwächung der Rechte von Organspender:innen beinhalten, lehnen wir ebenfalls ab. So soll auch weiterhin die Hirntodfeststellung von zwei unabhängigen Ärzt:innen, die nicht an der Transplantation beteiligt sind, nach einem festen Ablauf durchgeführt werden. Ebenso beibehalten werden soll die Informationspflicht der Krankenkassen.

Notfallmedizin in NRW stärken

Die Überlebenschancen von Patient:innen hängen in Notfallsituationen unmittelbar von der Reaktion beteiligter Menschen ab. Um die Bevölkerung besser in die Lage zu versetzen, in solchen Situationen richtig zu handeln, streben wir Programme zur Förderung von Ersthelfer:innenmaßnahmen in allgemein- und weiterbildenden Bildungseinrichtungen an. Ein angemessenes Verhalten in Notfallsituationen soll auch durch die Einrichtung und Förderung von Schulsanitätsdiensten auf freiwilliger Basis in Bildungseinrichtung erleichtert werden.
Unterstützend möchten wir die Verbreitung von Defibrillatoren im öffentlichen Raum über das bisherige Maß fördern.
Weiterhin unterstützen wir die Einrichtung von APP`s, die regional in der Lage sind bei Notfällen Fachpersonal im Umkreis zu verständigen. Gerade im ländlichen Bereich liegen die Zeiten bis zum erfolgten Einsatz an der oberen zulässigen Grenze - also rund 11 Minuten. Diese Zeit sinnvoll mit Ersthelfer:innen zu gestalten kann Leben retten.

Den Beruf der Hebamme zukunftssicher erhalten

Uns ist der Erhalt der Wahlfreiheit des Geburtsortes für Schwangere und der Erhalt der Versorgung mit Hebammenhilfe wichtig. Jede Schwangere muss einen Anspruch auf 1:1-Betreuung durch eine Hebamme haben, ob zuhause, im Geburtshaus oder in der Klinik.
Wir setzen uns dafür ein, dass die wohnortnahe, flächendeckende Versorgung der Schwangeren durch freiberufliche Hebammen sichergestellt wird und deren Arbeit auch zukünftig in Deutschland erhalten wird, sowie die Hebammenleistungen entsprechend der hohen Verantwortung des Berufes angemessen bezahlt werden.
Wir wollen die Verpflichtung der Kliniken,
  • der angestellten Hebamme Art und Umfang der abgeschlossenen Haftpflichtversicherung mitzuteilen
  • die Einrichtung eines steuerfinanzierten Fonds für Haftpflichthärtefälle für außerklinische und klinische Geburtshilfe
  • die Verkürzung der Verjährungsfrist auf 10 Jahre
  • die Festlegung einer Haftungsobergrenze, so dass z.B. Inflationsrisiken über die Zeit der Verjährungsfrist ausgeglichen sind
Wir setzen uns für den Erhalt der wohnortnahen, flächendeckenden und niedrigschwelligen geburtshilflichen Versorgung und Verbesserung der Versorgung von Müttern und Neugeborenen ein.
Außerdem unterstützen wir das Bestreben, die Ausbildung von Hebammen in Deuschland zu akademisieren, um den Berufsabschluss international vergleichbar zu machen und die Hebammenwissenschaft als Forschungsfeld voranzutreiben.

Moderne Geburtshilfe vor Ort

Wir wollen neue Konzepte etablieren, die mit dem Zuschuss öffentlicher Mittel dazu beitragen können, gute Strukturen einer modernen Geburtshilfe vor Ort zu gewährleisten. 1:1 Betreuung pro Hebamme 1 Patient:in. Unser Ziel ist, die Geburten auf natürlichem Wege zu fördern und die Geburten per Kaiserschnitt einzudämmen.

Diagnostische Anerkennung bei ME/CFS

Wir wollen, dass die bestehende Diagnostik von ME/CFS (Myalgische Enzephalomyelitis/Chronisches Fatigue-Syndrom) nach den "Kanadischen Konsens Kriterien" anerkannt wird. Hausärzt:innen sollen die Diagnose stellen, wenn die Kriterien erfüllt werden und die bekannten Ausschlüsse abgeklärt wurden. Diese Diagnose und die Schwere nach "Bell-Skala" soll auch von sozialen Einrichtungen und den Versorgungsämtern anerkannt werden.
Die Diagnostik soll weiter klarifiziert fortgeführt und gesichert werden. Kontraproduktive Therapien und Rehabilitationsmaßnahmen sollen nicht verpflichtend sein und je nach Krankheitszustand angepasst werden. Ärzt:innen sollen vermehrt Fortbildungen für diese Erkrankung angeboten werden. Patient:innenvereinigungen wie Fatigatio e.V. sollen zusätzlich gefördert und ihre Expertise beachtet werden.

Forschung fördern bei seltenen und/oder schwerwiegenden Erkrankungen

Wir setzen uns dafür ein, dass die finanziellen Mittel für die Erforschung von Ursprung, Entstehung, Diagnostik und Therapie/Medikation und ihrer Wirkungsweise bei seltenen und/oder schwerwiegenden Erkrankungen drastisch erhöht werden.
Nicht ausschließliche Krankheitsliste hierzu: ME/CFS, Long-Covid, PostVirale Erkranknungen/Long Haulers, Rheumatische Erkrankungen Mitochondriopathien, Fibromyalgie, chronische Borreliose und andere chronische Erkrankungen mit Langzeitfolgen, insbesondere auch im neurologischen Spektrum.

e-Health

Im Gesundheitssystem ist das Spannungsfeld zwischen Sinnhaftigkeit, der Notwendigkeit von Datenaustausch und Vernetzung und dem notwendigen Datenschutz und Schutz der Persönlichkeitsrechte, sowie der ärztlichen Schweigepflicht äußerst sensibel.
Wir wollen bei der Digitalisierung des Gesundheitswesens die konsequente Umsetzung zugunsten der Patient:innen und nicht der Gesundheitswirtschaft. Ein Austausch von Krankendaten zwischen behandelnden Ärzt:innen ist oft im Interesse der Patient:innen, da Fehlbehandlungen und Fehlmedikamentierungen verhindert werden können. Auch moderne Behandlungsverfahren sind auf den Datenaustausch angewiesen, wenn etwa Ärzt:innen einen OP-Roboter in einem anderen Raum, Gebäude oder Ort bedienen.
Wir begrüßen diese technischen Möglichkeiten, die den Patient:innen zugute kommen.Bei diesem sinnvollen, notwendigen und sich ausweitenden Datenaustausch setzten wir uns ein für den konsequenten Einsatz von geeigneter Ende zu Ende Verschlüsselungssoftware und wo möglich Anonymisierung der Daten, sofern eine Weitergabe notwendig wird.
Zwar unterstützen wir gut gemachte Gesetze im Bereich e-Health, jedoch ist das Digitale Versorgungsgesetz (DVG) genau das Gegenteil. Bedenklich finden wir, dass das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales das Recht der Patient:innen auf Datensouveränität und informierte Einwilligung nicht ernst nimmt. Das Projekt der Nutzung von Gesundheitsdaten ist komplett an der Bevölkerung vorbei geplant und verwirklicht worden.
Wir wollen daher in der Umsetzung des DVG die Nutzung der Daten für wirtschaftliche Zwecke untersagen und für die Weitergabe der Daten für Forschungszwecke eine klare Formvorgabe für die Einwilligung der Patient:innen vorschreiben.

Pflege stärken

Generalistik

Wir wollen die Ausbildung zu den Pflegeberufen, wie Gesundheits-und Krankenpflege, Altenpflege, und Kinder- und Säuglingspflege auf vier Jahre heraufsetzen.

Anhebung der Löhne in der professionellen Pflege

Das Einstiegsgehalt für Pflegefachkräfte in kommunalen Einrichtungen wie Krankenhäusern und Senioreneinrichtungen, die von einer Stadt betrieben werden, soll auf 4000 Euro Brutto angehoben werden. Außerdem soll mit den Berufsjahren und Weiterbildungen das Gehalt steigen. Auch das duale Studium mit Bachelor- und Masterabschlüssen soll darunter fallen.

Berufsordnung im Pflegesektor

Es braucht eine neue Berufsordnung, um präventive Maßnahmen mit der dazugehörigen Berufsbezeichnung " Community Health Nurse ", um auch aus der Pflege heraus vorbeugend arbeiten zu können. Dieser Berufszweig muss neu geschaffen werden. Nach zwei-jähriger Berufszugehörigkeit mit generalistischer Fachausbildung zur Pflegefachkraft soll die Anerkennung über eine Pflegekammer NRW erfolgen.

Pflegebedürftigkeitsbegriff

Unser Ziel ist ein wissenschaftlich begründeter Personalschlüssel und eine Änderung des Pflegebedürftigkeitsbegriffes. Dieser ist im SGB XI § 4 geregelt. Hier soll mehr auf den Pflegebedarf eines Menschen geachtet werden.

NRW braucht eine basisdemokratisch legitimierte Pflegekammer

Wir setzen uns für eine Verbesserung der Rahmenbedinungen in der Pflege ein. Ein sinnvoller Baustein ist, auch in NRW, eine Pflegekammer einzuführen. Vor Einführung sollte neben der politischen Mehrheit auch unbedingt eine Mehrheit der in der Pflege tätigen Menschen vorhanden sein. Eine Urabstimmung unter den späteren Mitgliedern der Pflegekammer ist unseres Erachtens elementar.

Finanzierung der Landespflegekammer NRW

Die zur Finanzierung der Landespflegekammer notwendigen Beiträge der Pflegefachkräfte sollen 0,2% des Bruttogehaltes einer Pflegefachkraft nicht übersteigen. Eventuell fehlende finanzielle Mittel sind aus Steuergeldern zu finanzieren. So hilft der Staat und damit alle, eine Landespflegekammer zu etablieren.
Unser Bestreben ist eine freiwillige Mitgliedschaft mit Beiträgen nicht über 0,2 % des Bruttoentgeldes einer Pflegefachkraft und Pflegeassistent:innen. Weiterer Finanzierungsbedarf ist zu zahlen von den Arbeitgebern in der Pflege, welche dann paritätisch in den Vorstand der Pflegekammer einziehen.

Für eine menschenwürdige Pflege

Um die Qualität in der Pflege nachhaltig zu erhöhen, möchten wir folgende Maßnahmen einführen:
1. Mehr Qualität in der Pflege durch adäquate Ausbildung:
  • Altenpflege- und Krankenpflegeausbildungen müssen deutlich besser gefördert werden.
  • Finanzielle und arbeitsrechtliche Unterstützung von examinierten Pflegekräften für Weiterbildungsmaßnahmen
  • Ausbildung und Einstellung von Hygienefachkräften, um das Risiko der Krankenhausinfektionen in den Griff zu bekommen
  • Pflegewissenschaft und wissenschaftliche Pflegeabschlüsse müssen deutlich mehr gefördert werden, wie es im Europäischen Umland längst üblich ist.
2. Vermeidung von Abrechnungsbetrug:
  • Einführung und Erweiterung von Kontrollkompetenzen für Behörden und Pflegekassen gegenüber Pflegeheimen, Pflegediensten und Pflegepersonen
  • Neu in Betrieb genommene Seniorenheime dürfen nur noch von gemeinnützigen Unternehmen betrieben werden und jegliche Gewinne müssen reinvestiert werden.
3. Wissenschaftlich fundierter Personalschlüssel:
  • Umsetzung des gesetzlichen Personalschlüssels in der Alten- und Krankenpflege, um eine menschenwürdige Pflege in vollstationären Einrichtungen und Krankenhäusern zu gewährleisten.
  • Der jeweils aktuelle Krankenstand muss bei der Berechnung des Personalschlüssels unbedingt Berücksichtigung finden.
4. Verringerung von Verwaltungsaufwand und Bürokratie durch:
  • Neuorganisation der Pflegeleistungen durch die Abschaffung einzelner Leistungen, verbunden mit der Erhöhung von Pflegepauschalen
  • Erleichterung der Antragstellung und Antragsbearbeitung durch Vereinfachung und Vereinheitlichung des Formularwesens bei den Pflegekassen.
  • Reduzierung des Dokumentationsaufwandes für Pflegekräfte, damit mehr Zeit für die Pflege bleibt.
5. Soziale Absicherung von privaten Pflegepersonen:
  • Zahlung eines Grundeinkommens für die gesamte Pflegezeit
  • Rückkehrgarantie zum alten Arbeitgebenden nach der Pflegezeit
  • Zahlung angemessener Rentenversicherungsbeiträge für alle Pflegepersonen
  • Anrechnung von Pflegezeiten in Rentenpunkten
6. Arbeitsbedingungen für Pflegekräfte verbessern:
  • Sanktionen für Geschäftsleitungen im Falle von Verletzungen der gesetzlich verbindlichen, maximalen Wochenarbeitszeiten und der Ruhezeiten
  • Die Bezahlung von Pflegehilfskräften muss deutlich über dem gesetzlichen Mindestlohn liegen
7. Pflege ohne freiheitsentziehende Maßnahmen:
  • Einrichtungen der Alten- und Dauerpflege sollen fixierungsfreie Einrichtungen werden.
  • Statt gegen den Willen der Betroffenen eingesetzte, körpernahe, mechanische Fixierungen, wie Bettgitter und Gurtsysteme, sollen Hilfsmittel eingesetzt werden, die die Bewegungsfreiheit erhalten.
8. Fachkräfte schützen
  • Die Fachkraftquote in der Heimpersonalverordnung oder entsprechenden Regelungen auf Landesebene darf nicht abgesenkt werden. Der Begriff "Fachkraft" in der Pflege soll gesetzlich geschützt und dem Begriff "Facharbeiter:in" gleichgestellt werden. Analog dazu sollen sich nur die Pflegekräfte "Fachkraft" nennen dürfen, die eine entsprechend mehrjährige erfolgreiche Ausbildung auf Grundlage entsprechender Berufsgesetze oder Rechtsverordnungen beurkundet bekommen haben.

Pflegenotstand entgegenwirken - Fachkräfte gewinnen

NRW droht ein Verlust von mehreren 10.000 Pflegekräften in den nächsten Jahren. Gleichzeitig steigt der Pflegebedarf. Um den Pflegeberuf attraktiver zu gestalten und so für ausreichend Pflegekräfte zu sorgen, wollen wir ein besonderes Arbeitszeitmodell für den Pflegeberuf einführen. Dies soll mit einer Bundesratsinitiative auf den Weg gebracht werden.
  • Alle Menschen, die in Pflegeberufen arbeiten, erhalten nach der Ausbildung ein Arbeitszeitkonto bei der Deutschen Rentenversicherung, auf dem jeweils ein Fünftel ihrer Arbeitszeit ohne eine Änderung ihrer Bezüge zusätzlich gutgeschrieben wird.
  • Nach je 5 Jahren aktiver Tätigkeit in der Pflege können sie so entweder am Ende ihrer aktiven Berufszeit ein Jahr früher in Rente gehen oder während ihrer aktiven Berufszeit ein dienstfreies Jahr zu den jeweils aktuellen Rentenbezügen einlegen.

Drogen- und Suchtpolitik

Wir streben die Zusammenarbeit mit allen gesellschaftlichen Gruppen an, die sich vorurteilsfrei mit dem Konsum von psychotropen Substanzen und deren Folgen auseinandersetzen. Gemeinsam werden wir eine Politik betreiben, die riskantem Drogengebrauch durch Prävention entgegenwirkt sowie Risiko-Konsumenten und Schwerstabhängigen durch Therapieangebote hilft. Die Gesetzgebung darf nur dort eingreifen, wo die Schutzrechte anderer berührt sind. Er soll effizienten Jugend- und Verbraucher:innenschutz sicherstellen und das organisierte Verbrechen eindämmen.

Prävention

Mündigkeit braucht Bildung – Prävention ist die Grundlage
Das Ziel unserer Drogen- und Suchtpolitik ist eine selbstverantwortliche und sozialverträgliche Genusskultur. Wir wollen Menschen aller Altersgruppen zu einem achtsamen Umgang mit psychotropen Substanzen und einem selbstbestimmten Konsum befähigen. Um Wirkungen und mögliche Gefahren besser einschätzen zu können, bedarf es einer kompetenten Aufklärung, die so früh wie möglich beginnen soll. Sie muss auch die Fähigkeit vermitteln, mit den unterschiedlichen, gebräuchlichen Drogen umzugehen. Wir glauben, dass die Stärkung von sozialer Kompetenz und Selbstbewusstsein eine wichtige Grundlage für wirksame Prävention ist.
Nachhaltige Prävention fängt in der Schule an
Die Maßnahmen zur Suchtprävention an Schulen und der Ausbildungsstand der Lehrkräfte sind unzureichend. Pilotprojekte haben gezeigt, wie nachhaltig eine gute Prävention bereits ab dem Grundschulalter wirkt. Auf der Basis der dort gesammelten Erfahrungen ist ein bundesweites Aufklärungskonzept und sachgerechtes, undogmatisches Lehrmaterial für einen fundierten Unterricht zu entwickeln. Externe Fachreferent;innen sollen besonders in der Sekundarstufe das Wissen bei Lehrkräften und Schüler:innen vertiefen. Vorurteile werden so durch Wissen überwunden. Die gewonnenen Erkenntnisse tragen die Schüler:innen wie selbstverständlich in ihr soziales Umfeld.
Prävention als gesamtgesellschaftliche Aufgabe
Die umfassende Aufklärung über Drogen, ihren Gebrauch und mögliche Folgen darf sich nicht auf die Schule beschränken, sondern muss sich an die ganze Gesellschaft richten. Ärzt:innen, Krankenhäuser, Bürgerämter, Sozialdienststellen, Jugendzentren und ähnliche Einrichtungen sollen geeignete Informationsmaterialien bereithalten und Ansprechmöglichkeiten bieten. Präventionsprogramme sind zielgruppengerecht zu gestalten. Der Einsatz von Streetworker:innen und Sozialarbeiter:innen ist auszubauen, vor allem in bisher unterversorgten Kleinstädten und ländlichen Gebieten, unter besonderer Berücksichtigung des Suchtstoffes Alkohol. Es ist dringend notwendig, die Mittel für niedrigschwellige Hilfsangebote in der Suchthilfe deutlich aufzustocken. Die präventive Arbeit wird dabei stoffliche und nicht stoffgebundene Süchte gleichberechtigt einschließen.

Keine Werbung für Drogen

Die einseitig positive Darstellung von suchterzeugenden Substanzen zu vermeiden, ist ein wesentlicher Aspekt von Prävention. Wir wollen daher ein ausnahmsloses Werbe- und Sponsoringverbot für Produkte, die psychotrope Substanzen in einer Konzentration enthalten, die geeignet ist, Abhängigkeiten zu erzeugen.

Verbraucher:innenschutz – auch für Drogenkonsumenten

Das Wissen um Wirkstoff und Beimengungen ist Grundlage risikoarmen Drogengebrauchs. Umfassende, bedarfsgerechte Möglichkeiten zum Drugchecking sollen vor Ort ermöglicht werden. Unser Ziel ist die Einrichtung einer bundesweiten Online-Meldestelle für problematische Substanzen zur Risiko- und Schadensminimierung für Drogenkonsumenten. Diese Meldestelle erfasst schädliche Streckmittel, ungewöhnlich hohe Dosierungen oder Reinheitsgrade sowie den Verkauf von Substanzen unter falschem Namen. Als ersten Schritt werden wir die Resultate kriminaltechnischer Untersuchungen von beschlagnahmten Drogen für alle verfügbar machen. Konsumbegleitende Programme und Hilfsangebote bei problematischem Konsum müssen ausgeweitet werden. Therapiemöglichkeiten sind so früh wie möglich anzubieten, nicht erst bei bestehender Abhängigkeit oder bei bereits eingetretenen Folgeerkrankungen. Sie dürfen nicht ausschließlich auf Abstinenz ausgerichtet sein. Wir wollen ein bundesweites Angebot von Drogenkonsumräumen als weiteres wichtiges Element der Schadensverhütung und -minderung.

Substitution

Wir möchten, dass die Substitutionsbehandlung als psychosozial unterstützte medizinische Behandlung von Opioidabhängigkeit folgende ethische Prinzipien berücksichtigt und erfüllt:
  • Der Zugang zur Behandlung und Betreuung muss für alle Betroffenen gleichberechtigt sein.
  • Die Behandlung und Betreuung muss dem jeweiligen Hilfebedarf im Einzelfall entsprechen.
  • Die Betroffenen müssen vollständig über die Behandlung und Betreuung (Möglichkeiten, Verlauf, Regeln) informiert sein.
  • Das Selbstbestimmungsrecht der Betroffenen muss gewahrt werden.
  • Wir fordern die Kostenübernahme durch Krankenkassen für Behandlungen, die nicht nur das Abstinenzprinzip umsetzen.
  • Für Diamorphinbehandlungen werden dringend mehr Vergabestellen benötigt.
  • Die Umsetzung von Diamorphin-Programmen muss erleichtert werden, damit mehr Betroffene Zugang erhalten, auch solche mit weniger schädlichen Konsummustern.
  • Bei der Durchführung gilt es, neben Injektion auch Inhalation und orale Einnahme zuzulassen und eine intensive psychosoziale Betreuung für die Teilnehmer bereitzustellen.
  • Gegebenenfalls ist in weitergehende Therapieangebote überzuleiten.
  • Neben den Ärzt:innen sind auch medizinisches Personal, Therapeut:innen und Mitarbeitende der sozialen Dienste zur fachbezogenen Weiterbildung zu verpflichten.

Medienkompetenz - nicht stofflich gebundene Abhängigkeiten

Wir wollen eine Verbesserung und einen Ausbau der ambulanten und stationären Therapieplätze im Bereich Psychiatrie/psychologische Psychotherapie für nicht stoffgebundene Abhängigkeiten, sowie die Anerkennung dieser Störung im Sinne des ICD (Internationale statistische Klassifikation der Krankheiten und verwandter Gesundheitsprobleme).

Zugang zu medizinischem Cannabis erleichtern

Die Verschreibung cannabinoidhaltiger Medikamente soll von niedergelassenen Ärzt:innen hürdenlos verschrieben werden können. Sie sind den verkehrsfähigen Medikamenten gleichzustellen. Die Kosten sind uneingeschränkt von den Krankenkassen zu tragen. Weitere Studien sind auf wissenschaftlicher Basis zu beauftragen. Eine Begutachtung der behandelnden Ärzt:innen über die Fähigkeit der Patient:innen bezüglich der Teilnahme am Straßenverkehr unter Einfluss des Medikaments sollte rechtsverbindlich sein.

Entkriminalisierung der Konsument:innen

Der private Umgang mit psychotropen Substanzen muss komplett entkriminalisiert werden. Anbau und Herstellung für den Eigenbedarf dürfen nicht bestraft werden. Wir wollen als Sofortmaßnahme einen bundeseinheitlich geregelten Richtwert von 30 Gramm für den duldbaren Besitz von Cannabis zum Eigenkonsum für Volljährige, um zumindest die Kriminalisierung der Cannabis - Konsument:innen zu beenden und die Behörden zu entlasten.

Informationelle Selbstbestimmung stärken

Die informationelle Selbstbestimmung ist auch im Bereich der Drogen- und Suchtpolitik zu gewährleisten: Auf Drogenkonsum bezogene Daten aus ergebnislos gebliebenen, polizeilichen Ermittlungen müssen umgehend wieder gelöscht werden. Register über Drogenkonsum dürfen nicht geführt werden. Allgemeine und verdachtsunabhängige Drogentests am Arbeitsplatz lehnen wir ab. Sie sind auf gefährliche Berufe und Tätigkeiten zu begrenzen.

Keine Willkür beim Führerscheinentzug

Die Gefährdung des Straßenverkehrs unter Einfluss von Rauschmitteln kann nicht geduldet werden. Aber die automatische und pauschale Sanktionierung des Konsums von Drogen und Medikamenten durch die Führerscheinbehörde nehmen wir nicht hin.
Als Kriterium für den Entzug der Fahrerlaubnis müssen wissenschaftlich abgesicherte Grenzwerte für Wirkstoffkonzentrationen festgelegt werden, die eine akute Fahruntüchtigkeit nachvollziehbar definieren. Es muss ein unmittelbarer Zusammenhang zwischen dem Konsum und dem Führen des Kraftfahrzeuges vorliegen. Allein die Vermutung oder die Feststellung, dass eine Person Drogen oder Medikamente konsumiert oder konsumiert hat, lässt keine Rückschlüsse auf die aktuelle Fahrtüchtigkeit zu und rechtfertigt keinen vorbeugenden Entzug der Fahrerlaubnis.

Keine Einschränkungen für e-Zigaretten

Der freie Handel und Gebrauch liquidverdampfender E-Zigaretten soll nicht über den Jugendschutz hinaus eingeschränkt werden. Stattdessen wollen wir die Schaffung von Qualitätsstandards für Produktion und Handel von E-Zigaretten und Liquids. Studien über die Wirkung der Inhalts- und Trägerstoffe sind auf wissenschaftlicher Basis zu beauftragen.
E-Zigaretten ins Nichtraucherschutzgesetz aufzunehmen, Mengenbeschränkungen oder eine Besteuerung nach dem Tabaksteuergesetz lehnen wir ab. Eine umfassende objektive Aufklärung dagegen ist gewünscht.

Umwandlung der Tabak- und Alkoholsteuer

Tabak und Nikotin sowie Alkohol müssen in die allgemeine Drogenaufklärung und Suchtprävention integriert werden, um den Tabak und Alkohol aus der Wahrnehmung als "Alltagsdroge" herauszuführen und sein Gefahrenpotential deutlich zu machen. Damit wird die Grundlage für eine verantwortungsvolle Selbstbestimmung im Umgang mit Tabak und Alkohol gelegt. Öffentliche Tabak- und Alkoholwerbung ist unvereinbar mit diesen Zielen. Daher streben wir ein allgemeines Werbeverbot für sämtliche psychoaktiven Substanzen an, die über einen informellen Charakter hinausgehen. Die Tabak- und Alkoholsteuer soll in eine zweckgebunde Abgabe umgewandelt werden. Diese ist für Aufklärung, Suchtprävention und suchtbezogene Forschung, Entzugs- und Entwöhnungsbehandlungen und als Beitrag zu den Folgekosten im Gesundheitsbereich zu verwenden.

Deklarationspflicht verbessern

Das vom Alkohol ausgehende Suchtpotential wird im gesellschaftlichen Alltag nur unzureichend wahrgenommen. Dem sollte durch verstärkte Einbeziehung des Alkohols in die allgemeine Drogenaufklärung und Suchtprävention entgegengewirkt werden. Bei allen zum Verzehr geeigneten, alkoholhaltigen Produkten ist deutlich lesbar und gut sichtbar auf der Vorderseite der Verpackung anzugeben, wieviel Alkohol das Produkt enthält. Jeder enthaltene Alkohol muss angegeben werden. Vorhandene Lücken in der Deklarationspflicht sind zu schließen. Bei alkoholischen und alkoholhaltigen Getränken muss deutlich sichtbar auf das Suchtpotential hingewiesen werden. In der Gastronomie sollen mehrere alkoholfreie Getränke angeboten werden, die günstiger sind als das billigste alkoholische Getränk.

Lizenzierte Fachabgabestellen – jetzt einführen

Wir streben Modellversuche für lizenzierte Fachabgabestellen an. In diesen erfolgt der Verkauf von Tabak, Liquids für e-Zigaretten, Spirituosen und anderen psychotropen Substanzen. Jugendliche haben dort keinen Zutritt. Qualifiziertes Personal soll Beratung zu verantwortungsvollem Gebrauch und möglichen Gefährdungspotentialen anbieten. Wie alle Genussmittel, müssen die angebotenen Substanzen dem Verbraucher:innenschutz unterliegen und einer regelmäßigen Qualitätskontrolle unterzogen werden. Die Produkte dürfen nicht künstlich verteuert werden, damit ein Bezug über den Schwarzmarkt keine Alternative darstellt. Perspektivisch soll es möglich sein, derzeit illegale psychotrope Substanzen auch legal anzubauen oder herzustellen.

Innenpolitik und Recht

Transparenz

Ein Transparenzgesetz für NRW

Wir unterstützen die Schaffung transparenter Strukturen, um das Vertrauen in Politik und Verwaltung zu stärken. Grundsätzlich soll das Informationsrecht der Bürg:innen hin zu einer Informationspflicht der Verwaltung entwickelt werden. Deshalb wollen wir ein Transparenzgesetz für NRW einführen. Dabei wollen wir Transparenz umfassend verstanden wissen und grundsätzlich alle Dokumente der Verwaltung öffentlich zugänglich machen, sofern nicht Gründe des Datenschutzes, der öffentlichen Sicherheit oder finanzielle Interessen des Landes dagegen sprechen. Das Wissen und die Informationen sollen der gesamten Gesellschaft zugute kommen; zudem wollen wir auch dafür sorgen, dass öffentliche Daten weiter genutzt und verarbeitet werden können. Um Innovationen, Journalismus und bürgerschaftliches Engagement zu unterstützen, wollen wir die Bereitstellung von öffentlichen Informationen als OpenData nach den “Open Data Principles” im Transparenzgesetz festschreiben. Langfristig wollen wir damit unter anderem eine Entlastung der öffentlichen Verwaltung erreichen, da interne Informations- und Berichtsabfragen innerhalb der Verwaltung automatisiert werden können. Die Prinzipien von Open Data sollen ebenfalls an dieser Stelle eingehalten werden. Das Transparenzgesetz soll sich auch auf öffentliche Unternehmen und Beteiligungen erstrecken. Die Informationsfreiheit darf nicht durch verschachtelte Unternehmensbeteiligung umgangen werden.

Selbstauskunft vereinfachen

Wir setzten uns dafür ein, die Auskunftsansprüche zu den eigenen Daten zu stärken und den Zugang zum Beispiel über eine Onlineplattform zu vereinfachen. Die Beantragung und der Erhalt der Auskunft soll grundsätzlich kostenlos sein.

Polizeibeauftragte des Landtages

In Analogie zum Wehrbeauftragten des Bundestages, der die, für die Bundeswehr erforderliche Transparenz herstellen soll, halten wir die Einrichtung einer Beauftragung des Landtags für die Polizeibehörden des Landes nach wie vor für überfällig. Der durch den letzten Innenminister geschaffene Beauftragte untersteht dem Minister und ist leider nicht unabhängig.
Polizeibeauftragte sollen die Grundrechte schützen, den Landtag bei der Ausübung der parlamentarischen Kontrolle über das Polizeiwesen des Landes unterstützen sowie als Eingabe- und Beschwerdestelle für Bürger:innen und Polizeibedienstete dienen. Interne polizeiliche Probleme sollen genauso untersucht werden wie diejenigen, die durch das Handeln der Polizei auftreten können (zum Beispiel unzulässige Polizeigewalt). Als unabhängiger parlamentarischer Ansprechperson für die Polizei und die Bürger:innen soll sie aufklären und vermitteln. Sie nimmt polizeiexterne und polizeiinterne Beschwerden entgegen und geht ihnen auf den Grund. Einmal jährlich legt sie dem Landtag einen Tätigkeitsbericht vor, in dem sie insbesondere auf das Verhältnis der Bürger:innen zu ihrer Polizei und umgekehrt eingeht. Polizeibeauftragte können mit Einwilligung des Beschwerdeführenden oder des von der polizeilichen Maßnahme Betroffenen einen Vorgang der, für die Einleitung des Straf- oder Disziplinarverfahrens, zuständigen Stelle zuleiten. Im Rahmen der festgelegten Aufgaben haben Polizeibeauftragte Ermittlungsbefugnisse, die denen entsprechen, die für einen parlamentarischen Untersuchungsausschuss vorgesehen sind. Polizeibeauftragte sind entsprechend der Regelungen zu Wehrbeauftragten, zur Verschwiegenheit verpflichtet.

Kennzeichnungspflicht für uniformierte Polizist:innen

Wir erkennen an, dass die tägliche Polizeiarbeit, also vor allem die Durchsetzung polizeilicher Maßnahmen, ohne die Möglichkeit der Anwendung von Zwangsmitteln, in vielen Situationen unmöglich wäre. Auch angemessene körperliche Gewalt stellt ein grundsätzlich legitimes und erforderliches Zwangsmittel dar. Jedoch hat gerade die Polizei als Trägerin des staatlichen Gewaltmonopols eine besondere Verantwortung, der sie leider nicht immer gerecht wird. Immer wieder gibt es Presseberichte von rechtswidrigen Übergriffen der Polizei auf andere Mitmenschen. Häufig jedoch hat der von den Maßnahmen betroffene Mensch dabei nicht die Möglichkeit, den Namen des Beamten oder der Beamtin zu erfahren, da diese ihn, trotz einer bestehenden Pflicht, nicht preisgeben. Es gibt keine Handhabe für Betroffene, die Mitarbeitenden der Polizei zur Preisgabe zu zwingen. Aus diesem Grund fordern wir die Wiedereinführung eines jederzeit deutlich erkennbaren, individuellen und für die Ermittlungsbehörde nachvollziehbaren Identifikationsmerkmals für öffentlich erkennbar eingesetzte Mitarbeitende der Polizeibehörden. Ein solches Merkmal stellt den Informationsanspruch der Bürger:innen sicher. Es wahrt zugleich die Persönlichkeitsrechte der Polizeimitarbeitenden, da auf direktem Wege keine Rückschlüsse auf die Person möglich sind.

Transparenz im Strafverfahren

Wir wollen stärkere Transparenz und bessere Dokumentation in Strafverfahren. So werden wir uns dafür einsetzen, dass Vernehmungen durch die Polizei grundsätzlich in Ton und Bild für die spätere Verwendung vor Gericht aufgezeichnet werden. Auf diese Weise soll für Gerichte nachvollziehbar sein, auf welche Weise Aussagen oder Geständnisse von Beschuldigten zustande gekommen sind. Auch die Zunahme von Beweismitteln aus digitalen Quellen fordert eine Anpassung der Regeln zum Umgang mit Beweisen. Aufgrund der Flüchtigkeit und Veränderbarkeit digitaler Speichermedien wollen wir eine lückenlose und beweisbar sichere Dokumentation der digitalen Spuren einführen.

FLOSS im öffentlichen Dienst

In ausnahmslos allen Bereichen des öffentlichen Dienstes in NRW werden jedes Jahr Kosten für die Lizenzierung proprietärer Software fällig. Das betrifft die kommunalen Verwaltungen der Gemeinden, Städte und Landkreise, die beiden Landschaftsverbände und auch die Landesbehörden. Wir wollen Investitionen in die öffentliche Infrastruktur nachhaltiger und sicherer gestalten. Durch die verpflichtende Einführung von offenen Standards für Daten und Dokumente der Landesverwaltung wollen wir die strukturelle Abhängigkeit des Landes von einzelnen Softwareherstellern beenden und faire, öffentliche Ausschreibungen ermöglichen.

Transparente und offene Beschaffungen

Wir wollen öffentliche Ausschreibungen und Beschaffungen transparenter und offener gestalten, um den Wettbewerb zu stärken und auch kleinen und mittelständischen Unternehmen die Teilnahme zu ermöglichen. Dazu möchten wir, dass sich das Land Nordrhein-Westfalen an der “Open Contracting Partnership-Initiative” aktiv beteiligt und gemeinsam mit anderen Ländern standardisierte best-practices entwickelt und übernimmt.

Für mehr Transparenz: Streaming von Sitzungen ermöglichen

Gerade in den kommunalen Parlamenten werden Maßnahmen beschlossen und umgesetzt, die direkten Einfluss auf die vor Ort lebenden Menschen haben; angefangen von der Anhebung oder Senkung der kommunalen Hebesätze bis hin zur Ausweisung neuer Flächen als Gewerbe- oder Wohnraum.
Die meisten Kommunen führen reine Ergebnisprotokolle, deren Erstellung meist mehrere Wochen braucht. Interessierten Menschen, die nicht zur Sitzung anwesend sein können, werden dadurch Informationen, wie der Diskussionsverlauf, verwehrt.
Aus diesem Grund streben wir eine Gesetzesinitiative an, die das Streaming der Sitzungen per Rechtsgrundlage regelt und ermöglicht. Die nachträgliche Veröffentlichung von Aufzeichnungen der Sitzungen bis mindestens zur Veröffentlichung der Niederschriften ist in diesem Rahmen zu prüfen und datenschutz- und grundrechtlich zu bewerten.
Zur Finanzierung setzen wir uns für entsprechende Förderprogramme zur Umsetzung des Sitzungsstreamings ein.

Einführung eines verpflichtenden Lobbyregisters

Lobbygruppen, Denkfabriken, Kommunikationsberater:innen und PR-Agenturen spielen eine immer größere Rolle in Politik und Öffentlichkeit.
Um ein Mindestmaß an Transparenz zu erreichen, setzen wir uns für die Einführung eines verpflichtenden Lobbyregisters auf allen parlamentarischen Ebenen und im exekutiven Bereich für die Landesregierung, inklusive aller Ministerien, sowie der NRW Bank ein.

Überwachung verhindern

Videoüberwachung Grenzen setzen

Besondere Eigenschaften kontrollieren und dokumentieren - Biometrische Überwachung ausschliessen
Zum Schutz der Grund- und Freiheitsrechte der Menschen in Deutschland sollen technische Eigenschaften von Videoüberwachungsanlagen kontrolliert und eingeschränkt werden können.
Videoüberwachung in öffentlich zugänglichen Bereichen soll grundsätzlich genehmigungspflichtig werden. Alle Eigenschaften der Anlage sind im Genehmigungsverfahren zu dokumentieren und transparent zu machen. Am Einsatzort soll auf Hinweisschildern auf besondere Eigenschaften wie Teleobjektive und Aufzeichnung hingewiesen werden. Anlagen mit biometrischer Bildauswertung, zum Beispiel Gesichts- oder Verhaltenserkennung, dürfen im öffentlichen Raum nicht betrieben werden.

Mobiltelefonortung

Wir setzten uns für eine strikte Einschränkung von Funkzellenabfragen ein. Eine Funkzellenabfrage soll weiterhin einem konsequenten Richter:innenvorbehalt unterliegen. Nach einer solchen Maßnahme sind alle betroffenen Menschen zu informieren und in barrierefreier, verständlicher Sprache über den Sachverhalt, den Hintergrund und die rechtlichen Möglichkeiten, auch zur Löschung, zu informieren.
Alle erfassten Daten müssen nach 6 Wochen, jedoch spätestens nach Abschluss des Verfahrens gelöscht werden. Eine Verknüpfung und Speicherung im Zusammenhang mit anderen Datenbänken, zum Beispiel Fanerfassungen aller Art, werden untersagt.
Für Stille SMS, Mobiltelefonortung und andere Überwachungsmaßnahmen wollen wir zusätzlich zu den zuvor genannten Einschränkungen die Einführung des Richter:innenvorbehalts.

Staatstrojaner

Wir streben ein vollständiges Verbot von Staatstrojanern und aller unter diesem Begriff und zu den gleichen Zielen entwickelten Werkzeugen an.

Predictive Policing

Predictive Policing bezeichnet den Versuch, Verbrechen anhand von Statistiken und anderen Informationen vor deren Eintreten vorherzusagen. Diese Methoden weisen ein nicht zu vernachlässigendes Fehlerrisiko auf und Aussagen zu den Erfolgen sind nicht belegbar.
Grundlage für die Statistiken und anderen Informationsquellen sind Daten, die zuvor gesammelt wurden. Das steht nach unserer Auffassung im Widerspruch zu unserer Forderung zur Datensparsamkeit. Wir sehen diese Art der Polizeiarbeit daher kritisch.
Wir setzten uns dafür ein, dass die Datenschutzbeauftragte des Landes die stattfindenden Programme überwacht und regelmäßig öffentlich über die Programme berichtet.

Automatische Kennzeichenerfassung

Wir setzten uns für eine strikte Einschränkung von automatischer Kennzeichenerfassung und ähnlichen Technologie ein, die zur Erfassung von Standortdaten von Fahrzeugen dienen. Dazu zählen zum Beispiel auch die in automatischen Notrufsystemen integrierten SIM Karten.

Für ein nordrhein-westfälisches Versammlungsfreiheitsgesetz

Das im Dezember 2021 in den Landtag eingebrachte nordrhein-westfälische Versammlungsgesetz lehnen wir ab. Individuell anlasslose Identifizierung von Menschen, die sich für Ordnertätigkeiten zur Verfügung stellen ist demokratiefeindlich. Die Weigerung Versammlungsleitender, diese mit Name und Anschrift gegenüber Behörden grundlos zu identifizieren, mit Bußgeldern zu bestrafen ist demokratiefeindlich. Die unbestimmten Begriffe zu einem "Uniformverbot" öffnen den Ordnungsbehörden Tür und Tor, unliebsame Veranstaltungen ohne sachliche Gründe einzuschränken. Bild- und Tonaufnahmen sowie Videoüberwachung aus der Luft schrecken von Teilnahmen ab. Eine Veränderung des Versammlungsrechts um Partikularinteressen von Großkonzernen zu entsprechen, ist niemals im Gemeinwohlinteresse! Kein "Lex-RWE"!
Polizei stärken, Justiz entlasten!
Ein Versammlungsfreiheitsgesetz soll die freie Ausübung der demokratischen Rechte und die Sicherheit der Polizei in NRW stärken sowie die Justiz entlasten.
Sitzblockaden und Verstöße gegen das Vermummungsverbot stellen einen Großteil der im Zusammenhang mit Demonstrationen festgestellten Straftaten dar. Straftaten zwingen die Polizei zum Handeln, unabhängig davon, wie schwerwiegend diese sind (Legalitätsprinzip). Nach dem Vorbild anderer Versammlungsgesetze kann hier die Polizei und Justiz dadurch entlastet werden, dass Verstöße gegen das Vermummungsverbot und die Teilnahme an Sitzblockaden künftig allenfalls als Ordnungswidrigkeit gewertet werden (Opportunitätsprinzip).
Sitzblockaden stellen, bis ins bürgerliche Spektrum hinein, ein legitimes Mittel des Gegenprotests insbesondere gegen rechte Aufmärsche und Versammlungen dar. Friedliche Blockaden müssen möglich sein, ohne sich strafbar zu machen. Die friedliche Teilnahme an Blockaden soll daher zukünftig keine Straftat darstellen.
Der Schutz der eigenen Identität, soweit er nicht zur Durchführung von Straftaten dient, muss gewahrt werden, weswegen Kontrollstellen auf den An- und Abreisewegen zu Versammlungen nicht wie beabsichtigt erleichtert werden dürfen. Die Zustimmung zu einer solchen Kontrollstelle soll wie bisher das Innenministerium geben müssen, sofern nicht Gefahr im Verzug besteht.

Keine Videoüberwachung von Demonstrationen

Die Teilnahme an einer Demonstration ist ein durch das Grundgesetz geschütztes Mittel, um eine politische Meinung zu äußern. Die bloße Teilnahme rechtfertigt es keinesfalls, Demonstrierende unter den Verdacht zu stellen, einen Gesetzesbruch begehen zu wollen. Daher lehnen wir ausdrücklich den allgemeinen und präventiven Einsatz von Überwachungskameras während Demonstrationen ab. Eine Videobeobachtung soll nur im konkreten Einzelfall zulässig sein, um Straftaten zu dokumentieren. Im Übrigen ist der Einsatz von Überwachungskameras gegenüber friedlich Demonstrierender abzulehnen.

Auflösung des Landesamtes für Verfassungsschutz

Das Landesamt für Verfassungsschutz hat die Aufgabe "Bestrebungen gegen die freiheitlich-demokratische Grundordnung" zu überwachen. Hierfür werden allgemein zugängliche Quellen ausgewertet, aber auch nachrichtendienstliche Methoden wie verdeckte Ermittlungen und die Überwachung von Post und Telekommunikation angewandt. Diese Grundrechtseingriffe entziehen sich jedoch im Wesentlichen den demokratischen Geboten von Transparenz, parlamentarischer und öffentlicher Kontrolle. Wir setzen uns deshalb die Abschaffung des Landesamtes für Verfassungsschutz ein und den gleichzeitigen Aufbau einer neuen Behörde, welche die Aufgaben des bisherigen Landesamtes übernimmt. Die Methoden dieser Behörde müssen sich an der freiheitlich-demokratischen Grundordnung orientieren, die sie schützen soll. Eingriffe in verfassungsrechtlich garantierte Grund- und Bürger:innenrechte sind ihr nicht erlaubt.
Mit der Abschaffung des Landesamtes für Verfassungsschutz als langfristiges Ziel setzen wir uns bis dahin für alle Maßnahmen und Reformen ein, die geeignet sind, die Kontrolle über den bestehenden Dienst zu verbessern, unverhältnismäßige Grundrechtseingriffe des Amtes zu unterbinden oder abzuschwächen und die öffentliche Diskussion über Sinn und Aufgabe von Geheimdiensten voranzubringen. Auf dem Weg zur Abschaffung des Landesamtes für Verfassungsschutz setzen wir auf folgende Sofortmaßnahmen zur Stärkung der Kontrolle:
  • Informationspflicht (Überwachte nach der Maßnahme informieren)
  • Veröffentlichungspflicht der Unterlagen des parlamentarischen Kontrollgremiums nach 10 Jahren
  • Regelmäßige öffentliche Berichterstattung über durchgeführte Maßnahmen
  • Wirksame Richter:innenvorbehalte und volle Kontrolle durch die Gerichte
  • Klarstellung der Zuständigkeit der Datenschutzbeauftragten
  • Das Recht für Mitarbeitende, sich bei Beanstandungen auch an die Öffentlichkeit wenden zu dürfen
  • Grundsätzlich öffentliche Sitzungen der parlamentarischen Kontrollgremien
  • Stärkung von Befugnissen und Personal der parlamentarischen Kontrollgremien

Mehr Beteiligung

Mehr Einwohner:innenbeteiligung in die Landesverfassung

Wir setzen uns dafür ein,
  • das Wahlalter für das aktive und passive Wahlrecht bei Landtagswahlen zu senken,
  • das aktive und passive Wahlrecht für alle Einwohner:innen, die in NRW leben, zu ermöglichen,
  • Volksinitiativen zu stärken und Hürden für Volksbegehren und Volksentscheide zu senken und
  • politische Partizipationsmöglichkeiten von Einwohner:innen auf Landes-, regionaler und kommunaler Ebene zu erhöhen.

Ausländer:innenwahlrecht auch auf Landesebene

Auch wer als Ausländer:in seinen Lebensmittelpunkt dauerhaft in NRW hat, darf politisch in den meisten Fällen nicht mitbestimmen.
Wir engagieren uns daher für ein Wahlrecht auf Landesebene, in den Kommunen und ein Stimmrecht bei Volksinitiativen, Volksbegehren und Volksentscheiden für alle Menschen, die das erforderliche Wahlalter erreicht haben und die sich seit mindestens drei Jahren rechtmäßig in der Bundesrepublik aufhalten.
Wir streben an, dass NRW seine Verfassung anpasst und sich im Bundesrat um eine entsprechende Änderung des Grundgesetzes bemüht.

Rechte von Einzelrats-, Einzelkreistagsmitgliedern und Gruppen in Räten und Kreistagen stärken

Die Rechte von Einzelrats- und Einzelkreistagsmitgliedern sowie von Gruppen in Räten und Kreistagen werden immer weiter beschnitten.
Daher setzen wir uns dafür ein, die Gemeindeordnung und die Kreisordnung NRW so anzupassen, dass Bürgermeister:innen und Landrät:innen verpflichtet werden, Anträge kommunalpolitisch aktiver Bürger:innen auf die Tagesordnung zu nehmen und ihnen alle Informationen zukommen zu lassen, die auch den Fraktionen zustehen.
Darüber hinaus müssen Einzelrats- und Einzelkreistagsmitglieder sowie Gruppen in Räten und Kreistagen einen verbindlichen, kostenlosen Anspruch auf die Nutzung von Räumlichkeiten für Bürger:innensprechstunden und sonstige Veranstaltungen bekommen, die für die Rats- oder Kreistagsarbeit unerlässlich sind.

Jugend vertritt Jugend!

Jugendliche können sich vor allem da einbringen, wo sie selber direkt betroffen sind. Wir setzen uns daher ein für die breite Einführung eines demokratisch legitimierten Jugendstadtrates als überparteiliches Gremium auf kommunaler Ebene, der die Interessen der Jugendlichen in der Stadt oder der Gemeinde gegenüber (Ober-)Bürgermeister:in, Gemeinderat und Stadtverwaltung vertritt.

Abschaffung aller Sperrklauseln

Sperrklauseln entwerten die Stimme der Wähler:innen, welche in einer repräsentativen Demokratie das höchste Gut sind. Jede Stimme zählt und muss den Willen der Bürger:innen repräsentieren. Daher streben wir die Abschaffung aller Sperrklauseln auf allen politischen Ebenen an.

Datenschutzbeauftragte weiter stärken - Mehr Kompetenzen, für eine bessere Kontrolle des Datenschutzes

Nicht nur der digitale Wandel selbst, sondern auch die Gesetzgebenden in Bund und Land übertragen den Bundes- und Landesbeauftragten für Datenschutz stetig mehr Aufgaben. Die Anforderungen an die Beauftragten steigen damit schnell, während die personelle und monetäre Ausstattung dabei nur unregelmäßig, wenn überhaupt, erhöht wird. Wir treten dafür ein, dass die Beauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit ausreichend und gut geschulte Mitarbeitende für ihre Arbeitsanforderungen zur Seite gestellt bekommen. Außerdem sollen die Beauftragten stärker in die Gesetzgebungsprozesse involviert werden, unter anderem dadurch, dass bei datenschutzrelevanten Themen ihre Stellungnahme integraler Bestandteil der Gesetzgebungsprozesse ist.

NRW als Heimathafen für Whistleblower

Wir fordern den gesetzlichen Schutz von Personen, die für die Allgemeinheit wichtige Informationen aus einem geheimen oder geschützten Zusammenhang an die Öffentlichkeit bringen (Whistleblowing).
Wir streben die Einrichtung von unabhängigen Meldestellen an. Diese Meldestellen bieten die Möglichkeit zur anonymen Weitergabe der Informationen.
Wir werden uns für eine Erweiterung der Pressefreiheit im Internet einsetzen. Dies soll dem Schutz der Produktion und Weitergabe von Online-Veröffentlichungen dienen.
Wir wehren uns auch gegen den Versuch, die Weitergabe von geleakten Daten als „Datenhehlerei“ unter Strafe zu stellen. Wir sehen darin einen Abschreckungsversuch für potenzielle Whistleblower, kritische Netzplattformen und investigative Journalist:innen.

Fanrecht

Informationspflicht über Eintragungen in die Datei "Gewalttäter Sport"

Immer wieder kommt es vor, dass Fußballfans plötzlich vermeintlich willkürlichen Schikanen ausgesetzt sind. Häufig liegen diesen Schikanen Eintragungen in der Datei "Gewalttäter Sport" zugrunde, von denen der Betroffene nichts weiß. Wir setzen uns für eine Informationspflicht der Behörden bei einer Eintragung in die Datei ein.

Löschung der SKB-Dateien

Zusätzlich zur Datei "Gewalttäter Sport" werden in vielen Polizeibehörden eigene Datenbanken gepflegt, in denen nicht verurteilte Fußballfans verzeichnet sind. Diese Dateien sind nach unserem Ermessen nicht rechtmäßig. Wir fordern, diese sogenannten "SKB-Dateien"(Szenekundige Beamten-Dateien) unverzüglich zu löschen und auch künftig nicht mehr anzulegen.

Deeskalation als Strategie für weitere sichere und emotionale Fußballspiele

Fußballspiele sind Massenereignisse, die von Besucher:innen und Fans mit oft hoher Emotionalität begleitet werden. Wir setzen uns dafür ein, dass die Polizei für die Gewährleistung der Sicherheit der Besucher:innen nur besonders in der Fankultur ausgebildete Beamt:innen vor Ort einsetzt.

Trennung von Staat und Religion

Wir setzen uns für eine moderne, pluralistische und freie Gesellschaft ein. Wir fordern die konsequente Trennung von Staat und Religion, und die strikte Neutralität des Staates gegenüber den verschiedenen Weltanschauungen und Religionen. Religionsfreiheit ist nicht nur die Freiheit, die eigene Religion selbst zu wählen und auszuüben, sondern auch frei von religiöser Bevormundung eines Glaubens zu leben.
Weltanschauliche und religiöse Neutralität des Staates
Wir fordern die Streichung jeglicher Gottesbezüge in der Verfassung, den Gesetzen und Verordnungen des Landes. Religiöse Symbole sollen aus allen staatlichen Einrichtungen entfernt und staatliche Gebäude nicht weiter eingesegnet werden. Ebenso sind religiöse Handlungen bei staatlichen Veranstaltungen zu unterlassen. Eidesformeln sind grundsätzlich neutral zu fassen. Wir setzen uns für die Änderung der Feiertagsgesetze ein: Religiöse Sonderrechte sollen aus diesen herausgestrichen werden.
Neutrale soziale Einrichtungen fördern
Der religiöse Bevölkerungsanteil in NRW nimmt immer weiter ab. Wir wollen sicherstellen, dass für jeden Menschen in NRW eine öffentliche, das heißt nicht konfessionell gebundene Schule beziehungsweise Kindergärten, Krankenhäuser und Seniorenheime in nicht kirchlicher Trägerschaft in zumutbarer Entfernung liegt.
Staatsverträge
Bestehende Konkordate, Staatskirchenverträge und entsprechende Staatsverträge mit Religions- oder Weltanschauungsgemeinschaften auf Landesebene von Nordrhein-Westfalen sind abzulösen, wenn sie eine Gefährdung der weltanschaulichen Neutralität des Staates darstellen. Besondere Regelungen zum kirchlichen Arbeitsrecht sollen abgeschafft werden. Auch sprechen wir uns für das Ende des Kirchensteuereinzugs durch staatliche Behörden aus, selbst wenn dem Staat dadurch marginale Einnahmen entgehen. Die Kirchen können und sollen die von ihnen festgelegten Steuern auch selber einkassieren.
Finanzierung und Subventionen
Wir sprechen uns für eine zeitnahe Abschaffung aller Staatsleistungen an die Religionsgesellschaften aus. Wie vom Grundgesetz gefordert, soll die Ablösung mit einem Landesgesetz durchgeführt werden. NRW soll sich im Bundesrat dafür einsetzen, dass alle Länder und der Bund eine gemeinsame Kommission unter Hinzuziehung aller Beteiligten einrichten, die den Wert der verstaatlichten, kirchlichen Besitztümer und der bisher ausgezahlten Entschädigungsleistungen an die beiden Kirchen ermittelt und einen Vorschlag für eine abschließende Entschädigungszahlung erarbeiten soll.
Keine Bezuschussung von Kirchentagen durch das Land NRW
Wir wollen , dass das Land NRW künftig von jeglicher Bezuschussung von Kirchentagen und ähnlichen konfessionellen Großveranstaltungen Abstand nimmt.
Abschaffung der Kirchenaustrittsgebühr
Wir sprechen uns für die Abschaffung der von CDU/FDP im Jahr 2006 eingeführten Kirchenaustrittsgebühr aus. Wie bei Kircheneintritten sollen die dem Staat entstehenden Kosten durch die Kirchen erstattet werden.
Datenschutz
Wir wollen erreichen, dass die Zugehörigkeit oder Nichtzugehörigkeit zu einer Religionsgemeinschaft von staatlichen Stellen nicht erfragt und nicht registriert werden darf.
Gleichbehandlung der Kirchen und Weltanschauungsgemeinschaften mit anderen Organisationen
Wir wollen den Sonderstatus von Glaubens- und Weltanschauungsgemeinschaften als Körperschaft öffentlichen Rechts beenden und diese stattdessen nach dem allgemeinen Vereinsrecht behandeln. Das Kirchenrecht darf in der Rechtsprechung nur in dem Rahmen berücksichtigt werden, in dem auch Satzungen von Vereinen berücksichtigt werden. Gesetze, die einem besonderen Schutz von Glaubensgemeinschaften dienen und somit eine Gleichberechtigung verhindern, wollen wir abschaffen. Da keine Staatskirche existiert, setzen wir uns dafür ein, Religionsgemeinschaften in staatlichen wie auch internationalen Gremien konsequent als Nichtregierungsorganisationen (NGO) einzustufen.
Staatliche Forschung und Lehre
Forschung und Lehre müssen rational, ergebnisoffen und undogmatisch betrieben werden. In staatlichen Einrichtungen sollen religiöse Lehren nur unter wissenschaftlichen Gesichtspunkten gelehrt und erforscht werden. Theologische Fakultäten in staatlichen Hochschulen und Universitäten wollen wir abschaffen.
Beschäftigte in kirchlichen Einrichtungen
In allen kirchlichen Einrichtungen müssen die Betriebsverfassungsgesetze, die Personalvertretungsgesetze und das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) in vollem Umfang Anwendung finden. Insbesondere dürfen die Rechte der nicht verkündungsnahen Beschäftigten in diesen Einrichtungen nicht beschnitten werden. Die Zugehörigkeit oder Nichtzugehörigkeit zu einer Religions- oder Weltanschauungsgemeinschaft oder die private Lebensführung Einzelner darf kein Diskriminierungsgrund und kein Entlassungsgrund sein für Beschäftigte, die keine Tendenzträger:innen sind.
Seelsorge und Missionierung
Die Religionsgemeinschaften müssen Missionierung und Seelsorge ausschließlich aus Eigenmitteln bestreiten. Insbesondere fordern wir, die staatliche Finanzierung der JVA- und Polizeiseelsorge einzustellen und einen weltanschaulich neutralen polizeipsychologischen Dienst zu stärken.
Öffentlich-rechtlicher Rundfunk
Wir fordern, dass Religions- und Weltanschauungsgemeinschaften in Rundfunkräten genauso behandelt werden, wie andere gesellschaftlich relevante Gruppen. Außerhalb der Werbeblöcke darf der öffentlich-rechtliche Rundfunk nicht zur Missionierung benutzt werden.
Abschaffung des Tanzverbotes in NRW
Das Tanzverbot in NRW ist veraltet. Wir treten für eine Trennung von Staat und Kirche ein und damit auch für die Abschaffung des Tanzverbotes an den sogenannten stillen Feiertagen. Es ist nicht Sache des Staates, über die Einhaltung von religiösen Riten zu wachen. Auch helfen solche Verbote nicht, die gegenseitige Rücksicht unter den Menschen zu fördern, sondern schaffen eher Unbehagen und Missmut.

Klima, Umwelt und Energie

Klima und Umwelt

Umsetzung des Pariser Abkommens zum Klimaschutz

Das Pariser Klimaschutzabkommen verpflichtet auch das Land zu Maßnahmen, den Anstieg der Durchschnittstemperatur der Troposphäre deutlich unter 2 °C über dem vorindustriellen Niveau zu halten und gleichzeitig Anstrengungen zu unternehmen, den Temperaturanstieg auf 1,5 °C über dieses Niveau zu begrenzen, um dadurch die Risiken und Auswirkungen der Klimaänderungen erheblich zu verringern. Wir setzen uns für die Erreichung dieses Zieles ein.
Der derzeitige Widerspruch zwischen dem Ziel Klimaschutzland Nr. 1 zu werden, aber gleichzeitig an Braunkohlenindustrie festzuhalten, muss aufgelöst werden und auf eine andere Basis gestellt werden, auch im Interesse der Energieunternehmen. Dazu soll ein "Fahrplan-NRW" für einen schrittweisen Ausstieg aus den jeweils schädlichsten Energieträgern erarbeitet werden. Er soll zum einen die Umweltbilanz berücksichtigen, zum anderen aber auch den zunehmenden Bedarf an elektrischer Energie, vornehmlich durch die Elektrifizierung vieler heute noch fossiler Lebensbereiche (z.B. auch Verkehr) berücksichtigen. Dieser Fahrplan soll eine Bewertung vornehmen, wieviele Arbeitsplätze mittelbar und unmittelbar betroffen sind um auf geeignete Weise Landesmaßnahmen (z.B. Bildungsprogramme) ableiten zu können und Folgen wie Arbeitslosigkeit entgegensteuern zu können. Dem Land NRW kommt in besonderer Weise die Aufgabe zu, Energieunternehmen bei dem Wandel von CO2 intensiven Erzeugern hin zu emissionsarmen Unternehmen zu begleiten und die Rahmenbedingungen für zukünftige Geschäftsfelder mit zu gestalten.
Die im Landesklimaschutzgesetz und -Plan formulierten Maßnahmen haben aktuell nur empfehlenden Charakter. Sie müssen verpflichtende Gesetzeskraft bekommen und durchgesetzt werden.
Die Wirkungen der Maßnahmen aus dem Klimaschutzplan müssen beobachtet, der Plan selber laufend nach Gegebenheiten und Notwendigkeiten aktualisiert werden.
Neben der Entfossilisierung in Energieproduktion und Verkehr müssen Kohlenstoffsenken geschaffen werden. Daher setzen wir uns für die Wiederherstellung umgebrochenen Grünlandes, Wiedervernässung trockengelegter und Bewahrung bestehender Feuchtgebiete ein. Diese muss das Land auf eigenen geeigneten Flächen durchführen und privaten Landbesitzer:innen entsprechende Anreize bieten. Das dient auch der Biodiversität.
Auch Wälder sind Kohlenstoffsenken. In der Forstpolitik wollen wir verstärkten Anbau von Mischwäldern, die Klimaschutz, Klimaanpassung und Biodiversität stärken.
Die Nutzung von Bioenergie muss nachhaltig sein. Eine "Konkurrenz zwischen Teller und Tank" sowie Flächenverbrauch durch Monokulturen sind zu vermeiden. Primär soll genutzt werden, was ohnehin anfällt. NRW als Forschungs- und Entwicklungsstandort ist auch im Bereich der Biomasse attraktiv, da wir sowohl über Landwirtschaft, Abfallwirtschaft als auch über eine starke Chemie und Energiewirtschaft verfügen und sich damit eine einmalige Gemeinschaft von Akteure:innen auf kleinem Raum befindet. Hier gilt es, geeignete Plattformen zur Vernetzung und die entsprechenden Rahmenbedingungen bereitzustellen, um Biomasse der nächsten Generation "Made in NRW" noch besser zu fördern, um die Energiewende auf viele Säulen stellen zu können und um Schwankungen in der Erzeugung ausgleichen zu können.
Die Nutzung von Biokohle (Terra preta) in Landwirtschaft und Gartenbau schafft eine Kohlenstoffsenke, die gleichzeitig die Böden verbessert. Wir wollen Forschung, Entwicklung und Einsatz fördern.

Politik für die Natur

Wir sehen einen Schwerpunkt unserer Naturpolitik in der freien Entfaltung der Arten in großen zusammenhängenden naturnahen Gebieten. Es darf kein Primat der wirtschaftlichen Nutzung mehr geben, sondern diese steht in Abwägung mit weiteren gesellschaftlichen Zielen wie Nachhaltigkeit und Biodiversität. Diese müssen deutlich mehr als bisher in Nutzung von Fläche und anderen Naturressourcen sowie die Gesellschaftsentwicklung einfließen. Wir wollen Ewigkeitsnutzen statt Ewigkeitsschäden.
  • Das Land muss einen ausreichend großen Anteil seiner Flächen in Wildnis umwandeln. Eingriffe und Maßnahmen dort dürfen nur dem Zweck der Stärkung der Biodiversität dienen. Privaten Grundbesitzer:innen müssen wirtschaftliche Anreize zur Beteiligung an solchen Projekten geboten werden.
  • Wir wollen die weitere Vernetzung kleiner und zerstreut liegender wertvoller Naturgebiete mit einer Pflege, die der Verbesserung der Biodiversität dient. Größere zusammenhängende Naturgebiete mit hoher Biotopvariation und Übergängen zwischen offenem Land und Wäldern, trockenen und feuchten Gebieten werden eingebunden. Daher steben wir mehr finanzielle Mittel für den Bau von Grünbrücken an.
  • Wasserschutzgebiete sollen ebenfalls der Biodiversität dienen. Der Einrichtung offener Flächen ist der Vorzug gegenüber weiterer Aufforstung zu geben. Bei nährstoffbelasteten Arealen müssen überschüssige Nährstoffe entfernt werden.
  • Oberflächengewässer und ihre Randzonen sollen vermehrt, aber nicht ausschließlich der Natur dienen. Renaturierung zur Wiederherstellung ihrer freien Dynamik ist ein wichtiges Ziel. In solche Maßnahmen müssen Land- und Forstwirtschaft und Freizeitaktivitäten integriert werden. In hochwassergefährdeten Gebieten werden deutlich mehr potenzielle Überschwemmungsgebiete zum Abfedern von Hochwasserereignissen eingerichtet. Das ist gleichzeitig eine günstige und wirksame Klimafolgenanpassung. Mehr Offenland und Bruchwälder verbessern zudem die Hydrogeologie.
  • Das Land stellt weitere Mittel zur Verfügung, damit es selbst oder entsprechende Stiftungen weiteren Grund und Boden zur Erreichung von Naturschutz- und Biodiversitätszielen aufkaufen kann.
  • Natürlich einwandernde Arten vervollständigen die Ökosysteme und stärken die Biodiversität im Klimawandel. Sie werden deshalb geschützt und bekommen ihren Platz in unserer Natur. Das gilt auch für große Fleischfresser wie Seeadler, Wölfe und Goldschakale.
  • Bei der Allgemeinbildung in Schulen und speziellen fachlichen Ausbildungen, die mit Natur und ihrer Nutzung zu tun haben, wird mehr Wert auf Biodiversität und Naturschutz gelegt. Dazu gehört auch, dass Menschen in Freizeit und Tourismus Naturerlebnisse haben können. Kontakt zur Natur und Wissen über ihre Zusammenhänge helfen, dem Verständnis für einen Naturschutz, der kein Selbstzweck ist, sondern unsere Lebensgrundlagen sichert.

Hege und Jagd

Die Jägerschaft mit ihrer Hegeverpflichtung leistet ihren Beitrag zu Naturschutz, Biodiversität und Bildung. Die Landesgesetzgebung muss die nachhaltige Jagd als eine legitime Nutzung biologischer Ressourcen anerkennen.
Des Weiteren setzen wir uns für die Rücknahme des kontraproduktiven Verbotes der Jagdhundeausbildung an der lebenden Ente ein.
Zusätzlich wollen wir den anerkannten Jagdverbänden ein Verbandsklagerecht einräumen.

Wasser

Trinkwasser ist ein Menschenrecht

Das Recht auf sauberes Trinkwasser ist ein Menschenrecht (UN Resolution 64/292). Leider sind derartige Resolutionen nicht rechtlich bindend.
Wir setzen uns daher dafür ein, das Recht auf Trinkwasser als grundlegendes Menschenrecht in der Verfassung von NRW zu verankern.

Flächendeckende Trinkwasserver- und Abwasserentsorgung

Die Versorgung mit eigenen Brunnen ist für die Haushalte extrem teuer. Das so gewonnene Wasser muss regelmäßig getestet und gefiltert werden. Die Kosten für die Leerung und Wartung der Abwasserkammersysteme sind darüber hinaus zusätzlich teuer. Viele bisher nicht angeschlossenen Haushalte wollen ans Netz, aber die Versorger:innen scheuen die Kosten für die Leitungsverlegung.
Daher setzten wir uns dafür ein, das alle Haushalte in NRW an die öffentliche Trinkwasserversorgung und Abwasserentsorgung der zuständigen Versorgungsunternehmen und Kläranlagen angeschlossen werden.
Wir streben eine flächendeckende Trink- und Abwasserversorgung durch die entsprechenden Versorgungsunternehmen an.
In NRW werden ca 6.000 private Brunnen auf Kosten der Eigentümer:innen gesundheitsüberwacht. Die Daten liegen in den kommunalen Gesundheitsämtern und sind weder dem Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz (LANUV) noch der Öffentlichkeit zugänglich. Wir wollen, diese Daten anonymisiert zentral und in offenem Format im LANUV zugänglich machen und den Eigentümer:innen entsprechend Kosten ersetzen. Dies dient dem besseren Überblick über die tatsächliche Belastung des Wassers.
Menschliches Abwasser enthält Nährstoffe. Phosphor und Stickstoff müssen vermehrt zurückgewonnen werden, um sie als Dünger wieder einzusetzen. Das erhöht die Qualität des abgeleiteten Abwassers und vermindert den Nährstoffeintrag in unsere Oberflächengewässer.
Wir setzen uns für die Ermäßigung der Schmutzwassergebühr in allen Kommunen NRWs ein. Häufig wird nicht die gesamte bezogene Wassermenge als Abwasser dem Kanal zugeführt; z. B. werden Garten-, Sportanlagen und landwirtschaftlich genutzte Flächen bewässert, von denen eine Kanalableitung nicht möglich ist, Vieh wird getränkt, oder es entstehen Wasserverluste in Gewerbebetrieben bei der Produktion oder durch Verdampfung und so weiter. Diese nicht eingeleiteten Wassermengen sollen auf Antrag und bei Vorlage entsprechender Nachweise abgesetzt werden können.

Tierschutz

Keine Rasselisten
Ob ein Hund gefährlich ist oder nicht, ist nicht primär von seiner Rasse oder Größe abhängig, sondern von Erziehung und Sozialisation. Die derzeitige Gesetzeslage, die einzelne Hunderassen sowie Mischlinge dieser Rassen, ohne Ansehen der jeweiligen Erziehung, als gefährlich einstuft, entbehrt jeder Grundlage und führt zu dauerhaft überlasteten Tierheimen mit nicht mehr vermittelbaren Listenhunden. Daher streben wir die Abschaffung von sogenannten "Rasselisten" bei Hunden an .
Erweiterung des Tierschutzgesetzes
Auch Angst ist eine Form von Leid, wird aber im Tierschutzgesetz nicht berücksichtigt. So werden Tierquälereien, bei denen kein deutlich erkennbarer, direkter körperlicher Schaden vorliegt, gewöhnlich nicht geahndet. Wir wollen das deutsche Tierschutzgesetz nach dem Beispiel des österreichischen Tierschutzgesetz erweitern, sodass künftig niemand straffrei ein Tier in schwere Angst versetzen darf.
Tierschutz in der Nutztierhaltung
Gute Haltungsformen bei Nutztieren orientieren sich an den Bedürfnissen der Tiere. Die jetzigen Standards sind jedoch in vielen Punkten noch nicht optimal. Wir setzen uns für tiergerechte Haltungsformen und die kontinuierliche Weiterentwicklung der Standards nach wissenschaftlichen Erkenntnissen ein. Dabei sollen Kleinbetriebe einmalige finanzielle Unterstützungen für Investitionen zur Umsetzung neuer Standards erhalten können.
Registrierungspflicht für Freigängerkatzen
Wir setzen uns für eine flächendeckende Kastrations-, Kennzeichnungs- und Registrierungspflicht für Freigängerkatzen ab dem 5. Monat in NRW ein, um die wachsenden Katzenpopulationen einzudämmen.

Nachhaltigkeit als Leitbild der gesellschaftlichen Entwicklung

Nachhaltigkeit ist unser Prinzip. Da die Vielfalt der Ideen und deren Umsetzung eine Voraussetzung für Innovation und Anwendung darstellt, sind die Bürger:innen nicht nur Verursacher:innen, sondern auch Entscheider:innen und Antriebsmotor für Veränderungen. Wir setzen auf die Entwicklung nachhaltiger Strukturen durch eine Politik der Förderung von Möglichkeiten und Ideen. Damit wird im Sinne der Menschen und künftiger Generationen eine offene Entwicklung ermöglicht, die als Ziel ein Leben in Einklang von Natur, Lebensraum, Technik und Arbeit hat und dadurch eine gute Lebensqualität sichert.
Die Formulierung von verbindlichen Zielen innerhalb eines bestimmten zeitlichen Rahmens lehnen wir ab. Erfolgreiche Umweltpolitik muss sich ständig am Möglichen und Erwünschten messen und Impulse für die Zukunft geben.
Wir wissen, dass unser aller Leben von einer intakten Natur abhängt. Aus diesem Grund müssen in einer zukunftsfähigen Gesellschaft Ressourcen so genutzt werden, dass sie auch für nachfolgende Generationen zur Verfügung stehen. Hierzu sind ein bewusster und verantwortungsvoller Umgang und eine faire Verteilung der Ressourcen erforderlich. Deshalb fördern wir Entwicklungen für eine zukunftsfähige Gesellschaft, die Ressourcen auch in der Verantwortung für unsere Nachfahren nutzt. Bei erneuerbaren Ressourcen müssen dafür Verbrauch und Regeneration im Gleichgewicht sein.
Bei nicht nachwachsenden Ressourcen wird die Einführung einer möglichst regionalen Kreislaufwirtschaft angestrebt. Dazu ist es notwendig, den ganzen Weg eines Produktes zu betrachten, vorhandene umweltschonende Technologien bevorzugt zu nutzen sowie die Entwicklung und den Einsatz neuer Technologien verantwortungsvoll voranzutreiben. Technologien, die unabsehbare und nicht zu verantwortende Folgen haben, lehnen wir ab.
NRW ist in besonderer Weise von der Energiewende betroffen, da sich hier zum einen eine Urananreicherungsanlage für Brennelemente für Kernkraftwerke, zum anderen einer der größten Braunkohlentagebaue mit den zugehörigen Kraftwerken befinden.

Gegen die geplante absichtliche Verringerung der Lebensdauer von Produkten (geplante Obsoleszenz)

Viele Produkte sind auf möglichst niedrige Herstellungskosten hin optimiert. Dadurch wird vom Hersteller eine kurze Lebensdauer in Kauf genommen, möglicherweise sogar angestrebt.
Wir setzen uns dafür ein, dass das Land NRW der Verbraucherzentrale NRW zusätzliche Mittel zur Verfügung stellt, damit diese sich besser gegen die geplante Obsoleszenz spezialisieren kann. Herstellende sollen dazu angehalten werden, ihre Produkte mit einem voraussichtlichen "Haltbarkeitszeitraum" zu kennzeichnen. Dieses Haltbarkeitsdatum beinhaltet nicht nur das physische, sondern auch das softwareseitige Leben eines Produktes. Zusätzlich müssen die garantierten Supportzeiträume (Softwareupdates etc.) auf dieser Kennzeichnung angegeben werden. Die Verbraucherzentrale soll diese Kennzeichnungen der Hersteller überprüfen und mit einem anerkannten Siegel bestätigen.
Wir setzen uns weiter dafür ein, dass die öffentliche Hand nur Produkte mit diesem Gütesiegel erwirbt und es dementsprechend auch in Ausschreibungen fordert.

Erforschung und Einsatz neuer Technologien

Die technologische Entwicklung bietet neue Möglichkeiten, auch ohne oder mit geringem Verzicht auf Mobilität, Komfort und Konsumgüter nachhaltig zu leben. Wir wollen die naturwissenschaftliche Grundlagenforschung und die Erforschung ressourcenschonender Technologien fördern, die eine nachhaltige Gesellschaft stützen. Dies beinhaltet ausdrücklich eine Reform des Patentrechts.
Die Forschungsergebnisse, vor allem aus öffentlich finanzierten Programmen, sind auf ihre Bedeutung hin zu prüfen und der Allgemeinheit zur Verfügung zu stellen. Wir setzen uns für eine gesellschaftliche Entwicklungen ein, die Gemeinnutz vor Eigennutz stellen. Die allgemeine Aufklärung der Bevölkerung und der freie Zugang zu Wissen und Forschungsergebnissen müssen gefördert werden, um den Menschen zu ermöglichen, auf solider Basis in nachhaltige Projekte zu investieren und neue Technologien einzusetzen. Der Wissenstransfer über Nationalgrenzen muss gefördert werden, da der Nutzen für die nationale Wirtschaft nicht der alleinige Zweck der Forschung ist.
Das Land NRW hat durch seine Hochschul- und Forschungslandschaft eine gute Ausgangsposition, um Zukunftstechnologien in die industrielle Entwicklung zu überführen. Daher ist insbesondere deren Nutzung auf Landesebene zur Erhöhung der Effizienz ein notwendiger Schritt zur Modernisierung der vorhandenen Strukturen und des Transfers.

Energiewende gestalten

NRW als Bundesland mit der höchsten Energieproduktion wie auch dem höchsten Verbrauch hinkt in der Energiewende weiter hinterher. NRW muss daher eine selbständige Energiewendepolitik einführen, um die aktuellen Klimaschutzziele zu erreichen, die technologische Entwicklung fördern und zukunftsfähige Arbeitsplätze schaffen. Wir stehen ein für eine sichere, preisgünstige, nachhaltige und saubere Energieversorgung in NRW.
Bei allen neuen Bestrebungen auf Bundesebene soll NRW als Industriestandort und einwohnerreichste Bundesland zum Vorreiter der Energiewende werden.
Die Energiewende ist regional und lokal zu begleiten. Die Energieversorgung muss so schnell wie möglich auf nachhaltige Quellen umgestellt werden. Fossile Energieträger sind endlich, in hohem Masse gesundheitsschädlich, verschmutzen die Umwelt, belasten das Klima und sind Grund für Abhängigkeiten, Konflikte und Kriege. Eine langfristige, zuverlässige, bezahlbare und friedliche Energieversorgung ist nur aus Erneuerbaren Energieträgern (EE) möglich.
Eine erfolgreiche Energiewende ist auch Voraussetzung für die weitere Wettbewerbsfähigkeit NRW´s. Photovoltaik (PV) und Windenergieanlagen (WEA) sind mittlerweile die preiswertesten Energiequellen. Die Preisvorteile kommen jedoch bei den Endverbraucher:innen und bei dem überwiegenden Teil der Wirtschaft durch eine falsche Regelsetzung nicht an.
Unsere Hauptforderungen für NRW sind:
  • 100% erneuerbarer Strom bis 2030
  • 100% erneuerbare Energieversorgung bis 2035
  • Dezentrale Strukturen bevorzugen
  • Verdeckte Subventionen und Vorteile für fossile Energieträger streichen
  • Trassenbau sofort stoppen und vor weiterem Ausbau transparent prüfen
  • Bürger:innen einbeziehen
  • Transparenz und echten Markt im Energiesektor schaffen

Photovoltaik ist das Arbeitspferd der Energiewende

Die Photovoltaik (PV) ist eine sehr effiziente Technologie der Stromerzeugung mit weiterhin starkem Entwicklungspotenzial. Der Preisverfall bei den Anlagen ist nach wie vor ungebremst und PV ist schon längst die preisgünstigste Stromquelle.
  • Versiegelte Flächen sollen so konsequent wie möglich für PV genutzt werden, beispielsweise Dach- und Fassadenflächen sowie Parkplätze sind gute Standorte für verbrauchsnahe Erzeugung.
  • PV über landwirtschaftlich genutzten Flächen kann die Ernteerträge verbessern, da sie z. B. Verdunstung reduziert.
  • Diese und weitere innovative Optionen sollen durch Entbürokratisierung und Streichung von Abgaben entlastet werden.

Windenergie als Ergänzung

Windenergieanlagen produzieren relativ häufig gerade dann Strom, wenn PV wenig oder nicht verfügbar ist. Daher sind sie eine gute Ergänzung zur Photovoltaik (PV). Windenergie ist auch dezentral verfügbar und schafft regional Arbeitsplätze und Wertschöpfung.
  • Der weitere Ausbau, Onshore und Offshore, muss umweltschonend und unter Bürger:innenbeteiligung erfolgen.
  • Die bürokratischen Hürden müssen gesenkt werden, um den stockenden Ausbau wieder zu beschleunigen. Dazu gehört auch, für bestehende Anlagen, Repowering, ohne unnötige Hürden zu ermöglichen.

Energetische Nutzung von Biogas und Biotreibstoffen

Biokraftstoffe sind Synthesekraftstoffen, die mit Sonne und Wind erzeugt werden, im Wirkungsgrad weit unterlegen. Durch falsche politische Anreize entstehen z. B. Mais- und Ölpflanzenmonokulturen zur Kraftstoffbeimischung. Diese Entwicklung muss gestoppt werden.
  • Zur Energieversorgung sollten darum hauptsächlich biologische Reststoffe verwendet werden.
  • Strom aus Biogas soll in die Lage versetzt werden, am Regelmarkt, also für die Stützung der Netze auf Abruf betrieben zu werden. Durch die höhere Vergütung von abrufbarem Strom ergibt sich so die Option, Biogasanlagen ohne EEG-Einspeisevergütung zu betreiben. Hierzu muss ein passender Rechtsrahmen geschaffen werden.

Power-to-Gas / Wasserstoff

Power-to-Gas (P2G), also die Erzeugung von Wasserstoff und Methan aus erneuerbarem Strom, ist ein wichtiger Baustein für die Energiewende. Wasserstoff ist wichtig für die Dekarbonisierung von Industrieprozessen, wie der Stahlerzeugung und Zementproduktion, sowie diverser chemischer Prozesse und der Erzeugung von Synthesekraftstoffen für Verkehrs-Anwendungen, die vorerst nicht batterieelektrisch realisiert werden können. Synthetisches Methan kann in das vorhandene Erdgasnetz mit seinen umfangreichen Speichern eingespeist werden, um längerfristige Speicherung zu ermöglichen.
Die Technologie dafür ist vorhanden, muss aber wirtschaftlich noch skalieren. Dies soll gefördert werden.

Dezentrale Versorgungs- und Netzstruktur

Die Energiewende wird dezentral erfolgen.
  • Die Erzeugung soll verbrauchsnah erfolgen.
  • Das Netz über lange Strecken soll nur dem Lastausgleich und der Versorgungsicherheit dienen.
  • Dezentrale Netze schaffen eine größere Versorgungssicherheit, verteilen die Wertschöpfung in der Fläche und senken die Gesamtkosten, sowie die Übertragungsverluste

Eigenverbrauch von selbst erzeugtem Strom abgabenfrei

Wer in seinem Garten Gemüse anbaut und es selbst verzehrt, zahlt dafür natürlich keine Abgabe oder Steuer. Dasselbe muss für die eigene Energie gelten.
  • Der Eigenverbrauch von selbst erzeugtem erneuerbarem Strom muss steuer- und abgabenfrei sein. Das gilt auch für EE-Strom, den Unternehmen auf ihrem eigenen Gelände erzeugen und verbrauchen.
  • Die Abgabe von Strom auf dem Betriebsgelände z.B. an Mitarbeiter:innen zum Laden von Elektrofahrzeugen, oder an Pächter:innen der firmeneigenen Kantine, dürfen ein Unternehmen nicht in den Status eines Stromversorgers versetzen.

Stromtrassen auf Notwendigkeit prüfen

Einmal genehmigte Stromtrassen erhalten für 40 Jahre eine garantierte Rendite, die über die Netzentgelte finanziert wird, völlig unabhängig davon, ob die Trassen tatsächlich benötigt werden.
Der Neubau von Stromtrassen muss sofort gestoppt werden. Zunächst muss eine transparente Überprüfung erfolgen, ob die geplanten Trassen für eine dezentrale Energiewende notwendig sind.

Lokale Netzbetreiber

Der Ausbau elektrischer Verteilnetze darf sich nicht auf Hochspannung-Gleichstrom-Übertragung über große Entfernungen beschränken. Gleichzeitig müssen mit derselben Priorität die Mittel- und Niederspannungs-Wechselstromnetze ertüchtigt werden. Bei der notwendigen Einrichtung elektrischer Verteilnetze mit Informationsübertragung zum besseren Ausgleich zwischen Produktion und Verbrauch (Smart Grids) sind Datenschutz und IT-Sicherheit streng zu beachten.

Transparente Bundesnetzagentur (BNetzA)

Die BNetzA ist unter anderem für die Prüfung und Genehmigung von Stromtrassen zuständig. Die dafür verwendeten Planungsdaten und Entscheidungsgrundlagen werden als Geschäftsgeheimnisse behandelt. Hier werden Entscheidungen getroffen, die langfristige Einnahmen für Unternehmen auf Kosten der Stromkund:innen garantieren. Die Planungsdaten sind öffentlich und die Entscheidungen transparent zu machen.

Abschaffung von Subventionen und Beihilfen für die Energiegewinnung

Öffentliche Subventionen für die fossile und nukleare Energiegewinnung untergraben den von uns angestrebten Wechsel hin zu einer zukunftsfähigen, klimafreundlichen und möglichst autarken Energieversorgung in Europa.
Subventionen und Beihilfen auf Landesebene für fossile und atomare Energien sind sofort zu beenden.
Neben den direkten Subventionen sind das Abwälzen von Kosten für die Erschließung und den Rückbau von Kraftwerken, Bergschäden, Schadstoffemissionen, Grundwasserhaltung und -entnahme, Steuerbefreiungen und gesetzliche Haftungsfreistellungen versteckte Subventionen. Eine nachhaltige Entwicklung ist nur möglich, wenn die Verursacher:innen von Kosten und Risiken für die Allgemeinheit auch den wahren Preis für dieses Handeln zahlen.
Brennstoffe müssen entsprechend ihrer tatsächlichen Kosten besteuert werden.

Haftung für die Folgekosten fossiler Energiegewinnung

Bislang spielen Haftungskosten für Betreiber:innen konventioneller Kraftwerke keine Rolle, obwohl diese Kraftwerke unsere Umwelt in hohem Maße belasten. CO2 Emissionen sind deutlich stärker durch Steuern bzw. Abgaben zu belasten. Für die Beseitigung von Folgeschäden sowie Rückbau und Renaturierung sind externe gesicherte Rücklagen durch die Verursacher:innen zu schaffen.

Forschungsinitiativen

Die Forschung zu Energiespeichern, deren Entwicklung und Einrichtung müssen weit stärker als bisher stattfinden. So sollen Bergwerke als Energiespeicher genutzt werden können. Um die Volatilität der Erneuerbaren Energieträger besser auszugleichen brauchen wir Energiespeicher. Als Speicher eignen sich Pumpspeicherkraftwerke in besonderer Weise. Die Verfahren sind bekannt und funktionieren. Da NRW über eine Vielzahl an zum Teil sehr tiefen Bergwerken verfügt, wollen wir die Möglichkeit der Installation von unterirdischen Pumpspeicherkraftwerken auf Ihre Machbarkeit und Umsetzungsrahmenbedingungen prüfen lassen.

Förderung aus Landesmitteln

Wir wollen Förderprogramme und Informationsportale bekannter machen. Die bereits vorhandenen Informationen zur Energiewende, Einsparmöglichkeiten und deren Fördermöglichkeiten (z.B. zur Wärmedämmung), aber auch deren rechtliche Rahmenbedingungen müssen in der Breite der Bevölkerung ankommen. Es soll den Bürger:innen generell leichter gemacht werden zu erkennen, wie sie selber zu einer gelungenen Energiewende beitragen können. Förderprogramme sollen leichter auffindbar sein und über das Internet beantragt werden können. Wo nötig muss es von Verwaltungsseite eine Koordination der zuständigen Bereiche geben, um den Bürger:innen die Handhabung zu erleichtern.

Dekarbonisierung

Wir unterstützen Bestrebungen, Kapital aus fossilen Energiefirmen abzuziehen (Dekarbonisierng). Das Land muss dieses Deinvestment auf allen Ebenen unterstützen. Es muss selbst deinvestieren und den kommunalen Körperschaften und deren Stadtwerken dabei helfen.

Virtuelle Kraftwerke fördern

NRW ist durch seine Besiedlungsdichte in besonderer Weise geeignet, virtuelle Kraftwerke zu betreiben. Dabei werden kleine Erzeugungseinheiten über entsprechende Software verbunden, um je nach möglicher Erzeugungskapazität und Verbrauchsprognose die richtige Verschaltung vorzunehmen und möglichst lokal und regional versorgen zu können. Dadurch lässt sich der anderenfalls notwendige Netzausbau, insbesondere in den übergeordneten Verteilnetzen der Mittel- und Hochspannung, in einem bezahlbaren Rahmen halten. Für diese Aufgabe werden auch weiterhin große Energieunternehmen benötigt, da nur sie über die nötigen überregionalen Strukturen verfügen.

Bergbau

Kohleausstieg

NRW ist deutschlandweit das Bundesland mit den meisten Kohlekraftwerken. Zwischen Rur und Weser stehen 52 Kraftwerksblöcke mit einer installierten Bruttoleistung von etwa 25.000 Megawatt. Trotz Klimaschutzgesetz sollen neue Kohlekraftwerke gebaut werden und in Betrieb gehen. Die Nutzung von Kohle muss schnellstmöglich beendet werden. Das „Kohleausstiegsgesetz“ ist in jeder Hinsicht unzureichend und gerade NRW trägt eine Hauptanteil der CO2 Ausstoßes in Deutschland. Dieser Verantwortung müssen wir uns bewusst werden.
Kohlekraftwerke haben eine begrenzte Reaktionsfähigkeit. Da ein Betriebsstart lange dauert und die Kraftwerke nicht einfach abgestellt werden können, bleiben sie am Netz. So wird der Strom unnötig teuer, da EE-Strom abgeregelt oder an der Börse für negative Preise verkauft wird. Daher wollen wir die Merit-Order, also die Reihenfolge nach der Kraftwerke ins Netz gerufen werden, neu definieren.
Dadurch würden mehr Gaskraftwerke statt Kohlekraftwerke eingesetzt, diese haben dann deutlich kürzere Laufzeiten, da sie auf schwankende Erzeugung und wechselnden Verbrauch schneller reagieren können. Dies reduziert den CO2-Ausstoß deutlich, entlastet die Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG)-Umlage und entzieht den Kohlekraftwerken weitere Marktanteile, so dass diese kurzfristig freiwillig den Markt verlassen werden.
Aufgrund dieser kurzfristigen Abhängigkeit ist ein Kohleausstieg per sofort leider nicht realisierbar, trotzdem kann NRW kurzfristiger aussteigen als geplant.
  • Kraftwerke mit höherem CO2-Ausstoß dürfen erst später, also bei deutlich höherem Bedarf ins Netz gerufen werden
  • Kurzfristiger Stopp der Abbaggerung neuer Gebiete
  • Klare Bekenntnis, dass nach der Inbetriebnahme von Erneuerbaren Energie Anlagen in NRW mit gleicher Leistung die jeweiligen Kraftwerke sofort abgeschaltet werden
  • Unterstützung der lokalen Stadtwerke und Unternehmen, aus den langjährigen Energielieferverträgen auszusteigen
  • Sonderförderungsprogamm der NRW-Bank „Förderung von Photovoltaikanlagen“ wird auf alle Dächer von Mehrfamilienhäuser und Gewerbeeinheiten in NRW ausgedehnt
  • Volle Unterstützung des Kohleausstieg bis 2030, die Bundesmittel sind transparent und zukunftssicher in neue Energieerzeugung in NRW zu investieren

Braunkohleausstiegsgesetz

Das rückfällige Bundesberggesetz ist ein obrigkeitsstaatliches Durchsetzungs- und Genehmigungsrecht, das keinen rechtsstaatlichen Ausgleich unterschiedlicher Interessen vorsieht, sondern einseitig der Ausnutzung von Ressourcen dient und demokratische Grundrechte systematisch außer Kraft setzt. Wir wollen das Bundesberggesetz durch ein Bundesumweltgesetzbuch mit dreidimensionaler Raumplanung zu ersetzen. Dafür muss das Land sich auf Bundesebene einsetzen.
Wir setzen uns dafür ein, dass das Land auf Bundesebene ein Braunkohleausstiegsgesetz durchsetzt. Der Braunkohleabbau ist bis spätestens 2025 zu befristen. Um einen Strukturbruch zu vermeiden, muss die Planung des sozialverträglichen Übergangs sofort beginnen. Der unvermeidliche Strukturwandel muss aktiv, schöpferisch und vorausschauend gestaltet werden.
Die Arbeit der Schlichtungsstellen für Bergbaugeschädigte in NRW muss verbessert werden. Die derzeitige Anrufungsstelle "Bergschaden Braunkohle NRW" ist keine behördliche Schlichtungsstelle, sondern eine unternehmensfinanzierte private Anrufungsstelle der RWE. Wir wollen die Einrichtung einer zentralen Schlichtungsstelle, die Geschädigte des Braunkohle- und Salzabbaus sowie der Kavernen für die nationale Energiereserve mit den Geschädigten aus dem Steinkohlebergbau gleichstellt.
Für alle Schäden, auch Ewigkeitsschäden, gilt das Verursacherprinzip. Die Schädigenden müssen ausreichende Rückstellungen bilden und diese sicher anlegen. Eine Stiftungslösung analog zur RAG-Stiftung ist zu prüfen.
Die 30jährige Verjährungsfrist ist bei Schäden aus dem Salzbergbau zu kurz, da auslaufende Bodenbewegungen dort erst nach 150 Jahren beendet sind. Sie muss dementsprechend angepasst werden.
Markscheider:innen müssen zukünftig als neutrale Gutachter agieren. Sie erstellen Risswerke als Urkunden öffentlichen Glaubens, ihre wirtschaftliche Unabhängigkeit von Bergbaubetreiber:innen muss gewährleistet sein.
Wir setzen uns für die Umkehr der Beweislast bei Bergschadensverdachtsfällen ein.

Einführung einer Förderabgabe auf Braunkohle

Der §151 (2) 2. BbergG soll von:
die §§ 18 und 31 sind nicht anzuwenden;
nach
der § 18 ist nicht anzuwenden;
geändert werden.
Durch die stark gefallenen Erlöse bei der Stromproduktion sind Braunkohlekraftwerke, nach Atomkraftwerken (AKWs), derzeit die günstigsten Stromproduzenten auf dem Markt konventioneller Kraftwerke (Merit-Order). Dadurch werden zum einen die Gaskraftwerke, die Teil der Energiewende sein sollten, aus dem Markt gedrängt. Schlimmer noch, Braunkohlestrom wird bevorzugt produziert und auch exportiert. Dies schafft Anreize, die unsauberste Energiegewinnungsform fortzuführen und somit den Zielen der CO2-Reduzierung deutlich entgegen zu wirken. Ferner wird an der Vernichtung von ganzen Landstrichen weiter gearbeitet; die Menschen vor Ort werden aus ihrem Lebensumfeld vertrieben. Schuld daran ist unter anderem die Tatsache, dass auf Braunkohle durch den Erwerb der Felder vor 1980, also nach altem preußischem Bergrecht, keine Förderabgabe erhoben wird. § 151 regelt das Besitzrecht, das dadurch zustande kommt.
In (2) 2. werden die Paragraphen 18 und 31 ausgeklammert.
§ 18 regelt den Widerruf der Erlaubnis, § 31 regelt die Förderabgabe.

Vollständiges Frackingverbot

Die Gewinnung fossiler Rohstoffe durch Hydraulic Frackturing ist eine Hochrisikotechnologie. Sie ist mit unabsehbaren Ewigkeitsschäden, hohen Kosten, starken Umweltbelastungen, hohem Energie-, Wasser- und Flächenverbrauch und massiven Bedrohungen unserer Wasservorkommen durch Einsatz wasserkritischer Chemikalien verbunden. Das so gewonnene Gas hat einen mindestens so schlechten Kohlendioxid-Fußbabdruck wie Braunkohle. Zusätzlich entweichen große Methanmengen in die Atmosphäre. Methan ist ein wesenlich stärkeres Treibhausgas als Kohlendioxid. Deshalb lehnen wir Fracking nach fossilen Rohstoffen konsequent ab. Das gilt auch für Versuche der Gasgewinnung durch das Anbohren bisher unberührter Kohleflöze.
Wegen der Änderungen in Bergrecht, Wasserrecht und Umweltverträglichkeitsprüfung auf Bundesebene im Sommer 2016, die auf ein Fracking-Ermöglichungsgesetz hinauslaufen, müssen auf Landesebene alle gesetzgeberischen Möglichkeiten für ein Frackingverbot eingesetzt werden. Die im Landesentwicklungsplan vorgesehenen Formulierungen reichen nicht, weil sie jederzeit durch ein Zielabweichungsverfahren aufgehoben werden können. Daher setzten wir uns dafür ein, die Aufnahme eines Verbots von Fracking nach fossilen Rohstoffen zusätzlich sowohl in das Landeswassergesetz als auch das Landesnaturschutzgesetz zu implementieren. Wir wollen, dass die Unteren Wasserbehörden gestärkt und technikbezogene Frackingmaßnahmen ausdrücklich verboten werden.
Neue Aufsuchungserlaubnisse für Fracking nach fossilen Rohstoffen dürfen nicht mehr erteilt, abgelaufene Aufsuchungserlaubnisse nicht mehr verlängert und bereits erteilte eingezogen werden. Betriebspläne sollen nicht zugelassen werden.
Wir wollen erreichen, dass man sich auch auf Bundesebene konsequent für ein vollständiges Verbot des Frackings nach fossilen Rohstoffen einsetzt.
Wir setzen uns dafür ein, dass der Mülltourismus mit Verklappung von Bohrschlämmen mit Schwermetallen, radioaktiven Isotopen, giftiger Frackingchemie und weiteren bergbaulichen Abfällen aus anderen Bundesländern nach NRW eingestellt wird.

Nuklearpolitik

Wir wollen den sofortigen Ausstieg aus der Stromproduktion durch Kernspaltung. Für NRW bedeutet das die sofortige Stillegung der Urananreicherungsanlage in Gronau.
Solange die im Atomgesetz vorgeschriebene ordnungsgemäße Endlagerung nicht stattfinden kann, müssen alle Anlagen in Verbindung mit Stromerzeugung aus Kernspaltung, die Abfälle produzieren, als illegal angesehen werden. Betriebsgenehmigungen müssen zurückgezogen, Stilllegungsverfügungen erlassen werden.
Transporte nuklearen Materials aus und für die Stromerzeugung sind einzustellen. Das Nuklearmaterial wird in den derzeitigen Zwischenlagern verbleiben, bis die im Atomgesetz vorgeschriebene ordnungsgemäße Endlagerung möglich ist.
Die geplanten Atommülltransporte von Jülich nach Ahaus und weiter in die USA dürfen nicht stattfinden. In Jülich ist ein neues Zwischenlager zu errichten, das den Sicherheitsanforderungen an Bodenverflüssigungen bei Erdstößen und den Vorgaben zur Sicherheit bei Flugzeugabstürzen aus dem Brunsbüttel-Urteil genügt. Andere Zwischenlager sind entsprechend zu ertüchtigen.
Die Betreibenden müssen für alle Anlagen im Zusammenhang mit Stromproduktion durch Kernspaltung sofort vollumfängliche Haftpflichtversicherungen ohne Bürgschaften durch Bund oder Länder abschließen. Die Gefahrenstoff-Sicherheitsauflagen müssen für alle diese Anlagen gelten. Die Betreibenden übernehmen vollständig alle Entsorgungs-, Stilllegungs- und Rückbaukosten. Dazu müssen sie die nötigen Rückstellungen bilden und diese sicher anlegen. Ob die aktuell diskutierte Stiftungslösung ausreicht, ist zu prüfen.

Bauen, Wohnen und Verkehr

Verkehrs- und Stadtentwicklung

Ein erstmals klar definiertes, landesweites Mindestangebot von Bus und Bahn soll eine Pflichtaufgabe für das Land und die Kommunen werden. Ein Netz aus Bussen, Bahnen, CarSharing und anderen frei zugänglichen Verkehrssystemen soll neben gut ausgebauten Pendlerrouten für Radfahrende die Verkehrsstruktur in den Städten bestimmen. Andere Verkehrsflächen, vor allem für den PKW-Verkehr, müssen sich in den Lebensraum Stadt einfügen und müssen sich anderen Funktionen der Stadt unterordnen.
Jahrzehntealte Ideen für Verkehrsprojekte von der Ortsumgehung bis zu nie gebauten Tunneln brauchen einen Realitätscheck, denn noch immer dominieren diese alten Pläne die langen Wunschlisten unter anderem des Bundesverkehrswegeplans.

Bürger:innenbeteiligung

Die Bürger:innenbeteiligung darf nicht für die jahrelange verfehlte Verkehrspolitik haften und nun einem Sanierungsdruck zum Opfer fallen. Die Antwort auf die Dringlichkeit großer Ersatzneubauten und Ersatzausbauten wie der A1-Brücke bei Leverkusen darf nicht die Einschränkung der Bürger:innenbeteiligung sein. Vielmehr muss mehr Aufwand in die Qualität und die Verfügbarkeit der Bürger:innenbeteiligung bei Infrastruktur- und Großprojekten gesteckt werden.
Alle Menschen vor Ort müssen zum richtigen Zeitpunkt gemeinsam die anschließend auch gemeinsam getragene Entscheidung über grundlegende Konzepte und verschiedene Vorschläge zur Verkehrs- und Stadtentwicklung treffen können. Workshops und zu späte Beteiligungsaktionen können dies genauso wenig ersetzen wie ein Ja/Nein-Bürger:innenentscheid ohne Alternativen.
Um eine größere Akzeptanz in der Bevölkerung zu erreichen und eine schnellere Umsetzung zu gewährleisten, sind die frühzeitige Einbeziehung und möglichst auch die Entscheidung der Menschen vor Ort von großer Bedeutung. Informationen über den Planungsstand und Beteiligungsmöglichkeiten müssen jederzeit barrierefrei und anwenderfreundlich im Internet zur Verfügung zu stehen. Die Beteiligung muss mit für die Menschen spürbaren Ergebnissen erfolgen. Dabei sind Veranstaltungen vor Ort genauso vorzusehen, wie die Moderation durch Unabhängige.

Bauen und Wohnen überall in NRW

Wir setzen uns dafür ein, dass allen Menschen in NRW jederzeit und an jedem Ort bezahlbarer Wohnraum zur Verfügung steht, damit sie sich wohlfühlen und in unserem schönen NRW bleiben.
Die Förderung des sozialen Wohnungsbaus kommt vielen Menschen und der lokalen Wirtschaft zugute und muss wieder deutlich verstärkt werden. Die ursprünglich nur für den sozialen Wohnungsbau dauerhaft vorgesehenen Geldmittel müssen wieder erhöht werden und dürfen nicht weiter zweckentfremdet werden.
Wir setzen uns für eine neue Gemeinnützigkeit zur Förderung von Genossenschaften und Wohnungsgesellschaften ein, die sich zu sozialen Zielen wie bezahlbaren Mieten und langfristiger Instandhaltung verpflichtet haben.
Um den Mieter:innenschutz zu verbessern, müssen der Wohnungsaufsicht mehr Instrumente und deutlich mehr Personal zur Verfügung gestellt werden.
Wir setzen uns dafür ein, dass die personelle und technische Ausstattung der Bauämter verbessert wird, um ein schnelleres und damit effizienteres Bauen zu ermöglichen. Für eine effizientere Abwicklung von Bauvorhaben fordern wir eine Standardisierung von Bauinformationssystemen mit offenen und barrierefreien Schnittstellen, auf die alle, an einem Bauvorhaben Beteiligten, Zugriff haben.
NRW hat sehr unterschiedliche Siedlungsstrukturen und die zukünftige Bevölkerungsentwicklung bedeutet für einige Regionen einen Bevölkerungsrückgang. Gerade diese Gemeinden und Regionen benötigen nicht einfach eine zurückgebaute, sondern vor allem eine entsprechend umgebaute und angepasste Infrastruktur. Wir wollen spezifische Konzepte für schrumpfende Regionen auf der einen und moderne, ökologisch sinnvolle Neubauprogramme für wachsende Regionen auf der anderen Seite.

Einführen eines qualifizierten Mietspiegels

Wir fordern für alle Kommunen die verpflichtende Einführung eines qualifizierten Mietspiegels nach § 558d BGB. Das Land NRW soll mit entsprechenden Gesetzen und Gesetzesinitiativen dazu beitragen, dass die Mietpreisbremse ihre Wirkung überhaupt entfalten kann. Denn ohne vergleichbaren und anerkannten Mietspiegel gibt es keine Kenntnis über Mietpreise und damit auch keine Mietpreisbremse.

Sozial ausgewogener Wohnungsbau

Wir wollen eine verstärkte Förderung des Wohnungsbaus in allen Segmenten (Eigentumswohnungen, Ein- , Zwei- und Mehrfamilienhäuser, Sozialer Wohnungsbau). Die Planung und Erstellung zeitgemäßen Wohnraums auch nach den Richtlinien der Behindertenechtkovention, die auch die Bundesrepublik ratifiziert hat. Das ist viel zu lange vernachlässigt worden. Hierzu sind die Bau- und Planungsämter personell ausreichend auszustatten. Die Planungen sollen den Neubau und die Verbesserung des Bestandes berücksichtigen. Die kommunalen Wohnungsbaugesellschaften sollen dabei eine entscheidende Rolle spielen. Der Ankauf und die Modernisierung oder der Abriss von Schrottimmobilien soll weitere positive Impulse geben. Der Verbrauch neuer, bisher unbebauter Flächen soll auf ein Minimum reduziert werden. Vorrangig sind zuvor bereits bebaute Flächen und Brachen wiederzuverwenden und Ausbaupotenziale bestehender Objekte zu nutzen.

Sozial gerechte Bodennutzung für NRW

Wir setzen uns für eine sozial gerechte Bodennutzung (SoBoN) in NRW ein.
Ziel ist es, der aktuellen Wohnungsnot und der zunehmenden Verdrängung von erschwinglichem Wohnraum aus den attraktiven Innenstadt- oder Stadtteillagen entgegen zu wirken. Für diese, in jeder Kommune im einzelnen festzulegenden Bereiche, soll ein angepasstes Maßnahmenpaket gelten, in dem es unter anderem künftig auf allen neuen privaten Wohnungsflächen 30 % öffentlich geförderten Wohnungsbaus zu erstellen gilt.
Nicht nur innerstädtische Kernbereiche und bevorzugte Stadtteillagen werden durch die Integration des geförderten Wohnungsbaus in allen “sozialgerechten Bodennutzungs-Planungen” für eine bessere soziale Durchmischung der Stadt sorgen. Um dieses Ziel zu erreichen, fordern wir daher eine landesweite, angepasste, kommunale Initiative und Prüfung für folgendes Maßnahmenpaket:
  • Flächenabtretungen für Erschließungsanlagen, Gemeinbedarf und Ausgleichsmaßnahmen
  • Kostenübernahmen der Herstellung, bzw. Herstellungskosten, der Erschließungen und der Ausgleichsmaßnahmen
  • Übernahme der Herstellungskosten der ursächlichen, sozialen Infrastruktur oder Ablöse dieser Pflicht durch anteiligen Finanzierungsbeitrag
  • Übernahme der Kosten für Planungen, Wettbewerbe und Gutachten
  • Bindungen für den geförderten Wohnungsbau; es sind grundsätzlich 30 Prozent des neu geschaffenen Wohnungsbaurechts ab einer festzulegenden Objektgröße für den geförderten Wohnungsbau zu verwenden.
  • Verpflichtung zur Realisierung der Planungen innerhalb eines angemessenen Zeitraumes

Eine ganz neue Verkehrspolitik

Wir wollen eine grundsätzlich neue Verkehrspolitik in NRW. Ziel ist hierbei eine Verkehrspolitik, die den Bedürfnissen aller Menschen im Land, der Gesellschaft und der Wirtschaft gerecht wird. Als Basis dafür nutzen wir den technologischen Wandel, um eine finanziell, sozial und ökologisch nachhaltige Verkehrspolitik umzusetzen.

Die Verkehrsinfrastruktur muss dauerhaft funktionieren

Die für die Allgemeinheit günstigeren Verkehrsmittel sollen beim Ausbau Vorrang haben: Radverkehr kostet uns weniger als Bus und Bahn, private PKW sind insgesamt am teuersten. Die Gesundheit der Menschen in NRW muss gegenüber der Mobilität einen größeren Stellenwert einnehmen. Der Schutz der Menschen vor Lärm, Feinstaub und Emissionen muss bereits Teil der grundlegenden Planung einer Verkehrsinfrastruktur sein. Klima- und Umweltschutz sind politische Ziele, die sich auch in der Praxis widerspiegeln müssen.

Güterverkehr auf die Schiene

NRW ist auch ein Transitland für den Gütertransport. Viele unserer Nachbarländer, wie die Schweiz und die Niederlande, setzen beim Güterverkehr konsequent auf die Binnenschifffahrt und die Schiene. NRW wird dagegen immer mehr zum straßengebundenen Nadelöhr. Wir setzen uns daher dafür ein, dem schienengebundenen Güterverkehr eine stärkere Bedeutung zu geben. Ein entsprechender Ausbau und die Sanierung müssen umgehend beginnen, damit der Gütertransport in und durch NRW auch langfristig gesichert und verträglich ist. Ein Ziel dabei ist, den Güterschienenverkehr wieder zurück in die Fläche zu bringen.

Keine Subventionen für Regionalflughäfen

Wir wollen, dass alle Regionalflughäfen ohne Subventionen durch die öffentliche Hand betrieben werden. Direkte und indirekte Subventionen müssen daher ehrlich ermittelt und offen dargelegt werden. NRW muss ein zukunftsfähiges Luftverkehrskonzept erstellen, welches wirtschaftlichen und ökologischen Zielen gerecht wird.

Vernetzter Verkehr als Wahlfreiheit für alle

Von A nach B, egal womit: Die Möglichkeiten und Anbieter für verschieden kombinierbare Verkehrskonzepte werden massiv zunehmen. Wir setzen auf eine offene Vernetzung aller Verkehrsmittel vom Fahrrad über Busse und Bahnen bis zum CarSharing und sehen den öffentlichen Verkehr (Bus und Bahn) als natürlichen Angelpunkt eines sogenannten "multimodalen" Verkehrssystems. Die Vernetzung der Verkehrsmittel braucht offene Standards und jederzeit barrierefreien Zugang für alle Nutzer. Sie bietet jedem Nutzer die freie Wahl des Verkehrsmittels und sorgt für eine effiziente Ausnutzung der Verkehrsräume. Vernetzte Verkehsmöglichkeiten sollen daher auch in der Fläche und im ländlichen Raum etabliert werden.

Fahrscheinfrei mit Bus und Bahn

Eine fahrscheinfreie Nutzung des öffentlichen Personennahverkehrs (ÖPNV) stellt nicht nur für die Gesellschaft, sondern auch für die Wirtschaft und den Landeshaushalt langfristig einen Gewinn dar. Wir wollen die fahrscheinfreie Nutzung von Bussen und Bahnen daher zunächst in langfristigen Modellversuchen und anschließend landesweit einführen, um die Attraktivität und die Zugänglichkeit von Bussen und Bahnen zu erhöhen, den Tarifdschungel sowie die unwirtschaftliche Verfolgung von Personen ohne gültigen Fahrausweis zu beenden und das Henne-Ei-Problem von Angebot und Nachfrage zu lösen. Zahlreiche Studien – u.a. der Piratenfraktionen in den Landtagen – belegen die Umsetzbarkeit und Praxistauglichkeit eines fahrscheinfreien Nahverkehrs.

Busse und Bahnen erhalten und verbessern

Bus und Bahn sollen gerne und oft genutzt werden. Daher fordern wir ein belastbares, engmaschiges Liniennetz und verkürzte Taktzeiten mit passenden Umsteigezeiten. Ein ausreichendes Platzangebot und ein serviceorientierter Betrieb für die Fahrgäste soll die Fahrzeit attraktiv und produktiv machen. So sollen WLAN und Steckdosen in den Fahrzeugen in zukünftigen Ausschreibungen verpflichtend berücksichtigt werden.
Bis zur landesweiten Einführung des angestrebten fahrscheinfreien Nahverkehrs muss ein einfaches und übersichtliches Tarifsystem für niedrige Einstiegsbarrieren sorgen. Das Land soll auch die Ausgabe von Schnuppertickets in den Kommunen fördern, um Neubürger:innen damit den Einstieg in die Liniennetze von Bus und Bahn zu erleichtern.
Wir unterstützen die Entwicklung regionaler Schnellbus-Konzepte, um vor allem den Menschen in ländlichen Gebieten einen landesweit gültigen Standard öffentlicher Verkehrsmittel bieten zu können.
Auf Antrag der Piratenfraktion wurde 2014 im Landtag NRW die Enquetekommission "Finanzierungoptionen des Öffentlichen Personenverkehrs in NRW im Kontext des gesellschaftlichen und technischen Wandels" eingesetzt. Die Handlungsempfehlungen und Leitlinien dieser Kommission sehen wir als Grundlage für den langfristigen Erhalt und entscheidende Verbesserungen des Nahverkehrs in NRW.

Autobahnen raus aus den Innenstädten

Wir fordern, bei auf Autobahnen durch Innenstädte führendem Durchgangsverkehr grundsätzlich zu prüfen, ob der Verkehr auf Tunnel umzulenken ist. Die bei unterirdischen Verkehrsführungen frei werdenden Flächen können entsiegelt und in Grünflächen umgewandelt sowie für die Nutzung durch ÖPNV oder Fahrradverkehr umgebaut werden. Nicht nur die angrenzenden Wohngebiete können von den positiven Folgen durch weniger Lärm und Schadstoffbelastung profitieren.

Open Data für die Verkehrswende

Offene Schnittstellen und Standards sind zukünftig die Grundlage eines offenen und barrierefreien Zugangs zu Mobilität für alle. Durch eine konsequente Open Data-Strategie in allen Bereichen der Mobilität, sollen Monopole und Oligopole sowie der Missbrauch von Daten verhindert werden. Alle Anbieter von Verkehrsmitteln sollen vorliegende Datensätze öffnen, aufbereiten und zur Verfügung stellen und ein Online-Zentralregister führen. Damit wird die unabhängige Entwicklung von übergreifenden Anwendungen aller Art gefördert. Eine Öffnung bestehender Systeme soll die Einführung landesweiter, anbieterübergreifender und barrierefreier Fahrgastinformationssysteme erleichtern. Diese können dann live nicht nur Staus und Betriebsstörungen aller Verkehrsmittel, sondern z.B. auch aktuelle Informationen zur Barrierefreiheit die optimale Verbindung für Fahrgäste und Verkehrsteilnehmer liefern.

Autonomes Fahren

Wir wollen den technischen Wandel für eine grundsätzlich neue Verkehrspolitik in NRW finanziell, sozial und ökologisch nachhaltig nutzen. Elektromobilität und autonomes Fahren verändern die Spielregeln für den Verkehrssektor elementar. Damit ergibt sich die politische Chance, dass in Zukunft alle Menschen die Wahlfreiheit haben werden, unterschiedliche Verkehrsmittel zu unterschiedlichen Zeiten zu nutzen.
Im Mittelpunkt aller neuen Mobilitäts-Dienstleistungen sollen dabei Bus und Bahn stehen. Zusammen mit fahrerlosen, autonomen Fahrzeugen ermöglichen sie Konzepte, die bisher undenkbar waren. Deshalb muss auch unsere Infrastruktur daran angepasst werden. Viele Verkehrs- und Parkplatzflächen können zu neuem Lebensraum werden, wenn sie aufgrund autonomer Fahrzeuge und digitaler Mobilität nicht mehr benötigt werden. Autonome Fahrzeuge können Sammelparkplätze alleine aufsuchen oder nach dem CarSharing-Prinzip gleich zum nächsten Fahrgast fahren. Fahrer:innenlose Sammeltaxen als Zubringer für Bus und Bahn sollen schon bald erprobt werden.
Damit kein desaströser Wettbewerb um persönliche Daten eintritt, der zu Verfolgungsprofilen führt, setzen wir uns für Datensparsamkeit und volle Transparenz der erhobenen Daten für die Nutzenden ein. Nicht verfolgbare, anonymisierte Daten sollen dagegen frei und mit offenen Schnittstellen zur Verfügung stehen, um Erkenntnisse über volle Straßen und volle Bahnen, Hindernisse, Sicherheitsrisiken und andere Verkehrslagen intelligent nutzen zu können.

Sozialticket fördern

Das Sozialticket wird in vielen Verkehrsverbünden schon angeboten. Wir setzen uns dafür ein, dass eine größere Gruppe von Menschen mit geringem Einkommen das Ticket in allen Verkehrsverbünden in NRW nutzen kann. Als Grenze für die Berechtigung sehen wir einen Betrag von 1.074€. Ein Berechtigungsnachweis soll mit den Bescheiden der Transferleistungen direkt mitgeschickt werden.

Digitale Gesellschaft

Das Netz bietet die Möglichkeiten

Wir setzen uns für einen freien Zugang zu Wissen und digitalen Informationen ein. Das Internet bietet Gestaltungsmöglichkeiten und Teilhabe, sowie eine stärkere, direkte soziale Vernetzung für alle; räumlich, zeitlich und kulturell unabhängig. Der Zugang zum Netz ist jedoch von technischen und finanziellen Voraussetzungen abhängig, sodass keine flächendeckende Beteiligung der Menschen am kulturellen Austausch und Wissen der Gesellschaft gewährleistet ist.
Wir sehen es im Rahmen der Daseinsfürsorge als eine essenzielle Aufgabe des Landes NRW an, ein niederschwelliges Angebot an Internetzugangsmöglichkeiten zu verwirklichen und zu fördern. Zugang zum Internet ist im 21. Jahrhundert entscheidend für die Teilhabe eines jeden Menschen an der Gesellschaft und deren Mitgestaltung.

Digitale Infrastruktur

Sowohl auf Landesebene als auch im Bundesrat werden wir uns dafür einsetzen, dass die zur Verfügung stehende technische Infrastruktur ausgebaut wird, um die Nutzung des Internets zu verbessern und allen Menschen ausreichend schnelle Zugänge zu ermöglichen. Dabei streben wir den Ausbau von nachhaltiger Infrastruktur wie Glasfaser und eine Erweiterung des Funkfrequenzsprektrums an. Eine finanzielle Förderung und den Ausbau von Brückentechnologien im alten Telefon- und Kabelnetz lehnen wir ab, da diese nur eine kurzfristige und unverhältnismäßig teure Steigerung für Übertragungsraten bieten, aber keine stabile, nachhaltige und zukunftsorientierte Infrastruktur gewährleisten. Wir setzen uns für eine Teilöffnung des Frequenzspektrums im UKW-Bereich sowie bei der Millimeterwelle ein, um damit dem steigenden Bedarf an Bandbreite in abgelegenen oder in Ballungsgebieten gerecht zu werden. Eine Teilnutzung von freien Funkfrequenzbändern durch LTE lehnen wir ab, denn die dadurch entstehenden Nachteile für die aktuelle Infrastruktur stehen in keinem Verhältnis zum Nutzen.

Netzneutralität

Wir setzen uns für eine gesetzliche Festschreibung des neutralen Charakters der Datendurchleitung im Internet ein (Prinzip der Netzneutralität), um Informations-, Presse- und Meinungsfreiheit zu sichern und die Innovationsfähigkeit des Netzes zu erhalten. Die Netzneutralität muss bedingungslos ermöglicht werden!

Unsere Definition von freien Zugang zu Datennetzen

Das Internet ist ein wichtiges Mittel, um Menschen die gesellschaftliche Teilhabe zu ermöglichen. Wir setzen uns dafür ein, den freien Zugang zum Internet und seinen Inhalten auch weiterhin zu gewährleisten. Beschränkungen sowohl auf Anbieter:innenseite (zum Beispiel Internetsperren) als auch auf Anwender:innenseite (zum Beispiel Three Strikes) müssen auch auf Landesebene verhindert werden.
Unter freien Zugängen zu Datennetzen verstehen wir:
  • keine Volumen- oder Zeitbegrenzungen
  • keine Kosten für Nutzer:innen
  • keine Manipulation des Datenverkehrs und Inhalts durch Zugangsbetreiber:innen
  • keine Deep Packet Inspection, das Verändern der Payload von IP-Paketen
  • kein Verstoß gegen die Netzneutralität
  • keine vor- oder zwischengeschaltete Werbemaßnahmen, welche nicht zum regulären Inhalt gehören
Darüber hinaus ist der Zugang möglichst barrierefrei zu gestalten. Aus diesem Grund lehnen wir Zugangskontrollen ab.

Bereitstellung von Internetzugängen durch das Land NRW

Wir werden dafür sorgen, dass in Verantwortung des Landes in allen öffentlichen Einrichtungen flächendeckend mittels WLAN ein freier Internetzugang angeboten wird. Mit diesen Zugängen werden nicht nur die Informationsmöglichkeiten im öffentlichen Bereich verbessert, sie leisten auch einen Beitrag zur Steigerung der Wettbewerbsfähigkeit NRWs als Bildungs-, Wissenschafts- und Wirtschaftsstandort. Über die Bereitstellung hinaus ist die Vernetzung der Zugangspunkte untereinander umzusetzen und nach Möglichkeit in örtliche Freifunknetze einzubinden, um die Interaktion, den Wissens-, Meinungs- und Erfahrungsaustausch zwischen den Menschen zu ermöglichen.

Freies Internet im öffentlichen Personennahverkehr

Wir setzen uns dafür ein, dass im öffentlichen Personennahverkehr in NRW ein stabiler und schneller Internetzugang für Mitfahrende kostenfrei und ohne Erfassung von personenbezogenen Daten zur Verfügung gestellt wird. Das Zwischenspeichern von unverschlüsselten Daten auf sogenannten Proxys ist nur zur Qualitätssicherung in Ausnahmefällen gestattet. Deep Packet Inspection, das Verändern von IP-Paketen und der Verstoß gegen die Netzneutralität ist grundsätzlich untersagt. Vor- oder zwischengeschaltete Werbemaßnahmen, welche nicht zum regulären Inhalt der Webseite gehören, sind nicht gestattet.

Aufbau von Freifunknetzen

Wir werden den Aufbau von Freifunknetzen in NRW weiterhin unterstützen. Das auf der WLAN-Technologie basierende Netz ist, unabhängig von jeglicher Kontrolle und Zensur, zeitlich unbegrenzt verfügbar. Freifunknetze sind in der Nutzung kostenfrei und ermöglichen daher auch sozial benachteiligten Menschen die Teilnahme am Netz. Wir werden Freifunknetze im Sinne der dezentralen Infrastruktur in Nutzer:innenhand fördern. Hierzu ist die unentgeltliche Bereitstellung geeigneter Dachflächen zur Vernetzung bestehender Zugangspunkte erforderlich, sowie die unentgeltliche Bereitstellung des Betriebsstroms. Seitens des Landes sind Dachflächen öffentlicher Gebäude bei Eignung bereitzustellen und die Erweiterung der Dachflächennutzung durch Förderangebote zu unterstützen. Wir werden im Landtag eine enge Zusammenarbeit des Landes mit Freifunkinitiativen anstreben.

Datennetze in Bürger:innenhand

Wir setzen uns für eine Trennung von Netzbetreibenden und Zugangsanbieter:innen bei Datennetzen ein. Wir fordern, dass alle Netzbetreibende jedem Zugangsanbietenden den Zugang zu ihren Kund:innen zu den gleichen Konditionen anbieten müssen.
Langfristig setzen wir auf dezentrale Anbietende, insbesondere auf nicht gewinnorientierte.
Netze, die von Menschen vor Ort, beispielsweise als Genossenschaft betrieben werden, können besser an die Bedürfnisse der ansässigen Menschen angepasst werden und sich ohne zentrale Koordination miteinander verbinden. Dies entspricht unserem Bild von einem demokratisch organisierten Internet.

Förderung von freier Open Source Software

Software ist in unserem Leben und in der Gesellschaft fest verankert. Freie Software gibt Menschen das Recht, Programme zu verbessern, zu verbreiten und sie geräteunabhängig zu verwenden. Diese Möglichkeiten stellen sicher, dass wir unsere grundlegenden Freiheitsrechte, wie die Presse- oder Redefreiheit, wahrnehmen können.
Den Einsatz und die Entwicklung von freier Software in der Verwaltung wollen wir aktiv fördern. Eine durch das Land oder im Auftrag entwickelte Software sollte der Öffentlichkeit immer unter einer freien Lizenz zur Verfügung gestellt werden. Darüber hinaus muss der Quellcode, der bei Änderungen an freier Open Source Software durch das Land NRW entsteht, wieder in die Projekte eingebracht werden.
Wir setzen uns dafür ein, dass jegliche durch NRW genutzte, freie Open Source Software finanziell unterstützt wird.
Des Weiteren setzen wir uns dafür ein, dass NRW einen Fördertopf zur allgemeinen Unterstützung freier Open Source Software aufbaut.

Grundlagenforschung für zukunftsfähige Verschlüsselungsverfahren massiv fördern

Die Hardwareentwicklung schreitet unaufhaltsam fort. Um die Datensicherheit in Zukunft gewährleisten zu können, benötigen wir neue und leistungsfähigere Verschlüsselungsverfahren, die der Rechenleistung neuer Architekturen und Technologien wie Tensor-Processing-Units, kurz TPUs, und Quantencomputern standhalten. NRW besitzt bereits hervorragende und international anerkannte Institute, an denen zu neuen innovativen Verschlüsselungsverfahren geforscht wird. Daher setzen wir uns für eine massive Förderung der Grundlagenforschung auf dem Gebiet der Verschlüsselungsverfahren und insbesondere der Postquantenkryptografie ein.

Forschungscluster "Transformationsforschung" einrichten und fördern

Die aktuell in den ökonomischen Wissenschaften vorherrschenden Modelle der sogenannten Neoklassik reichen nicht aus, um den global heraufziehenden Anforderungen der Zukunft gerecht zu werden. Sie hängen zu sehr am Wachstumsparadigma. Speziell der Bereich der Hochschulforschung ist aufgefordert, intensiv an neuen Formen des Wirtschaftens zu forschen. Dazu müssen die entsprechenden Mittel bereit gestellt und die Rahmenbedingungen geschaffen werden. Wir wollen daher umfassende Anstrengungen in der Transformationsforschung, in der Erforschung transformativer Prozesse und der Erarbeitung neuer Wirtschaftsmodelle, die den globalen Anforderungen an Ressourcenschonung, Recycling, Umweltschutz und Nachhaltigkeit genügen.

Mauer der digitalen Spaltung überwinden

Die immer schneller werdende technische Entwicklung hat in den letzten Jahren dazu geführt, dass alltägliche Geräte und Technologien zunehmend komplexer geworden sind. Diese erhöhte Komplexität führt zu einer stetig größer werdenden digitalen Spaltung der Gesellschaft, hinsichtlich des Verständnisses von Technik. In einer modernen Gesellschaft ist es notwendig, dass Menschen der Technik selbstbewusst gegenüberstehen. Nur so können sie ihre Grundrechte im 21. Jahrhundert wahrnehmen und an der Gesellschaft teilhaben. Wir setzen uns für kostenfreie, durch NRW geförderte Schulungsangebote für alle Interessierten ein, die die Gelegenheit bieten, die digitale Spaltung zu überwinden. Wir werden in Zusammenarbeit mit öffentlichen sowie gemeinnützigen Träger:innen und Vereinen flächendeckende Schulungsmöglichkeiten schaffen.

Open Access

Open Access fördern – Forschung und Lehre stärken
Wissenschaft und Forschung leben vom freien Austausch neuer Erkenntnisse. Der freie und digitale Zugang zu wissenschaftlicher Literatur ist für attraktive Forschung und Lehre unerlässlich. Bezahlschranken und überteuerte Lizenzpakete von Großverlagen gefährden eine zeitnahe Debatte aktueller Veröffentlichungen, die wissenschaftliche Nachvollziehbarkeit, und damit die Forschungsfreiheit. Ziel ist es daher, innerhalb von 5 bis 10 Jahren alle Bibliotheken und Hochschulen vollständig auf digitale Literaturversorgung umzustellen. Wir unterstützen die deutschland- und europaweite Open-Access-Bewegung und das in diesem Bereich bereits sehr engagierte und erfolgreiche Hochschul- und Bibliothekspersonal. Forschende, die digital publizieren möchten, sollen in Zukunft landesweit beraten und finanziell gefördert werden.
Die Literaturversorgung muss von den knappen Etats der wissenschaftlichen Einrichtungen entkoppelt werden. Um ein Gleichgewicht zwischen Bibliotheken, Forschenden und Großverlagen herzustellen, bedarf es einer entschlossenen, institutionellen Förderung offener Publikationsformen, zum Beispiel durch Publikationsfonds. Sowohl Erstveröffentlichungen in elektronischen Medien als auch die Bereitstellung bereits publizierter Verlagswerke in frei zugänglichen Datenbanken sollen gleichberechtigt gefördert werden. Wissenschaftsverlage und Fachgesellschaften erhalten finanzielle Unterstützung. Neue Geschäftsmodelle und Dienstleistungen entstehen auf Verlagsseite. Die allgemeine Erhöhung der Forschungsetats ist ein Weg, um die Qualität der Publikationen zu sichern und digitale Vorteile, wie die Darstellung von Forschungsergebnissen in Datenbanken oder 3D-Modellen, voll auszuschöpfen. In der Wissensgesellschaft müssen die Bestände der öffentlichen Hochschulen und Bibliotheken digital und barrierefrei abrufbar sein.
Infrastruktur für Open Access
Um das zu ermöglichen, muss eine Infrastruktur geschaffen werden. Diese Aufgabe wird heute vorrangig von etablierten Verlagen übernommen. Für Open-Access-Veröffentlichungen entwickeln sich entsprechende Mechanismen erst langsam und meist in loser Kooperation von Bibliotheken und Universitäten. Diese Entwicklung wollen wir auch finanziell fördern. Ziel soll es sein, dass jede Universität und Fachhochschule in NRW eine eigene, digitale Bibliothek für frei zugängliche Veröffentlichungen einrichtet, in der ihre Publikationen Platz finden. Das verhindert eine Zersplitterung in unübersichtliche Untereinheiten und gewährleistet gleichzeitig eine gute Informationsabdeckung.
Universitätsnahe Umsetzung
Um die Bedienbarkeit und die Akzeptanz sowie die Verwendungsmöglichkeiten der digitalen Bibliotheken zu garantieren, ist es unerlässlich, einheitliche Softwareschnittstellen zu schaffen. Das gewährleistet eine Vernetzung der Bibliotheken zwischen den einzelnen Universitäten und Fachhochschulen, um die Verfügbarkeit und Auffindbarkeit von Wissen vor Ort zu erhöhen. Solche freien Softwarelösungen existieren bereits, jedoch sehen wir noch viel Verbesserungsbedarf in Bezug auf die Standardisierung und Vernetzung dieser Bibliotheken. Daher setzen wir uns dafür ein, dass NRW die Weiterentwicklung von Software für digitale Bibliotheken als Forschungsprojekt ausschreibt und dieses möglichst universitätsnah umsetzt.
Das Ergebnis des Forschungsprojekts muss unter einer freien Lizenz stehen.
Offene Dateiformate
Um die in den digitalen Bibliotheken gespeicherten Informationen nachhaltig verfügbar zu machen und die Unabhängigkeit von Interessengruppen sicherzustellen, sprechen wir uns für eine Nutzung offener Datenformate aus.
Abbau von Zugangsbeschränkungen
Wir wollen die Zugangsbeschränkungen für digitale Bibliotheken abbauen. Zurzeit finden sich in den digitalen Bibliotheken hauptsächlich Dissertationen und vergleichbare Ergebnisse. Diplomarbeiten, Hausarbeiten und Ähnliches werden nicht gespeichert und stehen damit auch nicht für die Recherche zur Verfügung. Da die Veröffentlichung in diesen Bibliotheken praktisch kostenfrei ist, braucht hier nicht gespart zu werden. Dieses Vorgehen führt zu einem unnötigen Verlust an Wissen. Viele junge Wissenschaftler:innen kommen zu spät mit den digitalen Bibliotheken in Kontakt. Daher setzen wir uns für die Öffnung dieser Bibliotheken ein.
Open Access und Mittelvergabe
Weiterhin wollen wir die Verbreitung von Open Access bei der Beurteilung von Anträgen auf Forschungsgelder fördern. Wir setzen uns dafür ein, dass bei der Beurteilung von Mittelvergaben durch NRW solche Publikationen bevorzugt bewertet werden, die auch öffentlich verfügbar sind.
Freie Lizenzen fördern
Freie Lizenzen bieten geistig Schaffenden eine Möglichkeit, ihre Werke einfach, flexibel und ohne bürokratischen oder finanziellen Aufwand nach eigenen Wünschen zu schützen. Eine freie Lizenz bedeutet, dass Lizenzinhaber:innen das Werk für jeden Zweck frei einsetzen, verändern und weitergeben dürfen. Wir wollen freie Lizenzen thematisieren und fördern.
Ein gutes Beispiel hierfür ist das Creative-Commons-Modell, das sich zunehmender Beliebtheit erfreut. Dort kann man sich aus einzelnen Bausteinen die richtige Lizenz zusammenstellen.
Open Data
Wir befürworten die freie Verfügbarkeit und die freie Nutzung von öffentlichen und behördlichen Daten und möchten diese explizit fördern. Hierbei sollen sämtliche, für Open Data relevant erscheinenden Daten von Anfang an so angelegt werden, dass ihre Nutzung keine Rechtsverletzung zur Folge haben kann.
Daher fordern wir, dass alle behördlich erstellten oder durch öffentliche Mittel zur Verfügung gestellten Daten und Datenbestände (beispielsweise Kartenmaterial, Geodaten oder Statistiken) unter eine freie Lizenz gestellt werden müssen.
Open Sensordata
Wir werden uns dafür einsetzen, dass Datensätze von Mess- und Sensorinstrumenten der öffentlichen Hand über eine offene Softwareschnittstelle durch das Land NRW zur Verfügung gestellt werden. Wir werden uns vor allem dafür einsetzen, dass Privatleute und Firmen beim Generieren, Bereitstellen und Öffnen von Mess- und Sensordaten Unterstützung durch NRW, z.B. in Form von (Dach-)Flächen, fachlichen Expertisen, Ressourcen (Strom- und Datennetze), Ausstattung wie auch der oben genannten offenen (Software-)Schnittstelle, erhalten können.
Alle Datensätze müssen von personenbezogenen Daten bereinigt sein. Es muss sichergestellt werden, dass keine Daten erfasst werden, welche einen Rückschluss oder eine Identifikation einer Person zulassen könnten.
Alle Datensätze müssen der Allgemeinheit zur freien Nutzung zur Verfügung gestellt werden. NRW soll für das Anbieten der Datensätze keine monetären Gegenleistungen verlangen dürfen. Alle Datensätze sind zu jedem Zeitpunkt abrufbar – eine maximale Speicherdauer ist nicht vorgesehen.

Gerätehoheit

Wir setzen uns dafür ein, dass Geräte keinen softwareseitigen Einschränkungen bei zu installierender Software unterliegen.
Käufer:innen eines Geräts muss es gestattet sein, ohne Einschränkungen eigene Software oder die von Drittanbietern auf sein erworbenes Gerät aufzuspielen. In Ausschreibungen zu Neuanschaffungen von elektronischen Geräten im öffentlichen Dienst soll dieses Kriterium explizit gefordert werden. Eine softwareseitige Altersschranke und die damit verbundene Geldverschwendung darf es nicht mehr geben.

Freie Softwareinstallation

Immer mehr Betriebssysteme erlauben die Installation von Software nur über einen, vom Hersteller kontrollierten, "App Store". Dies führt dazu, dass Nutzer:innen immer mehr die Hoheit über die in ihrem Besitz befindlichen Geräte verlieren und der Hersteller eine besorgniserregende Marktmacht bekommt.
Wir streben an, für PCs, Smartphones, Tablets und andere computerähnliche Geräte, die Möglichkeit der Installation von Software aus beliebigen Quellen gesetzlich vorzuschreiben.
Um weniger erfahrene Nutzer:innen vor Schadsoftware zu schützen, muss dabei die freie Softwareinstallation im Auslieferungszustand nicht aktiviert sein. Es muss dafür jedoch eine einfache, über die Oberfläche des Betriebssystems im Auslieferungszustand zugängliche, Option existieren. Frei installierte Software muss dabei ebenso auf alle Schnittstellen des Systems zugreifen können, wie die vom Systemhersteller zugelassene Software. Weiterhin darf die freie Softwareinstallation nicht zu einem Verlust der Gewährleistung oder anderen Nachteilen für Verbraucher:innen führen. Die freie Softwareinstallation darf auch bei durch Netzbetreibende angepassten Geräten nicht eingeschränkt werden.
Als "computerähnliche Geräte" sollen dabei alle digitalen, informationsverarbeitenden Systeme aufgefasst werden, deren Betriebssystem grundsätzlich die Möglichkeit bietet, zusätzliche Software zu installieren.
Auf Geräte für industrielle oder sicherheitskritische Anwendungen sowie Geräte, bei denen fehlerhafte oder bösartige Software unmittelbar physischen Schaden verursachen kann, wie Autos oder Haushaltsgeräte, soll diese Regelung nur eingeschränkt gelten. Für diese Geräte kann der volle Zugriff auf alle Schnittstellen mit hohen Hürden versehen werden. Eine illegale Ansteuerung von Funkschnittstellen, etwa mit am Betriebsort nicht zugelassenen Frequenzen, soll dabei nicht als physischer Schaden betrachtet werden, der eine Erschwerung der freien Softwareinstallation rechtfertigen kann. Für solche Szenarien greifen bestehende Gesetze (§55 Telekommunikationsgesetz).
Wir streben eine Bundesratsinitiative an, um eine entsprechende gesetzliche Regelung auf Bundesebene zu erreichen.

Cloud-Kennzeichnung von Smartgeräten

Verbraucher:innen werden beim Kauf von sogenannten smarten, also mit dem Internet verbundenen Geräten meistens nicht transparent und offen über alle Eigenheiten bei der Verwendung der Geräte informiert. So wird meist nicht angegeben, welche Daten automatisch in das Internet geladen, welche Unternehmen Zugriff auf diese Daten erhalten oder welche Eigenschaften des Gerätes nicht ohne Internetzugang nutzbar sind.
Wir setzen uns dafür ein, dass internetbasierte Geräte, ähnlich wie bei der Nährstofftabelle, transparent gekennzeichnet werden müssen. Vor dem Kauf des Produkts wird somit erkennbar, welche Daten das Produkt erfasst, ob diese ins Internet gesendet werden und welche Verschlüsselung hierfür verwendet wird. Ebenfalls soll diese Cloud-Kennzeichnung Nutzer:innen darüber informieren, welche Anbieter:innen Zugriff auf die Daten haben.

Privatheitsschutz muss Standard werden

Der Schutz der Privatheit ist die Grundlage für informationelle Selbstbestimmung in der Informationsgesellschaft. Die immer intensivere Digitalisierung der Alltagsprozesse in allen Lebensbereichen und die umfassende Vernetzung führen zu einem nicht mehr überschaubaren Kontrollverlust über die eigenen Daten. Wir wollen den Schutz der Privatheit von Anfang an mitdenken und stärken. Dazu wollen wir datensparsame und privatheitsschonende Technologien fördern und die vorhandenen, oft überwachungsintensiven Verfahren, reduzieren.

Kultur

Kultur ist die Brücke zwischen fremd und freundlich, die unsere Gesellschaft jetzt dringend benötigt.
„Kultur kostet Geld. Kultur ist kein Luxus, den wir uns entweder leisten oder nach Belieben auch streichen können, sondern der geistige Boden, der unsere innere Überlebensfähigkeit sichert.“ (Richard von Weizsäcker)
Im Grunde war es die Kultur selbst, die weltweit den Stein des Anstoßes zur Gründung der Piratenparteien gab. In Zeiten der gesellschaftlichen und kulturellen Wandlung gilt es, das aktive Geschehen nicht nur in der Mitte, sondern an der Spitze, in der urbanen und vom Netz geprägten Avantgarde zu unterstützen. Wir treten für eine offene, vernetzte und für alle Menschen zugängliche Kulturlandschaft ein. Eine Kulturlandschaft, die keiner Deutungshoheit unterworfen ist und jedem Menschen zur eigenen Teilhabe und freien Mitgestaltung offen steht.
Wir wollen eine neue Wahrnehmung der Klassifizierung von Kultur und der damit einhergehenden Bewertungen von Niveau oder Geschmack. Während die etablierte Kultur oder Hochkultur für zeitlose kulturelle Bildung nicht wegzudenken ist, müssen kulturelle Strömungen jenseits der vertrauten Strukturen und Formen als Entwicklungspotenzial für die etablierte Kultur von morgen stärkere Unterstützung erfahren.

Plattformneutralität - auch für Kunst und Kultur

Der Kern piratiger Politik ist die Plattformneutralität. In der Kulturpolitik bedeutet dies für uns, dass alle Menschen daraus folgend die Möglichkeit haben sollen, an Kunst und Kultur teilzuhaben. Wer selbst durch eigene Beiträge am kulturellen Leben teilnehmen möchte, sollte Unterstützung finden. Daher wollen wir in NRW die Künstler:innenförderung zum Beispiel am Anfang ihrer Karriere - ganz altersunabhängig - erhalten. Altersgrenzen für aufstrebende Talente sehen wir als unnötige Barriere für kreative Menschen.
Neben der individuellen finanziellen Förderung ist ein Ausbau von Kulturzentren, Proberäumen und Ateliers, also von Orten, an denen Kultur entsteht, besonders bedeutend. Auftrittsorte sind elementar, Platz für Kunst muss geschaffen und sichtbar gemacht werden - und das möglichst mit geringem bürokratischen Aufwand.

Möglichkeitsräume gegen faschistische und extremistische Weltbilder schaffen

Um der Gefahr des Erstarkens von Faschismus, Extremismus und Gewalt, die demokratische Grundwerte bedrohen, etwas entgegen zu setzen, reicht es nicht mehr, besser ausgerüstete Polizei- und Sicherheitskräfte zu stellen. Es reicht nicht, das Leben der Menschen fast nahtlos zu überwachen. Das führt nicht zu Gewaltlosigkeit und friedlicher Koexistenz, sondern zu totalitären, polizeistaatlichen Verhältnissen.
Vielmehr muss mit dem, was Extremist:innen und Faschist:innen ablehnen und verachten, Demokratie, Menschenrechte, Akzeptanz und Austausch, ein klares Gegengewicht entstehen. Das ist Kultur und Bildung. Verstärkte Investitionen in diesem Bereich sorgen für eine nachhaltige Bestands- und Entwicklungsgarantie für unsere demokratische, freiheitliche Kultur, Kunst und Gesellschaft.
In den Möglichkeitsräumen der Kultur ist Anderes, Fremdes und Neues eine Bereicherung und Inspiration und keine Bedrohung. Diese sozialen und kulturellen Freiräume helfen dabei, die Akzeptanz und den Austausch zwischen den Menschen zu etablieren und zu erhalten.
Der durch Hass und Gewalt ausgelöste Strom der Geflüchteten aus Krisenregionen muss in einem Europa als Meltingpot aufgefangen werden. Die positiven Effekte und Bereicherungen neuer Mitmenschen in unserer Mitte können durch die vermittelnde Kraft der Kultur, Kunst und Bildung am effektivsten aktiviert werden. Wir wollen Kultur zum Nutzen der freiheitlichen, egalitären und gemeinschaftlichen demokratischen Wertegemeinschaft ausbauen und stärken.

Kulturpolitische Schwerpunkte

Die kulturpolitischen Schwerpunkte orientieren sich an einer der Zukunft zugewandten Ausgestaltung der Kunst- und Kulturlandschaft in NRW, um sie für das dritte Jahrzehnt des 21. Jahrhunderts vorzubereiten. Die Bereiche aus den fünf Schwerpunkten gehören zu der kritischen, kulturellen Infrastruktur, die die Kulturgüter und Ideen hervorbringen, die nachfolgende Generationen von uns erben und weiterentwickeln werden.
Die Freien Szenen und die Off-Kultur sind das Experimentallabor und die Brutstätte für frische, neue und kritische Kunst und Kultur. Hier gibt es das Kontrastprogramm zur kommerziellen Bühne, den Gegenwind aus der Avantgarde oder einfach Unterhaltung aus anderen Blickwinkeln als denen, die der Mainstream üblicherweise kennt.
Die Bibliotheken leisten als wandlungsfähige Kulturinstitutionen, die sich mit viel Innovationsgeist und Mut der traditionellen und neuartigen Wissensvermittlung verschrieben haben, einen großen Beitrag dafür, unsere Kunst- und Kulturlandschaft fit für morgen zu machen. Dafür benötigen sie jedoch mehr Mittel und die Möglichkeiten, ihre Türen auch sonntags zu öffnen und generell ihre Öffnungszeiten zu erweitern, um mehr Menschen den Zugang zu Bibliotheken zu ermöglichen.
Bei den Spielstätten für elektronische Tanzmusik gibt es Überschneidungen zur Off-Kultur und anderen Bereichen, jenseits von Großraumdiskotheken und anderen kommerziell ausgerichteten Veranstalter:innen. Die elektronische Tanzmusik ist wie der Jazz ein sehr vielfältiges und facettenreiches urbanes Genre mit einer bewegten und faszinierenden Geschichte. Sie lebt stark von der Vernetzung und dem Austausch zwischen Kunstschaffenden. DJs, Klangkünstler:innen, Performer:innen und Interpret:innen sind in den urbanen Gebieten des Landes, der Bundesrepublik, Europa und der ganzen Welt vernetzt. In der Kulturförderung jedoch kommen sie kaum vor.

Digitalisierung

Die Digitalisierung ist für die Archivierung und Bereitstellung des bereits gemeinfreien kulturellen Erbes zur Rezeption und zur Weiterverwendung und damit auch zum Remix unabdingbar.
Insbesondere die Themen der Digitalisierung von Kunst- und Kulturgütern in Museen oder auch der rechtlichen Gleichstellung von E-Books mit gedruckten Büchern für unsere Bibliotheken sind wichtige Zukunftsthemen, die jetzt in Angriff genommen werden müssen. Wir sprechen uns in diesem Zusammenhang vor allem für den Erhalt und den Ausbau von Routineaufgaben und die Abkehr von Projekten und kurzen Erprobungsphasen aus, die zwar punktuell eine Wirkung erzielen, jedoch keine nachhaltigen Effekte entfalten.

Förderung der Freien Szene und der Off-Kultur

Die Freie Szene und die Spielstätten der Off-Kultur sind in den Städten vor allem ein wichtiger Teil der niederschwelligen und experimentellen Kulturlandschaft. Hier entstehen Trends und Ideen, die später im Mainstream oder der etablierten Kultur auftauchen.
Das Land muss die Städte dabei unterstützen, den Off-Kultur-Vereinen und der freien Szene mehr Geld für die Entlohnung der Kunstschaffenden zur Verfügung zu stellen oder auch die Aktiven aus diesen Bereichen mehr oder überhaupt in die Kulturpolitik mit einbeziehen.

Bibliotheksförderung

Wir setzen uns auf europäischer Ebene für eine rechtliche Gleichstellung von E-Books und gedruckten Büchern ein. In NRW unterstützen wir dieses Vorhaben und setzen uns auch auf Landesebene dafür ein, dass eine solche Urheberrechtsreform auf Bundes- und Europaebene durchgesetzt wird. Die derzeitige Situation bezüglich der für Bibliotheken nicht immer bezahlbaren Lizenzmodelle einiger Verlagsgruppen ist nicht tragbar.
Weiterhin setzen wir uns für erweiterte Öffnungszeiten für Bibliotheken ein. Dies bedeutet auch einen notwendigen Zuwachs an Personal und Fachkompetenz, der unter anderem durch eine Erhöhung der Fördermittel realisiert werden soll. Wir haben uns bereits in der Vergangenheit für die Verdopplung der Haushaltstitel für die Bibliotheken eingesetzt. Hier sollen die Mittel vor allem für eine sinnvolle Diversifizierung und die Bewältigung von integrativen Aufgaben verwendet werden. Gleichzeitig muss die Bibliothek neben ihrem neueren lebendigen Charakter als dritter Ort ihrer traditionellen Aufgabe als Platz des Wissens und der Ruhe gerecht werden. Diese Erweiterung des Aufgabenspektrums wird in Zukunft unweigerlich eine Mittelerhöhung mit sich bringen. Wir wollen hier schon einmal vorsorgen und die Zukunft jetzt schon anklingen lassen.

Förderung der elektronischen Tanzmusik

Die Hauptzielgruppen der Förderpreise oder Förderprogramme für populäre und aktuelle Musik sind immer noch klassische Bands, Sänger:innen sowie Instrumentalist:innen. Wir wollen einen weiteren Förderschwerpunkt der elektronischen Tanzmusik hinzufügen und beispielsweise herausragende neue Liveacts, DJs oder verwandte Performances auszeichnen, fördern und sichtbarer machen.
Die Spielstätten der elektronischen Tanzmusik, gerade diejenigen die zur Off-Kulturszene gehören, müssen stärkere Unterstützung durch das Land und die Kommunen erfahren. Genauso ist es wichtig, zu eventuell schon vorhandenen Infrastrukturen für Proberäume auch Räumlichkeiten bereitzuhalten, in denen elektronische Musik erzeugt werden kann. Viele weniger wohlhabende Kunstschaffende sehen sich dazu gezwungen, in ihren eigenen Wohnungen Musik zu machen, welches Ruhestörungen und Konflikte mit anderen Anwohner:innen bedeuten kann. Daher braucht es neben Proberäumen für Bands auch Räume für Künstler:innen der elektronischen Tanzmusik, in denen sie laut und kreativ sein können.

Kulturelle Bildung und Kunstpädagogik

Ziel jeder Bildungspolitik muss es sein, vom Kindergarten über Schule, Universität und Erwachsenenbildung eine lebendige Vermittlung von Kunst und Musik zu gewährleisten. Es kann nicht sein, dass gerade diese beiden Fächer, die viel zur Persönlichkeitsbildung beitragen, als Nebenfächer an den Rand gedrängt, ein trauriges Nischendasein führen, mal wahlweise Kunstunterricht, mal Musikunterricht. Ausgestattet in beiden Fächern mit viel zu wenig Material, und betreut von Lehrkräften, die seit Generationen ihre Schüler:innen mit immer dem Gleichen beglücken. So wollen wir also auch eine dem 21. Jahrhundert angepasste moderne Unterrichtsweise mit den Mitteln, die die digitalisierte Welt bereithält. Wer Kinder vernachlässigt, wenn es um alles Schöne, Lebendige und Spannende geht, lässt Generationen ohne Phantasie, Kreativität und Lebenslust heranwachsen.

Einführung eines freiwilligen kreativen Jahres

Das freiwillige soziale Jahr ist bereits durch verschiedene Bereiche, in denen junge Menschen sich ein Jahr lang einsetzen können, diversifiziert. Zur Ergänzung des freiwilligen sozialen Jahres wollen wir ein freiwilliges kreatives Jahr einführen. Besonders kreative und künstlerisch begabte Menschen sollen hier ein Jahr lang unter Betreuung durch Kunstschaffende, einer kreativ arbeitenden Kultureinrichtung oder sonstigen Institution an einem Projekt arbeiten können, dass dann der Öffentlichkeit zugänglich gemacht wird. Gerade für die Kreativ- und Kulturlandschaft ist die Förderung des kreativen, schaffenden Nachwuchses von großer Bedeutung. Die Einführung eines freiwilligen kreativen Jahres soll hier auf breiter Ebene unterstützend sein.

Gegen prekäre Beschäftigungsverhältnisse in Kunst und Kultur

Die prekären Beschäftigungsverhältnisse in Kulturbetrieben stellen ein wachsendes Problem dar. Immer mehr Kreative und Kunstschaffende beuten sich selbst aus, müssen mit zu niedrigen Gagen oder extrem geringfügigen Festgehältern ihr Leben bestreiten, während an der Spitze von Kulturinstitutionen großzügig entlohnt wird. Die Entlohnung des Managements darf nicht der kulturellen, kreativen und künstlerischen Ausführung und Gestaltung zur Last fallen. Kunst und Kultur lebt von den Aktiven und nicht von Entscheidungsträger:innen. Wir stehen für eine drastische Erhöhung der Mittel zur Entlohnung der Kreativen im Land, zur Verbesserung und Verstetigung von Fördermitteln und absehbaren Förderzeiträumen, die Planung und kreative Arbeit fördern, anstatt sie mit bürokratischem Aufwand zu behindern.

e-Sport ist Sport!

Wir werden uns im Bundesrat dafür einsetzen, dass e-Sport steuerrechtlich als Sport anerkannt wird. Damit soll e-Sport mit anderen anerkannten Sportarten wie Motorsport, Reitsport oder Schach auf Augenhöhe agieren können und seinen festen Platz in der Gesellschaft finden.
Des Weiteren wollen wir, dass NRW die Gründung eines Landes-e-Sport-Verbandes unterstützt, um Jugendkultur zu organisieren und den Beitritt in den Deutschen Sportbund zu bereiten.

Medien, Rundfunk und Urheberrecht

Internetangebote und Social Media in öffentlich-rechtlicher Hand: Für einen virtuellen Rundfunk in NRW

Die Rundfunkbeiträge sollen einen freien Zugang zum Medienangebot garantieren. Im Internet ist der freie, diskriminierungsfreie Zugang nicht in gleicher Weise garantiert. Wesentliche Teile der Infrastruktur, wie die Versorgung mit einer Internetverbindung, Suchmaschinen, ohne die es de facto sehr schwer ist, auf Inhalte zuzugreifen, sowie soziale Netzwerke, die einen Teil unserer Kommunikationskultur bestimmen, sind rein privatwirtschaftlich organisiert. Die solidarisch von allen gezahlten Rundfunkbeiträge würden es jedoch möglich machen, diesen ihren demokratischen Wert in zeitgemäßer, partizipativer Form zurückzugeben.
Statt weiterhin ausschließlich öffentliche Rundfunkanstalten zu fördern, die nur ein eingeschränktes Programm anbieten können, wollen wir einen Teil der Rundfunkgebühren dazu verwenden, öffentliche Freiräume im Netz zu schaffen. Diskriminierungsfreier Zugang und Netzneutralität sollen allen garantiert werden. Inhaltliche oder technologische Angebote, die als förderungswürdig eingestuft werden, können ebenfalls durch Beiträge finanziert werden. Die Mittelzuteilung erfolgt transparent und offen: Anträge werden mittels einer öffentlich zugänglichen Meinungsbildungsplattform erstellt und dort von der Öffentlichkeit direkt demokratisch beschlossen. Sämtliche Inhalte, die mit öffentlichen Geldern gefördert werden, was die Rundfunkbeiträge ausdrücklich mit einschließt, stehen selbstverständlich unter freien Lizenzen und sind für alle Menschen kostenlos verfügbar. Damit treten wir ein für die Transformation des öffentlich-rechtlichen Rundfunks in einen virtuellen öffentlichen Kulturraum – einen virtuellen Rundfunk.

Medienkonzentration

Wir treten für Meinungsvielfalt und gegen Monopolbildung im Mediensektor ein. Wer im Printbereich lokal eine Meinungsmacht innehat, soll nicht gleichzeitig auch den lokal vorherrschenden Privatsender betreiben dürfen. So wird einer gleichgeschalteten Propaganda von marktbeherrschenden Unternehmen vorgebeugt und eine Vielfalt der Perspektiven und Meinungen in den Medien gesichert. Da es Zeitungsverlagen nicht noch leichter gemacht werden soll, die Kontrolle privater TV-Angebote zu übernehmen oder Informations- und Meinungskartelle zu bilden, lehnen wir die Novellierung des Landesmediengesetzes und einen Rundfunkstaatsvertrag mit dem Ziel, die Konzentration der Medienunternehmen weiter zu erhöhen, ab.

Förderung und Ausbau des Freifunks in NRW

Wir haben uns erfolgreich im Landtag für die staatliche Anerkennung und Unterstützung des Freifunks eingesetzt. Jetzt sehen wir unsere Aufgabe darin, die Abschaffung der Störerhaftung als Begleitung und etwaige "Sicherheitsmaßnahmen" wie Passwortschutz und weitere unsinnige Kontrollmechanismen zu verhindern. Gleichzeitig wollen wir eine starke Unterstützung des Landes für die Erforschung der Freifunk-Technologien und der Weiterentwicklung des Netzes.

Medienpädagogik – Förderung der „sekundären Lesefähigkeit“ (Digital Literacy)

Digitale Lernmittelfreiheit
Wir wollen digitale Lernmittelfreiheit für Schüler:innen und Studierende.
Umgang mit IT und dem Internet
Um allen Menschen die Möglichkeiten der digitalen Gesellschaft zu eröffnen, wollen wir schon in den Schulen den Umgang mit digitaler Technologie systematisch fördern. Das Erlernen mindestens einer höheren Programmiersprache sowie Grundkenntnisse in Datenbanken, Suchmaschinen, HTML und der Internet-Infrastruktur soll für alle Schüler:innen selbstverständlicher Teil der Lernziele sein.
Abbau von Hürden
Die Entwicklung von Fähigkeiten zur Recherche im Netz und die Kompetenz, sich ein eigenständiges, persönliches Netzwerk von Kontakten in sozialen Netzwerken zu erarbeiten, sehen wir als zentrale Ziele der schulischen Erziehung und Bildung. Deshalb wollen wir die Nutzung digitaler Medien in der Schule, im Unterricht sowie in den unterrichtsfreien Zeiten fördern, statt sie wie bisher durch Verbot von Mobiltelefonen einzuschränken. Ebenso sollte der kreative Einsatz von Internetquellen bei Fach- und Hausarbeiten etc. gefördert werden, statt diesen als Täuschungsversuch zu ächten.

Rundfunk

Werbefreier öffentlich-rechtlicher Rundfunk

Wir fordern absolute Werbefreiheit im öffentlich-rechtlichen Rundfunk. Die Werbefreiheit soll sowohl für den Hörfunk als auch für die jeweiligen Fernsehanstalten gelten.

Transparenz beim Sponsoring im öffentlich-rechtlichen Rundfunk

Wir fordern eine einheitliche und publikumsfreundliche Kennzeichnung von Sponsoring im öffentlich-rechtlichen Rundfunk.

Programmvielfalt und Spartenkanäle

Die digitalen Spartenkanäle der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten sind ein Element der notwendigen Programmvielfalt. Sie ermöglichen die Erprobung neuer Programmideen und unterstützen, auch mit Programmwiederholungen, individuelle Sehgewohnheiten des Publikums und damit die Grundversorgung. Sofern die digitalen Kanäle weiter ohne besondere Mehrkosten betrieben werden können, soll die vorhandene Anzahl nicht eingeschränkt werden.

Parteipolitische Einflussnahme auf die öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten minimieren

Wir lehnen eine parteipolitische Einflussnahme auf den öffentlich-rechtlichen Rundfunk ab. Laut Verfassung soll dieser unabhängig und staatsfern sein.
Wir wollen Parteienvertretungen in den Rundfunkräten, welche zur Gewährleistung der Programmvielfalt berufen sind, abschaffen. Insbesondere muss eine sachfremde Einflussnahme auf die Personalpolitik öffentlich-rechtlicher Sender über einen durch Parteien instrumentalisierten Verwaltungsrat ausgeschlossen werden. Die öffentlich-rechtlichen Rundfunksender sind staatsferne Körperschaften. Sie werden durch einen Verwaltungsrat gesteuert, der überwiegend mit Vertretungen verschiedener gesellschaftlicher Gruppen wie Kirchen, Gewerkschaften oder Verbänden besetzt ist.

Überparteiliche Intendant:innen

Gleichzeitig muss ausgeschlossen werden, dass Rundfunkintendant:innen von Vertret:ungen politischer Parteien oder unter deren Einflussnahme gewählt werden. Die Unabhängigkeit bei der Wahl der Intendant:innen ist zu gewährleisten.

Öffentliche Kontrolle der Rundfunkräte

Die Rundfunkräte bestimmen über die Verteilung öffentlicher Gelder und steuern die öffentlich-rechtlichen Medien. Daher müssen sie sich auch einer öffentlichen Kontrolle stellen. Die Rundfunkräte sollen künftig in öffentlichen Sitzungen tagen, was derzeit per Gesetz nicht der Fall ist. Für uns gibt es keinen guten Grund, warum solche Sitzungen nicht beobachtet werden sollten. Wir setzen uns für die Transparenz der Entscheidungen von Rundfunkräten ein.

Institutionelle Interessenvertretung der Netzgemeinde im Rundfunkrat

Ein Rundfunkrat ist neben Parteivertretungen überwiegend mit Vertreter:innen gesellschaftlicher Gruppen wie Kirche, Gewerkschaften oder Sportbund besetzt. Die Nutzer:innen der sogenannten „Neuen Medien“, die sich technisch mit dem Rundfunk überschneiden, sind mittlerweile eine relevante gesellschaftliche Gruppe geworden. Deshalb sollten sie auch in den Rundfunkräten berücksichtigt werden. Wir streben die Entsendung einer Interessensvertretung der Internetbenutzer:innen in die Rundfunkräte an. Als Interessensvertretung ist der Chaos Computer Club e.V. (CCC) prädestiniert. Der CCC hat sich eine langfristige Kompetenz im Spannungsfeld zwischen Gesellschaft und IT erworben und stellt einen verlässlichen Vertretunger der Internetnutzer:innen dar.

Verfügbarkeit von Medieninhalten

Öffentlich-rechtliche Rundfunkanstalten produzieren TV- und Radio-Angebote sowie interaktive Medieninhalte, die von der Allgemeinheit bezahlt werden. Das Internet ermöglicht eine nachhaltige Archivierung und Publikation dieser Inhalte, dennoch stehen jene in der Praxis nur für eine begrenzte Zeit zur Verfügung.
Wir wollen daher, dass Produktionen, die von der Allgemeinheit finanziert wurden, auch permanent der Allgemeinheit zur Verfügung stehen.
Zu diesem Zweck setzen wir uns für eine Rücknahme der im 12. Rundfunkänderungsstaatsvertrag eingeführten Depublikation öffentlich-rechtlicher Medieninhalte im Internet ein. Darüber hinaus sollen die öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten ihre Inhalte unter freier Lizenz zur Verfügung stellen.

Gebührenfinanzierung

Die 2013 eingeführte Haushaltspauschale sehen wir als eine Lösung für die frühere durch die GEZ praktizierte Verletzung der Privatsphäre zahlreicher Menschen an.
Gleichzeitig lehnen wir eine Gebührenerhebung auf Zweitwohnsitze, Geschäftsbetriebe sowie außerhalb des Haushalts benutzte Computer oder Mobilfunkgeräte ab. Eine derartige Gebührenerhebung bedeutet eine illegitime Doppelbelastung zusätzlich zur Haushaltspauschale.
Wir sprechen uns darüber hinaus für eine Beibehaltung der Gebührenbefreiung für Studierende, ALG-II-Empfänger:innen und Menschen mit Seh- und Hörbehinderungen aus. Insbesondere bei Studierenden soll die Einschränkung fallen, die derzeit lediglich BAföG-Empfänger:innen zur Gebührenbefreiung berechtigt.

Reform des Urheberrechts

Wir werden im Landtag über den Einfluss durch den Bundesrat eine Reform des Urheberrechts einleiten. Diese Reform soll so in das bestehende Urheberrecht eingreifen, dass es sich dem digitalen Wandel nicht mehr verschließt, Missverständnisse und Missstände ausräumt und das in Schieflage geratene Gleichgewicht zwischen Urheber:innen, Rechteverwerter:innen und der Allgemeinheit zugunsten der Kulturschaffenden und Verbraucher:innen wiederherstellt.
Geltungsbereich und Zeitraum
Für diese Reform sollen die im Urheberrecht verankerten Zugeständnisse an die Allgemeinheit, die Urheberrechtsschranken, deutlich ausgeweitet werden.
Ferner soll die Geltungsdauer des Urheberrechts abgesenkt werden. Die derzeitige Dauer von 70 Jahren bis nach dem Tod der Urheber:innen führt den Sinn dieses Rechts, nämlich die Urheber:innen zu schützen, ad absurdum.
Die Dauer des Urheberrechts soll höchstens bis 10 Jahre nach dem Tod der Urheber:innen gelten. Für Filme soll das Urheberrecht maximal 50 Jahre nach Veröffentlichung gelten - für Software maximal 20 Jahre nach Veröffentlichung.
Zugang und Verfügbarkeit
Der digitale Wandel erfordert eine völlige Neubewertung der von Konzernen propagierten „Medienpiraterie“.
Ein digital verfügbares Kulturgut wird durch Kopieren oder Teilen niemandem genommen, es stellt vielmehr eine Bereicherung für andere Menschen dar. Während früher Freund:innen Schallplatten auf Kassetten überspielten und so die Musik anderen Freund:innen zugänglich machte, ist der damals zeitraubende Vorgang heute in Sekundenschnelle über das Internet möglich. Das Prinzip ist das gleiche.
Die hohen Zahlen, die häufig von Medienvertreter:innen genannt werden, was Kopien und damit verbundene Verluste angeht, sind bisher noch von keiner uns bekannten unabhängigen Institution oder Studie bestätigt worden.
Kern-Merkmale
Im Interesse der Allgemeinheit an einem möglichst freien Zugang zu Bildung und Kultur sowie im Interesse der Urheber:innen an einer gestärkten Position gegenüber den Rechteverwerter:innen, soll unsere Urheberrechtsreform aus dem Bundesprogramm zu Ungunsten der derzeit unverhältnismäßig bevorteilten Rechteverwerter:innen folgende Kern-Merkmale beinhalten:
Das Recht auf Privatkopie und die Erstellung von Remixes und Mashups soll erleichtert werden, Kopierschutzmaßnahmen komplett untersagt und Tauschbörsen legalisiert werden. Die Vergangenheit hat gezeigt, dass eine möglichst freie Verbreitung und ein freier Umgang mit Kultur zu deren Verbreitung beitragen und sich positiv auf die Entwicklung des Kulturgütermarktes auswirken.
Trennung von kommerziell und privat
Wir streben die strikte juristische Trennung zwischen kommerzieller und nicht kommerzieller Verwertung an.
Dabei soll nicht kommerzielle Verwertung grundsätzlich frei von Urheberrechtsabgaben und den Folgen von Urheberrechtsverstößen erfolgen können.
Abmahnindustrie eindämmen
Diese Maßnahme soll nicht zuletzt die sich ausweitende Abmahnindustrie, deren Mahnungen sich häufig gegen Privatpersonen richten, eindämmen.
Lehrmittel
Im Bildungskontext soll die Mediennutzung frei von Urheberrechtsabgaben erfolgen können. Bildung ist ein viel zu wichtiges Gut, um es unnötig vielen Einschränkungen zu unterwerfen. Bildung ist Motor für Wissen, Wirtschaft, Innovation und Kreativität, und unentbehrlich für die Weiterentwicklung einer Gesellschaft sowie der souveränen Teilhabe ihrer Mitglieder an dieser.
Des Weiteren sollen in diesem Bereich zusätzlich neue Geschäftsmodelle auf der Basis von freien Lizenzen angeregt werden.
Ferner sollen insbesondere Lehrende und Referent:innen mit einer Reform aus der rechtlichen Grauzone geholt werden.
Stärkung der Urheber:innen
Neben diesen Zugeständnissen an die Allgemeinheit sollen die Rechte der Urheber:innen gegenüber den Verwerter:innen gestärkt werden. So sollen Urheber:innen Zweitverwertungsrechte eingeräumt werden, Rechte bei Nichtausübung schneller zurückfallen und unbekannte Nutzungsarten nicht pauschal eingeräumt werden können.
Es soll die Vergabe ausschließlicher Nutzungsrechte auf maximal 25 Jahre beschränkt werden und diese Rechte anschließend zurück an die Urheber:innen fallen.
Zudem soll ausgeschlossen werden, dass sich Verlage zusätzlich Anteile an den Vergütungen der Urheber:innen sichern können.
Was öffentlich bezahlt ist, steht öffentlich zur Verfügung
Von öffentlichen Geldern finanzierte oder mitfinanzierte Forschungsergebnisse, Kulturgüter oder andere dem Urheberrecht unterworfene Inhalte oder Produkte sollen der Öffentlichkeit kostenlos und unter freien Lizenzen zur Verfügung stehen. Das stärkt den Wissens- und Kulturstandort Deutschland: Wissen verdoppelt sich, wenn man es teilt.
Förderung von GEMA Alternativen wie C3S
Wir wollen eine Wahlmöglichkeit für Kunstschaffende, wenn es um die Rechtevertretung geht. Wir halten daher die Cultural Commons Collecting Society SCE mbH (C3S SCE) für eine Unternehmung, die zumindest in gleicher Weise Förderung und Unterstützung erhalten soll wie die GEMA.
Um den Start zu erleichtern wollen wir prüfen, in welcher Weise das Land weitere Anschubförderungen unterstützen kann.
Mit ihrem Sitz in Düsseldorf haben wir als Land NRW ein besonderes Interesse, eine solche Gesellschaft zu fördern und mit ihr Kunstschaffende, Kreative und Unternehmen in deren Branchen anzuziehen und in unser Bundesland zu locken.
Panoramafreiheit
Die Panoramafreiheit ist zu gewährleisten. Um das weiterhin sicherzustellen, wollen wir uns auf allen Ebenen dafür einsetzen.
Ferner setzen wir uns dafür ein, vorhandene Einschränkungen in Innenräumen, bei Texten und 3D-Kunstwerken zu überprüfen und, wo sinnvoll, abzuschaffen.
Bundesratsinitiativen
An vielen Stellen ist das Landesrecht im Bezug auf das Urheberrecht eingeschränkt und es sind Änderungen auf Bundesebene notwendig. Hier wollen wir über Initiativen im Bundesrat eine entsprechende Umsetzung erzielen.

Wirtschaft, Haushalt und Finanzen

Sparkassen wieder am Gemeinwohl ausrichten

Wir fordern, dass der ursprüngliche Unternehmenszweck der Sparkassen wieder im Vordergrund steht. Der Unternehmenszweck ist es, die geld- und kreditwirtschaftliche Versorgung der Bevölkerung und der Wirtschaft in ihrem Tätigkeitsgebiet sicherzustellen. Die Sparkasse sollte, im Rahmen der Vorgaben des übergeordneten Bankensektors und der Zwänge des Marktes, überwiegend ein am Gemeinwohl orientiertes Unternehmen bleiben.

Verbot aller durch ÖPP-finanzierten Projekte

Bei Öffentlich-Privaten-Partnerschafts-Projekten (ÖPP-Projekten) handelt es sich heutzutage um Miet - oder Pachtverhältnisse. Hierdurch verlieren die öffentlichen Auftraggeber:innen und damit die Menschen ihre Eigentumsrechte.
Hinzu kommen noch die Haftungsrisiken bei einer Pleite des ÖPP-Projekt-Betreibende. Hierfür müssen dann die öffentlichen Auftraggeber:innen haften, da sie durch Gesetze dazu verpflichtet sind die entsprechenden Leistungen bereit zu stellen, zum Beispiel Feuerwache, Autobahnen, usw. Durch ÖPP-Projekte wird das Vermögen der öffentlichen Haushalte, beziehungsweise das Vermögen der Menschen, an die ÖPP-Betreibenden übertragen, welche dafür auch noch um Gewinn und höhere Finanzierungskosten gesteigerte Ausgaben verursachen.
Wir wollen ein Verbot aller ÖPP-Projekten.

Sicherung des Bankensystems

Reine Geschäftsbanken dienen den Menschen und der Finanzierung der Realwirtschaft, sowie den öffentlichen Haushalten, was der Volkswirtschaft und damit der Gemeinschaft nutzt. Investmentbanken dienen nur der Spekulation und haben keinen volkswirtschaftlichen Nutzen für die Gemeinschaft, von daher sollten sie von der Realwirtschaft entkoppelt werden.
Zur Sicherung des Bankensystems, streben wir daher eine Trennung von Geschäfts- und Investmentbanken an, wodurch vermieden wird, dass Probleme bei den Investmentbanken Einfluss auf die Realwirtschaft haben.

Durch eine Trennung von Geschäfts- und Investmentbanken gibt es kein Problem mehr mit dem „Too big to fail“ was in 2008 zur, für die Steuerzahler:innen teuren und nutzlosen, Bankenrettung führte.

Reform der Schuldenbremse

Wir stehen für eine auskömmliche finanzielle Ausstattung der öffentlichen Haushalte. Von daher halten wir die Einschränkung, durch die sogenannte Schuldenbremse für nicht sinnvoll. Die öffentlichen Haushalte sind für die Daseinsvorsorge aller Menschen zuständig, womit eine rein betriebswirtschaftliche Sichtweise aus ethischen Gründen nicht angebracht ist. Nur die öffentlichen Haushalte sorgen für die Finanzierung von Bildung, Infrastruktur und anderen Investitionen und diese sollen nicht durch künstliche Bremsen eingeschränkt werden. Allerdings sind wir für eine öffentliche Kontrolle der Ausgaben durch die Menschen. Dies soll durch entsprechende Bürger:innenhaushalte erfolgen, die gewährleisten, dass keine Prestigeprojekte für Einzelinteressen finanziert werden müssen.

Wirtschaft stärken und Bürokratie abbauen

Wir wollen eine ganz neue Wirtschaftspolitik

Die Teilhabe am gesellschaftlichen und wirtschaftlichen Leben ist ein wesentlicher Aspekt der Freiheit und persönlichen Entfaltung. Entscheidend hierfür ist der umfassende Zugang zu notwendigen Infrastrukturen für alle. Alle wirtschaftliche Tätigkeit dient dem Gemeinwohl und dem Einzelnen. Eigentum verpflichtet zum verantwortungsvollen Umgang mit Mensch und Umwelt. Wirtschaftliche Fehlentwicklungen gefährden die Freiheit des Einzelnen und der Gemeinschaft.
Eine Vielzahl von Studien gehen davon aus, dass viele Arbeitsplätze (30-90 % in den kommenden 30 Jahren, je nach Studie), auch in höher qualifizierten Bereichen zukünftig von Maschinen, Algorithmen oder anderer EDV-unterstützter Technologien und deren Vernetzung übernommen werden. Dabei ist nicht davon auszugehen, dass Arbeitsplätze in gleicher Anzahl oder auch nur in annähernd gleicher Qualifikation neu entstehen werden. Es gilt folglich den Menschen bereits jetzt die Chancen und Perspektiven aufzuzeigen, Mut zur Veränderung und zur Weiterbildung zu machen, um Ängsten und zerstörerischen Entwicklungen schon jetzt entgegenzuwirken. Industrie 4.0 stellt nur den Anfang des Weges zur digitalen Wirtschaft und letztlich zur digitalen Gesellschaft dar.
Die beschriebenen Entwicklungen setzen eine völlig neue Wirtschaftspolitik auf allen Ebenen und bereichsübergreifend voraus. Gleichzeitig sind die Vereinbarungen aus dem Übereinkommen von Paris mit der derzeitigen Wirtschaftspolitik nicht vereinbar. Wir wollen den Wandel von der noch in Teilen vorhandenen, ressourcenintensiven und zum Teil für Mensch und Umwelt ungesunden Industriegesellschaft in eine Wissens-, Kreativ-, Dienstleistungs- und insbesondere post-industrielle Gesellschaft aktiv gestalten. Dabei möchten wir die Stärken und die Innovationskraft der heimischen Unternehmen in NRW nutzen und fördern, um dieses Ziel zu erreichen und gleichzeitig gute Arbeitsplätze für die Menschen zu erhalten und zu schaffen.
Dazu ist es erforderlich, dass kleine und mittelständische Unternehmen der Einstieg in die digitale Welt erleichtert wird. Ein Bestandteil ist die Einführung von durchgängigem e-Government, das Unternehmen an den Schnittstellen zu Behörden entlastet, indem alle Anträge, Anfragen und Datenübermittlungen digital erfolgen. Eine nutzer:innenfreundliche Verschlüsselungstechnik ist dazu einzusetzen. Ein weiterer Bestandteil ist die Forderung von Freier Software. Das reduziert zum einen die Kosten für Lizenzen und stärkt zum anderen lokale Softwareunternehmen und Startups, die solche Software schreiben oder individuellen Bedürfnissen anpassen. Zur Förderung gehört auch, dass Unternehmen überall in NRW Zugang zu schnellem Internet erhalten (siehe Digitale Gesellschaft).
Vor allen Dingen muss der Wandel weg von der Abhängigkeit der heute existierenden Automobilindustrie gelingen um die notwendige Verkehrswende zu ermöglichen (siehe Bauen, Wohnen und Verkehr). Das hat im Wesentlichen zwei Gründe:
  • Der Straßenverkehr nimmt stetig zu. Dabei steigt der Flächenverbrauch, die Zeit, die jeder Verkehrsteilnehmer:innen im Verkehr verbringt, und die Gefahren durch den Straßenverkehr. In vielen Gebieten sprechen Fachleute längst von einem Verkehrsinfarkt.
  • Der zunehmende Verkehr ist aus Gründen der Umweltverträglichkeit abzulehnen. Das bleibt auch dann so, wenn alle Fahrzeuge elektrifiziert sind, da allein der Ressourcenverbrauch eine nachhaltige Wirtschaft ausschließt.
Crowdfunding
Es sollen die Möglichkeiten von Crowdfunding für regionale StartUps geschaffen werden. Das kann z.B. durch regionale oder landesweite Börsen, auch Internetbörsen, geschehen, die das Land als Plattform bereitstellt, bei denen Unternehmen ihre Ideen vorstellen können.
Zum anderen können aber auch Unternehmen teilnehmen, die spezielle Bedarfe haben und derzeit ein Angebot alleine nicht finanzieren können. Das ist zum Teil bereits heute eine Stärke unseres Mittelstands. Die Vernetzung der Marktteilnehmer:innen wird aber noch einmal viel wichtiger.
Dabei kann Crowdfunding nicht nur Filmemacher:innen in Bocklemünd einen Film finanzieren, sondern auch den entscheidenden Impuls für neue Software, Apps oder Produkte liefern.
Auch für den kommunalen Sektor können sich Crowdfunding-Projekte eignen, wie verschiedene Beispiele zeigen. Kommunen sind daher verstärkt in Fragen zum Crowdfunding zu beraten.
Förderung von StartUps im Digitalsektor durch Verbesserung der Wirtschaftskultur
Die Digitalbranche ist international die Wachstumsbranche Nr. 1. Dabei macht es keinen Sinn, das Silicon Valley einfach zu kopieren. Vielmehr müssen Anstrengungen unternommen werden, die generellen Rahmenbedingungen für das Entstehen neuer Ideen zu verbessern. NRW braucht eine Wirtschaftskultur, die die Gründung von StartUps ermöglicht.
Daher setzen wir uns für eine fundierte Innovationspolitik, die Bereitstellung von Risikokapital und die Verschlankung behördlicher Genehmigungsverfahren sowie die Vernetzung mittelständischer Unternehmen mit Hacker- und Makerspaces ein.
Firmengründungen vereinfachen – Bürokratie abbauen - Wagniskapital bereitstellen
Nach Auskunft des Deutschen Industrie- und Handelskammertags (DIHK) wird es bis zum Jahr 2050 eine Million weniger Selbständige geben als heute. Damit wird der Wirtschaftsstandort Deutschland, der durch eine große Anzahl von kleinen und mittleren Betrieben geprägt ist, gefährdet.
Wir wollen Firmengründungen radikal vereinfachen.
Zum einen gilt es, überbordende Bürokratie abzubauen und auf der anderen Seite ist es unabdingbar, deutlich einfacher Risikokapital bereitzustellen. Die kontinuierliche Optimierung der Finanzierungs-, Förder- und Beratungsangebote ist sicher zu stellen. Nur so schaffen wir eine Vielzahl von Neugründungen innovativer Unternehmen, stärken das Rückgrat unserer Wirtschaft und garantieren die Zukunftsfähigkeit des Wirtschaftsstandorts NRW.
Dienstleistungssektor fördern: Strukturwandel im öffentlichen Sektor durch Digitalisierung
Wir streben einen Strukturwandel im öffentlichen Sektor an, der insbesondere auf Effizienzgewinne durch Digitalisierung setzt. Dies kann ein deutliches Produktivitätswachstum auslösen. Notwendig dazu ist allerdings, die Digitalisierung von NRW deutlich voran zu treiben.
Qualifikationsoffensive in der beruflichen Fort- und Weiterbildung starten
Wir wollen eine effizientere Zusammenarbeit von Wirtschafts- und Bildungspolitik mit dem Ziel, eine in Beschäftigung mündende Qualifikationsoffensive in der beruflichen Fort- und Weiterbildung zu starten. Ein besonderer Schwerpunkt ist dabei auf die digitale Revolution und die sich dadurch wandelnden Anforderungen auf dem Arbeitsmarkt zu richten sowie auf den Übergang in die Erwerbsarbeit oder den Erhalt der Erwerbsfähigkeit oder die Vereinbarkeit von Erwerbsarbeit und Familie.
Abschaffung des Kammerzwangs
Wir treten für die Abschaffung der Zwangsmitgliedschaft in einer Industrie- und Handels-, Landwirtschafts- oder Handwerkskammer ein. Eine freiwillige Mitgliedschaft bleibt von diesem Ziel unberührt. Rechtsanwalts-, Notar- und Ärztekammern sind von diesem Ziel nicht erfasst.
Attraktivere Rahmenbedingungen für das produzierende Gewerbe schaffen, den Mittelstand fördern
Gerade die mittelständischen Unternehmen spielen neben der Großindustrie eine zunehmend wichtigere Rolle für die Bruttowertschöpfung in NRW. Daher wollen wir eine fundierte Innovationspolitik, die Bereitstellung von Risikokapital und die Verschlankung behördlicher Genehmigungsverfahren, u.a. durch Digitalisierung von Verwaltungsprozessen.
Für liberale Ladenschlussgesetze
Die liberalen Ladenöffnungszeitregelungen in NRW, nach denen die Ladeninhaber:innen an sechs Tagen in der Woche, außer sonntags, frei entscheiden können wann ihre Läden geöffnet haben, sehen wir als einen richtigen Schritt in Richtung Freiheit und Eigenverantwortung. Wir gehen jedoch einen Schritt weiter.
Auch sonntags sollen die Ladenöffnungszeiten freigegeben werden. Der sogenannte Schutz des Sonntags ist ursprünglich religiös motiviert. Ob der Staat die Sonntagsruhe festschreiben muss, ist nach unserer Sichtweise fraglich. Wir setzten uns daher ein, auch den Sonntag für Gewerbetreibende frei zu geben.
Folgen des BGE
Die Einführung eines bedingungslosen Grundeinkommens wird eine fundamentale Veränderung am Arbeitsmarkt und in der Wirtschaft nach sich ziehen. Arbeitnehmer:innen haben es nicht mehr nötig, schlecht bezahlte Arbeit anzunehmen.
Das setzt Arbeitgeber:innen unter Druck gute Arbeitsplätze bereitzustellen und vor allem attraktiv für die Menschen zu sein. Gleichzeitig gehen wir davon aus, dass die Motivation, Effizienz und Effektivität der Mitarbeiter:innen stark zunehmen wird. Das und die notwendigen Veränderungen in den Betrieben werden einen wirtschaftlichen Aufschwung zur Folge haben.
Insbesondere der Niedriglohnsektor und soziale Berufe werden einer großen Herausforderung gegenüberstehen. Das ist gut so, denn es ist nicht einzusehen, dass für eine Arbeit, deren Ergebnis alle gerne in Anspruch nehmen, gleichzeitig aber niemand bereit ist sie angemessen zu vergüten.
Durch den Wegfall von Sanktionen beim ALG II werden sich die Arbeitsverhältnisse stark verändern, die heute überhaupt nur existieren, weil Menschen dazu gezwungen werden.
Mittelstand stärken – Fachkräftemangel beseitigen - Duale Ausbildung fördern
Gerade bei kleinen und mittleren Betrieben macht sich der Fachkräftemangel zusehends bemerkbar. Viele Betriebe währen in der Lage, diesem Mangel durch Ausbildung von jungen Menschen entgegenzugetreten. Dabei fehlt es nicht an der nötigen Anzahl von Bewerber:innen. Ein Großteil der Jugendlichen mit Hauptschul- oder Realschulabschluss ist mittlerweile schlicht nicht mehr ausbildungsfähig. Die Bildungspolitik der letzten Jahrzehnte hat hier parteiübergreifend total versagt. Es kann jedoch nicht die Lösung sein, diese Menschen nicht mehr am Erwerbsleben teilhaben zu lassen. Gerade die mittelständische Industrie und das Handwerk sind aufgerufen und haben auch ein elementares Interesse daran, diese Jugendlichen in ihren Betrieben zu ertüchtigen und auszubilden. Fachlich ist der Mittelstand dazu in der Lage, finanziell ist das allerdings für die Unternehmen so nicht darstellbar und bedarf Unterstützung von außen. Dabei sollte das Verursacherprinzip gelten, sprich: Die Politik hat versagt, die Politik sollte die benötigten finanziellen Mittel bereitstellen.
Wir schlagen folgendes Modell vor:
Nicht ausbildungsfähige Jugendliche sollen von der Wirtschaft eingestellt werden, die Ausbildungskosten übernimmt vollständig das Land. Bei erfolgreicher abgeschlossener Ausbildung gibt es dann noch eine Bonuszahlung für das Unternehmen. Bei nicht erreichter Ausbildung ein finanzieller Abzug. So werden die nötigen Anreize für eine nachhaltige Ausbildung aller jungen Menschen gegeben. Wahrscheinlich wird wieder reflexartig argumentiert, dass dieser Vorschlag angesichts knapper Kassen nicht realisiert werden kann. Dabei sollte dann von den Akteur:innen bedacht werden, dass in jedem Fall gilt: Drei Jahre Ausbildungsvergütung plus Bonuszahlung sind volkswirtschaftlich gesehen deutlich preiswerter als 50 Jahre Hartz-IV Alimentierung.
Wirtschaftsförderung durch Open Data
Durch Open Data (siehe Open Access) erhalten Start Ups barrierefreien Zugang zu den öffentlich zugänglichen und nicht durch Datenschutz oder Persönlichkeitsrechte geschützten Rohdaten von Behörden und Verwaltungen. Die dadurch entstehenden Möglichkeiten erlauben erstmals in der Geschichte eine Vielzahl von Ideen kreativ zu realisieren und für die Gesellschaft einen Mehrwert und Nutzen zu erwirken, ohne gleichzeitig Mehrkosten zu erzeugen.

Haushalt und Finanzen

Kommunalfinanzen sicherstellen und transparent machen

Nach dem Motto “Wer bestellt, muss auch bezahlen!” ordnet das Konnexitätsausführungsgesetz NRW richtigerweise die Finanzierung staatlicher Aufgaben den beauftragenden und nicht den zur Ausführung verpflichteten Ebenen zu. Leider gilt dieses Gesetz erst seit Mitte 2004.
Wir meinen, dass alle Gesetze und Regelungen, die vom Bund oder dem Land NRW getroffen und zur Ausführung an die Kommunen übergeben worden sind, auskömmlich finanziert sein müssen. Daher streben wir an, auch Aufgaben, die bereits vor Inkrafttreten des Gesetzes beschlossen worden sind, nach und nach diesen Regelungen zu unterwerfen. Beginnen wollen wir mit den Sozialkosten (beschlossen auf Bundesebene, ausgeführt auf kommunaler Ebene).
Parallel dazu müssen entsprechende Korrekturen am Gemeindefinanzierungsgesetz NRW vorgenommen werden. Dies stärkt die Aufgaben-/Finanzierungsbindung sowie die Transparenz und Nachvollziehbarkeit staatlichen Handelns.

Mehr Qualität bei Betriebsprüfungen durch Finanzämter

Laut Betriebsprüfungsstatistik des Bundesfinanzministeriums von 2012 wurden 2,3 % der Betriebe, durch 13.721 Betriebsprüfer:innen geprüft. Dies bedeutet das die ca. 8,6 Millionen deutschen Unternehmen nur alle 43 Jahre geprüft werden. Jede:r Betriebsprüfer:in hat ein Mehrergebnis von rund 1,43 Millionen Euro erzielt was insgesamt Mehreinnahmen für den Staat von 19 Milliarden Euro entspricht.
In NRW als größtem Bundesland gibt es die meisten Unternehmen, durch eine Erhöhung der Anzahl von qualifizierten Betriebsprüfer:innen, sind erhebliche Mehreinnahmen für NRW zu erwarten.
Wir wollen, dass durch die Finanzämter mehr Betriebsprüfungen bei steuerlich relevanten Unternehmen durchgeführt werden. Gegebenenfalls müssen mehr qualifizierte Betriebsprüfer:innen eingestellt werden.

Verbundquote erhöhen

Kommunen in NRW haben nur wenige Möglichkeiten, selbstbestimmt Einnahmen zu erwirtschaften. Trotzdem schultern sie vielfältige Aufgaben. Viele Kommunen leben daher mit immer weiter wachsenden Schulden, statt solide haushalten zu können.
Daher streben wir an, die Kommunen durch die Erhöhung des Prozentanteils, den das Land aus seinem Steueraufkommen für den kommunalen Finanzausgleich zur Verfügung stellt (“Verbundquote”), um jährlich 1 % bis zur Höhe von insgesamt 28 % (bis 2023) zu stärken.

Grunderwerbsteuer reduzieren!

Die Grunderwerbsteuer wurde von der rot-grünen Regierung, trotz aller Bedenken der Expert:innen, zum 01.01.2015 auf 6,5 % erhöht. Gleichzeitig wollte die Regierung den sogenannten “steueroptimierten Erwerb” mit Teilkäufen und zwischengeschalteten Steuersparmodellen verhindern. Diesen Lippenbekenntnissen sind allerdings keine Taten gefolgt.
Wir halten die Erhöhung für unsozial. Sie belastet nur den “kleinen Häuslebauer” und vor allem junge Familien. Immobilienunternehmer:innen und Besitzer:innen großer Immobilienvermögen dagegen kommen ungeschoren davon.
Wir setzen uns daher für eine Rückführung der NRW-Grunderwerbsteuer um 1,5 % auf 5,0 % ein.

Wertung von Geboten in öffentlichen Vergabeverfahren

Wir setzen uns dafür ein, bei Vergaben öffentlicher Aufträge verbindliche Kriterien einzuführen, um Aspekte des Umweltschutzes, der Energieeffizienz sowie soziale, innovative, gleichstellungs-, integrationspolitische und ausbildungsfördernde Aspekte stärker zu berücksichtigen.

Bargeld - Freiheit - Privatsphäre - Punkt!

Die EU-Kommission prüft eine europaweite Begrenzung des Bargeldverkehrs und will damit Schwarzarbeit, Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung bekämpfen. In Fachkreisen hat sich allerdings praktisch erwiesen, dass eine Bargeldobergrenze keine Effekte in diese Richtung erzielt.
Daher lehnen wir jede Bargeldobergrenze ab.