NRW:Wahlprogramm 2012/Lektorat/Buergernetze

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Bürgerdatennetze

Die NRW-Piraten setzen sich für einen freien Zugang zu Wissen und digitalen Informationen ein. Das Internet ist eine Technologie, die für jeden Gestaltungs- und Teilhabemöglichkeiten und eine stärkere, direkte Vernetzung untereinander bietet, die räumlich und zeitlich unabhängig ist. Der Zugang zum Netz ist jedoch von technischen und sozialökonomischen Voraussetzungen abhängig. So ist keine flächendeckende Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger NRWs am digitalen Wissen gewährleistet.

Wir werden den Aufbau von Bürgerdatennetzen in NRW unterstützen. Bürgerdatennetze ermöglichen auch sozial benachteiligten Bevölkerungsschichten die Teilnahme am Netz. Sie können in ländlichen Regionen helfen, sogenannte „graue Flächen“ zu erschließen. Das Land NRW soll hierzu geeignete Dachflächen des öffentlichen Dienstes frei zur Verfügung stellen. Sie sollen zur Vernetzung von Funkknoten genutzt werden. Der benötigte Betriebsstrom ist unentgeltlich bereit zu stellen. Die Erweiterung der Dachflächennutzung ist durch Förderangebote zu unterstützen. Zusätzlich sind nach rechtlicher Prüfung Funkknoten per Kabel zu erschließen. Für eine nachhaltige Förderung empfiehlt sich zudem eine Prüfung zur Montage von Solarpaneelen zur autarken Spannungsversorgung.

In allen öffentlichen Einrichtungen sind flächendeckend freie Internetzugänge per WLAN@@{bb} anzubieten. Mit diesen wird nicht nur die Informationsmöglichkeit im öffentlichen Bereich verbessert, sie leistet auch einen Beitrag zur Steigerung der Wettbewerbsfähigkeit von NRW als Bildungs-, Wissenschafts- und Wirtschaftsstandort.

Rechtssicherheit für Bürgerdatennetze schaffen

Bürgerinnen, Bürger und Firmen, die Netzzugangspunkte in Betrieb nehmen, sehen sich der Gefahr der sogenannten „Störerhaftung“ ausgesetzt, welche einem Ausbau von Bürgerdatennetzen zuwiderlaufen. Über die Störerhaftung kann man für Verstöße, die Dritte über den eigenen Internetzugang begehen, verantwortlich gemacht werden.

Um diese Situation zu ändern, setzen sich die NRW-Piraten dafür ein, alle Betreiber von Zugangspunkten Diensteanbietern nach §@@8@@TMG@@{bc} gleichzustellen. Ferner müssen entsprechende gesetzliche Regelungen im Bereich des Urheberrechts getroffen werden, damit Netzzugangsbetreiber nicht der Störerhaftung unterliegen. Dabei ist zu prüfen, inwieweit zwischen privater und geschäftlicher Zurverfügungstellung des Zugangs zu einem Kommunikationsnetz zu differenzieren ist.

Hierzu müssen die Anforderungen an die jeweils einzusetzenden Schutzmaßnahmen eindeutig und allgemein verständlich definiert werden. Sie müssen sich auch für technisch unbedarfte Anwender in einem zumutbaren Rahmen bewegen.