NRW:Wahlprogramm 2012/Lektorat/Arbeit und Soziales

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Arbeit und Soziales

Zurück zur Sozialen Marktwirtschaft

Die Bundesrepublik Deutschland wurde im Sinne einer Sozialen Marktwirtschaft gegründet. In unserem Grundgesetz ist festgelegt, dass „Eigentum verpflichtet. Sein Gebrauch soll zugleich dem Wohle der Allgemeinheit dienen.“ (Art.@@14, Abs.@@2). Soziale Marktwirtschaft ist ein gesellschafts- und wirtschaftspolitisches Leitbild mit dem Ziel, wirtschaftliche Leistung und freie Initiative, die dem gemeinsamen sozialen Fortschritt dient, zu fördern.

Hierbei wird jedoch zurzeit der soziale Fortschritt durch die technischen Veränderungen eingeholt, was in Teilen zu einer hohen Erwerbslosigkeit und einer immer größeren Kluft zwischen Arm und Reich führt. Die NRW-Piraten haben erkannt, dass dadurch immer stärker wachsende Personengruppen von der sozialen Teilhabe ausgeschlossen werden. Einen Weg zurück in die klassische Produktionsgesellschaft wird es in Deutschland nach unserer Überzeugung nicht geben. Die Zukunft gehört der Wissens- und Kulturgesellschaft. Um die Teilhabe an dieser Gesellschaft zu gewährleisten, ist es nach Meinung der NRW-Piraten notwendig, eine allgemeine Grundsicherung einzuführen, die dem Artikel@@1, Absatz@@1 des Grundgesetzes „Die Würde des Menschen ist unantastbar. Sie zu achten und zu schützen ist Verpflichtung aller staatlichen Gewalt“ gerecht wird.

Die grundlegenden Weichen dafür werden nicht auf Landesebene gestellt, die Umsetzung wird jedoch durch die Landesregierung geleitet und auf kommunaler Ebene realisiert. Es ist daher wichtig, sich realistische und auf Landesebene umsetzbare Ziele zu stecken. Daher fordern wir kurzfristige, in NRW umsetzbare Veränderungen, um den Druck auf die Betroffenen und damit ihre Unzufriedenheit zu mindern.

Durch die aktuelle Gesetzgebung (Hartz IV) ist das Recht auf individuelle Hilfe in sozialen Notlagen praktisch abgeschafft worden. Stattdessen wird, begründet mit wirtschaftlichem Druck, eine staatlich subventionierte Arbeit geschaffen, in die Hilfeempfänger durch Druck und Existenzängste hinein genötigt werden, ohne dafür angemessen entlohnt zu werden.

Aussetzung Ein-Euro-Jobs

Wir setzen uns dafür ein, die „Ein-Euro-Jobs“ (Vermittlung in Arbeitsgelegenheiten mit Mehraufwandsentschädigung, AGH-MAE@@{aw}) auf Landesebene auszusetzen und stattdessen die Einführung von wirklich qualifizierenden Maßnahmen zu fördern, die zur Eingliederung in den ersten Arbeitsmarkt führen.

Eine Arbeit, die zusätzlich zur normal durchgeführten Arbeit sein muss, wie es §@@16d SGB@@II@@{ax} vorschreibt, wird in keinem Fall in eine Arbeitsstelle des ersten Arbeitsmarktes münden. Dies würde voraussetzen, dass die zusätzliche Arbeit die Notwendigkeit einer Betriebserweiterung bedingt hätte.

Einem Antrag auf Förderung einer Arbeitsgelegenheit mit Mehraufwandsentschädigung muss nicht entsprochen werden. Es liegt allein im Ermessen des Sachbearbeiters, eine diesbezügliche Eingliederungsvereinbarung zu verlangen oder nicht anzubieten. Damit ist der Hilfebedürftige der Willkür eines einzelnen Mitarbeiters ausgesetzt. Diese Praxis widerspricht dem allgemeinen Gleichbehandlungsgrundsatz.

Bei den Eingliederungsvereinbarungen werden die Grundlagen des Vertragsrechts sowohl nach dem Verwaltungsverfahrensgesetz (VvVfG@@{ay}) als auch nach dem BGB@@{az} eindeutig nicht eingehalten. Der Hilfebedürftige hat weder auf die Dauer der Maßnahme, noch auf die Höhe der Mehraufwandsentschädigung oder auf weitere Daten der Eingliederungsvereinbarung den für Verträge vorgeschriebenen Einfluss. Da es zu dem bei der Arbeitsgelegenheit mit Mehraufwandsentschädigung zu keinem höheren Einkommen kommt, wird hierbei erwartet, dass eine Arbeit ohne die nötige Steigerung des Selbstwertgefühls und des Lebensstandards durchgeführt wird. Abgesehen davon, dass eine solche Arbeit, wie bereits im Volksmund zu hören ist, eher als Strafarbeit und Sanktionsmaßnahme verstanden werden kann, wird der Sinn von Arbeit im Allgemeinen auch mit einem negativen Stigma belegt. Arbeit wird damit nicht mehr zu einem erstrebenswerten Ziel.

Die Arbeitsgelegenheiten mit Mehraufwandsentschädigung widersprechen damit in sich ihrem eigentlichen, vom Gesetz vorgesehenen Zweck und sind zugunsten echter Förderungsmaßnahmen umgehend einzustellen.

Sozialschiedsstellen

Durch die Möglichkeit des Abschließens von Eingliederungsvereinbarungen nach §@@15 SGB@@2 und der Absenkung oder gar dem Wegfall der Grundsicherung nach §@@31 SGB@@2 sowie den unverhältnismäßigen Wegfall von Krankenversicherungen für unverheiratete Paare, welche unserer Meinung nach in der Art und Weise ihrer Durchführung nicht grundgesetzkonform ist, haben die Sozialgerichte derzeit einen enormen Engpass, der betroffene Hilfsbedürftige teilweise in ernsthafte Notsituationen bringt. Zusätzlich wird den Hilfsbedürftigen die bei der Agentur für Arbeit beantragten Gutscheine für Rechtsberatungen teilweise verweigert und den Betroffenen damit jede Chance genommen, sich gegen Ungerechtigkeiten zu wehren. In anderen Fällen ziehen die Verfahren sich über unangemessen lange Zeiträume hin, in denen die Hilfsbedürftigen in ihren Notsituationen allein gelassen werden. Für zügige Bearbeitung von Einsprüchen und zur Entlastung der Sozialgerichte sind daher nach unserer Auffassung vom Land unabhängige Schiedsstellen einzurichten, die verbindliche Schiedssprüche für beide Vertragspartner erwirken können, ohne den normalen Gerichtsweg zu beeinflussen.

Abschaffung von Zeitverträgen in Bereichen des Öffentlichen Dienstes

In den Einrichtungen der Agentur für Arbeit sowie in weiteren Bereichen der öffentlichen Hand werden Mitarbeiter mit Zeitverträgen eingesetzt. Die in der freien Wirtschaft gängige Argumentation, Zeitverträge seien eine Voraussetzung, um flexibel auf die Wirtschaftslage reagieren zu können, kann für Kommunen, Land und Staat nicht gelten. Für den Staat sollte es möglich sein, eine mittel- bis langfristige Personalplanung zu realisieren, die den neu eingestellten Mitarbeitern eine Perspektive ohne Zeitverträge ermöglicht und diese nicht erpressbar macht. Unser Ziel in NRW ist daher die Abschaffung von Zeitverträgen im öffentlichen Dienst in den Bereichen Gesundheitsvorsorge und Soziales, beziehungsweise ihre sofortige Umwandlung in unbefristete Arbeitsverträge.

Qualifizierung von Arbeitslosen für Bildung und Ausbildung

Arbeitslose mit abgeschlossener Ausbildung und entsprechender Berufserfahrung müssen nach Auffassung der PIRATEN@@NRW durch geeignete Maßnahmen für den Einsatz in Bildung und Ausbildung qualifiziert werden, sofern sie es wünschen und persönlich dazu geeignet sind.

Derzeit berücksichtigen die Jobcenter auch hohe Fachkompetenz nicht. Fachkompetenz sowie Lebens- und Berufserfahrung dieser Menschen könnten jedoch durch eine Förderung der pädagogischen und didaktischen Fähigkeiten gezielt in Bildung und Ausbildung eingesetzt werden.

Stärkung der Arbeitslosen-Selbsthilfegruppen mit Landesmitteln

Der Bürokratieapparat der Jobcenter im Land fordert von den Hilfebedürftigen, einen wahren Wald aus Formularen zu bewältigen. Es wird eine Vielzahl an Nachweisen verlangt und der Hilfesuchende muss dies alles allein und in kürzester Zeit verstehen und erbringen. Oftmals wird ihm eine Eingliederungsvereinbarung nach §@@15 SGB@@2 vorgelegt, die er dann ohne die Möglichkeit einer fachlichen Prüfung unterschreiben soll. Somit befindet sich der Hilfsbedürftige nicht in einer angemessenen, gleichberechtigten Verhandlungsposition, wie die Grundsätze des Vertragsrechts es fordern.

Nach Auffassung der PIRATEN@@NRW ist daher schnellstmöglich ein Finanztopf ähnlich der Unterstützung von Verbraucherschutzorganisationen einzurichten, um die lokalen Arbeitslosen-Selbsthilfegruppen für Beratungsgespräche zu stärken. Als Voraussetzung für die Förderung muss Hilfsempfängern die Möglichkeit gegeben werden, etwaige Verträge vor Unterschrift dort prüfen zu lassen. Vereine und Hilfsgruppen, die Arbeitsgelegenheiten mit Mehraufwandsentschädigung anbieten oder durchführen, sind explizit von der Nutzung dieser Töpfe ausgenommen.

Gesellschaftliche Integration

Die Akzeptanz und damit die Nachfrage für die soziale Arbeit zusammen mit Schulen und Senioreneinrichtungen wächst. Sie ist eine Antwort auf die steigende Überalterung der Gesellschaft und verhindert die soziale Ausgrenzung Einzelner.

Insbesondere legen wir großen Wert darauf, Menschen in Senioreneinrichtungen und Kinder mit den Mitteln der Kunst zusammenzubringen, da die Senioren dort kaum noch Kontakt zu Kindern haben. Die Kinder lernen im Umgang mit älteren Menschen eine neue partnerschaftliche Form des Zusammenlebens. Für die Senioren sind sie eine Quelle der eigenen Aktivität und Lebensfreude. Durch die gemeinsame Arbeit werden alle motiviert, Hemmschwellen zu überwinden und sich auf kreative Prozesse einzulassen. Gleichzeitig dient die Partnerschaft der sozialen Vorsorge.

Folgende Fragen sollen durch die Förderung von Pilotprojekten geklärt werden:

  • Wie hoch ist der Mehrwert für die Gesellschaft, wenn Kinder und Jugendliche über Jahre in Kontakt mit Älteren stehen und zusammen sinnvolle Projekte ausgerechnet mit den Mitteln der Kunst entwickeln? Werden Kinder und Jugendliche weniger auffällig als gleichaltrige, die „nur“ unter sich bleiben und sich auf Spielplätzen und in Jugendclubs treffen?
  • Welche Projekte eignen sich, um nachhaltig Jung und Alt zu begeistern.
  • Welche Erfahrungen haben Praktiker bereits gesammelt, welche Projekte sind in Zukunft geplant.
  • Wie lässt sich die Wertschätzung für ältere Menschen in der Gesellschaft verbessern?

Zudem fördern wir den nachhaltigen Ausbau von Mehrgenerationenhäusern und streben eine finanzielle Entlastung der Bauherren an, wenn zum Beispiel ein Elternteil pflegebedürftig wird.