NRW:Wahlkampf/Bedingungen für Wahlkampfplakatierung/Siegburg
Siegburg
Zuständiges Wahlamt
Andreas Burgemeister
02241/102-366
Andreas[punkt]Burgemeister[ät]siegburg.de
Netter Kontakt, hat mir ein PDF geschickt, in der alles wichtige steht.
Prinzipiell können wir beliebig plakatieren solange es keine physikalische Gefährdung von Personen darstellt (In Kopfhöhe hängen/ keine Verkehrsschilder etc).
Da wir natürlich bei der Standplanung der bisherigen Parteien nicht eingeteilt sind, müsten wir einen Stand beim Ordnunsgamt anmelden. Hier ist
Herr Knebel
02241-102 229
zuständig. Er kann auch gefragt werden wenn es um große Plakate oder andere Werbeaktionen geht.