NRW:Wahlkampf/Bedingungen für Wahlkampfplakatierung/Bad Driburg

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Aktenzeichen: 32-22-01

Zuteilung von Wahlwerbeträgern für die Bundestagswahl am 27.09.2009

Ihr Antrag per Email vom 19.08.2009

Sehr geehrter Herr Gelhard,

eine Zuteilung von Wahlwerbeträgern gibt es für das Gebiet der Stadt
Bad Driburg nicht, da Plakatwände oder andere Werbeflächen lt. Beschluss des
Haupt- und Finanzausschusses der Stadt Bad Driburg vom 18.03.1999 nicht mehr
zur Verfügung gestellt werden.

Seitens der Stadt Bad Driburg werden Plakatierungen akzeptiert, sofern diese
unter Beachtung des gem. RdErl. d. Ministeriums für Verkehr, Energie und
Landesplanung und des Innenministeriums NRW vom 08.08.2003
- Lautsprecher- und Plakatwerbung aus Anlass von Wahlen, Volksinitiativen,
Volksbegehren und Volksentscheiden in Nordrhein-Westfalen -
stattfinden und der übliche Rahmen hinsichtlich Anzahl und Größe nicht
überschritten wird.

Für das Gebiet der Stadt Bad Driburg genehmige ich Ihnen eine Anzahl von
maximal 15 Plakaten.

Mit freundlichen Grüßen

Im Auftrag
Friedbert Mühlan

Godofgta 11:15, 21. Aug. 2009 (CEST)