NRW:Ständige Mitgliederversammlung/Mail-LPT2013.1

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Die Mail für den SMV-SÄA auf dem LPT2013.1. Der Antrag wurde damals nicht behandelt.

Glückauf!
Hiermit reiche ich folgende Satzungsänderungsanträge für den nächsten LPT ein:
Der Landesverband der Piratenpartei Nordrhein-Westfalen möge folgende
Satzungsergänzungen beschließen:
MODUL 1 (Grundmodul "verbindliche Stellungnahmen und Positionspapiere")
§6a Der Landesparteitag
(8) Der Landesparteitag tagt daneben online und nach den Prinzipien
von Liquid Democracy als Ständige Mitgliederversammlung (im folgenden
"SMV" genannt). Jeder Pirat im Landesverband Nordrhein-Westfalen hat
das Recht, an der SMV teilzunehmen. Die Stimmberechtigung in der SMV
richtet sich nach § 4 Absatz 4 Satz 1 der Bundessatzung.
(9) Die SMV kann Stellungnahmen und Positionspapiere verbindlich
beschließen. Sie kann Anträge zu Programmen, zur Satzung, zur
Finanzordnung, zur Schiedsgerichtsordnung, zur Auflösung sowie
Verschmelzung mit anderen Parteien (§ 9 Abs. 3 Parteiengesetz) nicht
verbindlich beschließen, insoweit kann die SMV nur Empfehlungen
abgeben.
(10) Der Landesparteitag beschließt die erste Geschäftsordnung der
SMV, in der auch die Konstituierung der SMV geregelt ist. Nach der
Konstituierung kann auch die SMV über ihre Geschäftsordnung
entscheiden.
(11) Wahlen und geheime Abstimmungen finden im Rahmen der SMV nicht
statt. Alles weitere regelt die Geschäftsordnung zur SMV.
§6b Der Landesvorstand
(7) j) Systembetrieb SMV gemäß §6a.
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MODUL 2 (Grundmodul + verbindliche Programmänderungen)
wie MODUL 1, jedoch mit folgender Abweichung:
(9) Die SMV kann Stellungnahmen, Positionspapiere sowie Anträge zu
Programmen verbindlich beschließen. Sie kann Anträge zur Satzung, zur
Finanzordnung, zur Schiedsgerichtsordnung, zur Auflösung sowie zur
Verschmelzung mit anderen Parteien (§ 9 Abs. 3 Parteiengesetz) nicht
verbindlich beschließen, insoweit kann die SMV nur Empfehlungen
abgeben.
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MODUL 3 (Grundmodul + verbindliche Programmänderung + verbindliche
Satzungsänderungen)
Wie MODUL 1, jedoch mit folgender Abweichung
(9) Die SMV kann Stellungnahmen, Positionspapiere, sowie Anträge zu
Programmen und zur Satzung verbindlich beschließen. Sie kann Anträge
zur Finanzordnung, zur Schiedsgerichtsordnung, zur Auflösung sowie zur
Verschmelzung mit anderen Parteien (§ 9 Abs. 3 Parteiengesetz) nicht
verbindlich beschließen, insoweit kann die SMV nur Empfehlungen
abgeben.
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MODUL 4 (Grundmodul + alles was gemäß PartG §9 Abs.3 geht)
(9) Die SMV kann Stellungnahmen, Positionspapiere, sowie Anträge zu
Programmen, zur Satzung, zur Finanzordnung, zur
Schiedsgerichtsordnung, zur Auflösung sowie zur Verschmelzung mit
anderen Parteien (§ 9 Abs. 3 Parteiengesetz) verbindlich beschließen.
--
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