NRW:Schatzmeister/Inventur/FAQ
Inhaltsverzeichnis
- 1 Was muss erfasst werden?
- 2 Was muss nicht erfasst werden?
- 3 Reicht die Angabe aus den Beschlüssen über Anschaffungen von Crew's im letzten Jahr?
- 4 Wie werden Sachen korrekt abgeschrieben, die nicht mehr zu gebrauchen sind?
- 5 Welcher Wert muss angesetzt werden?
- 6 Es wurden Verbrauchsgüter aus privaten Mitteln angeschafft. Können diese noch gespendet werden?
- 7 Sind privat angeschaffte Güter zu erfassen?
- 8 Sind Leihgaben von anderen Landesverbänden zu erfassen?
Was muss erfasst werden?
Es muss alles erfasst werden, was ein Sachvermögen darstellt. Das bedeutet Sachen, die noch eine langfristige Verwendung finden.
- Beispiel
Pavillon, Tisch, Hartfaserplatten, Buttonmaschine, technische Geräte
Was muss nicht erfasst werden?
Verbrauchsgüter müssen nicht erfasst werden, sofern sie nicht in bedeutender Stückzahl vorhanden sind.
- Beispiel
Flyer zur Landtagswahl, Plakate für vergangene politische Aktionen.
Reicht die Angabe aus den Beschlüssen über Anschaffungen von Crew's im letzten Jahr?
Nein. Es ist der Ist-Zustand zu erfassen und nicht der Sollzustand.
Etwaige Protokolle etc. geben keine Auskunft darüber, wie viel tatsächlich noch vorhanden ist, wo der Gegenstand lagert und ob dieser genutzt wird bzw. wie. Es gibt evtl. auch Beschlüsse von Crew's, welche nicht umgesetzt wurden. Es kann daher nicht nachvollzogen werden wie und wo Sachgüter lagern. Ein weiterer Punkt ist der Zeitaufwand, alle Protokolle jeder Crew des letzten Jahres durchzugehen und danach dann dort anzufragen, ob diese Dinge noch dort lagern.
Wie werden Sachen korrekt abgeschrieben, die nicht mehr zu gebrauchen sind?
Kaputt ist kaputt. Die Erfassung entfällt. Bitte entsorgen.
Welcher Wert muss angesetzt werden?
Es wird soweit bekannt der Neuwert angesetzt und dabei das Kaufdatum genannt. Andernfalls wird eine Schätzung des Wiederbeschaffungswertes vorgenommen. Bei gebrauchten Geräte eignet sich dafür Ebay. Dann gibt man an Stelle des Kaufdatums das Recherchedatum an.
- Beispiel
Gespendeter Drucker
Es wurden Verbrauchsgüter aus privaten Mitteln angeschafft. Können diese noch gespendet werden?
Wenn diese Güter keinen zukünftigen Wert mehr haben, so sind diese nicht mehr zu erfassen, nicht als Spende anzurechnen und bitte einfach zu entsorgen.
Wenn die Güter hingegen einen zukünftigen Wert haben, dann kann eine Spende an den Landesverband erfolgen. Dafür ist ein Beleg über den Bestand und den Wert einzureichen.
Sind privat angeschaffte Güter zu erfassen?
Nein. Privat angeschaffte Güter sind weiterhin Privateigentum und müssen nicht aufgeführt werden. Der weitere Verbleib steht jedem frei.
Sind Leihgaben von anderen Landesverbänden zu erfassen?
Nein. Leihgaben müssen nicht buchhalterisch bei uns erfasst werden. Hier bleibt die Entscheidungsbefugnis bei den anderen LV's.