NRW:Rhein-Sieg-Kreis/Kreisverband/Vorstand/Antragsfabrik/Sonstiger Antrag004

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Tango-preferences-system.svg Dies ist ein Sonstiger Antrag an den Vorstand RSK.



Antragstitel

Änderung der Vorstands GO

Antragsteller

Tinmachine/CAHP

Antragstyp

Sonstiger Antrag

Antragstext

Es wird beantragt die hier aufgeführte neue GO für den Vorstand RSK zu beschließen

Aktuelle Fassung
Allgemeines

Der Vorstand führt die Geschäfte des Kreisverbandes nach den Vorschriften der Gesetze, der Satzung, sowie dieser Geschäftsordnung. Er arbeitet mit den übrigen Organen und Mitgliedern der Partei zum Wohle der Partei vertrauensvoll zusammen.

Jedes Vorstandsmitglied hat die Pflicht, den übertragenen Aufgaben nach bestem Wissen und Gewissen nachzukommen. Sollte ein Vorstandsmitglied seinen Aufgaben zeitweise nicht nachkommen können, so bestimmt es einen Vertreter aus dem Vorstand. In dringenden Fällen ist jedes Vorstandsmitglied zur Vertretung berechtigt und verpflichtet.

Jedes Vorstandsmitglied ist im Rahmen seiner Zuständigkeit allein zu Entscheidungen berechtigt. Je nach Schwere der Entscheidungen ist es angehalten, sich vorher mit dem Rest des Vorstands zu beraten bzw. die Entscheidung gemeinsam zu treffen. Bei Überlappung der Kompetenzen entscheiden die betroffenen Vorstandsmitglieder gemeinsam.

Verwaltung der Mitgliedsdaten, deren Zugriff und Sicherung Der Zugriff auf die Mitgliederdaten ist grundsätzlich an die Abgabe einer Datenschutzverpflichtung und die Teilnahme an einer Datenschutzbelehrung gebunden.

Die Mitgliederdaten der Piraten werden in einer zentralen Datenbank gepflegt. Diese wird vom Landesverband betrieben. Der Landesverband kümmert sich um Zugriffsrechte und die Sicherung der Daten. Zugriffsrecht auf die Mitgliederdaten des Kreisverbands Rhein-Sieg haben alle Mitglieder des Kreisvorstands.

Der Kreisvorstand kann per Beschluss weiteren Piraten Zugriff auf die Mitgliederdaten gewähren, dieser Zugriff kann auf ausgewählte Daten beschränkt werden. Jeder Zugriffsberichtigte ist dazu verpflichtet, seine Zugangsdaten und die Mitgliederdaten nach bestem Wissen und Gewissen zu schützen. Dies umfasst insbesondere, dass entsprechende Dateien nicht unverschlüsselt gespeichert werden dürfen.

Nicht mehr benötigte Daten sind unverzüglich vollständig zu löschen. Eine Weitergabe von Mitgliederdaten an Nicht-Zugriffsberechtigte ist untersagt. Die Einweisung in den Gebrauch der Datenbank erfolgt in Absprache mit dem Landesvorstand NRW.

Aufgaben und Kompetenzen der Vorstandsmitglieder

Vorsitzende Den beiden Vorsitzenden obliegt die Leitung und Koordination gegenüber

  • dem Bundesverband,
  • dem Landesverband und
  • den anderen Kreisverbänden,
  • die Einberufung von Mitgliederversammlungen und
  • die Vorbereitung von Wahlen.

Sie vertreten die Piratenpartei Rhein-Sieg nach innen und außen.

Schatzmeister Dem Schatzmeister obliegt die Zuständigkeit für Finanzangelegenheiten, insbesondere die Buch- und Kontoführung, die Verwaltung der Mitgliedsbeiträge, die Vorbereitung des Rechenschaftsberichts, sowie das Spendenwesen.

Für Eröffnung und Auflösung von Konten ist ein Vorstandsbeschluss notwendig. Verfügungsberechtigt über die Konten ist in erster Linie der Schatzmeister. Zur Vertretung des Schatzmeisters sind beide Vorsitzende ebenfalls einzelverfügungsberechtigt.

Ist der Schatzmeister verhindert und hat den Vorsitzenden als Vertreter bestimmt, so ist dies dem Vorstand anzuzeigen.

Beisitzer Die Beisitzer unterstützen die Vorsitzenden bei ihrer Arbeit. Nach Absprache mit den Beisitzern können Aufgaben an diese übergeben werden, um die Vorsitzenden und den Schatzmeister zu entlasten. Die Aufgabenverteilung erfolgt situationsbedingt.

Vorstandssitzungen Einladung zu Vorstandssitzungen Zu Vorstandssitzungen wird in der Regel mit einer Frist von 3 Tagen per E-Mail eingeladen. Die Nachricht muss explizit an die einzelnen Vorstandsmitglieder und an die RSK-Mailingliste gerichtet sein. Jedes Vorstandsmitglied hat ein Einladungsrecht.

Virtuelle Vorstandssitzungen können per Mumble-Sitzung durchgeführt werden. Sobald ein Termin feststeht, wird er zusammen mit einer vorläufigen Tagesordnung veröffentlicht, damit Eingaben zu den behandelten Themen möglich sind.

Die endgültige Tagesordnung wird spätestens vor Beginn der Sitzung aufgestellt.

Leitung und Protokollführung der Vorstandssitzungen Der Vorstand bestimmt zu Beginn einer jeden Sitzung mehrheitlich den Sitzungsleiter aus den anwesenden Mitgliedern des Vorstands und den Protokollführer aus den anwesenden Piraten.

Der Vorstand kann im Laufe einer Sitzung den Sitzungsleiter und den Protokollführer neu bestimmen, falls dies erforderlich wird. Über den Verlauf der Vorstandsitzungen wird ein Protokoll angefertigt. Das Protokoll muss Anträge, Beschlüsse, Abstimmungsergebnisse mit Nennung des jeweiligen Abstimmungsverhaltens der anwesenden Vorstandsmitglieder, Schwerpunkte des Sitzungsverlaufes, Beginn, Ende, Beschlussfähigkeit, Tagesordungspunkte, Versammlungsleitung und Protokollführer, Ort, anwesende Vorstände, entschuldigt und unentschuldigt abwesenden Vorstände enthalten. Ferner können Stellungnahmen protokolliert werden.

Das Protokoll wird den Sitzungsteilnehmern vor Veröffentlichung zur Durchsicht per E-Mail zugestellt. Das Protokoll ist von mindestens einem weiteren Vorstandsmitglied gegenzuzeichnen.

Öffentlichkeit und deren Ausschluss Vorstandssitzungen finden grundsätzlich öffentlich statt. Bei Vorliegen eines wichtigen Grundes kann der Vorstand mit einfacher Mehrheit beschließen, dass die Behandlung einzelner Tagesordnungspunkte unter Ausschluss der Öffentlichkeit erfolgt.

Der wichtige Grund muss dem Vorstand zuvor benannt werden. Die Benennung des wichtigen Grundes erfolgt unter Ausschluss der Öffentlichkeit, wenn mindestens ein Vorstandsmitglied dies beantragt. (Siehe hierzu: Satzung des KV)

Die Teilnahme von Gästen an einer Vorstandsitzung unter Ausschluss der Öffentlichkeit erfordert die Unterzeichnung einer Verschwiegenheitserklärung. Die Anwesenheit von Gästen in der Sitzung ist nur für die Dauer der Anhörung gestattet.

Anträge zu einer Vorstandssitzung

Anträge zu einer Vorstandssitzung des Kreisvorstandes können an den Kreisvorstand gerichtet werden und werden möglichst auf der nächsten Sitzung behandelt. Jeder Antrag benötigt einen Antragsteller mit Namen oder Mitgliedsnummer (keine Nicknames), und einen vollständigen, endgültigen Antragstext (keine Links, auch nicht zu anderen Wikiseiten).

Der Antrag ist per Mail an vorstand@piratenpartei-rhein-sieg.de zu richten oder auf der dafür vorgesehenen Wiki-Seite einzutragen. Wiki: Antragsfabrik

Antragsberechtigt sind Mitglieder des Kreisverbandes RSK.

Abstimmungen Der Kreisvorstand ist beschlussfähig, wenn mindestens drei der amtierenden Mitglieder darunter mind. einer der beiden Vorsitzenden oder der Schatzmeister anwesend sind.

Stimmberechtigt sind nur Mitglieder des Kreisvorstandes. Falls keine anderen Regeln Vorrang haben, fasst der Vorstand seine Beschlüsse mit der einfachen Mehrheit der Vorstandsmitglieder.

Umlaufbeschlüsse

Der Kreisvorstand kann Entscheidungen auch durch Umlaufbeschlüsse mündlich, fernmündlich oder per E-Mail treffen, sofern dadurch die Geschäftsordnung nicht geändert wird oder schutzwürdige Daten, wie z.B. Personendaten von Mitgliedern, Gegenstand des Beschlusses sind und aus diesem Grund eine Diskussion in der offenen Vorstandssitzung nicht angebracht ist.

Wird ein Antrag auf Entscheidung im Umlaufbeschluss gestellt, ist zugleich eine Frist zur Beschlussfassung zu setzen. Diese Frist soll nicht länger als 48 Stunden sein. Die Vorstandsmitglieder sind auf abzustimmende Umlaufbeschlüsse per E-Mail hinzuweisen.

Umlaufbeschlüsse werden mit einer Mehrheit von 2/3 der Stimmen gefasst, die innerhalb der so gesetzten Frist abgegeben werden, mindestens aber mit den Stimmen der Hälfte der Vorstandsmitglieder. Wenn einem Umlaufbeschluss vor Ablauf der gesetzten Frist mit mindestens 2/3 der Stimmen des Vorstandes zugestimmt wird, gilt er als beschlossen.

Umlaufbeschlüsse werden in der nächsten Vorstandssitzung veröffentlicht.

Arbeitskreise der Piratenpartei Rhein-Sieg

Arbeitskreise der Piratenpartei Rhein-Sieg können jederzeit mit einfacher Mehrheit durch den Vorstand gegründet oder aufgelöst werden. Arbeitskreise dienen der Diskussion und Erarbeitung von politischen Positionen und Aussagen der Piratenpartei RSK und somit zur innerparteilichen Willensbildung.

Sitzungen von Arbeitskreisen der Piratenpartei RSK werden protokolliert und die Protokolle werden zeitnah im Wiki der Piratenpartei veröffentlicht.

Tätigkeitsbericht

Mitglieder des Vorstands sind verpflichtet, in regelmäßigen Abständen von max. 6 Monaten einen Tätigkeitsbericht zu erstellen. Jedes Vorstandsmitglied ist verpflichtet, einen (Abschluss-)Tätigkeitsbericht anzufertigen und diesen dem Kreisparteitag vorzustellen.

Die Tätigkeitsberichte werden anschließend im Rahmen des Protokolls veröffentlicht. Nicht wiedergewählte Vorstandsmitglieder sind verpflichtet, mit Beendigung ihres Amtes alle im Rahmen ihrer Parteitätigkeit gesammelten Daten (Arbeitsergebnisse, Dokumente, Kontaktdaten – sofern vom Kontakt genehmigt -, offizieller Schriftverkehr etc.) an ihren gewählten Nachfolger zu übergeben.

Der Tätigkeitsbericht umfasst die Tätigkeit des jeweiligen Vorstandsmitgliedes im Rahmen der ihm in dieser Geschäftsordnung zugewiesenen Kompetenzen und Vertretung anderer Vorstandsmitglieder. Optional kann der Tätigkeitsbericht weitere Tätigkeiten des Vorstandsmitglieds im Rahmen seiner Parteiarbeit enthalten. Jedes Vorstandsmitglied hat den Umfang seines Tätigkeitsberichts in angemessener Weise zu begrenzen.
Neue Fassung
Allgemeines

Der Vorstand führt die Geschäfte des Kreisverbandes nach den Vorschriften der Gesetze, der Satzung, sowie dieser Geschäftsordnung. Er arbeitet mit den übrigen Organen und Mitgliedern der Partei zum Wohle der Partei vertrauensvoll zusammen.   Jedes Vorstandsmitglied hat die Pflicht, den übertragenen Aufgaben nach bestem Wissen und Gewissen nachzukommen. Sollte ein Vorstandsmitglied seinen Aufgaben zeitweise nicht nachkommen können, so bestimmt es einen Vertreter aus dem Vorstand.

In dringenden Fällen ist jedes Vorstandsmitglied zur Vertretung berechtigt und verpflichtet.

Jedes Vorstandsmitglied ist im Rahmen seiner Zuständigkeit allein zu Entscheidungen berechtigt. Je nach Schwere der Entscheidungen ist es angehalten, sich vorher mit dem Rest des Vorstands zu beraten bzw. die Entscheidung gemeinsam zu treffen. Bei Überlappung der Kompetenzen entscheiden die betroffenen Vorstandsmitglieder gemeinsam.


Verwaltung der Mitgliedsdaten, deren Zugriff und Sicherung

Der Zugriff auf die Mitgliederdaten ist grundsätzlich an die Abgabe einer Datenschutzverpflichtung und die Teilnahme an einer Datenschutzbelehrung gebunden.

Die Mitgliederdaten der Piraten werden in einer zentralen Datenbank gepflegt. Diese wird vom Landesverband betrieben. Der Landesverband kümmert sich um Zugriffsrechte und die Sicherung der Daten.

Zugriffsrecht auf die Mitgliederdaten des Kreisverbands Rhein-Sieg haben alle Mitglieder des Kreisvorstands.

Der Kreisvorstand kann per Beschluss weiteren Piraten Zugriff auf die Mitgliederdaten gewähren, dieser Zugriff kann auf ausgewählte Daten beschränkt werden.

Jeder Zugriffsberichtigte ist dazu verpflichtet, seine Zugangsdaten und die Mitgliederdaten nach bestem Wissen und Gewissen zu schützen. Dies umfasst insbesondere, dass entsprechende Dateien nicht unverschlüsselt gespeichert werden dürfen. Nicht mehr benötigte Daten sind unverzüglich vollständig zu löschen. Eine Weitergabe von Mitgliederdaten an Nicht-Zugriffsberechtigte ist untersagt. Die Einweisung in den Gebrauch der Datenbank erfolgt in Absprache mit dem Landesvorstand NRW.


Aufgaben und Kompetenzen der Vorstandsmitglieder

Vorsitzende:

Die beiden Vorsitzenden leiten und koordinieren den Vorstand und die Vorstandssitzungen. Sie berufen Kreisparteitage ein und koordinieren die Teilnahme des Kreisverbandes bei Wahlen. Die Vorsitzenden vertreten den Kreisverband Rhein-Sieg in allen Belangen nach innen und aussen. Dazu gehört insbesondere die Zusammenarbeit mit externen Organisationen, anderen Parteien, sowie des Bundesverbandes und aller Landesverbände. Hinzu kommt die die Teilnahme an den notwendigen Koordinationstreffen. Zudem obliegt ihnen die Verantwortung für das Postfach des Kreisverbandes


Schatzmeister:

Dem Schatzmeister obliegt die Zuständigkeit für Finanzangelegenheiten, insbesondere die Buch- und Kontoführung, die Verwaltung der Mitgliedsbeiträge, die Vorbereitung des Rechenschaftsberichts, sowie das Spendenwesen. Für Eröffnung und Auflösung von Konten ist ein Vorstandsbeschluss notwendig.

Verfügungsberechtigt über die Konten ist in erster Linie der Schatzmeister. Zur Vertretung des Schatzmeisters sind beide Vorsitzende ebenfalls einzelverfügungsberechtigt. Ist der Schatzmeister verhindert und hat den Vorsitzenden als Vertreter bestimmt, so ist dies dem Vorstand anzuzeigen.

Beisitzer:

Michael Hilger: Der Zuständigkeitsbereich umfasst die Mitgliederdatenbank und deren Pflege. Er ist Ansprechpartner bei allen Aktivitäten, die Zugriff auf die Mitgliederdatenbank benötigen. Er koordiniert und fördert die kreisweiten kommunalpolitischen Aktivitäten. Dazu gehört unter Anderem die Konzeptionierung und Einführung eines Liquid Democracy Systems.


Marcel Weiler: Die Zuständigkeit erstreckt sich über die Inbetriebnahme, Wartung und Pflege aller IT-Systeme, die für den Kreisverband aktiv sind oder vom Kreisverband genutzt werden, soweit möglich. Die operative Umsetzung der Vorbereitungen zu Wahlen obliegt ebenfalls dem Beisitzer.

Bastian: Der Beisitzer koordiniert kreisübergreifende Trainings- und Vortragsreihen. Weiterhin übernimmt er die Planung, Koordination und Betreuung von Aktionen, Demos und weiteren Veranstaltungen, welche durch den Kreisverband organisiert werden. Des Weiteren werden ihm die Aufgaben der Konzeptionierung und Umsetzung der Neumitgliederwerbung und -betreuung übertragen


Martin Zieroth: Der Beisitzer koordiniert die Öffentlichkeits- und Pressearbeit innerhalb des Kreises, ist Ansprechpartner für die Pressevertreter und unterstützt dabei die beiden Vorsitzenden bei Ihrer Arbeit. Weiterhin obliegt ihm die Lagerung und Inventarisierung von Werbematerialien und Infoständen, die im Rahmen der Öffentlichkeitsarbeit vom Kreisverband angeschafft wurden. Er ist zuständig für die Pflege der Mitgliederdatenbank und Bearbeitung von Mitgliedsanträgen.


Alle Vorstandsmitglieder sind für die Netzwerkbildung zu anderen Kreisverbänden, Landes- und Bundesverband mitverantwortlich. Sie sind Ansprechpartner für alle Piraten innerhalb des Kreisverbandes.

Bis zu einer Ausgabenhöhe von 50,00€ kann jedes Vorstandsmitglied entscheiden und verfügen. Der Ausgabenzweck muss unverzüglich angezeigt werden. Der Schatzmeister hat hierbei ein Vetorecht.

Jedes Vorstandsmitglied ist verpflichtet bei allen Situationen, bei dem eine übliche Bearbeitung der eigenen Aufgaben (z.B. Urlaub, Krankheit etc.) länger als 3 Tage nicht möglich ist, dies auf der Vorstands-ML kund zu tun und bestenfalls einen Vertreter zu benennen. Wurde kein Vertreter benannt teilen sich die anderen Vorstandmitglieder die Aufgaben unter sich auf.


Vorstandssitzungen

Einladung zu Vorstandssitzungen

Zu Vorstandssitzungen wird in der Regel mit einer Frist von 3 Tagen per E-Mail eingeladen. Die Nachricht muss explizit an die einzelnen Vorstandsmitglieder und an die RSK-Mailingliste gerichtet sein. Es wird ein regelmäßiger Zyklus von 4 Wochen angestrebt, welcher nur unterbrochen werden sollte, wenn die Beschlussfähigkeit sonst nicht gegeben ist.

Jedes Vorstandsmitglied hat ein Einladungsrecht. Virtuelle Vorstandssitzungen können per Mumble-Sitzung durchgeführt werden. Sobald ein Termin feststeht, wird er zusammen mit einer vorläufigen Tagesordnung veröffentlicht, damit Eingaben zu den behandelten Themen möglich sind.

Die endgültige Tagesordnung wird spätestens vor Beginn der Sitzung aufgestellt.


Leitung und Protokollführung der Vorstandssitzungen

Der Vorstand bestimmt zu Beginn einer jeden Sitzung mehrheitlich den Sitzungsleiter aus den anwesenden Mitgliedern des Vorstands und den Protokollführer aus den anwesenden Piraten. Der Vorstand kann im Laufe einer Sitzung den Sitzungsleiter und den Protokollführer neu bestimmen, falls dies erforderlich wird.

Über den Verlauf der Vorstandsitzungen wird ein Protokoll angefertigt. Jedem Piraten des Kreisverbandes RSK steht es frei vor Beginn einer Sitzung einen Antrag für die Tonaufnahme der Vorstandssitzung zu stellen. Dieser Antrag muss als erstes behandelt werden. Eine Ablehnung muss begründet und protokolliert werden. Bei Anfertigung der Tonaufnahme wird diese dem Protokoll angehangen.

Das Protokoll muss Anträge, Beschlüsse, Abstimmungsergebnisse mit Nennung des jeweiligen Abstimmungsverhaltens der anwesenden Vorstandsmitglieder, Schwerpunkte des Sitzungsverlaufes, Beginn, Ende, Beschlussfähigkeit, Tagesordungspunkte, Versammlungsleitung und Protokollführer, Ort, anwesende Vorstände, entschuldigt und unentschuldigt abwesenden Vorstände enthalten.

Ferner können Stellungnahmen protokolliert werden.

Das Protokoll wird den Sitzungsteilnehmern vor Veröffentlichung zur Durchsicht per E-Mail zugestellt. Das Protokoll ist von mindestens einem weiteren Vorstandsmitglied gegenzuzeichnen.


Öffentlichkeit und deren Ausschluss

Vorstandssitzungen finden grundsätzlich öffentlich statt. Bei Vorliegen eines wichtigen Grundes kann der Vorstand mit einfacher Mehrheit beschließen, dass die Behandlung einzelner Tagesordnungspunkte unter Ausschluss der Öffentlichkeit erfolgt. Der wichtige Grund muss dem Vorstand zuvor benannt werden. Die Benennung des wichtigen Grundes erfolgt unter Ausschluss der Öffentlichkeit, wenn mindestens ein Vorstandsmitglied dies beantragt. Siehe hierzu: Satzung des KV

Die Teilnahme von Gästen an einer Vorstandsitzung unter Ausschluss der Öffentlichkeit erfordert die Unterzeichnung einer Verschwiegenheitserklärung. Die Anwesenheit von Gästen in der Sitzung ist nur für die Dauer der Anhörung gestattet.


Anträge zu einer Vorstandssitzung

Anträge zu einer Vorstandssitzung des Kreisvorstandes können an den Kreisvorstand gerichtet werden und werden möglichst auf der nächsten Sitzung behandelt.

Jeder Antrag benötigt einen Antragsteller mit Namen oder Mitgliedsnummer (keine Nicknames), und einen vollständigen, endgültigen Antragstext (keine Links, auch nicht zu anderen Wikiseiten). Der Antrag ist per Mail an vorstand@piratenpartei-rhein-sieg.de zu richten oder auf der dafür vorgesehenen Wiki-Seite einzutragen.

Wiki: http://wiki.piratenpartei.de/NRW:Rhein-Sieg-Kreis/Vorstand/Antragsfabrik

Antragsberechtigt sind Mitglieder des Kreisverbandes RSK.


Abstimmungen

Der Kreisvorstand ist beschlussfähig, wenn mindestens drei der amtierenden Mitglieder darunter mind. einer der beiden Vorsitzenden oder der Schatzmeister anwesend sind.

Stimmberechtigt sind nur Mitglieder des Kreisvorstandes. Falls keine anderen Regeln Vorrang haben, fasst der Vorstand seine Beschlüsse mit der einfachen Mehrheit der Vorstandsmitglieder.


Umlaufbeschlüsse

Der Kreisvorstand kann Entscheidungen auch durch Umlaufbeschlüsse mündlich, fernmündlich oder per E-Mail treffen, sofern dadurch die Geschäftsordnung nicht geändert wird oder schutzwürdige Daten, wie z.B. Personendaten von Mitgliedern, Gegenstand des Beschlusses sind und aus diesem Grund eine Diskussion in der offenen Vorstandssitzung nicht angebracht ist. Wird ein Antrag auf Entscheidung im Umlaufbeschluss gestellt, ist zugleich eine Frist zur Beschlussfassung zu setzen. Diese Frist soll nicht länger als 48 Stunden sein. Die Vorstandsmitglieder sind auf abzustimmende Umlaufbeschlüsse per E-Mail hinzuweisen.

Umlaufbeschlüsse werden mit einer Mehrheit von 2/3 der Stimmen gefasst, die innerhalb der so gesetzten Frist abgegeben werden, mindestens aber mit den Stimmen der Hälfte der Vorstandsmitglieder. Wenn einem Umlaufbeschluss vor Ablauf der gesetzten Frist mit mindestens 2/3 der Stimmen des Vorstandes zugestimmt wird, gilt er als beschlossen.

Umlaufbeschlüsse werden in der nächsten Vorstandssitzung veröffentlicht.


Arbeitskreise der Piratenpartei Rhein-Sieg

Arbeitskreise der Piratenpartei Rhein-Sieg können jederzeit mit einfacher Mehrheit durch den Vorstand gegründet oder aufgelöst werden. Arbeitskreise dienen der Diskussion und Erarbeitung von politischen Positionen und Aussagen der Piratenpartei RSK und somit zur innerparteilichen Willensbildung. Sitzungen von Arbeitskreisen der Piratenpartei RSK werden protokolliert und die Protokolle werden zeitnah im Wiki der Piratenpartei veröffentlicht.


Tätigkeitsbericht

Mitglieder des Vorstands sind verpflichtet, in regelmäßigen Abständen von max. 6 Monaten einen Tätigkeitsbericht zu erstellen. In den Vorstandssitzungen werden die Aktivitäten der letzten Wochen jedes Vorstandsmitgliedes zur Wahrung der Transparenz und des Informationsaustausches kurz besprochen und protokolliert. Jedes Vorstandsmitglied ist verpflichtet, einen (Abschluss-)Tätigkeitsbericht anzufertigen und diesen dem Kreisparteitag vorzustellen.

Die Tätigkeitsberichte werden anschließend im Rahmen des Protokolls veröffentlicht. Nicht wiedergewählte Vorstandsmitglieder sind verpflichtet, mit Beendigung ihres Amtes alle im Rahmen ihrer Parteitätigkeit gesammelten Daten (Arbeitsergebnisse, Dokumente, Kontaktdaten – sofern vom Kontakt genehmigt -, offizieller Schriftverkehr etc.) an ihren gewählten Nachfolger zu übergeben.

Der Tätigkeitsbericht umfasst die Tätigkeit des jeweiligen Vorstandsmitgliedes im Rahmen der ihm in dieser Geschäftsordnung zugewiesenen Kompetenzen und Vertretung anderer Vorstandsmitglieder. Optional kann der Tätigkeitsbericht weitere Tätigkeiten des Vorstandsmitglieds im Rahmen seiner Parteiarbeit enthalten.

Jedes Vorstandsmitglied hat den Umfang seines Tätigkeitsberichts in angemessener Weise zu begrenzen.
Antragsbegründung

Die bisherige GO erschwert das gezielte und konsequente Arbeiten, insbesondere der Beisitzer, da deren Aufgaben nur situativ vergeben werden sollten. Das heißt bisher, dass immer erst einer der Vorsitzenden eine Teilaufgabe delegieren muss. Das Bearbeiten eines vollständigen Themenkomplexes und die Übernahme der Verantwortung für diesen, war nicht vorgesehen. Dies hat auch Auswirkungen auf den Tätigkeitsbericht und die Entlastung des Vorstandes. Eine Tonaufzeichnung der Vorstandssitzungen war bisher gar nicht vorgesehen und ist nun eingearbeitet.


Datum der letzten Änderung

14.12.2013