NRW:Rhein-Sieg-Kreis/Kreisverband/Kreisparteitag 2014 2/Antragsfabrik/Satzungsänderungsantrag002
Antragstitel
Änderung §6 Absatz 11 Antragsteller
Antragstyp
Satzungsänderungsantrag Antragstext
Es wird beantragt, sollte Satzungsänderungsantrag001 angenommen worden sein, den §6 Absatz 11 wie folgt zu ändern: Alt: Treten mindestens drei beliebige Vorstandsmitglieder zurück, so ist der Kreisvorstand handlungsunfähig. Der Landesvorstand führt kommissarisch die Geschäfte bis ein von ihm einberufener außerordentlicher KPT stattgefunden und einen neuen Kreisvorstand gewählt hat. Der außerordentliche KPT muss binnen 28 Tagen stattfinden. Neu: Treten mindestens 50% der Vorstandsmitglieder gleichzeitig zurück, so ist der Kreisvorstand handlungsunfähig. Der Landesvorstand führt kommissarisch die Geschäfte bis ein von ihm einberufener außerordentlicher KPT stattgefunden und einen neuen Kreisvorstand gewählt hat. Der außerordentliche KPT muss binnen 28 Tagen stattfinden.
Antragsbegründung
Wir haben in den letzten 2 Jahren die Erfahrung gemacht, dass aus beruflichen, privaten oder anderweitigen Gründen immer die Situation eintreten kann, sich aus dem Vorstand zurück zu ziehen. Damit dies über eine Amtsperiode nicht dazu führt, dass Leute inaktiv im Vorstand bleiben, nur weil eine konsequente Entscheidung zu einer Handlungsunfähigkeit führen würde, wäre die vorgeschlagene Formulierung passender, da hierbei laufende Entwicklungen berücksichtigt werden. Zudem würden wir die Schwelle zur Handlungsunfähigkeit flexibilisieren und müssten dies nicht immer wieder anpassen, wenn die Zusammensetzung und Größe des Vorstandes verändert wird.
Datum der letzten Änderung
28.07.2014 |