NRW:Rhein-Sieg-Kreis/KPT-2019/01-Antrag

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Antrag auf Verringerung der notwendigen Zahl an Vorstandsmitglieder

Antragstext

Die Versammlung des Kreisparteitages möge folgende Änderungen an der Satzung des Kreisverbandes der Piratenpartei Rhein-Sieg, in der aktuellen Fassung vom 02.06.2012, beschließen:

Änderung 1

§5 Abschnitt 4:

Aus

„Der Vorstand besteht aus dem 1. Vorsitzenden, dem 2. Vorsitzenden, dem Schatzmeister und ein bis vier Beisitzer. Die rechtsgeschäftliche Vertretung erfolgt durch zwei Vorstandsmitglieder, darunter mindestens ein Vorsitzender oder der Schatzmeister.“

wird:

„Der Vorstand besteht aus dem 1. Vorsitzenden, dem 2. Vorsitzenden, dem Schatzmeister und bis zu vier Beisitzer. Die rechtsgeschäftliche Vertretung erfolgt durch zwei Vorstandsmitglieder, darunter mindestens ein Vorsitzender oder der Schatzmeister.“

Änderung 2

Streichung von §5 Abschnitt 10 Satz 2:

„Ist kein Beisitzer mehr im Amt, so muss binnen 28 Tagen ein KPT zur Nachwahl mindestens eines Beisitzers einberufen werden.“

Antragssteller

Moritz Kemp

Begründung

Reduzierung der notwendigen Zahl an Vorstandsmitgliedern von 4 auf 3 zur Verringerung des Risikos, dass der Kreisverband aufgrund fehlender, aktiven Mitglieder handlungsunfähig wird.