NRW:Rhein-Erft-Kreis/Ortsgruppe/Brühl/Diskussionsthema/Mai

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Elektronische SchnittstellenLink-Text Laut Entwurf sollen Telekommunikationsanbieter auf eigene Kosten bei Abfragen Daten an die Behörden herausgeben. Hierdurch werden auch die Kosten nicht von den abfragenden Behörden, sondern über die Telekommunikationsanbieter auf die Kunden umgelegt. Anbieter, die mehr als 100.000 Kunden haben, sollen darüber hinaus eine elektronische Schnittstelle einführen, die automatisierte Abrufe der Behörden ermöglicht. Die Anbieter sollen dabei selbst darüber wachen, dass die Abfragen gerechtfertigt und zulässig sind – was sie aber kaum leisten können. Dies kann im Zweifel ausschließlich ein Richter entscheiden. Formell sind die anfragenden Behörden dafür verantwortlich, dass die Anfrage ihre Richtigkeit hat, doch in Fällen, in denen kein Richtervorbehalt vorgesehen ist, ist zu bezweifeln, dass eine derartige Überprüfung systematisch stattfindet.