NRW:Rhein-Erft-Kreis/Kreismitgliederversammlung/GOKB

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Geschäftsordnungsantrag für das Kreisbüro des Rhein-Erft-Kreis

§0 Präambel


(1) Diese Geschäftsordnung gilt im Rahmen Bestimmungen der Satzung der Piratenpartei Deutschland, der Satzung der Piratenpartei NRW.
(2) Diese Geschäftsordnung muss von der Kreismitgliederversammlung im Einklang mit der Geschäftsordnung der Kreismitgliederversammlung des Rhein-Erft-Kreises mit mindestens doppelt so vielen Ja- wie Nein-Stimmen beschlossen werden.
(3) Diese Geschäftsordnung kann von der Kreismitgliederversammlung des Rhein-Erft-Kreises mit mindestens doppelt so vielen Ja- wie Nein-Stimmen geändert werden.
(4) Diese Geschäftsordnung ist nach Inkrafttreten zu veröffentlichen.

Geschäftsordnung des Kreisbüros

§1 Aufgaben, Rechte und Pflichten des Kreisbüros


(1) Das Kreisbüro dient der Unterstützung und Arbeitserleichterung des Landesvorstandes bei den lokalen Aufgaben der Mitgliederverwaltung und der Regelung finanzieller Angelegenheiten, wie aufgeführt unter §3 und §4 dieser Geschäftsordnung.
(2) Das Kreisbüro dient der Unterstützung und Arbeitserleichterung der Piraten-Crews im Rhein-Erft-Kreis, wie aufgeführt unter §5, §6, §7 und §8 dieser Geschäftsordnung.

§2 Büropiraten


(1) Piraten, die mit der Durchführung der Aufgaben des Kreisbüros nach §1 betraut sind, heißen Büropirat.
(2) Jeder Büropirat erfüllt seine Aufgaben ehrenamtlich und unentgeltlich.
(3) Jeder Büropirat muss ein geschäftsfähiger Pirat sein.
(4) Kein Büropirat darf ein weiteres Parteiamt in einer höheren Parteigliederung innehaben.
(5) Kein Büropirat darf ein politisches Mandat innehaben.
(6) Die unter §3 und §4 dieser Geschäftsordnung aufgeführten Aufgaben müssen von einem Büropiraten und ein bis zwei Stellvertretern wahrgenommen werden.
(7) Die unter §5, §6, §7 und §8 dieser Geschäftsordnung aufgeführten Aufgaben können entweder von einem Büropiraten und ein bis zwei Stellvertetern, oder einer zu diesem Zweck gegründeten Kreis-AG wahrgenommen werden.
(8) Jeder Büropirat ist rechenschaftspflichtig gegenüber der Kreismitgliederversammlung und dem Landesvorstand. Die Rechenschaftspflicht wird wahrgenommen durch einen mündlichen Tätigkeitsbericht vor der Kreismitgliederversammlung, welcher in Textform dem Landesvorstand zu übermitteln und im Wiki zu veröffentlichen ist.
(9) Büropiraten werden durch die Kreismitgliederversammlung vorgeschlagen und gewählt. Das Wahlverfahren richtet sich nach der Geschäftsordnung für die Kreismitgliederversammlung des Rhein-Erft-Kreises.
(10) Beschließt die Kreismitgliederversammlung eine der unter §5, §6, §7, §8 dieser Geschätsordnung aufgeführten Aufgaben an eine Kreis-AG zu übertragen, so konstituiert sich diese nach der der Geschätsordnung für Kreis-AGs im Rhein-Erft-Kreis.
(11) Die Amtszeit eines Büropiraten oder einer Kreis-AG endet mit dem Tätigkeitsbericht vor der Kreismitgliederversammlung.

§3 Verwaltungspiraten


(1) Ein Verwaltungspirat hat das Recht die Mitgliederdaten der Piratenpartei im Rhein-Erft-Kreis einzusehen. Er hat das Recht die Mitglieder in Textform zu kontaktieren.
(2) Ein Verwaltungspirat lädt zu öffentlichen Stammtischen ein.
(3) Ein Verwaltungspirat lädt die Mitglieder zu Kreismitgliederversammlungen ein.[!]

§4 Finanzpiraten


(1) Ein Finanzpirat unterstützt den Landesschatzmeister in finanziellen Angelegenheiten.
(2) Ein Finanzpirat nimmt Belege über beschlossene Ausgaben entgegen und übermittelt diese dem Landesschatzmeister.
(3) Ein Finanzpirat ist Ansprechparter für Crews und Mitglieder in allen Finanzangelegenheiten. Er kommuniziert mit dem Landesschatzmeister.
(4) Ein Finanzpirat hat das Recht bei Landesmitgliederversammlungen ein Budget für die Bewältigung der Aufgaben des Kreisbüros zu beantragen.

§5 Pressepiraten


(1) Ein Pressepirat ist verantwortlich für die Öffentlichkeitsarbeit des Kreisbüros.
(2) Ein Pressepirat koordiniert die Öffentlichkeitsarbeit der Crews.
(3) Ein Pressepirat ist zuständig für die redaktionelle Betreuung der Internetpräsenz des Kreisbüros.

§6 Orgapiraten


(1) Ein Orgapirat organisiert alle vom Kreisbüro ausgerichteten Veranstaltungen, wie Kreisstammtische, parteiinterne Fortbildungen und Mitgliederversammlungen.
(2) Ein Orgapirat unterstützt und berät die Crews bei der Organisation von Informations- und Wahlkampfveranstaltungen vor Ort.
(3) Ein Orgapirat koordiniert Beschaffung und Verwendung von Info- oder Werbematerial auf Kreisebene.
(4) Ein Orgapirat koordiniert Wahlkampf- und Infoaktionen der Crews.

§7 Politpiraten


(1) Ein Politpirat unterstützt und berät Crews und Mitglieder in ihrer politischen und programmatischen Arbeit.
(2) Ein Politpirat informiert Crews und Mitglieder über aktuelle politische Entwicklungen, welche die Arbeit der Crews betreffen könnten.
(3) Ein Politpirat ist, in Koordination mit dem Orgapiraten, zuständig für Konzeption und Planung politischer Fortbildungsangebote auf Kreisebene.
(4) Ein Politpirat koordiniert die programmatische Arbeit der Crews.

§8 Technikpiraten


(1) Ein Technikpirat unterstützt und berät Crews und Mitglieder in ihrer Arbeit mit Informationstechnologie und sonstiger technischer Ausrüstung.
(2) Ein Technikpirat informiert Crews und Mitglieder über aktuelle technische  Entwicklungen, welche die Arbeit der Crews betreffen könnten.
(3) Ein Technikpirat ist in Kooperation mit dem Orgapiraten zuständig für Konzeption und Planung technischer Fortbildungsangebote auf Kreisebene.
(4) Ein Technikpirat ist zuständig für die technische Betreuung der Internetpräsenz des Kreisbüros

Geschäftsordnung von Kreis-AGs im Rhein-Erft-Kreis

§1 Zusammensetzung der Kreis-AG


(1) Eine Arbeitsgruppe bearbeitet permanente Aufgaben, wie sie unter §5, §6, §7 und §8 der Geschäftsordnung des Kreis-Büros für den Rhein-Erft-Kreis aufgeführt sind.
(2) Eine Arbeitsgruppe wird gegründet, indem die Kreismitgliederversammlung in Übereinstimmung mit der Geschäftsordnung der Kreismitgliederversammlung des Rhein-Erft-Kreises einen Büropiraten mit der Gründung einer solchen AG beauftragt.
(3) Die so eingerichtete Arbeitsgruppe nimmt ihre Tätigkeit auf, sobald mindestens zwei Crews sich nach der Geschäftsordnung für Piraten-Crews im Rhein-Erftkreis konstiuiert haben, und jeweils mindestens eines ihrer Mitglieder in die Kreis-AG entsenden. Die Arbeitsgruppe setzt sich somit aus dem, durch die Kreismitgliederversammlung beauftragten Büropiraten, sowie mindestens zwei Mitgliedern aus verschiedenen Crews zusammen.

§2 Aufgaben, Rechte und Pflichten der Kreis-AG


(1) Jede Arbeitsgruppe muss mindestens einmal pro Quartal zu einem protokollierten Treffen zusammenkommen.
(2) Jede Arbeitsgruppe gibt sich selbstständig eine interne Arbeits- und Entscheidungsstruktur.
(3) Jede Arbeitsgruppe bestimmt zwei Sprecher. Die Sprecher dienen als Ansprechpartner und damit der arbeitsgruppenexternen Kommunikation.
(4) Zusätzlich zu ihrer Berichtspflicht gegenüber der Kreismitgliederversammlung hat jede Arbeitsgruppe die Pflicht einmal pro Quartal einen Tätigkeitsbericht auf der Crewsprecherliste sowie der Internetpräsenz des Kreisbüros zu veröffentlichen.

Geschäftsordnung von Piraten-Crews im Rhein-Erftkreis

§1 Die Crew


(1) Jede Crew besteht jederzeit aus mindestens 3 Mitgliedern der Piratenpartei.
(2) Eine Crew gibt sich selbstständig eine interne Arbeits- und Entscheidungsstruktur
(3) Mit Bezug auf die Geschätsordnung des Kreisbüros Rhein-Erft kann ein Mitglied nur jeweils einer Crew angehören.

§2 Aufgaben, Rechte und Pflichten einer Crew

(1) Jede Crew hat die Pflicht mindestens einmal im Monat zu einem protokollierten Treffen zusammenzukommen. Die Protokolle sind auf der Crewsprecherliste und im Wiki der Piratenpartei Deutschland zu veröffentlichen.
(2) Jede Crew hat das Recht in jede Kreis-AG ein gewähltes Mitglied zu entsenden, welches den formalen Anforderungen an Büropiraten entspricht, wie sie unter §2.2 und §2.3 der Geschätsordnung des Kreisbüros für den Rhein-Erft-Kreis aufgeführt sind.