NRW:Rhein-Erft-Kreis/KPT/2018.1/Anträge
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Inhaltsverzeichnis
Satzungsänderungsantrag
SÄA001 – Umorganisation Kreisvorstand: Variante 1
Der Kreisparteitag möge beschließen: Die Satzung wird wie folgt geändert: § 6b wird wie folgt geändert: 1. Absatz 1 wird wie folgt geändert: a) In Satz 1 wird das Wort "drei" durch das Wort "vier" ersetzt. b) Die Worte "bis zu zwei stellvertretende Vorsitzende" werden durch die Worte "der politische Geschäftsführer" ersetzt. c) Im letzten Punkt werden die Worte "bis zu drei" durch die Worte "bis zu vier" ersetzt. 2. Nach Absatz 1 wird folgender Absatz 1a eingefügt: "(1a) Der politische Geschäftsführer ist zugleich zweiter Vorsitzender. Er ist stellvertretender Vorsitzender i.S.d. § 9 Abs. 4 PartG." 3. Absatz 9 Satz 2 wird wie folgt geändert: a) Das Wort "erste" wird gestrichen. b) Das Wort "stellvertretende" wird durch das Wort "zweite" ersetzt.
Antragsteller: Jannis Milios
Satzungsänderungsantrag
SÄA002 – Umorganisation Kreisvorstand: Variante 2
Der Kreisparteitag möge beschließen: Die Satzung wird wie folgt geändert: § 6b wird wie folgt geändert: 1. Absatz 1 wird wie folgt geändert: a) In Satz 1 wird das Wort "drei" durch das Wort "fünf" ersetzt. b) Die Worte "bis zu zwei stellvertretende Vorsitzende" werden durch die Worte "der zweite Vorsitzende" ersetzt. c) Vor dem Punkt "der Kreisschatzmeister," wird der Punkt "der politische Geschäftsführer," eingefügt. 2. Nach Absatz 1 wird folgender Absatz 1a eingefügt: "(1a) Der zweite Vorsitzende ist stellvertretender Vorsitzender i.S.d. § 9 Abs. 4 PartG." 3. Absatz 9 Satz 2 wird wie folgt geändert: a) Das Wort "erste" wird gestrichen. b) Das Wort "stellvertretende" wird durch das Wort "zweite" ersetzt.
Antragsteller: Jannis Milios
Satzungsänderungsantrag
SÄA003 – KEINE Umorganisation - Kleine Änderungen
Der Kreisparteitag möge beschließen: Die Satzung wird wie folgt geändert: § 6b wird wie folgt geändert: 1. In Absatz 1 wird das Wort "Beisitzer" durch die Worte "weitere Mitglieder" ersetzt. 2. In Absatz 6 Satz 2 wird der Punkt am Satzende durch ein Komma ersetzt und der Punkt "j) genaueren Amtsbezeichnungen der weiteren Mitglieder nach Absatz 1." angefügt.
Antragsteller: Jannis Milios
Satzungsänderungsantrag
SÄA004 – Ladungsfrist für Aufstellungsversammlungen
Der Kreisparteitag möge beschließen: Die Satzung wird wie folgt geändert: In § 7 wird nach Absatz 1 folgender Absatz 2 eingefügt: "(2) Die Einladungsfrist für Aufstellungsversammlungen soll 23 Tage nicht unterschreiten. In dringlichen Fällen, insbesondere nach der Bekanntgabe vorgezogener Neuwahlen, kann die Frist bis auf sieben Tage verkürzt werden. In diesem Fall ist die Dringlichkeit in der Einladung zu begründen."
Antragsteller: Jannis Milios