NRW:Rhein-Erft-Kreis/KPT/2016.1/Anträge

Aus Piratenwiki
Wechseln zu: Navigation, Suche

Satzungsänderungsanträge

SÄA001 – Vorstandsgröße

Der Kreisparteitag möge beschließen:

Die Satzung wird wie folgt geändert:

In § 6b Abs. 1 wird das Wort „fünf“ durch das Wort „drei“ ersetzt.

In § 6b Abs. 10 wird das Wort „vier“ durch die Worte „die Hälfte der durch den Kreisparteitag gewählten Vorstandsmitglieder oder auf weniger als drei“ ersetzt.

Alt: (1) Dem Kreisvorstand gehören fünf bis acht Mitglieder des Kreisverbandes an:

Ein Vorsitzender, bis zu zwei stellvertretende Vorsitzende, der Kreisschatzmeister, der Generalsekretär und bis zu drei Beisitzer.

(10) Fällt die Anzahl der Vorstandsmitglieder, die ihren Aufgaben nachkommen können, auf weniger als vier, ist zwecks Neubesetzung freier Posten unverzüglich ein außerordentlicher Kreisparteitag einzuberufen, bis zu dem die verbleibenden Vorstandsmitglieder die Geschäfte führen. Erklärt sich der Kreisvorstand selbst für handlungsunfähig, führt der Landesvorstand kommissarisch die Geschäfte und beruft unverzüglich einen Kreisparteitag ein, der ausschließlich die Neuwahl des Kreisvorstandes behandelt.

Neu: (1) Dem Kreisvorstand gehören drei bis acht Mitglieder des Kreisverbandes an:

Ein Vorsitzender, bis zu zwei stellvertretende Vorsitzende, der Kreisschatzmeister, der Generalsekretär und bis zu drei Beisitzer.

(10) Fällt die Anzahl der Vorstandsmitglieder, die ihren Aufgaben nachkommen können, auf weniger als die Hälfte der durch den Kreisparteitag gewählten Vorstandsmitglieder oder auf weniger als drei, ist zwecks Neubesetzung freier Posten unverzüglich ein außerordentlicher Kreisparteitag einzuberufen, bis zu dem die verbleibenden Vorstandsmitglieder die Geschäfte führen. Erklärt sich der Kreisvorstand selbst für handlungsunfähig, führt der Landesvorstand kommissarisch die Geschäfte und beruft unverzüglich einen Kreisparteitag ein, der ausschließlich die Neuwahl des Kreisvorstandes behandelt.

Antragsteller: Piratonym

Anmerkung: Das Ticket für diesen Antrag ist #144371.



SÄA002 – Frist für Misstrauensvotum

Der Kreisparteitag möge beschließen:

Die Satzung wird wie folgt geändert:

§ 6b Abs. 11 S. 2 wird wie folgt gefasst: „Der Antrag dazu ist binnen der allgemeinen Frist für Anträge zum Kreisparteitag zu stellen.“

Antragsteller: Piratonym

Anmerkung: Das Ticket für diesen Antrag ist #144371.



SÄA003 – Liquid Feedback für Meinungsbilder streichen

Der Kreisparteitag möge beschließen:

Die Satzung wird wie folgt geändert:

§ 13 wird gestrichen.

Antragsteller: Piratonym

Anmerkung: Das Ticket für diesen Antrag ist #144371.



SÄA004 – Fristen für Anträge

Der Kreisparteitag möge beschließen:

Die Satzung wird wie folgt geändert:

[Modulare Abstimmung konkurrierend über die Module 1a-1d, zusätzlich konkurrierend über die Module 2a-2d:]
1a. In § 6a Abs. 4 wird die Angabe „25“ durch die Angabe „10“ ersetzt.
1b. In § 6a Abs. 4 wird die Angabe „25“ durch die Angabe „12“ ersetzt.
1c. In § 6a Abs. 4 wird die Angabe „25“ durch die Angabe „14“ ersetzt.
1d. In § 6a Abs. 4 wird die Angabe „25“ durch die Angabe „20“ ersetzt.

2a. In § 6a Abs. 4 werden die Worte „mit der Einladung zum Kreisparteitag“ durch die Worte „spätestens sieben Tage vor einem ordentlichen Parteitag“ ersetzt.
2b. In § 6a Abs. 4 werden die Worte „mit der Einladung zum Kreisparteitag“ durch die Worte „spätestens neun Tage vor einem ordentlichen Parteitag“ ersetzt.
2c. In § 6a Abs. 4 werden die Worte „mit der Einladung zum Kreisparteitag“ durch die Worte „spätestens elf Tage vor einem ordentlichen Parteitag“ ersetzt.
2d. In § 6a Abs. 4 werden die Worte „mit der Einladung zum Kreisparteitag“ durch die Worte „spätestens 17 Tage vor einem ordentlichen Parteitag“ ersetzt.

Alt:
Für Satzungs- und Programmänderungsanträge gilt eine Antragsfrist von 25 Tagen, sie sind mit der Einladung zum Kreisparteitag zu veröffentlichen.

Neu:
Für Satzungs- und Programmänderungsanträge gilt eine Antragsfrist von XX Tagen, sie sind spätestens X Tage vor einem ordentlichen Parteitag zu veröffentlichen.

Antragsteller: Piratonym und utzer



SÄA005 – Vorstandssitzung Protokolle und Einladung

Der Kreisparteitag möge beschließen:

Die Satzung wird wie folgt geändert:

1. In § 6b Abs. 12 lit. d werden die Worte „auf der Organisationsliste und seiner Internetpräsenz“ durch die Worte „auf einer auf der Organisationsliste bekanntzugebenden Webseite“ ersetzt.

2. In § 6b Abs. 12 lit. f werden vor dem abschließenden „und“ die Worte „oder legt in seiner Geschäftsordnung regelmäßige Termine für Sitzungen fest und veröffentlicht Abweichungen auf der Organisationsliste” eingefügt.

Alt: (12) Der Kreisvorstand a) unterhält eine Internetpräsenz, die der Bundes-, Landes- oder Kreisverband zur Verfügung stellt, b) veröffentlich seine Geschäftsordnung mindestens auf der Organisationsliste, der Rhein-Erft-Info-Mailingliste und seiner Internetpräsenz, c) dokumentiert jede Sitzung, d) veröffentlicht die Dokumentation seiner Sitzungen mindestens auf der Organisationsliste und seiner Internetpräsenz, e) hält seine Beschlüsse mindestens in der Dokumentation der Sitzung fest, f) lädt mindestens 6 Tage vorher auf seiner Internetpräsenz und der Organisationsliste zu Sitzungen ein und g) hält die Sitzungen mindestens einmal im Monat ab.

Neu: (12) Der Kreisvorstand a) unterhält eine Internetpräsenz, die der Bundes-, Landes- oder Kreisverband zur Verfügung stellt, b) veröffentlich seine Geschäftsordnung mindestens auf der Organisationsliste, der Rhein-Erft-Info-Mailingliste und seiner Internetpräsenz, c) dokumentiert jede Sitzung, d) veröffentlicht die Dokumentation seiner Sitzungen mindestens auf einer auf der Organisationsliste bekanntzugebenden Webseite, e) hält seine Beschlüsse mindestens in der Dokumentation der Sitzung fest, f) lädt mindestens 6 Tage vorher auf seiner Internetpräsenz und der Organisationsliste zu Sitzungen ein oder legt in seiner Geschäftsordnung regelmäßige Termine für Sitzungen fest und veröffentlicht Abweichungen auf der Organisationsliste und g) hält die Sitzungen mindestens einmal im Monat ab. Antragsteller: Piratonym und utzer



SÄA006 – Einladung per E-Mail und auf der Webseite

Der Kreisparteitag möge beschließen:

Die Satzung wird wie folgt geändert:

1. In § 6a Abs. 2 S. 2 werden die Worte „in Textform“ durch die Worte „per E-Mail und durch Veröffentlichung auf der primären Internetpräsenz des Kreisverbandes“ ersetzt. 2. In § 6a Abs. 2 S. 2 wird das erste „und“ durch einen Punkt und das Wort „Sie“ ersetzt.

Alt: Die Einladung erfolgt in Textform und hat Angaben zum Tagungsort, Tagungsbeginn, die vorläufige Tagesordnung und Angaben, wo weitere Veröffentlichungen gemacht werden, zu enthalten.

Neu: Die Einladung erfolgt per E-Mail und durch Veröffentlichung auf der primären Internetpräsenz des Kreisverbandes. Sie hat Angaben zum Tagungsort, Tagungsbeginn, die vorläufige Tagesordnung und Angaben, wo weitere Veröffentlichungen gemacht werden, zu enthalten.

Antragsteller: Piratonym

Programmanträge

WP001 – Politische Teilhabe und Mitbestimmung

Das Internet bietet die Möglichkeit, Bürgerinnen und Bürger auch in kommunalen Angelegenheiten, einfach zu informieren und zu befragen.

Wir wollen daher, dass alle Kommunen des Rhein-Erft-Kreises digitale Bürgerportale nach dem Vorbild der Kolpingstadt Kerpen einrichten. Auf diesen sollen Bürger Vorschläge, Eingaben und Petitionen einbringen und abstimmen können sowie den kommunalen Haushalt lesen, kommentieren und bewerten können.

Haushalte und Haushaltsentwürfe des Kreises und seiner Kommunen sollen davon unabhängig, digital sowohl in grafisch aufbereiteter Form als auch in offenen Formaten veröffentlicht werden.

Antragsteller: Jannis Milios für den Kreisvorstand

WP002 – Öffentlicher Personennahverkehr

Der Kreisparteitag möge beschließen, folgendes dem Kreiswahlprogramm hinzuzufügen:

Antragstext:

Mobilität ist Grundlage für die Teilnahme am sozialen und kulturellen Leben. Bereits jetzt wird der öffentliche Personennahverkehr (ÖPNV) stark bezuschusst, wobei eine Menge Geld verschwendet wird. Der ÖPNV im Kreis ist zu Kopflastig und zu kompliziert organisiert. Dadurch sind Fahrpläne und Tarife kaum durchschaubar und Mobilität ohne Monats- oder Schülerticket viel zu teuer für viele Menschen.

Modul 1:

Die PIRATEN fordern ein neues, preiswerteres, faires und kundenfreundliches Tarifsystem bei REVG und den Stadtbusgesellschaften. Durch den Einsatz zeitgemäßer Technik (zum Beispiel E-Tickets, Apps für Smartphones) lässt sich dies realisieren, wobei sich auch erhebliche Einspareffekte ergeben.

Modul 2:

Der ermäßigte ÖPNV für Leistungsberechtigte (zum Beispiel Bezieher von ALG 2) muss einfacher und online zu beantragen bzw. verlängern sein.

Modul 3:

Wir setzen uns auch im Rhein-Erft-Kreis für einen umlagefinanzierten, fahrscheinlosen ÖPNV ein und regen an, die Finanzierbarkeit für REVG und Stadtbusgesellschaften zu prüfen.

Antragssteller: Jannis Milios für den Kreisvorstand

WP003 – Digitales Schadstoffkataster

Der Kreisparteitag möge beschließen, folgendes dem Kreiswahlprogramm hinzuzufügen:

Antragstext:

Wir PIRATEN wollen die Einrichtung eines Schadstoffkatasters auf Ebene des Kreises, in dem eine digitale Karte des Rhein-Erft-Kreises mit Informationen zur Belastung von Wasser und Böden öffentlich abrufbar ist - insbesondere sollen dort die Standorte aktueller und ehemaliger Deponieanlagen mit aktuellen Meßwerten verzeichnet werden. Die Daten sind in offenen Formaten zur Verfügung zu stellen.

Antragssteller: Jannis Milios für den Kreisvorstand

WP004 – Eine moderne Polizei - Vor Ort und vernetzt

Der Kreisparteitag möge beschließen, folgendes dem Kreiswahlprogramm hinzuzufügen:

Antragstext:

Sicherheit wird heute viel zu sehr auf technische Überwachung reduziert. Dabei zeigt sich immer wieder, dass kein Computertrojaner, keine Videokamera und keine Drohne die Präsenz motivierter, gut ausgerüsteter und effizient geführter Polizeikräfte ersetzen kann, um die tatsächliche und die gefühlte Sicherheit der Bürger zu erhöhen.

Wir forder daher:

Modul 1:

Einen Ausbau der Ordnungspartnerschaft zwischen Kreispolizei und den städtischen Ordnungsämtern. Gemeinsame Fuß- und Fahradstreifen von Polizei und Ordnungsamt entlasten die knappen Personalressourcen der Polizei und verbessern die Sicherheit in den Städten, ohne den öffentlichen Raum weiter technisch zu Überwachen.

-> Die Mitarbeiter der Ordnungsämter sollen geschult werden den polizeilichen Streifendienst zu unterstützen, und erhalten mehr Befugnisse.

-> Verkehrsunfälle ohne Personenschäden sollen im innerstädtischen Bereich zukünftig von Mitarbeitern der Ordnungsämter aufgenommen werden können.

-> Mitarbeiter der Ordnungsämter sollen die Verkehrstauglichkeit von Fahrrädern überprüfen, und entsprechende Bußgelder ausstellen können.

Modul 2:

-> Die schulische Verkehrsausbildung soll von dafür qualifizierten Lehrpersonal der jeweiligen Schule bzw. externer Anbieter vorgenommen werden.

Modul 3:

Eine technische Aufrüstung der Polizei. Moderne Technologie kann nicht nur für die Überwachung eingesetzt werden - Sie kann auch dabei helfen, unsere Polizei wirksamer und effizienter zu machen.

-> Alle Fuß- und Fahrradstreifen, sowie alle Streifenwagen sollen mit Tablet-Computern ausgestattet werden, um vor Ort Akten einsehen, Berichte schreiben oder Anzeigen und Unfälle digital aufnehmen zu können. Das spart den Beamten viel Zeit, die sie nicht auf dem Weg von und zu ihrer Wache verbringen müssen.

-> Die Dienst- und Einsatzpläne der Polizei können auf Basis statistischer Daten von Computern optimiert werden. So kann die Polizei stets dort Präsenz zeigen, wo sie am ehesten benötigt wird.

-> Die Polizei sollte auch über die gängigen sozialen Medien erreichbar sein, um Hinweise oder Beschwerden aufzunehmen, Fragen zu beantworten und Informationen zu verbreiten.

Modul 4:

Einen Einsatz von Drohnen zur Übernahme und Ergänzung von Überwachungs- bzw. Streifenaufgaben der Polizei lehnen wir kategorisch ab.

Antragssteller: Jannis Milios für den Kreisvorstand

WP005 – Lernen für die Zukunft

Der Kreisparteitag möge beschließen, folgendes dem Kreiswahlprogramm hinzuzufügen:

Antragstext:

Wir PIRATEN wollen eine moderne Austattung für alle Schulen im Rhein-Erft-Kreis: Smart-Boards mit schnellem Internet-Anschluß in allen Klassenräumen - doch reicht nicht, die Schüler einfach mit Technik zu bewerfen und zu hoffen, sie würden dadurch besser lernen - Genauso braucht es gut durchdachte Konzepte zum digitalen Lernen, und Lehrer, die geschult sind diese auch umzusetzen.

Auch die weiteren Angebote der Schulen sollen, mit Förderung durch Kreis und Land, durch digitale Lern- und Freizeitangebote, wie zb. Sommerprogrammierakademien, erweitert werden. Die Schulen sollen regelmäßig durch die Kreisschulbehörde über die aktuellen Förderprogramme auf Landes-, Bundes-, und europäischer ebene informiert werden.

Spezielle Kurse und Unterrichtseinheiten für alle Schüler sollen den Wert von informationeller Selbstbestimmung vermitteln, und aufzeigen, wie sich diese wirkungsvoll schützen lässt.

Antragssteller: Jannis Milios für den Kreisvorstand

WP006 – Gleiches Recht für alle - auch in konfessionellen Einrichtungen

Der Kreisparteitag möge beschließen, folgendes dem Kreiswahlprogramm hinzuzufügen:

Antragstext:

Eine Diskriminierung und Schlechterstellung von Mitarbeitern aus konfessionellen Gründen ist in Einrichtungen, die gänzlich oder zu Teilen öffentlich finanziert werden, nicht akzeptabel. Auch darf es keine Zugangsbeschränkungen zu Leistungen dieser Einrichtungen geben. Dies soll Teil der Vergabekriterien für öffentliche Aufträge werden. Hierbei sind alle privaten Träger gleich zu stellen.

Antragssteller: Jannis Milios für den Kreisvorstand

WP007 – Kreisweites Leihfarradsystem

Der Kreisparteitag möge beschließen, folgendes dem Kreiswahlprogramm hinzuzufügen:

Antragstext:

Als Ergänzung zum ÖPNV fordern wir die Einrichtung eines kreisweiten Leihfarradsystems. Bei der Umsetzung sollen REVG, die städtischen Verkehrsgesellschaften, die Radregion Rheinland e.V., sowie die Bereits vorhandenen Fahrradverleihstationen miteinander kooperieren. Das System soll es erlauben ein Fahrrad in Wesseling auszuleihen, und in Bergheim wieder abgeben zu können. Das Angebot soll in das Tarifsystem des regulären ÖPNV eingebunden werden.

Antragssteller: Jannis Milios für den Kreisvorstand

Sonstige Anträge

Sonstiger Antrag 1 - Mobile Geschäftsstelle

Die Kreismitgliederversammlung beauftragt den Kreisvorstand eine mobile Geschäftsstelle auszustatten und ein entsprechendes Nutzungskonzept dafür aufzustellen und umzusetzen.

Modul 1: Die mobile Geschäftsstelle darf in Anschaffung bzw. Austattung nicht mehr als 6.000,- Euro und im jährlichen Unterhalt nicht mehr als 600,-Euro kosten.

Modul 2: Die mobile Geschäftsstelle darf in Anschaffung bzw. Austattung nicht mehr als 4.000,- Euro und im jährlichen Unterhalt nicht mehr als 600,-Euro kosten.

Antragsteller: Jannis Milios