NRW:Reboot/Anträge/R06 Verblassende Budgets für virtuelle Kreisverbände
Verblassende Budgets für virtuelle Kreisverbände
- Änderungsantrag Nr.
- R06
- Beantragt von
- Thomas Nesges i.A. des Reboot-Teams
- Betrifft
- NRW-Satzung / Finanzordnung / §2 Absatz 5
- Beantragte Änderungen
Ersetze §2 Absatz 5 der Finanzordnung durch:
(5) Wird für das Budget eines virtuellen Kreisverbandes in einem Halbjahr weder eine zweckmäßige Verwendung der Finanzmittel nachgewiesen noch eine entsprechende Finanzplanung für zukünftige Verwendung der Finanzmittel dem Landesvorstand vorgelegt, werden am 30.06. 50% des Budgets und mit Zuteilung des neuen Budgets im Folgejahr das gesamte Vorjahresbudget dem virtuellen Kreisverband abgezogen und dem LV-Budget gutgeschrieben.
- Begründung
Dieser Antrag ist abhängig von Antrag Antrag R03 und soll nur behandelt werden, wenn Antrag R03 angenommen wurde, da er ansonsten wirkungslos ist.
Die Finanzordnung bietet aktuell keine unterjährige Rückführung von evtl. ungenutzen Mitteln in Budgets von virtuellen Kreisverbänden und sieht zudem vor, dass Mittel nur auf Antrag an den Landesparteitag rückgeführt werden können. Diese Änderung besagt, dass ungenutzte Mittel halbjährig durch den Schatzmeister rückgeführt werden, so dass sie zur Verwendung im Landesverband verfügbar sind. Zudem ist sichergestellt, dass ein virtuelles Kreisverbandskonto durch die Rückführung niemals ganz leer ist, da die finale Rückführung erst mit Zuteilung eines neuen Budgets erfolgt.