NRW:Reboot/Anträge/R03 Neue Finanzordnung
Neue Finanzordnung
- Änderungsantrag Nr.
- R03
- Beantragt von
- Thomas Nesges i.A. des Reboot-Teams
- Betrifft
- NRW-Satzung / Finanzordnung / alle
- Beantragte Änderungen
Ersetze die Finanzordnung der Piratenpartei Deutschland Landesverband NRW durch folgenden Text:
Finanzordnung
§1 - Begriffe (1) Das Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr.
(2) Finanzmittel im Sinne dieser Ordnung sind der Anteil des Landesverbandes NRW an den Mitgliederbeiträgen der Piratenpartei Deutschland, Spenden von Geldleistungen an den Landesverband sowie die Landesverbands-Mittel aus der Parteienfinanzierung.
§2 - Verteilung und Verwendung der Finanzmittel
(1) Der Anteil der Mitgliedsbeiträge, der nicht an den Bundesverband (und PPI) abgeführt wird, sowie die Mittel aus der Parteienfinanzierung werden wie folgt aufgeteilt:
a. Der Landesverband (LV) erhält 40 %.
b. Der für das Mitglied zuständige Bezirksverband (BV) erhält 10 %.
c. Der für das Mitglied zuständige Kreisverband (KV) erhält 50 %.
Existiert kein Bezirksverband, gehen die für diese Gliederungsebene vorgesehenen Mittel zusätzlich an den Landesverband.
(2) Virtuelle Kreisverbände
a) Basierend auf den politischen Grenzen werden virtuelle Kreisverbände der Kreise, kreisfreien Städte und Städteregionen, in denen kein Kreisverband existiert, als Konten im Kassenbuch geschaffen. Auf diese fließen die Kreisverbands-Anteile der Mitgliedsbeiträge der Mitglieder aus der zugehörigen Region, sowie die auf die Region entfallenden Mittel aus der Parteienfinanzierung.
b) Jeder Pirat und jede Gruppe von Piraten (z.B. Crews, Stammtische) kann zweckgebunden Gelder aus dem Budget eines virtuellen Kreisverbandes zur Verwendung in der zugehörigen Region beim Landesvorstand beantragen.
c) Wird im Gebiet eines virtuellen Kreisverbandes ein realer Kreisverband gegründet, geht das verbliebene Budget des virtuellen Kreisverbandes automatisch in den Besitz des Kreisverbandes über.
(3) Alle dem Landesverband verbleibenden Mittel inklusive der nicht zweckgebundenen Spenden werden vom Landesvorstand als LV-Budget verwaltet und können für Piratenaktivitäten auf Antrag per Vorstandsbeschluss zugewiesen werden.
(4) Zuweisung von Budgets
a) Der Landesparteitag kann auf Antrag eines Piraten oder einer Gruppe von Piraten Mittel aus dem LV-Budget zweckgebunden zuweisen. Unverbrauchte Budgets können vom Landesparteitag anderen Budgets zugewiesen werden.
b) Konkrete Ausgaben aus den derart zugewiesenen Mitteln bedürfen der Zustimmung des Landesvorstands, der mit seinem Beschluss die korrekte Verwendung im Sinne der Zweckbindung bestätigt. Bei einer Ausgabenhöhe bis 200,- € ist die Zustimmung des Landesschatzmeisters ausreichend.
c) Ist die zweckmäßige Verwendung der zugewiesenen Mittel nicht mehr gegeben, insbesondere bei Auflösung der Gruppierung, fallen die verbliebenen Finanzmittel zurück an das LV-Budget.
(5) Wird für das Budget eines virtuellen Kreisverbandes bis spätestens zum Ende eines Jahres weder eine zweckmäßige Verwendung der Finanzmittel nachgewiesen noch eine entsprechende Finanzplanung für zukünftige Verwendung der Finanzmittel dem Landesvorstand vorgelegt, kann der Landesparteitag das Budget des virtuellen Kreisverbandes in das LV-Budget zurückführen.
(6) Spenden können zweckgebunden zur Verwendung durch eine Gruppe von Piraten gekennzeichnet werden. Diese Spenden sind bei Eingang auf dem virtuellen Konto der jeweiligen Gruppe gutzuschreiben.
(7) Der Landesparteitag, die Verwaltungspiraten und der Landesvorstand können Rechenschaft über Ausgaben verlangen.
§3 - Verwaltung und Buchführung
(1) Für die Verwaltung der Finanzen sind die Verwaltungspiraten des Landesvorstandes, insbesondere der Landesschatzmeister verantwortlich; sie führen Buch über Einnahmen, Ausgaben und Vermögen des Landesverbandes. Der Landesschatzmeister führt ein Konto im Namen des Landesverbandes. Der Landesschatzmeister kann weiteren Piraten Verfügungsberechtigung über dieses Konto erteilen und entziehen. Eine Ablehnung der Erteilung einer Verfügungsberechtigung muss nicht begründet werden.
(2) Die Verwaltungspiraten verwalten virtuelle Konten für jeden virtuellen Kreisverband und jedes von einem Landesparteitag beschlossene Einzelbudget und haben über diese Buch zu führen.
(3) Die Buchführung, sowie die Verwaltung von Konten und virtuellen Konten hat möglichst transparent zu erfolgen. Das heißt, dass alle Buchungen, gegebenenfalls anonymisiert, veröffentlicht werden müssen.
§4 - Rechenschaftsbericht
(1) Der Landesvorstand hat über die Herkunft und die Verwendung der Mittel sowie über das Vermögen des Landesverbandes zum Ende des Geschäftsjahres in einem Rechenschaftsbericht wahrheitsgemäß und nach bestem Wissen und Gewissen öffentlich Rechenschaft zu geben.
(2) Der Rechenschaftsbericht wird vor der Zuleitung an den Bundesschatzmeister im Landesvorstand beraten.
(3) Der Rechenschaftsbericht muss die Vorgaben des Parteiengesetzes erfüllen.
(4) Der Rechenschaftsbericht ist fristgerecht an den Bundesschatzmeister zu übergeben.
(5) Der Rechenschaftsbericht wird vom Landesvorsitzenden und vom Landesschatzmeister unterzeichnet.
- Begründung
Die hier vorgeschlagene FO ist der Spagat zwischen dem bewährten System von Crews, der Gründung von Kreisverbänden sowie sonstiger individueller Gestaltungsmöglichkeiten in der Organisation unserer Parteiarbeit.
Die Kernpunkte dieser FO im Überblick sind:
- Budgetierungsmöglichkeiten für sämtliche Piraten und Gruppierungen von Piraten,
- Verteilung der Gelder auf reale sowie virtuelle KV-Konten,
- Flexibilität durch LV-Budget und Finanzierungsmöglichkeiten durch LVor-Beschluss,
- nicht genutzte Gelder fließen zurück und werden nicht Ewigkeiten "geparkt"
- PartG-konforme Geldverteilung
Der Leitgedanke bei der Entwicklung dieser Finanzordnung war, ein Regelwerk für die Verteilung von Finanzmitteln zu schaffen, das erstens eine Ausgabenabwicklung im Rahmen des Parteiengesetzes sicherstellt und zweitens keine rein finanziellen Anreize für die Gründung von Kreisverbänden, Crews etc. bietet. Der letzte Punkt stand auch deshalb im Fokus, weil immer wieder von der einen wie der anderen Seite zu hören war, Kreisverbände respektive Crews würden nur gegründet, um Geld abzuschöpfen. Eine weitere wichtige Zielsetzung war, für alle Regionen Mittel zur Parteiarbeit zu „reservieren“, die von der jeweiligen Mitgliederanzahl (sprich auch von den dort anfallenden Mitgliedsbeiträgen) abhängig ist.
Vor dem Hintergrund dieser Überlegungen ist das Kernstück dieser Finanzordnung die Schaffung von virtuellen Kreisverbänden. Durch diese Konstruktion wird sichergestellt, dass die für diesen Kreis bzw. kreisfreie Stadt vorgesehenen Anteile der Mitgliedsbeiträge zur dortigen Parteiarbeit zur Verfügung stehen, unabhängig davon, ob ein Kreisverband gegründet wird oder nicht (mit allen dazugehörigen Rechten und Pflichten). Dem möglichen Nachteil beim Verzicht auf Gründung eines Kreisverbandes, der darin gesehn werden könnte, dass man nun eine Ausgabenbewilligung von Seiten des Landesvorstands benötigt, steht der Vorteil gegenüber, keinen Rechenschaftsbericht oder sonstige administrativen Pflichten erfüllen zu müssen. Der Einzelausgabenbewilligung kann durch Vorlage einer Jahres-/Halbjahres-Finanzplanung (auch periodenübergreifend) begegnet werden.
Die Gründung von Crews oder auch Splittung von Crews führt nicht mehr zu einer automatischen Geldvermehrung in dieser Region. Außerdem haben Crews keine finanztechnische Sonderstellung mehr für ihre Parteiarbeit gegenüber anderen Vereinigungen von Piraten wie Stammtische, Arbeitsgruppen oder sonstige.
Beide Aspekte halten wir für außerordentlich wichtig, um den Piraten vor Ort eine möglichst große Kreativität zu bewahren, wie sie sich abhängig von ihren regionalen Besonderheiten am sinnvollsten strukturieren wollen - und dies, ohne bestimmte Vereinigungsformen zu bevorzugen oder materielle Gründungsanreize zu geben.