NRW:Programmkommission/WP2017

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Inhaltsverzeichnis

Überarbeitete Version des aktuellen NRW Wahlprogramms

(noch steht hier die bisher verabschiedetet Version)

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Dieser Artikel ist keine offizielle Aussage der Piratenpartei!

Präambel

Wir mögen als Partei noch recht jung sein, aber unsere Werte leiten sich aus den Ursprüngen der Demokratie in Griechenland, den Ideen der großen Denker der Aufklärung und dem Menschenbild der französischen Revolution ab: Freiheit, Gleichheit, Brüderlichkeit! Aus diesem Wertekanon entstand einst, nach den dunkelsten Stunden der deutschen Geschichte, das Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland – eine Verfassung, die sich seit über 60 Jahren bewährt hat und die es zu schützen gilt. Die darin verankerten Prinzipien von Gewaltenteilung und Abwehrrechten des Bürgers gegenüber dem Staat sollen jeden Menschen vor Willkür und staatlicher Bevormundung schützen.

Aus diesem Verständnis heraus gründete sich 2006 die Piratenpartei Deutschland, um allen Bestrebungen entgegenzuwirken, diese Grundrechte aufzuweichen. Wir sehen die grundgesetzlich verankerte Möglichkeit zur Mitgestaltung als das wichtigste Ziel einer Demokratie an. Um dies zu gewährleisten, ist es unabdingbar, dass der Staat transparent und zum Wohl aller Bürger handelt und der Gesellschaft die notwendige Freiheit gibt, sich eigenverantwortlich weiterzuentwickeln. Gleichzeitig müssen die Freiheiten und die Rechte jedes Einzelnen geschützt werden. Dieses Grundverständnis und unsere Erfahrungen aus den letzten Jahren im Parlament von Nordrhein-Westfalen haben wir in unser Wahlprogramm übertragen.

Seit der Gründung des Landesverbandes Nordrhein-Westfalen im Jahr 2007 haben wir uns zahlreiche Themenfelder erschlossen und in offenen und transparenten Arbeitskreisen an den Inhalten gefeilt. Auf den folgenden Seiten beziehen wir zu diesen landespolitischen Themen klar Stellung.

Arbeit, Gesundheit, Soziales und Integration

Daseinsvorsorge neu definieren und ausgestalten

Wir setzen uns dafür ein, dass eine gemeinwohlorientierte Daseinsvorsorge erarbeitet wird. Die Daseinsvorsorge, die sogenannte Grundversorgung, umfasst staatliche Aufgaben zur Bereitstellung der für ein menschliches Dasein als notwendig erachteten Güter und Leistungen. Es soll zunächst eine öffentliche Debatte stattfinden, die neu definiert, was Güter und Dienstleistungen der Daseinsvorsorge genau sind und zukünftig sein sollen. Dabei ist die Einbeziehung der Bürger von großer Bedeutung. Die sich daraus ergebenden Änderungen, zum Beispiel verstärkte Regionalisierung oder Rekommunalisierung, sollen in den entsprechenden Ministerien umgesetzt und in Gesetzen und Verordnungen verankert werden. Es ist insbesondere darauf zu achten, dass mögliche Auswirkungen (z.B. Rekommunalisierung) nicht durch zu schließende Freihandelsabkommen oder ähnliche völkerrechtliche Verträge beschnitten, erschwert oder verhindert werden. Beihilferegularien sind entsprechend anzupassen. Dafür soll sich die Landesregierung auch im Bund und auf europäischer Ebene einsetzen.

Transferleistungsfreies Lohnniveau sicherstellen (solange kein BGE eingeführt ist)

Definition Transferleistungsfreiheit

Der Einzelne hat ein Anrecht auf ein minimales Auskommen. Dies drückt sich zur Zeit (sehr ungenügend) durch die garantierten staatlichen Transferleistungen aus, falls der Einzelne kein oder ein nicht ausreichendes Einkommen im Monat zur Verfügung hat. Je nach Situation des Einzelnen ist das Arbeitslosengeld II, Sozialhilfe und Wohngeld. Transferleistungsfreiheit erreicht der Einzelne erst dann, wenn er genug eigenen Lohn erwirtschaftet, um die eigene Existenz zu sichern; das heisst, wenn er genug Geld im Monat zur Verfügung hat, um Lebensmittel, Wohnung, Transportkosten, Kommunikationskosten, Kosten der gesellschaftlichen Teilhabe, etc. zahlen zu können.

Entlohnung

Solange das Erwerbs- und Arbeitseinkommen oder das Einkommen aus Einzelunternehmertum (z.B. Werkverträge) für die meisten Menschen in Deutschland der einzige Weg zum Bestreiten des eigenen Lebensunterhaltes darstellt, müssen die Arbeits- und Vertragsbedingungen so ausgestaltet sein, dass der Erwerbstätige, Arbeitnehmer oder Einzelunternehmer nicht ausgebeutet und/oder überfordert werden kann. Durch tarifliche Bindungen und den Mindestlohn gibt es bei sogenannter abhängiger Beschäftigung Lohnuntergrenzen, die eine Ausbeutung und/oder Übervorteilung bei diesen Einkommensarten verhindern sollen. Hier müssen die entsprechenden Stundenlöhne so ausgerichtet werden, dass eine im Durchschnitt transferleistungsfreie Existenz bei einem Vollzeitarbeitsverhältnis garantiert ist. Nach letzten Berechnungen der Bundesanstalt für Arbeit ist bei einer Vollzeitstelle mit einer Arbeitsleistung von 40 Stunden pro Woche, eine Entlohnung von 12,50 €/Stunde (Stand Ende 2015) im Bundesdurchschnitt notwendig, um diese Transferleistungsfreiheit zu garantieren. Dementsprechend müsste der Mindestlohn auf 12,50 €/Stunde angehoben werden. Diese Transferleistungsfreiheit in der Entlohnung muss jährlich nachgeführt und angepasst werden. Es ist vom Arbeitgeber bzw. vom Auftraggeber sicherzustellen, dass ein entsprechendes Stundenlohnniveau mindestens erreicht wird. Sollte durch gesellschaftlichen Diskurs und politische oder tarifliche Entscheidung die Definition einer Vollzeitstelle stark nach unten abgesenkt werden (z. B. 25 Wochenstunden), so ist die Höhe des transferleistungsfreien Stundenlohnes ebenfalls anzupassen. Diese existenzsichernde Rahmenbedingung in der Lohngestaltung wird mit dem digitalen Wandel der Arbeitswelt (Click- and Crowdworking) und der inzwischen weit verbreiteten Umwandlung von Festanstellungen in Werkvertragskonstruktionen immer wichtiger. Der digitale Arbeitswandel darf nicht zu einer Entrechtung und Ausbeutung des Arbeitnehmers oder Einzelunternehmers führen.

Sozialversicherungen

Neben der Lohngestaltung muss auch die soziale Absicherung Mindeststandards erhalten, die für die soziale und wirtschaftliche Stabilität unserer Gesellschaft unerlässlich sind. Das Einzel-, bzw. Solounternehmertum und die damit verbundenen Werkvertragskonstruktionen sind nur dann sinnvoll, wenn die Beiträge zu den Sozialversicherungen (Krankenversicherung, Rentenversicherung, Arbeitslosenversicherung, Pflegeversicherung und Unfallversicherung) garantiert und in ausreichender Höhe geleistet werden können, ohne dass der erzielbare Stundenlohn den Einzelunternehmer auch wieder zum Transferleistungsempfänger staatlicher Leistungen macht. Dies müssen Auftraggeber wie auch etwaige vermittelnde Dienstleister bzw. Plattformanbieter sicherstellen. Hier ist eine gesetzliche Regelung anzustreben, da Einzelunternehmer weder Marktmacht, noch Organisationsmacht haben, um diese Grundbedingungen durchzusetzen.

Arbeitslosigkeit in NRW und Europa bekämpfen

Arbeitslosigkeit in NRW und Europa bekämpfen

Um die Arbeitslosigkeit zu bekämpfen, fordern wir eine bessere Zusammenarbeit unter den europäischen Staaten, da ein ausschliesslich nationalstaatliches Denken effektive Lösungen verhindert. Dabei soll die Bekämpfung der hohen Jugendarbeitslosigkeit Vorrang genießen.
Um neue Arbeitsplätze nicht nur in NRW, sondern in ganz Europa zu schaffen, fordern wir gezielte Investitionen in die Infrastruktur, Bildung und Wirtschaft. Der Schwerpunkt bei Investitionen in die Infrastruktur soll auf dem Bau einer modernen Verkehrsinfrastruktur, Ausbau des Breitband-Internet und der Schaffung einer dezentralen Energieversorgung liegen.

Alle Arbeitsarten sind gleichberechtigt zu behandeln

In unserer Gesellschaft wird es immer genügend Arbeit geben: Neben der Erwerbsarbeit zum Geld verdienen gibt es die Haus- und Familienarbeit, sowie Arbeiten, die im Rahmen eines Ehrenamtes oder Hobbys geschehen. Es ist wichtig, dass wir diese Arbeitsarten als gleichberechtigt betrachten, da unsere Gesellschaft ohne diese nicht funktionieren würde.
Die Erwerbsarbeit wird auch zukünftig immer stärker unter Druck geraten. Durch zunehmende Automatisierung, verstärkt durch den digitalen Wandel, werden viele Arbeitsplätze entfallen. Zusätzlich wird unsere Wirtschaft in absehbarer Zeit noch stärker unter Wettbewerbsdruck zu leiden haben – viele Schwellenländer entwickeln sich zu neuen Industriestaaten und werden in der globalisierten Welt an Bedeutung gewinnen. All diese Faktoren führen dazu, dass zukünftig viele Menschen nicht einer klassischen Erwerbsarbeit nachgehen können. Wir müssen dieser Entwicklung Rechnung tragen und dafür sorgen, dass neue Arbeitsmodelle entwickelt werden. Chancen wie die demographische Entwicklung unserer Gesellschaft müssen wir als solche begreifen, um neue Arbeitsplätze zu schaffen.

Arbeitnehmer/innen finanziell absichern // Entwicklung neuer Arbeitsmodelle und eines bedingungslosen Grundeinkommens vorantreiben

Wir wollen die Existenz der Menschen mit einem bedingungslosen Grundeinkommen grundlegend absichern. Diese Absicherung wird benötigt, damit neue Arbeitsmodelle sich durchsetzen können. Wir möchten dafür sorgen, dass mehr Firmen gegründet werden und mehr Menschen freiberuflichen Tätigkeiten nachgehen. Des Weiteren möchten wir dafür sorgen, dass neue und innovative Arbeitsmodelle wie Commons und Coworking angewendet werden. Das damit einhergehende, projektorientierte Arbeiten lässt oftmals keine dauerhafte und feste Anstellung zu. Eine Absicherung über ein Grundeinkommen wäre daher unsere Lösung der Wahl.
Darüber hinaus benötigt unsere Gesellschaft mehr Menschen, die im Rahmen eines Ehrenamtes oder Hobbys oder in Form von Haus- und Familienarbeit Tätigkeiten für die Gesellschaft übernehmen. Unser kulturelles Erbe muss - ebenso wie die zukünftig höhere Anzahl älterer Menschen - gepflegt werden. Dies lässt sich nicht primär durch bezahlte Arbeitsstellen bewältigen.

Ausbau der Infrastruktur entscheidend für Schaffung neuer Arbeitsplätze

Unsere moderne Wirtschaft benötigt gut ausgebildete und hochspezialisierte Fachkräfte. Allerdings ist nicht jeder Spezialist bereit, für einen guten Job umzuziehen. Das soziale Umfeld und die regionale Verbundenheit spielen auch bei der Arbeitsplatzwahl einen entscheidenden Faktor. Es ist daher wichtig, dass wir gerade die Verkehrsinfrastruktur in strukturschwachen Regionen ausbauen und für eine bestmögliche Anbindung an die Metropolregionen sorgen.
Generell müssen wir die Geschwindigkeit und somit die Reichweite unserer Verkehrsinfrastruktur erhöhen, damit Arbeitnehmer/innen auch einen Job in entfernteren Regionen annehmen können, ohne ihre gewohnte Umgebung verlassen zu müssen. Um dies zu erreichen, müssen wir alle bestehenden und zukünftigen Bauvorhaben beschleunigen, sowie mehr Mut beim Einsatz neuer Techniken zeigen (Transrapid, Hyperloop, Carsharing etc.).

Mehr Firmen sollen Heimarbeitsplätze (Homeoffice) anbieten

Wir wollen dafür sorgen, dass mehr Heimarbeitsplätze angeboten werden. Viele Arbeitsplätze benötigen keine dauerhafte Präsenz vor Ort. Der verstärkte Einsatz von Heimarbeitsplätzen würde unnötige Fahrzeiten und damit verbundene Kosten einsparen. Ein im ländlichen Bereich gut ausgebautes Breitband-Internet würde mehr Arbeitnehmer/innen die Möglichkeit zum Home Office bieten. Allerdings dürfen Telearbeitsplätze nicht zu einer Ausweitung der Überwachung am Arbeitsplatz führen.

Shared Economy vorantreiben

Das Prinzip der Shared Economy - das Teilen von Ressourcen - und neue Technologien wie der 3D-Druck werden unsere Industrie revolutionieren. Wir wollen dafür sorgen, dass die Arbeitnehmer/innen an den Erfolgen beteiligt werden und mögliche Nachteile vorausschauend regulieren.
Eine dezentrale Energieversorgung ist die Grundlage für den Aufbau einer modernen Industrie. Eine moderne Industrie ist nicht auf einzelne Standorte begrenzt, sondern dezentral und teilt sich Ressourcen.
Unser Ziel ist es, dass Waren wieder verstärkt vor Ort produziert werden. Der Aufbau einer dezentralen Industrie würde nicht nur Geld in die Kasse der Kommunen spülen, sondern auch neue Arbeitsplätze vor Ort schaffen. Wir wollen daher die gesetzlichen Rahmenbedingungen schaffen, dass neue Technologien schnell und barrierefrei zum Einsatz kommen können. Wir wollen auch, dass wieder mehr Waren vor Ort und nicht in großen Einkaufszentren vor der Stadt verkauft werden. Der Aufbau eines fahrscheinlosen ÖPNV würde gerade kleinere Innenstädte und somit die Einzelhändler vor Ort stärken. Der fahrscheinlose ÖPNV gleicht Nachteile wie mangelnde Parkmöglichkeiten aus und hilft, dass kleine Geschäfte wieder mit Einkaufszentren und den Läden von größeren Ketten konkurrieren können.

Moderne Arbeitsplätze benötigen gut ausgebildete Fachkräfte

Moderne Arbeitsplätze haben hohe Anforderungen an die Bildung, da einfache Arbeiten zunehmend von Maschinen erledigt werden. Das hat gravierende Folgen, da viele Arbeitsplätze dadurch entfallen oder mangels Fachkräften nicht besetzt werden können. Den betroffenen Menschen muss daher die Möglichkeit gegeben werden, dass sie, ohne in finanzielle Nöte zu geraten, eine neue Ausbildung, Fortbildung oder ein Studium beginnen können. Wir wollen den Menschen daher lebenslanges Lernen ermöglichen und fordern die baldige Einführung eines Bildungsgrundeinkommens, um das Lernen in Vollzeitbildungsmaßnahmen vielen Menschen zugänglich zu machen.

Transparenz in Jobcentern / Prozesskostenhilfe

Akteneinsicht/Transparenz in Jobcentern

Wir fordern das uneingeschränkte Recht auf Akteneinsicht. Es muss die Möglichkeit eingeräumt werden, die gesamte persönliche, auch digitale Dokumentation (Aufzeichnungen, Profiling etc.) unmittelbar nach jedem Termin einzusehen und auf Verlangen ausgehändigt zu bekommen. Es sollen verbindliche, nachvollziehbare Informations- und Beratungsrichtlinien für das Jobcenter geschaffen werden, die dem Leistungsberechtigten zugänglich sein müssen. Leistungsberechtigte sind schriftlich vollumfänglich und konkret im Vorfeld über ihre Rechte und Pflichten aufzuklären. Alle internen Arbeitsanweisungen sind offenzulegen.

Transparenz bei Arbeitslosenstatistik

Wir sprechen uns für eine ehrliche Arbeitslosenstatistik aus, in denen Menschen in Fördermassnahmen usw. mit aufgeführt werden. Wir setzen uns dafür ein, dass die Bundesanstalt für Arbeit unverfälschte Zahlen veröffentlicht, die der Realität entsprechen.

Prozesskostenhilfe

Wir setzen uns dafür ein, dass jeder Mensch, unabhängig vom Einkommen, die Möglichkeit haben muss, seine Rechte vor einem Gericht geltend zu machen. Daher lehnen wir Einschränkungen im Bereich der Prozesskostenhilfe und des Beratungshilferechts ab, wenn hierdurch die Anspruchsvoraussetzungen für die Gewährung von Unterstützung angehoben werden. Persönlichkeitsrechte der Betroffenen müssen gewahrt bleiben und der Hilfe Empfangende muss sich darauf verlassen können, dass ihm einmal gewährte finanzielle Hilfe nicht im laufenden Verfahren wieder entzogen wird.

Was noch Fehlt

  • Inklusion fehlt?

Gesundheit

Gleichberechtigung bei der Blutspende

Wir fordern eine grundsätzliche Zulassung zur Blutspende von:
  • MSM (Männern, die Sex mit Männern haben),
  • weiblichen und männlichen Sexarbeitern
  • sowie Drogenkonsumenten die Drogen intravenös (i.v.) anwenden oder schnupfen.
Sie dürfen durch keinerlei Fristen, die länger sind als jene für “ungeschützten Sex” praktizierende, heterosexuelle Männer, (also 4 Monate), von der Blutspende ausgeschlossen werden.
Wir setzen uns für eine entsprechende Änderung des Transfusionsgesetzes ein.

Für eine menschenwürdige Pflege

Um die Qualität in der Pflege nachhaltig zu erhöhen, fordern wir die Einführung folgender Maßnahmen:
1. Mehr Qualität in der Pflege durch adäquate Ausbildung:
  • Altenpflege- und Krankenpflegeausbildungen müssen deutlich besser gefördert werden.
  • Finanzielle und arbeitsrechtliche Unterstützung von examinierten Pflegekräften für Weiterbildungsmaßnahmen.
  • Ausbildung und Einstellung von Hygienefachkräften, um das Risiko der Krankenhausinfektionen in den Griff zu bekommen.
  • Pflegewissenschaft und wissenschaftliche Pflegeabschlüsse müssen deutlich mehr gefördert werden, wie es im Europäischen Umland längst üblich ist.
2. Vermeidung von Abrechnungsbetrug:
  • Einführung und Erweiterung von Kontrollkompetenzen für Behörden und Pflegekassen gegenüber Pflegeheimen, Pflegediensten und Pflegepersonen.
  • Neu in Betrieb genommene Seniorenheim dürfen nur noch von gemeinnützigen Unternehmen betrieben werden und jegliche Gewinne müssen reinvestiert werden.
3. Wissenschaftlich fundierter Personalschlüssel:
  • Umsetzung des gesetzlichen Personalschlüssels in der Alten- und Krankenpflege, um eine menschenwürdige Pflege in vollstationären Einrichtungen und Krankenhäusern zu gewährleisten.
  • Der jeweils aktuelle Krankenstand muss bei der Berechnung des Personalschlüssels unbedingt Berücksichtigung finden.
4. Verringerung von Verwaltungsaufwand und Bürokratie:
  • Neuorganisation der Pflegeleistungen durch die Abschaffung einzelner Leistungen, verbunden mit der Erhöhung von Pflegepauschalen.
  • Erleichterung der Antragstellung und Antragsbearbeitung durch Vereinfachung der Antragstellung und Antragsbearbeitung durch Vereinfachung und Vereinheitlichung des Formularwesens bei den Pflegekassen.
  • Reduzierung des Dokumentationsaufwandes für Pflegekräfte, damit mehr Zeit für die Pflege bleibt.
5. Soziale Absicherung von privaten Pflegepersonen:
  • Zahlung eines Grundeinkommens für die gesamte Pflegezeit
  • Rückkehrgarantie zum alten Arbeitgeber nach der Pflegezeit
  • Zahlung angemessener Rentenversicherungsbeiträge für alle Pflegepersonen
  • Anrechnung von Pflegezeiten in Rentenpunkten
6. Arbeitsbedingungen für Pflegekräfte verbessern:
  • Sanktionen für Geschäftsleitungen im Falle von Verletzungen der gesetzlich verbindlichen, maximalen Wochenarbeitszeiten und der Ruhezeiten
  • Die Bezahlung von Pflegehilfskräften muss deutlich über dem gesetzlichen Mindestlohn liegen
7. Pflege ohne freiheitsentziehende Maßnahmen
  • Einrichtungen der Alten- und Dauerpflege sollen fixierungsfreie Einrichtungen werden.
  • Statt gegen den Willen der Betroffenen eingesetzte, körpernahe, mechanische Fixierungen, wie Bettgitter und Gurtsysteme, sollen Hilfsmittel eingesetzt werden, die die Bewegungsfreiheit erhalten.

Was noch Fehlt

  • Ist Gesundheit komplett ???

Drogen- und Suchtpolitik

Neustart: Drogen- und Suchtpolitik

Wir streben die Zusammenarbeit mit allen gesellschaftlichen Gruppen an, die sich vorurteilsfrei mit dem Konsum von psychotropen Substanzen und deren Folgen auseinandersetzen. Gemeinsam werden wir eine Politik betreiben, die riskantem Drogengebrauch durch Prävention entgegenwirkt sowie Risiko-Konsumenten und Schwerstabhängigen durch Therapieangebote hilft. Der Gesetzgeber darf nur dort eingreifen, wo die Schutzrechte anderer berührt sind. Er soll einen effizienten Jugend- und Verbraucherschutz sicherstellen und das organisierte Verbrechen eindämmen.

Mündigkeit braucht Bildung – Prävention ist die Grundlage

Das Ziel unserer Drogen- und Suchtpolitik ist eine selbstverantwortliche und sozialverträgliche Genusskultur. Wir wollen Menschen aller Altersgruppen zu einem achtsamen Umgang mit psychotropen Substanzen und einem selbstbestimmten Konsum befähigen. Um Wirkungen und mögliche Gefahren besser einschätzen zu können, bedarf es einer kompetenten Aufklärung, die so früh wie möglich beginnen soll. Sie muss auch die Fähigkeit vermitteln, mit den unterschiedlichen, gebräuchlichen Drogen umzugehen. Wir glauben, dass die Stärkung von sozialer Kompetenz und Selbstbewusstsein eine wichtige Grundlage für wirksame Prävention ist.

Nachhaltige Prävention fängt in der Schule an

Die Maßnahmen zur Suchtprävention an Schulen und der Ausbildungsstand der Lehrkräfte sind unzureichend. Pilotprojekte haben gezeigt, wie nachhaltig eine gute Prävention bereits ab dem Grundschulalter wirkt. Auf der Basis der dort gesammelten Erfahrungen ist ein bundesweites Aufklärungskonzept und sachgerechtes, undogmatisches Lehrmaterial für einen fundierten Unterricht zu entwickeln. Externe Fachreferenten sollen besonders in der Sekundarstufe das Wissen bei Lehrern und Schülern vertiefen. Vorurteile werden so durch Wissen überwunden. Die gewonnenen Erkenntnisse tragen die Schüler wie selbstverständlich in ihr soziales Umfeld.

Prävention als gesamtgesellschaftliche Aufgabe

Die umfassende Aufklärung über Drogen, ihren Gebrauch und mögliche Folgen darf sich nicht auf die Schule beschränken, sondern muss sich an die ganze Gesellschaft richten. Ärzte, Krankenhäuser, Bürgerämter, Sozialdienststellen, Jugendzentren und ähnliche Einrichtungen sollen geeignete Informationsmaterialien bereithalten und Ansprechmöglichkeiten bieten. Präventionsprogramme sind zielgruppengerecht zu gestalten. Der Einsatz von Streetworkern und Sozialarbeitern ist auszubauen, vor allem in bisher unterversorgten Kleinstädten und ländlichen Gebieten, unter besonderer Berücksichtigung des Suchtstoffes Alkohol. Es ist dringend notwendig, die Mittel für niedrigschwellige Hilfsangebote in der Suchthilfe deutlich aufzustocken. Die präventive Arbeit wird dabei stoffliche und nicht stoffgebundene Süchte gleichberechtigt einschließen.

Keine Werbung für Drogen

Die einseitig positive Darstellung von suchterzeugenden Substanzen zu vermeiden, ist ein wesentlicher Aspekt von Prävention. Wir fordern daher ein ausnahmsloses Werbe- und Sponsoringverbot für Produkte, die psychotrope Substanzen in einer Konzentration enthalten, die geeignet ist, Abhängigkeiten zu erzeugen.

Verbraucherschutz – auch für Drogenkonsumenten

Das Wissen um Wirkstoff und Beimengungen ist Grundlage risikoarmen Drogengebrauchs. Umfassende, bedarfsgerechte Möglichkeiten zum Drugchecking sollen vor Ort ermöglicht werden. Wir fordern die Einrichtung einer bundesweiten Online-Meldestelle für problematische Substanzen zur Risiko- und Schadensminimierung für Drogenkonsumenten. Diese Meldestelle erfasst schädliche Streckmittel, ungewöhnlich hohe Dosierungen oder Reinheitsgrade sowie den Verkauf von Substanzen unter falschem Namen. Als ersten Schritt werden wir die Resultate kriminaltechnischer Untersuchungen von beschlagnahmten Drogen für jedermann verfügbar machen. Konsumbegleitende Programme und Hilfsangebote bei problematischem Konsum müssen ausgeweitet werden. Therapiemöglichkeiten sind so früh wie möglich anzubieten, nicht erst bei bestehender Abhängigkeit oder bei bereits eingetretenen Folgeerkrankungen. Sie dürfen nicht ausschließlich auf Abstinenz ausgerichtet sein. Wir fordern ein bundesweites Angebot von Drogenkonsumräumen als weiteres wichtiges Element der Schadensverhütung und -minderung.

Substitution

Wir fordern, dass die Substitutionsbehandlung als psychosozial unterstützte medizinische Behandlung von Opioidabhängigkeit folgende ethische Prinzipien berücksichtigt und erfüllt:
  • Der Zugang zur Behandlung und Betreuung muss für alle Betroffenen gleichberechtigt sein.
  • Die Behandlung und Betreuung muss dem jeweiligen Hilfebedarf im Einzelfall entsprechen.
  • Die Betroffenen müssen vollständig über die Behandlung und Betreuung (Möglichkeiten, Verlauf, Regeln) informiert sein.
  • Das Selbstbestimmungsrecht der Betroffenen muss gewahrt werden.
  • Wir fordern die Kostenübernahme durch Krankenkassen für Behandlungen, die nicht nur das Abstinenzprinzip umsetzen.
  • Für Diamorphinbehandlungen werden dringend mehr Vergabestellen benötigt.
  • Die Umsetzung von Diamorphin-Programmen muss erleichtert werden, damit mehr Betroffene Zugang erhalten, auch solche mit weniger schädlichen Konsummustern.
  • Bei der Durchführung gilt es, neben Injektion auch Inhalation und orale Einnahme zuzulassen und eine intensive psychosoziale Betreuung für die Teilnehmer bereitzustellen.
  • Gegebenenfalls ist in weitergehende Therapieangebote überzuleiten.
  • Neben den Ärzten sind auch medizinisches Personal, Therapeuten und Mitarbeiter der sozialen Dienste zur fachbezogenen Weiterbildung zu verpflichten.

Medienkompetenz - nicht stofflich gebundene Süchte

Wir fordern die Verbesserung und den Ausbau der ambulanten und stationären Therapieplätze im Bereich Psychiatrie/psychologische Psychotherapie für nicht stoffgebundene Süchte sowie die Anerkennung dieser Krankheiten im Sinne des ICD-10.

Zugang zu medizinischem Cannabis erleichtern

Cannabinoidhaltige Medikamente sollen anderen verkehrsfähigen Medikamenten gleichgestellt werden. Die Kosten sind von den Krankenkassen zu tragen. Entsprechende Studien sind zu fördern.

Entkriminalisierung der Konsumenten

Der private Umgang mit psychotropen Substanzen muss komplett entkriminalisiert werden. Anbau und Herstellung für den Eigenbedarf dürfen nicht bestraft werden. Wir fordern als Sofortmaßnahme einen bundeseinheitlich geregelten Richtwert von 30 Gramm für den duldbaren Besitz von Cannabis zum Eigenkonsum für Volljährige, um zumindest die Kriminalisierung der Cannabis - Konsumenten zu beenden und die Behörden zu entlasten.

Informationelle Selbstbestimmung stärken

Die informationelle Selbstbestimmung ist auch im Bereich der Drogen- und Suchtpolitik zu gewährleisten: Auf Drogenkonsum bezogene Daten aus ergebnislos gebliebenen, polizeilichen Ermittlungen müssen umgehend wieder gelöscht werden. Register über Drogenkonsum dürfen nicht geführt werden. Allgemeine und verdachtsunabhängige Drogentests am Arbeitsplatz lehnen wir ab. Sie sind auf gefährliche Berufe und Tätigkeiten zu begrenzen.

Keine Willkür beim Führerscheinentzug

Die Gefährdung des Straßenverkehrs unter Einfluss von Rauschmitteln kann nicht geduldet werden. Aber die automatische und pauschale Sanktionierung des Konsums von Drogen und Medikamenten durch die Führerscheinbehörde nehmen wir nicht hin: Als Kriterium für den Entzug der Fahrerlaubnis müssen wissenschaftlich abgesicherte Grenzwerte für Wirkstoffkonzentrationen festgelegt werden, die eine akute Fahruntüchtigkeit nachvollziehbar definieren. Es muss ein unmittelbarer Zusammenhang zwischen dem Konsum und dem Führen des Kraftfahrzeuges vorliegen. Allein die Vermutung oder die Feststellung, dass eine Person Drogen oder Medikamente konsumiert oder konsumiert hat, lässt keine Rückschlüsse auf die aktuelle Fahrtüchtigkeit zu und rechtfertigt keinen vorbeugenden Entzug der Fahrerlaubnis.

Keine Einschränkungen für e-Zigaretten

Der derzeit freie Handel und Gebrauch liquidverdampfender E-Zigaretten soll nicht über den Jugendschutz hinaus eingeschränkt werden. Stattdessen fordern wir die Schaffung von Qualitätsstandards für Produktion und Handel von E-Zigaretten und Liquids. E-Zigaretten ins Nichtraucherschutzgesetz aufzunehmen, oder eine Besteuerung nach dem Tabaksteuergesetz lehnen wir hingegen ab.

Umwandlung der Tabak- und Alkoholsteuer

Tabak und Nikotin sowie Alkohol müssen in die allgemeine Drogenaufklärung und Suchtprävention integriert werden, um den Tabak und Alkohol aus der Wahrnehmung als "Alltagsdroge" herauszuführen und sein Gefahrenpotential deutlich zu machen. Damit wird die Grundlage für eine verantwortungsvolle Selbstbestimmung im Umgang mit Tabak und Alkohol gelegt. Öffentliche Tabak- und Alkoholwerbung ist unvereinbar mit diesen Zielen. Daher streben wir ein allgemeines Werbeverbot für sämtliche psychoaktiven Substanzen an, die über einen informellen Charakter hinausgehen. Wir fordern die Umwandlung der Tabak- und Alkoholsteuer in eine zweckgebundene Abgabe. Diese ist für Aufklärung, Suchtprävention und suchtbezogene Forschung, Entzugs- und Entwöhnungsbehandlungen und als Beitrag zu den Folgekosten im Gesundheitsbereich zu verwenden.

Deklarationspflicht verbessern

Das vom Alkohol ausgehende Suchtpotential wird im gesellschaftlichen Alltag nur unzureichend wahrgenommen. Dem sollte durch verstärkte Einbeziehung des Alkohols in die allgemeine Drogenaufklärung und Suchtprävention entgegengewirkt werden. Bei allen zum Verzehr geeigneten, alkoholhaltigen Produkten ist deutlich lesbar und gut sichtbar auf der Vorderseite der Verpackung anzugeben, wieviel Alkohol das Produkt enthält. Jeder enthaltene Alkohol muss angegeben werden. Vorhandene Lücken in der Deklarationspflicht sind zu schließen. Bei alkoholischen und alkoholhaltigen Getränken muss deutlich sichtbar auf das Suchtpotential hingewiesen werden. In der Gastronomie sollen mehrere alkoholfreie Getränke angeboten werden, die günstiger sind als das billigste alkoholische Getränk.

Lizenzierte Fachabgabestellen – jetzt einführen

Wir fordern Modellversuche für lizenzierte Fachabgabestellen. In diesen erfolgt der Verkauf von Tabak, Liquids für e-Zigaretten, Spirituosen und anderen psychotropen Substanzen. Jugendliche haben dort keinen Zutritt. Qualifiziertes Personal soll Beratung zu verantwortungsvollem Gebrauch und möglichen Gefährdungspotentialen anbieten. Wie alle Genussmittel, müssen die angebotenen Substanzen dem Verbraucherschutz unterliegen und einer regelmäßigen Qualitätskontrolle unterzogen werden. Die Produkte dürfen nicht künstlich verteuert werden, damit ein Bezug über den Schwarzmarkt keine Alternative darstellt. Perspektivisch soll es möglich sein, derzeit illegale psychotrope Substanzen auch legal anzubauen oder herzustellen.

Bauen, Wohnen und Verkehr

Präambel: Unsere Ziele für die Zukunft von Stadtentwicklung und Mobilität - Unsere Vision.

Internet und der Klimawandel haben unsere Städte augenscheinlich kaum verändert. Die Digitale Revolution im öffentlichen Raum beginnt jedoch gerade erst und der Klimawandel fordert neue umweltfreundliche Mobilität. Unsere Städte, Siedlungen und die Art, wie wir uns fortbewegen, werden sich zukünftig völlig verändern.
Unsere Städte definieren sich zu einem großen Teil über die Freiflächen und Verkehrsflächen. Hier stehen große Veränderungen an, die wir zum Vorteil aller Menschen gestalten wollen :
Autonome, fahrerlose Fahrzeuge mit umweltfreundlichen Antrieben sollen dafür sorgen, dass keine Autos mehr in den Anwohnerstraßen herumstehen. Einige Autos fahren zukünftig selbstständig in das nächste Parkhaus, die meisten jedoch sind CarSharing-Autos, die gleich zum nächsten Fahrgast fahren und diese/n dann oft zur Straßenbahn oder S-Bahn bringen. Dieser vernetzte Verkehr mit der Wahlfreiheit für alle ist die Zukunft.
Die nicht mehr benötigten Verkehrsflächen werden zu Grün- und Erholungsflächen umgestaltet und erhöhen dadurch massiv die Lebensqualität für die Menschen.
Der vernetzte Verkehr enthebt den Nutzer von der Festlegung auf ein bestimmtes Verkehrsmittel und ermöglicht ihm, eine Strecke auf die einfachste und effizienteste Weise zurückzulegen.
Neue Technologien und neue Mobilitätsanbieter rollen den Markt auf. Diese Veränderungen kommen sehr schnell und die Politik muss jetzt die Weichen für die moderne Verkehrswende stellen, um die Lebensqualität zu verbessern. Hierdurch kann die Stadt der Zukunft das Internet auf Lebensräume übertragen und endlich das Zeitalter der einseitig autogerechten Stadt überwinden.

Sozial gerechte Bodennutzung für NRW

Wir setzen uns für eine sozial gerechte Bodennutzung (SoBoN) in NRW ein.
Ziel ist es, der aktuellen Wohnungsnot auf der einen Seite und der zunehmenden Verdrängung von erschwinglichem Wohnraum aus den attraktiven Innenstadt- oder Stadtteillagen entgegen zu wirken. Für diese, in jeder Kommune im einzelnen festzulegenden Bereiche, soll ein angepasstes Maßnahmenpaket gelten, in dem es u.a. künftig auf allen neuen privaten Wohnungsflächen 30 % öffentlich geförderten Wohnungsbaus zu erstellen gilt.
Nicht nur innerstädtische Kernbereiche und bevorzugte Stadtteillagen werden durch die Integration des geförderten Wohnungsbaus in allen “sozialgerechten Bodennutzungs-Planungen” für eine bessere soziale Durchmischung der Stadt sorgen. Um dieses Ziel zu erreichen, fordern wir daher eine landesweite, angepasste, kommunale Initiative und Prüfung für folgendes Maßnahmenpaket:
  • Flächenabtretungen für Erschließungsanlagen, Gemeinbedarf und Ausgleichsmaßnahmen
  • Kostenübernahmen der Herstellung, bzw. Herstellungskosten, der Erschließungen und der Ausgleichsmaßnahmen
  • Übernahme der Herstellungskosten der ursächlichen, sozialen Infrastruktur oder Ablöse dieser Pflicht durch anteiligen Finanzierungsbeitrag
  • Übernahme der Kosten für Planungen, Wettbewerbe und Gutachten
  • Bindungen für den geförderten Wohnungsbau; es sind grundsätzlich 30 Prozent des neu geschaffenen Wohnungsbaurechts ab einer festzulegenden Objektgröße für den geförderten Wohnungsbau zu verwenden.
  • Verpflichtung zur Realisierung der Planungen innerhalb eines angemessenen Zeitraumes

Bauen und Wohnen überall in Nordrhein-Westfalen

Nordrhein-Westfalen muss dafür sorgen, dass allen Menschen in NRW jederzeit und an jedem Ort bezahlbarer Wohnraum zur Verfügung steht, damit sie sich wohlfühlen und in unserem schönen NRW bleiben.
Die Förderung des sozialen Wohnungsbaus kommt vielen Menschen und der lokalen Wirtschaft zugute und muss wieder deutlich verstärkt werden. Die ursprünglich nur für den sozialen Wohnungsbau dauerhaft vorgesehenen Geldmittel müssen wieder erhöht werden und dürfen nicht weiter zweckentfremdet werden.
Wir setzen uns für eine neue Gemeinnützigkeit zur Förderung von Genossenschaften und Wohnungsgesellschaften ein, die sich zu sozialen Zielen wie bezahlbaren Mieten und langfristiger Instandhaltung verpflichtet haben.
Um den Mieterschutz zu verbessern, müssen der Wohnungsaufsicht mehr Instrumente und deutlich mehr Personal zur Verfügung gestellt werden.
Wir setzen uns dafür ein, dass die personelle und technische Ausstattung der Bauämter verbessert wird, um ein schnelleres und damit effizienteres Bauen zu ermöglichen. Für eine effizientere Abwicklung von Bauvorhaben fordern wir eine Standardisierung von Bauinformationssystemen mit offenen und barrierefreien Schnittstellen, auf die alle, an einem Bauvorhaben Beteiligten, Zugriff haben.
Nordrhein-Westfalen hat sehr unterschiedliche Siedlungsstrukturen und die zukünftige Bevölkerungsentwicklung bedeutet für einige Regionen in NRW einen Bevölkerungsrückgang. Gerade diese Gemeinden und Regionen benötigen nicht einfach eine zurückgebaute, sondern vor allem eine entsprechend umgebaute und angepasste Infrastruktur. Wir wollen spezifische Konzepte für schrumpfende Regionen auf der einen und moderne, ökologisch sinnvolle Neubauprogramme für wachsende Regionen auf der anderen Seite.

Eine ganz neue Verkehrspolitik

Wir wollen eine grundsätzlich neue Verkehrspolitik in NRW. Ziel ist hierbei eine Verkehrspolitik, die den Bedürfnissen aller Menschen im Land, der Gesellschaft und der Wirtschaft gerecht wird. Als Basis dafür nutzen wir den technologischen Wandel, um eine finanziell, sozial und ökologisch nachhaltige Verkehrspolitik umzusetzen.

Die Verkehrsinfrastruktur muss dauerhaft funktionieren

Die Verkehrsinfrastruktur brauchen wir für alles, was in NRW in Bewegung ist. Sie muss dazu dauerhaft funktionieren und erhalten werden. Das Land muss einmalig zusätzliches Geld investieren, um die Versäumnisse der Vergangenheit aufzuarbeiten. Dabei dürfen wir aber nicht die konzeptionellen Fehler der Vergangenheit wiederholen. Beim erneuten Aufbau der Verkehrs-Infrastruktur setzen wir daher auf eine moderne Verkehrswende. Beim Erhalt und auch beim Ausbau der Verkehrsinfrastruktur lehnen wir öffentlich-private Partnerschaften (ÖPP) ab.
Die für die Allgemeinheit günstigeren Verkehrsmittel sollen beim Ausbau Vorrang haben: Radverkehr kostet uns weniger als Bus und Bahn. Private PKW sind insgesamt am teuersten. Die Gesundheit der Menschen in NRW muss gegenüber der Mobilität einen größeren Stellenwert einnehmen. Der Schutz der Menschen vor Lärm, Feinstaub und Emissionen muss bereits Teil der grundlegenden Planung einer Verkehrsinfrastruktur sein. Klima- und Umweltschutz sind politische Ziele, die sich auch in der Praxis widerspiegeln müssen. Landesweite Verkehrskonzepte müssen sich von vornherein nach diesen Zielen richten. Alle Menschen in NRW müssen die Möglichkeit haben, an der Gesellschaft teilzunehmen und dafür mobil zu sein. Für den Personenverkehr und vor allem die Pendlerinnen und Pendler in NRW sehen wir in der Konsequenz einen starken und gut ausgebauten öffentlichen Nahverkehr – Bus und Bahn – als Mittelpunkt aller zukünftigen Verkehrskonzepte.

Güterverkehr auf die Schiene

NRW ist auch ein Transitland für den Gütertransport. Viele unserer Nachbarländer, wie die Schweiz und die Niederlande, setzen beim Güterverkehr konsequent auf die Binnenschifffahrt und die Schiene. NRW wird dagegen immer mehr zum straßengebundenen Nadelöhr. Wir setzen uns daher dafür ein, dem schienengebundenen Güterverkehr eine stärkere Bedeutung zu geben. Ein entsprechender Ausbau und die Sanierung müssen umgehend beginnen, damit der Gütertransport in und durch NRW auch langfristig gesichert und verträglich ist. Ein Ziel dabei ist, den Güterschienenverkehr wieder zurück in die Fläche zu bringen.

Keine Subventionen für Regionalflughäfen

Wir wollen, dass alle Regionalflughäfen ohne Subventionen durch die öffentliche Hand betrieben werden. Direkte und indirekte Subventionen müssen daher ehrlich ermittelt und offen dargelegt werden. NRW muss ein zukunftsfähiges Luftverkehrskonzept erstellen, welches wirtschaftlichen und ökologischen Zielen gerecht wird.

Vernetzter Verkehr als Wahlfreiheit für alle

Von A nach B, egal womit: Die Möglichkeiten und Anbieter für verschieden kombinierbare Verkehrskonzepte werden massiv zunehmen. Wir setzen auf eine offene Vernetzung aller Verkehrsmittel vom Fahrrad über Busse und Bahnen bis zum CarSharing und sehen den öffentlichen Verkehr (Bus und Bahn) als natürlichen Angelpunkt eines sogenannten "multimodalen" Verkehrssystems. Die Vernetzung der Verkehrsmittel braucht offene Standards und jederzeit barrierefreien Zugang für alle Nutzer. Sie bietet jedem Nutzer die freie Wahl des Verkehrsmittels und sorgt für eine effiziente Ausnutzung der Verkehrsräume. Vernetzte Verkehsmöglichkeiten sollen daher auch in der Fläche und im ländlichen Raum etabliert werden.

Fahrscheinfrei mit Bus und Bahn

Eine fahrscheinfreie Nutzung des öffentlichen Personennahverkehrs (ÖPNV) stellt nicht nur für die Gesellschaft, sondern auch für die Wirtschaft und den Landeshaushalt langfristig einen Gewinn dar. Wir wollen die fahrscheinfreie Nutzung von Bussen und Bahnen daher zunächst in langfristigen Modellversuchen und anschließend landesweit einführen, um die Attraktivität und die Zugänglichkeit von Bussen und Bahnen zu erhöhen, den Tarifdschungel sowie die unwirtschaftliche Verfolgung von Schwarzfahrern zu beenden und das Henne-Ei-Problem von Angebot und Nachfrage zu lösen. Zahlreiche Studien – u.a. der Piratenfraktionen in den Landtagen – belegen die Umsetzbarkeit und Praxistauglichkeit eines fahrscheinfreien Nahverkehrs.

Busse und Bahnen erhalten und verbessern

Bus und Bahn sollen gerne und oft genutzt werden. Daher fordern wir ein belastbares, engmaschiges Liniennetz und verkürzte Taktzeiten mit passenden Umsteigezeiten. Ein ausreichendes Platzangebot und ein serviceorientierter Betrieb für die Fahrgäste soll die Fahrzeit attraktiv und produktiv machen. So sollen WLAN und Steckdosen in den Fahrzeugen in zukünftigen Ausschreibungen verpflichtend berücksichtigt werden.
Bis zur landesweiten Einführung des angestrebten fahrscheinfreien Nahverkehrs muss ein einfaches und übersichtliches Tarifsystem für niedrige Einstiegsbarrieren sorgen. Das Land soll auch die Ausgabe von Schnuppertickets in den Kommunen fördern, um Neubürgerinnen und Neubürgern damit den Einstieg in die Liniennetze von Bus und Bahn zu erleichtern.
Wir unterstützen die Entwicklung regionaler Schnellbus-Konzepte, um vor allem den Menschen in ländlichen Gebieten einen landesweit gültigen Standard öffentlicher Verkehrsmittel bieten zu können.
Auf Antrag der Piratenfraktion wurde 2014 im Landtag NRW die Enquetekommission "Finanzierungoptionen des Öffentlichen Personenverkehrs in NRW im Kontext des gesellschaftlichen und technischen Wandels" eingesetzt. Die Handlungsempfehlungen und Leitlinien dieser Kommission sehen wir als Grundlage für den langfristigen Erhalt und entscheidende Verbesserungen des Nahverkehrs in NRW .

Open Data für die Verkehrswende

Offene Schnittstellen und Standards sind zukünftig die Grundlage eines offenen und barrierefreien Zugangs zu Mobilität für alle. Durch eine konsequente Open Data-Strategie in allen Bereichen der Mobilität, sollen Monopole und Oligopole sowie der Missbrauch von Daten verhindert werden. Alle Anbieter von Verkehrsmitteln sollen vorliegende Datensätze öffnen, aufbereiten und zur Verfügung stellen und ein Online-Zentralregister führen. Damit wird die unabhängige Entwicklung von übergreifenden Anwendungen aller Art gefördert. Eine Öffnung bestehender Systeme soll die Einführung landesweiter, anbieterübergreifender und barrierefreier Fahrgastinformationssysteme erleichtern, in denen dann live nicht nur Staus und Betriebsstörungen aller Verkehrsmittel, sondern z.B. auch aktuelle Informationen zur Barrierefreiheit die optimale Verbindung für Fahrgäste und Verkehrsteilnehmer liefern.

Ausschreibungen und Vergabekriterien für öffentliche Verkehrsprojekte

Wir streben die zielgerichtete und transparente Ausschreibung und Vergabe von Verkehrsprojekten an.
Die EU fordert, dass bis 2022 alle Busse und Bahnen vollständig barrierefrei sein müssen. Wir wollen die konsequente Umsetzung dieses Ziels und setzen uns dafür ein, entsprechende Landesmittel bereitzustellen. Dies muss ab sofort in allen Ausschreibungen berücksichtigt werden.
Die Ausschreibungen sollen in Zusammenarbeit mit Fahrgästen und/oder Fahrgastverbänden und den Verkehrsbetreibern erstellt werden; hierbei sollen auch neue Aufgaben im Bereich der vernetzten Verkehre und innovative Ansätze für neue Verkehrskonzepte in die Ausschreibung mit einfließen. Der Prozess für die Erstellung der Ausschreibungen ist vollkommen transparent zu gestalten. Der Vergabeprozess für die Verkehrsprojekte muss mindestens die folgenden Kriterien beinhalten:
  • Vollständige Transparenz bei der Anwendung der Vergabekriterien
  • Verhinderung der Bildung von Monopol- und Oligopolen auf der Anbieterseite
  • Entscheidend bei der Vergabe muss das bessere Preis/Leistungsverhältnis sein
  • Einhaltung der Tarife für die Beschäftigten ist Pflicht
  • Der vollständige Entscheidungsprozess ist offen zu legen

Autonomes Fahren

Wir wollen den technischen Wandel für eine grundsätzlich neue Verkehrspolitik in Nordrhein-Westfalen nutzen, finanziell, sozial und ökologisch nachhaltig. Elektromobilität und autonomes Fahren verändern die Spielregeln für den Verkehrssektor elementar. Damit ergibt sich die politische Chance, dass in Zukunft alle Menschen die Wahlfreiheit haben werden, unterschiedliche Verkehrsmittel zu unterschiedlichen Zeiten zu nutzen.
Im Mittelpunkt aller neuen Mobilitäts-Dienstleistungen sollen dabei Bus und Bahn stehen. Zusammen mit fahrerlosen, autonomen Fahrzeugen ermöglichen sie Konzepte, die bisher undenkbar waren. Deshalb muss auch unsere Infrastruktur daran angepasst werden. Viele Verkehrs- und Parkplatzflächen können zu neuem Lebensraum werden, wenn sie aufgrund autonomer Fahrzeuge und digitaler Mobilität nicht mehr benötigt werden. Autonome Fahrzeuge können Sammelparkplätze alleine aufsuchen oder nach dem CarSharing-Prinzip gleich zum nächsten Fahrgast fahren. Fahrerlose Sammeltaxen als Zubringer für Bus und Bahn sollen schon bald erprobt werden. Dies vorzubereiten, ist Aufgabe der Politik.
Damit kein desaströser Wettbewerb um persönliche Daten eintritt, der zu Verfolgungsprofilen führt, setzen wir uns für Datensparsamkeit und volle Transparenz der erhobenen Daten für die Nutzenden ein. Nicht verfolgbare, anonymisierte Daten sollen dagegen frei und mit offenen Schnittstellen zur Verfügung stehen, um Erkenntnisse über volle Straßen und volle Bahnen, Hindernisse, Sicherheitsrisiken und andere Verkehrslagen intelligent nutzen zu können.

Drohnen werden zum Transportmittel

Wir fördern die Entwicklung und Erforschung von Drohnen für den Transport von Gütern und zur dokumentarischen Aufklärung. Wir setzen uns dafür ein, dass es für private als auch kommerziell genutzte Drohnen definierte Flugzonen und Lufträume gibt. .

Frauen, Gleichstellung und Emanzipation

Fraueninfrastruktur

Wichtige Anlaufstellen für die Frauenförderung und den Gewaltschutz sind in NRW seit Jahrzehnten chronisch unterfinanziert. Damit können sie nicht nur dem Bedarf kaum Rechnung tragen, sondern es führt auch dazu, dass die Angebote von den Mitarbeiterinnen nur noch durch Selbstausbeutung erbracht werden können. Wir fordern eine pauschale Aufstockung der Mittel für die Fraueninfrastruktur, sowie einen gezielten Ausbau bei Angeboten für gewaltbetroffene und wohnungslose Frauen sowie in der Beratung von Sexarbeitern und Sexarbeiterinnen.

Vollständig?

  • Mehr haben wir nicht ????

Familie, Kinder, Jugend

Geschlechter- und Familienpolitik

Familie hat viele Gesichter

Wir stehen für eine zeitgemäße Geschlechter- und Familienpolitik. Diese basiert auf dem Prinzip der freien Selbstbestimmung über Angelegenheiten des persönlichen Lebens.
Wir setzen uns dafür ein, dass die Politik den vielfältigen Lebensstilen gerecht wird. Jeder Mensch muss sich frei für den selbstgewählten Lebensentwurf und die von ihm gewünschte Form gleichberechtigten Zusammenlebens entscheiden können. Das Zusammenleben von Menschen darf nicht auf der Bevorzugung oder Benachteiligung Einzelner gründen.

Freie Selbstbestimmung von geschlechtlicher und sexueller Identität und Orientierung

Wir stehen für eine Politik, welche die freie Selbstbestimmung von geschlechtlicher und sexueller Identität und Orientierung respektiert und fördert. Fremdbestimmte Zuordnungen zu einem Geschlecht oder zu Geschlechterrollen lehnen wir ab.
Daher wollen wir geschlechtszuweisende Operationen, welche ohne Einwilligung der Betroffenen durchgeführt werden, abschaffen. Diskriminierung aufgrund des Geschlechts, der Geschlechterrolle, der sexuellen Identität oder Orientierung ist Unrecht, weshalb wir auch die Erfassung des Merkmals „Geschlecht“ durch staatliche Behörden sowie den Zwang zu geschlechtseindeutigen Vornamen ablehnen.

Freie Selbstbestimmung partnerschaftlicher Lebensmodelle

Wir bekennen uns zum Pluralismus des Zusammenlebens. Politik muss der Vielfalt der Lebensstile gerecht werden und eine wirklich freie Entscheidung für die individuell gewünschte Form des Zusammenlebens ist zu ermöglichen. Eine historisch gewachsene, strukturelle und finanzielle Bevorzugung ausgewählter Modelle lehnen wir ab.

Familien rechtlich gleichstellen und fördern!

Unabhängig vom gewählten Lebensmodell genießen Lebensgemeinschaften, in denen Kinder aufwachsen oder schwache Menschen versorgt werden, einen besonderen Schutz.
Wir setzen uns für die gleichwertige Anerkennung von Lebensmodellen ein, in denen Menschen füreinander Verantwortung übernehmen. Unsere Familienpolitik ist dadurch bestimmt, dass solche Lebensgemeinschaften vor dem Gesetz gleichgestellt werden müssen.

Anerkennung von sexueller Verfolgung als Asylgrund

In vielen Ländern der Welt werden Menschen aufgrund ihrer geschlechtlichen oder sexuellen Identität bzw. Orientierung diskriminiert oder kriminalisiert.
Wir fordern, dass diese Nachstellungen, gleich, ob sie staatlich gelenkt oder nur geduldet sind, als Asylgrund anerkannt werden. Abweichende geschlechtliche oder sexuelle Identität, bzw. Orientierung, darf nicht als Krankheit oder Perversion eingestuft werden.

Bekämpfung von Homophobie und Transphobie

Homophobie oder Transphobie bezeichnen eine soziale Abneigungen gegenüber Menschen, die in ihrer sexuellen Orientierung oder Geschlechtsidentität von der Heteronormativität (Wort erklären) abweichen.
Wir setzen uns für die Unterstützung von Initiativen ein, welche die Akzeptanz und Selbstbestimmung sexueller Vielfalt fördern. Ziel sollte es sein, eine Auseinandersetzung mit Homophobie und Transphobie in der Gesellschaft zu initiieren und einen positiven Wandel zu Respekt von selbstbestimmten Lebensentwürfen zu erwirken. Straftaten mit homophobem oder transphobem Hintergrund sollen in die polizeiliche Kriminalstatistik separat aufgenommen werden, um die Reichweite der Problematik sichtbar zu machen.

Ablehnung von gesetzlichen Quoten

Auch heute noch werden Frauen in vielen Bereichen benachteiligt. Für eine echte Gleichstellung müssen rechtliche und gesellschaftliche Rahmenbedingungen geschaffen werden. Gesetzlich bestimmte Quoten für Personen in Wirtschaft, Verwaltung oder auf Listen bei Wahlen zu Volksvertretungen lehnen wir, egal aufgrund welchen Merkmals, jedoch ab. Stattdessen wollen wir die jeweiligen gesellschaftlichen Zugangshürden minimieren und so für eine wirkliche Gleichberechtigung aller Menschen sorgen.

Mitwirkung von Eltern

Erziehung ist eine gemeinschaftliche Aufgabe von Eltern und Bildungsinstitutionen.
Wir setzen uns dafür ein, dass alle Bildungsinstitutionen Eltern als Bildungspartner wahr- und ernst nehmen. Elterngremien in Kindertagesstätten, Kindertagespflege, Schulen und Ganztagesbetreuung müssen ausreichend Ressourcen zur Verfügung gestellt werden. Sie brauchen einen rechtlichen Status, der eine demokratisch legitimierte Mitwirkung in der jeweiligen Institution auf kommunaler- und Landesebene ermöglicht.

Qualitätsoffensive in Kindertagesstätten, Kindertagespflege und Ganztagesbetreuung

Betreuung und Bildung müssen sich in erster Linie am Wohl und den berechtigten Interessen der Kinder orientieren. Daher muss hier der Grundsatz herrschen: Qualität vor Quantität! Der Ausbau von Betreuungsplätzen für Kinder ab dem ersten Lebensjahr wurde in den vergangenen Jahren in NRW massiv vorangetrieben. Die personelle Ausstattung und deren Qualifikation sind dabei bisher nicht hinreichend den gewachsenen Anforderungen angepasst worden.
Daher fordern wir einen Erzieher-Kind-Schlüssel, der dem ungleich höheren Betreuungsaufwand der Kinder unter 3 Jahren und den gestiegenen Anforderungen an sprachliche und motorische Förderung, Inklusion und Integration deutlicher Rechnung trägt,
Wir fordern eine Verkleinerung der Gruppengrößen, sowie eine Aufwertung des Erzieherberufes durch bessere Aus- und Weiterbildungsbedingungen sowie angemessene Bezahlung
Außerdem müssen die Landesmittel für die Kindertagesbetreuung entsprechend aufgestockt werden.

Kinder- und Jugendpolitik zukunftsgerecht gestalten

Kinder und Jugendliche beteiligen!

Auch 27 Jahre nach Ratifizierung der UN-Kinderrechtskonvention werden in Nordrhein-Westfalen Kinder und Jugendliche nicht angemessen in sie betreffende Entscheidungen einbezogen.
Wir setzen uns dafür ein, dass Kinder und Jugendliche die Möglichkeit bekommen, sich an Entscheidungsprozessen aktiv zu beteiligen. Kinder und Jugendliche sollen vor allem in ihrer eigenen Lebenswelt, wie z. B. in Kita, Schule, Jugendzentrum oder Politik, mitbestimmen können. Ihnen muss die Möglichkeit gegeben werden, sich aktiv einzubringen und an der Gestaltung ihres Alltages beteiligen zu können.

Mehr gesellschaftliche Teilhabe

Vielfach sind junge Menschen von Armut bedroht. Schlechte finanzielle Verhältnisse in Familien verhindern auch den Zugang zu gesellschaftlicher Teilhabe.
Wir setzen uns daher für eine auskömmliche Kindergrundsicherung als Brückentechnologie hin zu einem bedingungslosen Grundeinkommens ein.

Bestehende Beteiligungsstrukturen evaluieren

Bestehende Beteiligungsstrukturen in NRW wie SchülerInnen-Vertretungen oder Kinder- und Jugendräte müssen hinsichtlich ihrer Mitwirkungsmöglichkeiten überprüft werden.
In diesen Evaluationsprozess sind die Betroffenen einzubinden, um eine umfassende Bewertung der vorhandenen Strukturen zu erhalten und bedarfsgerechte Veränderungen herbeizuführen.

Junge Menschen sind unsere Zukunft

Wer die Zukunft von jungen Menschen gestalten will, muss junge Menschen auch an der Gestaltung teilhaben lassen. Wir setzen uns daher für eine Absenkung des Wahlalters bei Kommunal- und Landtagswahlen auf 14 Jahre ein.

Verbindliche Einführung eines Jugendchecks in NRW

Wählen alleine reicht nicht aus. Tagtäglich entscheiden Abgeordnete über Anträge und Gesetzesvorhaben, die junge Menschen in der Gegenwart und der Zukunft betreffen. Selten werden diese Auswirkungen jedoch ausführlich betrachtet und Jugendliche angehört. Der Jugendcheck ist ein Verfahren, mit dem Politik sich verpflichtet, zu prüfen, ob ihre Vorhaben gute oder schlechte Folgen für junge Menschen haben.
Wir unterstützen daher die Initiative des Landesjugendrings NRW zur Einführung eines solchen Instrumentes auf Landesebene.

Einmischen, aber richtig! Jugendparlamente einführen!

Wir setzen uns außerdem für die Verankerung eines echten Jugendparlaments in der nordrhein-westfälischen Verfassung ein. Die gewählten Jugendlichen und deren Beschlüsse müssen konkreten Einfluss auf laufende Beratungsprozesse im Landtag NRW nehmen können. Die Kinder- und Jugendparlamente sind Beratungsgremien mit Rede-, Antrags- und aufschiebendem Vetorecht, welche die Interessen der Kinder und Jugendlichen gegenüber den bei Landtags- bzw. Bundestagswahlen gewählten Mandatsträgern vertreten. Die Kinder- und Jugendparlamente werden demokratisch durch alle im jeweiligen Wahlgebiet lebenden Kinder und Jugendliche, die das 21 Lebensjahr noch nicht vollendet haben, gewählt.

Kinder- und Jugendbeauftragte/r

Kinder und Jugendliche brauchen einen starken Vertreter für die Wahrung ihrer Rechte und Belange.
Wir fordern die Schaffung der Stelle eines/r unabhängigen Landesbeauftragten für die Rechte und Belange von Kindern und Jugendlichen in Nordrhein-Westfalen. Die Stelle des/der Landesbeauftragten ist dabei mit einem ausreichenden Handlungsspielraum sowie mit ausreichenden finanziellen und personellen Mitteln auszustatten.

Jugendliche brauchen Hilfe - bevor das Kind in den Brunnen gefallen ist

Aufgabe einer Ombudschaft im Rahmen der Arbeit der öffentlichen Jugendhilfe ist es, das Machtungleichgewicht zwischen Beteiligten (Kindern/Jugendlichen, Eltern und Jugendämter) auszugleichen, mit dem Ziel, eine gerechte Entscheidung bei Streitfragen zu erreichen. In den vergangenen Jahren hat sich die Ombudschaft Jugendhilfe NRW hierfür erfolgreich eingesetzt.
Wir setzen uns daher für eine Verstetigung der Ombudschaft Jugendhilfe NRW ein. Ziel muss es sein, auch auf kommunaler Ebene Ombudschaften in der Jugendhilfe zu etablieren.

Jugendliche und ihre digitale Lebenswelt erkennen, akzeptieren und fördern

Smartphones gehören zur Lebenswirklichkeit junger Menschen. Die Nutzung von Smartphones zu verbieten oder bestimmte Apps zu verteufeln, ist kein sinnvoller pädagogischer Ansatz. Kinder und Jugendliche sollen sich in ihrer “digitalen Welt” zurechtfinden und durchsetzen können und über Chancen und bestehende Gefahren aufgeklärt werden.
Wir setzen uns dafür ein, dass Kindern und Jugendlichen der Umgang mit digitalen Medien neutral beigebracht wird. In der Kinder- und Jugendarbeit sollen die Chancen, die sich durch die Digitalisierung eröffnen, erkannt und gefördert werden.

Freiräume für Jugendliche

Junge Menschen brauchen Freiräume. Neben Schule, Studium oder Ausbildung muss Jugendlichen ausreichend Zeit für Kreativität, Spiel und Sport oder auch Langeweile eingeräumt werden.
Wir fordern daher, dass Schul- und Studienzeiten sowie -inhalte auf die Bedürfnisse junger Menschen zugeschnitten werden. Neben den zeitlichen Freiräumen brauchen Jugendliche auch Räumlichkeiten für Kreativität und Aktivität.

Offene Gestaltung des Kinder- und Jugendförderplans

Der Kinder- und Jugendförderplan wird im Wesentlichen ohne Beteiligung des Landtags erarbeitet. Wir erachten das für falsch und wünschen uns, dass eine frühere Beteiligung des Landtags ermöglicht wird.
Wir setzen uns daher für eine offene Gestaltung des Kinder- und Jugendförderplans ein. Hierbei ist neben den Verbänden und Organisationen sowie den Selbstvertretungen Jugendlicher auch der Fachausschuss des Landtags frühestmöglich in die Beratungen einzubeziehen.

Bedarfsgerechte und kostendeckende Investitionen in die Zukunft

Die seit Jahren stagnierenden Landeszuschüsse in Kinder- und Jugendarbeit führen in den Einrichtungen und Verbänden zu einem Rückgang der Angebote. Es bedarf einer größeren Anerkennung der Kinder- und Jugendarbeit und einer auskömmlichen Finanzierung der Strukturen.
Wir setzen uns auch weiterhin dafür ein, dass der Etat des Kinder- und Jugendförderplans des Landes erhöht wird. Zudem soll dieser dynamisch gestaltet werden, damit Kostensteigerungen künftig direkt aufgefangen werden können. Hierbei ist auch zu beachten, dass der Kinder- und Jugendförderplan flexibler gestaltet werden muss, um z.B. bedarfsgerechte Angebote für geflüchtete Kinder und Jugendliche zu entwickeln.

Was Fehlt noch?

  • Beim Punkt: "Bekämpfung von Homophobie und Transphobie" noch den Begriff "Heteronormativität" erklären

Europa und Internationales

Handelsabkommen CETA und TTIP

Wir befürworten freie und faire Handelsbeziehungen zwischen gleichberechtigten Partnern. Jetzt sollen jedoch neue Handelsabkommen zwischen der Europäischen Union und Kanada (CETA) und mit den USA (TTIP) geschlossen werden.
Die Abkommen werden nicht transparent verhandelt und die Zivilgesellschaft nur mangelhaft beteiligt. Zudem soll der Vertrag unter direkter Beteiligung von Unternehmen, mit mangelnder Kontrolle durch die Öffentlichkeit und unter Umgehung der Parlamente verändert werden können.
Es sollen Schiedsgerichte eingerichtet werden, die die Anforderungen an einen unparteiischen Gerichtshof nicht erfüllen. Dort soll Unternehmen ein einseitiges Klagerecht gegen Staaten ermöglicht werden, welches über den Schutz von Investitionen weit hinausgeht.
Zuletzt werden Standards für Arbeitsnormen und Arbeitnehmerrechte ausgehöhlt, vielfach nicht klar definiert, sondern nur gegenseitig anerkannt. Das löst eine Abwärtsspirale bei Standards aus.
Daher setzen wir uns für eine Ablehnung von CETA und TTIP ein.

Ausländerwahlrecht auch auf Landesebene

Auch wer als Ausländer seinen Lebensmittelpunkt dauerhaft in Nordrhein-Westfalen hat, darf politisch in den meisten Fällen nicht mitbestimmen.
Wir engagieren uns daher für ein Wahlrecht auf Landesebene, in den Kommunen und ein Stimmrecht bei Volksinitiativen, Volksbegehren und Volksentscheiden für alle Menschen, die das erforderliche Wahlalter erreicht haben und die sich seit mindestens drei Jahren rechtmäßig in der Bundesrepublik aufhalten.
Wir streben an, dass Nordrhein-Westfalen seine Verfassung anpasst und sich im Bundesrat um eine entsprechende Änderung des Grundgesetzes bemüht.

Migration, Integration und Umgang mit Schutzsuchenden

Einwanderung

Die jüngsten Wirtschafts- und Finanzkrisen sowie die, durch die Europäische Kommission verhängte sogenannte Austeritätspolitik, haben verheerende Auswirkungen auf die Realwirtschaft und Belastbarkeit der sozialen Sicherungssysteme in zahlreichen süd- und südosteuropäischen EU-Ländern. Vermehrt haben daher Menschen in den letzten Jahren ihre Heimatländer verlassen und sich in wirtschaftlich besser dastehenden Mitgliedstaaten wie Deutschland niedergelassen.
Einwanderung ist in Nordrhein-Westfalen seit Jahrzehnten ein wesentlicher Bestandteil unserer Gesellschaft. Einwanderung hat uns vorangebracht. Ohne ehemalige Migranten, die längst Bürger unseres Landes geworden sind, wären wir in jeder Hinsicht ärmer.
Wir wollen, dass diese Realität endlich anerkannt wird und auch praktische Konsequenzen hat. In einem modernen Einwanderungsland hat eine Politik ausgedient, die auf Abschreckung setzt.
Wir wollen eine offene und bunte Gesellschaft, die im Hinblick auf den Fachkräftemangel, den demografischen Wandel, die Zukunft unserer Sozialsysteme und die Kreativität in Wirtschaft, Kultur und Gesellschaft ihre Chancen sieht und ergreift.
Piraten stehen für Willkommenskultur
Um eine gelungene Integration der Einwanderer und Geflüchteten zu garantieren, müssen wir gezielte Maßnahmen finanzieren und die hier ankommenden Menschen bei der Integration aktiv unterstützen.
Wir setzen uns dafür ein, dass Rahmenbedingungen und Strukturen geschaffen werden, um den Paradigmenwechsel hin zu „Deutschland ist ein Einwanderungsland“ zu garantieren.
Erst wenn zu uns kommende Menschen eine Bleibeperspektive haben und sich willkommen fühlen, werden sie sich so integrieren können, dass wir alle uns gegenseitig bereichern.
Intensivierung des interkulturellen Dialogs
Handlungsübergreifend setzen wir uns dafür ein, interkulturelle Kompetenz auf allen Ebenen von Verwaltung und Gesellschaft zu stärken und die interkulturelle Öffnung entsprechender Institutionen und Organisationen weiterhin zu fördern.
Sensibilisierungsmaßnahmen und Maßnahmen zur aktiven Einbeziehung der Aufnahmegesellschaft, die die Akzeptanz von Zugewanderten steigern, sollen zusätzlich gefördert werden.
Von besonderer Bedeutung sind in diesem Zusammenhang präventive Projekte, die gewalt- und aggressionsfreies Verhalten fördern.

Integration

Gleichberechtigte Teilhabe
Die gleichberechtigte Teilhabe von Zugewanderten an allen Bereichen des alltäglichen Lebens ist unsere Zielsetzung im Handlungsfeld gesellschaftlicher Teilhabe und Integration. Von zentraler Bedeutung ist auch die Integration von Zugewanderten in das unmittelbare Wohnumfeld als Lebensmittelpunkt und wichtigstes Kontaktfeld. Hier spielt die Stärkung der gemeinsamen, aktiven Mitgestaltung ihres Wohnumfeldes mit Angehörigen der Aufnahmegesellschaft eine große Rolle. Ein wichtiges Element der gesellschaftlichen Teilhabe besteht zudem in dem Zugang zu Informationen über konkrete Partizipationsmöglichkeiten vor Ort. Diese wollen wir fördern und ausbauen. Zur gleichberechtigten Teilhabe gehört auch ein Mitbestimmungsrecht der Zugewanderten im politischen System. Diejenigen, die ihren Lebensmittelpunkt in NRW finden, sollen mittelfristig das kommunale Wahlrecht und das Recht zur Teilhabe an Bürgerbegehren und Bürgerentscheiden bekommen, auch ohne die deutsche Staatsbürgerschaft anzunehmen. Langfristig ist ein Wahlrecht auch für Landtagswahlen anzustreben. Hier ist ebenfalls der Lebensmittelpunkt entscheidend, nicht die Staatsangehörigkeit.
Deutschkurse
Wir setzen uns für die Förderung von Maßnahmen ein, die allen Migranten einen kostenlosen Deutschkurs ermöglichen. Zudem soll zukünftig kein Flüchtling selbst die Kosten dafür tragen müssen.
Ausbildung und Studium
Der Zugang zu Ausbildung und Studium für Flüchtlinge und Migranten muss gleichberechtigt ermöglicht werden, um, gerade in einer alternden Gesellschaft wie der Deutschlands, die Chancen durch Migration zu nutzen und Perspektiven für alle zu entwickeln. Außerdem müssen ausländische Schulabschlüsse einfacher anerkannt werden.

Umgang mit Schutzsuchenden

Das Grundrecht auf Asyl ist ein Gebot der Menschlichkeit und der historischen Verantwortung. Es hat für alle Menschen uneingeschränkt Geltung – unabhängig von der Herkunft. Das Aushöhlen oder die Beschneidung der mit dem Asylrecht verbundenen Grundrechte akzeptieren wir nicht. Das gilt für den Familiennachzug, die Bezeichnung der "sicheren Herkunftsländer" oder sogenannte "Obergrenzen". Deutschland und NRW haben kein „Flüchtlingsproblem“, sondern ein organisatorisches und mentales Problem. Vielerorts müssen Zelthallen und Containeranlagen aufgebaut werden, weil es versäumt wurde, den Voraussagen Rechnung zu tragen, die einen Anstieg der Flüchtlingszahlen seit Jahren ankündigen. Durch die Sondergesetze und deren Umsetzung wurden Schutzsuchende zudem in eine prekäre und aussichtslose Lage gezwungen. Sie erhielten wenig Rechte, lebten am Rand der Städte in Massenunterkünften und mussten viele Einschränkungen in Kauf nehmen. Diese Sonderregeln kosteten sogar mehr Geld als eine normale Eingliederung in die Sozialsysteme. Dadurch verhinderten Städte, Gemeinden, Bund und Länder geradezu, dass sich Normalität zwischen Neuankömmlingen und Altansässigen überhaupt entwickeln konnte – sie verhinderten Integration. Diskriminierende Gesetze und Sonderbehandlungen haben den Umstand gefördert, dass Teile der Bevölkerung Hilfesuchende als Menschen zweiter Klasse wahrnehmen. Aus diesen Fehlern der Vergangenheit muss die deutsche Politik lernen und die richtigen Schlüsse ziehen. Struktureller Rassismus sowie Hürden der Zuwanderung und Flucht nach Deutschland müssen ab- statt aufgebaut werden. An dieser Aufgabe muss ab sofort gearbeitet werden, trotz der Herausforderungen durch die aktuell, aufgrund der vielen Krisen in und um Europa, steigenden Flüchtlingszahlen.
Ministerium für Flucht, Integration und Einwanderung
Wir werden uns für ein Ministerium für Flucht, Integration und Einwanderung einsetzen, dass dafür sorgt, dass Flüchtlinge in Deutschland sicher, human und gleichberechtigt leben können. Dieses ist mit ausreichend Personal zu besetzen. Die Aufgaben des neuen Ministeriums sollen lauten: Suche nach und Bereitstellung von Unterkünften, Etablierung von Mindeststandards in ganz NRW, Sicherstellung der sozialen, rechtlichen, medizinischen und psychologischen Betreuung der in den Unterbringungseinrichtungen lebenden Flüchtlinge, Unterstützung der Kommunen bei der Vermittlung von Schul- und Kitaplätzen, Einführung von Deutschkursen als Standard und Unterstützung bei der Vermittlung in Arbeit und Ausbildung. Eine enge Zusammenarbeit mit den Trägern der Flüchtlingshilfe usw. ist dabei unverzichtbar.
Mindeststandards für die Unterbringung Geflüchteter
  • Den Bewohnerinnen und Bewohnern muss durch ein angemessenes Maß an Privatheit, Ansprache und Rückzugsmöglichkeiten ein Gefühl von Sicherheit, Schutz und Aufnahme gegeben werden.
  • Die notwendige soziale, medizinische, psychologische und rechtliche Betreuung und Beratung der Flüchtlinge muss durch genügend qualifiziertes Personal in den Landesaufnahmen, aber auch in den Kommunen, sichergestellt sein.
  • Die Beschäftigung von qualifiziertem und pädagogisch geschultem Personal hat jeweils Vorrang gegenüber der Einstellung von Sicherheitspersonal.
  • Hygienestandards, gemessen an den “Empfehlungen für Gemeinschaftseinrichtungen für Erwachsene des Infektionsschutzgesetzes”, sind in einem Musterhygieneplan festzulegen und einzuhalten.
  • Deutschkurse sollen von Anfang an angeboten und ein wichtiges Element des Betreuungsangebotes werden.
  • In jedem Heim muss es ein Beschwerdemanagement geben.
  • Die Bewohnerinnen und Bewohner der Heime haben das Recht, einen Beirat mit Empfehlungs- und Beanstandungsrechten zu gründen.
  • Ausstattung, Zustand und Umfeld der Unterbringung müssen den Standards des sozialen Wohnungsbaus entsprechen.
  • Ausreichend Möglichkeiten zur Kommunikation, wie etwa ein freier Zugang zum Internet, sollen zur Verfügung gestellt werden, um unter anderem den Kontakt mit Angehörigen in der Heimat halten zu können.
Dezentrale Unterbringung von Geflüchteten
Wir ziehen die dezentrale Unterbringung von Flüchtlingen in Wohnungen der Unterbringung in Sammelunterkünften vor, da erstere die soziale Isolation und Stigmatisierung von Flüchtlingen in den Gemeinden beendet. Auch die Akzeptanz seitens der einheimischen Bürger wird durch dezentrale Unterbringung gefördert. Das Leverkusener Modell hat bundesweit Vorbildcharakter und bewährt sich seit mehr als zehn Jahren. Die freie Wahl des Wohnortes ist für Geflüchtete, so weit irgend möglich, sicherzustellen. Zwangsmaßnahmen, wie Wohnsitzauflagen, sind abzulehnen. Sie entsprechen nicht unserem Menschenbild und widersprechen den von Deutschland ratifizierten, internationalen Verträgen auf EU- und UN-Ebene.
Strukturellem Rassismus und Hürden der Zuwanderung entgegenwirken
Wir setzen uns dafür ein, dass struktureller Rassismus sowie Hürden der Zuwanderung und Flucht nach Deutschland und NRW ab- statt aufgebaut werden. Wir bekennen uns zur eigenen, politischen Verantwortung gegenüber Migranten und Schutzsuchenden und wirken auf eine menschenwürdige Aufnahme und Akzeptanz im Land und den 396 Kommunen in Nordrhein-Westfalen hin.

Was Fehlt noch !

  • Folgender Vorschlag

Lebenssituation von Geflüchteten verbessern

Als Maßnahmen zur Verbesserung der Lebenssituation von Asylsuchenden und geduldeten Flüchtlingen setzen wir uns insbesondere für folgende Punkte ein:
  • Eine individuelle Betrachtung der Fluchtgründe von Asylbewerbern, die sich an der konkreten gesellschaftlichen Situation im jeweiligen Heimatland bemisst.
  • Zügige Anerkennungsverfahren gemäß Artikel 6 der Europäischen Menschenrechtskommission (EMRK).
  • Anspruch auf unabhängige Beratung für Geflüchtete im Anerkennungsverfahren.
  • Eine Bleiberechtsregelung, die die gesamte Familie umfasst, die besondere Situation von Eltern und Kindern sowie das Votum der Härtefallkommission berücksichtigt.
  • Ein generelles Ende der Praxis der Abschiebehaft, gerade bei Minderjährigen. Eine umfassende Bleiberechtsregelung für langjährig Geduldete und Erleichterungen, die deutsche Staatsangehörigkeit zu erlangen.
  • Statt Lagerpolitik dezentrale Unterbringung von Geflüchteten. Lagerpolitik ist isolierend und verhindert die Integration.
  • Verbesserung der Unterbringungssituation von Geflüchteten Privatsphäre, Sozialräume, Schließfächer, Waschmaschinen, Internetzugang in den Qualitätsstandard aller Unterkunftsarten aufnehmen.
  • Regelmäßige Kontrollen der Träger und Unterbringungssituation.
  • Keine Überbelegung in Großunterkünften.
  • Stadtplanerische Gestaltung der Unterkünfte mit Schaffung von Sozial- und Begegnungsräume vor Berliner*innen und Neuankömmlingen.
  • Vollumfängliche und zeitnahe Gewährung aller zustehenden Sozialleistungen
  • Den gleichberechtigten Zugang zum Arbeitsmarkt und die vereinfachte Anerkennung von Qualifikationsnachweisen aus dem Heimatland
  • Maßnahmen zur Weiterbildung, um die Integration in die Gesellschaft und auf dem Arbeitsmarkt zu erleichtern.
  • Verwaltung muss effizient sein
Die PIRATEN fordern:
  • Zusammenführung aller beteiligten Ämter für die Belange des Asylverfahrens
  • Personalausstattung bedarfsorientiert ausrichten
  • Bedarfsorientierte Öffnungszeiten der Anlaufstellen für Geflüchtete
  • Bürokratie abbauen und Verfahren vereinfachen
  • Fluchtursachen durch fairen Handel und vernünftigeren Entwicklungspolitik bekämpfen

Haushalt und Finanzen

Kommunalfinanzen sicherstellen und transparent machen

Nach dem Motto “Wer bestellt, muss auch bezahlen!” ordnet das Konnexitätsausführungsgesetz NRW richtigerweise die Finanzierung staatlicher Aufgaben den beauftragenden, und nicht den zur Ausführung verpflichteten Ebenen zu. Leider gilt dieses Gesetz erst seit Mitte 2004.
Wir meinen, dass alle Gesetze und Regelungen, die vom Bund oder dem Land NRW getroffen und zur Ausführung an die Kommunen übergeben worden sind, auskömmlich finanziert sein müssen. Daher streben wir an, auch Aufgaben, die bereits vor Inkrafttreten des Gesetzes beschlossen worden sind, nach und nach diesen Regelungen zu unterwerfen. Beginnen wollen wir mit den Sozialkosten (beschlossen auf Bundesebene, ausgeführt auf kommunaler Ebene).
Parallel dazu müssen entsprechende Korrekturen am Gemeindefinanzierungsgesetz NRW vorgenommen werden. Dies stärkt die Aufgaben-/Finanzierungsbindung sowie die Transparenz und Nachvollziehbarkeit staatlichen Handelns.

Verbundquote erhöhen

Kommunen in Nordrhein-Westfalen haben nur wenige Möglichkeiten, selbstbestimmt Einnahmen zu erwirtschaften. Trotzdem schultern sie vielfältige Aufgaben. Viele Kommunen leben daher mit immer weiter wachsenden Schulden, statt solide haushalten zu können.
Daher streben wir an, die Kommunen durch die Erhöhung des Prozentanteils, den das Land aus seinem Steueraufkommen für den kommunalen Finanzausgleich zur Verfügung stellt (“Verbundquote”), um jährlich 1 % bis zur Höhe von insgesamt 28 % (bis 2023) zu stärken.

Grunderwerbsteuer reduzieren!

Die Grunderwerbsteuer wurde von der rot-grünen Regierung, trotz aller Bedenken der Experten, zum 01.01.2015 auf 6,5% erhöht. Gleichzeitig wollte die Regierung den sogenannten “steueroptimierten Erwerb” mit Teilkäufen und zwischengeschalteten Steuersparmodellen verhindern. Diesen Lippenbekenntnissen sind allerdings keine Taten gefolgt.
Wir halten die Erhöhung für unsozial. Sie belastet nur den “kleinen Häuslebauer” und vor allem junge Familien. Immobilienunternehmer und Besitzer großer Immobilienvermögen dagegen kommen ungeschoren davon.
Wir setzen uns daher für eine Rückführung der NRW-Grunderwerbsteuer um 1,5 % auf 5,0% ein.

Wertung von Geboten in öffentlichen Vergabeverfahren

Wir setzen uns dafür ein, bei Vergaben öffentlicher Aufträge verbindliche Kriterien einzuführen, um Aspekte des Umweltschutzes, der Energieeffizienz sowie soziale, innovative, gleichstellungs-, integrationspolitische und ausbildungsfördernde Aspekte stärker zu berücksichtigen.

Bargeld - Freiheit - Privatsphäre - Punkt!

Die EU-Kommission prüft eine europaweite Begrenzung des Bargeldverkehrs und will damit Schwarzarbeit, Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung bekämpfen. In Fachkreisen hat sich allerdings praktisch erwiesen, dass eine Bargeldobergrenze keine Effekte in diese Richtung erzielt.
Daher lehnen wir jede Bargeldobergrenze ab.

Innenpolitik und Recht

Individualverfassungsbeschwerde auf Landesebene ermöglichen

Wir setzen uns für die Möglichkeit einer umfassenden Individualverfassungsbeschwerde auf Landesebene ein. Auch im Land Nordrhein-Westfalen muss es jedem Menschen möglich sein, seine in der Landesverfassung verbrieften Rechte direkt im Lande einzuklagen. Dazu muss das Land NRW hier seinen föderalen Pflichten nachkommen und dem Subsidiaritätsprinzip treu bleiben.

Mehr Einwohnerbeteiligung in die Landesverfassung

Wir setzen uns dafür ein,
  • das Wahlalter für das aktive und passive Wahlrecht bei Landtagswahlen zu senken,
  • das aktive und passive Wahlrecht für alle Einwohner und Einwohnerinnen, die in NRW leben, zu ermöglichen,
  • Volksinitiativen zu stärken und Hürden für Volksbegehren und Volksentscheide zu senken und
  • politische Partizipationsmöglichkeiten von Einwohnern und Einwohnerinnen auf Landes-, regionaler und kommunaler Ebene zu erhöhen.

Senkung von Hürden für Bürgerbegehren und Bürgerentscheide für stadtbezirksbezogene Sachverhalte in Kreisstädten

Wir setzen uns dafür ein, dass die Hürden für Bürgerbegehren und Bürgerentscheide so gesenkt oder angepasst werden, dass Bürgerinnen und Bürger ihre Interessen leichter für stadtbezirksbezogene Sachverhalte in Kreisstädten einbringen und durchsetzen können.

Abschaffung des Bürokratieabbaugesetz II (NRW)

Wir fordern die sofortige Abschaffung des Zweiten Gesetzes zum Bürokratieabbau (Bürokratieabbaugesetz II).

Neufassung der §§ 35 - 39 GO (Gemeindeordnung) NRW.

Wir fordern die Neufassung der §§ 35 - 39 GO (Gemeindeordnung) NRW. Die Bedeutung der Stadtbezirke in kreisfreien und kreisangehörigen Städten und Gemeinden soll deutlich gestärkt werden.

Datenschutzbeauftragte stärken durch mehr Personal und mehr Kompetenzen, für eine bessere Kontrolle des Datenschutzes

Nicht nur der digitale Wandel selbst, sondern auch die Gesetzgeber im Bund und Land übertragen den Bundes- und Landesbeauftragten für Datenschutz stetig mehr Aufgaben. Die Anforderungen an die Beauftragten steigen damit schnell, während die personelle und monetäre Ausstattung dabei nur unregelmäßig, wenn überhaupt, erhöht wird. Wir treten dafür ein, dass die Beauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit ausreichend und gut geschulte Mitarbeiter für ihre Arbeitsanforderungen zur Seite gestellt bekommen. Wir fordern, dass die Beauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit die Möglichkeit erhalten, ihre regelmäßigen Berichte im Plenum des Landtags vorzustellen. Außerdem sollen die Beauftragten stärker in die Gesetzgebungsprozesse involviert werden, u.a. dadurch, dass, bei datenschutzrelevanten Themen, ihre Stellungnahme integraler Bestandteil der Gesetzgebungsprozesse ist.

NRW als Heimathafen für Whistleblower

Wir fordern den gesetzlichen Schutz von Personen, die für die Allgemeinheit wichtige Informationen aus einem geheimen oder geschützten Zusammenhang an die Öffentlichkeit bringen (Whistleblowing).
Wir streben die Einrichtung von unabhängigen Meldestellen an. Diese Meldestellen bieten die Möglichkeit zur anonymen Weitergabe der Informationen.
Wir werden uns für eine Erweiterung der Pressefreiheit im Internet einsetzen. Dies soll dem Schutz der Produktion und Weitergabe von Online-Veröffentlichungen dienen.
Wir wehren uns auch gegen den Versuch, die Weitergabe von geleakten Daten als „Datenhehlerei“ unter Strafe zu stellen. Wir sehen darin einen Abschreckungsversuch für potenzielle Whistleblower, kritische Netzplattformen und investigative Journalisten.

Auflösung des Landesamtes für Verfassungsschutz

Das Landesamt für Verfassungsschutz hat die Aufgabe der Überwachung von Bestrebungen gegen die freiheitlich-demokratische Grundordnung. Hierfür werden allgemein zugängliche Quellen ausgewertet, aber auch nachrichtendienstliche Methoden, wie verdeckte Er­­mittlungen und die Überwachung von Post und Tele­kommunikation, angewandt. Diese Grundrechtseingriffe entziehen sich jedoch im Wesentlichen den demokratischen Geboten von Transparenz, parlamentarischer und öffentlicher Kontrolle. Wir fordern deshalb die Abschaffung des Landesamtes für Verfassungsschutz und den gleichzeitigen Aufbau einer neuen Behörde, welche die Aufgaben des bisherigen Landesamtes übernimmt. Die Methoden dieser Behörde müssen sich an der freiheitlich-demokratischen Grundordnung orientieren, die sie schützen soll. Eingriffe in verfassungsrechtlich garantierte Grund- und Bürgerrechte sind ihr nicht erlaubt.
Mit der Abschaffung des Landesamtes für Verfassungsschutz als langfristiges Ziel setzen wir uns bis dahin für alle Maßnahmen und Reformen ein, die geeignet sind, die Kontrolle über den bestehenden Dienst zu verbessern, unverhältnismäßige Grundrechtseingriffe des Amtes zu unterbinden oder abzuschwächen und die öffentliche Diskussion über Sinn und Aufgabe von Geheimdiensten voranzubringen. Auf dem Weg zur Abschaffung des Landesamtes für Verfassungsschutz fordern wir folgende Sofortmaßnahmen zur Stärkung der Kontrolle:
  • Informationspflicht (Überwachte nach der Maßnahme informieren)
  • Veröffentlichungspflicht der Unterlagen des parlamentarischen Kontrollgremiums nach 10 Jahren
  • Regelmäßige öffentliche Berichterstattung über durchgeführte Maßnahmen
  • Wirksame Richtervorbehalte und volle Kontrolle durch die Gerichte
  • Klarstellung der Zuständigkeit des Datenschutzbeauftragten
  • Das Recht für Mitarbeiter, sich bei Beanstandungen auch an die Öffentlichkeit wenden zu dürfen
  • Grundsätzlich öffentliche Sitzungen der parlamentarischen Kontrollgremien
  • Stärkung von Befugnissen und Personal der parlamentarischen Kontrollgremien

Transparenzgesetz für NRW

Wir unterstützen die Schaffung transparenter Strukturen, um das Vertrauen in Politik und Verwaltung zu stärken. Grundsätzlich soll das Informationsrecht des Bürgers hin zu einer Informationspflicht der Verwaltung entwickelt werden. Deshalb wollen wir ein Transparenzgesetz für Nordrhein-Westfalen einführen. Dabei wollen wir Transparenz umfassend verstanden wissen und grundsätzlich alle Dokumente der Verwaltung öffentlich zugänglich machen, sofern nicht Gründe des Datenschutzes, der öffentlichen Sicherheit oder finanzielle Interessen des Landes dagegen sprechen. Das Wissen und die Informationen sollen der gesamten Gesellschaft zugute kommen; zudem wollen wir auch dafür sorgen, dass öffentliche Daten weiter genutzt und -verarbeitet werden können. Um Innovationen, Journalismus und bürgerschaftliches Engagement zu unterstützen, wollen wir die Bereitstellung von öffentlichen Informationen als OpenData nach den “Open Data Principles” im Transparenzgesetz festschreiben. Langfristig wollen wir damit unter anderem eine Entlastung der öffentlichen Verwaltung erreichen, da interne Informations- und Berichtsabfragen innerhalb der Verwaltung automatisiert werden können. Die Prinzipien von Open Data sollen ebenfalls an dieser Stelle eingehalten werden. Das Transparenzgesetz soll sich auch auf öffentliche Unternehmen und Beteiligungen erstrecken. Die Informationsfreiheit darf nicht durch verschachtelte Unternehmensbeteiligung umgangen werden.

Der Polizeibeauftragte des Landtages

In Analogie zum Wehrbeauftragten des Bundestages, der die, für die Bundeswehr erforderliche Transparenz herstellen soll, halten wir die Einrichtung eines Beauftragten des Landtags für die Polizeibehörden des Landes für überfällig. Der Polizeibeauftragte soll die Grundrechte schützen, den Landtag bei der Ausübung der parlamentarischen Kontrolle über das Polizeiwesen des Landes unterstützen sowie als Eingabe- und Beschwerdestelle für Bürger und Polizeibedienstete dienen. Interne polizeiliche Probleme soll dieser Beauftragte genauso untersuchen wie diejenigen, die durch das Handeln der Polizei auftreten können (zum Beispiel unzulässige Polizeigewalt). Als unabhängiger parlamentarischer Ansprechpartner für die Polizei und die Bürger soll er aufklären und vermitteln. Er nimmt polizeiexterne und polizeiinterne Beschwerden entgegen und geht ihnen auf den Grund. Einmal jährlich legt der Polizeibeauftragte dem Landtag einen Tätigkeitsbericht vor, in dem er insbesondere auf das Verhältnis der Bürger zu ihrer Polizei und umgekehrt eingeht. Der Polizeibeauftragte kann mit Einwilligung des Beschwerdeführers oder des von der polizeilichen Maßnahme Betroffenen einen Vorgang der, für die Einleitung des Straf- oder Disziplinarverfahrens, zuständigen Stelle zuleiten. Im Rahmen seiner festgelegten Aufgaben hat der Polizeibeauftragte Ermittlungsbefugnisse, die denen entsprechen, die für einen parlamentarischen Untersuchungsausschuss vorgesehen sind. Der Polizeibeauftragte ist, entsprechend der Regelungen zum Wehrbeauftragten, zur Verschwiegenheit verpflichtet.

Identifikationsmerkmal für uniformierte Polizisten

Wir erkennen an, dass die tägliche Polizeiarbeit, also vor allem die Durchsetzung polizeilicher Maßnahmen, ohne die Möglichkeit der Anwendung von Zwangsmitteln in vielen Situationen unmöglich wäre. Auch angemessene körperliche Gewalt stellt ein grundsätzlich legitimes und erforderliches Zwangsmittel dar. Jedoch hat gerade die Polizei als Träger des staatlichen Gewaltmonopols eine besondere Verantwortung, der sie leider nicht immer gerecht wird. Immer wieder gibt es Presseberichte von rechtswidrigen Übergriffen der Polizei auf Bürger. Häufig jedoch hat der Bürger dabei nicht einmal die Möglichkeit, den Namen des Beamten zu erfahren, da dieser ihn, trotz einer bestehenden Pflicht, nicht preisgibt. Der Bürger hat in diesem Moment keine Handhabe, den Polizisten zur Preisgabe zu zwingen. Aus diesem Grund fordern wir die Einführung eines, jederzeit deutlich erkennbaren, individuellen und für die Ermittlungsbehörde nachvollziehbaren, Identifikationsmerkmals für jeden Polizeibeamten. Ein solches Merkmal stellt den Informationsanspruch des Bürgers sicher. Es wahrt aber auch das Persönlichkeitsrecht des Beamten, da auf direktem Wege keine Rückschlüsse auf seine Person möglich sind.

Transparenz im Strafverfahren

Wir wollen uns für eine stärkere Transparenz und bessere Dokumentation in Strafverfahren einsetzen. So wollen wir, dass Vernehmungen durch die Polizei grundsätzlich in Ton und Bild für die spätere Verwendung vor Gericht aufgezeichnet werden. Auf diese Weise soll für Gerichte nachvollziehbar sein, auf welche Weise Aussagen oder Geständnisse von Beschuldigten zustande gekommen sind. Auch die Zunahme von Beweismitteln aus digitalen Quellen fordert eine Anpassung der Regeln zum Umgang mit Beweisen. Aufgrund der Flüchtigkeit und Veränderbarkeit digitaler Speichermedien wollen wir eine lückenlose und beweisbar sichere Dokumentation der digitalen Spuren einführen.

FLOSS im öffentlichen Dienst

In ausnahmslos allen Bereichen des öffentlichen Dienstes in NRW werden jedes Jahr Kosten für die Lizenzierung proprietärer Software fällig. Das betrifft die kommunalen Verwaltungen der Gemeinden, Städte und Landkreise, die beiden Landschaftsverbände und auch die Landesbehörden. Wir wollen Investitionen in die öffentliche Infrastruktur nachhaltiger und sicherer gestalten. Durch die verpflichtende Einführung von freien Formaten für Daten und Dokumente der Landesverwaltung wollen wir die strukturelle Abhängigkeit des Landes von einzelnen Softwareherstellern beenden und faire, öffentliche Ausschreibungen ermöglichen. Den Einsatz und die Entwicklung von freier Software in der Verwaltung wollen wir aktiv fördern. Eine durch das Land entwickelte oder im Auftrag entwickelte Software sollte immer unter einer freien Lizenz der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden.

Transparente und offene Beschaffungen

Wir wollen öffentliche Ausschreibungen und Beschaffungen transparenter und offener gestalten, um den Wettbewerb zu stärken und auch kleinen und mittelständischen Unternehmen die Teilnahme zu ermöglichen. Dazu möchten wir, dass das Land Nordrhein-Westfalen sich an der “Open Contracting Partnership-Initiative” aktiv beteiligt und gemeinsam mit anderen Ländern standardisierte best-practices entwickelt und übernimmt.

Trennung von Staat und Religion

Wir setzen uns für eine moderne, pluralistische und freie Gesellschaft ein. Wir fordern die konsequente Trennung von Staat und Religion, und die strikte Neutralität des Staates gegenüber den verschiedenen Weltanschauungen und Religionen. Religionsfreiheit ist nicht nur die Freiheit, die eigene Religion selbst zu wählen und auszuüben, sondern auch frei von religiöser Bevormundung eines Glaubens zu leben.

Weltanschauliche und religiöse Neutralität des Staates

Wir fordern die Streichung jeglicher Gottesbezüge in der Verfassung, den Gesetzen und Verordnungen des Landes. Religiöse Symbole sollen aus allen staatlichen Einrichtungen entfernt und staatliche Gebäude nicht weiter eingesegnet werden. Ebenso sind religiöse Handlungen bei staatlichen Veranstaltungen zu unterlassen. Eidesformeln sind grundsätzlich neutral zu fassen. Wir fordern die Änderung der Feiertagsgesetze zur Streichung der religiösen Sonderrechte.

Neutrale soziale Einrichtungen fördern

Der religiöse Bevölkerungsanteil in NRW nimmt immer weiter ab. Wir fordern daher immer wieder, Sicherzustellen, dass für jeden Menschen in NRW eine öffentliche, d.h. nicht konfessionell gebundene Schule bzw. Kindergärten, Krankenhäuser und Seniorenheime in nicht kirchlicher Trägerschaft in zumutbarer Entfernung liegt. Staatsverträge
Bestehende Konkordate, Staatskirchenverträge und entsprechende Staatsverträge mit Religions- oder Weltanschauungsgemeinschaften auf Landesebene von Nordrhein-Westfalen sind abzulösen, wenn sie eine Gefährdung der weltanschaulichen Neutralität des Staates darstellen. Besondere Regelungen zum kirchlichen Arbeitsrecht sollen abgeschafft werden. Auch sprechen wir uns für das Ende des Kirchensteuereinzugs durch staatliche Behörden aus, selbst wenn dem Staat dadurch marginale Einnahmen entgehen. Die Kirchen können und sollen die von ihnen festgelegten Steuern auch selber einkassieren.

Finanzierung und Subventionen

Wir sprechen uns für eine zeitnahe Abschaffung aller Staatsleistungen an die Religionsgesellschaften aus. Wie vom Grundgesetz gefordert, soll die Ablösung mit einem Landesgesetz durchgeführt werden. Nordrhein-Westfalen soll sich im Bundesrat dafür einsetzen, dass alle Länder und der Bund eine gemeinsame Kommission unter Hinzuziehung aller Beteiligten einrichten, die den Wert der verstaatlichten, kirchlichen Besitztümer und der bisher ausgezahlten Entschädigungsleistungen an die beiden Kirchen ermittelt und einen Vorschlag für eine abschließende Entschädigungszahlung erarbeiten soll.

Keine Bezuschussung von Kirchentagen durch das Land NRW

Wir fordern vom Land NRW, künftig von jeglicher Bezuschussung von Kirchentagen und ähnlichen konfessionellen Großveranstaltungen Abstand zu nehmen.

Abschaffung der Kirchenaustrittsgebühr

Wir sprechen uns für die Abschaffung der von CDU-FDP im Jahr 2006 eingeführten Kirchenaustrittsgebühr aus. Wie bei Kircheneintritten sollen die, dem Staat entstehenden, Kosten durch die Kirchen erstattet werden.

Datenschutz

Wir wollen erreichen, dass die Zugehörigkeit oder Nichtzugehörigkeit zu einer Religionsgemeinschaft von staatlichen Stellen nicht erfragt und nicht registriert werden darf.

Gleichbehandlung der Kirchen und Weltanschauungsgemeinschaften mit anderen Organisationen

Wir wollen den Sonderstatus von Glaubens- und Weltanschauungsgemeinschaften als Körperschaft öffentlichen Rechts beenden und diese stattdessen nach dem allgemeinen Vereinsrecht behandeln. Das Kirchenrecht darf in der Rechtsprechung nur in dem Rahmen berücksichtigt werden, in dem auch Satzungen von Vereinen berücksichtigt werden. Gesetze, die einem besonderen Schutz von Glaubensgemeinschaften dienen und somit eine Gleichberechtigung verhindern, wollen wir abschaffen. Da keine Staatskirche existiert, setzen wir uns dafür ein, Religionsgemeinschaften in staatlichen wie auch internationalen Gremien konsequent als NGO einzustufen.

Staatliche Forschung und Lehre

Forschung und Lehre müssen rational, ergebnisoffen und undogmatisch betrieben werden. In staatlichen Einrichtungen sollen religiöse Lehren nur unter wissenschaftlichen Gesichtspunkten gelehrt und erforscht werden. Theologische Fakultäten in staatlichen Hochschulen und Universitäten wollen wir abschaffen.

Beschäftigte in kirchlichen Einrichtungen

In allen kirchlichen Einrichtungen müssen die Betriebsverfassungsgesetze, die Personalvertretungsgesetze und das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) in vollem Umfang Anwendung finden. Insbesondere dürfen die Rechte der nicht verkündungsnahen Beschäftigten in diesen Einrichtungen nicht beschnitten werden. Die Zugehörigkeit oder Nichtzugehörigkeit zu einer Religions- oder Weltanschauungsgemeinschaft oder die private Lebensführung des Einzelnen darf kein Diskriminierungsgrund und kein Entlassungsgrund sein für Beschäftigte, die keine Tendenzträger sind.

Seelsorge und Missionierung

Die Religionsgemeinschaften müssen Missionierung und Seelsorge ausschließlich aus Eigenmitteln bestreiten. Insbesondere fordern wir, die staatliche Finanzierung der JVA- und Polizeiseelsorge einzustellen und den weltanschaulich neutralen polizeipsychologischen Dienst zu stärken.

Öffentlich-rechtlicher Rundfunk

Wir fordern, dass Religions- und Weltanschauungsgemeinschaften in Rundfunkräten genauso behandelt werden, wie andere gesellschaftlich relevante Gruppen. Außerhalb der Werbeblöcke darf der öffentlich-rechtliche Rundfunk nicht zur Missionierung benutzt werden.

Abschaffung des Tanzverbotes in NRW

Das Tanzverbot in NRW ist veraltet. Wir treten für eine Trennung von Staat und Kirche ein und damit auch für die Abschaffung des Tanzverbotes an den sogenannten stillen Feiertagen. Es ist nicht Sache des Staates, über die Einhaltung von religiösen Riten zu wachen. Auch helfen solche Verbote nicht, die gegenseitige Rücksicht unter den Menschen zu fördern, sondern schaffen eher Unbehagen und Missmut.

Videoüberwachung

Keine Videoüberwachung von Demonstrationen

Die Teilnahme an einer Demonstration ist ein, durch das Grundgesetz geschütztes Mittel, um eine politische Meinung zu äußern. Die bloße Teilnahme rechtfertigt es keinesfalls, Demonstranten unter den Verdacht zu stellen, einen Gesetzesbruch begehen zu wollen. Daher lehnen wir ausdrücklich den allgemeinen und präventiven Einsatz von Überwachungskameras während Demonstrationen ab. Eine Videobeobachtung sollte nur im konkreten Einzelfall zulässig sein, um Straftaten zu dokumentieren. Im Übrigen ist der Einsatz von Überwachungskameras gegenüber friedlich demonstrierenden Bürgern abzulehnen.

Keine flächendeckende Videoüberwachung in Bussen und Bahnen

Videoüberwachung im öffentlichen Personenverkehr darf nicht zum Standard werden. Sich in Stadt und Land mit öffentlichen Verkehrsmitteln frei bewegen zu können, ist wichtig für die Wahrnehmung von Freiheit und Selbstbestimmtheit. Die ständige Präsenz von Kameras erzeugt dagegen schnell das Gefühl, ständig beobachtet zu werden. Menschen sollen Busse und Bahnen ohne Angst vor Überwachung nutzen können.

Videoüberwachung Grenzen setzen - Besondere Eigenschaften Kontrolleren und dokumentieren

Zum Schutz der Grund- und Freiheitsrechte der Menschen in Deutschland sollen technische Eigenschaften von Videoüberwachungsanlagen kontrolliert und eingeschränkt werden können.
Videoüberwachung in öffentlich zugänglichen Bereichen soll grundsätzlich genehmigungspflichtig werden. Alle Eigenschaften der Anlage sind im Genehmigungsverfahren zu dokumentieren und transparent zu machen. Am Einsatzort soll auf Hinweisschildern auf besondere Eigenschaften hingewiesen werden.

Anmerkungen

  • Im Punkt "Beschäftigte in kirchlichen Einrichtungen" beim Satz "Insbesondere dürfen die Rechte der nicht verkündungsnahen Beschäftigten in diesen Einrichtungen nicht beschnitten werden.": Frage: Ist es nicht eher so, daß vor allem die Rechte der verkündungsnahen Beschäftigten beschnitten werden? http://www.taz.de/!5329624/ Oder ist das "nicht" nur aus Versehen in den Satz hineingeraten?

Innovation, Wissenschaft, Forschung und Technologie

Digitale Gesellschaft

Das Netz bietet die Möglichkeiten

Wir setzen uns für einen freien Zugang zu Wissen und digitalen Informationen ein. Das Internet bietet Gestaltungsmöglichkeiten und Teilhabe, sowie eine stärkere, direkte soziale Vernetzung für jeden; räumlich, zeitlich und kulturell unabhängig. Der Zugang zum Netz ist jedoch von technischen und finanziellen Voraussetzungen abhängig, sodass keine flächendeckende Beteiligung der Menschen am kulturellen Austausch und Wissen der Gesellschaft gewährleistet ist.
Wir sehen es im Rahmen der Daseinsfürsorge als eine essenzielle Aufgabe des Landes Nordrhein-Westfalen an, ein niederschwelliges Angebot an Internetzugangsmöglichkeiten zu verwirklichen und zu fördern. Zugang zum Internet ist im 21. Jahrhundert entscheidend für die Teilhabe des Einzelnen an der Gesellschaft und deren Mitgestaltung.

Digitale Infrastruktur

Sowohl auf Landesebene als auch im Bundesrat werden wir uns dafür einsetzen, dass die zur Verfügung stehende technische Infrastruktur ausgebaut wird, um die Nutzung des Internets zu verbessern und allen Menschen ausreichend schnelle Zugänge zu ermöglichen. Dabei streben wir den Ausbau von nachhaltiger Infrastruktur, wie Glasfaser und eine Erweiterung des Funkfrequenzsprektrums, an. Eine finanzielle Förderung und den Ausbau von Brückentechnologien im alten Telefonnetz und Kabelnetz lehnen wir ab, da diese nur eine kurzfristige und unverhältnismäßig teure Steigerung für Übertragungsraten bieten, diese aber keine stabile, nachhaltige und zukunftsorientierte Infrastruktur gewährleisten. Wir setzen uns für eine Teilöffnung des Frequenzspektrum im UKW-Bereich sowie bei der Millimeterwelle ein, um damit dem steigenden Bedarf an Bandbreite in abgelegenen oder in Ballungsgebieten gerecht zu werden. Eine Teilnutzung von freien Funkfrequenzbändern durch LTE lehnen wir ab, denn die dadurch entstehenden Nachteile für die aktuelle Infrastruktur stehen in keinem Verhältnis zum Nutzen.

Netzneutralität

Wir setzen uns für eine gesetzliche Festschreibung des neutralen Charakters der Datendurchleitung im Internet ein (Prinzip der Netzneutralität), um Informations-, Presse- und Meinungsfreiheit zu sichern und die Innovationsfähigkeit des Netzes zu erhalten. Die Netzneutralität muss bedingungslos ermöglicht werden!

Unsere Definition von freien Zugang zu Datennetzen

Unter freien Zugängen zu Datennetzen verstehen wir:
  • keine Volumen- oder Zeitbegrenzungen
  • keine Kosten für den Nutzer
  • keine Manipulation des Datenverkehrs und Inhalts durch den Zugangsbetreiber
  • keine Deep Packet Inspection, das Verändern der Payload von IP-Paketen
  • kein Verstoß gegen die Netzneutralität,
  • keine vor- oder zwischengeschaltete Werbemaßnahmen, welche nicht zum regulären Inhalt gehören.
Darüber hinaus ist der Zugang möglichst barrierefrei zu gestalten. Aus diesem Grund lehnen wir Zugangskontrollen ab.

Bereitstellung von Internetzugängen durch das Land Nordrhein-Westfalen

Wir werden darüber hinaus dafür sorgen, dass in Verantwortung des Landes Nordrhein-Westfalen in allen öffentlichen Einrichtungen flächendeckend mittels WLAN ein freier Internetzugang angeboten wird. Mit diesen Zugängen werden nicht nur die Informationsmöglichkeiten im öffentlichen Bereich verbessert, sie leisten auch einen Beitrag zur Steigerung der Wettbewerbsfähigkeit Nordrhein-Westfalens als Bildungs-, Wissenschafts- und Wirtschaftsstandort. Über die Bereitstellung hinaus ist die Vernetzung der Zugangspunkte untereinander umzusetzen und nach Möglichkeit in örtliche Freifunknetze einzubinden, um die Interaktion, den Wissens-, Meinungs- und Erfahrungsaustausch zwischen den Menschen zu ermöglichen.

Freies Internet im ÖPNV

Wir setzen uns dafür ein, dass im ÖPNV in NRW ein stabiler und schneller Internetzugang für die Fahrgäste kostenfrei und ohne Erfassung von personenbezogenen Daten zur Verfügung gestellt wird. Die Kosten dafür werden automatisch durch die Mitfahrerlaubnis (Ticket) beglichen. Das Zwischenspeichern von unverschlüsselten Daten auf sog. Proxys ist nur zur Qualitätssicherung in Ausnahmefällen gestattet. Deep Packet Inspection, das Verändern von IP-Paketen und der Verstoß gegen die Netzneutralität ist grundsätzlich untersagt. Vor- oder zwischengeschaltete Werbemaßnahmen, welche nicht zum regulären Inhalt der Webseite gehören, sind nicht gestattet.

Aufbau von Freifunknetzen

Wir werden den Aufbau von Freifunknetzen in Nordrhein-Westfalen weiterhin unterstützen. Das auf der W-LAN-Technologie basierende Netz ist, unabhängig von jeglicher Kontrolle und Zensur, zeitlich unbegrenzt verfügbar. Freifunknetze sind in der Nutzung kostenfrei und ermöglichen daher auch sozial benachteiligten Menschen die Teilnahme am Netz. Wir werden Freifunknetze im Sinne der dezentralen Infrastruktur in Nutzerhand fördern. Hierzu ist die unentgeltliche Bereitstellung geeigneter Dachflächen zur Vernetzung bestehender Zugangspunkte erforderlich, sowie die unentgeltliche Bereitstellung des Betriebsstroms. Seitens des Landes sind Dachflächen öffentlicher Gebäude bei Eignung bereitzustellen und die Erweiterung der Dachflächennutzung durch Förderangebote zu unterstützen. Wir werden im Landtag eine enge Zusammenarbeit des Landes Nordrhein-Westfalen mit Freifunkinitiativen anstreben.

Datennetze in Bürgerhand

Wir setzen uns für eine Trennung von Netzbetreiber und Zugangsanbieter bei Datennetzen ein. Wir fordern, dass alle Netzbetreiber jedem Zugangsanbieter den Zugang zu ihren Kunden zu den gleichen Konditionen anbieten müssen.
Langfristig setzen wir auf dezentrale Anbieter, insbesondere auf nicht gewinnorientierte.
Netze, die von Menschen vor Ort, beispielsweise als Genossenschaft betrieben werden, können besser an die Bedürfnisse der ansässigen Bürger angepasst werden und sich ohne zentrale Koordination miteinander verbinden. Dies entspricht unserem Bild von einem demokratisch organisierten Internet.

Förderung von freier Open Source Software

Software ist in unserem Leben und der Gesellschaft fest verankert. Freie Software gibt Menschen das Recht, Programme zu verbessern, zu verbreiten und sie geräteunabhängig zu verwenden. Diese Möglichkeiten stellen sicher, dass wir unsere grundlegenden Freiheitsrechte, wie die Presse- oder Redefreiheit, wahrnehmen können.
Wir setzen uns dafür ein, dass jegliche durch das Land NRW genutzte, freie Open Source Software finanziell unterstützt wird. Darüber hinaus muss der Quellcode, der bei Änderungen an freier Open Source Software durch das Land NRW entsteht, wieder in die Projekte eingebracht werden. Des Weiteren setzen wir uns dafür ein, dass das Land NRW einen Fördertopf zur Unterstützung freier Open Source Software aufbaut.

Mauer der digitalen Spaltung überwinden!

Die immer schneller werdende technische Entwicklung hat in den letzten Jahren dazu geführt, dass alltägliche Geräte und Technologien zunehmend komplexer geworden sind. Diese erhöhte Komplexität führt zu einer stetig größer werdenden digitalen Spaltung der Gesellschaft, hinsichtlich des Verständnisses von Technik. In einer modernen Gesellschaft ist es notwendig, dass Menschen der Technik selbstbewusst gegenüberstehen. Nur so können sie ihre Grundrechte im 21 Jahrhundert wahrnehmen und an der Gesellschaft teilhaben. Wir setzen uns für kostenfreie, durch das Land Nordrhein-Westfalen geförderte Schulungsangebote für alle interessierten Menschen ein, die die Gelegenheit bieten, die digitale Spaltung zu überwinden. Wir werden in Zusammenarbeit mit öffentlichen sowie gemeinnützigen Trägern und Vereinen flächendeckende Schulungsmöglichkeiten schaffen.

Open Access

Open Access fördern – Forschung und Lehre stärken

Wissenschaft und Forschung leben vom freien Austausch neuer Erkenntnisse. Der freie und digitale Zugang zu wissenschaftlicher Literatur ist für attraktive Forschung und Lehre unerlässlich. Bezahlschranken und überteuerte Lizenzpakete von Großverlagen gefährden eine zeitnahe Debatte aktueller Veröffentlichungen, die wissenschaftliche Nachvollziehbarkeit, und damit die Forschungsfreiheit. Ziel ist es daher, innerhalb von 5 bis 10 Jahren alle Bibliotheken und Hochschulen vollständig auf digitale Literaturversorgung umzustellen. Wir unterstützen die deutschland- und europaweite Open-Access-Bewegung und das, in diesem Bereich bereits sehr engagierte und erfolgreiche, Hochschul- und Bibliothekspersonal. Forscher und Forscherinnen, die digital publizieren möchten, sollen in Zukunft landesweit beraten und finanziell gefördert werden.
Die Literaturversorgung muss von den knappen Etats der wissenschaftlichen Einrichtungen entkoppelt werden. Um ein Gleichgewicht zwischen Bibliotheken, Forschenden und Großverlagen herzustellen, bedarf es einer entschlossenen, institutionellen Förderung offener Publikationsformen, zum Beispiel durch Publikationsfonds. Sowohl Erstveröffentlichungen in elektronischen Medien als auch die Bereitstellung bereits publizierter Verlagswerke in frei zugänglichen Datenbanken sollen gleichberechtigt gefördert werden. Wissenschaftsverlage und Fachgesellschaften erhalten finanzielle Unterstützung. Neue Geschäftsmodelle und Dienstleistungen entstehen auf Verlagsseite. Die allgemeine Erhöhung der Forschungsetats ist ein Weg, um die Qualität der Publikationen zu sichern und digitale Vorteile, wie die Darstellung von Forschungsergebnissen in Datenbanken oder 3D-Modellen, voll auszuschöpfen. In der Wissensgesellschaft müssen die Bestände der öffentlichen Hochschulen und Bibliotheken digital und barrierefrei abrufbar sein.

Infrastruktur für Open Access

Um das zu ermöglichen, muss eine Infrastruktur geschaffen werden. Diese Aufgabe wird heute vorrangig von etablierten Verlagen übernommen. Für Open-Access-Veröffentlichungen entwickeln sich entsprechende Mechanismen erst langsam und meist in loser Kooperation von Bibliotheken und Universitäten. Diese Entwicklung wollen wir auch finanziell fördern. Ziel soll es sein, dass jede Universität und Fachhochschule in Nordrhein-Westfalen eine eigene, digitale Bibliothek für frei zugängliche Veröffentlichungen einrichtet, in der ihre Publikationen Platz finden. Das verhindert eine Zersplitterung in unübersichtliche Untereinheiten und gewährleistet gleichzeitig eine gute Informationsabdeckung.

Universitätsnahe Umsetzung

Um die Anwenderfreundlichkeit und die Akzeptanz sowie die Verwendungsmöglichkeiten der digitalen Bibliotheken zu garantieren, ist es unerlässlich, einheitliche Softwareschnittstellen zu schaffen. Das gewährleistet eine Vernetzung der Bibliotheken zwischen den einzelnen Universitäten und Fachhochschulen, um die Verfügbarkeit und Auffindbarkeit von Wissen vor Ort zu erhöhen. Solche freien Softwarelösungen existieren bereits. Jedoch sehen wir noch viel Verbesserungsbedarf in Bezug auf die Standardisierung und Vernetzung dieser Bibliotheken. Daher setzen wir uns dafür ein, dass das Land Nordrhein-Westfalen die Weiterentwicklung von Software für digitale Bibliotheken als Forschungsprojekt ausschreibt und dieses möglichst universitätsnah umsetzt.
Das Ergebnis des Forschungsprojekts muss unter einer freien Lizenz stehen.

Offene Dateiformate

Um die in den digitalen Bibliotheken gespeicherten Informationen nachhaltig verfügbar zu machen und die Unabhängigkeit von Interessengruppen sicherzustellen, sprechen wir uns für eine Nutzung offener Datenformate aus.

Abbau von Zugangsbeschränkungen

Wir wollen die Zugangsbeschränkungen für digitale Bibliotheken abbauen. Zurzeit finden sich in den digitalen Bibliotheken hauptsächlich Doktorarbeiten und vergleichbare Ergebnisse. Diplomarbeiten, Hausarbeiten und Ähnliches werden nicht gespeichert und stehen damit auch nicht für die Recherche zur Verfügung. Da die Veröffentlichung in diesen Bibliotheken praktisch kostenfrei ist, braucht hier nicht gespart zu werden. Dieses Vorgehen führt zu einem unnötigen Verlust an Wissen. Viele junge Wissenschaftler kommen zu spät mit den digitalen Bibliotheken in Kontakt. Daher setzen wir uns für die Öffnung dieser Bibliotheken ein.

Open Access und Mittelvergabe

Weiterhin wollen wir die Verbreitung von Open Access bei der Beurteilung von Anträgen auf Forschungsgelder fördern. Wir setzen uns dafür ein, dass bei der Beurteilung von Mittelvergaben durch das Land solche Publikationen bevorzugt bewertet werden, die auch öffentlich verfügbar sind.

Freie Lizenzen fördern

Freie Lizenzen bieten geistig Schaffenden eine Möglichkeit, ihre Werke einfach, flexibel und ohne bürokratischen oder finanziellen Aufwand nach eigenen Wünschen zu schützen. Eine freie Lizenz bedeutet, dass der Lizenzinhaber das Werk für jeden Zweck frei einsetzen, verändern und weitergeben darf. Wir wollen freie Lizenzen thematisieren und fördern.
Ein gutes Beispiel hierfür ist das Creative-Commons-Modell, das sich zunehmender Beliebtheit erfreut. Dort kann man sich aus einzelnen Bausteinen die richtige Lizenz zusammenstellen.

Open Data

Wir befürworten die freie Verfügbarkeit und die freie Nutzung von öffentlichen und behördlichen Daten und möchten diese explizit fördern. Hierbei sollen sämtliche, für Open Data relevant erscheinenden Daten von Anfang an so angelegt werden, dass ihre Nutzung keine Rechtsverletzung zur Folge haben kann.
Daher fordern wir, dass alle behördlich erstellten oder durch öffentliche Mittel zur Verfügung gestellten Daten und Datenbestände (beispielsweise Kartenmaterial, Geodaten oder Statistiken) unter eine freie Lizenz gestellt werden müssen.

Open Sensordata

Wir werden uns dafür einsetzen, dass Datensätze von Mess- und Sensorinstrumenten der öffentlichen Hand über eine offene Softwareschnittstelle durch das Land NRW zur Verfügung gestellt werden. Wir werden uns vor allem dafür einsetzen, dass Privatleute und Firmen beim Generieren, Bereitstellen und Öffnen von Mess- und Sensordaten Unterstützung durch das Land NRW, z.B. in Form von (Dach-)Flächen, fachlichen Expertisen, Ressourcen (Strom- und Datennetze), Ausstattung wie auch der oben genannten offenen (Software-)Schnittstelle, erhalten können.
Alle Datensätze müssen von personenbezogenen Daten bereinigt sein, bzw. muss sichergestellt werden, dass keine Daten erfasst werden, welche einen Rückschluss oder eine Identifikation einer Person zulassen könnten.
Alle Datensätze müssen der Allgemeinheit zur freien Nutzung zur Verfügung gestellt werden. Das Land NRW soll für das Anbieten der Datensätze keine monetären Gegenleistungen verlangen dürfen. Alle Datensätze sind zu jedem Zeitpunkt abrufbar – eine maximale Speicherdauer ist nicht vorgesehen.

Was Fehlt / Muss noch geklärt werden

  • Hochschule vollständig?
  • Wissenschaft und Forschung vollständig?
  • Beim Punkt: "Datennetze in Bürgerhand" Frage: Müsste es hier nicht eigentlich heissen "...den Zugang für ihre Kunden..." ? Oder versteh ich den Satz irgendwie komplett falsch?

Kommunalpolitik

Rechte von Einzelrats-, Einzelkreistagsmitgliedern und Gruppen in Räten und Kreistagen stärken

Die Rechte von Einzelrats- und Einzelkreistagsmitgliedern sowie von Gruppen in Räten und Kreistagen werden immer weiter beschnitten.
Daher setzen wir uns dafür ein, die Gemeindeordnung und die Kreisordnung NRW so anzupassen, dass Bürgermeister und Landräte verpflichtet werden, Anträge dieser kommunalpolitisch aktiven Bürger auf die Tagesordnung zu nehmen und ihnen alle Informationen zukommen lassen zu müssen, die auch den Fraktionen zustehen.
Darüber hinaus müssen Einzelrats- und Einzelkreistagsmitglieder sowie Gruppen in Räten und Kreistagen einen verbindlichen, kostenlosen Anspruch auf die Nutzung von Räumlichkeiten für Bürgersprechstunden und sonstige Veranstaltungen bekommen, die für die Rats- oder Kreistagsarbeit unerlässlich sind.

Was Fehlt

  • Vollständig?

Kultur und Medien

Internetangebote und Social Media in öffentlich-rechtlicher Hand: Für einen virtuellen Rundfunk in NRW

Die Rundfunkbeiträge sollen einen freien Zugang zum Medienangebot garantieren. Im Internet ist der freie, diskriminierungsfreie Zugang nicht in gleicher Weise garantiert. Wesentliche Teile der Infrastruktur, wie die Versorgung mit einer Internetverbindung, Suchmaschinen, ohne die es de facto sehr schwer ist, auf Inhalte zuzugreifen, sowie Social Networks, die einen wesentlichen Teil unserer Kommunikationskultur bestimmen, sind rein privatwirtschaftlich organisiert. Die solidarisch von allen gezahlten Rundfunkbeiträge würden es jedoch möglich machen, diesen ihren demokratischen Wert in zeitgemäßer, partizipativer Form zurückzugeben.
Statt weiterhin ausschließlich öffentliche Rundfunkanstalten zu fördern, die nur ein eingeschränktes Programm anbieten können, wollen wir einen Teil der Rundfunkgebühren dazu verwenden, öffentliche Freiräume im Netz zu schaffen. Diskriminierungsfreier Zugang und Netzneutralität sollen allen garantiert werden. Inhaltliche oder technologische Angebote, die als förderungswürdig eingestuft werden, können ebenfalls durch Beiträge finanziert werden. Die Mittelzuteilung erfolgt transparent und offen: Anträge werden mittels einer öffentlich zugänglichen Meinungsbildungsplattform erstellt und dort von der Öffentlichkeit direkt demokratisch beschlossen. Sämtliche Inhalte, die mit öffentlichen Geldern gefördert werden – was die Rundfunkbeiträge ausdrücklich mit einschließt – stehen selbstverständlich unter freien Lizenzen und sind für alle Menschen kostenlos verfügbar. Damit treten wir ein für die Transformation des öffentlich-rechtlichen Rundfunks in einen virtuellen öffentlichen Kulturraum – einen virtuellen Rundfunk.

Werbefreier öffentlich-rechtlicher Rundfunk

Wir fordern absolute Werbefreiheit im öffentlich-rechtlichen Rundfunk. Die Werbefreiheit soll sowohl für den Hörfunk als auch für die jeweiligen Fernsehanstalten gelten.

Transparenz beim Sponsoring im öffentlich-rechtlichen Rundfunk

Wir fordern eine einheitliche und zuschauerfreundliche Kennzeichnung von Sponsoring im öffentlich-rechtlichen Rundfunk.

Was Fehlt

  • Berliner Programm zur Hilfe nehmen?

Bildung, Schule und Weiterbildung

Bildung 2020

Bildung muss den Anschluss an die Realität behalten und darf sich nicht in einem Paralleluniversum bewegen. Die jungen Menschen wollen die neuen Technologien in allen Lebenslagen nutzen. Sie brauchen digitale

(Kompetenzen), um eine Beschäftigung zu finden. Alle - nicht nur einige wenige - Schulen müssen diesem Umstand gerecht werden. (Das Wort Kompetenzen bitte ersetzen!)

Wir setzen uns daher für die Modernisierung der IT-Infrastruktur der öffentlichen Schulen ein. Dazu gehören Breitbandanschlüsse für alle Schulen und Internetanschlüsse in allen Klassenzimmern. Außerdem sollen die digitalen Endgeräte auf Open Source Software umgestellt werden.
Die Lehrerausbildung und Lehrerfortbildung muss im Hinblick auf die Nutzung von Informations- und Kommunikationstechnologien in Schule und Unterricht weiterentwickelt und ausgebaut werden.
Dafür müssen Innovationen in der beruflichen und allgemeinen Aus-, Fort- und Weiterbildung vorangetrieben und die Kultur des berufsbegleitenden Lernens und Lehrens weiterentwickelt werden. Die Nutzung digitaler Medien muss erhöht und es müssen mehr Bildungsangebote auf der Basis einer intelligenten vernetzten Bildungsinfrastruktur geschaffen werden. Außerdem muss die Produktion und die Entwicklung sowie die Verfügbarkeit von Lehr- und Lernmitteln unter freier Lizenz (Open Educational Resources OER) vorangetrieben werden.

Pflichtfach Informatik an allen Schulformen

Zur Teilhabe in der digitalen Welt müssen alle Schülerinnen und Schüler über informatisches Grundwissen verfügen
Daher müssen in der Primarstufe verbindliche Angebote einer informatischen Allgemeinbildung verankert werden. Für die Sekundarstufe I soll Informatik im Lernbereich Naturwissenschaften verpflichtendes Unterrichtsfach werden.

Keine generellen Handyverbote an Schulen in Nordrhein-Westfalen

An vielen Schulen in NRW gilt ein generelles Handyverbot. Strikte Handyverbote sind kein sinnvoller Ansatz in einer modernen Schulpolitik.
In eigenen Medienkonzepten sollen die Schulen die sinnvolle Einbeziehung von Handys in den Schulalltag regeln. Lehrerinnen und Lehrer sollten ermuntert werden, mit Jugendlichen zusammen über eine reflektierte Nutzung des Smartphones zu diskutieren. Dabei müssen insbesondere Potenziale für den Unterricht erkannt werden und mögliche Gefahren für den einzelnen Schüler und die Gesellschaft thematisiert werden.

Fließende Schullaufbahn und individuelles Lernen

Wir unterstützen ein möglichst langes, gemeinsames Lernen. Alle Lernenden sollen ihre Schullaufbahn individuell planen und absolvieren können. Das bedeutet insbesondere binnendifferenziert, mit unterschiedlichen Geschwindigkeiten und Methoden zu lernen. Allen weiterführenden Schulen wird die Möglichkeit gegeben, jahrgangshomogene Klassenverbände aufzulösen und zum Beispiel durch ein flexibles Kurssystem zu ersetzen, das zahlreiche Probleme er existierenden Klasseneinteilung löst: Lernende werden nicht mehr über- oder unterfordert oder zum Überspringen von Klassen genötigt, sondern können Kurse wählen, die ihrem individuellen Fortschritt entsprechen. Eine erzwungene Unterteilung in verschiedene Schulstufen findet nicht mehr statt. Wir fordern, die Möglichkeit zu schaffen, dass integrierten Sekundarschulen auch eigene gymnasiale Oberstufen einrichten können.
Wir setzen uns außerdem für die Ausweitung der Schulsozialarbeit auf alle Schulformen ein, damit die Schüler jederzeit auf individuelle Begleitung und Beratung zurückgreifen können.
Ziffernnoten und sogenannte Kopfnoten lehnen wir ab. Bewertungen sollen den Lernenden vorrangig als Rückmeldung über ihre Bildungsfortschritte dienen und nicht der interpersonellen Vergleichbarkeit.

6-jährige Schullaufbahn in der Sekundarstufe I (G9) für alle Schüler - Oberstufe flexibel und individuell gestalten

Da eine fließenden Schullaufbahn über alle Schulstufen hinweg nur mittel- bis langfristiges Ziel sein kann, fordern wir, auf dem Weg dorthin wieder das G9 an den Gymnasien und die Einführung einer flexiblen Oberstufe.
Die verkürzte Mittelstufe am Gymnasium (G8) führt zur strukturellen Abkopplung des Gymnasiums von den anderen Schulformen und bietet nicht genügend Zeit für die eigene Lernentwicklung und Persönlichkeitsentwicklung.
Zu einem mittleren Schulabschluss sollen alle Schüler nach der Grundschule eine 6-jährige Schulzeit mit einem Abschluss nach Klasse 10 durchlaufen.
Die Sekundarstufe II (Oberstufe) soll nach einem Zertifikatssystem gestaltet werden. Sie soll 2 bis 4 Jahre dauern können und von den Schülerinnen und Schülern inhaltlich und zeitlich individuell gestaltet werden.
Als ersten Schritt für die Weiterentwicklung des gymnasialen Bildungsgangs fordern wir die Rücknahme des G8 und die Weiterentwicklung eines G9.

Inklusion verantwortungsvoll umsetzen

(Inklusion: gemeinsamer Unterricht von Schülern mit und ohne Behinderung)
Die Umsetzung eines wirksamen inklusiven Schulsystems steht in NRW noch aus.
Deshalb fordern wir eine deutliche Verbesserung für alle Schulen in NRW zur Umsetzung der Inklusion.
Dazu gehört, dass flächendeckend an allen Regelschulen durch Doppelbesetzung ausreichend Sonderpädagoginnen und Sonderpädagogen die entsprechende Förderung gewährleisten.
Die flächendeckende Versorgung mit Förderschulen bzw. Förderklassen soll zusätzlich zum inklusiven Unterricht erhalten bleiben, um eine echte Wahlmöglichkeit und individuelle Fördermaßnahmen zu bieten.
Für alle Schülerinnen und Schüler soll eine maximale Klassengröße von 20 gelten. An inklusiv arbeitenden Schulen sind darüber hinaus Mindeststandards auch für die sächliche und räumliche Ausstattung zu vereinbaren.
Mit den kommunalen Spitzenverbänden müssen dringend Mindeststandards für die Qualifikation von Inklusionsassistentinnen und Inklusionsassistenten vereinbart werden. Ebenso muss die rechtliche Stellung und der Arbeitsrahmen von Inklusionsassistentinnen und Inklusionsassistenten an den Schulen definiert werden.

Gute Bildung auch für junge Menschen mit Einwanderungshintergrund!

Gesellschaftliche Teilhabe gelingt nur durch gute Bildung. Es muss sichergestellt werden, dass allen Kindern und Jugendlichen mit Einwanderungshintergrund sowie auch allen anderen Schülerinnen und Schülern passende Bildungsangebote gemacht werden.
Deshalb fordern wir, dass angemessene Ressourcen sowohl an Personal wie auch an Sachausstattung zur Verfügung gestellt werden. Nach einem Sozialindex sollen alle Schulen mit ausreichend Lehrpersonal und anderen Professionen, wie Sozialarbeitern, Sozialpädagogen und Psychologen ausgestattet werden. Außerdem muss die interkulturelle Schul- und Unterrichtsentwicklung gestützt und gefördert werden.
Die gemeinwohlorientierte Weiterbildung leistet bei älteren Jugendlichen und jungen Erwachsenen einen erheblichen Beitrag auch zur Integration. Dieser wichtige gesellschaftliche Beitrag muss ebenfalls deutlich mehr unterstützt und ausgebaut werden.

Jokertage - ein Beitrag zur Verbesserung der Vereinbarkeit von Familienleben und Schule

Das Leben richtet sich nicht nach dem Stundenplan an den Schule. Es gibt immer mal Gründe, die einen Schulbesuch nicht möglich machen. Diese Gründe muss man nicht nennen müssen, sie gehen niemanden etwas an.
Daher setzen wir uns dafür ein, dass Schülerinnen und Schüler sich in einem Schuljahr zwei sogenannte "Jokertage" nehmen dürfen, an denen sie frei haben. Diese Tage sollen zu einer Verbesserung der Vereinbarkeit von Familienleben und Schule beitragen.

Schule gemeinsam gestalten

Es ist wichtig, dass Kinder und Jugendliche lernen, ihre Meinung zu vertreten und dass es wirksam ist, eine Stimme zu haben und diese zu Gehör zu bringen. Schule ist ein zentraler Ort, an dem Demokratie erlernt und eingeübt werden kann.
Wir setzen uns daher dafür ein, dass sich alle Schülerinnen und Schüler aktiv an Entscheidungen in der Schule beteiligen können. Es sollen mehr Möglichkeiten neben oder als Ersatz der Schülervertretung geschaffen werden, damit sich jede Schülerin und jeder Schüler auch ohne Amt oder Funktionen mit der eigenen Stimme aktiv an Entscheidungsprozessen beteiligen kann. Dies könnte z.B. über eine Internetplattform stattfinden, die auf Liquid Democracy basiert. Den Schülerinnen und Schülern soll so die Möglichkeit gegeben werden, Ideen zu erstellen und Verbesserungsvorschläge vorzustellen, um dann über diese zu diskutieren und abzustimmen.

Politische Bildung in den Schulen stärken!

Das Fach Politik wird an weiterführenden Schulen oftmals nur unzureichend und zusätzlich fachfremd unterrichtet. Politisches Wissen und die Auseinandersetzung mit politischen Themen ist unabdingbar für eine reflektierte Haltung in unserer demokratischen Gesellschaft.
Daher soll in den weiterführenden Schulen das Fach Politik ein deutlich höheres Gewicht bekommen. Schüler sollen sich mit geschichtlichen und aktuellen politischen Ereignissen kritisch auseinandersetzen. Sie sollen in einer demokratischen Grundhaltung gestärkt werden. So soll rassistischen und nationalistischen Tendenzen vorgebeugt und entgegengewirkt werden.

Alltagswissen - Schülerinnen und Schüler auf das Leben vorbereiten

Nach der Schule kommt es immer wieder für Schülerinnen und Schüler zum bösen Erwachen. Man ist fit in Geometrie und Algebra, top informiert zur französischen Revolution und hat Grundkenntnisse in mehreren Fremdsprachen. Worauf zum Beispiel bei Versicherungen zu achten ist oder wie man eine Steuererklärung macht, ist oft unbekannt. In vielen Familien kann dieses wichtige Alltagswissen nicht ausreichend vermittelt werden.
Wir setzen uns daher dafür ein, dass Schülerinnen und Schülern auch in der Schule erweitertes Alltagswissen wie z.B. der Umgang mit Versicherungen und Steuern vermittelt wird und dies als fester Bestandteil des Lehrplans in die bereits vorhandenen Fächern integriert wird.
Einführung eines EthikunterrichtsFreiheit und Vielfalt an kulturellen, religiösen und weltanschaulichen Sichtweisen kennzeichnen die modernen Gesellschaften. Wir bekennen uns zur nicht-konfessionellen Vermittlung von Werten im Ethikunterricht.
Wir wollen zur Förderung von Toleranz, und um die verschiedenen Kulturen und Religionen vorzustellen, die Einführung eines Ethikunterrichts als Pflichtfach.

Sexualerziehung

Für viele Schülerinnen und Schülern ist es befremdlich, von Lehrkräften aufgeklärt zu werden oder mit ihnen über die eigene Sexualität zu reden. In Nordrhein-Westfalen gibt es unzählige Organisationen, die Projekte und Workshops zur Sexualerziehung anbieten.
Wir setzen uns dafür ein, dass die Schulen in NRW, neben der schulischen Sexualerziehung im Unterricht, auch durch externe Projekte zur Sexualpädagogik unterstützt werden können. Hierfür soll das Land Nordrhein-Westfalen mehr Gelder bereitstellen, damit diese Projekte an allen Schulen angeboten werden können.

Teilqualifikation als Einstieg ins Arbeitsleben nutzen; komplette Ausbildungsqualifikation muss das Ziel bleiben.

Die gesellschaftlichen Veränderungen erfordern mehr denn je ein lebenslanges Lernen von allen Menschen.
Zusätzlich kommen inzwischen viele Menschen zu uns nach NRW, die bisher keinen Kontakt zu unserem dualen Ausbildungssystem hatten.
Wir setzen uns dafür ein, die Erwachsenenbildung und -weiterbildung erheblich offener und systemübergreifender für alle hier lebenden Menschen zu gestalten. Auch Menschen aus anderen Ländern bringen vielfach berufliche Qualifikationen mit. Unsere Aufgabe ist es, diese Qualifikationen in unserem System abzubilden und ergänzende Teilqualifikationen und Ausbildungen anzubieten. Hier muss ein möglichst nahtloser Übergang in unsere Ausbildungssysteme, bei Anerkennung auch nicht formaler Vorqualifikationen, ermöglicht werden. Diese Teil- und Nachqualifikationen sollen zu einer kompletten Ausbildungsqualifikation zusammengeführt und anerkannt werden können.

Ausbildung auch im späteren Lebensalter ermöglichen

Die Idee von der einmaligen Ausbildung, dem Abschluss und der anschließenden 45-jährigen Ausübung eines Berufes entspricht nicht mehr der Lebenswirklichkeit in Nordrhein-Westfalen. Der technische Fortschritt und gesellschaftliche Wandel machen immer mehr Berufsbilder überflüssig, lassen aber auch immer mehr und neue Berufsbilder entstehen. Dazu kommt, mit einem immer späteren Renteneintrittsalter, ein immer längerer Verbleib im Arbeitsleben, der oft zwar nicht sinnvoll ist, aber zur Zeit eher noch weiter nach hinten verschoben wird. Das führt dazu, dass fast alle Menschen in ihrem Erwerbsleben nicht nur ihre Arbeitsstellen, sondern auch komplette Berufsbilder wechseln. Vielfach ist dieser Wechsel der Berufsbilder und der Quereinstieg in neue Berufe nur sehr wenig unterstützt, bzw. geregelt. Das hat zur Folge, dass im neuen Berufsfeld erst bei Ausübung des Berufes Qualifikationen erworben werden, die besser zu Beginn der Tätigkeit vorhanden gewesen wären.
Wir setzen uns daher dafür ein, Menschen, die ihr Berufsfeld ändern wollen, bestmöglich zu unterstützen. Dafür sind Ergänzungsqualifikationen ein guter Weg. Aber auch komplette Neuqualifikationen werden, oft im späteren Lebensalter, immer wahrscheinlicher. Um diese berufliche Qualifikation und Anpassung zu unterstützen, bedarf es mehr staatlicher Hilfe. Dazu muss es auch bereits vor Verlust des Arbeitsplatzes möglich sein, sich neu zu qualifizieren, ohne die ökonomische Lebensgrundlage zu gefährden. Zur Finanzierung dieser Weiterbildung soll auch die Wirtschaft herangezogen werden können.

Die Landeszentrale für politische Bildung muss unabhängig von der Landesregierung werden

Wir fordern, die Landeszentrale für politische Bildung als Anstalt öffentlichen Rechts organisatorisch dem Landtag von Nordrhein-Westfalen anzugliedern.

Was Fehlt

  • Folgender Vorschlag:

Gleicher Lohn für gleiche Arbeit

Gute Rahmenbedingungen für Unterricht, Bildung und Erziehung an den Schulen sind notwendig, um eine gute Bildung für die Kinder und Jugendlichen im Land zu ermöglichen. Hierzu zählen auch die Arbeitsbedingungen für Lehrerinnen und Lehrer, gleichermaßen für verbeamtete wie auch für angestellte Kolleginnen und Kollegen. Die Besoldung von Beamten und die Bezahlung von angestellten Lehrern und Lehrerinnen weisen vielfältige Unterschiede auf. Dies führt dazu, dass Tätigkeiten desselben Inhalts, je nach Art des Beschäftigungsverhältnisses, mit bis zu 500 Euro und teilweise größerem Unterschied bezahlt werden.
Wir setzen uns dafür ein, in Gesetzgebungen wirksame Maßnahmen zu ergreifen, um den angestellten Lehrkräften faire Einkommensmöglichkeiten zu bieten. Entsprechend dem, in der Landesverfassung von NRW, festgeschriebenen Grundsatz muss für gleiche Tätigkeit und gleiche Leistung gleiche Vergütung gezahlt werden.
Noch immer werden Kollegen und Kolleginnen an den Grundschulen schlechter bezahlt als Lehrkräfte an den weiterführenden Schulen. Durch die Umstellung des Staatsexamenstudiums auf Bachelor- und Masterstudiengänge ist die Ausbildung der Lehramtstudiengänge gleichwertig. Daher setzen wir uns für die finanzielle Gleichstellung der Grundschullehrkräfte mit den Lehrkräften weiterführender Schulen ein.
Noch immer kommt es dazu, dass Vertretungslehrer Verträge erhalten, die vor den Sommerferien auslaufen und nach den Sommerferien neu geschlossen werden. Dadurch sind diese Lehrkräfte während der Sommerferien arbeitslos.
Wir fordern für alle Vertretungslehrer Verträge, die sie nicht zwingen, während der Ferien Arbeitslosengeld zu beantragen.

Sport

Informationspflicht über Eintragungen in die Datei "Gewalttäter Sport"

Immer wieder kommt es vor, dass Fußballfans plötzlich, vermeintlich willkürlichen, Schikanen ausgesetzt sind. Häufig liegen diesen Schikanen Eintragungen in der Datei "Gewalttäter Sport" zugrunde, von denen der Betroffene nichts weiß. Wir setzen uns für eine Informationspflicht der Behörden bei einer Eintragung in die Datei ein.

Löschung der SKB-Dateien

Zusätzlich zur Datei "Gewalttäter Sport" werden in vielen Polizeibehörden eigene Datenbanken gepflegt, in denen nicht verurteilte Fußballfans verzeichnet sind. Diese Dateien sind nach unserem Ermessen nicht rechtmäßig. Wir fordern, diese sogenannten "SKB-Dateien" unverzüglich zu löschen und auch künftig nicht mehr anzulegen.

Deeskalation als Strategie für weiter sichere und emotionale Fußballspiele

Fußballspiele sind Massenereignisse, die von Besuchern und Fans mit oft hoher Emotionalität begleitet werden. Wir setzen uns dafür ein, dass die Polizei für die Gewährleistung der Sicherheit der Besucherinnen und Besucher nur besonders in der Fankultur ausgebildete Beamtinnen und Beamte vor Ort einsetzt.

e-Sport ist Sport!

Wir werden uns im Bundesrat dafür einsetzen, dass e-Sport steuerrechtlich als Sport anerkannt wird. Damit soll e-Sport mit anderen anerkannten Sportarten wie Motorsport, Reitsport oder Schach auf Augenhöhe agieren können und seinen festen Platz in der Gesellschaft finden.
Des Weiteren wollen wir, daß das Land NRW die Gründung eines Landes-e-Sport-Verbandes unterstützt, um Jugendkultur zu organisieren und den Beitritt in den Deutschen Sportbund zu bereiten.

Was Fehlt

  • Vollständig?

Verbraucherschutz

Gerätehoheit

Wir setzt uns dafür ein, dass Geräte keinen softwareseitigen Einschränkungen bei zu installierender Software unterliegen.
Jedem Käufer eines Geräts muss es gestattet sein, ohne Einschränkungen seine eigene Software oder die von Drittanbietern auf sein erworbenes Gerät aufzuspielen. In Ausschreibungen zu Neuanschaffungen von elektronischen Geräten im öffentlichen Dienst soll dieses Kriterium explizit gefordert werden. Eine softwareseitige Altersschranke und die damit verbundene Geldverschwendung darf es nicht mehr geben.

Freie Softwareinstallation

Immer mehr Betriebssysteme erlauben die Installation von Software nur über einen, vom Hersteller kontrollierten, "App Store". Dies führt dazu, dass Nutzer immer mehr die Hoheit über die in ihrem Besitz befindlichen Geräte verlieren und der Hersteller eine besorgniserregende Marktmacht bekommt.
Wir streben an, für PCs, Smartphones, Tablets und andere computerähnliche Geräte, die Möglichkeit der Installation von Software aus beliebigen Quellen gesetzlich vorzuschreiben.
Um weniger erfahrene Nutzer vor Schadsoftware zu schützen, muss dabei die freie Softwareinstallation im Auslieferungszustand nicht aktiviert sein. Es muss dafür jedoch eine einfache, über die Oberfläche des Betriebssystems im Auslieferungszustand zugängliche, Option existieren. Frei installierte Software muss dabei ebenso auf alle Schnittstellen des Systems zugreifen können wie die vom Systemhersteller zugelassene Software es kann. Weiterhin darf die freie Softwareinstallation nicht zu einem Verlust der Gewährleistung oder anderen Nachteilen für den Verbraucher führen. Die freie Softwareinstallation darf auch bei durch Netzbetreiber angepassten Geräten nicht eingeschränkt werden.
Als "computerähnliche Geräte" sollen dabei alle digitalen, informationsverarbeitenden Systeme aufgefasst werden, deren Betriebssystem grundsätzlich die Möglichkeit bietet, zusätzliche Software zu installieren.
Auf Geräte für industrielle oder sicherheitskritische Anwendungen sowie Geräte, bei denen fehlerhafte oder bösartige Software unmittelbar physischen Schaden verursachen kann, wie z. B. Autos oder Haushaltsgeräte, soll diese Regelung nur eingeschränkt gelten. Für diese Geräte kann der volle Zugriff auf alle Schnittstellen mit hohen Hürden versehen werden. Eine illegale Ansteuerung von Funkschnittstellen, z. B. mit am Betriebsort nicht zugelassenen Frequenzen, soll dabei nicht als physischer Schaden betrachtet werden, der eine Erschwerung der freien Softwareinstallation rechtfertigen kann. Für solche Szenarien greifen bestehende Gesetze (§55 Telekommunikationsgesetz).
Wir streben eine Bundesratsinitiative an, um eine entsprechende gesetzliche Regelung auf Bundesebene zu erreichen.

Gegen die geplante absichtliche Verringerung der Lebensdauer von Produkten (geplante Obsoleszenz)

Viele Produkte sind auf möglichst niedrige Herstellungskosten hin optimiert. Dadurch wird vom Hersteller eine kurze Lebensdauer in Kauf genommen, möglicherweise sogar angestrebt.
Wir setzen uns dafür ein, dass das Land Nordrhein-Westfalen der Verbraucherzentrale NRW zusätzliche Mittel zur Verfügung stellt, damit diese sich besser gegen die geplante Obsoleszenz spezialisieren kann. Hersteller sollen dazu angehalten werden, ihre Produkte mit einem voraussichtlichen "Haltbarkeitszeitraum" zu kennzeichnen. Dieses Haltbarkeitsdatum beinhaltet nicht nur das physische, sondern auch das softwareseitige Leben eines Produktes. Zusätzlich müssen die garantierten Supportzeiträume (Softwareupdates etc.) auf dieser Kennzeichnung angegeben werden. Die Verbraucherzentrale soll diese Kennzeichnungen der Hersteller überprüfen und mit einem anerkannten Siegel bestätigen.
Wir setzen uns weiter dafür ein, dass die öffentliche Hand nur Produkte mit diesem Gütesiegel erwirbt und es dementsprechend auch in Ausschreibungen fordert.

Cloud-Kennzeichnung von smarten Geräten

Verbraucher werden beim Kauf von sogenannten smarten, also mit dem Internet verbundenen Geräten meistens nicht transparent und offen über alle Eigenheiten bei der Verwendung der Geräte informiert. So wird meist nicht angegeben, welche Daten automatisch in das Internet geladen, welche Unternehmen Zugriff auf diese Daten erhalten oder welche Eigenschaften des Gerätes nicht ohne Internetzugang nutzbar sind.
Wir setzen uns dafür ein, dass Internet basierte Geräte, ähnlich wie bei der Nährstofftabelle, transparent gekennzeichnet werden müssen. Vor dem Kauf des Produkts wird somit erkennbar, welche Daten das Produkt erfasst, ob diese ins Internet gesendet werden und welche Verschlüsselung hierfür verwendet wird. Ebenfalls soll diese Cloud-Kennzeichnung den Nutzer darüber informieren, welche Anbieter Zugriff auf die Daten haben.

Was Fehlt

  • "Gerätehoheit" und "Freie Softwareinstallation" könnten zu einem Text zusammengeführt werden.
  • Verbraucherschutz vollständig?

Klimaschutz, Umwelt, Naturschutz und Landwirtschaft

Renaturierung (Kies-Euro)

In NRW werden besonders hochwertige Quarzsande und Kiese gefördert. Die Förderung dieser, immer knapper werdenden Rohstoffe ist sehr flächenintensiv und häufig wird dabei die Renaturierung eher stiefmütterlich behandelt. Die Folge davon sind ungesicherte Uferböschungen und Raum, der den Bürgern nicht mehr zur Nutzung zur Verfügung steht. Wir setzen uns für die Einführung einer zweckgebundenen Abgabe auf die Förderung von Sand und Kies von 1€ pro geförderter Tonne ein. Dieser “Kies-Euro” soll je zur Hälfte der Renaturierung der von der Förderung betroffenen Gelände und der Forschung zum Recycling von Baustoffen zu Gute kommen.

Tierschutz

Keine Rasselisten

Ob ein Hund gefährlich ist oder nicht, ist nicht primär von seiner Rasse oder Größe abhängig, sondern von Erziehung und Sozialisation. Die derzeitige Gesetzeslage, die einzelne Hunderassen sowie Mischlinge dieser Rassen, ohne Ansehen der jeweiligen Erziehung, als gefährlich einstuft, entbehrt jeder Grundlage und führt zu dauerhaft überlasteten Tierheimen mit nicht mehr vermittelbaren Listenhunden. Daher streben wir die Abschaffung von sogenannten "Rasselisten" bei Hunden an .

Erweiterung des Tierschutzgesetzes

Auch Angst ist eine Form von Leid, wird aber im Tierschutzgesetz nicht berücksichtigt. So werden Tierquälereien, bei denen kein deutlich erkennbarer, direkter körperlicher Schaden vorliegt, gewöhnlich nicht geahndet. Wir wollen das deutsche Tierschutzgesetz nach dem Beispiel des österreichischen Tierschutzgesetz erweitern, sodass künftig niemand straffrei ein Tier ohne vernünftigen Grund in schwere Angst versetzen darf.

Tierschutz in der Nutztierhaltung

Gute Haltungsformen bei Nutztieren orientieren sich an den Bedürfnissen der Tiere. Die jetzigen Standards sind jedoch in vielen Punkten noch nicht optimal. Wir setzen uns für tiergerechte Haltungsformen und die kontinuierliche Weiterentwicklung der Standards nach wissenschaftlichen Erkenntnissen ein. Dabei sollen Kleinbetriebe einmalige finanzielle Unterstützungen für Investitionen zur Umsetzung neuer Standards erhalten können.

Was Fehlt

Erweiterung für:
Tierschutz in der Nutztierhaltung

Wir lehnen eine industrielle Massentierhaltung ab. Diese beeinträchtigt unser aller Lebensqualität, geht in der Regel mit unakzeptablen Haltungsstandars einher und gefährdet die traditionelle Landwirtschaft.

Der Platz in Stallungen muss für ein artgerechtes Verhalten der Tiere ausreichend sein und ihren natürlichen Bewegungsdrang fördern. Die Haltungsform muss zuträgliche, natürliche Sozialkontakte ermöglichen und ausreichend Ruhemöglichkeiten bieten.

Psychologische Dauerbelastungen der Tiere sind zu vermeiden. So darf beispielsweise die Tötung von Tieren, sowie gravierende Eingriffe, wie etwa die Kastration von Ferkeln, nur unter Betäubung erfolgen. Transportzeiten zum Schlachthof dürfen sechs Stunden nicht übersteigen.

Wirtschaftsformen die dazu führen, dass ein Großteil der Tiere – zum Beispiel auf Grund des Geschlechts – sofort getötet und als Müll entsorgt wird, sind zu unterbinden.

    Anmerkung: Dieser Text ist aus einem anderen, veralteten Wahlprogramm größtenteils übernommen. 
    Der bereits beschlossene Text verzichtet bewußt auf sinnleere Kampfbegriffe (Massentierhaltung) und 
    falsche Tatsachenbehauptungen (als Müll entsorgt). Der obige Text stellt Forderungen, ohne ihre Folgen zu
    bedenken; so ist die Kastration von Ferkeln unter Narkose nur durch Tierärzte möglich, da nur diese eine Narkose
    durchführen dürfen. Das einzige zugelassene Narkosemittel für Ferkel hat jedoch starke Nebenwirkungen, unter
    anderem lange Nachschlafzeit und Trinkunlust bei den Ferkeln, was wiederum die Sauen beeinträchtigt. 
    Desweiteren gibt es nicht genügend Tierärzte, um die Kastrationen durchzuführen. Damit würde die Kastration 
    für die überwiegende Mehrheit der Ferkel ganz verhindert, mit der Folge, daß unkastrierte Eber aufgezogen
    werden müssen. Die Folgen davon sieht man hier: http://www.animal-health-online.de/gross/2012/11/21/tunnelblick-stinkefleisch-ist-nicht-das-einzige-problem-der-ebermast/22973/
    Die tiergerechte Alternative wäre die chemische Kastration, die aber erst mit einer großangelegten 
    Imagekampagne eingeführt werden muß. Landwirte befürchten zu recht, daß Verbraucher in Deutschland sie 
    derzeit als "Hormonverseuchung" ablehnen würden.

Anmerkung zur Anmerkung: Diese Anmerkung ist fast vollständig Blödsinn, da hier viel zu kleinteilig gedacht wurde und die Auswirkungen der geänderten Haltungsformen überhaupt nicht bedacht wurden. Tatsachen wie die Massentierhaltung als "sinnleeren Kampfbegriff" zu tätulieren lässt mich am Fachverstand des Schreiberlings zweifeln.


Wildtierdomestikation

Wir fordern die Einführung eines Verbotes von Wildtierdomestikation und -haltung zum Zwecke der Zur-Schau-Stellung.

Nicht grundlos sind viele große Wildtierarten aus den gemäßigten Klimazonen verschwunden. Diese entgegen ihrer natürlichen Triebe hier in unnatürlich kleinen, freiheitsberaubenden Gehegen zur Belustigung der Menschheit zu domestizieren, zu halten oder auch zu züchten ist Tierquälerei.

    Anmerkung: Das ist das Verbot von Wildtieren im Zirkus, im neuen Gewand und noch erweitert. 
    Mit diesem Antrag sollen auch Beschäftigungsprogramme in Zoos verschwinden - zum Schaden der Tiere, denn 
    diese Beschäftigungsprogramme sind nicht nur Publikumsmagnete (z. B. Seelöwenshow, Greifvogelflugshow), 
    durch die Zoos mehr Geld selbst erwirtschaften dank höherer Besucherzahlen, sondern sie verhindern vor allem 
    wirksam Verhaltensstörungen bei den Tieren. Dieser Antrag ist ein Rückschritt zu den Menagerien des 19ten Jahrhunderts.
    
    Ebenfalls betroffen wären z. B. Greifvogelauffangstationen wie diese: http://falknerei-ronneburg.de/ oder diese:
    http://www.greifvogelstation-hellenthal.de/index.php/de/
    Greifvogelstationen nehmen verletzte und verwaiste Vögel auf, pflegen sie, und wildern sie wieder aus. Sie züchten
    auch gefährdete Arten nach. Die Flugshows sind unabdingbar für die Finanzierung der Naturschutz- und Arterhaltungsprojekte.
    Weiterhin soll die Nachzucht von Wildtieren verhindert werden. Damit werden die Anstrengungen zur Arterhaltung gefährdeter 
    Arten untergraben, Arterhaltung soll nicht mehr stattfinden. 

Anmerkung zur Anmerkung: Diese Anmerkung ist von Ahnungslosigkeit geprägt. Wir hatten hierzu ein mumble in dem ich die Gründe und zukünftige Funktionalität von Zirkussen breit erläutert habe.

Landwirtschaft

Wir fordern eine regional angepasste, leistungsfähige Landwirtschaft, an der alle gleichberechtigt teilnehmen können, die nachhaltig und gemäß ökologischem Verbraucherbewusstsein wettbewerbsfähig wirtschaften. Dies beinhaltet, dass zukünftig keinerlei Subvention ohne nachweisbare Gegenleistung in den Bereichen Klima-, Umwelt-, Natur-, sowie Tier- und Artenschutz mehr erfolgt. Langfristiges Ziel ist ein vollständiger Subventionsabbau für sämtliche landwirtschaftlichen Bereiche. Die Umsetzung unserer Forderung ist jedoch nur möglich, wenn die Bedingungen der Umsetzung vernetzt und transparent zwischen Landwirten, Lebensmittelhandel, Qualitätssiegeln, Natur- und Tierschutzverbänden sowie Politik auf Augenhöhe und gemeinsam definiert werden.

    Anmerkung: Hier wird mit dem Begriff "ökologisches Verbraucherbewußtsein" unterstellt, daß Verbraucher vor allem 
    Bio-Produkte wollen. Dies ist nicht einmal durch einschlägige Umfragen gegeben. Vor allem aber verlangt dieser Text de facto 
    Sanktionen gegen Landwirte, wenn diese die "Gegenleistung" nicht erbringen oder erbringen können. Vergleiche mit Hartz IV drängen
    sich auf.

Anmerkung zur Anmerkung: Nein, hier wird nirgendwo unterstellt, daß die Verbraucher vor allem Bio-Produkte wollen und ja, Geld ohne umweltverträgliche Gegenleistung darf es nicht mehr geben. Das hat rein garnichts mit Hartz IV zu tun...


Klimaschutz

Unsere Forderungen im Rahmen einer ganz neuen Verkehrspolitik haben weitreichende, positive Klimaschutzauswirkungen.

Um den Klimaschutz noch weiter voran zu bringen, fordern wir auf den Autobahnen ein generelles, flächendeckendes Überholverbot für LKW.

Darüber hinaus fordern wir, daß im Rahmen des Dialogprozesses "Klimaschutzplan 2050" ein generelles Tagfahrverbot (9:00 bis 21:00 Uhr) für LKW über 7.5T eingeführt wird.

Diese beiden Maßnahmen sorgen nachweislich für eine massive Entlastung der Wegstrecken und zu einer Entzerrung der Verkehrssituation im Bereich der verschiedenen Stoßzeiten.

    Anmerkung: Ein generelles Überholverbot für LKW würde zusätzliche Staus verursachen und Unfälle provozieren.
    Ein generelles Tagfahrverbot für LKW über 7,5t führt regional zu einem kompletten LKW-Fahrverbot, da in einigen Regionen
    bereits Nachtfahrverbote zum Schutz von Anwohnern vor Lärmbelästigung existieren. 
    http://www.bussgeld-info.de/bussgeldkatalog-lkw-fahrverbot/

Anmerkung zur Anmerkung: Wie kommst Du darauf, daß ein generelles Überholverbot für LKW zusätzliche Staus verursacht und Unfälle provoziert? Wenn wir über ein bundes- oder landesweites Tagfahrverbot sprechen, dann müssen regionale Nachtfahrverbote selbstredend wieder aufgehoben werden. Es gibt übrigens Länder auf diesem Planeten, wie bspw. den Iran - mit annhähernd gleichen Bewohner und Fahrzeugzahlen wie Deutschland allerdings auch erheblich größeren Metropolregionen - wo dies seit Jahren hervorragend funktioniert!

Naturschutz

Die Landesregierung hat vorausschauend beschlossen, dass der Flächenverbrauch in NRW bis 2020 von über 9 auf 5 Hektar pro Tag reduziert werden soll.

Wir fordern eine noch weiter reichende Reduzierung des Flächenverbrauchs und zur Erreichung die Einführung eines Förderprogramms zur reNATURisierung. (sorry, aber den Begriff müssen wir dann aus der Überschrift vom Kies-Euro wieder wegnehmen)

Das Förderprogramm unterstützt Kommunen, die ihre Bebauung ökologisch verträglich verdichten, ihre versiegelte Gesamtfläche reduzieren und die in ihren Außenbezirken freigewordenen Flächen als Räume für traditionelle Landwirtschaft & Tierhaltung, Natur & Wald oder Gartenbau nutzen.


Umwelt vollständig?

Ich würde die Sortierung der Themenblöcke hier noch an der Überschrift ausrichten.

Wirtschaft, Mittelstand und Energie

Einführung einer Förderabgabe auf Braunkohle

Der §151 (2) 2. BbergG soll von:
die §§ 18 und 31 sind nicht anzuwenden;
nach
der § 18 ist nicht anzuwenden;
geändert werden.
Durch die stark gefallenen Erlöse bei der Stromproduktion sind Braunkohlekraftwerke, nach AKWs, derzeit die günstigsten Stromproduzenten auf dem Markt konventioneller Kraftwerke (Merit-Order). Dadurch werden zum einen die Gaskraftwerke, die Teil der Energiewende sein sollten, aus dem Markt gedrängt. Schlimmer noch, Braunkohlestrom wird bevorzugt produziert und auch exportiert. Dies schafft Anreize, die unsauberste Energiegewinnungsform fortzuführen und somit den Zielen der CO2-Reduzierung deutlich entgegen zu wirken. Ferner wird an der Vernichtung von ganzen Landstrichen weiter gearbeitet; die Menschen vor Ort werden aus ihrem Lebensumfeld vertrieben. Schuld daran ist unter anderem die Tatsache, dass auf Braunkohle durch den Erwerb der Felder vor 1980, also nach altem preußischem Bergrecht, keine Förderabgabe erhoben wird. § 151 regelt das Besitzrecht, das dadurch zustande kommt. :In (2) 2. werden die Paragraphen 18 und 31 ausgeklammert.
§ 18 regelt den Widerruf der Erlaubnis, § 31 regelt die Förderabgabe.

Sparkassen wieder am Gemeinwohl ausrichten

Wir fordern, dass der ursprüngliche Unternehmenszweck der Sparkassen wieder im Vordergrund steht. Der Unternehmenszweck ist es, die geld- und kreditwirtschaftliche Versorgung der Bevölkerung und der Wirtschaft in ihrem Tätigkeitsgebiet sicherzustellen. Die Sparkasse sollte, im Rahmen der Vorgaben des übergeordneten Bankensektors und der Zwänge des Marktes, überwiegend ein am Gemeinwohl orientiertes Unternehmen bleiben.

Was Fehlt

  • Energie vollständig?
  • Wirtschaft, Mittelstand vollständig?