NRW:Mönchengladbach:AVMG.2013.1

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Diese Seite dient der Koordination der Direktkandidatenwahl zur Bundestagswahl 2013.

Wahlkreise

Mönchengladbach WK109 (Stadtbezirke):
  • 04 Volksgarten
  • 06 Rheydt-West
  • 07 Rheydt-Mitte
  • 08 Odenkirchen
  • 09 Giesenkirchen
  • 10 Wickrath
  • 01 Rheindahlen
  • 02 Hardt
  • 03 Stadtmitte
  • 05 Neuwerk

Interessenten zur Kandidatur

Ort der Wahl und Wahltermin

Die Wahl für die Direktkandidaten der Bundestagswahl 2013 aus Mönchengladbach erfolgt am Sonntag, den 17. Februar 2013 um 18:00 Uhr im Vereinsheim TV1848, Bökelstr. 63, 41061 Mönchengladbach. Hierzu wurden alle wahlberechtigten Mitglieder der Piratenpartei aus Mönchengladbach per eMail eingeladen.

Tagesordnung

1. Akkreditierung
2. Eröffnung der Versammlung durch den vom Landesvorstand eingesetzten vorläufigen Versammlungsleiter
3. Wahl des Versammlungsleiters
4. Wahl der Schriftführer
5. Wahl des Wahlleiters
6. Bestimmung von zwei oder mehr Wahlhelfern durch den Wahlleiter
7. Abstimmung über die Annahme der Wahlhelfer
8. Abstimmung über das Wahlverfahren gemäß 3.2 der Geschäftsordnung
9. Abstimmung über die Tagesordnung
10. Nominierung Wahlkreis Mönchengladbach WK109
10.1 Vorschlagsrunde
10.2 Vorstellung der Kandidaten
10.3 Fragerunde
10.4 Wahl
11. Auszählung und Verkündung des Ergebnisses

Geschäftsordnung zur Versammlung zur Direktkandidatenwahl zur Bundestagswahl 2013

1 Rahmenbedingungen

(1) Zur Zulassung zur Versammlung wird vor Ort eine Registrierung eingerichtet. Diese besteht aus den Verwaltungspiraten bzw. aus Piraten, die von diesen hierzu beauftragt wurden. Sie stellen fest, ob es sich bei der sich anmeldenden Person um einen Pirat mit Stimmrecht, einen Pirat ohne Stimmrecht oder einen Gast handelt und gibt entsprechend Material aus. Ein Pirat mit Stimmrecht erhält dabei eine Stimmkarte.

(2) Rederecht hat jeder Pirat. Der Versammlungsleiter kann, sofern kein Widerspruch erfolgt, auch anderen Personen das Rederecht erteilen. Jeder stimmberechtigte Pirat kann das Rederecht für jemanden beantragen. Darüber wird abgestimmt.

(3) Ämter und Befugnisse der Versammlung enden, sofern nicht explizit anders bestimmt, mit Ende der Versammlung.

(4) Es wird ein Protokoll der Versammlung erstellt, das die Ergebnisse der Versammlung festhält. Dazu enthält es zumindest Anträge im Wortlaut, die genehmigte Tagesordnung, die Ergebnisse von Wahlen sowie Abstimmungen und deren Stimmenverhältnisse, die Anträge zur Geschäftsordnung und deren Abstimmungsergebnisse. Das Protokoll wird zusammen mit dem Wahlprotokoll vom Versammlungsleiter, Wahlleiter, mindestens zwei der Wahlhelfer und vom (eventuell neugewählten) Vorstandsvorsitzenden des Landesverbands unterschrieben. Es ist den Piraten durch angemessene Veröffentlichung seitens des Vorstands zugänglich zu machen.

2 Versammlungsablauf

2.1 Grundsätze

(1) Zu vorderst steht die Wahl des/der Versammlungsleiters, des/der Wahlleiters und mindestens zweier Wahlhelfer pro Versammlung an. Deren Aufgaben werden weiter unten definiert. (siehe 2.3)

(2) Der Versammlungsleiter stellt die vorläufige Tagesordnung und eventuelle Änderungen vor. Stimmberechtigte Piraten können Änderungsanträge zur Tagesordnung stellen. Dabei werden Anträge über Hinzufügung oder Streichung von Tagesordnungspunkten vor Änderungswünschen bezüglich der Reihenfolge behandelt und abgestimmt. Sofern keine weiteren Änderungsanträge zur Tagesordnung vorliegen wird über diese abgestimmt.

(3) Der Versammlungsleiter leitet die Versammlung anhand der beschlossenen Tagesordnung.

(4) Nach Erreichen des Endes der Tagesordnung schließt der Versammlungsleiter die Sitzung.

2.2 Versammlungsleiter

(1) Der Versammlungsleiter leitet die Versammlung nach Maßgabe dieser Geschäftsordnung. Er sorgt für den ordentlichen Ablauf.

(2) Der Versammlungsleiter kündigt Beginn und Ende von Sitzungsunterbrechungen sowie Vertagungen an.

(3) Zur Unterstützung seiner Aufgaben kann der Versammlungsleiter Helfer ernennen, die sich freiwillig melden. Diese sind der Versammlung bekannt zu machen.

2.3 Wahlleiter

(1) Der Wahlleiter ist mit der Durchführung von Wahlen und Abstimmungen betraut. Dieser darf kein Kandidat in einer Wahl sein, die er durchführt. Die Wahlhelfer unterstützen ihn bei seinen Aufgaben.

(2) Die Durchführung von Wahlen umfasst dabei:

  • Hinweis auf die Modalitäten der Wahl
  • Ankündigung der Wahl unter Angabe des Beginns, der Dauer und des Endes
  • Eröffnung und Beendigung der Wahl
  • Sicherstellung der Einhaltung der Regelungen zu Wahlen/Abstimmungen der Geschäftsordnung
  • Entgegennahme der Wahlzettel
  • Auszählung der Stimmen
  • Feststellung der Anzahl der Wahlberechtigten, der abgegebenen, der gültigen, der ungültigen und der jeweils auf die Kandidaten entfallenen Stimmen
  • Feststellung des Wahlergebnisses
  • Nachfrage an den Kandidaten, ob dieser die Wahl annimmt
  • Erstellung eines Wahlprotokolls

(3) Er hat ein Wahlprotokoll anzufertigen, das zum Protokoll der Versammlung gehört. Dieses enthält alle Wahlen und Abstimmungen der Versammlung sowie deren Ergebnis.

(4) Fallen dem Wahlleiter Unregelmäßigkeiten auf oder werden ihm solche zugetragen, so muss er der Versammlung unverzüglich darüber Bericht erstatten.


3 Wahlen/Abstimmungen

3.1 Grundsätze

(1) Stimmberechtigt sind die Piraten, denen im Rahmen der Akkreditierung eine Stimmkarte ausgehändigt wurde.

(2) Sofern nichts anderes geregelt ist, werden alle Entscheidungen der Versammlung mit einfacher Mehrheit getroffen. Einfache Mehrheit bedeutet dabei, dass die Anzahl der Ja-Stimmen die der Nein-Stimmen übersteigt und nicht mehr als die Hälfte der abgegebenen Stimmen Enthaltungen sind.

(3) Zwei-Drittel-Mehrheit bedeutet, dass die Anzahl der Ja-Stimmen mindestens 2/3 der ausgegebenen Stimmkarten entspricht.

(4) Wahlen von Direktkandidaten haben geheim zu erfolgen.

(5) Auf Verlangen eines stimmberechtigten Piraten ist auch sonst geheim abzustimmen.

(6) Wird das Ergebnis einer Abstimmung angezweifelt, entscheidet der Versammlungsleiter über eine erneute Abstimmung in gleicher Art und Weise.

3.2 Besonderheit Direktkandidatenwahl für Bundestagswahl

(1) Schneiden die Wahlkreise nicht die Grenze der kreisfreien Stadt, besteht die Möglichkeit in einer Stadt, welche aus mehreren Wahlkreisen besteht, nicht jeden Kandidaten von den wahlberechtigten Piraten seines Wahlkreises wählen zu lassen, sondern dass alle wahlberechtigten Piraten der Stadt alle Direktkandidaten der Stadt bestimmen. Dies wird im Vorfeld auf der Versammlung abgestimmt.

3.3 Aufstellung von Direktkandidaten

(1) Die Aufstellung von Direktkandidaten für Europa-, Bundestags- bzw. Landtagswahlen erfolgt in mehreren Schritten:

(a) Sammelphase: Von der Versammlung werden Kandidaten vorgeschlagen. Den Bewerbern ist Gelegenheit zu geben, sich und ihr Programm der Versammlung in einem zeitlichen Rahmen von 5 Minuten vorzustellen. Die Wahlphase (b) beginnt erst nachdem sich alle Kandidaten vorgestellt haben.

(b) Wahlphase: Jeder stimmberechtigte Pirat hat eine Stimme, der Kandidat mit der absoluten Mehrheit der abgegebenen Stimmen wird Direktkandidat.

(c) Stichwahlphase: Sollte bei der ersten Wahl kein Kandidat die absolute Mehrheit erlangen, gibt es eine Stichwahl. Die beiden Kandidat mit den meisten Stimmen nehmen an der Stichwahl teil. Gibt es mehr als zwei Kandidaten mit den meisten Stimmen (Stimmengleichheit) so findet zwischen diesen eine weitere Wahl statt. Dies geschieht so lange bis nur noch zwei Kandidaten für die Stichwahl übrig sind. In der Stichwahl erhält derjenige Kandidat mit den meisten Stimmen die Direktkandidatur.

4 Anträge zur Geschäftsordnung

4.1 Grundsätze

(1) Anträge zur Geschäftsordnung befassen sich mit dem Verlauf der Sitzung. Sie können nur von stimmberechtigten Piraten gestellt werden.

(2) Ein Antrag zur Geschäftsordnung wird durch Heben beider Hände gestellt. Dieser ist sofort zu behandeln, dabei wird jedoch ein gerade stattfindender Redebeitrag, eine Wahl oder Abstimmung abgewartet.

(3) Gibt es keinen Widerspruch gegen den Antrag, so ist dieser angenommen. Erfolgt eine Gegenrede, so wird über den Antrag unverzüglich abgestimmt.

4.2 Anträge zur Geschäftsordnung

(1) Anträge zur Geschäftsordnung sind:

  • (a) der Antrag auf Vertagung der Sitzung,
  • (b) der Antrag auf Unterbrechung der Sitzung für einen bestimmten Zeitraum,
  • (c) der Antrag auf sofortigen Übergang zum nächsten Tagesordnungspunkt,
  • (d) der Antrag auf Vertagung eines einzelnen Tagesordnungspunkt,
  • (e) der Antrag auf Schluss der Debatte und sofortige Abstimmung,
  • (f) der Antrag auf Schluss der Rednerliste,
  • (g) der Antrag auf Begrenzung der Redezeit auf zwei Minuten bzw. deren Aufhebung,
  • (h) der Antrag auf Umstellung der Reihenfolge der Tagesordnung nach Genehmigung.


Protokoll und Ergebnis der Direktkandidatenwahl

Protokoll zur Wahl des Direktkandidaten des Wahlkreises 109 (Mönchengladbach) am 17.07.2013 zur Bundestagswahl 2013

18:30 Feststellung eines Problemes mit den auf den Stimmkarten und Armbändchen abgedruckten Nummern. Diese sind systematisch um 10.000 zu hoch. Versammlung kann dennoch durchgeführt werden, da der Fehler bei allen Karten gleich ist und somit eine eindeutige Zuordnung von Karten zu Armbändchen zwecks Bestätigung der Wahlberechtigung weiterhin möglich ist.

Feststellung der Anwesenheit und Akkreditierung

18:35          Eröffnung der Versammlung durch Rainer Gutowski
        13 akkreditierte Piraten

Wahl des Versammlungsleiters

18:36          Wahl des Versammlungsleiters: Jürgen Pfeiffer Einstimmig

Wahl des Schriftführers

        Wahl des Protokollanten: Robin Möllemann Einstimmig

Wahl des Wahlleiters

18:37        Wahl des Wahlleiters: Klaus Heimbucher Einstimmig

Ernennung der Wahlhelfer

Abstimmung über die Geschäftsordnung der Versammlung

18:38        Vorstellung  der Geschäftsordnung
18:39        Abstimmung über GO, Reiners Vorschlag einstimmig angenommen

Beschluss der Tagesordnung

18:40        Wahl der Tagesordnung: Einstimmig angenommen

Wahlkreis 109 (Mönchengladbach)

Nominierung der Kandidaten für Wahlkreis 109

18:41         Klaus Heimbucher übernimmt die Versammlung
        Eva Nellen wird vorgeschlagen
        Marcus Najemnik wird vorgeschlagen
        Eva lehnt ab
        Marcus lehnt ab
        Thomas Gotzen wird vorgeschlagen
        Thomas Gotzen stimmt zu
        Doris Kroll Hartge  wird vorgeschlagen
18:42        Doris lehnt ab
        Keine weiteren Vorschläge

Vorstellung der Kandidaten für Wahlkreis 109

18:43        Thomas Gotzen stellt sich vor
18:44        Vorstellung des Kandidaten abgeschlossen
        Fragerunde beginnt
18:52         Unterbrechung der Fragerunde einer Raucherpause wegen
18:57        Fortsetzung der Versammlung
        Ende der Fragerunde

Wahl des Direktkandidaten für Wahlkreis 109

        Übergabe an den Versammlungsleiter
18:59        Präsentation der leeren Urne.
19:00        Eröffnung der Wahl
19:03         Ende des Wahlganges.  
19:06        Ende der Auszählung. Ergebnis: 12 zu 1
        Thomas Gotzen ist gewählt
        Nimmt Wahl an.

Listenkandidaten für den Wahlkreis 109 Mönchengladbach

Beenden der Versammlung

19:07         Schließung der Versammlung durch den Versammlungsleiter.

Mönchengladbach WK109